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  10% Kürzung des SB trotz hoher Miete
Geschrieben von: Martin99 - 15-07-2019, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

Kurzdaten:

- Kein Titel

- Kind 1 (9 Jahre) erhält Unterhaltsvorschuss 

- Meine EM-Rente liegt etwas über dem SB von 880€

- Wohnung mit Partnerin und neuem Kind 2 (2 Jahre)

- Partnerin erwerbstätig mit mehr als 1000€ netto

- Warmmiete 1000€

- Kürzung SB um 10% auf 792€

Ich möchte gegen die 10% Kürzung vorgehen bzw. mir den Selbstbehalt anheben lassen.

880€ SB beziehen sich meines Wissens auf eine Warmmiete von 380€. Ich zahle monatlich 500€ warm (Gesamtwarmmiete 1000€). Die Differenz von 120€ möchte ich auf die 880€ SB oben drauf haben (wären dann 1000€ erhöhter SB). Danach kann meinetwegen (wenn es keine andere Lösung gibt!) der SB wieder um die 10% gesenkt werden:

1000-10%=900€ neuer SB.

Ich habe dies bisher nicht so gefordert. Die UVK kennt meine Miete aber und senkte trotzdem auf 792€ SB ab. Das heißt ich lebe derzeit von 292€ (792-500Miete).

Ich wohne von Kind1 40km entfernt und habe dadurch an 2 Wochenenden pro Monat 320km aufzuwenden. Kann ich hierfür zusätzlich den SB anheben lassen?

Kann man das so argumentieren oder habt Ihr andere Tipps?


Problem 2:

Es wurden Unterhaltsrückstände für 5 Monate berechnet in denen ich kein Einkommen hatte. Ich erhielt 78 Wochen Krankengeld + 12 Monate ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung), welches dann endete und die 5 Monate ohne Einkünfte folgten. Ich wartete damals auf die Bewilligung der Rente. Zum Jobcenter ging ich nicht, da meine Partnerin Einkünfte hatte und ich nichts bekommen hätte. In dieser Zeit machte ich Schulden. 

Wohngeld wurde von uns damals beantragt aber leider abgelehnt. 

Der UVK teilte ich mit, dass ich 5 Monate keine Einkünfte hatte. Dies wurde einfach ignoriert und trotzdem zu den Unterhaltsrückständen mitberechnet. 

Wie gehe ich hier am besten vor? 

Da die Gegenseite meine Argumente bisher einfach unbegründet an sich abtropfen ließ und mit Textbausteinen antwortete, habe ich mir überlegt die oben genannten Punkte alle vorzutragen und künftig (nach Quotelung) für Kind1 nur an die UVK zu bezahlen was über die 900€ hinausgeht. 

Wie würden die Schritte der UVK aussehen? Wird man dann verklagt + Strafanzeige oder schafft man es so wenigstens mit denen in einen Dialog zu kommen?

Ich war auch bei einem Anwalt bei einer Erstberatung. Diese brachte mir leider keine neuen Erkenntnisse. Ich bekam keine Deckung der Rechtsschutz. Nur die Erstberatung wurde darüber abgerechnet. Der Anwalt meinte, es würde mich zuviel kosten (600€), wenn er tätig wird und legte sein Mandat nieder. Er riet mir mich selbst an die UVK zu wenden. Einen Sozialschein beim Amtsgericht bekomm ich auch nicht. 
Gibt es Urteile auf die ich mich in einer Argumentation berufen könnte? Es wäre z.B. interessant in welchem Urteil bei einem Unterhaltspflichtigen mit hoher Miete der Selbstbehalt erhöht wurde. Ich fand eine gute Beispielrechnung hier:

Auch ist in meinem Fall davon auszugehen, dass die Kindesmutter über 50% mehr Einkünfte als ich habe. Dies wird ja auch als Grund für eine SB Anhebung angesehen. Gilt dies auch bei Unterhaltsvorschuss?

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  Betreuungkosten
Geschrieben von: Ein Vater - 15-07-2019, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen,
habe jetzt ein wenig im Internet und auch hier nach der Übernahme der Betreuungskosten geschaut. Ich finde hier und auch im Internet, für mich, widersprüchliches.

Meine Ex bekommt von mir Unterhalt. Ich zahle natürlich auch für meine Kinder Unterhalt. Jetzt will sie auch noch die Kosten von Hort von mir bezahlt  haben zzgl. zum Kindesunterhalt.

Das würde dann bedeuten :

Sie bekommt Kindsunterhalt laut Tabelle.
Sie bekommt Betreuungsunterhalt laut Scheidungsvereinbarung.
Sie bucht einen Hort damit die Kinder verräumt sind, den ich bezahle.
Sie geht zum arbeiten und steckt das auch noch ein. 

Ist das so richtig ?

Habe das gefunden:

urteil-betreuungskosten-koennen-nicht-als-mehrbedarf-auf-unterhalt-angerechnet-werden

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  Klage Familiengericht Irland - Anlage U
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 15-07-2019, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Halllo Ihr LIeben,

hier bin ich mal wieder- und das Thema Anlage U jährt sich zum 5. Mal...

Heute kam folgender Inhalt von unserem Anwalt zum Thema Anlage U 2018:


Sehr geehrte Frau xx
sehr geehrter Herr xx
 
für Ihre Nachricht vom 09.07.2019 bedanke ich mich.
 
Wesentlich für die Frage der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei Gericht ist ja die Frage der örtlichen Zuständigkeit, die ich nunmehr im Hinblick auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt prüfen konnte.
 
Sie hatten mir mitgeteilt, Frau xx sei zwischenzeitlich nach Irland umgezogen. Es war also zu prüfen, ob trotz des Umzugs der Frau xx nach Irland nach wie vor deutsche Familiengerichte für die Streitigkeit zuständig sind.
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben des FamFG, es handelt sich um das Verfahrensgesetzt für Familiensachen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei sonstigen Familiensachen, um eine solche handelt es sich, nach § 267 Abs. 2, nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Hier wäre also in Irland ein entsprechender Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen.
 
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich hierfür nicht zur Verfügung stehe. Soweit Sie eine entsprechende Verpflichtung der Frau xx durchsetzen wollen, müssten Sie sich also an einen Kollegen vor Ort wenden, der Ihre Ansprüche gerichtlich geltend macht, wobei ich nicht weiß, ob nach irischem Recht ein solcher Anspruch besteht.
 
Mit dem Bedauern, Ihnen eine bessere Mitteilung nicht machen zu können, verbleibe ich
 
 
mit freundlichen Grüßen


Was bedeutet dies für uns?
Kennt sich Jemand von Euch mit dem Recht dort aus?
Könnt Ihr mir einen Anwalt empfehlen?
Das Internet brachte leider keine konkreten Ergebnisse dazu.

Letztes Jahr war die Scheidung - aus diesem Grund sprechen wir "nur" über rund 3500 Euro Steuern, die wir hier einsparen würden mit dem geflossenen Unterhalt... (TU).
Nachehelichen Unterhalt gibt es keinen.

Ich weiß, dass die Dicke dort Sozialleistungen vom Staat bezieht und ich vermute, dass sie die rund 1200 Euro KU monatlich verschweigt, da diese noch auf das Deutsche Konto gehen...

Wie sollen wir vorgehen?

LG und Danke.

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  Verwirkung Unterhalt nach 24 Jahren
Geschrieben von: Ostvater - 15-07-2019, 08:17 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo,

 folgende grobe Vorgeschichte,

ein Kind  geboren Feb. 89(DDR),  1995 die Aufffoderung vom JA erhalten, Vaterschaftsaberkennung und Titel zu errichten.  Unterhalt wurde sporadisch in kleinen Beiträgen gezahlt, ich bitte das nicht misszuverstehen, bedingt durch die "Wendeumbrüche", Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Zeitarbeit eine mehr als schlechte Einkommenssituation gehabt, 2005 das Kind aus der Schule, die KM aufgefordert, Nachweise über die Einkommessituation des Kindes (z.B. Lehre) darzulegen, da ist nichts gekommen, Anfang 2006 Unterhalt eingestellt.

Es gibt einen statischen Titel von  Januar 1995 (Jugendamtsurkunde), welcher mit dem erreichen des 18. Lebensjahr ausläuft. Es kam, bis auf eine Aufforderung des JA Anfang der 2000 Jahre, wenigstens Unterhalt in geringer Hohe zu zahlen, nichts, keine Vollstreckungen, Zahlungsauffoderungen.

 Am Samstag, also nach 24 Jahren seit Unterzeichung des Titel(bzw 12 Jahre nach Volljährigkeit) kam Post von einer "Dorfanwältin", sitzt bei uns ein paar Strassen weiter in einem Hinterhof, hat keine Email, Homepage usw. und möchte Rückständigen Unterhalt für die titulierten Jahre zuzüglich über 18 (bis 21) hinnaus haben, mit der Begründung, der werte Herr Sohn war wohl nicht erwerbstätig.
Das das erstmal (die 3 Jahre hinnaus) ein Bluff ist, weis ich auch, gibt nur den befristeten Titel, da ist mit 18 Schluss.

Was ist mit der restlichen, also titulierten Zeit?
 Ich würde vermuten, es würde der Einwand der Verwirkung zutreffen, Das Zeitmoment sollten sicher erfüllt werden, aber das Umstandsmoment ? Wer so viele Jahre das "Unterhaltsgeld" nicht braucht, hat es wirklich nicht gebraucht.
Im Netz findet man dazu einges, hier z.B. http://www.anwaltskanzlei-lottes.de/aktu...rkung.html

Wie ist eure Meinung dazu?

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  7 Jahre im Ausland
Geschrieben von: wunder007 - 14-07-2019, 11:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Nach über 7 Jahren wird es mal wieder Zeit eine Bilanz zu ziehen.

Arbeit: Eigene Firma und Anstellung

Bezahlung: Gut

JA: haben versuche unternommen..... 

Unterhaltszahlungen: 0 Euro

Urlaub in D: keine Probleme

Ruhe: Sehr gut

Flugreisen, Mitwagen,Hotel,Grenze.....auch in Deutschland: keine Probleme

Frauen: Seit 5 Jahren Verheiratet Russin.

Big Grin

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  Und was nun?
Geschrieben von: Maximus - 13-07-2019, 21:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo Kollegen...

...da hat es mich nun auch erwischt. War ein totaler Ahnungsloser, was hier so alles in diesem Land abgeht...bis vor kurzem...

Zu meiner Situation:
Wurde von einer Frau betrogen und verarscht. Ich nenne sie absichtlich keine "Ex-Freundin", da es keine wirkliche Beziehung war, wie ich es erst im Nachhinein nachvollziehen konnte.
Es hat sich herausgestellt, dass sie eine Prostituierte war und mich einfach reingelegt hat (ich will das alles nicht erzählen, weil mir dafür die Nerven fehlen).
Wir waren ca. 1,5 Jahre zusammen...wurde von ihr alles perfekt geplant -> eine Borderlinerin.

Ich bin nun Vater eines 1-jährigen Kindes (Vaterschaftstest über Gericht). Kindesunterhalt mit Titel steht schon fest. Aber das ist ja kein Problem, da das Kind ja meins ist (abgesehen davon, dass ich es kaum sehen kann).

Jetzt meine größte Angst...dass ich wegen Betreuungsunterhalt so richtig abkassiert werde (mit Rückzahlung für das vergangene Jahr). Jobcenter hat mir ja schon vor der Geburt einen Brief wegen meiner "Angehörigen" geschickt...jetzt aber nach dem Gerichtsverfahren wegen Vaterschaft&Unterhalt sich noch nicht gemeldet (schon zwei Monate vergangen).

Das Jobcenter wird sich aber 100% bei mir melden oder?
Ich weiß nicht, ob es vllt besser wäre, wenn mein Anwalt sich da aktiv meldet um den Scheiß zu klären...? So könnte ich es wenigstens noch von der Steuer absetzen, wenn er das bis Ende 2019 schafft? Oder besser abwarten, bis die sich selber melden?

Ich bin total ratlos...hab erst vor kurzem die Seite trennungsfaq.com entdeckt und kappiert, dass ich in einer hoffnungslosen Situation gelandet bin...

Bei meinem Gehalt (2.400 netto) werden es locker 1200€ Betreuungs- und Kindesunterhalt sein oder? Für das vergangene Jahr 12.000€ nachzahlen...wie?

Was tun? Wie kann ich mich vor einer finanziellen Ausbeutung schützen?

Ich schreibe noch dazu, dass ich Pole bin (die Frau auch)...soll ich vllt einfach zurück nach Polen abhauen?

Wäre für Eure Tipps sehr dankbar...

Gruß
Maximus

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  Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen
Geschrieben von: Helmute2000 - 11-07-2019, 01:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen,

es wurde ein Verfahren wegen Kindesunterhalt und Auskunft beim AG und OLG geführt. Beide Kinder zum Zeitpunkt der Klage noch minderjährig. 

Nun erfolgt die Abrechnung meiner Rechtsanwältin und sie fordert nun noch weiteres Honorar:
 
Sie wurden im Rahmen des Verfahrens wegen Auskunft über das
Einkommen und Vermögen ihrer unterhaltspflichtigen Kinder auf
Ihren Wunsch hin darüber beraten, inwiefern ab der Zeit der
Volljährigkeit ihres Sohnes das Vermögen für den Unterhalt
heranzuziehen ist. Sie wurden dabei von mir darüber unterrichtet,
dass ein Unterhaltsanspruch solange entfällt, solange der Unterhalt
aus dem Vermögensstamm bestritten werden kann.


Sie wollten dann noch darüber beraten werden, wie vorzugehen ist,
um die Unterhaltszahlungen mit Volljährigkeit einstellen zu können,
da ja ein Unterhaltstitel besteht. Wir haben Sie dann darüber in
Kenntnis gesetzt, dass der Unterhaltstitel durch die Volljährigkeit
nicht an Gültigkeit verliert, sondern weiterbesteht und weiter
vollstreckbar ist. 

Sie wurden dann darauf hingewiesen, dass sie das Recht haben, von ihrem Sohn die Herausgabe des Titels zu fordern, damit nicht zwangsvollstreckt werden kann. Dies haben Sie dann auch mit eigenem Schriftsatz getan.


Wir machen daher von unserem Recht Gebrauch die uns noch zustehenden
Anwaltsgebühren mit der Ihnen zustehenden Zahlung der Gegenseite zu verrechnen
und überweisen Ihnen den Restbetrag i.H.v. 186,24 € zu unserer Entlastung.


Ich habe dieser Rechtsanwältin in dem Gesamtkontext befragt s.o., kann man dagegen vorgehen? Ich muss nun noch eine neue Anwaltskanzlei beauftragen. Ist das Rechtens das sie hier Honorar für eine Leistung einfordert, welche ich überall im Internet nachlesen kann? Weiterhin ist das doch alles Bestandteil der Klage (Kindesunterhalt und Auskunft beim AG und OLG) gewesen?

Grüße,
H2000

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  Pfändungen III Teil
Geschrieben von: fragender - 05-07-2019, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (65)

Vorab an die Admins. Bitte NICHT diesen Eintrag an den anderen von mir erstellten (Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen) hängen, da es um mehrere Personen / Pfändungen geht und dies sonst für alle unübersichtlich wird. Danke.[url=https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12111][/url]

Ich versuche alles so klar wie möglich zu dokumentieren ;-)

Letztes Jahr bekam ich eine Pfändung meiner Tochter [minderjährig] (von Mutti durch Anwalt) auf mein Konto und bei meinem Arbeitgeber.
Anwalt hat bisher kein Geld von Bank erhalten, da Bank daraufhin Konto gekündigt hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein P-Konto und es war auf dem Auskehrkonto ein kleiner Betrag verfügbar. Diesen hat Anwalt NICHT eingezogen sondern ausschließlich das Geld vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Die Lohnpfändung erstreckte sich von über ~2300€ und einem Zeitrahmen von Dezember - April.
Da Ich Theater mit dem Vollstreckungsgericht hatte / habe, ist das Ausgleichskonto auf ~2000€ angewachsen.

Da durch meinen Arbeitgeber die Pfändung im Grunde erledigt ist frage ich mich, ob und falls ja wen ich anschreiben muss (Anwalt der gepfändet hat, Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht)

Nun habe ich von meiner ehemaligen Bank erfahren, dass diese die ~2000€ von dem Überschusskonto exakt diesen Anwalt das Geld "Auskehren" will.
Hier nun die weitere Frage: Hat nicht der Gläubiger die Pflicht bei den angegangenen Stellen (Bank & Arbeitgeber) dies als erledigt zu melden?

Ferner habe ich von niemanden etwas schriftlich bekommen, dass der Fall erledigt ist; einzig die Gehaltsabrechnungen liegen mir vor.

Ich bedanke mich wie immer für eure kompetente Unterstützung.

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  Ich ziehe meinem Kind hinterher
Geschrieben von: Friedel - 05-07-2019, 02:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo und lieben Gruss an alle

Ich habe mich entschieden meiner Tochter hinterher zu ziehen. Ihre Mutter und  ich haben uns vor sieben Jahren getrennt. Vor einanhalb Jahren sind sie weggezogen. Sie ewohnt 250km entfernt mit Ihrer Mutter und deren neuen Lebenspartner.
Das Verhaeltnis der Mutter und mir ist sehr gut und es gibt keine Schwerigkeiten.

WIr haben und entschieden, ein 50/50 Betreuungsmodell zu versuchen. Mit Absprache unserer Tochter natuerlich.

Das einzige was mir Bauchscmerzen bereitet ist, das ich  dort kein Schwein kenne. Es ist ein 11000 Seelenkaff, ohne es boese zu meinen. Ich komme aus einer 120000 Personenstadt, ,und lebe auch erst seit 10 Jahren hier. Jetzt wo alles sitzt und ich mir einen guten und festen Freundes und Bekanntenkreis aufgebaut habe ziehe ich wieder weg.
Also meine ENtscheidung steht, daran wird sich nichts aendern.

Ich wuerde gerne erfahren, ob es hier Leute gibt, die so etwas auch gemacht haben.
Und bitte keine Tips zur Freizietgestaltung:-)

Danke
Friedel

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  Anwaltsmandat - einschränken oder ganz beenden?
Geschrieben von: Maestro - 03-07-2019, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

Scheidung ist durch. Kindesangelegenheiten und Nachehelicher Unterhalt soweit geeinigt.

Wofür könnte man den Familienrechtsanwalt noch benötigen?

Was meint Ihr:

Ist es klug das Mandat sozusagen vorsorglich noch weiter aufrecht zu erhalten (falls die Gegenseite wieder mit irgendwas um die Ecke kommt) oder einschränken (nur auf bestimmte Themen Handlungsbefugnisse erteilen) oder beenden (und bei Bedarf neu aufnehmen)?

Sofern die Ex keine neuen Streitthemen oder Forderungen aufrollt, fällt mir nur ein Thema ein, bei welchem die Anwälte wieder eine Rolle spielen könnten:
Veränderung/Abänderung oder Beendigung des nachehelichen Unterhalts.

Grüße Cool

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