| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Aktive Themen |
DIE WELT: Unterhaltsvorsc...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 4 Stunden
» Antworten: 4
» Ansichten: 143
|
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 21:43
» Antworten: 374
» Ansichten: 41.650
|
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 18:19
» Antworten: 130
» Ansichten: 65.051
|
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 11:38
» Antworten: 21
» Ansichten: 6.323
|
Nachzahlung Kindesunterha...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-04-2026, 18:09
» Antworten: 5
» Ansichten: 350
|
Gerichtlichen Unterhaltsb...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-04-2026, 09:27
» Antworten: 1
» Ansichten: 133
|
familienrechtlicher Ausgl...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
14-04-2026, 09:16
» Antworten: 2
» Ansichten: 159
|
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
13-04-2026, 14:00
» Antworten: 33
» Ansichten: 3.758
|
Wirtuelle Vergewaltigung ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: NurErzeuger
08-04-2026, 22:14
» Antworten: 18
» Ansichten: 1.164
|
16 Jahre Trennung mit fün...
Forum: Meine Geschichte
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
08-04-2026, 20:00
» Antworten: 5
» Ansichten: 468
|
|
|
| Gerichtlichen Unterhaltsbeschluss unwirksam erklären |
|
Geschrieben von: Nappo - 14-04-2026, 09:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
|
 |
Kind wird 18. Es gibt einen gerichtlichen Unterhaltsbeschluss, der zwei seinerzeit minderjährige Kinder beinhaltet.
Wie kann außergerichtlich und für den Vater sicher bewirkt werden, dass er in Bezug auf eines der Kinder für unwirksam erklärt wird, so dass keine Vollstreckung daraus mehr möglich ist?
|
|
|
| Nachzahlung Kindesunterhalt |
|
Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Hallo!
Mutter klagt auf Mindestunterhalt und durch eine größere plötzlich erhaltende Geldsumme könnte man den Mindestunterhalt nachzahlen.
Vorher hatte ich mich auf die erheblichen Einkommensunterschiede berufen und nur bis zu den Selbstbehalten gezahlt.
Was passiert nun mit den Klagen, wenn ich nachzahle und wer trägt die Kosten?
Danke
|
|
|
| familienrechtlicher Ausgleichsanspruch |
|
Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Hallo!
Ich habe für fünf Kinder eine lange Zeit nicht den Mindestunterhalt gezahlt. Mittlerweile sind zwei Volljährig und es ist Licht am Ende.
Der volljährige Junge will die offenen Beträge zum Mindestunterhalt nicht einklagen, weil er die sehr gute finanzielle Situation der Mutter kennt. Töchterchen schon.
Nun klagt die Mutter auf einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen dem offenen Betrag zum Mindestunterhalt für den Jungen.
Ich war am notwendigen Selbstbehalt und später habe ich den angemessenen Selbstbehalt beansprucht, weil die Mutter 4.800-5000,- netto eigenes unterhaltsrechtliches Einkommen hat.
Nun meine Frage.
Ich kenne mich mit diesem familienrechtlichen Anspruch für offenen Minderjährigenunterhalt nicht aus. Was wird da geprüft und wie sehen die Chancen aus bei notwendigen und angemessenen Selbstbehalt?
Danke
|
|
|
| Erfahrungen gesucht – Betreuungsausweitung und Unterhalt nach Trennung |
|
Geschrieben von: Dad50 - 03-04-2026, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Hallo zusammen,
ich bin seit ca. 3 Monaten getrennt und würde gerne eure Einschätzung zu meiner bisherigen Vorgehensweise hören – was läuft gut, was würdet ihr anders machen?
Zur Situation:
Mehrere Kinder (4, 7 und 10 Jahre), Trennung Ende 2024. Der Scheidungsantrag wurde Ende 2025 zugestellt – ich habe zugestimmt dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Ich bin Vollzeitangestellter mit gutem Einkommen, meine Frau ist selbstständig und verdient seit 2025 ebenfalls gut – davor kaum Einkommen.
Betreuung:
Aktuell 3:11 Residenzmodell. Wir haben im Januar eine schriftliche Vereinbarung geschlossen die eine schrittweise Ausweitung auf 5:9 vorsieht. Ab Mai haben wir uns mündlich auf 4:10 geeinigt (Do bis Mo alle 2 Wochen). Ich bin aktiv in den Alltag der Kinder eingebunden – Sport, Wettkämpfe, Schulveranstaltungen.
Unterhalt:
Wir haben uns auf einen Barunterhalt unter dem Tabellenwert der Düsseldorfer Tabelle 2025 geeinigt – weil ich beim 4:10-Modell mehr Betreuung übernehme. Mehrkosten werden hälftig geteilt ohne Essensgeld.
Was ich bisher gemacht habe:
– Vereinbarung schriftlich fixiert (nicht notariell – bewusste Entscheidung)
– Kooperativen Kommunikationsstil gewählt
– Beratungsstelle gemeinsam angefragt
– Jugendamt noch nicht einbezogen – plane ich aber
– Auf Strafantrag verzichtet (auf Anraten meines Anwalts)
Meine offenen Fragen:
1. Ist 4:10 als Zwischenschritt zu 5:9 realistisch oder verliere ich damit wertvolle Zeit?
2. Wie haben andere Väter das Wechselmodell in einer Großstadt erreicht – welcher Weg hat funktioniert?
3. Hat jemand Erfahrung mit privaten Vereinbarungen vs. Jugendamtsurkunde – was ist empfehlenswert?
4. Wann ist der richtige Zeitpunkt das Jugendamt einzubeziehen? Gemeinsamer Termin im April geplant
5. Wie geht ihr mit schwankendem Einkommen bei der Unterhaltsberechnung um?
Über ehrliche Rückmeldungen – auch kritische – würde ich mich sehr freuen.
Danke und Grüße
|
|
|
| Ich werde vom Unterhalt aufgefressen. |
|
Geschrieben von: Hawky - 30-03-2026, 10:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hallo zusammen,
ich benötige mal gutes Zureden, weil ich echt keinen Plan habe wie es weitergehen soll.
Aktuell beziehe ich Gründungszuschuss der BA bis 30.06.26. dieser läuft dann aus leider wirft die Selbstständigkeit nicht den zu erwartenden Ertrag ab..
Es existiert ein Titel mit 105% und für 2 Kinder im Alter 12-17 Jahre.
Meine monatlichen Fixkosten, ich habe keine Kredite laufen, liegen incl. Unterhalt bei ca. 2900€.
Wenn ich mir jetzt einen Job suchen würde, müsste der ja min. 2900€ netto bringen.
Bei meiner Ausbildung und beruflichen Historie völlig utopisch.
Eine Anwältin habe ich bzgl. Abänderung des Titels schon beauftragt.
Aber wass kann ich tun. Das frisst mich alles auf.
Was würdet ihr tun?
Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich aus eigenen Erfahrungen.
VG
|
|
|
| Ziel: Wechselmodell. Wann in den letzten Kampf ziehen? |
|
Geschrieben von: Vince - 29-03-2026, 19:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Hallo in die Runde,
Vorab: Mit dem Thema hoffe ich anhand eurer Erfahrungen abschätzen zu können, ob - und wenn ja, wann - es sich lohnt, in einen letzten Kampf zu ziehen.
Ich schätze eure Erfahrungen hier sehr, auch wenn ich selbst bislang nur stiller Mitleser war.
Die Fakten bisher:
Vor 2 Jahren trennte sich die Mutter vom Vater. Umgehend beantragte die Mutter, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) für unser Kind zu übertragen.
Grund: Sie wollte unmittelbar verziehen in ihre Heimatstadt.
In der ersten Verhandlung wurde "vereinbart", dass der Vater auszieht und die Kinder fortan 6/14 Tage betreut - aber "zerhackt" über die 2 Wochen.
(die erste Verarschung, die mir als Vater widerfuhr).
Bzgl. des ABRs/Umzugswunsches wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dauer: knapp 1 Jahr. Auf Details möchte ich nicht eingehen, es lief ekelhaft ab.
Vor Erlass des Beschlusses über das ABR beantragte ich (Vater) noch die Anordnung eines Wechselmodells (50:50).
Ergebnis jedoch: Gericht überträgt der Mutter das ABR. Die Mutter verzog umgehend.
Im Beschwerdeverfahren am OLG sagte man mir (O-Ton), "die Kinder hole man wenn dann nur zurück, nachdem ein neues Gutachten eingeholt worden wäre.
Aber dass dann, nach dieser Zeit, der Richter die Kinder ohnehin nicht mehr zurück holen würde." (das möchte ich echt nicht weiter kommentieren)
Im Beschwerdeverfahren konnte ich zumindest noch erreichen, dass der Umgang nicht mehr "zerstückelt" stattfindet (was wegen den Wegstrecken aufgrund des Umzuges nicht mehr machbar gewesen wäre).
Ein 7-7 wollte Mami nicht, ein 6-8 auch nicht. Sie akzeptierte nur 5-9. (vermutlich, um fortan Sozialleistungen zu beziehen, da ja "alleinerziehend").
Das OLG griff bei der Umgangssache auch nicht ein, es war ja "schließlich nicht Gegenstand des Verfahrens". Der Richter klopfte sich noch auf die Schulter, da er so nett ist, dass ich den Umgang immerhin neu regeln kann...
Mit diesem Vergleich möchte ich dauerhaft nicht leben, eben weil ich vom ersten Tag an ein Wechselmodell wollte und es auch langfristig umsetzten kann.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt (OLG) bereits eine Zweitwohnung am neuen Wohnort der Mutter angemietet, um den Umgang weiter wahrzunehmen.
Nachdem die Sache am OLG durch war, habe ich die Wohnung am alten Wohnort gekündigt und wohne nun komplett auch dort, wo die Kinder wohnen.
Mein Umzug (Nachzug) ging logischerweise mir einem Wechsel des Arbeitgebers einher, wofür ich eine gewisse Zeit benötigte. Daher musste ich eben auch zumindest temporär wegkommen vom vorherigen, "zerstückelten" 6-8.
"Bezahlt" habe ich das mit der Hergabe eines Umgangstages.
Somit sind wir nun seit ca. 1 Jahr beim 5-9 Modell.
Konkrete Frage:
- Wann meint ihr, wäre ein guter Zeitpunkt, ein Umgangsverfahren auf Wechselmodell zu starten?
- Das Kind ist inzwischen 6.
- Die Betreuung im 6-8 Modell lief 1 Jahr, das 5-9 läuft nun schon fast 1 Jahr.
- Es gab bislang nie ein offizielles Umgangsverfahren. Bisher wurden beide Umgangsmodelle (erst 6-8, dann 5-9) im Rahmen des ABR-Streits in Vergleichen festgezurrt.
Ich bin für jede Antwort, Anregung, Tipps und geteilte Erfahrungen dankbar.
|
|
|
| Eheähnliche Partnerschaft |
|
Geschrieben von: bigpuster - 24-03-2026, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hey! Ich muss natürlich ein bisschen aufpassen, weil man nie weiß, wer mitliest.
Nach der Trennung habe ich eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus einer Bekannten gemietet. Vertrag und Zahlungen sind belegt. Aufgrund der hohen Unterhaltszahlungen für 5 Kinder und dem hohen Einkommen der frühpensionierten Mutter durch beamtenrechtliche Familienzuschläge habe ich auf Trennungsunterhalt geklagt. Leider kam mir dann die Rechtsorechung des BGH - Stichwort „Naturalunterhalt“ in die Quere. Aber zumindest die offenen Unterhaltsbeträge wollte ich damit auffangen.
Nun behauptet meine Ex, dass ich mit der Bekannten in einer eheähnlichen Partnerschaft lebe, die den Trennungsunterhaltsanspruch beenden würde.
Beweise - soweit ich aus diversen Strafanzeigen ihrerseits lesen konnte- sind in 5 Jahren ein Video auf einer Hochzeit von einem Freund von mir, ein Foto auf einer anderen Feier und jemand, der mich beim Spazierengehen mit der Bekannten gesehen hat. Finde ich jetzt ein wenig dürftig.
Die Beweislast liegt ja bei meiner Ex. Muss ich fragen ihrer Anwältin oder des Gerichtes beantworten, wie „ Beschreiben Sie die Wohnsituation!“ Oder „ Waren Sie mit Frau XY im Urlaub?“
Danke
|
|
|
Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun? |
|
Geschrieben von: Berry - 23-03-2026, 22:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
|
 |
Hallöchen,
ich hoffe sehr, dass wir hier erfahrene Väter antreffen, die uns bei der aktuellen Lage aus den Erfahrungen heraus helfen können und bemühe mich um eine verständliche Kurzform der Sachlage:
Kleine 7-jährige Tochter, Mutter aus Taiwan (seit 12 Jahren in D, spricht schlecht deutsch, war fast nie arbeiten), Vater hier in D geboren (freiberuflich), noch verheiratet mit gemeinsamen Sorgerecht. Die Trennung ist schon seit Jahren Thema und wurde letztes Jahr im Juli mit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen, nur vom Vater gemieteten Wohnung quasi umgesetzt. Beide Eltern hielten eine Betreuungsvereinbarung schriftlich fest, also ein 50:50-Wechselmodell mit bereits vorab festgelegten Übergabeterminen und dem Hauptwohnsitz beim Vater, da sonst das Kindergeld komplett auf das Bürgergeld der Mutter angerechnet wird. Beide sind finanziell sehr schwach gestellt, Vater unter dem Selbstbehalt. Trotzdem will sie, dass die Kleine zwingend weiter auf eine internationale Privatschule geht (und dort auch Chinesisch lernt). Übergaben als auch Absprachen zu Änderungen der Betreuung etc. haben einwandfrei funktioniert.
Das Wechselmodell lief so für 6 Monate bis ca. Ende Dezember 25 problemlos. Der Vater zog vorübergehend in eine Nachbarstadt, weil er dort kostengünstigen Wohnraum bei Freunden erhielt und Wohnungen in Großstädten teuer und nur schwer zu haben sind. Bei seiner neuen Partnerin, die er ebenso Anfang letzten Jahres kennenlernte, wird er bald einziehen können. Mit der Kleinen war er ohne Unterbrechung immer im Haus der Partnerin. Die Kleine lebte sich dort prima ein, spielt, lacht und sucht bewusst und aktiv den Kontakt zur Partnerin.
Dann kam Ende des Jahres immer mehr "Besorgnis" von der Mutter, so zB, das der Schulweg ja zu lange wäre (30 min mit dem Auto, 45 min mit der StraBa von Tür zu Tür, Schulbeginn aufgrund der Internationalität extra später um 08:20 Uhr) und das Kind so zeitig aufstehen muss (06:30 Uhr). Zudem hätte das Kind behauptet, die neue Partnerin nicht zu mögen. Des Weiteren wollte sie zwingend zur Silvesterfeier mit, zu der der Vater samt neuer Partnerin privat von Freunden eingeladen wurde, mit der Begründung "das Kind würde sich sonst ohne die Mutter nicht wohlfühlen." Weiteres ließe sich hier aufzählen...
Der Vater war bereits 2024 beim Jugendamt, um auf die emotionale Erpressung/Druckausübung der Mutter auf das Kind aufmerksam zu machen ("Wenn du nicht lieb bist, gehe ich ohne dich zurück nach Taiwan." oder zum Vater: "Das Kind schenke ich dir." oder "Hoffentlich bekomme ich den Job im Ausland, dann wird das Kind das alles nach 20 Jahren bereuen." oder "Wenn du zu Oma und Opa (Eltern des Vaters) mitgehst, werde ich ganz traurig sein."....) Ebenso war er bei einer Krisenberatung und versuchte eine Paarberatung. Diese lehnte die Mutter aber ab, immerhin habe sie Psychologie studiert und würde das selbst klären. Das sie bereits Suizidgedanken geäußert hat und auch wisse, dass Kinder in diesem Alter sich für alles verantwortlich fühlen (und dem Kind trotzdem Druck macht), interessiert bis heute Niemanden - außer den Vater.
Nun ging es dem Kind im Januar emotional immer schlechter, auch die Schule bestätigte eine vermehrte Unkonzentriertheit und die Tatsache, dass sich die Kleine (von selbst?) an die Schulberaterin wandte. Es stand immer im Mittelpunkt, dass sie traurig wegen der Trennung der Eltern sei, aber beide haben will. Die Übergaben zum Vater waren stets konfliktfrei, die Kleine freute sich sehr, auch wenn die neue Partnerin dabei war (die von der Mutter als 2. Abholperson blockiert wurde, aber damit kam sie rechtlich nicht durch). Die Kleine vertraute sich dem Vater an und berichtete, dass sie bei der Mama zB nie sagen dürfe, dass sie auch den Papa vermisst und das er in einer der Papa-Wochen der Mama unbedingt ausrichten soll, dass sie versucht hat, den Vater davon zu überzeugen, dass sie die Woche zur Mama wöllte.
Dann sagte die Mutter erneut, dass sie das Residenzmodell haben will und wenn der Vater nicht innerhalb von 3 Tagen zustimmt, würde sie vor Gericht gehen. Denn sie habe Angst, das Kind zu verlieren und sie hätte hier in D ja nichts anderes (selbst der Name des Kindes besteht nur aus Anspielungen auf die Mutter, die trägt nicht einmal den Nachnamen des Vaters))
Nun, es folgte ein Eilverfahren und da der Vater so schnell nicht reagieren konnte bzw. seine Anwältin so schnell nicht verfügbar war, wurde er als eskalierender und unkooperativer Elternteil betitelt und ein Residenzmodell zugunsten der Mutter erwirkt, die ja nun der "endlich" mal agierende und damit kooperative Elternteil war. Das sie sämtliche Gesprächsangebote abgelehnt oder gar nicht erst beantwortet hat, interessierte nicht. Die Kleine berichtete später der neuen Partnerin, dass sie sich vor Gericht habe entscheiden müssen, obwohl sie sagte, dass sie beide Eltern haben will. Da dies aber laut Gericht nicht ging (das WM wurde damit scheinbar gar nicht angeboten), habe sie gesagt: "Na gut, dann eben die Mama."
(Zusatz: Die Anwältin des Vaters meinte dann, dass ein so krasser Vorgang mit Eilverfahren und Abänderung in Residenzmodell gar nicht notwendig gewesen wäre...)
Die Beiständin fürs Kind war allein bei der Mutter zu Besuch und hat dort auch das Kind "befragt". Mit dem Vater fand nur ein Telefonat statt. Sie hat richtigerweise einen massiven Loyalitätskonflikt erkannt. Die Aussagen des Kindes laut Verfahrensbeiständin wirkten jedoch wie aus einem schlechten Horror-Roman. Das Kind ist dort quasi nicht wieder zu erkennen, angeblich habe die neue Partnerin als "Fremde den Papa entführt" und die ganzen Alpträume erst! Die Mutter hat vor Gericht angegeben, dass das Wechselmodell erst seit 2 Monaten bestehen würde. Da hatte der Vater zwar die alte Wohnung gekündigt, war aber mit dem Kind seit Juli 25 immer bei der Partnerin, Kind hatte also ein stabiles, gleichbleibendes Umfeld von 6 Monaten und wurde stets pünktlich zur Schule gebracht oder zu Freunden zum Spielen gefahren. Als der Vater meinte, dass er sich so auch die Privatschule bald nicht mehr leisten konnte, wurde ihm nahegelegt, doch in die Privatinsolvenz zu gehen....
Der Vater darf die Kleine jetzt nur noch von Donnerstag-Nachmittag bis Montag-Früh alle 2 Wochen haben. Zudem wurde eine Familienberatung anberaumt, damit sich der Vater das Wechselmodell "verdienen" darf. Den hart erkämpften Termin hätte die Mutter beinahe geskippt weil sie es wegen der Arbeit nicht geschafft hätte und weil sie sagte, dass sie nichts ändern möchte und das Residenzmodell bleiben soll. (Super, das allein reicht ja in D scheinbar aus, um eine Rückkehr zum Wechselmodell unmöglich zu machen.) Der Vater soll aber weiterhin alles bezahlen - der Kauf neuer Sommerschuhe zB wurde ihm über das Kind ausgerichtet und der ausgefallen Schneidezahn müsse jetzt auch unbedingt zur Mutter.
Wie sieht es eurer Meinung nach aus? Lohnt sich hier ein weiteres Kämpfen und wenn ja, wie? Sollte die Anwältin gleich mit hinzugezogen werden oder ist das rausgeworfenes Geld? Der Mitarbeiter vom JA meinte immerhin bei der Einsteuerung heute, dass es vom Gericht nicht so angedacht wäre, einfach die Familienberatung zu stoppen, weil beide unterschiedliche Ansichten haben. (Vater will zum WM zurück, Mutter will RM behalten) Daher gibt es jetzt erst einmal je ein Einzelgespräch und danach eine gemeinsame Sitzung. Das Gericht meinte auch zur Mutter, dass sie auf Verschiebungen des Vaters aufgrund beruflicher Dinge eingehen soll, was sie bisher auch tat. Aber scheinbar muss sowas erst "von oben" angeordnet werden.
Vielen Dank vorab für euer Feedback.
|
|
|
| Arbeitsplatzwechsel und Wechsel zur PKV |
|
Geschrieben von: Nappo - 20-03-2026, 12:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Ein Freund ( ... und Vater) hat eine so exotische Situation, dass er es geschafft hat, auch meine Rübe nochmal ans Dampfen zu bekommen ,-)
Ausgangssituation: Frau (Irre) trennt sich. 2 Kinder. Scheidungsantrag Juli 2025. Vater: Berufstätig. Frau: Berufstätig. Unterhalt wird gezahlt: 2 Kinder / 100% DD
Wohnsituation: Frau zeiht zu den Eltern mit den Kindern. Dort wohnt sie noch heute
Vater bleibt im Haus - ist sein Haus. Zugewinn wird noch fällig, aber darum geht es hier nicht
Meldesituation: Die Kinder wohnen zwar bei der Mutter, sind aber nach wie vor beim Vater gemeldet, da dadurch der Wechsel der Schule und Kiga verhindert werden sollte.
Umgang: Es besteht ein gerichtlicher Umgangsvergleich (da habe ich damals geholfen, weil die Keule durch drehte) und der ist Weitreichend, denn:
Trotz 3-Schicht-Betrieb und neben Ferienaufteilung und Wochenenden, holt der Vater an jedem Wochentag - je nach Schicht gibt es Verschiebungen - die Kinder von der Schule und Kiga ab, bringt sie dorthin, versorgt sie, kocht, wäscht, tut, und bringt sie dann zur Mutter - wo sie schlafen. Das ganze ist relativ flexibel, je nach Schicht und Hormonhaushalt der Mutter. so dass sie manchmal die Kinder in die Schule bringt, wenn er bspw. Nachtschicht hat. Ist aber alles genauestens im Vergleich festgehalten.
Bedeutet für den Vater: Viel Benzin. Viel Streß. Viele Kosten + Unterhalt.
Das geht nicht so weiter. Also bewirbt er sich bei der Bundeswehr. Das Gehalt bleibt fast gleich. Er ist angenommen zum 01.06.2026. Vorteil: Weniger Benzinkosten. Viiiiel mehr Freizeit. Kein Schichtbetrieb mehr. Ich habe auch dazu geraten, weil ich gesagt habe, er muss auch mal auf seine Gesundheit achten. Wenn´s keinen Krieg gibt, klappt das ja auch ,-)
Jetzt dreht Keule durch. Denn nun hat sie ein Problem, weil sie nicht weiß, wie sie das mit Schule und Kiga machen soll. Sie braucht den Vater, um das wegen ihres Jobs (Lehrerin an einer Berufsfachschule) alles geregelt zu bekommen. Erst mal nicht unser Problem.
Der Dienst bei der BW sieht wahrscheinlich wie folgt aus: Entweder Mo.-Do von 06.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitags bis 11.30 Uhr für 3 Monate und dann 1 1/2 Monate frei. (Leute, das sind Zeiten) oder: 6 Tage arbeiten. 6 Tage frei im Wechsel. Schreit ja nach Wechselmodell - aber dann hat die Mutter immer noch ihr Problem wenn die Kinder bei ihr sind, und auf Unterhalt wird die auch nicht verzichten wollen. Der Vater ist bööööse. Der läuft wie ein Rennpferd und sie ist trotz der o.g. geschilderten Situation ein Opfer. Logisch.
Mutter dreht durch. beschimpft ihn, der dürfe das so nicht machen und müsse sich an den Vergleich halten. Joh, laber mal weiter.
Nun kommt noch eine Frage in Bezug auf die Krankenversicherung und das ist tricky:
Vater ist gesetzlich versichert. Geht er zum Bund, bekommt er Beihilfe. Also macht er bei der PKV einen Beihilfetarif + Kinder. Die sind ja bei ihm gemeldet. Die Beiträge soll und wird er dann auch zahlen.
- Da die Kinder vor der Trennung gesetzlich versichert waren, und er nun die Beihilfetarife der Kinder zahlt, stellt sich die Frage auf eine abweichende Regelung in Bezug auf aufzuteilende Kosten, abseits der Regelung, das die PKV von Kindern vom Unterhaltspflichtigen zu zahlen ist, wenn sie während (!) der Ehe schon privat versichert waren. Ich meine Ja...
- Nehmen wir an, die Mutter sucht eine neue Wohnung, die Kinder werden bei ihr angemeldet, ein WM gibt es nicht und dann müssten die Kinder neu bei der Mutter versichert werden. Diese ist ebenfalls Beihilfeberechtigt. Und auch hier die Frage: Jetzt muss ja erst mal die Mutter die PKV der Kinder zahlen. Und da die Kinder vor (!) Trennung in der GKV waren und erst jetzt in die PKV kommen, zählt m.E. nicht die Regelung, dass der Vater vollständig zahlen muss (?)
Ich nehme gerne jede Idee i.d. Sache und Inspiration entgegen. Der Anwältin muss nun die neue Situation geschildert werden, nebst dem Wunsch, gütlich eine Einigung in Sachen Umgang zu finden - wobei ich da skeptisch bin, aber das wird sich noch zeigen.
|
|
|
| an alle Auswanderer |
|
Geschrieben von: Hansidampfi - 19-03-2026, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Hallo zusammen,
auf der Suche nach Exit-Methoden rückt selbst das bisher unvorstellbare für mich zumindest als ultima ratio ins Blickfeld, in gewisser weiter Ferne (wenn Eltern gestorben sind etwa).
Haus und Grundstück erben -> verkaufen -> in Deutschland abmelden (oder doch lieber behalten? Mieteinnahmen für 2-3 Wohnungen würden Unterhalt erhöhen)
Bis dahin werde ich sicherlich dennoch 10 Jahre durch die Unterhaltssklaverei gegangen sein - falls ich das bis dahin überlebe, mental wie finanziell.
Seid ihr selbst vielleicht ausgewandert?
- welche Erdregionen kommen am Ehesten in Betracht (Asien, Südamerika vermutlich)
- auswandern innerhalb der EU trotz diverser Unterhaltsabkommen?
- kennt ihr seriöse Anlaufstellen für Infos und Grundlagen, sämtliche Vorbereitungen etc.
- oder wo man mit gleichgesinnten Auswanderern in Kontakt treten kann für Infos aus erster Hand
- Jobbörsen für Auslandsjobs als erstes Sprungbrett?
- angenommen mit einem Startkapital im niedrigen 6 stelligen Bereich
Ich hoffe hier gibt es ein paar Auswanderer die noch aktiv hier sind.
MfG
|
|
|
|