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| Mal gerechnet |
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Geschrieben von: bigpuster - 08-03-2026, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hey!
Ich denke mal ins Blaue.
5 Kinder. Zwei über 18 wollen oder werden noch eine Weile studieren.
Kind 3 wird nächstes Jahr 18 und will dann studieren.
Kind 4 13 und Kind 5 11 Jahre.
Ich zahle Mindestunterhalt für Kind 3,4,5 und Kind 2 200 Euro - macht gerade Abitur . Kind 1 kriegt Ausbildungsbafög und meldet keine Ansprüche an.
Mutter frühpensionierte Beamtin. Eigenes Einkommen 4.500,- Netto + 1250 Kindergeld und meine Unterhaltszahlungen.
Ich krebse seit 2024 am angemessenen Selbstvehalt rum und zahle regelmäßig Gerichts-/ Anwaltskosten. Vorher notwendiger Selbstbehalt.
Meine Überlegung ist, was die Folgen wäre, wenn Kind 3 nicht mehr privilegiert ist, und ich durch Krankheit leider nur so viel arbeiten kann, dass ich nur noch den Mindestunterhalt für Kind 4 und 5 zahlen kann.
Wenn ich das richtig verstehe, komme ich nicht in Probleme wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit weil Mindestunterhalt K4 und K5 gedeckt. Die anderen Volljährigen nicht privilegierten Kinder werden zwischen den Eltern im Verhältnis der Einkommen nach Abzug angemessener Selbstbehalt aufgeteilt. Da ich nach den Unterhaltszahlungen für K4 und K5 am angemessenen Selbstbehalt bin, haftet die Mutter dann mit ihrem Einkommen bis zu ihrem angemessenen Selbstbehalt für den Unterhalt für K2,3 und falls 1 sich für ein Studium nach der Ausbildung entscheidet.
Natürlich ist das nur ein Gedankenspiel falls ich leider nicht mehr so arbeitsfähig bin durch eine Krankheit.
Danke
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| Unterhaltspfaendung |
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Geschrieben von: Bumpi - 03-03-2026, 22:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo...
Habe mal wieder ne Frage. .
Kann laufender Unterhalt auch gepfaendet werden, obwohl keine Rückstaende existieren..
Und was kann man dagegen tun...(Titel existiert)
Gruss Bumpi
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| Haus behalten oder Teilungsversteigerung |
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Geschrieben von: Supernova2015 - 25-02-2026, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo,
wüsste gern eure Meinung zu einer gemeinsamen Immobilie mit meiner Frau.
Vor ca.3 Jahren für 230.00€ gekauft. Haben renoviert und denke Haus ist jetzt ca. 260.000€ wert. Schulden 100.000€.
Da wir in Trennung leben möchte ich nicht weiter den Hauskredit alleine abbezahlen.
Zur Zeit ist mit der Ex-Frau keine Einigung möglich.
Mein Anwalt meinte, dass ein Gutachter zu weit von den realen Verkaufspreisen auseinander liegen könnte und die Zwangsversteigerung die beste Alternative wäre.
Denkt ihr hier ist die Teilungsversteigerung die beste Alternative um günstig an das Haus zu kommen?
Könnte man dann auch gleichzeitig die Zugewinngemeinschaft auflösen?
Sollte ich ihr erst ein schriftliches Angebot machen?
Was schlägt ihr vor?
Danke für eure Ideen und Erfahrungen.
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| Amtshilfeersuchen im nicht-EU Ausland |
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Geschrieben von: RatzFatz - 04-02-2026, 21:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo, Gleichgesinnte!
Ich bin seit Längerem stiller Leser eures Forums – und nun hat es mich selbst erwischt. Acht Jahre verheiratet mit meiner damals Angebeteten, jetzt die Scheidung. Ein gemeinsames Kind, ein Ehevertrag der faktisch wertlos ist und ich, der Gutverdiener. Umd dazu kommt, dass sie bei der Eheschliessung krank und arbeitslos war (hatte lange blau gemacht wegen Burnout) - kein gutes Setting..
Kurzfassung: Wir haben ein völlig unterschiedliches Verständnis davon, was „fairer Unterhalt“ ist. Erst recht seit sie beim Jugendamt war, denn seit dem hat sie plötzlich Eurozeichen in den Augen.. es wird also eher schlimmer als besser. Auf den ganzen Zirkus habe ich keinen Bock – auf Deutschland ehrlich gesagt auch nicht mehr.
Meine Eltern sind tot, Freunde leben verstreut im Ausland, mich hält hier nichts. Ich bin IT-Freelancer und kann problemlos aus dem Ausland arbeiten. Das passt für mich. Aktuell überlege ich also, wohin es gehen soll. Priorität hat für mich viel Sonnenschein und Schutz (zumindest im Ausland) vor übergriffigen Ämtern!
Der Gedanke geht aber weiter. Wenn mir jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohen und mir das Kind ohnehin vorenthalten wird, fehlt mir komplett die Motivation zu zahlen. Mir ist klar, dass meine baldige Ex Unterhalt einklagen und einen Titel erwirken kann. Selbst wenn sie weiß, wo ich im Ausland lebe, muss mir Post formal zugestellt werden – über deutsche Stellen, Auslandsvertretung und schließlich die Behörden des Ziellands.
Und genau da wird es interessant. Zielländer wie Panama oder Thailand stehen bei mir aktuell im Raum. In Panama gibt es teilweise nicht einmal Briefkästen, Behörden arbeiten eher lax, Zustellungen sind Glückssache. In Thailand dürfte es für meine Ex eher noch komplizierter sein. Mir geht es ausschließlich um maximale Schadensbegrenzung - wenn die mir doof kommt zahl ich halt nix. Lässt sie sich auf Deals ein, dann ich ebenso. Aber ich denke mal, dass ich sie erst dahin erziehen muss und dafür ist mein Setting uU gut geeignet
Natürlich kann sie theoretisch wissen, wo ich bin. Ich plane aber nur eine einfache Webseite mit Handynummer, ausschließlich SMS-fähig, keine MMS, kein WhatsApp. Also keine informellen „Du hast Post ja doch bekommen“-Ding..
Meine Frage an euch: Hat jemand Erfahrungen – direkt oder indirekt – wie belastbar Amtshilfeersuchen aus Deutschland im Ausland tatsächlich sind, konkret für Panama oder Thailand?
Ich geh übrigens auch mal davon aus, dass solche Verfahren 6-18 Monate dauern, teuer sind (Übersetzungen, Beglaubigungen) und bei einem Umzug während des laufenden Prozesses praktisch neu aufgesetzt werden müssen. Mehr als ein- oder zweimal müsste man das nicht mal durchziehen, bevor die Gegenseite entnervt aufgibt denk ich mir.
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| Haftung Anwalt |
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Geschrieben von: Austriake - 19-01-2026, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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An die Rechtsgelehrten hier:
Wenn mein Anwalt, trotz Erinnerung und Mahnung (insgesamt fünf Mal im Abstand von einigen Wochen jeweils) eine Frist zur Klageeinreichung versäumt und mir als seinem Mandanten dadurch ein finanzieller Schaden eintritt, weil meine Forderung verjährt - haftet dafür der Anwalt resp. seine Haftpflichtversicherung?
Das Mandat und die Vollmacht für diesen Fall wurde explizit erteilt, ein Kollege der gleichen Anwaltskanzlei war vor drei Jahren schon mal mit dem Fall befaßt, Akten liegen also in der Anwaltskanzlei vor.
Der von mir mandatierte Anwalt tut aber nichts, im August laufen die drei Jahre Verjährungsfrist ab. Es steht die Durchsetzung meiner Forderung in Höhe von 32.000 € im Raum.
Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
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| Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben? |
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Geschrieben von: Sumpfhai - 18-01-2026, 23:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (282)
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ich hoffe ihr koennt mir etwas helfen bzw, Ratschlaege geben. Ich versuche es mal so gut wie moeglich zu erklaeren:
Meine Frau (26) kommt aus den Philippinen und hat ihren Aufenthaltstitel nach Geburt unseres Kindes bekommen. Ich (29) lebe zurzeit noch mit ihr zusammen. Unser Sohn wird in 2 Wochen 3 Jahre alt. Leider klappt es bei uns garnicht mehr. Ich habe Asperger-Syndrom.. also eine Form von Autismus und bekomme Grundsicherung aufgrund von erwerbsunfaehigkeit. Daher arbeite ich nicht. Hatte es in der vergangenheit sehr oft versucht und auch Eingliederungsmassnahmen gemacht.. diese sind jedoch gescheitert. Grundsaetzlich komme ich im Alltag gut zurecht. Es faellt mir eher schwer mich laenger auf etwas zu konzentrieren und so zu funktionieren wie man es im Job erwartet. Jedenfalls sieht mich meine Frau daher als Versager der seine Familie nicht ernaehren kann und nur Geld vom Amt bekommt. Es ist ihr peinlich. Und wenn sie arbeitet, dann wird ihr Einkommen auf meine Grundsicherung angerechnet. Das will sie absolut nicht, da sie ihr Geld selber behalten will und auch was zu ihrer Familie auf die Philippinen schicken will.
Jedenfalls hat sie eine andere Vorstellung vom Leben. Sie hat nun hier 4 andere filipina Freundinnen mit denen sie sich oft trifft. Geht oft auf Partys bis spaet Nachts und kommt wieder wann sie will ohne bescheid zu sagen. Oder sie sagt "Ich bin eben 2-3 Stunden weg" und kommt dann erst nach 8-9 Stunden wieder und ich bin mit unserem Sohn alleine. Ist fuer mich ok da ich gut mit ihm klar komme. Wir unternehmen will. Wenn meine Frau zuhause ist, dann haengt sie wirklich fast den ganzen Tag nur am Handy und schaut Tik Toks oder Netflix. Sie steht auf, geht auf die Couch und sitzt dort bis Abends bis sie ins Bett geht. Unser Sohn soll dann nur alleine mit seinen Spielsachen spielen. Wenn er sie ruft reagiert sie kaum. Dann geht sie mit unserem Sohn ins Bett und haengt neben ihm weiter am Handy.
Letztens als ich noch geschlafen habe setzte sie ihn in die Badewanne und ging zurueck ins Wohnzimmer auf die Couch und liess ihn alleine in der Wanne. Das finde ich gefaehrlich. Sie kann mit kritik nicht umgehen und schreit sofort rumm wenn man sie ganz normal drauf aufmerksam macht. Sie hat noch nie Fehler zugegeben oder sich entschuldigt. Ich mache natuerlich auch nicht alles richtig. Das tut keiner, aber ich informiere mich viel ueber Kindererziehung und gebe mein bestes. Meine Frau knuddelt ihn zwar mal zwischendurch, aber das war es dann. Ihr Handy ist ihr Leben. Wenn ich in der Kueche am kochen bin, dann streitet sie sich oft mit unserem Sohn im Wohnzimmer. Er will ihr zeigen "Guck mal Mama wie hoch der Legoturm ist". Sie reagiert nicht und erst nach 5x rufen sagt sie "Ja man, jetz nerv mich nicht". Er wird daraufhin verzweifelt und bewirft sie zb mit Lego. Dann schreit sie laut rumm, sagt ihm er ist boese und ignoriert ihn als Strafe erstmal 30 Minuten. Es ist leider sehr viel alles zu erklaeren was bei uns passiert. Meine Eltern haben das auch schon mitbekommen. Sie hat selbst meine Mutter angeschrien. Sie knallt Tueren, boxt gegen Waende usw.
Ich bin mittlerweile am Ende.. kann kaum noch Essen weil mich alles so belastet. Ich mache mir Sorgen um unseren Sohn. Ich bin auch schon zur Caritas gegangen und zum Jugendamt, aber da wurde mir nur gesagt, dass wir es wohl gerichtlich klaeren muessen wenn wir uns nicht einig sind. Wir werden uns beide eine Wohnung suchen, aber meine Frau will, dass er hauptsaechlich bei ihr bleibt. Sie will dass er bei ihr gemeldet wird und sie die Hauptbezugsperson ist. Ich will ihn aber unbedingt zu mir holen, aber sie darf ihn jederzeit sehen. Sie macht bald eine Ausbildung zur Krankenschwester und wird eh wenig Zeit haben. Da dachte ich, dass er am Wochenende, an Feiertagen und wenn sie Urlaub hat zu ihr geht. Oder auch mal nach der Arbeit wenn sie ihn sehen will. Ich bin da bereit spontan zu sein. Es ist ja immernoch seine Mama. Aber ich will halt die Hauptverantwortung uebernehmen. Meine Frau sagte aber sie wird das nie zu lassen.. und dass sie dann vor Gericht geht. Er soll ab Sommer in den Kindergarten kommen. Bis jetzt war er nicht in der Kita, weil ich ja nicht arbeite und daher genug Zeit fuer ihn hatte. Er soll dann in meiner Naehe in den Kindergarten gehen.
Sie ist aber zu keinem Kompromiss bereits. Ich bin ihr schon entgegegen gekommen. Wird wollten erst gemeinsam weiter weg ziehen, aber da wir uns trennen habe ich gesagt, dass ich in der Naehe bleibe mit ihm. Nicht weiter als 10-15 Minuten entfernt mit dem Auto. Nun gut, der Text ist schon wieder so lang. Ich koennte noch mehr schreiben, aber dann endet es ja nie. Leider sagt mir fast jeder Freund und meine Familie, dass ich als Vater keine Chance habe und sie als Kindesmutter wohl immer das Kind bekommt. Daher habe ich auch Angst. Mir wird gesagt ich soll machen was sie sagt, damit frieden herrscht und ich das Kind nicht ganz verliere. Aber das kann ich mit meinem Gewissen auch nicht vereinbaren. Meinetwegen kann sie ihn ja oft sehen. Auch mal spontan. So bin ich ja garnicht. Ich moechte aber, dass er sein Zimmer und Hauptlebenspunkt bei mir hat. Ich will endlich wieder in frieden Leben, aber auch das beste fuer meinen Sohn. Ich bin ja sowieso sehr oft mit ihm alleine. Wie meint ihr sind da meine Chancen? Leider bin ich nur der Vater mit Autismus ohne Job. Aber falls es hilft oder meine Chancen erhoeht waere ich auch bereit es mit Hilfe vom Jugendamt wie zb woechentliche Hausbesuche oder so zu probiernen. Falls das so gewollt ist. Ich schaffe es zwar alleine, aber wuerde auch keine Hilfe ablehnen um zu zeigen, dass ich kompromissbereit bin.
Meine Frau hatte vor ein paar Tagen einen Termin beim Jugendamt gemacht bei der Scheidungsberatung.
Dort bin ich auch mitgekommen. Jedoch erschien beim Termin ploetzlich eine Frau vom Frauenhaus oder aehnliches die meine Frau ohne mein Wissen herbestellt hatte.
Also sassen wir dort zu viert. Die Frau vom Jugendamt, die Frau vom Frauenhaus und wir beide.
Wie schon befuerchtet drehte meine Frau dort alles moegliche um.. spielte die liebe ruhige Mutter die von ihrem Mann fertig gemacht und angeschrien wird.
Sie erzaehlte Luegen.. meinte sie fuehlte sich bei mir nicht sicher. Und die beim Jugendamt hatten nichts als Mitleid mit ihr. Sie machten mir Vorwuerfe und zwangen mich dann mich vor Ort im Zimmer direkt bei meiner Frau zu entschuldigen fuer das was ich ihr angetan habe. Nach dem Gespraech als wir draussen waren meinte meine Frau noch zu mir "Ich hab euch ja gewarnt!". Heisst sie hat es alles bewusst gemacht und versucht mich ganz hinterhaeltig schlecht zu machen. Sie will alles tun um das Kind zu sich zu bekommen. Und jetzt die letzten Tage hat sie sich trotzdem wieder kaum fuer ihn interessiert. Es geht ihr also irgendwie nicht ums Kind sondern um Macht.
Was wuerdet ihr mir raten? Ich will meinen Sohn schuetzen und ihn zu mir holen. Den Umgang mit der Mutter werde ich natuerlich allein schon zum Wohl des Kindes nicht verweigern. Die sollen sich ruhig weiterhin sehen. Hauptsache er wohnt hauptsaechlich bei mir.
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| Hilfe gesucht bzgl. Gutachter u. Gegengutachtern |
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Geschrieben von: Justizopfer - 17-01-2026, 19:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
ich bin Hamburger und wohnte zusammen mit meiner Frau und unseren gemeinsamen drei Söhnen in Hamburg.
Mitte letzten Monats wurden unsere drei Söhne aus der Schule geholt, weil eine Gutachterin Grutschus eine Stellungnahme an das Gericht geschrieben hat, in der sie von psychischer Gewalt schwadroniert.
Derartiges gibt's bei uns nicht.
Die Stellungnahme ist haarsträubend schlecht und hätte von einem Achtklässler stammen können.
Deshalb brauchen wir Eltern einen Gegengutachter.
Ich hoffe auf Hilfe durch Informationen von euch.
1.) Wer kennt die Gutachterin Grutschus (Hamburg) aus Verfahren?
2.) Wer kennt in Hamburg und Umgebung quallifizierte Gegengutachter?
3.) Wer kennt in Deutschland quallifizierte Gegengutachter?
4.) Es gab einen Fall von 2010 (s. SZ "Die haben mir mein Kind weggenommen"; verhandelt im Oktober 2010 am OLG München) bei dem zwei Gegengutachten erfolgreich waren. Kennt jemand den Fall bzw. das AZ? ... oder den Anwalt? oder die Gegengutachter?
Grüße
Justizopfer
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| Volljährige wohnt bei kostenfrei bei Mutter Abzug Wohnvorteil |
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Geschrieben von: bigpuster - 17-01-2026, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo!
Folgenden Satz habe ich bei der Recherche gefunden
Was sagt er mir? Leider geht der Autor nicht weiter darauf ein und im Netz finde ich nichts konkretes.
[quote] Erhält ein volljähriges Kind von einem Elternteil nach wie vor “Kost & Logis” (Naturalunterhalt), so ist dies grundsätzlich eine freiwillige Leistung, weil ein Anspruch auf Naturalunterhalt nicht existiert. Damit kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, auf einen um den Wohnvorteil des Kindes verminderten Kindesunterhaltsanspruch berufen, weil das volljährige Kind kostenfrei beim anderen Elternteil wohnt./quote]
Dankeschön
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| Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen |
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Geschrieben von: bigpuster - 14-01-2026, 22:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo!
Ich habe aus Zeiten vor der Trennung eine hohe Einmalzahlung wegen einer Klage auf zu geringe Bezahlung bekommen.
Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch.
Ende 2025 habe ich mit monatlicher Berechnung der Nachzahlung für die Monate in 2015-2020 eine Einmalzahlung erhalten. Wird diese jetzt auf mein aktuelles Einkommen monatlich dazuaddiert oder erhöht es mein Einkommen 2015-2020 welches für die Unterhaltsberechnung unerheblich ist.
Danke
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| Verzug Setzung und Ausländisches Konto |
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Geschrieben von: bigpuster - 14-01-2026, 19:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hello!
Nun saugt auch die volljährige Tochter. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Titel war auf Volljährigkeit befristet. Danach habe ich Betrag X freiwillig monatlich gezahlt. Eigene Auskünfte ohne Aufforderung erteilt. Auskünfte über Einkommen der Mutter gefordert. Kam aber nichts. 6 Monate nach Volljährigkeit kommt das Anwaltsschreiben und es wird rückwirkend höherer Unterhalt gefordert. Bevor ich mich mit der Berechnung auseinandersetze.
Hätte ich nicht vorher durch Auskunftsaufforderung in Verzug gesetzt werden müssen?
Frage 2 : Es könnte sein, dass im europäischen Ausland ein Konto existiert, auf das auch die Zinsen fließen. Das wäre ja einkommenserhöhend. Wenn man sich nicht so genau erinnern kann und es lieber nicht angibt..... und Töchterchen durch Mutti animiert die Auskunft in Frage stellt. Wird da genauer nachgeforscht? und mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Dankeschön
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