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  Versorgungsausgleich.
Geschrieben von: bio - 13-05-2025, 22:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ich habe eine Frage für einen Freund.
Was verbirgt sich hinter dem Paragraphen 27 VersAusglG? Was muss passiert sein, um damit durchzukommen?

Die künftige Ex-Frau will den Mann aufgrund dieses Paragraphen vom Versogungsausgleich ausschließen. Er hätte in der Ehe gefaulenzt, während sie zielstrebig die Karriere vorantrieb. Entsprechende Vorwürfe wurden erhoben. Muss er beweisen, dass er doch wichtig für die Familie war? Mit seiner Anwältin ist er unzufrieden, weil sie ihn aufforderte darauf einzugehen.

Es geht hier um einiges Geld, das die Frau Beamtin lieber für sich behalten will. Kann ein Ehepartner vollständig vom Versorgungsausgleich ausgeschlossenn werden? 

Die Eheleute sind seit 30 Jahren verheiratet. Als Studenten kennengelernt, geheiratet 2 Kinder. Seit 20 Jahren sind beide etwa mit der Ausbildung fertig. Sie hat schnell Fuß gefasst, Lehrerin, bald verbeamtet. Er Gelegenheitsjobs, Versuche zur Selbständigkeit , aber eben wenig zum Einkommen beigetragen. Dafür hat er dann den Haushalt geschmissen. War für die Kinder da, die mitterweile groß sind, aber eindeutig Papakinder. Die jüngst lebte nach der Trennung einige Jahre bei ihm. Der Vorwurf des Schmarotzers hat ihn sehr getroffen, obwohl ihm klar ist, dass es eine Verfahrenstaktik ist. Muss er sich eventuell darauf einstellen mindestens gekürzt zu werden?

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  Diverse Mehrbedarfe
Geschrieben von: JohnnyBeGood_88 - 13-05-2025, 11:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo, meine Ex fordert diverse Mehrbedarfe.
Darunter:

- erweiterte Kita Zeiten soll ich anteilig bezahlen, weil ihre Arbeitszeiten es nicht anders zulassen
- wenn die Kinder öfter krank sind, soll ich über den Betreuungsunterhalt die Differenz von ihrem eigentlichen Gehalt zu dem Kindkrankgeld ausgleichen
- da ich keine Ferienbetreuung übernehmen kann, weil ich jobtechnisch innerhalb der Woche nicht da bin, soll ich die Kosten für eine Ferienbetreuung übernehmen

Was davon ist berechtigt?

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  Reisepassverweigerung, Fristen?
Geschrieben von: TaubeOhren - 12-05-2025, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo alle zusammen,

über 10 Jahre ist es her, dass zu diesem Thema etwas geschrieben wurde, allerdings wollte ich nicht extra einen neuen Thread aufmachen, da es thematisch um das gleiche geht.

Folgende weniger überraschende Situation: Ich befürchte aufgrund der Unterhaltsschulden, dass mir der Antrag auf einen Reisepass verweigert wird. Tatsächlich bin ich davon ausgegangen, dass mich bei dem Besuch der Deutschen Botschaft im EU Ausland schlimmeres erwarten könnte (Passentzug, Antrag wird direkt abgelehnt), was aber nicht passiert ist. Bin hin, Antrag abgegeben, abgelaufenen Pass + Geburtsurkunde abgegeben sowie Foto und am Ende habe ich Pass und Urkunde zurück bekommen und die Sache war damit durch. Soweit so gut. Nur habe ich hier im Forum gelesen, dass tatsächlich erst NACH dem Termin Bescheid gegeben wurde. Meine Frage an die, die sich mit der Thematik auskennen und vielleicht insbesondere auch in den letzten Jahren damit Erfahrungen machen mussten:

1. Sehen die Mitarbeiter bei der deutschen Botschaft also nicht direkt im System, dass Passversagensgründe bestehen?
2. Wie lange hat es bei euch gedauert, bis ihr Bescheid bekommen habt, dass der Antrag nicht durchgeht?

Ich checke regelmäßig meine Mails während ich gleichzeitig hoffe, dass nichts neues im Mailfach ist. Ich denke ich würde einfach gerne wissen, ob auch nach einer Woche oder zwei eine negative Antwort kommen könnte, oder ob ich ab da aufatmen kann.

Oh, und sollte mir der Pass nun im Ausland verweigert werden, wird er mir dann trotzdem sicher in Deutschland ausgestellt, wenn ich mich dort anmelde oder besteht da kein Unterschied wenn Versagensgründe vorliegen?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten!

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  UV Leistungen Inanspruchnahme
Geschrieben von: Nappo - 09-05-2025, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Kniffle gerade, wie ich jemandem helfen kann. 

geschiedener Vater. 3 Kinder. UVK verlangt 897 € UHV monatlich zu zahlen, bzw. zurück zu erstatten. Nachforderung: 10.000

Nettoeinkommen: 1900 € 
Kreditrate aus Zugewinnzahlung: 400 € (nicht abziehbar)
UVK rechnet Wohnvorteil von 825 € hinzu. Das Haus ist bezahlt.

Ich frage, weil mehreren mehr auffällt oder einfällt, als einem Einzelnen. Suche nach dem Nadelöhr und Restchancen.
Titel keiner vorhanden. Keine Beistandschaft. Keine weitere Forderung wegen Kindesunterhalt seitens der Mutter. "Nur" UVK

1. Aufstockung ist klar. dazu müsste er einen Titel beim JA machen lassen. Trotzdem erst mal andere Baustelle
2. Wohngeld beantragen, könnte evtl. noch eine Idee sein

Selbstbehalt von 1.450 € müsste man in den Ring werfen. Reche ich aber 1900 netto + Wohnvorteil 825 € = 2.725 € minus 897 UVK = 1900 €
Aber der Wohnvorteil nutzt mir ja nichts. Ist ja fiktiv. Also bleiben 1900 € minus 897 € UHV minus 400 € Kreditrate = pleite

Kann die UVK den Verkauf des Hauses verlangen? Meiner Meinung nach ja: Verwertung des Vermögens.

Hat jemand Ideen, die ich nicht habe?

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  Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren
Geschrieben von: RDS - 05-05-2025, 14:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Welche Erfahrungen habt ihr mit Mediationen gemacht?

-Ich persönlich halte im Familienrecht gar nichts davon. Ich habe eine Mediation durchgeführt vor Jahren und diese war einseitig, unprofessionell, voreingenommen. Ich hatte das Gefühl, dass ich hier nur zu Dingen gezwungen werden, welche ich nicht möchte. Die Gegenseite konnte mich gekonnt ausspielen. Hier lag ein deutliches Gefälle im Verhandlungsgeschick vor.

-Im Nachgang zum verlorenen Gerichtsverfahren werde ich nun wieder seitens der KM genötigt eine Mediation zu besuchen.

Macht das Sinn aus eurer Erfahrung?

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  Verjährung Rückzahlung Prozesskostenbeihilfe nach Scheidung
Geschrieben von: Asdf - 02-05-2025, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo ihr Lieben, ich bin seit 02/2021 geschieden. Seitdem wurde einmal nach zwei Jahren das Einkommen überprüft. Keine Zahlung möglich, zu geringes Einkommen. Wie lange kann man die Prozesskostenbeihilfe noch zurück fordern? Danke für die hilfreichen Hinweise schon mal.

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  unverschuldet arbeitslos
Geschrieben von: Hawky - 29-04-2025, 10:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Leute , 

folgende Situation. Mir wurde zum 31.03.25 betriebsbedingt gekündigt. Habe bisher Unterhalt nach Stufe 2 bezahlt. Bekomme nun 67% ALG1 und zusätzlich Wohngeld. 
Nach mehreren von mir angestellten Berechnungen macht es eigentlich gar keinen Sinn mehr Arbeit zu suchen. Das was mir nach 170 Std. Arbeit im Monat mehr bleibt ist ein Fliegenschiss.
Was würdet Ihr machen?
Freue ich auf Eure Tipps.

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  Trennung beginnt, was nun?
Geschrieben von: Tremu - 25-04-2025, 17:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen, ich bin Vater zweier Kinder (5J und 9J) und lebe mit meiner Noch-Ehefrau in einem Eigenheim in einer großen Stadt. Das Eigenheim ist laut Grundbuch allein meins, und bewirkt einen Zugewinnanteil für sie von vielleicht 80k, denn das Eigentum wurde während der Ehe angeschafft und ist im Wert gestiegen. Meine Frau hat länger schon eine konkrete Trennungsabsicht und diese nun ganz konkret auch ausgesprochen. Obwohl an sich redlich, hat sie natürlich im Vorfeld schonmal alle relevanten finanziellen und sogar auch gesundheitlich relevante Dokumente kopiert. Grundsätzlich ist aber noch von einer Haltung auszugehen, sich gütlich einigen zu wollen. Sie beendet gerade ihre berufliche Ausbildung, um dann punktgenau den Absprung machen zu können. 

Mein Ansinnen ist es, 50:50 umzusetzen und in meiner Immobilie zu verbleiben. Ihres ist es, auf jeden Fall den neuen Lebensmittelpunkt der Kinder in einer neu anzumietenden Wohnung darzustellen, also ein Übergewicht bei der Betreuung und vermutlich dann auch das ABR zu haben.


Das Durchrechnen der Unterhalte bei 50:50 Wechselmodell wurde gemacht mit der Feststellung, dass sie aufgrund meines Wohnvorteils im Netto besser wegkommt, wenn sie dann zeitnah eine Stelle antritt, deren Zusage sie bereits hat (Beamtin, höherer Dienst, reduzierter Stellenumfang). Damit kann ich leben, vor allem wenn die Perspektive besteht, dass der Stellenumfang mittelfristig erhöht wird, was ihre Zielsetzung ist ("...die Karriere wegen Kinderbetreuung schon zu lange aufgeschoben..."). Allerdings wurde sie kleinlaut und konstruktiver gestimmt, als sie feststellte, dass entsprechend große Wohnungen, die das jetzige Umfeld der Kinder berücksichtigen, also ortsnah sind, viel zu teuer ausfallen. Jetzt würde sie natürlich gern hier wohnen bleiben, zumindest bis auf Weiteres, um eine doch noch preiswertere Bleibe zu erhalten. Ein Verbleib ist für aber aus emotionalen Gründen nicht tragbar und ich lege ihr nahe, alsbald auszuziehen - ggf. auch erst in eine kleinere Wohnung. Dies lehnt sie aber rigoros ab.

Jetzt meine Fragen/Anliegen: 
1. Was kann ich tun, damit sie nicht das ABR und einen höheren Anteil an der Betreuung bekommt?
2. Wie und was kann ich tun, um sie möglichst zeitnah aus meiner Wohnstätte zu bekommen (eine klare Trennung der Haushalte ist hier nicht möglich)?
3. Worauf sollte ich jetzt achten, was ist noch zu tun?

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  Mutter mit Kindern im Ausland ohne Kontakt
Geschrieben von: vaterallein - 25-04-2025, 04:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Moin moin, 

bei mir läuft gerade folgendes ab. Die Mutter hat vor Gericht beantragt mit unseren 3 Kindern (12-18 Jahre) mit neuem Mann ins Ausland zu ziehen. 
Das Gericht hat ihr zugestimmt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilt. Es besteht ein Unterhaltstitel. 

Nun mach 3 Jahren ist der Kontakt komplett zu den Kindern abgebrochen. Sie wollen mich nicht mehr sehen sagt die Mutter und auch keine Zeugnisse mehr schicken.  Die Mutter hält Kontakt und schreibt mir über die Entwicklung, aber halt keine Zeugnisse. 

Nun habe ich ein paar Monate keinen Unterhalt gezahlt. Ich war sauer. Ich habe der Mutter aber geschrieben, dass ich wieder Unterhalt zahle, wenn ich Zeugnisse bekomme. Die Mutter hat jetzt eine Konto-Pfändung eingeleitet. Kann ich mich dagegen wehren? Muss man wirklich Unterhalt zahlen, wenn die Informationspflicht verletzt ist?

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  Mitten im Sorgerechtsstreit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wie geht es aus?
Geschrieben von: Reynolds - 24-04-2025, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo an das Forum,

vor einer Weile wurde ich von meiner Ex-Frau in ein gerichtliches Verfahren hineingezogen, bei dem es hoffentlich bald eine endgültige Entscheidung geben wird.
Ich habe schon Vieles hier im Forum gelesen, aber einen wirklich vergleichbaren Fall nicht gefunden.
Der bisherige Verlauf in Kurzfassung:

- Vor etwas über einem Jahr trennte sich meine Frau von mir und wollte sofort mit den gemeinsamen Kindern (5 und 8) ~350 km wegziehen. 
- Ich verweigerte meine Zustimmung, woraufhin sie direkt einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellte.
- Kurz darauf gab es eine Gerichtsverhandlung, in der erst einmal ein Vergleich geschlossen wurde:
   * Ich erklärte mich bereit, baldigst auszuziehen. (Ich hatte ohnehin schon länger geplant, im Ort eine familientaugliche Wohnung zu kaufen.)
   * Umgangsregelung: Die Kinder werden seit meinem Auszug von mir zu etwa 45% betreut. 

Es wird derzeit noch immer ein Gutachten eingeholt, das bewerten soll, ob eher die Mutter oder der Vater geeignet ist, die Kinder zukünftig zu betreuen.

Mit dem aktuellen Wechselmodell / erweitertem Umgang kommen die Kinder gut klar. Die Kinder sind nicht auf einen Elternteil fixiert, sprich bzgl. der Bindung ist alles auf Augenhöhe. Die Kommunikation zwischen uns ist in Ordnung, die anfänglichen Streitigkeiten weitgehend überstanden. Auch weiß ich, dass die Mutter niemals ohne die Kinder wegziehen würde. Die Mutter hat zudem keinerlei triftige Gründe für den weiten Umzug (kein besserer Arbeitsplatz, kein neuer Partner, o. ä.) - es ist ihr rein persönliches Interesse.  

Es würde mir reichen, wenn das Gericht den Umzug der Kinder untersagt, da sie dadurch ihr Umfeld sowie ihren Vater im Alltag verlieren.
Meine Angebote wären, das Wechselmodell fortzuführen oder die Kinder ganz zu mir zu nehmen.

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall? Tipps fürs weitere Vorgehen?
Meint ihr, es besteht eine große Chance, sich noch außergerichtlich zu einigen? Vermutlich denkt sich die Mutter noch immer, sie kann es mit dem Prozess "einfach mal probieren", ein großes Risiko für sich sieht sie offenbar nicht.


Ich danke euch für jeglichen Input.  Heart

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