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  The Ride Begins!
Geschrieben von: Siegfried - 19-07-2026, 20:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo hier ist Siegfried,

ich habe mich von der Alten getrennt und bin ausgezogen. Jetzt geht es  mit Unterhalt los. Könnt ihr mir biite helfen mich geschickt zu verhalten?
Ich beschreibe die Sitation nur so ungefähr und mit ähnlichen Zahlen.

Also ich habe zwei Kinder 14 und 17. Mit der Alten zusammen ein Haus, nicht ganz abgezahlt, Kredit gesamtschuldnerisch, Grundbuch 5050.

Trennungjahr war von März 25 bis April 26 im Haus (ich Einliegerwohung), dann bin ich ausgezogen. Ich hab verbummelt, meine Steuerklasse auf 1 zu ändern und jetzt hat der Anwalt der Alten einen mords Unterhalt  (mit Netto aus Stkl 3) ausgerechnet, den ich mit dem neuen Netto garnicht bezahlen kann. Ich hab eine Wohung für knapp 900 Warm. Ich habe mit der Ex ausgemacht, dass die Kinder 2x pro Woche nach der Schule bis abends bei mir sind und an 14tg. Wochenende. Außerdem sollte die Wohnug in der Nähe vom Haus sein, damit der Alltag einfacher ist. In meiner gegend sind die Mieten hoch. Meine Wohnung ist groß, aber ein bisschen runtergekommen und deshalb auch günstiger als Mietspiegel. Meine Wohnkosten sind meiner Meinung nach deshlab angemessen. habe ein extra zimmer für sie und Schreibtischarbeitsplätze.

Der Anwalt hat mich auf Selbstbehalt 1600 runtergerechnet, aber mit dem neuen Netto wären dann nur noch 1200 übrig, nach Miete also 300 im Monat. Da muss ich mir das Essen abgewöhnen :-)
Bis jetzt gibt es kein Titel, kein JA, kein Gericht, nix. Nur 1 schreiben vom Anwalt und emails mit der Ex.

Was wären jetzt gute Schritte? Einen eigenen Anwalt suche ich gerade. Lasse mich auch vom ISUV beraten.

Viele Grüße zusammen,Siegfried

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  Abweichung vom Beschluss durch Ex - was nun?
Geschrieben von: CherryMenthol - 18-07-2026, 18:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi!

Vorab noch die Info:
Ein Hauptverfahren steht sowieso kurz vor der Tür (ausgehend von mir), wenn mein RA mal endlich was umsetzen würde.

Die Kindsmutter (Beamtin) hat mMn schon richtig gut vorgelegt:

mehrmonatiger internationaler Kindesentzug,
mehrmonatiger Kindesentzug in Deutschland,
Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung & Entführung gegen mich.

Nichts davon ist an mir hängen geblieben, trotz der üblichen Wasserträger des Systems.

Mittlerweile habe ich zwei Eilverfahren hinter mir, die beide gut für mich ausgingen.
Im ersten Eilverfahren wurde festgehalten wie umzugehen ist im Krankheitsfall beim Thema Umgang.
Wenn unverschuldet durch Krankheit usw. usf. der terminierte Umgang ausfällt, ist dieser sofort am Sonntag der Woche wieder nachzuholen.
Mit dem Zusatz, dass Verstöße dagegen mit bis zu 25.000€ Ordnungsgeld geahndet wird. (Ja, wir wissen alle, das ist schöne Fiktion)

Zweites Eilverfahren wurde der Umgang stark erweitert, gegen den Willen der Mutter.
Wie im Falle einer Krankheit / Ausfall eines Umgangs zu agieren ist, wurde nicht NOCHMAL schriftlich festgehalten (kein Beschluss)

Übliche Argumente der Mutter warum der Umgang & Übernachtungen nicht stattfinden können:
 

  • Kind wird noch gestillt
  • Kind wird nicht gewickelt / gesäubert bei mir
  • Kind kann ohne gleichzeitiger Anwesenheit von Mutter bei den Umgängen traumatisiert werden
  • Kind übergibt sich nach den Umgängen bei mir

Wurde bisher alles nicht beachtet, jetzt schwenkt die KM über zur Argumentation mit "Kind wird krank/ist krank"

Ab jetzt Sprung ins Jetzt & Hier:
Angeblich ist mein Sohn krank gewesen am Tag meines Umgangs (Fieber), übernächsten Tag war er auch noch krank - also zwei Umgänge sind ausgefallen, mir wurde sogar eine Krankschreibung des Kindesarztes vorgelegt (nur als Bild, mit paar Daten abgedeckt, dient eher ihr wegen ihrem Arbeitgeber als dem Kind).
Jetzt steht der Sonntag an, die KM gibt den Kleinen natürlich nicht frei, weil sie schon was vor hat.

Meine Idee war jetzt:
Amtsgericht hingehen, mit dem Rechtspfleger ein Schreiben aufsetzen ans Amtsgericht, dass hier die Vereinbarung aus dem ersten Verfahren mit dem Beschluss bzgl. Ausfall des Umgangs willentlich missachtet wird.

ODER

Das Ganze ruhen lassen, ins Hauptverfahren aufnehmen und dort abhandeln?

Die KM hat schon beim letzten Verfahren einen negativen Eindruck beim Richter hinterlassen, aber alles bisher beschlossene scheint wenig Auswirkung auf ihr Verhalten zu haben (unabgesprochene Urlaubsplanung, Beleidigungen, Umgangsmissachtung usw. usf).

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  Antrag auf Sorgerechtsentzug
Geschrieben von: pukik - 13-07-2026, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo Zusammen,

erster Thread und direkt ne Bombe, bei der ich mir etwas Hilfe erhoffe.

Kurz die Rahmendaten:

- 1 Tochter (16)
- getrennt von der Mutter seit 2018
- sind gegen meinen Willen vor 2 Jahren weggezogen (ca. 4h Reisezeit ein Weg)
- Unterhalt tituliert

Leider hat das Verhältnis zu meiner Tochter über die letzten 2 Jahre extrem gelitten. Ich würde nicht so weit gehen und sagen dass wir vorher einander besonders nah waren, aber schlecht war es defintiv nicht. Nun haben wir leider seit ca. Januar keinerlei Kontakt mehr, Sie hat mich überall blockiert.
Ich sollte vielleicht erwähnen, dass ich mich immer sehr passiv verhalten habe um keine Konflikte zu verursachen um jetzt genau wenn ich ein einziges mal Zweifel anbringe direkt den Hammer zu bekommen.

Sie geht seit ca. 8 Monaten nicht mehr in die Schule, als ursprünglichen Grund schiebt sie Krankheit vor (sie hatte um die Wintermonate herum 2 minimalinvasive Eingriffe mit jeweils ~10 Tagen Krankheit), Jetzt psyche.
Ihre Mutter hatte sich damals auch immer eingeredet krank zu sein, jedoch konnte nie etwas diagnostiziert werden was mich natürlich hellhörig macht.

Grobe Timeline:
- seit ca. August - September 2025 nicht mehr in der Schule (war in Klasse 9, da sie aber mal wieder umgezogen sind wurde die Distanz zur Schule - 1h - zum Problem)
- 2x Operation (1x Oktober, 1x Dezember)
- Ein Schulwechsel mit Wiederholung des Schuljahres wurde zum halbjahr angestrebt, jedoch von der anvisierten Schule in ihrem Kreis abgelehnt
- im Januar nahm ich Kontak mit der Schule (an der sie noch angemeldet war) auf um mir von der Schulleiterin ein Bild der Situation geben zu lassen
- Meine Tochter und ihre Mutter erfuhren dies und versuchten mich gezielt von allem abzuschneiden, meine Tochter blockte mich zudem auf allen Kommunikationswegen
- Die Schulleiterin durfte mir leider nur sagen, dass meine Tochter weiterhin krank geschrieben ist ganz egal wie oft ich nachfragte
- Meines Wissens nach wurde ca. im März die Psychologin des Kreises hinzugezogen und einige Zeit später hat meine Tochter sich stationär einliefern lassen (dies ist auch jetzt noch der Stand)
- Ich habe die Psychologin selbst kontaktiert und um Auskunft gebeten, mir wurde jedoch gesagt dass meine Tochter dies nicht wünscht (Schweigepflichtentbindung wird nicht gegeben)
- Zwischendurch gab es auch einen Anruf einer Mitarbeiterin des Jugendamtes vor Ort, wobei ich mich da maximal bedeckt gehalten habe (wer mit dem Verein Kontakt als Vater hatte wird sicher wissen warum)
- einige Zeit später habe ich um meines Seelenfriedens willen den Kontakt selbst blockiert und mir gedacht dass sie mir ja einen Brief schreiben kann wenn etwas ist, rein was die Nachweislichkeit angeht natürlich ein Vorteil

Jetzt zum Kern der Sache:
Ich habe heute eine Einschreiben aus dem Briefkasten gefischt vom Familiengericht wo meine Ex das alleinige Sorgerecht beantragt.

Hier der Wortlaut:
-----------------------------
Ich beantrage hiermit: 
1. Der Antragstellerin wird die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind, XXXXXXXXXXXX, allein übertragen. 
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 
3.. Eilmeldung / Vorläufige Anordnung: Für den Fall, dass eine endgültige 
Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann, wird der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung vorab die alleinige Entscheidungsbefugnis für medizinische Angelegenheiten sowie für behördliche und reisespezifische 
Angelegenheiten (insbesondere für den anstehenden, bereits gebuchten Urlaub ab dem 31.Juli 2026 übertragen. 

Begründung: 
Die Beteiligten sind die gemeinsamen Eltern des betroffenen Kindes XXXXXXXX. Es besteht derzeit die gemeinsame elterliche Sorge. 
Das Kind lebt dauerhaft und ausschließlich im Haushalt der Mutter in XXXXX. Der Vater, wohnhaft in XXXXX, nimmt seit Jahren keinerlei Anteil an der Erziehung des Kindes. Es besteht ein vollständiger Kontaktabbruch zwischen XXXXXX und ihrem Vater. Das Kind lehnt jeglichen Kontakt zum Vater strikt ab. 
XXXXXX befindet sich derzeit in einer schweren gesundheitlichen Krise. Sie musste sich bereits zwei operativen Eingriffen am Herzen unterziehen. Zudem leidet sie unter massiven psychischen Problemen und befindet sich aktuell in stationärer psychiatrischer Behandlung. Auch im Rahmen dieser Behandlung hat die Jugendliche ausdrücklich verfügt, dass dem Vater keinerlei Auskünfte erteilt werden dürfen und er kein Besuchsrecht erhält. 
Aufgrund des Kontaktabbruchs und der vollständigen Verweigerung der Kommunikation seitens des Vaters ist die gemeinsame Sorge blockiert. Der Vater reagiert auf keinerlei Nachrichten, Bitten um Unterschriften oder Vollmachten der Mutter. 
Aktuell ist ein dringender Regelungsbedarf gegeben: 
1. Medizinische Sorge: Aufgrund der schweren Vorerkrankungen und der 
aktuellen psychiatrischen Behandlung müssen jederzeit kurzfristig medizinische Entscheidungen getroffen werden können. Eine Verzögerung durch die theoretisch notwendige Zustimmung des Vaters gefährdet das Kindeswohl massiv. 
2. Urlaubsreise: Ein Erholungsurlaub für das Kind ist bereits gebucht. Auch hier verweigert der Vater durch sein beharrliches Schweigen die notwendige Einverständniserklärung. Die Mutter kann die Reise ohne Vollmacht nicht rechtssicher antreten. 
Das zuständige Jugendamt wurde von mir bereits kontaktiert. Dort wurde mir nach Schilderung des Falls ausdrücklich dazu geraten, den Antrag auf alleinige elterliche Sorge zu stellen, da die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl derzeit widerspricht. 
Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter entspricht dem Wohl des Kindes am besten, um dessen rechtliche Handlungsfähigkeit und gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. 
Um zeitnahe Terminierung oder Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren wird dringend gebeten. 
[font=Arial, sans-serif]----------------------------------------[/font]

Ich überlege jetzt was ich da zur Erwiderung schreibe, mein Ziel ist es ultimativ einfach nicht außen vor zu sein was die aktuelle Lage meiner Tochter angeht.
Es kann einfach nicht sein, dass jedes mal komplett gemauert wird wenn ich eingeweiht werden möchte, jedoch aber genau dieser fehlende Informationsfluss jetzt als Aufhänger für den Sorgerechtsstreit genommen wird.

Als kleine Infos am Rande: Ja meine Beteiligung an der Erziehung ist irgendwo zwischen wenig und nicht vorhanden seit Mutter+Tochter weggezogen sind.
Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass ich diesen Weg gewählt habe als die beiden weggezogen sind um möglichst wenig potentielle Konflikte zu schüren.
Wie das Schicksal es so will musste natürlich genau das passieren sobald ich mich das erste mal "einmische".
Weiterhin gibt es durchaus Bilder von meiner Tochter auf Social Media die durchgefeierte Nächte dokumentieren, auch wenn meine Quelle da leider sehr limitiert ist. Das passt halt wiederum nicht zu dem restlich gemalten Bild. Zudem möchte ich auch die Genehmigung für den Urlaub nicht erteilen. Wer seit einem dreivierteljahr so krank ist, dass man nichtmal in den Schule gehen kann dem möchte ich keine Fernreise zumuten. Das halte ich für Gesundheitlich viel zu Riskant.

Das war jetzt eine ziemliche Wall of Text, aber ich hoffe halbwegs verständlich. Hat jemand Tips wie ich das Schreiben am besten erwidere?

Gruß

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  Kind wird 18 und unbefrister Titel
Geschrieben von: Lullaby - 06-07-2026, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,

ich habe es bald geschafft. Das Kind wird im Herbst 18 Jahre alt. Es besteht ein unbefristeter dynamischer Kindes-Unterhaltstitel aus einem Gerichts-Urteil. Schulden daraus bestehen keine. Seit Jahren besteht kein Kontakt mehr zur Kindesmutter und Kind trotz gemeinsamen Sorgerecht. Ein praktisches Problem ist daher, dass mir nur eine alte Adresse der Kindesmutter bekannt ist. Keine Ahnung ob die noch aktuell ist.

Ich habe mir die folgenden Schritte überlegt:

- Rechtzeitig vor der Volljährigkeit Klärung über meinen Rechtsanwalt, ob ab dem 18. Geburtstag überhaupt noch eine Unterhaltsberechtigung besteht. Dazu sollen spätestens nach den Sommerferien bzw. zum neuen Schuljahr eine aktuelle Schulbescheinigung, die letzten Zeugnisse und ggf. weitere Nachweise zur Ausbildung oder Bedürftigkeit von der Kindesmutter angefordert werden. Mich würde auch interessieren wie die Kindesmutter in den letzten Jahren Entscheidungen bei denen beide Sorgeberechtigte zustimmen mussten, getroffen hat.

- Außerdem soll der bestehende Titel aus dem Gerichtsurteil spätestens zur Volljährigkeit gemäß § 371 BGB von der Kindesmutter bzw. dem Kind herausverlangt werden. 

- Die Kindesmutter informieren, dass sie ab Volljährigkeit des Kindes aus dem Titel nicht mehr vollstrecken kann, nur noch das Kind selbst.

- Falls keine freiwillige Herausgabe des Titels erfolgt, müsste eine Abänderungsklage auf 0 Euro nach § 238 FamFG mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung durchgeführt werden. Weitere Zahlungen kämen dann allenfalls unter Vorbehalt bzw. als Darlehen in Betracht (die Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen anbieten, das mit der Erklärung verbunden ist, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird).

- Falls weiterhin rechtmäßig Unterhalt geschuldet ist, müsste der dann ab Volljährigkeit neu berechnet werden. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird vollständig angerechnet und der Unterhalt wäre grundsätzlich direkt an das volljährige Kind zu zahlen. Die Inititative muss hierzu vom Kind ausgehen.

Alle Schritte sollen ausschließlich über meinen Rechtsanwalt laufen.

Habe ich was vergessen?

Danke und Grüße

Lullaby

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  Subjektiver Wohnwert
Geschrieben von: michael_fra - 05-07-2026, 09:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

meine Frau will sich scheiden lassen und hat bereits seit 01.07. eine neue Wohnung - im gleichen Haus. Sie wird also spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsam finanzierten Familienwohnung ausziehen.

Jetzt sagt sie, ab 01.08. hätte sie gerne die Hälfte der ortsüblichen Miete unserer Wohnung, was so etwa 1600 EUR kalt wären.

Bezüglich dessen wurde ich aber von jemanden darauf hingewiesen, dass sie im Trennungsjahr nicht einfach die Hälfte der ortsüblichen Miete von mir verlangen kann. Das Stichwort ist hier "subjektiver Wohnwert".

Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären

1) was es genau damit auf sich hat?
2) was ich ihr sagen kann, wieviel sie wahrscheinlich von mir verlangen kann?

Sie rechnet natürlich mit vollen 800 EUR, da sie ja jetzt die neue Miete selber tragen muss und auch noch unsere Kreditrate zur Hälfte abbezahlen muss.

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  Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels
Geschrieben von: SebastiAn86 - 05-07-2026, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Sachverhalt
[*]

  • Unverheiratet, 4-jähriges Kind, anerkannte Vaterschaft, geteiltes Sorgerecht
  • Mutter sprach Trennung aus und drohte mit Kindesentzu
  • Ich veranlasste Beratungsgespräch durch Kinderpsychologin und begann Elternvereinbarung für Nestmodel
  • Mutter brach Vereinbarung ab und drohte mit Polizei
  • Mutter schaffte Kind mit Hilfe Ihrer Familie fort und verlangte meinen Auszug, um Rückkehr des Kindes zu ermöglichen und versagte weitere Kommunikation zu Betreuung und Umgang
  • Mutter unterhält intime Beziehung im Ausland (!)
  • Ich beantragte Aufenthaltsbestimmungsrecht und bat das Jugendamt um Vermittlung
  • paritätisches Nestmodel nach Vermittlung durch Jugendamt - ich zog meinen Antrag vor Gericht zurück
  • Mutter verwehrt mir Zugang zu unserer Wechselwohnung DURCH KAUF DER WOHNUNG (unterhielten wir gemeinsam für die Abwesneheit vom Nest)
  • Mutter will nun quasi sofort ausziehen in weitere Wohnung, brach Gespräche beim Jugendamt ab, fordert wiederholt Residenzmodel unabhängig von der Absprache beim Jugendamt, bietet Umgang 3 Tage pro Woche
  • Mutter will Kind einweihen: Kind lebt zukünftig bei ihr in neuer Wohnung, Vater zieht weg.
  • Ich lehnte ab und beantragte Schutz der Betreuung per einstweiliger Verfügung (weil Eintritt des Residenzmodels durch Zeitablauf gegen meinen Willen droht)
  • Gericht beruft Anhörung mit Mutter, Vater, Jugendamt ein - IN BEISEIN DES KINDES - für Termin (zeitlich) nach Auszug der Mutter

[*]Rahmenbedingungen

[*]Drohung mit Kindesentzug, Fortschaffen des Kindes, Drohung mit Klage auf Kündigung der gemeinsamen Wohnung, Vorlage eines Kündigungsschreibens JEDE WOCHE AUFS NEUE, Beschimpfungen, Androhung körperlicher Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Emotionale Überlagerung auf jede nur erdenkliche Art und Weise, einseitige Vorstrukturierung meiner Betreuungszeit, Lügen (Beim Jugendamt: Ich wusste gar nicht was Residenzmodel überhaupt ist), üble Nachrede, vorrübergehende Unterbringung ihrer Familie in der gemeinsamen Wohnung, meine teilzeit Obdachlosigkeit, Einführung einer weiteren intimen Beziehung (inländisch) in unsere gemeinsame Wohnung und Einbindung in meinen Lebensbereich sowie Bindungsrituale mit meinem Kind in meiner Abwesenheit - hinterlassen bei mir Spuren. Dieses ist das Ende von 4 Jahren Kampf um eine gleichwertige Vaterrolle im Leben meines Kindes. Ich bin mir sicher: So wird es weitergehen. Beweisen kann ich das alles kaum.

[*]Beteiligte

[*]Mein Psychologe rät mir, auf Basis der von mir geschilderten Ereignisse, keinen Anstoß mehr zu nehmen und nichts zu glauben.
[*]Eine Anwältin sagt: Ich mache das gut und soll weiter für das Kind advokatieren. Für meine Vaterschaft könnte ich auch vor Gericht erfolgreich alleine einstehen.
[*]Jugendamt sagt zur Mutter (soweit die überhaupt bescheid wissen - sowas kann man da ja gar nicht alles sagen): so nicht.
[*]Erziehungs- und Familienberatungsstelle sagt zur Mutter: warum tun Sie das? Wenn es dem Vater schlecht geht, geht es doch auch dem Kind schlecht!
[*]Die Mutter: wird unterstützt von einer befreundeten Familienrichterin, von ihrem Vater (Mietrechtler), von einer Freundin (Familienrechtlerin), ist selbst Arbeitsrechtlerin, kann mit der finanziellen Unterstützung zwei Wohnungen kaufen, hat (offenbar mehrere) neue Partner und ist sich keiner Schuld bewusst.
[*]Mein Sohn: War zu Beginn des Nestmodels wie ausgewechselt. Wir waren richtig glücklich. Immer mehr verändert sich das wieder. Er schätzt auch den eneuen Partner der Mutter.

[*]Meine Fragen
[*]

  1. Ich möchte, dass das Gericht uns zum Jugendamt zurück schickt. Warum soll das Kind vor Gericht erscheinen?
  2. Ich habe Angst um das Wohl meines Kindes und möchte ihm dieses Erlebnis ersparen. Kann ich das verhindern?
  3. Ich sorge mich, dass das Kind durch den vermeintlichen Verlusst seines Umfeldes und das unabgesprochene Vorgehen seiner Eltern massiv verunsichert wird. Was kann ich tun, um dem Kind die falsche Ansprache der Mutter zu meinem Auszug zu ersparen? Die Anhörung vor Gericht kommt zu spät...
  4. Tut überhaupt irgendjemand etwas, was meine Vaterrolle im Leben meines Sohnes erhält?
  5. Kann ich mich gegen die ganze Scheisse irgendwie wehren bevor mir die Sicherung durchbrennt?

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  Beistandschaft und Kindesunterhalt
Geschrieben von: Cptn_Chaos - 02-07-2026, 15:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo in die Runde, 

ich habe (eigentlich) keine großen rechtlichen Fragen, aber gerade etwas Spaß mit der Beistandschaft, die meine Ex-Frau bzgl. der Unterhaltsfragen für unsere Kinder eingerichtet hat. Und vielleicht hat der ein oder andere eine Idee, wie ich damit besser umgehen kann, insb. auch emotional. 

Kurz die Fakten: 
- Scheidung ist rechtskräftig
- Kein Ehegattenunterhalt
- drei Kinder, 2 in Altersstufe 3, 1 in Altersstufe 2
- Residenzmodell bei der Mutter (nicht verhandelbar)
- bisher keine Titulierung
- mein Nettoeinkommen: ca. 5.300 EUR fix (angestellt) + variables Einkommen (um das geht es im Prinzip)
- bis Dezember habe ich nach Stufe 8 gezahlt; nach einer Diskussion mit meiner Ex habe ich mich freiwillig auf Stufe 9 hochgestuft und zahle momentan monatlich ca. 2.450 EUR
- Ex-Frau arbeitet Teilzeit und bezieht eigenes Einkommen
Diskussionen mit meiner Ex-Frau sind schwierig bis unmöglich. Wir haben (zu unterschiedlichen Fragestellungen mit Klärungsbedarf) so ziemlich alles durch: Mediationen, JA, Gespräche über Anwälte, Gerichtsverfahren - es bleibt kompliziert. Als das Thema variable Vergütung aufkam, habe ich ihr angeboten: wir berechnen den Kindesunterhalt nach DDT ohne meine variable Vergütung, und ich zahle ihr im Gegenzug jeweils 50% meiner Sondervergütung (auf die ich keinerlei Einfluss habe). Natürlich gab es auch hierauf keine Reaktion. 

Nunmehr hat sie die Beistandschaft beim JA beantragt, und die Damen und Herren verlangen jetzt gesondert Auskunft nach § 1605 Abs. 2 BGB (ich hatte im Dezember ja proaktiv Auskunft erteilt). Die Begründung ist natürlich dünn - "die KM sagt, sie haben bestimmt einen neuen Bonus erhalten". 

Nach meiner Überschlagsrechnung lande ich, da ich dieses Jahr tatsächlich mal einen üppigen Bonus erhalten habe, nunmehr in Stufe 11 und ca. 2.750 EUR. Soweit, so klar. 

Wenn ich Pech habe, könnte das JA natürlich auch argumentieren, dass ich für die halbe Eigentumswohnung, die meine Ex bewohnt, mir auch noch eine fiktive Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dann wäre es schon Stufe 12 und 2.900 EUR/Monat. 

Unabhängig davon: ich habe derzeit noch eine recht teure Wohnung (1.600 EUR/Monat) ganz in der Nähe der KM, damit meine Kinder einerseits genug Platz haben, wenn sie mich besuchen, und andrerseits damit ich sie auch außerhalb der Umgangszeiten mal sehen kann. Letztendlich werde ich diese jetzt aufgeben müssen, da es, trotz des üppigen Einkommens (und ja, ich weiß, dass ich hier immer noch sehr privilegiert bin) einfach nicht mehr passt. Es wird aber zwangsläufig den Umgang erschweren und ich werde ihn mir in der jetzigen Form (Urlaubsreisen, ab und zu Kleidung kaufen, Kino etc.) nicht mehr leisten können. Und dies frisst mich innerlich auf. 

Verfahrensstand ist übrigens: ich habe über meine Anwältin vorerst Auskunft erteilt. Bin gespannt, was da jetzt zurückkommt. Einen Titel mit Stufe 9 würde ich wahrscheinlich unterschreiben. Alles darüber sollen die bitte einklagen - klar würde/werde ich verlieren. Aber ich unterschreibe nicht freiwillig meine Selbstaufgabe.

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  Unterhaltspflicht bei FSJ
Geschrieben von: wildfloh - 02-07-2026, 15:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Moin, 
das Kind hat nach der Realschule für 1 Jahr eine Berufsfachschule besucht. Sie ist letzten Monat 18 geworden und will jetzt ein FSJ machen.
Gibt es zum FSJ weitere Infos ob noch Unterhalt gezahlt werden muss?
Rechtsprechung ist da wohl nicht so eindeutig.

Danke Jungs

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  Haushalt aufteilen
Geschrieben von: michael_fra - 01-07-2026, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

meine Ex zieht spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Eigentumswohnung aus.
Die Geschichte dazu könnt ihr hier nachlesen.

Jetzt geht es natürlich darum, was sie an Sachen aus unserer Wohnung mitnimmt.

- klar, ihr persönlichen Sachen wie Kleidung, Bilder etc.
- ein Teil der Spielsachen und Klamotten der Kinder, auch ok
- ihr Bett

Ansonsten anscheinend gar nix und sie will sich auszahlen lassen.

Aber wie ist hier die Lage? Ich kann ja auch sagen, ich brauche diesen Schrank, diesen Topf oder diese Küchenmaschine auch nicht. Wenn Du ihn nicht willst, dann bleibt er halt hier.
Kann ich das so machen?

Ein konkretes Beispiel: wir haben eine Couch vor 3 Jahren gekauft für 1719 EUR. Die wird sie auf Grund der Größe sicher nicht mitnehmen können in ihre neue kleiner Wohnung. Welchen Wert würdet ihr ansetzen, wenn es um eine Auszahlung geht? Welcher Wertverlust hat eine 5 Jahre alte Couch? Wink

Oder einfach sagen, nimm Du sie und wenn Du nicht kannst, Pech gehabt?

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  Frau will Kinder auf sich ummelden bei Umzug
Geschrieben von: michael_fra - 30-06-2026, 18:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe in unserer Scheidungs-Angelegenheit eine neue Frage.

Meine Ex wird zum 01.08. aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Gestern kam sie zu mir und meinte, sie würde dann gerne unsere beiden Kinder (6 und 3 Jahre) auf die neue Adresse ummelden. Das klingt ja erstmal ganz harmlos, aber da stecken schon einige Tücken (steuerlich etc.) drin, oder? Hinzu kommt, dass unsere jüngere Tochter eine Behinderung hat mit einem GdB von 60. Auch da gibt es ja steuerlich einige Freibeträge, die bei einer Ummeldung (soviel ich weiß) erstmal komplett an meine Ex übergehen würden. 

Da wir wahrscheinlich ein 50/50 Wechselmodell anstreben, war meine Idee, ein Kind auf sie neu anzumelden und das andere Kind ist halt nachwievor bei mir in der Ehewohnung gemeldet. Kann man das machen und ist das sinnvoll? Hat hier jemand Tipps oder Erfahrungsberichte?

VG

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