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  Zugewinnausgleich Immobilie/Darlehen
Geschrieben von: WKIN - 24-07-2024, 00:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo liebes Forum,

meine NF hat mir vor kurzem die Trennung übermittelt. Wie es danach so weitergehen soll, hat sie offensichtlich nicht so gut geplant.
Ausziehen will sie, aber wohin, nun ja. Sie sucht halt. Organisation der Betreuung des Kindes, Arbeitszeiten usw alles noch recht schwammig.
Wir wohnen jetzt erstmal noch zusammen mit unserem Kind unter dem gewohnten Dach. Läuft soweit noch recht professionell
ohne große Knalleffekte und es herrscht kein Krieg bei uns - das soll auch so bleiben.

Ich versuche mich jetzt natürlich aber etwas in die Materie oder den Rattenschwanz einzuarbeiten, der da so - auch finanziell - auf einen zu kommen wird.
Und da von ihr selbst erstmal noch einige grundlegende Dinge geregelt werden müssen, kann ich mich ja schonmal mit anderen Dingen auseinander
setzen, die auch anstehen werden. 

Somit nun zum eigentlichen Thema.
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die ich kurz vor unserer Hochzeit gekauft habe. Ich stehe alleine im Grundbuch. Kredit läuft auch nur auf mich.
Ich versuche jetzt auch einfach erstmal grob zu kalkulieren, was da finanziell auf einen zu kommt. Und da die Wohnung natürlich der gewichtigste
Faktor ist, habe ich da mal recherchiert. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig kalkuliere.

Sollte ich da in Sachen Zugewinnausgleich davon ausgehen, dass die Wohnung für damals 80000€ minus dem entsprechenden Darlehen über 80000€ für
mich ein Anfangsvermögen von null ergibt? Ist das korrekt, oder wird das anders bewertet?
Und sagen wir mal der Wert hat sich über die Jahre auf 240000€ verdreifacht minus noch meinetwegen 20000€ Restschulden, also ggf nur 220000€,
das wäre dann mein Endvermögen bei einer möglichen Scheidung. Dass da noch paar andere Peanuts mit einfließen ist klar, aber mal so grob.
Meine NF dürfte wohl bei Beginn und Ende mit null +/- irrelevant Vermögen stehen.
Würde nach meiner Kalkulation dann 110000€ für sie machen, oder habe ich da doch was übersehen?

Es sieht dann für mich im übrigen so aus, als ob es in unserem Fall kaum einen Unterschied gemacht hätte, stünden wir beide im Grundbuch oder im Darlehensvertrag?

Vielleicht habt ihr da paar Anmerkungen, ob das ungefähr so laufen wird oder ggf doch etwas anders? Ich danke euch schonmal!

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  Unterhaltsnachforderung
Geschrieben von: Eine_Frage - 23-07-2024, 00:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen, ich ganz neu hier. Ein guter Freund hat mir dieses Forum empfohlen. Folgende Frage habe ich zu einer Unterhaltsnachforderung.  Muss ich darauf eingehen? Meine Tochter ist seit heute 18. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig und meine Tochter wird den Titel nicht durchsetzen und abgeben wollen (wir haben ein sehr gutes Verhältnis). Zum Hintergrund der Unterhaltszahlung: Über Jahre hat mir die Kindesmutter den Wert vorgegeben, den ich ihr monatlich gemacht gezahlt habe. Ich war nie säumig, habe mich allerdings auch nicht um eine korrekte Berechnung gekümmert. Das Anschreiben ist im Anhang. Der Jugendamt-Titel gilt nur bis 18. Meine Tochter startet jetzt ins Studium. Kann man sich an dem Urteil „OLG Brandenburg,Beschl. v.11.9.2019–9 UF 232/18“ orientieren oder kann es doch zur Pfändung kommen – durch das Jugendamt? Wie soll ich reagieren? Viele Grüße und danke im Voraus für die Antworten.

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  Passend zu den Sommerferien: Kinderreisepässe durch KM zu spät beantragt
Geschrieben von: totality - 22-07-2024, 23:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Abend allerseits,

folgendes Szenario: 
- Reise des Kindsvaters (paritätisches WM) mit den Kindern nach Griechenland, Anfang August 2024, wird im Februar 2024 gebucht
- Mutter (beide Kinder aus historischen Gründen bei ihr gemeldet) will Passfotos geliefert haben, damit sie die Pässe beantragt
- Passfotos liefert Kindsvater im April 2024
- jetzt, Ende Juli 2024 sind die Reisepässe immer noch nicht da, die die KM sie erst Anfang Juni bestellt hat

Was tun? Man könnte noch Expresspässe bestellen, aber auch deren pünktliche Lieferung ist fraglich. Urlaub ist bezahlt und nicht stornierbar (Hotel, Flüge). Wie verfahren? Der Kindsvater hat Lust, notfalls ohne Kinder zu fliegen, da er die verspätete Antragstellung nicht zu verantworten hat - allerdings wäre das seine Umgangszeit. Alternative wäre, mit den Kindern zuhause zu bleiben und auf Schadensersatz zu klagen - ebenso ungeil.

Danke für Inspiration  Confused

Viele Grüße
totality

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  Diskussion zu: Nach_dem_Spiel_ist_vor_dem_Spiel
Geschrieben von: Austriake - 22-07-2024, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Diskussion zu: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13632

Vor einer eventuellen Flucht ins Ausland wäre eine weitere Option zu prüfen - Aufstocken nach SGB II.

Das funktioniert wie folgt: du marschierst zum Jobcenter und beantragst Hartz4/Bürgergeld ergänzend zum Einkommen, weil die Unterhaltslasten dich unter das Existenzminium drücken. Man wird viel fragen und viele Papiere sind auszufüllen, aber am Ende wirst du eben den Selbstbehalt in Höhe von derzeit ca. 1.400 € haben. Die Unterhaltsleistungen, die zum Unterschreiten dieses Selbstbehalts führen, bekommst du vom Jobcenter überwiesen. Das Interessante an der Sache: es laufen keine Unetrhatsschulden auf (die würdest du nicht mal mit einer Verbraucherinsolvenz wieder los), und die Sache ist befristet bis zum Ende der Unterhaltstitel. Danach bist du wieder ein freier Mann.
Das bißchen Restvermögen aus dem Verkauf der Eigentumswohnung mußt du vor Antragsstellung verjubeln, so dass deine Konten bis dahin sauber sind. Warnung: die Damen vom Jobcenter gehen mit dir zum Bankomaten und lassen sich mit deiner EC-Karte deinen Kontostand zeigen!
Wenn die Sache aber mal durch ist, dann läuft das so vor sich hin. Eben bis deine Kinder volljährig sind und die Unetrhaltsverpflichtung entfällt.

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  Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung
Geschrieben von: Markus_1972 - 21-07-2024, 09:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin hier schon lange stiller Mitleser und hätte nun auch mal eine Frage.

Vielleicht kurz ein paar Fakten:

-[font=Times New Roman]        [/font]Habe einen 18 jährigen Sohn

-[font=Times New Roman]        [/font]Es herrscht aus diversen Gründen kein Kontakt mehr. Sohnemann ist leider nicht der Musterknabe, sondern das absolut krasse Gegenteil. Ich möchte 
  da nicht weiter drauf eingehen. Die Situation ist wie sie ist und wird auch so bleiben.

-[font=Times New Roman]        [/font]Zeitlich unbegrenzter Titel vorhanden

-[font=Times New Roman]        [/font]Habe immer Unterhalt bezahlt


-[font=Times New Roman]        [/font]Sohn lebt bei der Mutter

-[font=Times New Roman]        [/font]Sohn hat letztes Jahr September Lehre begonnen und ich wurde vom Jugendamt informiert das Aufgrund seines Einkommens 
(halb angerechnet) nun weniger Unterhalt gezahlt werden muss und ab darauffolgenden März zu seiner Volljährigkeit kein Unterhalt mehr gezahlt werden braucht weil sein Einkommen dann voll angerechnet wird.

-[font=Times New Roman]        [/font]Also jetzt seit März diesen Jahres die Zahlungen eingestellt. Es kam dann noch final das Schreiben des Jugendamtes das die Beistandschaft beendet ist und ich natürlich bei Bedarf weiter Unterhaltpflichtig bin. Dann war erstmal Ruhe

-[font=Times New Roman]        [/font]Vorgestern ein Whatsapp Nachricht. Zitat „Moin Vater möchtest du freiwillig Unterhalt bezahlen oder muss ich wieder zu einem Anwalt gehen. P.S. ich lebe mittlerweile alleine sonst würd ich nicht fragen“

O.K. Ich wüsste nicht dass er wegen mir schon mal zu einem Anwalt gehen musste, aber egal. Ich bezweifle das er in München mit seinem Spenglerlehrlingsgehalt einfach so eine Wohnung zur Miete bekommen hat. Wenn dann hat ihm Mutti eine der mehreren Wohnungen zum 18ten geschenkt oder er darf in einer wohnen oder was auch immer.

Man muss dazu sagen das bei der Mutter vor 3 Jahren schwerer Brustkrebs mit einem Notfall diagnostiziert wurde und darauf hin der Sohnemann einige Wochen bei mir lebte. In dieser Zeit passierten Sachen, welche dazu führten, das es jetzt keinen Kontakt mehr gibt. Dieser war aber vorher schon auch wenig.
Theoretisch könnte also die Mutter auch verstorben sein und er lebt deshalb nun alleine. Glaube letzteres aber nicht, weil ich Ihm auf seine Whatsappnachricht folgendens geschrieben habe.
„Hallo Luca, sollte Die Aufgrund deiner Situation Unterhalt zustehen, dann bekommst Du den nartürlich. Allerdings ist seit deiner Volljährigkeit auch deine Mutter Barunterhaltspflichtig und die Berechnung dadurch nicht mehr so einfach. Es wird je nach Einkommen gegengerechnet wer wieviel von dem Dir zustehenden Unterhalt zu zahlen hat“
 
Als Antwort bekam ich dann nur noch das er zu zuständigen Jugendamt geht und berechnen lassen wird wer wieviel zu zahlen hat. Das hab ich dann nicht mehr beantwortet, zeigt mir aber das seine Mutter wohl noch lebt. Ich hoffe es zumindest. Nicht wegen der Unterhaltssache, sondern in ich hoffe es für ihn.

Aber das zeigt mir schon das er null Informiert ist, weil ja das Jugedamt nicht mehr zuständig ist.
 
Wie gesagt bezweifle ich das er normal zur Miete wohnt. Sondern das er gerade warum auch immer merkt das sein Geld für seine Ansprüche nicht mehr reicht. Vieleicht hat hat die durchaus vermögende Mutter auch mal den Geldhahn etwas zugedreht. 
Aber gehen wir trotzdem einfach mal davon aus er lebt alleine in einer angemieteten Wohnung.

Wie wäre dann die Berechnung usw.
 
Meines Wissens nach stehen ihm dann 930€  laut DT zu. Jetzt sieht meine Rechnung grob so aus. Er verdient mom. 800€.

930€ - 700€ (800-100 seine Aufwendungen) – 250€ Kindergeld = -20€

Sprich, es würde keine Unterhaltsschuld bestehen.
 
In den 930€ sind wohl 410€ für Wohnen eingerechnet. Ist das fix, oder können sich die 930 € erhöhen wenn eine Wohnung in München natürlich dementsprechen teurer wäre.

Dann wäre da noch der Titel. Weiss nicht so recht wie ich an die Sache rangehen soll.
Erstmal würde ich jetzt einfach abwarten was denn weiter kommt.

Danke schon mal für alle Amtworten und ein Sorry für die viele Schreiberei. Ich bin nicht so der gute Schreiberling.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.

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  Scheidung - DE oder AT
Geschrieben von: animalcracker - 17-07-2024, 17:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

bei mir steht die Trennung an.
Aktuell lebt meine Frau im gemeinsamen Haus mit 2 Kindern (2/4) in AT, ist aber aus dem EU-Ausland.
Ich wohne an unserem letzten gemeinsamen Wohnort in DE, bin aber aus AT.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich das deutsche Recht anwenden lassen bei der Scheidung, oder auch das österreichische Recht.
Welches wäre für mich zu bevorzugen und warum?

vielen Dank

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  Dringend Hilfe in Bezug Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: Sneax001 - 16-07-2024, 23:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hey zusammen,

Ich hab vor längerer Zeit schonmal einen Fall eröffnet, da gab allerdings noch einige Unsicherheiten die nun aus dem Weg geräumt sind.

Zu mir: Ich war verheiratet, wollte nie Kinder und trotzdem ist es passiert. Untergejubelt oder nicht. Wer Weiß, spielt aber auch keine Rolle mehr. 
Mein Kind kam Ende 2021 zur Welt. 1 Jahr später die Trennung. Soweit alles friedlich. Meine Ex wurde letztes Jahr wieder schwanger. Allerdings nicht von mir... Vater vorerst unbekannt. Dadurch das sie Sozialhilfe brauchte kamen die natürlich zu mir. Ich verdiene ca 3000-3500 Netto. Resultat ca 400 KU und ca 1050 Bu laut Jobcenter. Den KU zahl ich gerne, ich darf jederzeit mein Kind sehen und wir sind nicht im streit. Wenn auch etwas distanzierter. Der BU Nervt allerdings sehr. Ihr neues Kind ist vor 2 Monaten zur Welt gekommen. Vater mittlerweile Gott sei Dank bekannt. Da mein Sohn ende des Jahres 3 Jahre alt wird, sie aber weiterhin nicht arbeiten gehen kann aufgrund eines Kindes wo nicht von mir ist, hab ich natürlich Angst das ich weiterhin BU zahlen muss. Ob mein Sohn keinen Kindergarten platz bekommt steht noch aus. Allerdings spielt es auch Ansich keine große Rolle, da Sie eh zuhause ist.

Laut ihrer Aussage wird Sie persönlich mich nicht auf BU verklagen Ende des Jahres. Ich schätze Sie auch so ein dass Sie es nicht macht. Vorsichtig bin ich trotzdem. Allerdings bin ich mir unschlüssig was das Jobcenter macht. Haben die da Handlungsspielraum obwohl sie eh nicht arbeiten kann wegen einem Kind dass nicht von mir ist? Der andere Typ verdient denk ich nicht so viel wie ich, vllt 1800-2100 netto. Denk ich zumindest.

Ich weis, alles dumm gelaufen. Bin selber schuld. Aber aufgeben tu ich nicht. Glaub hier gibt es Leute die es noch viel schlimmer getroffen hat. Ich verdien wenigstens einigermaßen gut und muss zumindest keine Schulden machen, wenn auch etwas sparsamer leben.

Und zumindest hab ich Sicherheit das mir sowas kein 2. mal passiert. Vasektomie = Check

achja geschieden sind wir noch geworden vor Geburt des 2. Kindes. Einvernehmlich ohne Stress und Diskussionen.

Hoffe jemand hat Rat.

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  Betreuungsunterhalt - wie lange maximal ?
Geschrieben von: Maestro - 15-07-2024, 12:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Servus,

mein Anwalt, der leider nicht mehr greifbar ist, meinte Betreuungsunterhalt würde sobald das Kind 12 Jahre alt wird, in aller Regel nicht mehr gewährt, da sei auch bei mir ein Ende sichtbar.
Es gäbe dazu ein BGH Urteil. Leider finde ich es nicht. Weiß jemand mehr?

In meinem konkreten Fall: Kann Mutti für die Betreuung und Pflege des schwerbehinderten Kindes mit Pflegegrad 5 auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus weiterhin Betreuungsunterhalt gegen Papi durchsetzen?

Im Hexenkessel des deutschen FamR ist natürlich alles möglich, nur stehen ihre Chancen da gut und ist es aufwändig für sie? 
Kann der Betreuungsunterhalt sogar ausnahmsweise bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden? Habe keinen Fall gefunden.

Sie selbst ist ausgebildet und erwerbsfähig, Unterhaltszahler verdient stattlich - während Empfängerin von Stütze lebt, Kind geht in Schule, Fremdbetreuungsmöglichkeiten existieren - wenn auch bislang abgelehnt/ungenutzt, Umgang bzw. Pflegeentlastung durch mich findet regelmäßig statt.

Grüße  Cool

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  Ehegattenunterhalt - wie viele Jahre steuerlich absetzbar?
Geschrieben von: Maestro - 15-07-2024, 12:16 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo zusammen,

war längere Zeit nicht aktiv im Forum, habe aber viel mitgelesen  Big Grin

Eine kurze Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ehegatten- bzw. Betreuungsunterhalt als außergewöhliche Belastung (nicht Sonderausgabe!) in der all-jährlichen EkSt-Erklärung.

Wie viele Jahre akzeptiert das Finanzamt diese Unterhaltszahlung zur Unterstützung der Ex-Ehegattin?

Wenn die Ehe z.B. nur 7 Jahre dauerte, und man bezahlt 50 Jahre lang Unterhalt, könnte dies einerseits verdächtig und unglaubwürdig aussehen, andererseits ist Unterhalt ja gesetzlich zeitlich nicht begrenzt und kann lebenslänglich laufen.

Solange die Unterhaltszahlungen als Überweisungen erfolgten und dies per Kontoauszug belegbar ist, dürfte es keinerlei Zweifel geben dürfen.

Unterhaltsvereinbarungen müssen ja auch nicht gerichtlich erfolgen, sind auch ohne Titel steuerrechtlich wirksam.

Wofür die Ex ihren Unterhalt genau verwendet, ist ja ebenfalls nicht zu belegen, sie kann über diese Einnahmen selbst frei verfügen, also theoretisch auch z.B. dem Ex etwas davon schenken oder bezahlen? Den Unterhaltszahler ab und an einladen ist nicht verboten. Wink 

Habe ich etwas übersehen?

Grüße  Cool

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  Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Geschrieben von: Waschbär - 15-07-2024, 00:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Liebes Forum,

Meine (noch) Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder, 3,5 Jahre und 6,5 Jahre alt.

Als der Sohn 3 Jahre wurde, zogen wir aus unserer Heimat weg, ca. 2,5 - 3 Autostunden. Grund: Ich war 6 Monate arbeitssuchend und dort winkte ein super Job. Meine Frau war hochschwanger, 2 Wochen nach dem Umzug kam unsere Tochter (Januar 2021).
2022 heirateten wir dann sogar noch.

Meine Frau konnte sich aber offenbar nie von ihrer Familie/Heimat lösen. So wurde sie zunehmend unzufrieden, häufiger Streit, ich solle gefälligst wieder am ehemaligen Wohnort ("Heimat") Arbeiten. Allerdings habe ich einen recht speziellen Beruf und in der Heimat ist es praktisch unmöglich etwas zu finden, wo ich meiner Qualifikation zufolge auch gerecht bezahlt werde.

Seit einem Jahr redete sie (immer wieder) von Trennung und dem Wunsch, dass sie zurück möchte. Nun meinte sie, sie habe sich gestern bereits eine Wohnung ab nächstem Monat angemietet: Ungefähr dort, wo wir früher wohnten.
Ich solle dem Umzug zustimmen, oder sie geht vor Gericht, meinte sie. Sie benötigt meine Zustimmung, da wir das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Kinder haben.

Sie hat kaum Gründe, die es im Sinne des Kindeswohls rechtfertigen, diesen Umzug mit den Kindern zu machen bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

Sie macht total einen auf Ego. SIE will schlicht zurück zu ihrer Familie. Das ist alles. Arbeiten tut sie ohnehin nur wenige Stunden die Woche. Die Kinder haben davon rein gar nichts, eher einen großen Schaden. Verlust des Freundeskreises und Verlust des Vaters.
Die Kinder haben ein sehr gutes Verhältnis zu mir und eine starke Bindung, obwohl ich zwar immer gearbeitet habe. Aber mein Job ermöglicht mir viele Freiheiten, viel Home Office und ich kann die Arbeit auch auf den Abend verlegen, wenn die Kinder schlafen.

Als Grund möchte sie angeben, dass dort, wo sie hin möchte, schließlich ihre Familie unterstützen würde. Außerdem habe sie dort, wo wir gerade noch zusammen in einer Wohnung wohnen, anscheinend keine Wohnung gefunden... Wer's glaubt. Sie will eben nur weg von hier.

Meint ihr sie hat mit der billigen Nummer echt eine Chance, 2,5 h weiter wegzuziehen mit den Kindern?
Weil: Sie würde natürlich auch hier eine Wohnung finden, könnte sogar in der jetzigen bleiben. Und eine Arbeit hat sie hier momentan auch.

Abgesehen davon, war sie überhaupt nicht bereit, mit mir mal das Thema beim Jugendamt zu besprechen. Sie ist voll davon überzeugt, dass sie als Mutter schließlich das Recht bekommen muss, mit den Kindern hinzugehen wohin sie es eben möchte (Egoeinstellung eben).

Sie drängt gerade jetzt, da unser Sohn in 2 Monaten eingeschult wird. Und nun möchte Sie mit aller Gewalt schnellstmöglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um ihren Willen durchzusetzen.

Ich hätte übrigens sehr gute Möglichkeiten, beide Kinder hier (wo wir momentan wohnen) mit ihr zusammen im Wechselmodell oder sogar alleine zu betreuen. Meine Eltern sind Rentner und wären bereit, hierher zu ziehen. Ein großes Haus habe ich bereits gekauft.


Noch zwei Anmerkung:

- Sie behauptet, dass wir seit 15 Tagen getrennt seien. Dabei wird täglich zusammen gegessen und sogar im gleichen Bett geschlafen.
- Unser Sohn ist bereits in die Schule HIER angemeldet. Sie müsste sie also ummelden, daher drängt sie total drauf, jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmunsgrecht vor Gericht zu erstreiten.
- Tochter ist seit einigen Monaten HIER im Kindergarten, nebenan steht schon das Haus, in das zumindest ich Ende des Jahres einziehen werde.

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