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| Bafög Freibetrag Geschwister |
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Geschrieben von: bigpuster - 11-10-2026, 16:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hi! Folgende Frage:
Eltern leben getrennt. Kind 4 will studieren und hat 3 jüngere Geschwister, die alle minderjährig und schulpflichtig sind. Vater - ich - zahlt je Mindestunterhalt.
Nun musste ich fürs Bafög Auskunft erteilen.
Was ich lese ist, dass die Freibeträge für die 3 Geschwister hälftig auf die Eltern verteilt werden?!
Ich zahle also 520 EUR Unterhalt und kriege nur 385 EUR abgezogen? Die Mutter zahlt nichts und kann sich auch 385 EUR abziehen?!
Ist das so richtig?
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| Wertermittlung Immobilie bei Scheidung |
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Geschrieben von: Stralsunder - 10-10-2026, 21:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo in die Runde,
leider muss ich mich nun auch mit einer Trennung/Scheidung auseinandersetzen, so bin ich hier gelandet. Schön, das es hier so einen Austausch gibt.
Nach über 10 Jahren Ehe soll jetzt Schluss sein. Wir befinden uns z.Z. noch im Trennungsjahr. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie (Grundbuch 50/50).
Wir planen die Scheidung mit einem Mediator durchzuführen, einen Termin gab es bisher schon. Da hat der Mediator uns nur grundlegend den Ablauf geschildert und uns dann mehr oder weniger allein gelassen. Wenn wir Fragen haben, können wir uns melden. Klar, so grob weiß ich jetzt wo es lang geht, aber ich will ja auch nichts übersehen.
Unser Plan ist es, so lange es geht in der gemeinsamen Immobilie wohnen zu bleiben. Das Haus ist dafür groß genug. Allerdings habe ich emotional ein Problem damit, weil ich die Beziehung nicht beendet habe und meine Frau noch liebe. Wir verstehen uns und können normal miteinander umgehen, wenn auch sehr kühl von ihrer Seite.
Wenn wir jetzt die Scheidung durchziehen, muss der vermeintliche Gewinn berechnet werden. Vermeintlich deswegen, weil die Immobilie ja noch nicht verkauft wird. Also müssen wir uns auf einen Wert einigen. Da weiß ich schon mal nicht, wie das gehen soll. Mein Plan ist, das Haus später zu übernehmen, davon weiß meine Frau aber noch nichts. Da muss ich natürlich erstmal mit der Bank sprechen, wenn die Summe bekannt ist, die ich dafür brauche. Also meine Frau hat natürlich ein Interesse einen hohen Verkaufspreis anzusetzen, ich hingegen nicht. Also wenn ich mich nicht täusche, muss sie mir die Hälfte ihres Zugewinnes auszahlen. Das weiß sie aber noch nicht, weil sie vollkommen unbedarft an die Sache rangeht. Sie beharrt lediglich die Hälfte vom Hauswert zu bekommen (obwohl sie kaum einen Cent reingesteckt hat. Ich komme mit dieser Denkweise nicht klar. Aber gut, so ist die Rechtssprechung nunmal). Wie geht man das geschickt an? Also ich will ihr keineswegs etwas schlechtes, und selbst wenn sie mir die Hälfte ihres Zugewinns abtreten muss, dann hat sie immer noch viel Geld übrig. Und außerdem sind da auch die Kinder, die sollen sich nicht einschränken müssen.
Also wie geht man am besten in dieser Situation vor? Sie lebt hier gerne und hat im Gegensatz zu mir auch keine emotionalen Probleme damit. Wenn sie auszieht wird sie sich definitiv verschlechtern. Wie sie darauf reagiert, wenn sie erfährt, dass ich sie auszahlen will, weiß ich auch nicht. Kann sein, dass sie dann blockiert.
Das ist alles ein Sch***.
Grüße
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| Jobcenter verlangt meine Einkommensunterlagen und den Grundbuchauszug |
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Geschrieben von: Baris - 10-10-2026, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
am 1. Januar 2026 habe ich mich von der Mutter meiner beiden jüngeren Kinder getrennt. Die Kinder leben bei ihrer Mutter. Sie bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Deshalb habe ich vom Jobcenter ein Schreiben mit dem Betreff „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ erhalten.
Das Jobcenter verlangt von mir die Einnahmen- und Ausgabenunterlagen meines Betriebs für 2024, 2025 und 2026, meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate sowie den Grundbuchauszug meiner Immobilie.
Muss ich dem Jobcenter sämtliche angeforderten Unterlagen vorlegen?
Meine geschäftliche Situation sieht folgendermaßen aus: - 2024 habe ich mit meinem Betrieb Verlust gemacht.
- 2025 habe ich einen Gewinn von ungefähr 76.000 € erzielt.
- Für 2026 ergibt sich nach den bisherigen Berechnungen ein Gewinn von etwa 115.000 €.
Für meine beiden jüngeren Kinder zahle ich monatlich insgesamt 700 € Unterhalt, also jeweils 350 €. Für meinen 15-jährigen Sohn aus einer anderen Beziehung zahle ich aufgrund einer früheren gerichtlichen Vereinbarung ebenfalls 350 € monatlich. Insgesamt zahle ich somit 1.050 € Kindesunterhalt im Monat.
Kann das Jobcenter die von mir eingereichten Einkommensunterlagen an das Jugendamt weitergeben? Könnte dadurch auch der Unterhalt für meinen 15-jährigen Sohn neu berechnet und erhöht werden? Darf das Jobcenter diese Informationen auch an die Mutter meines Sohnes weitergeben?
Muss ich zusätzlich Betreuungsunterhalt an die Mutter meiner beiden jüngeren Kinder zahlen?
In dem Schreiben des Jobcenters wird nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch ein möglicher Unterhaltsanspruch der Mutter angesprochen.
Eines meiner Kinder besuchte bereits den Kindergarten. Mein jüngeres Kind hat erst im September 2026 mit dem Kindergarten begonnen. In den ersten Monaten nach der Trennung wurde dieses Kind daher überwiegend von seiner Mutter betreut.
Kann ich deshalb verpflichtet sein, der Mutter zusätzlich Betreuungsunterhalt zu zahlen? Falls ja, kann dieser auch rückwirkend für die Zeit vor dem Kindergartenbeginn verlangt werden? Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, stellt sich außerdem die Frage, inwiefern die Möglichkeit der Mutter, wieder arbeiten zu gehen, einen möglichen Betreuungsunterhaltsanspruch beeinflusst.
Die Mutter meiner Kinder bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, könnte sie künftig möglicherweise Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen. Es erscheint mir unverhältnismäßig, dass ich wegen dieser wenigen Monate mit so umfangreichen Auskunfts-und Unterhaltsforderungen konfrontiert werde.
Die Mutter meiner Kinder hat mir über Jahre hinweg erhebliche finanzielle und persönliche Probleme bereitet. Deshalb möchte ich keine Zahlungen leisten, zu denen ich rechtlich nicht verpflichtet bin. Wenn ich gesetzlich zu bestimmten Zahlungen verpflichtet bin, möchte ich das selbstverständlich wissen und mich korrekt verhalten.
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen.
Vielen Dank im Voraus!
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| Zurück zu den Eltern |
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Geschrieben von: bk_a_u - 07-10-2026, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo,
nach langer Überlegung versuche ich es doch einmal meinen Fall hier zu schildern und um nach Rat und Erfahrung zu fragen.
Es ist eigentlich kein Rosenkrieg, vielmehr eine Blockade oder Teufelskreis der nicht enden will.
Ich bin seit 11 Jahren mit meiner Frau verheiratet.
Haben 2 gemeinsame Töchter, 5 und 7 Jahre alt.
Wohnen in einem neu gebautem Haus
Grundstück wurde von meinen Schwiegereltern 2019 während der Ehe an uns beide übertragen.
Nach 2 schweren Jahren hat meine Frau mir die Trennung im März 2026 ausgesprochen.
Andere Liebhaber sind nicht bekannt.
Ihre eigenen Probleme, Schlafmangel, soziale Kontakte, Hobbys, psychische Probleme hat sie in dieser Zeit überwunden und ihr geht es soweit gut, braucht mich also nicht mehr.
Großen Streit, Gewalt, Betrug oder ähnliches gab es zwischen uns nicht.
Sie meint immer sie wäre überlastet gewesen und hat keine Gefühle mehr für mich.
Ihre Entscheidung zur Trennung hat nun vielmehr mich in ein tiefes Loch gerissen.
Seitdem stagniert unser Leben komplett.
Daran bin ich nicht unbeteiligt, da ich ihre Entscheidung, trotz gewisser Anzeichen die man immer nicht wahrhaben will, noch immer nicht fassen kann.
Entsprechend bin ich unfähig entsprechend zu handeln und zu entscheiden.
Wir haben uns in den letzten Tagen vorerst auf ein "Nestmodell" geeinigt um das Haus zu halten bzw. die weitere Zukunft zu planen.
Den Kredit und alle Nebenkosten von 1800€ trage ich. Unser Gehaltsunterschied beträgt ca. 2500€/1250€ (Brutto/Netto).
Derzeit leben wir noch in getrennten Schlafzimmern gemeinsam im Haus.
Für das Nestmodell hat sie sich eine möblierte Einzimmerwohnung vor Ort genommen.
Ich soll in meinem Kinderzimmer, 10km entfernt bei den Eltern, unterkommen.
Wir würden uns alle 2 Tage und an den Wochenenden abwechseln (2-2-3).
Soziale Kontakte gibt es für mich vor Ort sehr wenige und auch am Wohnort meiner Eltern begrenzt.
Aufgrund meiner psychischen Belastung während der ganzen Zeit bei diesem Zusammenleben, bin ich drauf und dran dieses Wohnmodell vorerst mitzuspielen.
Genauso überlege ich in meinem Elternhaus eine separate 3-Zimmer-Wohnung einzurichten.
Damit würde es sich irgendwann nach dem Hausverkauf, den ich ebenfalls noch nicht wahrhaben will, auf ein Wechselmodell einspielen.
Allgemeine Tipps zu meiner Situation finde ich immer recht hilfreich.
Vielleicht gibt es auch Erfahrungen mit dem Einzug ins Elternhaus/Kinderzimmer (Mehrgenerationenhaus) und dem Pendeln beim Wechselmodell im ländlichen Raum bei 10km Entfernung und zwei Kindern.
Vielen Dank schon einmal.
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| Wie lange noch Volljährigenunterhalt ? |
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Geschrieben von: ArJa - 27-09-2026, 10:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Moin.
Nach langer gesundheitsbedingter Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum.
Situation:
Ich bin Pensionär und zahle mittlerweile seit 15 Jahren Unterhalt für ein Kind ohne jeglichen Verzug, davon mittlerweile seit 5 Jahren Volljährigenunterhalt
250 € p.m. + KV Beitrag 50 € für private Krankenversicherung.
Tochter ist grad 23 geworden, wohnt angeblich bei der Kindesmutter - lebt aber wie ich hörte mit ihrem Freund zusammen ( ich kann aber nicht das Gegenteil beweisen ).
Sie studiert Lehramt Sprachen für Sek. II ; sie ist bereits mit Ende 17 an eine linksgrünversif.... Uni gekommen und hat es nach 5 Jahren immer noch nicht geschafft, ihren
Bachelor abzuschließen.
Statt dessen jobbt sie lieber auf Basis im Einzelhandel .... also : sie ist weit über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn sie denn mal endlich ihren Bachelor in der Tasche hat,
folgt dann noch der 2-jährige Master, den ich dann ebenfalls auch noch über das 25. Lebensjahr mitfinanzieren darf, oder ??
Nun sprach ich gestern mit einer befreundeten Lehrerin, die ähnlich gelagert Unterhalt von ihrem Vater nur für das Bachelorstudium erhalten hat ( Stichwort: Bachelor sei die
erste abgeschlossene Ausbildung ... ) Ist da was dran ?
Frage also ist : Muss ich a) das Dauerstudium meiner Tochter weiterfinanzieren und bis wann ? und b) einschliesslich Master und das über das 25. Lebensjahr hinaus ?
Sie weiss, dass sie ab 25 aus der Beihilfe und der privaten KV rausfliegt und auch der Kindergeldanspruch endet...
Ach ja: Ich habe seit Jahren keinerlei Kontakt zu meiner Tochter mehr, obwohl sie nur 4 km entfernt wohnt; sie schämt sich für mich aufgrund meiner politischen Einstellung ...
Viele Grüße aus dem Nordwesten
ArJa
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| Umgang nach Umzug mit Kind |
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Geschrieben von: Axel5 - 21-09-2026, 20:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Servus,
bei mir bahnt sich eine Änderung beim Umgang mit der Tochter an.
Die Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bis jetzt in NRW. Es liegt gemeinsames Sorgerecht vor. Die Kindesmutter hat einen Versetzungsantrag bei ihrem Arbeitgeber gestellt, um nach Berlin umzuziehen. Genau vor einer Woche informierte sie mich, dass sie morgen (8 Tage später) umziehen wird zusammen mit Kind. Für mich wird der Umgang mit der Tochter dadurch erschwert und es gibt seitens Kindesmutter keinen Plan, wo die wohnen sollen, auf welche Schule das Kind gehen soll und wie der Umgang funktionieren soll. Sie hat aber schon mitgeteilt, dass sie es nicht vor hat sich an den Fahrt- und Übernachtungskosten in irgendeiner Weise zu beteiligen. Die Tochter hat sich geäußert, dass sie mit Mama bleiben will und mit ihr umziehen will. Die ganze Tragweite von der Entscheidung der Mutter ist ihr nicht bewusst. Sie wirkt seit einer Woche sehr verschlossen, was früher anders war.
Ich habe die Kindesmutter informiert, dass ich gegen den Umzug bin, weil die Punkte mit der Wohnung, Schule und Umgang nicht geklärt sind. Die Mutter hat angekündigt, sie wird trotzdem umziehen in ein bis zwei Tagen. Die werden in einem Hotel wohnen zunächst.
Habt ihr einen Rat, wie man die Kindesmutter dazu motivieren kann, eine Umgangsvereinbarung zu treffen, sodass es sowohl viel Umgang ermöglicht als auch finanziell die KM einbezieht? Und kann der Vater überhaupt irgendwas dagegen einrichten, dass der Umzug wegen chaotischer Planung, sehr kurzfristiger Information, fehlenden Vereinbarungen, gestoppt wird?
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| Unterhalt ab 18 bei Einkünften neben Studium |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 17-09-2026, 18:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Moin,
Eigentlich war ich froh, hier seit Jahren nichts mehr schreiben zu müssen. Ein Sohn ist mir noch auf meiner Liste verblieben, bis zu seinem 18. ein gutes Verhältnis. Bis dahin hatte ich freiwillig 617 Euro gezahlt ohne Titel. Er hat sich einen Nebenjob geholt, bis zu 603 Euro monatlich. Dann noch sowas wie eine Friseurbude zuhause eingerichtet, bis zu 700 Euro monatlich steuerfrei. Dann Kindergeld 259 Euro. Damit hat dies Kind bis zum 18. locker jeden Monat bis zu 2179 Euro verballert.
Der Kontakt mit ihm war pünktlich mit seiner Volljährigkeit abgebrochen, denn ich wollte die Mutter am Unterhalt beteiligen ich Schlingel, meinte, ich würde ihm unter Berücksichtigung seiner Einkünfte noch 300 Euro zahlen wollen. Am Ende hab ich mich auf 500 Euro treiben lassen und regelmäßig gezahlt. Absprache war, dass er wegen Abi keinen Nebenjobs mehr nachgehen könne. Jetzt hatte er mir auf Nachfrage jedoch mitgeteilt, dass er doch weiter dazu verdient hatte. Daher hab ich gebeten mir zu sagen wie viel, bis ich das wisse, würde ich nichts mehr überweisen. Heißt seit Juli floß kein Geld mehr, entspricht dem Monat des Endes der allgemeinen Schulausbildung.
Jetzt will der Bengel ab Oktober studieren, er will mit seinen reichen Freunden mithalten, die haben alle sehr vermögende Eltern. Könnte man Milliionärwesen studieren, wäre dies vermutlich seine erste Wahl, jetzt wird er wohl eher nur irgendwas studieren nur um mitziehen zu können mit der elitären Gesellschaft in der er verkehrt.
Er wird auswärts wohnen, also 990 Euro Bedarf. Heißt bei ca. hälftiger Aufteilung mit Kindesmutter ohne Abgleich der Wochenarbeitszeiten (Sie arbeitet nur 30 Std/woche) verbleiben 365 Euro zu meinen Lasten. Ihm reicht dies nicht, glaub ich zumindest, reden geht ja mit ihm nicht mehr.
Er hatte jetzt das JA eingeschaltet, die haben mich im Aug 2026 zur Auskunft und Weieterzahlung der 500 Euro aufgefordert, ich hab den obigen Sachverhalt dargestellt, noch vor Ablauf der Frist haben die mir nun aber mitgeteilt, dass diese ihm den Rechtsweg empfohlen hätten, da ich ja angeblich nicht zahlen wolle, sie selbst nun nicht mehr zuständig seien. Das Nebeneinkommen sei Überobligatorisch und nicht anrechenbar, zudem hätte er (entgegen einer WhatsApp die mir von ihm vorliegt) keine Einkünfte. Wir lügen uns also mal die Taschen voll. Im Studium wird er mutmaßlich ohne Nebenjobs auch nicht klarkommen, eben da er weit über den typischen Verhältnissen lebt.
Ich hab mehrfach klargestellt, dass ich zahlen werde, aber eben nur das was ihm zusteht. Ich habe angeboten, das wir Gespräche hierüber führen. Er meinte zwar, er wolle nicht vor Gericht ziehen, geht aber regelmäßig auf meine Angebote nicht ein.
Meine Frage hierzu:
a) wo hört überobligatorische Einkommen auf, ich zahl doch nicht wenn er schon genug zum Leben hat
b) ist das „überobligatorische“ überhaupt so, in den Unterhaltrechtlichen Richtlinie NRW steht „wird voll angerechnet“
c) muss ich Auskunft geben, wenn ich schon keine bekomme ? Wenn er seinen Bedarf nicht mal offenlegt?
Ich rechne jetzt mit einem anwaltlichen Schreiben. Offensichtlich tut er sich schwer mir in die Augen zu schauen und mich direkt anlügen zu müssen. Mama wird ihr bestes dazu beitragen, die Sache eskalieren zu lassen.
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| Was kann ich tun? |
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Geschrieben von: Paul80 - 09-09-2026, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Ich habe drei Kinder. Nach anfänglichem Wechselmodell zahle ich inzwischen den vollen Kindesunterhalt.
Vor einigen Monaten bin ich lebensbedrohlich erkrankt und musste mehrere Monate im Krankenhaus verbringen. Inzwischen geht es mir gesundheitlich wieder besser, aber die Situation mit meiner Ex und ihr Verhalten belasten mich zunehmend. Den Unterhalt musste ich natürlich auch während dieser Zeit weiterzahlen, obwohl ich krankheitsbedingt weniger verdient habe.
Auch wegen meiner Kinder mache ich mir immer mehr Sorgen. Eines der Kinder musste bereits die Klasse wiederholen. Die Kinder kommen häufig zu mir, weil sie es bei meiner Ex und ihrem neuen Partner nicht aushalten. Kleidung muss ich inzwischen komplett selbst vorhalten und kaufen, weil sie sich weigert, Sachen mitzugeben.
Trotz eines sehr guten Jobs habe ich mittlerweile kaum noch finanzielle Reserven. Nun verlangt sie zusätzlich, dass ich die Kosten für die Zahnspangen von zwei Kindern übernehme.
Meine erste Anwältin habe ich inzwischen in den Wind geschossen. Sie hat nur Dienst nach Vorschrift gemacht. Deshalb habe ich mir einen neuen Anwalt gesucht. Mit ihm habe ich bisher einen deutlich besseren Eindruck. Trotzdem scheue ich die weiteren Kosten, weil ich mir das auf Dauer finanziell nicht leisten kann.
Ich weiß momentan ehrlich gesagt nicht, wie ich mit der ganzen Situation am besten umgehen soll.
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| JA und die Helferindustrie DGSVO Verstoß |
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Geschrieben von: wildfire - 28-08-2026, 13:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Die alte Leier JA und Helferindustrie agieren Mutti lastig. Die Damen eines Trägers der Jugendhilfe stellen Sachverhalte anders da und halten sich nicht an Vereinbarungen. Die tauchen oft im Doppelpack auf und haben dann immer einen Zeugen. Bei einem Treffen unter freiem Himmel an einem Öffentlichen Ort waren Freunde anwesend und natürlich nur im Hintergrund. Die Dame wusste das nicht anschließend wurde wieder einmal das Blaue vom Himmel gelogen. Meine Freunde würden gegenüber dem JA eine Eidesstaliche Versicherung abgeben was passiert ist und was nicht. Weiterhin habe ich in Dateien welche die Damen verschickt haben DGSVO relewante Fehler gefunden.
ICh möchte das als Aufhängernehmen umd die Damen los zu werden. Ideen?
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| Brainstorming zu Unterhalt & Wiedereinstieg in den Beruf |
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Geschrieben von: Tim1982 - 17-08-2026, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Thema: Ich bin auf Grund einer Schmerzerkrankung berentet berentet und arbeite dran, wieder einem Beruf nachgehen zu können.
Letztendlich möchte ich Geld verdienen, um ein normales Leben mit meinem Kind und vielleicht einer neuen, lieben Frau führen zu können.
Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich stecke in einer Sackgasse und ich sehe keinen Ausweg.
Ich werde versuchen, meine Geschichte möglichst übersichtlich erzählen.
Vater(ich): Mitte 40, berentet (Schmerzerkrankung mit netten Begleiterscheinungen wie Depressionen), Einkommen Rente plus Grundsicherung ca. 1.100€; Altersrücklagen i.H.v. 35.000€ vorhanden. Bachelor in Betriebswirtschaftsehre, vorher Pflegekraft. Bescheidene Wohnsituation(35qm Sozialwohnung), Bescheidener Lebensstil.
Mutter: Mitte 40, Beamtin; Nettoverdienst etwa 4.200€. Wohnt mietfrei.
Kind: 6 Jahre alt; lebt überwiegend bei Mutter.
Die Umstände der Schwangerschaft: Etwas mysteriös. Ich wollte mich damals trennen. Meine Ex war 39 Jahre alt und war frisch beamtet. Und wurde plötzlich ungeplant schwanger. Ich bin mir bis heute unsicher, ob das Absicht oder ein Unfall war. Ich thematisiere das aber nicht, das hilft Niemandem. Ich liebe mein Kind.
Trennung: Ich habe dann mit der Schwangerschaft meine Ex in meine Wohnung in Bestlage geholt und mich dann irgendwann trennen müssen. Die Wohnung ist Eigentum meiner Eltern und das ist ein Knackpunkt des Threads.
Umgang: Funktioniert grösstenteils. Ich sehe mein Kind 3-4x die Woche.
Unterhaltsregelung & die Eigenwtumswohnung: Kompliziert. Meine Ex wohnt in einer Wohnung, die zur Hälfte mir und meinem Vater gehört. Dummerweise ist mein Vater als alleiniger Eigentümer eingetragen.
Die Absprache der Eigentumsverhältnisse war mündlich. Ich habe die Wohnung mit viel Geld(40.000€?) und jahrelanger Arbeit ausgebaut. Ich habe die Wohnfläche etwa verdoppelt, durch Umwandlung eines Spitzbodens zu Wohnnraum,
Und da mein 90jähriger Vater meine Trennung nicht gut findet, hat er diese Absprache einfach zurückgenommen, um micht zu "erziehen".
Wir reden seit 5 Jahren nicht mehr miteinander.
Somit befinde ich mich mit meiner Ex in einer Art Schwebezustand hinsichtlich des Unterhalts.
Mein Standpunkt: Die Wohnung gehört zu 50% mir, mein Unterhalt ist durch Mietfreiheit ungefähr abgegolten.
Standpunkt meiner Ex: Die Wohnung gehört nur meinem Vater, ich müsse noch zusätzlich unterhalt zahlen.
Meine Ex hat versucht, das anwaltlich durchzusetzen, ist aber gescheitert.
Gleichzeitig macht es für mich wenig Sinn, gegen meinen Vater juristisch vorzugehen: Ich habe keine Beweise. Ich habe alles durchforstet: Chats, Emails. Nirgends sind aussagekräfte Beweise in Hinsicht auf die 50/50 Absprache der Wohnung.
Niemals wieder mache ich sowas mündlich!
Jetzt zum Problem:
Ich habe Hoffnung, dass eine OP meine Schmerzerkrankung in den Griff kriegen könnte.
Ich will mich dann selbstständig machen, als Berufsbetreuer.
Verdienst sehr grob geschätzt bei 30 Wochenstunden: 2.500€ Netto.
Das Problem:
Der Selbstbehalt von 1600€.
Da kann ichs auch gleich mit dem Arbeiten gehen lassen und weiter von 1100€ leben.
30 Wochenstunden arbeiten für 500€.
Und vor Allem müsste ich für Gründung der Selbstständigkeit locker 10.000€ meiner Altersrücklagen investieren.
Dazu ein Rattenschwanz an weiteren Problemem wie Steuern, Buchhaltung, Krankenversicherung, Unterhaltsberechnung.
Ich bin sehr depressiv, weil ich von meinen 1100€ nicht normal leben kann. Damit kann ich weder eine nette Frau kennenlernen, noch meinem Kind was bieten, noch eine nette Wohnung beziehen oder reisen.
Ich kann eigentlich gar nichts machen.
An besser bezahlte Jobs komme ich nicht, da die Erkrankung und die Berentung meinen Lebenslauf kaputt gemacht hat.
Gegen die Depressionen bin ich schon in Therapie und nehme Medikamente, aber das nützt alles nichts:
Ich mus aus dieser finanziell-beruflichen Sackgasse rauskommen.
Ich sage es auch, wie es ist:
Ich habe wiederkehrende krasse Schmerzen und Depressionen. Meine Immobilie ist weg. Mein Kind muss sich für mich schämen. Ich würde mir eine nette Partnerin wünschen: Keine Chance. Ich würde mir einen Beruf wünschen: Lohnt sich finanziell kaum. Ich würde mir ein Familienleben mit meinem Kind mit Urlauben & co wünschen: Ist nicht drin.
Ich bin jetzt nicht suizidal oder so, aber gerade in der dunklen Jahreszeit habe ich schon ziemlich düstere Gedanken.
Habe Ihr Ideen, wie sich eine Berufstätigkeit finanziell lohnen könnte? Gibt es eventuell Möglichkeiten, den Selbstbehalt zu "erhöhen"?
Habt Ihr sonst Ideen?
Danke Euch fürs Lesen.
Idee: Eine Möglichkeit gäbe es: Ich müsst mich mit meinem Vater aussöhnen. Ich bin mir sicher, dass er sich dann plötzlich wieder an meinen Teil der Eigentumswohnung erinnern würde. Damit wäre mein Unterhalt gedeckt.
Aber das fühlt sich "falsch" an. Mein Vater würde das nutzen, um mich zu "erziehen". Ich will mit Mitte 40 nicht mehr in der Abhängigkeit meines Vaters stehen.
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