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  Betreuungsunterhalt ab dem 3. Jahr
Geschrieben von: Sneax001 - Vor 6 Stunden - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

Und zwar folgendes Problem/Unsicherheit und man findet auch sehr wenig dazu, leider.
Meine ex Frau (nur 1 Jahr verheiratet) hat dieses Jahr ein Kind bekommen im Mai. NICHT von mir. 
Vater ist bekannt aber sie sind nicht zusammen. 
Mein Sohn wird dieses Jahr 3 Jahre alt im Dezember.
Ich zahle 1000 Euro BU und 400 KU. Die Zahlungen für BU werd ich dann ab Januar einstellen.
Da der andere Typ nicht so gut verdient wie ich, hab ich etwas Angst das weiterhin von mir gefordert wird?
Wie stehen da die Chancen für mich. Wird das Jobcenter auf mich zukommen? Mein Sohn hat nämlich keine. Betreuungsplatz bekommen. Allerdings hat sie sich aber auch nur auf 2 Kindergärten beworben und könnte ja so oder so nicht arbeiten wegen einem Kind welches nicht von mir ist. Langsam wirds Kohle mäßig nämlich eng. Schaffe es nicht nächstes Jahr weiterhin 1400 Euro zu zahlen. Am liebsten würd ich meinen Job hinschmeissen was ja auch nicht geht..

Die Scheidung lief stressfrei ohne Forderungen. Mein Kind darf ich jederzeit sehen. Trotzdem ist die Stimmung eher kühl wenn wir uns sehen. Kann noch nicht so genau abschätzen was mich erwartet. Rechne aber jederzeit mit dem schlimmsten.

Wär echt super wenn jemand in dem speziellen Fall, vor allem wenn noch ein Kind da ist was erst paar Monate alt ist und nicht von mir wie da die Chancen sind.

Danke schonmal an alle

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  Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
Geschrieben von: paint - 09-09-2024, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Nachdem der Trennung von meiner Ex-Freundin möchte ich nun das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell beantragen.
Ein erstes Gespräch mit ihr brachte nicht den gewünschten Erfolg...sie steht dem skeptisch gegenüber.

Unser Verhältnis und Kommunikation ist bisher noch ganz gut, wird sich aber sicher ändern sobald sie davon wind bekommt.

Ich bin vor etwa 4 Monaten aus unserem Haus ausgezogen und wohne nun bei einem Kumpel.
Bin auf der Suche nach eine 4 Raum Wohnung (wegen 2 Kinderzimmern) in der Nähe der Kinder. Am Donnerstag habe ich einen ersten Besichtigungstermin. Mit ist klar, dass unter der derzeitigen Wohnsituation ein Wechselmodell nicht in Frage kommt.

Wie wäre nun die optimale Herangehensweise?
Erst das gemeinsame Sorgerecht und dann das Wechselmodell?
Sollte man sich auf dieses Minenfeld ohne Anwalt wagen?
Wie stehen grundsätzlich die Chancen?

Ich habe nun hier im Forum den Vordruck für das gemeinsame Sorgerecht gefunden. Diesen würde ich nun an das zuständige Familiengericht schicken. Wechselmodell über das Jugendamt sobald sich meine Wohnsituation verbessert hat.

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  Neu hier - Anwaltssuche
Geschrieben von: Sneidy - 09-09-2024, 12:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin zusammen,

auf Empfehlung habe ich mich hier angemeldet. Für eine ausführlichere Selbstvorstellung benötige ich wohl noch etwas Zeit. Ganz akut drängt mich jedoch die Notwendigkeit, einen neuen Familienanwalt zu finden für die Scheidung, die ich im April 2022 eingereicht habe.
Die Gegenseite hat einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, der von meiner Seite bestritten wird. Hintergrund ist die Behauptung, dass angeblich eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorläge. Nach gescheitertem Güteversuch ist eine ausführliche Begründung der Auswirkungen aller vorgebrachten Leiden auf die Erwerbsfähigkeit eingereicht worden. Nun prüft der Richter, ob diese substantiiert ist, mit der Absicht, dann ein ärztliches Gutachten zu veranlassen. Von meiner Seite ist noch Gelegenheit zur Stellungnahme, die m.E. unbedingt ausgenutzt gehört.
Nun hat mein Anwalt, der kein Fachanwalt für Familienrecht war, das Mandat niedergelegt, sodass ich eine neue anwaltliche Vertretung brauche.

Daher zunächst meine aktuelle Frage: Wer kann mir mit Erfahrungen zur Abrechnung der Anwaltsgebühren weiterhelfen? Ich habe Empfehlungen für ausgewiesene Familienanwälte bekommen, die aber nach Stundenhonorar abrechnen. Würde so etwas den Kostenrahmen sprengen? Lässt sich das in irgendeiner Form vergleichen mit einer pauschalen Abrechnung?

Über erste Hinweise, gerne auch Empfehlungen für kompetente Familienanwälte in meiner Region (nördlich von Hamburg), würde ich mich freuen.

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  Privatinsolvenz
Geschrieben von: Durchschnitt072 - 09-09-2024, 11:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallöchen an alle,

wie ihr schon am Betreff lesen könnt geht es um eine Privatinsolvenz die für nächsten Jahr ab August 2025 geplant ist. Vor fast 10 Jahren als August 2015 hatte ich schon mal eine Restschuldbefreiung die eine Sperrzeit von 10 Jahren mit sich zog. Leider kam später wieder alles anders als gedacht. Obwohl ich keine Unterhaltspflicht mehr hatte wegen Adoption die dann doch nicht stattfand und mir bis heute nicht nachgewissen wurde, wurde ich ca. 2018/19 zum Unterhalt heran gezogen (Unterhaltsvorschuss). Kurz und knapp ich habe einen Vergleich mit ca. 6500 Euro Rückstand offen, dieser wird mit 50 Euro monatlich abgezahlt. Es gibt auch andere Schulden die dann natürlich mit in die Insolvenz gehen. Mein Verdienst liegt bei ca. 1350,- Euro Netto.

Meine Frage: Kann der Rückstand wenn er mit in die Insolvenztabelle kommt mir als unerlaubte Handlung ausgelegt werden? Was ist eure Prognose? Und kann ich diese aus der Insolvenztabelle heraus lassen falls die darauf abzielen?

Gruß der Durchschnitt

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  Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht?
Geschrieben von: NewMetal85 - 08-09-2024, 08:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Forengemeinde,

ich möchte kurz meine aktuelle Betreuungs- und Finanzsituation darlegen und frage mich, ob ich bei einer Stundenerhöhung von aktuell Teilzeit in Vollzeit Zahlmeister werde oder nicht:

ich verdiene aktuell in Teilzeit (Attest zum Glück vorhanden) um die 1300 Euro. Ich würde gern Vollzeit machen und hätte dann um die 2300 Euro netto. Die Ex verdient um 3000 Euro netto zzgl. Kindergeld. Aufgrund des Mehrverdienstes der Ex bin ich ja aktuell raus aus der Zahlpflicht.

Ich betreue zwei Kinder aktuell wie folgt: 3 Werktage (meist Di, Mi und Do) + jedes zweite Wochenende von Samstag früh bis Sonntag Abend. In der Woche gehen die Kinder von der Kindsmutter aus zur Schule, ich hole sie gegen Mittag oder Nachmittag von der Schule ab (je nach Stundenplan) und bringe sie abends 19 Uhr zurück. In der Woche (außer am WE) übernachten sie also bei der KM.

Bin ich aufgrund der häufigen Betreuungstage und dem Mehrverdienst der Ex raus aus der Zahlmeisterrolle? Was meint Ihr?

Danke!

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  Besteht Anspruch auf KU nach Ausbildung
Geschrieben von: Klaus84 - 05-09-2024, 00:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Zusammen

Ich habe ein Anliegen zum Thema Kindesunterhalt ab dem 18. Lebensjahr.

Meine Tochter, die keinen Kontakt zu mir will, dafür aber zu meiner Geldbörse, ist 21. Jahre jung und hat im Juni 2024 ihre Ausbildung zur "staatlich geprüften Sozailassistentin" absolviert. In einem Schreiben vor zwei Tagen teilte sie mir mit, dass sie mir das Abschlusszeugnis beifüge und nun ihr weiterer Weg seit August 2024 die Ausbildung zur Erzieherin mit zusätzlichem Fachabitur ist. Sie hat ihr Unterhaltsrecht für sich leider zu spät erkannt und die Unterhaltsberechnung erst im Januar 2024 beantragt. Nach ein paar Briefen und eingereichten Unterlagen folgte ein letztes Schreiben vom Jugendamt mit der Überschrift "Vorschlag Unterhalt für Volljährige"und einer Berechnungstabelle. Da ich keine Kontodaten weder vom Amt noch von meiner Tochter erhalten habe, konnte ich demnach auch keinen Unterhalt zahlen. Ich bekam bis jetzt von ihr keine Information über die Kontodaten oder über eine Zahlungsauforderung.

Mir ist bewusst, dass sie unterhaltsberechtigt ist, aber was kann ich mit dem Schreiben vom Amt anfangen? Die Mitarbeiterin damals meinte zu mir am Telefon, dass dies nur ein mögliche Richtung sei.

Des Weiteren würde mich interessieren, ob die Ausbildung zur Sozialassistentin als Erstausbildung zu werten ist. Nach ein paar Nachforschungen und gelesenen Beiträgen hier im Forum ist die Rede von einer Erstausbildung, wenn nach mindestens 12 Monaten eine Abschlussprüfung erfolgte. Da sie ja nun die Möglichkeit hat Geld verdienen zu können, wäre in meinen Augen die Ausbildung zur Erzieherin nicht mehr Bestand der Unterhaltspflicht. Oder liege ich da falsch?
Meine Tochter hat den Realschulabschluss erlangt und dann 2 Jahre nichts gemacht. Erst mit 19 begann sie die Ausbildung zum Sozialassistenten.

Ich persönlich bin es leid nur der Zahlemann zu sein, da ich seit dem 3. Lebensjahr nichts von meiner Tochter mit erleben konnte. Ich hatte mit all dem bis Anfang diesem Jahr abgeschlossen und musste nun feststellen, dass es irgendwie kein Ende findet. Daher hoffe ich hier auf ein wenig Erfahrung, die mir weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus

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Lightbulb Es wird Zeit
Geschrieben von: Götterspeise - 24-08-2024, 09:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo miteinander, 

Sitze grade im Zug am Handy und habe mal etwas Zeit. 
Des Forum kenne ich erst seit ein paar Tage durch Google und finde es sehr toll. Viel besser, als alles andere auf was ich gestoßen bin. 

Ich bin Mitte 30, Master und gutes Gehalt und leider ein Kind mit einer Filipina. Das Kind ist toll. Darum geht es nicht. Wir sind nicht verheiratet. Gott sei dank. 
Sie ist mit Kind seit 2020 in D und wohnt in meiner Wohnung. Seit 2020 sind wir getrennt. Dann kam Corona usw und ich wollte Zeit geben und auch des Kindes wegen nix überstürzen. Was für ein Fehler. 
Ich bin leider jmd, dem es schwer fällt Klartext zu reden. Ich habe Angst des Kindes wegen und drücke mich auch immer. 

Es gibt psychische und physische Gewalt. Sie ist launisch, wirft Sachen und sagt wenn ihr Leben schlecht ist dann wird sie meins auch mitreißen. Ich muss sie loswerden. Das Kind liegt mir extrem am Herzen. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Vaterschaft habe ich anerkannt. 

Ich glaube sie will immernoch mit mir wieder zusammen kommen. Das lehne ich ab. Ich danke das hat etwas mit Gesicht wahren zu tun. Ich verstehe nicht wieso sie nicht auszieht. Sie droht manchmal mit Polizei , die war schon öfters da. Ich hab nie etwas gemacht. Alles wurde immer wieder fallen gelassen. 

Letzte Woche hatte sie alles gepackt und wollte ins Frauenhaus, hatte dort schon einen Platz. Nun wieder nicht. 
Ich muss dazu sagen ich habe schon eine neue Freundin. Die ist anders, steht mit beiden Beinen im Leben usw. Das will die alte natürlich auch nicht. Die Frau ist absolut schrecklich. Was habe ich mir nur jemals dabei gedacht. So dumm. Unfassbar. 

Ich war auch schonmal 6 Monate ausgezogen. Das ist finanziell hart und die Wohnung befristet. Ich sehe es auch nicht ein wieso ich dann Fixkosten von 3 k haben soll. Aber vllt ist das mein Erbe aus der ganzen Sache. 
Ich hätte sie nie hier her bringen sollen. Jeder der das liest. Macht den Fehler nicht. 

Aber ich ziehe in den Krieg und muss taktisch denken. Und das ganze am besten so dass es dem Kind gut geht dabei. Möglichst. Step by step. 

Gibt es jmd hier mit ähnlichen Probleme, der schon weiter ist als ich. 
Die alte ist psychisch gestört, Eifersucht etc. dazu Stimmungsschwankungen und alles. 
Wie gesagt davor hatte ich in keiner Beziehung Probleme. Und wenn es nicht mehr ging dann ciao. 
Jetzt ist es Kind da gut, trennen sollte man sich trotzdem können. 

Früher hat sie oft verstörende Sachen geschrieben. Selbstverletzung etc. kommt auch dazu. Sie ist psychiatrisch angebunden. Glaube aber vieles ist nur Show. Chamäleon und Drache in einem. 

Viele Grüße und alle

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  Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen
Geschrieben von: itler - 24-08-2024, 00:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen, 

Noch einen andere Frage: Ich habe vor der Trennung das Geld auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. Das Konto wurde von beiden Eltern auf die Name des Kindes eröffnet und XK€ allein eingezahlt. Ich habe ggf. "zu viel" eingezahlt.  Bald kommt ein Trennung bzw. Scheidung. Kann ich das Geld vom Kindertagesgeldkonto für zukünftige Kinderunterhaltszahlungen verwenden? Macht es "Sinn" vor der Trennung ein Teil des Geld vom Kindertagesgeldkonto zurück auf Referenz- / mein Girokonto zu überweisen?
Ich weiß das Kind ist ein Kontoinhaber und ich / Eltern verfügen nur das Geld....

Any ideas?

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  Jugendamt fordert Auskunft
Geschrieben von: paint - 22-08-2024, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

In der vergangen Woche bekam ich vom Jugendamt die Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkünfte.
Hier im Forum habe ich nun schon einiges gelesen und würde mich nun wie folgt verhalten.

- Erfassungsbogen nicht ausfüllen, stattdessen nur einen formlosen Brief schreiben.
- Gehaltsnachweise schwärzen (Arbeitgeber, Kontonummer, Sozialversicherungsnummer)

Um das Nettogehalt möglichst zu drücken würde ich Nachweise über meine private Altersvorsorge, Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung dazu packen. Außerdem bin ich priv. versichert, hier würde ich den jährlichen Beitragsnachweis übersenden.

Ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass diese in Abzug gebracht werden müssen?

Von meinem Aktiendepot würde ich die monatlichen Zinszahlungen und Dividenden in Form der monatlichen Auszahlungen nachweisen.

Auf meinen Gehaltsabrechnungen, werden verschiedene Positionen verrechnet... Auszahlungen für dienstliche Fahrten mit priv. PKW, Verpflegung in der Kantine, Gewerkschaftsbeitrag, betriebl. Altersvorsorge.
Sollte ich darauf hinweisen, dass das entsprechende zu berücksichtigen ist oder erst einmal die Berechnung abwarten?

Was gibt es sonst noch zu beachten?

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  Wohin mit dem Haus?
Geschrieben von: itler - 21-08-2024, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Ich habe ein Haus nach dem Heirat gekauft. Im Grundbuch stehe nur ich. Das Haus ist abbezahlt. Jetzt droht mir die Scheidung.
Kann ich das Haus verkaufen? Wem gehören der Erlös?
Falls das Haus nah der Trennung vermietet wird - gehört die Miete mir oder wird mir und meine Ex-Frau zugeordnet?

Danke für die Tipps!

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