Gestern, 08:51
Hallo,
habe eine Frage, zu der ich widersprüchliche Aussagen im Internet finde.
Szenario ist folgendes:
- Verheiratet, 2 Kinder
- Mann: Vollzeittätigkeit + ergänzender Nebenverdienst (556 €-Basis) (Aufnahme des NV während Ehe)
Dann Trennung
- Mann wird unterhaltspflichtig ggü. Kindern und Ehefrau (TU)
- Annahme: Das Einkommen allein aus der Vollzeittätigkeit ist ausreichend, um den Unterhalt für die Kinder zu decken. Für den zusätzlichen Trennungsunterhalt jedoch nicht vollständig.
Die Fragen:
Wird das Einkommen des Nebenverdienstes bei der Berechnung der Unterhaltshöhen (Tabellenstufen) in voller Höhe herangezogen? Wird da zwischen KU und TU unterschieden?
Wie sieht es dann nach der Scheidung aus, sprich wenn der Anspruch auf TU entfällt?
Hintergrund der Frage: Ich überlege, ob es überhaupt sinnvoll ist einen Nebenverdienst während der Ehe aufzunehmen, falls es dann nach einer Trennung dazu kommt, dass dieser nur noch ausgeführt wird, um Unterhaltsansprüche zu bedienen und man dann nicht so ohne weiteres diesen beenden kann, da der Titel eben vom Bestehen des NV ausgeht.
Hat jemand Erfahrungen dazu? Vielen Dank
habe eine Frage, zu der ich widersprüchliche Aussagen im Internet finde.
Szenario ist folgendes:
- Verheiratet, 2 Kinder
- Mann: Vollzeittätigkeit + ergänzender Nebenverdienst (556 €-Basis) (Aufnahme des NV während Ehe)
Dann Trennung
- Mann wird unterhaltspflichtig ggü. Kindern und Ehefrau (TU)
- Annahme: Das Einkommen allein aus der Vollzeittätigkeit ist ausreichend, um den Unterhalt für die Kinder zu decken. Für den zusätzlichen Trennungsunterhalt jedoch nicht vollständig.
Die Fragen:
Wird das Einkommen des Nebenverdienstes bei der Berechnung der Unterhaltshöhen (Tabellenstufen) in voller Höhe herangezogen? Wird da zwischen KU und TU unterschieden?
Wie sieht es dann nach der Scheidung aus, sprich wenn der Anspruch auf TU entfällt?
Hintergrund der Frage: Ich überlege, ob es überhaupt sinnvoll ist einen Nebenverdienst während der Ehe aufzunehmen, falls es dann nach einer Trennung dazu kommt, dass dieser nur noch ausgeführt wird, um Unterhaltsansprüche zu bedienen und man dann nicht so ohne weiteres diesen beenden kann, da der Titel eben vom Bestehen des NV ausgeht.
Hat jemand Erfahrungen dazu? Vielen Dank