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Beistandschaft Grenzen Unterhalt |
Geschrieben von: lefthook030 - 02-03-2025, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo,
suche Rat. Kann die Beistandschaft vom Jugendamt auf Antrag der Kindesmutter detaillierte medizinische Befunde anfordern?
Habe ärztliches Attest eingereicht was nur Leistungsunfähigkeit belegt ohne Befunde. Beistandschaft möchte nun detaillierte Diagnosen, Prognosen und Verläufe haben zustätzlich zu Krankschreibungen um um zu verzögern.
Fällt das nicht unter Datenschutz sensible Daten?
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unzulässiger Nachforderung und Beschwerde bei Datenschutzbehörde gegen Jugendamt ?
Danke
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Unterhalt im Falle militärischer Unterstützung der Ukraine |
Geschrieben von: Markus Müller - 01-03-2025, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallöchen, wie ihr alle bestimmt die aktuellen Ereignisse in der Ukraine verfolgt habt, wisst ihr ja dass es seitens EU nicht ausgeschlossen ist, dass wir da noch aktiv werden müssen. Da frage ich mich: wer kommt dann für den Unterhalt auf? Weil die Unterhaltspflicht bleibt ja sicherlich bestehen. Ich vermute der Staat zahlt dann den Vorschuss und man kommt zurück wenn man Glück hat und ist dann erstmal verschuldet?
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Unterhaltstitel JA oder Notar und wie? |
Geschrieben von: JohnDoe2000 - 27-02-2025, 21:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo an die Forumsgemeinde,
nun ist die Zeit gekommen, dass ich einen Unterhaltstitel erstellen lassen soll.
Ich habe die FAQs gelesen, aber ich habe immer noch Zweifel. Die Anwälte haben sich auf einen bestimmten Prozentsatz der Düsseldorfer-"Märschenstabelle" geeinigt und bitten mich, zum JA zu gehen, um den Titel zu erhalten.
Ist das ratsam oder ist es besser, zu einem Notar zu gehen?
Notare machen das nicht umsonst, und die Ex will eine Titelurkunde vom JA. Ich möchte vermeiden, dass ich noch mehr Probleme bekomme und dass der Unterhalt noch höher berechnet wird als der jetzige.
Was ratet ihr mir?
Ich habe den FAQs entnommen, dass ich, wenn ich es beim JA mache, da ich ein variables Gehalt habe und es sinken kann, die Grundlage für die Unterhaltsberechnung setzen sollte. Wie kann ich das tun? Zum Beispiel „Der Unterhalt basiert auf dem bereinigten Monatsgehalt von XYZ€“? Und/oder kann auf die von den Anwälten ausgetauschten Schriftsätze verwiesen werden?
Danke im Voraus für die Erfahrungen und Empfehlungen.
Grüße, JD
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scheidungsfolgevereinbarung - frage eines laien... |
Geschrieben von: netlover - 27-02-2025, 11:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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hallo in die runde,
genau vor einem jahr bin ich geschieden worden, und wir hatten vor dem notar eine
sog. trennungsvereinbarung, bei der alles ausgeschlossen wurde. jeder verzichtete auf
alles etc.
jetzt ist es so, daß mir einige sachen verheimlicht wurden....
frage:
1. besteht die möglichkeit, nachträglich - also nach scheidung - diese vereinbarung anzufechten?
2. müssen dafür schwerwiegende gründe vorliegen?
3. muß das ein anwalt beantragen?
wenns nicht geht...hab ich halt pech...trotzdem vielen dank für gedanken...
bb
netlover
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Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe |
Geschrieben von: tad - 26-02-2025, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Sachverhalt: - verheiratet seit 26 Jahren, gemeinsamer Haushalt in abbezahltem Doppelhaus in Großstadt in Baden Württemburg
- 2 Kinder, gemeinsames Sorgerecht, alle vier noch in eigenem Reihenhaus lebend
- K1, 20 Jahre, Abitur, keine sich anschließende Ausbildung, sondern sofort Studium, Jura
- K2, 19 Jahre, Abitur, in Ausbildung, Steuerfachberatung, Studium geplant
- K2 plant Auszug nach Ausbildung, K1 vermutlich nach Abschluss Bachelor
- Ehefrau, 50-60 Jahre, Beamtin in Teilzeit, jedoch bis auf Mutterschutzzeit immer arbeitend gewesen
- Ehemann, 50-60 Jahre, Angestellter bei Mittelständler
- Ehe mittlerweile zerrüttet, viel Streit und Frustration beiderseits, Beratungsangebote ausgeschöpft
- Haus bietet momentan keine realistische Möglichkeit der Trennung unter einem Dach
Ich möchte besser verstehen, was ein Versuch einer,- ggfs. vorläufigen,- räumlichen Trennung durch Auszug meinerseits in eine eigene Mietwohnung für Risiken bietet.
Die Seiten auf Trennungsfaq und entsprechende Foreneinträge empfehlen ja oft, wegen minderjähriger Kinder nicht auszuziehen und eine Trennung im häuslichen Umfeld zu erreichen. Unsere Kinder sind aber ja volljährig.
Stichworte: - Recht auf Wiedereinzug und Durchsetzbarkeit
- Möglichkeit eines Hausverbots durch Ehefrau
- Kindesunterhalt und Wohn(wert)vorteil der Ehefrau bei volljährigen Kindern
- Minderung des Ehevermögens durch zusätzliche Kosten 2. Haushalt während der noch bestehenden Ehe
- Bewertung eines Auszugs des Ehemanns aus richterlicher Sicht (auch falls Wechselmodell nicht möglich oder von Kindern ungewollt)
Wer von Euch hat das so durchexerziert und möchte seine Erfahrungen und Empfehlungen teilen?
Was übersehe ich bislang?
Danke im voraus für Eure Mithilfe.
Die Seiten auf Trennungsfaq, das Forum und seine Einträge sind Gold wert. Auch dafür danke.
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Gmbh Gründen trotz pfändung |
Geschrieben von: Haseeins - 24-02-2025, 14:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo in die Runde,
Aktuell läuft ein schriftliches Verfahren zur Feststellung eines Kindesunterhalttitels, das meine Ex-Partnerin eingeleitet hat. Seit Anfang an (ca. 2,5) Jahren habe ich keine Zahlungen geleistet. Ich bin derzeit angestellt, plane jedoch sehr bald, mich selbstständig zu machen. Mein Vermögen besteht hauptsächlich aus Bargeld sowie Guthaben auf Drittbankkonten, die ich gegebenenfalls außerhalb der EU transferieren könnte.
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
- Ist es möglich, trotz privater Schulden (oder Pfändung) eine GmbH oder UG zu gründen?
- Wäre es aus rechtlicher Sicht sinnvoller, wenn eine dritte Person die Gesellschaft gründet und mich als Geschäftsführer anstellt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
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Stellungnahme vom Jugendamt von Amtsgericht f. Sorgerecht |
Geschrieben von: _2hell - 20-02-2025, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Moin! Ich habe mal eine Frage: Das Jugendamt hat mich angeschrieben, weil es mit mir sprechen möchte, weil das Amtsgericht das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten hat, weil meine Exfrau / Kindesmutter einen Sorgerechtsantrag gestellt hat. Ist es normal, dass das Gericht mich als Vater nicht informiert? Kontaktdaten meines Anwalts (für die Änderung des Titels liegen ja vor). Kann meine Exfrau dann schalten und walten wie sie will, wenn der Sorgerechtsantrag durch geht? Auf welche Dinge habe ich dann keinen Einfluss mehr, wenn ich das Sorgerecht verliere? Ich befürchte große finanzielle Nachteile für die Kinder, wenn meine Exfrau durchregiert und meine Kinder von meiner Mutter erben. Wie am besten vorgehen?
Dank Euch!
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JA wird frech. UHV Rückforderung |
Geschrieben von: Nappo - 18-02-2025, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Dreiste Bande.
Vater ist arbeitslos im Zeitraum 08.05.2022 bis 18.04.2023
Am 26.10.23 die erste unverschämte und bekannte Aufforderung, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen etc pp und UVK zu erstatten bzw Unterhalt zu zahlen.
Am 17.03.2023 als "letztmalige Aufforderung" mit dem Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, 20 Bewerbungen etc bla bla
Schreiben von mir - nachdem er zu mir kam - vom 26.06.2023 mit Hinweis auf ALG-I Leistungen und Arbeitslosigkeit, somit aktuell Leistungsunfähig für den Zeitraum 08.05..2022 - 18.04.2023
Danach Pause. Schreiben vom JA am 14.12.2023 lfd. UHV nun zu zahlen. Sätze hätten sich ab dem 01.01.24 geändert.
Antwort von mir, dass der Vater seit dem 01.05.2023 wieder am arbeiten sei, Mindestunterhalt zahle und die Mutter offensichtlich doppelt kassiert. Erneuter Hinweis auf mein Schreiben vom 26.06.2023 wegen Leistungsunfähigkeit vor dem 01.05.2023
09.01.2024: Forderungsaufstellung in Höhe von 2.172 € mit gönnerhaftem Ratenzahlungsvorschlag von Seiten des JA
Mit Schreiben vom 23.07.2024 wird die Forderung von mir bestritten unter Nachweis bereits erbrachter Unterhaltszahlungen und vorheriger Leistungsunfähigkeit
Mit Schreiben vom 12.09.2024 reduziert das JA die Forderung von 2.172 € auf 1.180 €, weil die Dame doppelt kassiert hat. es geht um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Er habe während des ALG Leistungen in Höhe von 1.700 € bekommen und könne somit den UHV zurück zahlen (in Raten)
Antwort von mir am 27.09.2024: "Liebes JA. wieder falsch! Das JA hatte den Arbeitslosengeldbescheid falsch gelesen und einen falschen Tagessatz entnommen (Ein Schelm der Böses dabei denkt). Das habe ich bemerkt und berichtigt. Somit erneute Berichtigung, dass nicht 1.180 € zurück zu zahlen sind, sondern nur 595,80 €, da diese Summe für die Monate 10/2022 - 12/2022 wegen geringerem SB als erhaltenes ALG tatsächlich zu zahlen sei. Für 2023 NULL, weil höherer SB .
Den Betrag hat er dann auch am 08.10.2024 bezahlt.
Also an alle Väter ,-) Genau hin gucken: Denn ursprünglich wollte man 2.172 € und nun blieben 595,80 € übnig.
Nach meinem Schreiben vom 27.09.2024 war Ruhe. Bis jetzt:
Heute - am 14.02.2025 erreicht mich ein Schreiben des JA, dass man sich entschuldigt, bei der Berechnung des ALG Bescheides den falschen Tagessatz genommen zu haben. ABER
mit erneutem Hinweis, er sei zwar in der anderen Zeit arbeitslos gewesen, aber er sei seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen - 20 Bewerbungen etc.
Deshalb würden noch 584,50 € verbleiben, die er zahlen müsse... um dann also doch wieder auf die oben genannten 1.180 € zu kommen.
Nun überlege ich gerade:
Der Vater hat sich ja eine neue Arbeit gesucht. Zwischen Aufforderung des JA wg. Erwerbsobliegenheit und neuem Job liegen 6 Monate. Ich sehe es eigentlich nicht so, dass das JA pauschal nun im Nachhinein die angezeigte Leistungsunfähigkeit einfach so negiert, weil er sich nicht schnell genug um neue Arbeit gekümmert hätte und wegen des Hinweises auf die Anzahl der Bewerbungen.
Für solch einen Fall dürfte es schwer werden, ein Urteil zu finden? Jedenfalls werde ich nochmal dagegen vorgehen. Natürlich erst nach Rücksprache...
Meinungen?
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Umgangszeiten |
Geschrieben von: VäterWehr - 17-02-2025, 23:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem bezüglich meiner gerichtlich festgelegten Umgangsregelung und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Laut Gerichtsbeschluss hole ich mein Kind (unter 3 Jahre) freitags um 14 Uhr vom Kindergarten ab und bringe es sonntags um 18 Uhr zurück. Nun ist der Kindergarten diesen Freitag wegen Personalschulungen geschlossen.
Die Kindesmutter teilt mir mit, dass sie das Kind erst um 18 Uhr nach ihrer Arbeit übergeben kann (vermutlich ist das Kind in der Zwischenzeit bei der Oma). Das ist für mich sehr problematisch, da mein Kind bereits um 18:30 Uhr ins Bett muss. Damit würde mir praktisch der komplette Freitag mit meinem Kind verloren gehen.
Die Frage ist nun: Muss ich diese kurzfristige Änderung akzeptieren? Meiner Meinung nach müsste die Kindesmutter eine alternative Übergabe um 14 Uhr organisieren, da dies ja gerichtlich so festgelegt wurde.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße
VW
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Bafög Art. 36 |
Geschrieben von: Panto - 16-02-2025, 11:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
habe Bafög-Post aus Bremen erhalten und die fordern mich auf, einen Anhörungsbogen und separate Bafög-Einkommenserklärung auszufüllen. Ebenso will sie alle relevante Einkommensnachweise soweit zutreffend haben.
Regelmässig berichte ich UVK über meinen fortwährenden Job Suche – leider immer noch erfolglos. Das UVK scheint hiermit ‘zufrieden’ zu sein da sie weiterhin um Ausfkunft bittet und ich denen weiterhin meine Angaben zuschicke. Werde von meiner jetztiger Frau finanziell unterstützt. Wohne in nicht EU Ausland. Ich ergänze regelmässig Xing damit ich hoffentlich Arbetigeber attraktiever erscheine ….
Würde mich freuen über eure Einschätzungen und Ratschläge, vielen Dank schon vorab.
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