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| Haftungsquote Volljährigenunterhalt |
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Geschrieben von: bigpuster - 03-06-2026, 14:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo!
Ich mal wieder. Die Anwältin von Töchterchen hat angekündigt nach 15 Monaten der Prüfung endlich ihren Anspruch zu beziffern.
Ich bin gespannt!
Vorab habe ich schonmal Fragen
a) Verzugzinsen : Fallen die an, obwohl ich alle Unterlagen umgehend übermittelt hatte?
b) Mutter ist frühpensioniert aufgrund einer psychischen Störung - hat sie definitiv :-) - . Zeitgleich geht sie einem Studium nach - was ich nicht beweisen kann - und verreist auch gerne mal alleine und überlässt die Kinder anderen Betreuungspersonen aus ihrer Familie. Auch das kann ich nur beweisen, wenn ich die Kinder, die zu mir Kontakt halten, ans Messer liefere.....was ich nicht tun möchte. Jüngste Kind ist 11 Jahre. Ich würde ihr gerne für die Haftungsquote ein fiktives Einkommen anrechnen lassen. Sagen wir 3-4 Stunden täglich am Vormittag. Argument : Wer studieren kann, kann auch einfache Tätigkeiten nachgehen. Kinder sind vormittags in der Schule. Wer verreisen kann und dann die Kinder fremdbetreuen lässt, kann das auch im Notfall, wenn z.b. mal ein Kind krank ist etc. . Mein Anwalt sagt " keine Chance". Das sagt er aber immer, wenn etwas zu meinem Vorteil ist und zu den teils absurden Forderungen der Gegenseite versucht er mich öfters zum Einlenken zu überreden. Gibt es da Erfahrungen, besser Urteile und wie ist es mit der Beweispflicht? Wie dezidiert muss ich etwas vorab nachweisen, bis die Ex selbst in die Pflicht kommt, zu belegen, dass es nicht so ist?
c) Mancher wird sich aus meinen Vorthreads erinnern ... Ich habe eine größere Einmalzahlung aus einem Rechtsstreit ( Beamtenbesoldung ) erhalten. Ex hätte auch die Chance gehabt, wenn sie den Rechtsstreit geführt hätte. Mir soll jetzt ein 5stelliger Betrag angerechnet werden ( auf 12 oder 36 Monate), was natürlich meine Haftungsquote absurd verändert.
Hätte die EX geklagt, hätte sie einen ähnlichen Betrag erhalten. Hat sie aber nicht. Kann man das auch fiktiv zurechnen? Sie könnte auch jetzt noch Klage erheben....macht sie aber nicht
Danke
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| KOsten bei Antragsänderung im laufenden Verfahren |
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Geschrieben von: Zahlvater88 - 26-05-2026, 21:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Situation:
Selbstzahler
Antrag auf Übertragung alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht 2025 während eines parallel laufenden UG Verfahrens.
Verfahrensbeistand wird in dem Sorgerechtsverfahren (Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt.
Nach mehrfachem hin und her schlägt die Richterin einen Vergleich vor, Kindesbesitzerin lehnt ab.
Richterin weist den Zahlvater auf Antragsrücknahme hin.
Statt den Antrag zurückzuziehen ändert der Zahlvater seinen Antrag auf "Das Sorgerecht wird zwischen den Eltern geteilt".
Welche Kosten entstehen?
Kostet die Änderung des Antrags erneut die Pauschale für den Verfahrensbeistand?
Steigen die Kosten des eigenen Rechtsanwalts?
Und ja, ich kann meinen RA fragen, will aber vorher Bescheid wissen.
Vielen Dank für sachliche Antworten.
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| Ehevertrag - Frage zum nachehelichen Unterhalt |
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Geschrieben von: brudervorluder - 21-05-2026, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
es geht um ein eher ungewöhnliches Topic heut. Ich lese schon seit langem mit und bin gerade auch auf dem goldenen Weg, mich zu verheiraten. Jetzt höre ich schon viele von euch sagen, wenn du sicher sein willst, lass den Scheiß sein. Aber so bin ich eben, Vollgas oder kein Gas.
Kurz zu unserer Situation. Wir sparen gerade fürs Auswandern. Ich mache so 5 netto im Monat. Sie ist gerade krank geschrieben und macht 2 netto im Monat. Wir sparen beide aufs Auswandern hin und wollen Anfang 2030 ins Nicht-EU-Ausland nach Mittelamerika. Vorher wollen wir verheiratet sein, weil es auch bei der Auswanderung vieles leichter macht. Frau hat kein Vermögen, ich habe ein Haus und das alles will ich irgendwie schützen. Und das am besten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Apropos Kind, das erste ist auf dem Weg.
Sie sagt selber, Der Mann muss geschützt werden und deswegen ist sie für den Ehevertrag auch offen. Also das sind schon mal gute Voraussetzungen. Jetzt hatte ich einen privaten Anwalttermin, habe mich vorab schon informiert, war dann mit ihr beim Notar für den ersten Entwurf und bislang stehen dann ein paar Regelungen jetzt so weit drin:
- Gütertrennung statt Zugewinnausgleich
- Deutsches Recht (wird von Panama meines Wissens akzeptiert beim Thema Exfrauenunterhalt, aber nicht bei Kindesunterhalt.. also nur bedingt hilfreich an der Stelle..)
Versorgungsausgleich bleibt unangefochten drin stehen, weil ist eh kein Thema.. Wir planen es so, dass wir ein Jahr vor der Auswanderung heiraten und dann zahle ich ja auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das heißt, der Zeitraum für den Versorgungsausgleich ist höchstens zwölf Monate, und das verkrafte ich von den Rentenpunkten her.
Meine Frage bezieht sich jetzt aber auf den nachehelichen Unterhalt. Je mehr ich darüber lese, desto mulmiger wird mir. Was ich jetzt vorhabe, ist den zu begrenzen. 1500 Euro auf maximal drei Jahre. Und beim Thema Erwerbsobliegenheit soll sie nach drei Jahren wieder halbtags arbeiten gehen. Das ist auch etwas, wo sie wahrscheinlich mitgehen würde.
Eure Meinung zum Thema nachehelicher Unterhalt?
Reicht die Regelung?
Würdet ihr was anderes reinschreiben (falls ja, warum)?
Danke euch
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| Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2 |
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Geschrieben von: Wuppen - 14-05-2026, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo!
Ich habe mich hier durchs Forum gelesen, und hätte mal ein paar Fragen bezüglich Kindesunterhalt, Jugendamt und dem Gericht...
Kurz zur Vorgeschichte: Es ist schon einige Jahre her, da traf ich eine Frau. Trotz angeblicher Pillennahme wurde sie nach wenigen Monaten schwanger.
Während der Schwangerschaft, ungefähr im 4. Monat ging sie mir dann Fremd und trennte sich daraufhin von mir.
Noch bevor das Kind überhaupt auf der Welt war, beantrage sie Beistand übers Jugendamt und Unterhaltsvorschuss..
Der darauffolgende Vaterschaftstest über das damalige Amtsgericht war leider Positiv.
Mit dem neuen Stecher, mit dem sie mir fremdging, war auch nach wenigen Monaten Schluss.
Sie hatte mich nach der Trennung auch vor Polizei und später Gericht für alle möglichen Kleinigkeiten die sie über mich wusste angeschwärzt... Lappalien , eigentlich.
Irgendwie war sie wütend, dass es mit dem neuen nicht klappte, und als ich mich dann anrief, und mich "fragte" ob ich sie zurücknehme, und ich dies verneinte, flippte sie völlig aus.
Nach all dem Fremdgehen, anschwärzen, wollte ich mit so jemandem nicht mehr zusammen sein.
Damals wie heute habe ich keinen Cent Unterhalt bezahlt.
Kurz vor der Geburt bin ich ins ALG2 gerutscht, unter anderem durch psychischen Kram, auch mit der Ex..
Das damalige Jugendamt hier vor Ort, schrieb und rief mich in knapp 4,5 Jahren eigentlich nur wenige male an, verlangte ALG2 bescheide, und ließ mich bis dato komplett in Ruhe.
Durch Umzug lebt besagte Ex jetzt aber seit etwas über einem Jahr im dunklen Bundesland.
Das Jugendamt vor Ort lässt einfach nicht locker, forderte trotz ALG2 bescheide immer Nachweise über Bemühungsnachweise Arbeit zu finden, Kontoauszüge etc.
Ende 2025 flatterte dann ein Brief vom Gericht ins Haus, "Vereinfachtes Unterhaltsverfahren".
Ich schickte abermals ALG2 bescheide und gab an, keinen Besitz zu haben. (was eigentlich auch stimmt).
Jetzt kam aber eine gerichtliche Verfügung mit einer Notfrist von 2 Wochen zur Titulierung inklusive fiktives Einkommen.
Ich soll Vollzeit + Minijob arbeiten. Gefordert wird auch das Geld ab 2025 bis heute, mit knapp 3800€ "Rückstand".
Und ich soll die kosten für das Verfahren bezahlen.
Weiter heißt es: "Für den Fall, dass eine Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der Notfrist angezeigt wird, wird durch Versäumnisurteil entschieden."
Daraufhin meldete ich mich bei einer Anwältin aus besagtem Bundesland, und vereinbarte ein Gesprächstermin für Anfang nächster Woche, die zwei Wochen Frist läuft also noch.
Ich leide seit 3 Jahren an Reizdarm, chronisches Erschöpfungssyndrom, Depressionen..
Tingel deshalb 1-2 Mal im Monat zu diversen Ärzten, Zahle einige Untersuchungen auch Privat.
Mit meiner Hausärztin sprach ich vor einiger Zeit schon über ein Gutachten, das zumindest meine Leistungsfähigkeit auf 75 oder 50 % einschränkt.
Ergibt dies Sinn?..
Wie gehe ich weiter vor.. Bitte helft mir, die Sache zermürbt mich nur um so mehr gerade.
Ich lebe glücklich mit einer neuen Partnerin seit 4 Jahren zusammen, würde es helfen, wenn wir ein Kind bekommen würden?
Bis jetzt war ich von der ersten Erfahrung noch so fertig, dass ich es tunlichst vermieden habe ein weiteres Kind zu zeugen.
Danke für eure Antworten im voraus.
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| Mutter arbeitet nicht Haftungsquote |
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Geschrieben von: bigpuster - 08-05-2026, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo! Ich darf mich gerade mit der Haftungsquote beim Volljährigenunterhalt auseinandersetzen.
Hat jemand Erfahrung damit der erwerbslosen Mutter - jüngstes Kind 11 Jahre - ein fiktives Einkommen für die Haftungsquote zuzurechnen?
Mutter studiert im u.a. Fernstudium. Beweis schwierig.
Danke
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| Auskunft Kindergeldnummer |
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Geschrieben von: datrainer - 05-05-2026, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin,
Benötige für die Riester Rente die Angabe der klndergeldnummer der Tochter.
Hab jetzt KM gefragt, bekomme jedoch keine Antwort…
Anruf bei der Familienkasse - telefonisch Datenschutz Problem.
Soll mich schriftlich melden. Habe ich denn Anspruch auf Auskunft?
Danke u Grüße
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| sehr fragliche ADHS Diagnose... |
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Geschrieben von: 202604ryan - 01-05-2026, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo in die Runde,
ich suche Erfahrungen/Einschätzungen zu folgender Situation:
Grundschulkind, Verhalten wird als „auffällig“ gesehen. Schule und Mutter tendieren stark in Richtung ADHS und sehen vor allem Medikation gegen ADHS als Lösung.
Die Mutter war bereits allein beim Arzt und hat ihre Sicht geschildert.
Die Schule hat zusätzlich einen Bericht verfasst, der aus meiner Sicht auch deutlich in Richtung ADHS formuliert ist.
Der Arzt hält diese beiden Angaben + "Tests" offenbar bereits für ausreichend.
Meine Fragen: - Warum ist für Schule und Mutter vorteilhaft ein Kind als ADHS-Kind abzustempeln? Für die Schule habe ich "verstanden", dass sie damit ein ruhiges Kind vormittags kriegt...
- Wie kann man sich dagegen wehren? Angeblich würde eine zweite Fachliche Meinung auch viel Gewicht zu der Schul-Meinung geben...
Vielen Dank vorab.
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| Gerichtlichen Unterhaltsbeschluss unwirksam erklären |
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Geschrieben von: Nappo - 14-04-2026, 09:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Kind wird 18. Es gibt einen gerichtlichen Unterhaltsbeschluss, der zwei seinerzeit minderjährige Kinder beinhaltet.
Wie kann außergerichtlich und für den Vater sicher bewirkt werden, dass er in Bezug auf eines der Kinder für unwirksam erklärt wird, so dass keine Vollstreckung daraus mehr möglich ist?
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| Nachzahlung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo!
Mutter klagt auf Mindestunterhalt und durch eine größere plötzlich erhaltende Geldsumme könnte man den Mindestunterhalt nachzahlen.
Vorher hatte ich mich auf die erheblichen Einkommensunterschiede berufen und nur bis zu den Selbstbehalten gezahlt.
Was passiert nun mit den Klagen, wenn ich nachzahle und wer trägt die Kosten?
Danke
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