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  Gegenseitige Unterhaltszahlungen, plötzlicher Wechsel der Steuerklasse
Geschrieben von: B_____09 - 07-10-2025, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,

ich habe schon eine ganze Weile hier nichts mehr geschrieben, habe aber nun doch mal wieder ein konkretes Anliegen und wäre über gebündeltes Wissen und Ratschläge dankbar.
Hier einmal die kurz zusammengefasste Problematik:



Vater
  • 2 gemeinsame Kinder mit der Mutter (14 J. und 12 J.)
  • Das 14-jährige Kind lebt bei ihm, das 12-jährige bei der Mutter
  • Einkommen: 2.570 € netto, Steuerklasse II
  • Er erhält 1× Kindergeld

Mutter
  • Lebt mit 2 Kindern (dem 12-jährigen gemeinsamen Kind und einem 6-jährigen Kind aus neuer Beziehung) und ihrem Lebenspartner (seit über 8 Jahren) zusammen
  • Einkommen bisher: 1.890 € netto, Steuerklasse II, erhält Kindergeld
  • Nun: durch (angemeldeten) Zusammenzug mit ihrem pflegebedürftigen Vater und Partner Verlust der Steuerklasse II, neues Einkommen: 1.660 € netto

Bisherige Regelung
  • Vater zahlte 587 € Unterhalt an Mutter (zahlt 250 € mehr, als er erhält)
  • Mutter zahlte 337 € Unterhalt an Vater

Neue Berechnung nach Wegfall der Steuerklasse II
  • Vater soll nun 587 € an Mutter zahlen (zahlt 460 € mehr, als er erhält)
  • Mutter nur 127 € an Vater

Fragen
  • Führt der Wegfall der Steuerklasse II tatsächlich zu einem niedrigeren Netto und damit zu weniger Unterhalt?
    Der Wegfall hängt ja damit zusammen, dass sie nun nicht mehr alleinstehend ist (lebt mit Partner und Vater). Wie kann das Hinzukommen von einem oder (falls angemeldet) zwei weiteren Haushaltsmitgliedern mit Einkommen zu weniger Unterhaltszahlungen führen? Wie kann der Zusammenzug und Steuerklassenwechsel Sie nun zum Mangelfall machen und damit zu meinem Problem.
  • Wie kann ich überhaupt Auskunft über Nebeneinkünfte (z. B. Trinkgeld) bekommen? Soweit ich weiß, geht sie auch nebenher putzen, und mich würde nicht wundern, wenn parallel noch ein Minijob vorhanden ist.
  • Wie sieht es mit Pflegegeld für ihren kranken Vater aus – ist das bei der Unterhaltsberechnung relevant, also wenn sie das erhält?
  • Macht es Sinn, die Unterhaltsberechnung vom Jugendamt prüfen zu lassen? Oder lieber durch einen Anwalt? Oder zunächst ohne versuchen?

Weitere Informationen
Die Mutter lebt seit Jahren mit dem neuen Partner zusammen, hat diesen aber vermutlich bis heute nie offiziell gemeldet – auch während sie Amtsbezüge erhielt.
Der Wechsel in Steuerklasse I ist vermutlich nur durch die Anmeldung des Vaters zustande gekommen. Ich denke, der Partner ist weiterhin nicht gemeldet.
Ausgaben wie ein neues Auto etc. fallen alle unter „gehört meinem Freund“. Sie hat mir natürlich einfach nur ihren Gehaltszettel über 1.660 € geschickt mit der Argumentation, dass das eben das ist, was sie monatlich hat. Ich habe nicht das Gefühl das nett fragen da weiterhilft um an alle Infos zu kommen. Möchte mich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und eventuell noch schlechter am ende dastehen.



Danke im voraus für alle Tipps und Nachrichten

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  Kind möchte Wohnort wechseln
Geschrieben von: dalailamer - 01-10-2025, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

War lange nicht hier und hoffe es geht den Leuten gut!

Hatte ja damals im Jahr 23 berichtet, dass ich vor Gericht das Wechselmodell erstreiten konnte.

Das Wechselmodell lebt mein Sohn der mittlerweile 9 ist erfolgreich seit fast 3 Jahren. Auch die KM hatte vor einem Jahr in einem Gespräch geäußert, dass sie das zwar nicht gedacht hätte früher, aber sie findet es gut dass das Kind mittlerweile im Wechselmodell lebt.


Es ist nun so, Dass mein Sohn seit letztes Jahr Dezember immer wieder äußert dass er nur noch bei mir und meiner Frau leben möchte und alle 14 Tage am WE zur Mutter. Das sagt er fast jede Woche, in der er hier ist. 

Seit letztem Jahr hat die KM auch ein neues Partner der dort wohnt. Im gegensatz zu den ganzen Jahren davor, in denen die Mutter das Kind verwöhnt und helikoptert hat, versucht die Mutter nun das Gegenteil und macht auch mal oft ihr eigenes Ding und was ihr Spaß macht bzw ist strenger und konsequenter - an sich vollkommen okay und normal, und genau das was meine Frau und ich seit Jahren vorleben wenn er bei uns ist.. nur halt ein Problem, wenn es davor viele Jahre genau umgekehrt war im Haushalt der KM.

In einem Elterngespräch mit dem Lehrer wurde uns bzw eher der Mutter auch schon gesagt , dass er an einem Wechseltag (Montag, als er von mir zu ihrem Haushalt gewechselt ist) geweint hat weil er keine Lust hatte dort hin zu wechseln.

Ich weiß, dass Sohn und Mutter auch sehr sehr oft streiten - Der Sohn äußert sich auch sehr oft negativ gegenüber seiner Mutter, wenn er bei uns ist - scheint also schon etwas im argen zu liegen dort im Haushalt.

Hatten dann im Juni ein Gespräch mit der Mutter zusammen, um natürlich vernünftig wie ich bin, um die Mutter zu unterstützen, ihm zu erklären dass so etwas eine schwerwiegende Entscheidung ist und die nicht einfach so getroffen werden kann, und er das ab 14 miteintscheiden darf. Nach dem Gespräch war ein par Wochen ruhe seiten des Sohnes.

Seit 3-4 Wochen äußert er wieder vermehrt, dass er dort nicht mehr sein möchte und nur bei mir wohnen will.

Ich weiß echt nicht wie ich mich da weiterhin verhalten soll, wenn er diesen Wunsch nun seit fast einem jahr im Kopf hat. Soll ich standhaft bleiben, weil er noch nicht in einem Alter ist sowas zu entscheiden und die Tragweite zu erfassen? Oder soll ich den Wunsch ernst nehmen und ihn darin unterstützen?

Möchte natürlich auch nicht, dass dies nur ein Wunsch aus der Situation heraus ist, und er dann denkt er kann das genau umgekehrt (bei mir) so machen wenn ihm mal was nicht passt.

Jemand Tips oder Erfahrung?


Grüße

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  Studie: Auswirkungen und Bewältigung einer Trennung
Geschrieben von: kristinaPSY - 29-09-2025, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo alle!

Eine Trennung ist ein häufiges Lebensereignis, das tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen und weitreichende Folgen für das eigene Leben haben kann. Viele Menschen entwickeln in dieser Zeit ganz unterschiedliche Strategien, um mit den Herausforderungen umzugehen. Im Rahmen meiner Masterarbeit im Fach Psychologie möchte ich genauer untersuchen, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter eine solche Lebenssituation erleben und bewältigen.

Wer kann mitmachen?
Menschen zwischen 40 und 60 Jahren, die in den letzten drei Jahren eine bedeutsame Trennung erlebt haben. Wichtig ist, dass die Trennung mindestens ein Jahr zurückliegt und die Partnerschaft mindestens fünf Jahre gedauert hat, in der ihr in einem gemeinsamen Haushalt zusammengelebt habt.

Was erwartet euch?
Ein entspanntes Online-Interview (inkl. kurzem Vorgespräch ca. 1 Stunde). Alles ist natürlich freiwillig, anonym und ihr könnt jederzeit abbrechen.
Mit dieser Untersuchung möchte ich dazu beitragen, die Auswirkungen von Trennungen und die unterschiedlichen Bewältigungsstrategien besser zu verstehen. Wenn Sie Interesse haben, Ihre Erfahrungen zu teilen, oder Fragen zur Studie bestehen, erreichen Sie mich gerne hier oder unter 62103680@edu.kl.ac.at.

Eure Erfahrungen sind für meine Arbeit super wertvoll und würden mir enorm helfen! Jede einzelne Teilnahme macht einen großen Unterschied – und vielleicht ist es ja auch eine schöne Gelegenheit, die eigene Geschichte einmal in Ruhe zu erzählen.

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  Unterhalt Verzug
Geschrieben von: tomtom - 15-09-2025, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Uhm, wollte den anderen Thread nicht kapern, aber habe gerade das hier gelesen:
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...917&page=2

Bei mir:
* 2016 hatte ich drei Unterhaltsberechtigte Kinder
* Mutti hat Beistandsschaft eingerichtet
* Auskunft erteilt, vermutlich wurde ich in Verzug gesetzt, weil normal
* mit Mutti auf einen Betrag geeinigt, weniger als JA Berechnung
* lief alles bis jetzt (siehe andere Thread)
* Kind 1 und 2 sind seit 2024 und 2025 (August) nicht mehr unterhaltsberechtigt => keine Beistandsschaft mehr
* für Kind 3 (und nur für Kind 3) wurde jetzt Vermögensauskunft angefordert inkl. in Verzug setzen
* kein Titel

Fragen: 
- sehe ich richtig, dass die für Kind 2 und 3 keinen Unterhalt rückwirkend auf der Berechnung 2016 einfordern können?
- können die für Kind 3 rückwirkend Unterhalt einfordern (hab ja weniger bezahlt als berechnet)?

Mir wird da grad ein wenig schummrig.

Besten Dank.

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  Auf Teilzeit runter gehen
Geschrieben von: Blattfalz - 15-09-2025, 11:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen.

Den Gedanken habe ich schon länger und möchte gerne von euch wissen, ob das tatsächlich etwas ist, was man im Auge behalten könnte oder kompletter Bockmist ist, von dem ich tunlichst die Finger lassen sollte.

Kurz die Fakten:
-Mindestlöhner in Vollzeit
-mit Wohngeld "aufgestockt", eher eine symbolische Summe: 25 Euro - habe ich einfach aus Prinzip mitgenommen
-Zahlung von 150 Euro im Monat gegenwärtig sehr "human" (Kein Titel, sondern einfach nur die Mitteilung, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden und ich da entsprechend was an die Stadt abdrücken muss.)

Grundgedanke: Wenn ich ab Anfang nächsten Jahres (nach erfolgter Erhöhung des Mindestlohns) von Vollzeit auf Teilzeit reduziere und zusätzlich mit Wohngeld aufstocke bleibt mir so ziemlich das Gleiche.

Macht es Probleme wenn ich im laufenden Wohngeldbezug mein Einkommen "korregiere"? Wann wäre ein guter, und wann ein eher schlechter Zeitpunkt dies mitzuteilen?

Falls von Relevanz: Ablauf des Wohngeldes (ist ja immer nur für 1 Jahr) und der neue Nachweis des Einkommens dürften recht nah beieinander liegen. Ca. Mitte 2026

Auf den Gedanken bin ich gekommen, weil mir ein Jobangebot mit deutlich mehr vorliegt. Aber beim Nachrechnen habe ich festgestellt, dass bei mir nichts ankommen würde. Das würde 1:1 abgezwackt werden. Das hat mich dann doch ein wenig sauer gemacht und versuche nun, das alles zu meinem Vorteil zu nutzen.

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  Unterhalt Frau mit kind gerade ausgezigen
Geschrieben von: Ein Vater - 15-09-2025, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo zusammen,
am Donnerstag hat meine Lebensgefährtin unsere Tochter genommen und ist 1 Straße weiter bei der Nachbarin eingezogen. Sie sagt sie benötigt die Höhe des Unterhaltes weil sie wegen Wohungssuche diese bei einigen Ämtern diese angeben muss. Angeblich möchte auch das JA die Höhe erfahren und sie benötigen ein Schriftstück hierzu. Ich habe Ihr gesagt bis zur entgültigen Berechung durch meinen Anwalt, mit dem ich bereits nächsten Montag einen Termin habe soll sie mal von dem Mindestunterhalt von 554 Euro ausgehen. Kind wird im Oktober 6 Jahre alt ich bin nicht verheiratet, sie arbeitet halbtags. 
So jetzt die Frage. Soll ich einfach für September anteilig von den 554 € unterhalt überweisen. was macht das Jugendamt in dem Fall. Danke euch.

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  JA will Auskunft. Bräuchte etwas Feedback.
Geschrieben von: tomtom - 14-09-2025, 18:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Mahlzeit,

war ja schon paar mal hier und mea culpa maxima, bin immer froh wenn sich ein Thema geklärt hat und im Sinne psychischer Vermeidungstaktik bin ich dann auch hier nicht mehr aktiv. Leider rollt jetzt doch was größeres auf mich zu und erneute  Unterstützung würde mir sehr helfen. Vor allem da ich auch gesundheitlich Angeschlagen bin und seit Mitte Juni AU bin, gerade in Wiedereingliederung.

Hintergrund: 3 Kinder, 19, 18 und 15 1/2. 

Die 19 jährige ist in Ausbildung, wohnt nicht mehr bei der Mutter (war hier auch schon Thema, heftig, hat den Kontakt zur Mutter abgebrochen, grenzwertiges Verhalten der Mutter, JA war eingeschaltet mit Betreuung des Kindes). Verdient ca. 1500 Netto und hat inzwischen eine Abzweigung KG, geht also direkt an sie. Kein Unterhalt meinerseits, aber Unterstützung bei Bedarf. Gutes Verhältnis zu mir.

Die 18 jährige (30.08.2025) abgeschlossene Berufsausbildung und ist im Job. Kein Unterhaltsanspruch.

Es geht um die 15 jährige. Vermutlich weil Mutti nun die Unterhaltszahlungen der anderen beiden und das Kindergeld weggebrochen sind.

Verlauf bisher: seit 10 Jahren konnte ich einen Titel vermeiden, habe aber auch vernünftig gezahlt mit ca. 115 bis 120%.

Jetzt im August mit Wegfall der Mittleren habe ich den Unterhalt neu berechnet und der Mutter geschickt. Direkte Kommunikation wurde schon vorletztes Jahr von der Mutter eingestellt.

Letzte Woche kam der Brief vom JA, setzen mich ab September in Verzug und bitten um Neuauskunft.

Meine Frage: wenn ich mich recht erinnere habe ich letztes mal, vor 10 Jahren, eine komplette Selbstauskunft abgeben müssen. Jetzt kam aber ein Schreiben mit einem zweiseitigen gelben Formular mit den üblichen Fragen: Arbeitgeber, Jahreseinkommen, Privatvermögen (Aktien, Rücklagen etc.). Sieht nach einem JA Formular aus.

Was muss sich denn zum aktuellen Zeitpunkt rechtlich angeben? Ich möchte im ersten Schritt nur das rausgeben, was ich muss ohne rechtliche Probleme zu bekommen. Auch weil die Frist 3 Wochen ist.

Eigentlich bin ich tatsächlich unabhängig vom JA Schreiben schon seit Juni AU und die Wiedereingliederung würde morgen enden. Ich bin eigentlich noch nicht wirklich fit, hätte mich aber durchgebissen. Was wäre Eure Empfehlung, AU fortsetzen oder ggf später ausfallen.

Das war jetzt schon recht lang, aber die Sachlage ist mit GdB und langer Krankheit noch viel komplizierter. Ich überlege schon seit längerem unabhängig von der Unterhaltssache Teil EM. Habe neben meiner körperlichen Erkrankung resultierend auch schwere Depressionsdiagnosen (kein Scherz, keine Taktik, leider brutal echt). Bin seit mehreren Jahren schon auf 30h / Wochen.

Was mich am Titel am meisten stresst ist, dass ich nicht weiß, wie es gesundheitlich weitergeht und dann ggf. auf einem Titel hocke den es nicht juckt, ob ich Erwebsminderungsrente beantragen muss. 

Andererseits sind es ja "nur" noch 2,5 Jahre bis sie 18 wird. Wahrscheinlich wird sie studieren, aber das ist für mich kein Problem wenn ich Unterhalt direkt an sie zahle. Verhältnis zur Tochter ist gut. Andererseits kommt vom Geld, dass auf das Konto der Mutter geht wenig bis nichts direkt bei den Kindern an. Nicht umsonst hat die Älteste ruck zuck den Abzweigungsantrag durchbekommen, weil die Mutter das KG einbehalten hat, obwohl die Tochter nicht mehr bei ihr wohnt und keinen Kontakt mehr hat.

Bin mal wieder durch den Wind und hatte gehofft die letzten beiden Jahre noch durchsegeln zu können. Etwas Feedback und abgleich würde mir sehr helfen.

Besten Dank.

P.S. kann ich Fristverlängerung zur Auskunft stellen mit Begründung Krankheitphase?


.pdf   2010-03-16_JA_Kopie.pdf (Größe: 1,37 MB / Downloads: 30)

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  Wie an das Schulzeugnis kommen?
Geschrieben von: datrainer - 09-09-2025, 13:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Moin,

wie komme ich an das Schulzeugnis? 
KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.

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  Kind setzt mich in Verzug!
Geschrieben von: 4sevener - 07-09-2025, 12:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo,

Danke für die Aufnahme.
Folgende Situation bei der ihr mir helfen könnt wie ich weitermachen kann ohne Anwalt bzw. Was passieren kann....

Ich bin seid über 4 Jahren getrennt und seid dem ist Rosenkrieg vom feinste für Scheidung und Hausverkauf und vor allem über die 3 Kinder!

Von Seiten der Mutter wird jeder Kontakt minimiert und nur schriftlich erfolgt - kein Hallo usw.. Selbst da wird 8/10x nicht auf Fragen geantwortet. Ich bin der böse Papa und mein nun 18jähriger ältesten Sohn hat seid Jahren kein Kontakt, sie hat Ihn mir entfremdet - ich bin der böse Papa. Die anderen 2 (11 und 15Jahre) leiden auch aber ich sehe sie alle 2 Wochen.

Nun zur aktuellen Situation - es bestehen 3 unbefristete Titel - alle wohnen bei der Mutter und der älteste macht noch 2 Jahre Abi:

Ich habe meine  Sohn vor dem 18. GEB. ein Brief geschrieben  und Ihm erklärt was sich nun alles ändert weil seine Mutter und er auch mit berücksichtigt werden bei seinem Unterhalt.
Ihn belehrt das ich die Unterlagen/Einkünfte/Gewinne mit Frist benötige zur Neuberechnung und es per Einschreiben ist weil ich es als Nachweis benötige wenn er eine Pfändung macht.

Daraufhin kam ein Angebot einer Vereinbarung die viel niedriger war als ihm laut DDT zustehen würde.

IDa ich zu 99% weis das seine Mutter dahinter steckt weil sie ihre Einkünfte und Gewinne nicht offenlegen will habe ich Ihn gefragt warum er auf Unterhalt verzichten mag und sich mal fragen soll was der wahre Grund ist.

Ich bot ihm an das wir uns treffen können und über eine Vereinbarung reden können. Gleichzeitig hab ich ihn nochmal mit Frist aufgefordert die Unterlagen offenzulegen. Mit dem Hinweis das ich jedoch mit Fristablauf nicht zum Anwalt gehen werde. Nur wenn er mit Anwalt kommt ich diese Frist benötige als Nachweis. 

Darauf hat er mich in Verzug gesetzt ab seinem Geburtstsg, obwohl dieser noch gar nicht war. Den Anteil bis zum Geburtstag habe ich bezahlt ans JA.

In 2 Tagen wird er 18. Ist aktuell aber noch 1 Woche im Urlaub. 

Meine Frage ist nun:

Ich habe Ihn aufgefordert die Einkünfte offen zu legen was ignoriert wird.
Kann er nun pfänden obwohl ich diesen Nachweis nach 1605 BGB fordern darf und Neuberechnung? Ist es egal das er nicht diesem Nachkommt? Muß ich weiter bezahlen - was zuviel bezahlt ist gibt es nicht zurück meiner Info nach? Muß ich aktiv zum Anwalt weil er nix offenlegt und mich in Verzug setzt (das will die Mutter ja nur  weil ich der böse Papa bin). Oder muß er zum Anwalt für eine Neuberechnung wenn ich ihn Aufforderung und der Titel ruht solange?

Ich mag einen Anwalt vermeiden da ich die letzten 4 Jahre viel Geld in dieses Vaterfeindliche System versenkt habe und es jedesmal der Mutter in die Karten gespielt hat und den Kindern geschadet. Mein jüngster wollte sich schon mehrfach das Leben nehmen und keinen interessiert es - das aber nur am Rande. Aktuell wieder besser.

Danke für die Erhellung. Ich dachte mit Aufforderung oder 18 muß er sich kümmern. Übrigens den Titel will er nicht rausgeben auch nicht mit einer Vereinbarung.

Mfg

4sevener

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  SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
Geschrieben von: Paul Rosenberg - 04-09-2025, 03:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (48)

Einen wunderschönen guten Abend erst einmal  Shy

Meine Frage richtet sich an Personen, die beim SGB II auf dem aktuellen Stand der Dinge sind..

Hintergrund:

Mindestunterhalt (100%) nach Düsseldorfer Tabelle ist für 1 Kind in der Altersstufe Stufe von 1-5 vom Gericht festgelegt worden, da ich zu diesem Zeitpunkt Schüler war und Bafög bezogen habe. Natürlich ist alles wie gewohnt mit fiktiven Nebenjob hochgerechnet worden..
Ich werde nun ab Oktober für einen gewissen Zeitraum Bürgergeld beziehen. Den Kindesunterhalt überweise ich seit längerem direkt an die Kindsmutter, da die gerichtlich festgelegten Umgänge aktuell den Umständen entsprechend gut funktionieren.

Nun Folgendes:

Während meines Leistungsbezugs nach SGB II würde ich gerne einen 450 EUR Minijob annehmen, um die monatlichen Unterhaltszahlungen von 354,50 EUR leisten zu können.
Anhand meiner Recherche bin ich auf den § 11 Abs. II Nr. 7 SGB II gestoßen. Auf diesen Paragraphen würde ich mich bei meinem Bürgergeldantrag beziehen, nur bin ich mir nicht sicher, ob dies noch der aktuelle Paragraph ist..

Eventuell jemand eine Idee?

LG. Rosenberg


Fund: 

https://www.google.com/url?sa=t&source=w...lungen.doc


PS: Ich bitte den Administrator, meinen letzten Beitrag zu entfernen, da irgendetwas mit der Formatierung schiefgelaufen ist.

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