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  Vaterschaftsfeststellungsklage
Geschrieben von: Absurdistan - 19-08-2025, 08:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hi, es geht um einen Verwandten.

Antrag gestellt auf Vaterschaftsfeststellung gemeinsame Sorge.

Antwort vom Gericht: Keine Aussicht auf Erfolg, weil der Antragsteller die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lassen kann und die KM die Vaterschaft nicht bestreitet.

Sind die doof? Verwechseln die Feststellung und Anerkennung?

Der Verwandte hat mit einer aus Russland gefllüchteten Frau mit 12 jährigem Kind angebändelt und war total verknallt.
Sie wollte erst heiraten wegen unsicherer Aufenthaltserlaubnis. Ging nicht weil ihr Teile ihrer Scheidungsbelege ihrer letzten Ehe fehlten.
Dann wurde sie schwanger, hat Streit konstruiert und ihn geghostet.

Kurz vor der Geburt wurde ihr wohl klar, das sie einen Deutschen braucht der das Kind anerkennt.
Verwandter hatte Zweifel, ist aber trotzdem zum Jugendamt um Anerkkunung und gem.Sorge zu erklären.
KM wollte nur Anerkennung. Daraufhin hat der Verwandte den Termin abgebrochen und wollte es noch mal klären.
Nach der Geburt hat er das Kind einmal 5 Minuten gesehen. Als er das Kind auf dem Arm hatte, meinte sie vielleicht sei er ja nicht der Vater.
Er sollte sich nicht bei ihr melden. Das würde sie stressen. Wegen dem Stress könne sie dann nicht stillen wegen Stresshormone in der Milch. Sowieso könnte er das Kind überhaupt nicht sehen wegen dem Stillen. Ihr 1. Kind hat sie 6 Jahre gestllt.

Nebenbei bezeichnet sie ihn in der Stellungnahme nun auch noch als Gewalttäter und Drogenabhängigen.

Was tun?

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  Berechnung bereinigtes Netto einkommen korrekt???
Geschrieben von: Carsch - 18-08-2025, 21:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt.
Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.

Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Familienzuschlägen ab Januar 2024.

Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Familienzuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.

Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.

Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
Oder sehe ich das falsch?

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  Skurrile Vaterschaftsfeststellungsklage
Geschrieben von: Azrael - 18-08-2025, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Moin zusammen, 

vor knapp zwei Jahren gab es einen One Night Stand. Dieser war verhütet mit einem Kondom und desweiteren handelte es sich lediglich um reinen Analverkehr. 
Es hätte zu keiner Zeit möglich sein können, dass es zu einer Befruchtung hätte kommen können. 
Nach eineinhalb Jahren kam plötzlich ein Brief vom Gericht, mit einer DNA-TEST Klage.
Vorherigen Kontakt gab es weder von der Klägerin (Mutter des Kindes), noch vom Gericht.
Der Test wurde von zwei unterschiedlichen Laboren durchgeführt, einmal ein Labor von Mutter und Kind und ein Labor vom angeblichen Erzeuger. 
Der Test wurde als positiv bewertet und es wurde vom Vater Einspruch eingelegt, sowie ein Schutzantrag gestellt, für sein neugeborenes Kind, da die Klägerfamilie aus dem kriminellen Umfeld kommt (Drogenhandel, Steuerhinterziehung etc.).
Es kam nie eine Antwort vom Familiengericht und auf telefonischer Nachfrage, kam plötzlich die Aussage, dass das Familiengericht keine Aussagen mehr treffen darf, da der ganze Fall an das Landesobergericht geleitet wurde. Diese Information kam auch nur durch Zufall raus, da dieses Telefonat stattfand. Auch dafür gab es keine schriftliche Information. 
Nach einem Telefonat mit dem Landesobergericht, wurde bestätigt dass wenigstens dem Schutzantrag nachgegangen wird, jedoch gab es auch dort nicht wirklich mehr Informationen, da die Akten zurzeit überprüft werden. 

Ist so ein ganzes Verhalten überhaupt normal und tragbar?
Sowohl von der Klägerin als auch von den Gerichten?

Dieser ganze Fall ist sehr skurril und sieht zurzeit sehr schwierig aus. 

Ich würde gerne mal eure Meinungen dazu wissen und gegebenenfalls auch gerne Tipps und Ratschläge hören, was man in so einem Fall machen kann und wie die Prognosen aussehen. 
Klar in diesem Land hat man als Mann so oder so immer verloren, dennoch hoffe ich auf positive Rückmeldungen.

MfG

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  Zu Bürgergeld wechseln?
Geschrieben von: Apollo - 16-08-2025, 02:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

ich glaube mein Posting passt nicht zu 100 % zu dem Forum hier, aber es gibt hier sicherlich Erfahrungen die für meinen Fall relevant sind. Meinen alten Nickname hier habe ich vergessen, deswegen musste ich leider ein neues Profil machen, da ich das Forum aber kenne, wollte ich mein Anliegen hier schildern.

Ich arbeite derzeit Teilzeit und zahle für ein fünfjähriges Kind den Mindestunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle. Kontakt zu Kind und Mutter besteht zwischenzeitlich kaum mehr. Die Mutter erhielt seit Geburt Bürgergeld, derzeit kriegt sie nichts wegen Verdacht auf Sozialbetrug.

Ich leide seit meiner Jugend an chronischen Depressionen, zudem bin ich dieses Jahr an einer chronischen Entzündung erkrankt, die mich körperlich stark schwächt und das chemische Ungleichgewicht im Gehirn ins Quadrat verschlimmert und nicht spürbar auf medizinische Behandlungen anspricht. Eine Frührente wird man mir mit meinen 41 Jahren nicht genehmigen. Seit ich an der chronischen Entzündung erkrankt bin, ist jeder Arbeitstag (obwohl ich nur Teilzeit arbeite) für mich eine Qual, da ich die notwendige Leistungsfähigkeit nicht habe. Krankgeschrieben bin ich derzeit nicht.

Ich habe überlegt zu kündigen und in ALG 1 bzw. danach Bürgergeld zu gehen. Wenn das Amt meine Miete das monatliche Handgeld und Unterhaltsvorschuss zahlen würde, wäre das finanziell für mich fast identisch mit meinem derzeitigen Teilzeiteinkommen.

Ich habe vermögende Eltern, Geld ist grundsätzlich kein Problem und vorhanden, ich könnte auch als Arbeitsloser problemlos den Kindesunterhalt selbst zahlen, falls dadurch Stress vermieden werden kann. Eigenes Vermögen kann ich auf Konten umschreiben, die im Namen meiner Eltern laufen.

Wieviel Druck wird das Amt machen, dass ich eine Arbeit suche? Es ist grundsätzlich verlockend gar nichts zu arbeiten und das selbe Einkommen zu haben wie bisher, zumal ich tatsächlich gesundheitlich sehr spürbar geschwächt bin, das ist kein Vorwand.

Vielleicht kann mir jemand was zu dem Plan sagen, was haltet ihr davon? 

Jeder Ratschlag ist gern gesehen, vielen Danke :-)

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  Unterhalt ab 18
Geschrieben von: IPAD3000 - 14-08-2025, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Moin,

ich bin hier ja selten noch unterwegs, jedoch benötige aus aktuellem Anlass mal eure Meinung bitte:

Kind ist volljährig geworden, ich hatte zuerst angeboten, 500 Euro zu zahlen, nachdem das Kind schlappe 7000 Euro geschenkt bekam, gebeten, dies Geld bitte dazu zu verwenden, meine Unterhaltslast zu reduzieren. Ich bat nun 250 Euro an, mein Kind rief pünktlich zum 1. an, will die vollen 500. 

Leider entgleiten gerade die finanziellen Ansprüche meines Kindes, er verdient sich seit ca. 2 Jahren bereits Geld dazu, inzwischen 1000 Euro im Monat ungefähr, wohnt übrigens bei der Mama. Also wäre ich defakto aus der Unterhaltsnummer raus, jedoch wollte ich sein Engagement sich selbst was hinzuzuverdienen nicht mit einer Kürzung des Unterhalts begegnen, dann hätte er eh gesagt, wozu den Rücken krumm machen, wenn die Kohle vom Papa auch ohne Arbeit käme. 

Jetzt hab ich erfahren, dass Mama verlangt, dass er 300 Euro von meinen 500 abgibt. Dagegen habe ich protestiert, schließlich ist sie nunmehr ebenfalls Unterhaltspflichtig und müsste ebenfalls 500 Euro zahlen, auch stände das KG dem Kind zu. Sie müsste also erstmal 750 Euro an ihn angeben, kann dann gern die 300 Euro verlangen. Aber nicht so wie jetzt, sich das KG einstreichen und sich den Unterhalt sparen. 

Regulär nach DT rechnet sich das ganze zudem noch ganz anders, demnach hab ich 300 Euro zu zahlen, sie 500 Euro, sie verdient etwas mehr als ich. 

Jetzt hab ich die Mutter aufgefordert, ihren Anteil an unser Kind zu überweisen. Keine Reaktion. In einem früheren Gespräch wurde ihre verdrehte Einstellung, sie müsse garnichts zahlen und wenn ich nicht zahlen würde, gäbe es auch keine Nebenjobs mehr bei meinem Kind, ziemlich klar.

Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich mich jetzt verklagen lasse, muss das Kind dann seine Mutter auch verklagen? Zählt bei den Nebenjobs das was er bisher verdiente, oder reicht es wenn er sagt, ich geh ab sofort doch nicht mehr arbeiten? Die Hälfte seiner Nebeneinkünfte waren bisher übrigens schwarz, zumindest glaube ich nicht, dass Mama ihn dazu angehalten haben wird, diese zur Steuer anzumelden. Im Rahmen einer Klage müssten diese zur Sprache kommen, wer würde für die fehlende Versteuerung dann haften? Bisher war er ja minderjährig, haftet dann die Mutter? Letztes wäre vielleicht noch eine sich dann ergebende Hürde für sie, unser Kind zum Anwalt zu schleppen. Zusatzinfo: derzeit besteht kein Titel.

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  Unterhaltsberechnung: Berücksichtigung vom Nebenverdienst?
Geschrieben von: Anubis - 03-08-2025, 08:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

habe eine Frage, zu der ich widersprüchliche Aussagen im Internet finde.

Szenario ist folgendes: 

- Verheiratet, 2 Kinder
- Mann: Vollzeittätigkeit + ergänzender Nebenverdienst (556 €-Basis) (Aufnahme des NV während Ehe)

Dann Trennung

- Mann wird unterhaltspflichtig ggü. Kindern und Ehefrau (TU)
- Annahme: Das Einkommen allein aus der Vollzeittätigkeit ist ausreichend, um den Unterhalt für die Kinder zu decken. Für den zusätzlichen Trennungsunterhalt jedoch nicht vollständig.

Die Fragen:

Wird das Einkommen des Nebenverdienstes bei der Berechnung der Unterhaltshöhen (Tabellenstufen) in voller Höhe herangezogen? Wird da zwischen KU und TU unterschieden?

Wie sieht es dann nach der Scheidung aus, sprich wenn der Anspruch auf TU entfällt?




Hintergrund der Frage: Ich überlege, ob es überhaupt sinnvoll ist einen Nebenverdienst während der Ehe aufzunehmen, falls es dann nach einer Trennung dazu kommt, dass dieser nur noch ausgeführt wird, um Unterhaltsansprüche zu bedienen und man dann nicht so ohne weiteres diesen beenden kann, da der Titel eben vom Bestehen des NV ausgeht.

Hat jemand Erfahrungen dazu? Vielen Dank

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  Umgang und Anpassungsstörung
Geschrieben von: RDS - 24-07-2025, 14:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen, Ich habe einen Freund, mit einer aktuellen Frage. Nennen wir ihn Stefan.
Stefan lebt getrennt und das schon recht lange. Hat sich Jahrelang für ein Wechselmodell eingesetzt und hat auch erfolglos den Klageweg begangen. Herausgekommen ist 40/60 mit Viel Aufwand und wenig Rechten. Über die Jahre hat das an Stefan genagt und er ist daran kaputt gegangen. Im Genauen hat er eine Anpassungsstörung (Verbitterungsstörung) und eine Depression entwickelt. Auslöser von Schüben ist in dem Fall der Umgang und die damit verbundene Ungerechtigkeit. Mittlerweile hat Stefan Angst seinen Job zu verlieren und muss etwas ändern. Stefan denkt sich, dass er, wenn er schon die Barunterhaltspflicht hat, seinen Umgang auf Grund seiner Erkrankung reduzieren muss, da er sonst völlig untergeht.
Der Beschluss sieht Ordnungsgeld und Haftstrafen vor. Was hat Stefan zu befürchten, wenn er sich trotzdem weitestgehend zurückzieht und seinen Umgang z.B. auf einen Wochentag verlegt? Mehr traut sich Stefan nicht mehr zu. Wie geht Stefan bestenfalls vor?

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  Haus teilen
Geschrieben von: Jeremias - 22-07-2025, 23:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hi,

bin Jerry, Mitte 40, neu hier und gerade mitten im Trennungsjahr. So langsam wird jetzt das Bärenfell verteilt  Big Grin  
Ich bräuchte paar Tipps, wie es mit unserem Haus läuft.
Situation in der Ehe mit fiktiven Zahlen:

Gemeinsames EK waren 80k
Beitrag von ihren Eltern waren 100k
Kredit über 200k

Situation jetzt
Wert vom Haus 450k
Noch Schulden 110k

Gemeinsam im Grundbuch.

Sie sagt, die 100k seien Erbe und daher nicht Zugewinn. Ich sage Schenkung und daher Zugewinn.
Es war definitiv eine zweckgebundene Schenkung zum Erwerb des Hauses, aber das hat sie wohl vergessen. Kein Schriftverkehr oder Nachweis dazu vorhanden.

Meine Rechnung: Mir gehören (450k - 110k) / 2 = 170k.
Stimmt das so?

Danke und LG
Jerry

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  JA verlangt erneut Einkommensnachweis nach 1 Jahr
Geschrieben von: molchzar - 20-07-2025, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen !
mal eine kurze Frage hier in die Community.
Im März letzten Jahres bekam ich eine Aufforderung des JA meine Einkünfte offenzulegen, soweit nichts ungewöhnliches, da das JA dies im 2 Jahresrhythmus regelmäßig tut. Daraufhin habe ich keine Rückmeldung seitens des JA erhalten, aber da sich an meinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat , fand ich das auch nicht verwunderlich.
Nun bekomme ich vor ein paar Tagen erneut eine Aufforderung mein Einkommen nachzuweisen ( nahezu der gleiche Formbrief  und Formular). Eigentlich wäre ja turnusgemäß in einem Jahr wieder Zeit für diese Abfrage.
Da mir das ein wenig komisch vorkommt nun meine Frage : Sollte ich mich mal mit dem JA in Verbindung setzen und nachfragen was der Grund dafür sein kann, evtl. die Auskunft verweigern mit dem Hinweis, das die Auskunft schon letztes Jahr erteilt wurde und erst nächstes Jahr wieder möglich ist, oder einfach die Füße stillhalten und brav die Einkommensnachweise abliefern ?
Für ein paar Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

Gruß Molchzar

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  Tanzschule des Kindes
Geschrieben von: itler - 19-07-2025, 23:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo Forum-Kollegen!

Wir befinden uns mit meiner Ex-Partnerin im Trennungsjahr. Ich zahle Unterhalt für sie (sie verfügt über kaum eigene Einkünfte) sowie Kindesunterhalt für unser 13-jähriges Kind.
Meiner Ex fehlen derzeit die finanziellen Mittel. Noch vor Abschluss des Zugewinnausgleichs hat sie zunächst 50.000 € gefordert, später diese Forderung auf 10.000 € und zuletzt auf 5.000 € reduziert. Ihre Motivation: Aus ihrer Sicht handelt es sich ohnehin um „gemeinsames Geld“, und sie habe keinen Zugriff auf die Mittel, die für die Teilnahme des Kindes an Tanzsommerschulen im Ausland benötigt werden.
Ich bin grundsätzlich bereit, diese Kosten zu übernehmen, da sie der Förderung unseres Kindes dienen. Allerdings wird die Reise auch von meiner Ex begleitet, und ich möchte ihren Sommerurlaub nicht (mit)finanzieren.

Frage A: Falls ich die Kosten für die Tanzsommerschulen übernehme – kann ich diese beim Zugewinnausgleich in irgendeiner Form berücksichtigen? Wäre es sinnvoll, die Zahlung als Darlehen zu deklarieren?
Ist es möglich, dass meine Ex die Finanzierung dieser Fördermaßnahmen (z. B. Sommerschule) mit Unterstützung ihrer Anwältin rechtlich durchsetzen kann?
Ich trage derzeit außerdem die laufenden Kosten für die reguläre Tanzschule in Deutschland. Aufgrund wiederholter zusätzlicher Unterhaltsforderungen über ihre Anwältin ziehe ich in Erwägung, diese freiwilligen Leistungen künftig einzustellen.

Frage B: Besteht für meine Ex die Möglichkeit, auch die Förderung solcher Zusatzangebote (wie Tanzunterricht) gerichtlich durchzusetzen?

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