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  Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2
Geschrieben von: Wuppen - 14-05-2026, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo!
Ich habe mich hier durchs Forum gelesen, und hätte mal ein paar Fragen bezüglich Kindesunterhalt, Jugendamt und dem Gericht...

Kurz zur Vorgeschichte: Es ist schon einige Jahre her, da traf ich eine Frau. Trotz angeblicher Pillennahme wurde sie nach wenigen Monaten schwanger. 
Während der Schwangerschaft, ungefähr im 4. Monat ging sie mir dann Fremd und trennte sich daraufhin von mir. 
Noch bevor das Kind überhaupt auf der Welt war, beantrage sie Beistand übers Jugendamt und Unterhaltsvorschuss.. 
Der darauffolgende Vaterschaftstest über das damalige Amtsgericht war leider Positiv. 
Mit dem neuen Stecher, mit dem sie mir fremdging, war auch nach wenigen Monaten Schluss. 
Sie hatte mich nach der Trennung auch vor Polizei und später Gericht für alle möglichen Kleinigkeiten die sie über mich wusste angeschwärzt... Lappalien , eigentlich. 
Irgendwie war sie wütend, dass es mit dem neuen nicht klappte, und als ich mich dann anrief, und mich "fragte" ob ich sie zurücknehme, und ich dies verneinte, flippte sie völlig aus. 
Nach all dem Fremdgehen, anschwärzen, wollte ich mit so jemandem nicht mehr zusammen sein.

Damals wie heute habe ich keinen Cent Unterhalt bezahlt. 
Kurz vor der Geburt bin ich ins ALG2 gerutscht, unter anderem durch psychischen Kram, auch mit der Ex..

Das damalige Jugendamt hier vor Ort, schrieb und rief mich in knapp 4,5 Jahren eigentlich nur wenige male an, verlangte ALG2 bescheide, und ließ mich bis dato komplett in Ruhe.

Durch Umzug lebt besagte Ex jetzt aber seit etwas über einem Jahr im dunklen Bundesland. 
Das Jugendamt vor Ort lässt einfach nicht locker, forderte trotz ALG2 bescheide immer Nachweise über Bemühungsnachweise Arbeit zu finden, Kontoauszüge etc. 

Ende 2025 flatterte dann ein Brief vom Gericht ins Haus, "Vereinfachtes Unterhaltsverfahren". 
Ich schickte abermals ALG2 bescheide und gab an, keinen Besitz zu haben. (was eigentlich auch stimmt).
Jetzt kam aber eine gerichtliche Verfügung mit einer Notfrist von 2 Wochen zur Titulierung inklusive fiktives Einkommen. 
Ich soll Vollzeit + Minijob arbeiten. Gefordert wird auch das Geld ab 2025 bis heute, mit knapp 3800€ "Rückstand". 
Und ich soll die kosten für das Verfahren bezahlen. 
Weiter heißt es: "Für den Fall, dass eine Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der Notfrist angezeigt wird, wird durch Versäumnisurteil entschieden." 

Daraufhin meldete ich mich bei einer Anwältin aus besagtem Bundesland, und vereinbarte ein Gesprächstermin für Anfang nächster Woche, die zwei Wochen Frist läuft also noch.

Ich leide seit 3 Jahren an Reizdarm, chronisches Erschöpfungssyndrom, Depressionen.. 
Tingel deshalb 1-2 Mal im Monat zu diversen Ärzten, Zahle einige Untersuchungen auch Privat. 
Mit meiner Hausärztin sprach ich vor einiger Zeit schon über ein Gutachten, das zumindest meine Leistungsfähigkeit auf 75 oder 50 % einschränkt. 
Ergibt dies Sinn?..
Wie gehe ich weiter vor.. Bitte helft mir, die Sache zermürbt mich nur um so mehr gerade. 

Ich lebe glücklich mit einer neuen Partnerin seit 4 Jahren zusammen, würde es helfen, wenn wir ein Kind bekommen würden? 
Bis jetzt war ich von der ersten Erfahrung noch so fertig, dass ich es tunlichst vermieden habe ein weiteres Kind zu zeugen.

Danke für eure Antworten im voraus.

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Thumbs Up Volljährigenunterhalt
Geschrieben von: Stronzus - 12-05-2026, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen, 

meine Tochter lebt bei mir als Ihrem Vater und wurde am 10. Juli 2025 nun 18 Jahre alt. Die unterhaltspflichtige Mutter hat taggenau den Unterhalt eingestellt da Sie einen befristeten Titel hatte. 

Wir haben sie fristgerecht in Verzug gesetzt und vollumfänglich Auskunft von Ihr verlangt ( Unterlagen 1 Jahr rückwirkend angefordert also 2024-2025) und erhalten. Der Unterhalt wurde dann vom Jugendamt für meine Tochter im Dezember 2025 berechnet. Wir haben dann jetzt die Mutter mit Schreiben von Anfang Februar 2026 zur Nachzahlung ihrers Unterhaltsrückstandes aufgefordert.

Die Mutter hat sich nun eine Anwältin genommen die nun nicht die Unterlagen von 2024-2025, also die Grundlagen der Berechnung des Jugendamtes verwenden möchte, sondern neu ab 2025-2026. Ebenso möchte sie die Berechnung erhalten die wir vom Jugendamt vorliegen haben. 

Was wäre Eure Vorgehensweise ? sollen wir die Unterlagen neu einreichen ? Und nochmals alles Neu berechnen lassen ? Oder uns auf die Berechnung des Jugendamtes berufen und diese Berechnung auch zur Not vor Gericht durchzusetzen ? wir, also meine Tochter und ich haben bis jetzt keinen Anwalt genommen.

Was schlagt ihr vor ? bzw. welche Erfahrungen habt ihr gemacht ? 

Danke an Euch 

VG
Stronzus

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  Mutter arbeitet nicht Haftungsquote
Geschrieben von: bigpuster - 08-05-2026, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo! Ich darf mich gerade mit der Haftungsquote beim Volljährigenunterhalt auseinandersetzen. 
Hat jemand Erfahrung damit der erwerbslosen Mutter - jüngstes Kind 11 Jahre - ein fiktives Einkommen für die Haftungsquote zuzurechnen? 
Mutter studiert im u.a. Fernstudium. Beweis schwierig.
Danke

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  Auskunft Kindergeldnummer
Geschrieben von: datrainer - 05-05-2026, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin,

Benötige für die Riester Rente die Angabe der klndergeldnummer der Tochter.
Hab jetzt KM gefragt, bekomme jedoch keine Antwort…

Anruf bei der Familienkasse - telefonisch Datenschutz Problem.

Soll mich schriftlich melden. Habe ich denn Anspruch auf Auskunft? 

Danke u Grüße

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  sehr fragliche ADHS Diagnose...
Geschrieben von: 202604ryan - 01-05-2026, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hallo in die Runde,

ich suche Erfahrungen/Einschätzungen zu folgender Situation:

Grundschulkind, Verhalten wird als „auffällig“ gesehen. Schule und Mutter tendieren stark in Richtung ADHS und sehen vor allem Medikation gegen ADHS als Lösung.
Die Mutter war bereits allein beim Arzt und hat ihre Sicht geschildert. 
Die Schule hat zusätzlich einen Bericht verfasst, der aus meiner Sicht auch deutlich in Richtung ADHS formuliert ist. 
Der Arzt hält diese beiden Angaben + "Tests" offenbar bereits für ausreichend.

Meine Fragen:

  • Warum ist für Schule und Mutter vorteilhaft ein Kind als ADHS-Kind abzustempeln? Für die Schule habe ich "verstanden", dass sie damit ein ruhiges Kind vormittags kriegt...
  • Wie kann man sich dagegen wehren? Angeblich würde eine zweite Fachliche Meinung auch viel Gewicht zu der Schul-Meinung geben...
Vielen Dank vorab.

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  Gerichtlichen Unterhaltsbeschluss unwirksam erklären
Geschrieben von: Nappo - 14-04-2026, 09:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Kind wird 18. Es gibt einen gerichtlichen Unterhaltsbeschluss, der zwei seinerzeit minderjährige Kinder beinhaltet.
Wie kann außergerichtlich und für den Vater sicher bewirkt werden, dass er in Bezug auf eines der Kinder für unwirksam erklärt wird, so dass keine Vollstreckung daraus mehr möglich ist?

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  Nachzahlung Kindesunterhalt
Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo!
Mutter klagt auf Mindestunterhalt und durch eine größere plötzlich erhaltende Geldsumme könnte man den Mindestunterhalt nachzahlen.
Vorher hatte ich mich auf die erheblichen Einkommensunterschiede berufen und nur bis zu den Selbstbehalten gezahlt.
Was passiert nun mit den Klagen, wenn ich nachzahle und wer trägt die Kosten?
Danke

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  familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
Geschrieben von: bigpuster - 13-04-2026, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo!
Ich habe für fünf Kinder eine lange Zeit nicht den Mindestunterhalt gezahlt. Mittlerweile sind zwei Volljährig und es ist Licht am Ende.
Der volljährige Junge will die offenen Beträge zum Mindestunterhalt nicht einklagen, weil er die sehr gute finanzielle Situation der Mutter kennt. Töchterchen schon.
Nun klagt die Mutter auf einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen dem offenen Betrag zum Mindestunterhalt für den Jungen.
Ich war am notwendigen Selbstbehalt und später habe ich den angemessenen Selbstbehalt beansprucht, weil die Mutter 4.800-5000,- netto eigenes unterhaltsrechtliches Einkommen hat.
Nun meine Frage.
Ich kenne mich mit diesem familienrechtlichen Anspruch für offenen Minderjährigenunterhalt nicht aus. Was wird da geprüft und wie sehen die Chancen aus bei notwendigen und angemessenen Selbstbehalt?
Danke

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  Erfahrungen gesucht – Betreuungsausweitung und Unterhalt nach Trennung
Geschrieben von: Dad50 - 03-04-2026, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich bin seit ca. 3 Monaten getrennt und würde gerne eure Einschätzung zu meiner bisherigen Vorgehensweise hören – was läuft gut, was würdet ihr anders machen?

Zur Situation:
Mehrere Kinder (4, 7 und 10 Jahre), Trennung Ende 2024. Der Scheidungsantrag wurde Ende 2025 zugestellt – ich habe zugestimmt dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Ich bin Vollzeitangestellter mit gutem Einkommen, meine Frau ist selbstständig und verdient seit 2025 ebenfalls gut – davor kaum Einkommen.

Betreuung:
Aktuell 3:11 Residenzmodell. Wir haben im Januar eine schriftliche Vereinbarung geschlossen die eine schrittweise Ausweitung auf 5:9 vorsieht. Ab Mai haben wir uns mündlich auf 4:10 geeinigt (Do bis Mo alle 2 Wochen). Ich bin aktiv in den Alltag der Kinder eingebunden – Sport, Wettkämpfe, Schulveranstaltungen.

Unterhalt:
Wir haben uns auf einen Barunterhalt unter dem Tabellenwert der Düsseldorfer Tabelle 2025 geeinigt – weil ich beim 4:10-Modell mehr Betreuung übernehme. Mehrkosten werden hälftig geteilt ohne Essensgeld.

Was ich bisher gemacht habe:
– Vereinbarung schriftlich fixiert (nicht notariell – bewusste Entscheidung)
– Kooperativen Kommunikationsstil gewählt
– Beratungsstelle gemeinsam angefragt
– Jugendamt noch nicht einbezogen – plane ich aber
– Auf Strafantrag verzichtet (auf Anraten meines Anwalts)

Meine offenen Fragen:

1. Ist 4:10 als Zwischenschritt zu 5:9 realistisch oder verliere ich damit wertvolle Zeit?

2. Wie haben andere Väter das Wechselmodell in einer Großstadt erreicht – welcher Weg hat funktioniert?

3. Hat jemand Erfahrung mit privaten Vereinbarungen vs. Jugendamtsurkunde – was ist empfehlenswert?

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt das Jugendamt einzubeziehen? Gemeinsamer Termin im April geplant

5. Wie geht ihr mit schwankendem Einkommen bei der Unterhaltsberechnung um?

Über ehrliche Rückmeldungen – auch kritische – würde ich mich sehr freuen.

Danke und Grüße

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  Ich werde vom Unterhalt aufgefressen.
Geschrieben von: Hawky - 30-03-2026, 10:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,
ich benötige mal gutes Zureden, weil ich echt keinen Plan habe wie es weitergehen soll.
Aktuell beziehe ich Gründungszuschuss der BA bis 30.06.26. dieser läuft dann aus leider wirft die Selbstständigkeit nicht den zu erwartenden Ertrag ab..
Es existiert ein Titel mit 105% und für 2 Kinder im Alter 12-17 Jahre.
Meine monatlichen Fixkosten, ich habe keine Kredite laufen, liegen incl. Unterhalt bei ca. 2900€.
Wenn ich mir jetzt einen Job suchen würde, müsste der ja min. 2900€ netto bringen.
Bei meiner Ausbildung und beruflichen Historie völlig utopisch.
Eine Anwältin habe ich bzgl. Abänderung des Titels schon beauftragt.
Aber wass kann ich tun. Das frisst mich alles auf.
Was würdet ihr tun? 
Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich aus eigenen Erfahrungen.
VG

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