Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgang und Anpassungsstörung
#1
Hallo Zusammen, Ich habe einen Freund, mit einer aktuellen Frage. Nennen wir ihn Stefan.
Stefan lebt getrennt und das schon recht lange. Hat sich Jahrelang für ein Wechselmodell eingesetzt und hat auch erfolglos den Klageweg begangen. Herausgekommen ist 40/60 mit Viel Aufwand und wenig Rechten. Über die Jahre hat das an Stefan genagt und er ist daran kaputt gegangen. Im Genauen hat er eine Anpassungsstörung (Verbitterungsstörung) und eine Depression entwickelt. Auslöser von Schüben ist in dem Fall der Umgang und die damit verbundene Ungerechtigkeit. Mittlerweile hat Stefan Angst seinen Job zu verlieren und muss etwas ändern. Stefan denkt sich, dass er, wenn er schon die Barunterhaltspflicht hat, seinen Umgang auf Grund seiner Erkrankung reduzieren muss, da er sonst völlig untergeht.
Der Beschluss sieht Ordnungsgeld und Haftstrafen vor. Was hat Stefan zu befürchten, wenn er sich trotzdem weitestgehend zurückzieht und seinen Umgang z.B. auf einen Wochentag verlegt? Mehr traut sich Stefan nicht mehr zu. Wie geht Stefan bestenfalls vor?
Zitieren
#2
Kann man lange Gesetze und Paragraphen zitieren die Realität ist der Barunterhaltspflichtige Elternteil kauft sich gewissermaßen von seinem Umgang frei,der Betreuungspflichtige Elternteil ist 364Tage im Jahr für die Betreuung zuständig.
Erkrankung sicherheitshalber so gut wie möglich nachweisen.
Umgang reduzieren und sich natürlich auf mögliche Folgen einstellen z.B. eine Klage(bei der nichts rumkommt)oder das der Umgang irgendwann dann komplett versagt wird.
Zitieren
#3
Erstmal ist Umgang trotz Gerichtsbeschluss Schache der Eltern. Stefan sollte also zunächst mal mit der Mutter reden, ankündigen dass er aus gesundheitlichen Gründen das Kind nicht mehr im bisherigen Umgang nehmen kann. Wenn die Mutter freiwillig zustimmt, ist dann die Sache schon erledigt.
Zitieren
#4
Praktisch ist es so, wie SoloLeveling85 beschrieben hat. Ich möchte aber noch einen Aspekt anführen, den des Kindes. Es ist jetzt 7 oder 8 Jahre, ein Junge, der bei zwei Frauen aufwächst, die ganz offensichtlich dem männlichen Geschlecht nicht gerade freundlich gesonnen sind. Und Dein Kind wollte sogar mehr Zeit mit Dir, Ihr habt also offensichtlich ein gutes Verhältnis. Da würde ich mir sehr stark überlegen, ob ich mich in so einer Konstellation von ihm zurückzöge, auch wenn Du verständlicherweise gefrustet bist.

Ein Tag pro Woche ist sehr wenig. Du wirst dann kaum Einfluss auf seine Entwicklung nehmen können. Du kannst keinen wirklichen Gegenpol zur Mutter und ihrer Freundin bilden. Und, wie gesagt, wenn Du den Beschluss nicht einhältst, dann öffnet sich für die Mutter ihrerseits das Tor zum Umgangsboykott.
Zitieren
#5
Eine Depression hat keinen Regler, so dass man sie einfach abdrehen kann und dann mit vollem Einsatz weitermacht wie bisher. Hinzu kommt, dass der bekannte faule 40/60 Trick (ist auch in der faq beschrieben) vollen Unterhalt bei fast vollem Einsatz bedeutet, man kann schon von Glück sagen wenn man eine Tabellenstufe in der Düsseldorfer Feuchte-Robenträume-Tabelle ermässigt bekommt. Wenn dann noch Stellenverlust droht und man erst einmal nur auf Arbeitslosengeld geschaltet ist, steigt der Druck noch weiter auf jemand, der sowieso schon unter Druck ist.

Wer kaputtgeht, kann das Kind nicht mehr betreuuen. Also muss vor allem anderen erst einmal die eigene Gesundheit und damit Handlungsfähigkeit im Zentrum stehen bzw. wieder hergestellt werden. Alles andere einschliesslich der Belange des Kindes kommt erst danach und wird durch diese Gesundheit und Handlungsfähigkeit ermöglicht. Nicht umgekehrt.

Bremse einlegen, auf sich selbst zentrierern. Sanft und geordnet im Konsens mit der Mutter, wenn sowieso um das Kind gestritten wurde ist das vielleicht ein Sieg für sie und sie reisst die Umgangstage nur zu gerne wieder an sich.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste