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  Beistand ignoriert Fahrtkosten bei Neuberechnung
Geschrieben von: NGU1989 - 14-12-2024, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,

wie in meinem anderen Thread schon einmal kurz angeschnitten, verweigert der Beistand es meine Fahrtkosten bei der Neuberechnung zu berücksichtigen. Berechnen mich in Stufe 3 DDT und ziehen mich dann noch in Stufe 4 hoch, weil nur ein Kind.

Zitat:
"Die geltend gemachten Fahrtkosten können nur nach Vorlage eines aktuellen Steuerbescheids berücksichtigt werden." 
Sie wurden jedoch schon einmal in 2020 (anderer Sachbearbeiter) auch ohne Steuerbescheid berücksichtigt. Demnach kann die Aussage so nicht stimmen.

Außerdem wird auf die Leitlinien (Punkt 10.1.1) des OLG Celle verwiesen: "wonach die Obliegenheit besteht, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten)"
Ich hatte hierzu mal ein  Urteil  für nachehelichen Unterhalt gefunden, wonach es die Obliegenheit zwar gibt, die Verpflichtung zur Inanspruchnahme allerdings nur soweit geht, wie die Unterhaltspflicht aus dem Beschluss erfüllt wird.

Würde für mich heißen, solange ich nach allen Abzügen 100% (lt. Beschluss/Titel) zahlen kann, muss ich gar nichts. Und das wäre auch nach Abzug der Fahrtkosten möglich. Selbst dann würde ich noch mindestens in Stufe 2 DDT berechnet und in Stufe 3 hochgezogen werden.

Auch geht aus meiner Sicht schlichtweg keinerlei Zusammenhang, oder gar eine Voraussetzung aus 10.1.1 (steuerliche Vorteile) für 10.2.1. (Fahrtkosten) für mich hervor.

Hinzu kommt, ich bin im Februar 2022 relativ weit weg von meiner Arbeitsstelle gezogen, weil ich schon recht viel, nicht ganz, aber viel Homeoffice machen kann.
Die Auskunftsanfrage des Beistandes kam im Dez. 2023. Ich habe also die Fahrtkosten von Jan.23 - Dez 23 eingereicht. Im Dez 23 kann ich aber auch noch keine Steuererklärung für 2023 haben, welche die neuen (höheren) Fahrtkosten, die ja gegeben sind, auch schon enthält.

ich soll brav 100€ mehr zahlen, das beglaubigen lassen und meine Klappe halten. Solange das Verfahren aus dem anderen Thread läuft hab ich noch Ruhe, aber das wird vermutlich im Januar vorbei sein.

Habt ihr ne Idee dazu?

Lohnt es sich um die Fahrtkosten mit dem Jugendamt zu feilschen (Kind wird in ein paar Monaten 18)?  Hab schon überlegt, ob ich einfach Stufe 2, oder 3 beglaubige, um den Streitwert zu senken. Und schaue ob der Beistand in den letzten Wochen noch ein Gericht damit beschäftigen will. Aber alternativ könnte danach mein Kind ein Gericht beschäftigen, wenn es möchte, oder?

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  Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC
Geschrieben von: NGU1989 - 13-12-2024, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

diesmal geht es um Rückstandszahlungen bzw. die Verteilung des Beistandes dieser Zahlungen.

Erstmal die Eckdaten, aufs wesentliche reduziert:

Rückstand bei meinem Kind ca. 2300€, Arbeitslosigkeit ,eigene Versäumnisse etc.

KM & Kind haben 2008-2009 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben 2015-2016  Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben von 01/20 bis 07/23 UVG-Leistungen bezogen.

Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen.

Nun geht's los.
10/23 kommt das JC zwecks Erstellung einer Teilausfertigung wegen ca 3.000€ auf mich zu und möchte meine Leistungsfähigkeit in 2008 und 2009, sowie 2015-2016 prüfen. "Übergegangene Ansprüche bla bla, sollte ich nicht leistungsfähig gewesen sein, hat kein Übergang stattgefunden, bla bla", ihr kennt das. Nachweise, oder wann wie viel da gezahlt wurde - nö.

2008 & 2009 waren nach meiner ersten Mail für die erledigt, 2015-2016 wollten die genauer wissen. Freundlich geschärfte Mail mit Nachweisen hingeschickt. Hab damals zu wenig verdient, um 100% zahlen zu können, wurde damals vom Beistand geprüft und berechnet, 176€ soll ich zahlen, für die Differenz zu den 100%, also das über die 176€ hinausgehende habe ich einen Zwangsvollstreckungsverzicht. Aus meiner Sicht haben die keinen Anspruch, da ich nicht (zu mehr) leistungsfähig gewesen bin.

Kurz: das JC prüft seit einem Jahr, ob Sie Ansprüche gegen mich geltend machen können. Gut merken.

2020-2023 haben Sie UVG bekommen. Von Mitte 2019-03/2021 war der Unterhalt auf 0,00€ herabgesetzt (Unterhaltsverzichtserklärung vom Beistand), da ich arbeitslos war. Aufgrund der Herabsetzung bzw. des Verzichts, kann also kein Rückstand entstanden sein. Von 03/21-2023 habe ich gearbeitet und 100% an den Beistand gezahlt. Das wurde dann mit der UVG irgendwie gegengerechnet. Warum das dann nicht gleich wieder eingestellt wurde, verstehe ich auch nicht. Wie auch immer. Es kann also weiterhin kein Rückstand entstanden sein, weil ich ja gezahlt habe. 07/2023 wurde dann das UVG eingestellt.

Nun kommt's. Wie gesagt, ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen. Im Glauben es ginge an mein Kind, da JC-Ansprüche nicht geklärt sind und UVG aus meiner Sicht keine entstanden sein können.
Laut "Abrechnung" des Beistandes wurden meine Rückstandzahlungen von 07/2023 bis 01/2024 an die UVG-Kasse weitergeschoben, obwohl 07/2023 die Leistung eingestellt wurde und kein Rückstand entstanden sein konnte.

Und ab 02/2024 wurden meine Raten an das JC weitergeleitet, obwohl die selbst seit 10/2023 prüfen, ob denn überhaupt Ansprüche bestehen.

Ich weiß, dass mein Kind erst als letztes in der Reihenfolge dran käme, aber mir sind keine Rückstände für die UVG-Zeit bekannt, noch erklärbar, und erst Recht verstehe ich nicht, wieso das JC bedient wird, während dies selbst nicht mal weiß, ob es was bekommen kann.

Ich habe jetzt 2250€ Raten gezahlt und damit wäre der einzig unstrittige Rückstand, nämlich der bei meinem Kind, so gut wie getilgt.

Stattdessen schleudert der Beistand mein Geld sonstwo rum und ich bekomme, als mir das auffällt und ich nachfrage, keinerlei Informationen zu dem Vorgang selbst, keine Nachweise für Rückstände oder Ansprüche, keine aktuelle Abrechnung, sondern werde vertröstet, man würde sich melden, wenn das JC sich beim Beistand gemeldet habe. in ein paar Monaten ist mein Kind 18 und ich rieche schon, wie es den Rückstand fordern wird, den ich bereits gezahlt habe.

Wie geht das? Was am besten tun?

Hab ich Lust ab den nächsten 50€ zu viel zu zahlen und meinem Geld später hinterher zu rennen, wenn es plötzlich heißt, JC hat keine Ansprüche und Zahlungen an UVG waren falsch und nochmal die 2.300 auftreiben zu müssen, weil diesmal mein Kind sie fordert?

Meine Idee ist, ich würde dem Beistand jetzt vorschlagen, dass ich nach den nächsten 50€ vorerst die Ratenzahlungen einstelle, oder das die die Raten nicht mehr weiterleiten sollen, bis das geklärt und vor allem belegt ist.

Wie seht ihr das? Was kann ich tun.

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  Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel
Geschrieben von: sponti68 - 13-12-2024, 07:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Kind wird volljährig.
Beistandschaft JA sagt dem Kind es musse nichts tun.
Auf meine Bitte/Anfrage nach Einkünften der Mutter und des Kindes, zwecks Berechnung des Volljährigen Unterhalts kommt nur als Antwort ich soll alleine den Unterhalt weiter zahlen. Das Jugendamt habe gesagt man sei zu nichts verpflichtet, müsse keine Auskunft erteilen und auch kein Kindergeld beantragen.

Laut Kindergeldstelle wird ab Januar kein Kindergeld mehr gezahlt.
Ich erhalte deswegen als Beamter (erwerbsunfähig, Mindestpension in Höhe der vergleichbaren Sozialhilfe) rund 300 Euro weniger (die errechnete Aufstockung, damit ich keine Sozialhilfe beantragen kann).

Anwalt ist eingeschaltet. Der will zuerst um Herausgabe fes Titels anschreiben.

Mutter (und Kind) drohen zum 1.1. mit Pfändung, falls ich nicht den vollen Unterhalt zahle.
Kind geht (vermutlich )zur Schule und lebt (vermutlich) bei der Mutter. Auskünfte dazu mussten seit mehreren Jahren immer wieder per Anwalt, bzw. per Klageandrohung eingeholt werden. Kein Umgang, Kein Kontakt. FamG hat nach rund ein dutzend Umgangsklagen den Umgangsausschluss beschlossen. (Auf Grund der höchstrittigen Elternebene und da die Mutter zu keinem Vergleich bereit ist, ist der Vater vom Umgang auszuschließen, ein Kind gehört der Mutter,... Kontaktverbot, damit das Kind zur Ruhe kommen kann,....)

Ich bin schwerbehindert, dauerhaft erwerbsunfähig und habe Pflegegrad 3.

Was ausser Abänderungsklage und Aussetzung der Vollstreckung kommt am Tag der Volljährigkeit (natürlich während der Feiertage, am Weihnachtsfeiertag) noch in Betracht?

Aktuell werde ich daheim gepflegt. Von Nachbarn, Bekannten, Ehefrau, Freunden, der Rest wird vom Pflegedienst abgedeckt. Monatliche Pflege-Kosten 
sind rund 1800 Euro, davon werden 573 Euro erstattet.
ich bekomme ab Januar noch etwa 1900 Euro ausbezahlt 
 Davon sind rund 250 Euro für Kranken und Pflegeversicherung und ca. 1200 Euro bleiben mir an Pflegekosten davon zu zahlen 
Mir Bleiben aktuell 831 Euro, ab Januar ca
 500 Euro für Miete, Heizung, Lebenshaltungskosten.

Die Zahlungen des minderjährigen Unterhalt habe ich durch Kreditaufnahme getätigt.
Es ist keinerlei Vermögen vorhanden. Privatinsolvenz (als Beamter) wurde zugelassen und war 2019 mit Restschuldbefreiung erfolgreich.

Ich bin Deutsch-Franzose mit beiden Staatsangehörigkeiten. 

Wer französisch kann, dem empfehle ich Art. 205 Code Civil zu.lesen. 
Ein Umzug nach Frankreich bei eigenem Unterheitsanspruch, (Pflegekosten Heim sind bei mir dann etwa 3500 Euro) scheint bei mir eine Option. (In Frankreich sind Kinder ihren Eltern ab Volljährigkeit bei Pflegebedarf in voller Höhe unbeschränkt unterhaltspflichtig.)

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  Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt
Geschrieben von: paint - 09-12-2024, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Ich habe derzeit die Möglichkeit einen Dienstwagen von meinem Arbeitsgeber zur privaten Nutzung zu erhalten.
Es handelt sich um eine Vollelektrisches Fahrzeug was dementsprechend mit 0,25% versteuert wird.
Wenn ich meine Daten im Internet eingebe, komme ich auf eine monatliche Belastung von etwa 80€.

Die Frage ist nun wie dieser beim Unterhalt angerechnet wird.
Habe nun etwas von einer 1% Regelung gelesen oder von irgendwelchen Tabellen des ADAC.

Wie wird das in der Praxis geregelt bzw. wer hat Erfahrungen dazu.

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  Trennungsunterhalt / Wohnvorteil
Geschrieben von: Nappo - 08-12-2024, 01:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Die Winkeladvokaten bei der korruptesten Suchmaschine der Welt schreiben wie es ihnen gefällt.
Fall: Trennungsunterhalt wird verlangt. Vater blieb im EFH. EFH ist finanziert. Tilgung + Zinsen. Logisch.

Anwalt will nur die Zinsen berücksichtigen. Heraus kommt ein Einkommensherhöhender Wohnvorteil. Immer lustig, wenn man Unterhalt von fiktivem Einkommen zahlen soll.

Anwalt 1 schreibt: Nur die Zinsen können bei Trennungsunterhalt angerechnet werden
Anwalt 2 schreibt: Bei Trennungsunterhalt wird auch die Tilgung berücksichtigt. Erst nach der Scheidung nur in Höhe angemessener Alterversorgung etc bla bla.

Also was nun? Wieder würfeln vor Gericht? Wie war es bei Euch oder weiß wer was?

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  Abänderungsklage Güteverhandlung
Geschrieben von: NGU1989 - 03-12-2024, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo zusammen,

erstmal danke, dass es euch gibt! Nach unzähligen Beiträgen die ich hier gelesen und verfolgt habe, hatte ich vor Monaten angefangen meine gesamte Geschichte aufzuschreiben. Dieser Text ist mittlerweile so unfassbar lang, dass sich das niemand antun wird das komplett zu lesen. Daher würde ich einfach ganz stumpf mit der aktuellen Situation beginnen und hoffe, auf den einen oder anderen hilfreichen Beitrag.

Eckpunkte:
Uneheliches Kind, Mitte nächsten Jahres 18, kein Kontakt
Unterhaltsfestsetzungsbeschluss von 2008, 100% KU 
JA-Beistandschaft seit 2008 
Bisher alles halbwegs ok, also die übliche Schikane seitens des JA.
Leider in früheren Jahren etwas Unterhaltsrückstand angehäuft (UVG, JC, und Kind), zahle ich in Raten, neben den 100% ab.
Die Rückstandszahlungen verteilt das JA übrigens lt. deren Abrechnung an UVG und JC, aber keinen Cent an mein Kind, sodass der Rückstand der auf mein Kind fällt überhaupt nicht getilgt wird, sondern dann bestimmt ab dem 18. Geburtstag gefordert wird, wenn der Beistand raus ist.

Im Dez 2023 mal wieder Auskunftsverlagen des JA erfüllt und auf Neuberechnung gewartet.
Ab Januar 24 zur Abwechslung und in Anbetracht des Alters meines Kindes auch mal nach Nachweisen gefragt. Erst beim JA. Keine erbracht. Dann bei der KM. Keine erbracht. Nochmal KM. Bla-bla-Email als Antwort - ohne Nachweise.

Im April 2024 Abänderungsklage auf 0 eingereicht und Nachweise gefordert.

Im Juni dann auch mal die Neuberechnung samt Aufforderung seitens des JA jetzt doch gerne rückwirkend ab Dez. 23 115% beglaubigen zu lassen (meine Fahrtkosten wurden gänzlich ignoriert. Begründung, weil ich keinen Steuerbescheid abgegeben habe. Die 100% sind immer gesichert, auch mit Fahrkosten). Auf laufendes Verfahren verwiesen und mich für's Verständnis bedankt, dass ich solange hier ein Verfahren läuft, nichts dergleichen tun werde.

August dann Beschluss auf Einstellung der Zwangsvollstreckung - da weiterhin keine Nachweise.
Jugendamt informiert und auf die Einstellung der laufenden Zahlungen (abgesehen von den Rückstandsraten) hingewiesen. Antwort: Sie seien nicht am Verfahren beteiligt und aktuell nicht an einer Pfändung o.ä. interessiert, bla bla.
 
Gaaanz plötzlich hat die Gegenseite es dann doch im Oktober(neues Schuljahr) geschafft, eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen. Also für's Jahr 2024/2025. Für das Schuljahr 2023/2024 ist bisher nichts nachgewiesen.
 
Nun gibt es einen  "Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung Datum XY".

Jetzt die Fragen in meinem Kopf. Werde ich auch noch mit meinem Anwalt besprechen, aber ich schätze die ein oder andere Meinung zusätzlich schadet nicht.

Da das aktuell laufende Schuljahr ja nachgewiesen ist, wird eine Abänderung auf 0,00 ja nicht zustande kommen können. Aber was kann denn überhaupt noch zustande kommen?

Nehmen wir an, die Güteverhandlung scheitert und es wird weiterhin nicht das vergangene Schuljahr nachgewiesen, was würden die meisten Richter in diesem Fall entscheiden?

Oder, was könnte ich überhaupt in der Güteverhandlung, also mit einem Vergleich, positives für mich erreichen? Letztes Schuljahr nicht nachgewiesen, aber Unterhalt kassiert, ich weiß, ist "verbraucht", aber kann man das z.B. mit dem Rückstand verrechnen?  Welche Strategie fahren?

Schonmal vielen Dank, für eure Hilfe & Einschätzungen

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  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung
Geschrieben von: Nintendo - 20-11-2024, 10:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

mich wird voraussichtlich der Fall ereignen, dass meine Ex in ein paar Jahren verbeamtet wird und in die PKV wechseln wird.
Soweit super, insbesondere wenn die Kinder mal über 18 sind.

Aber, damit müssten meines Wissens nach die Kinder, die bei der Mutter leben, auch in die PKV wechseln. Wären die Kinder jetzt schon in einer PKV wäre das ein Sonderbedarf, den ich zusätzlich zum Unterhalt anteilig zu tragen habe. Wäre das auch so, wenn dieser Fall erst nach der Scheidung eintrifft? Theoretisch könnte sich die Ex ja auch als Beamtin in der GKV bleiben.

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  Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
Geschrieben von: Axel5 - 19-11-2024, 12:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

ich bin mittlerweile seit 6 Monaten glücklich geschieden und zahle nur das Mindestunterhalt für meine Tochter, die bei der KM wohnt. Der ältere Sohn lebt bei mir.
Da die KM wenig Geld verdient usw. weigert sie sich irgendeinen Unterhelt für den Sohn zu zahlen.

D.h. ich zahle für das Kind, sie nicht. Wir haben sogenannte "aufgeteilte Kinder".

Frage in die Runde: kann was gerichtlich angeordnet werden, wenn ich Zahlungen für die Tochter einstelle, mit der Begründung, dass bei "aufgeteilten Kindern" grundsätzlich kein Unterhalt an den anderen zu zahlen ist, da jeder seiner Unterhaltspflich schon nachkommt, indem er das Kind, welches bei ihm wohnt, unterhält.

Muss ich überhaupt in dem Fall Kindesunterhalt zaheln?

Gibt es eine Möglichkeit die KM dazu zu zwingen etwas zu zahlen?

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  Lesben-Ehe als kreative Absicherung gegen Unterhaltsforderungen?
Geschrieben von: kronner - 14-11-2024, 14:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

meine Partnerin wünscht sich ein Kind. Ich bin der Trennungsfaq sehr dankbar, dass ich es bis 45 geschafft habe, kinderlos zu bleiben, aber ich finde ihre Idee nicht grundverkehrt.
Natürlich möchte ich keine Vaterschaft unter den aktuellen gesetzlichen Regeln.

Daher die Idee:
Meine Freundin heiratet eine mit uns beiden befreundete Frau, die ebenfalls einen Kinderwunsch hat. Ich zeuge mit einer der Damen ein Kind und die zwei Damen sind Co-Mütter, während ich nur der der Samenspender bin.
Ich habe kein Problem, für die tatsächlichen Kosten des Kindes aufzukommen, aber wenn es hart auf hart kommt, müssten die zwei Damen sich einigen und ich bin raus aus der Nummer.


Zumindest die zukünftige Gesetzgebung in DE sollte das ermöglichen. Ggf. gibt es bereits Länder, in denen das möglich ist? Wir möchten ohnehin nicht in DE leben.
https://www.deubner-recht.de/themen/fami...echt-2024/

Mir ist klar, das Co-Parenting nicht jedermanns Sache ist, aber sowohl meine Freundin und ich wünschen uns keine klassische Vater-Mutter-Kind-Familie, sondern ein größeres Netzwerk an Menschen, die sich um das Kind kümmern. Typischerweise ist es auch in diesen Netzwerken so, dass der biologische Vater die rechliche Verpflichtung übernimmt. Dies möchte ich mit der o.g. Idee ausschließen.


Was haltet ihr von der Idee?

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  Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern
Geschrieben von: Sneibu - 14-11-2024, 13:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

ich weiß, dass der Sonderbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder entsprechend dem Einkommen der Eltern aufgeteilt wird. Ich wollte nun gerne wissen, wie dieses Einkommen berechnet wird.

Hintergrund: Wenn ich von meinem Nettoeinkommen den Unterhalt für meine beiden Kinder abziehen, dann habe ich dasselbe Netto-Einkommen wie die Kindsmutter. Dann wäre eine 50:50 Aufteilung von Sonderbedarf doch gerecht.

Oder werden meine Unterhaltsleistungen gar nicht berücksichtigt - was ich als ungerecht empfinden würde....



Vielen Dank für eure Rückmeldungen, Jens

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