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| Umzug mit dem Kind |
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Geschrieben von: Axel5 - 05-03-2025, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen!
Habt ihr Tipps, wie es am besten angegangen werden soll, wenn ein Umzug in eine andere Stadt (900 km Entfernung) zusammen mit dem Kinde geplant ist?
Eckdaten:
Sohn: 13,5 Jahre alt, wird in 3 Monaten 14. Er ist schon an der neuen Schule angemeldet und der neue Wohnort ist für ihn nicht komplett neu. Wir haben da schon mal gelebt. Freundeskreis vorhanden. Die neue Schule ist seine Favoritschule. Er beendet 8. Klasse noch auf der alten Schule und geht am neuen Wohnort dann in die neunte Klasse Privatschule mit dem Schwerpunkt, was er schon lange angestrebt hat. Er lebt mit mir im Haushalt seit 3 Jahren (seitdem ich ausgezogen bin aus der Ehewohnung). Er besucht die Mutter einmal in der Woche. Er wünscht sich den Umzug und die neue Schule sehr und spricht sich voll dafür aus.
Mutter ist noch nicht vollständig informiert. Aus den vorgegangenen Gesprächen ist klar, dass sie dagegen sein wird.
Ich überlege, ob es Sinn macht vielleicht schon jetzt das Jungendamt zu informieren. Frage mich aber, wie man da vorgehen kann, um den geplanten Wohnortwechsel und Schulwechsel zu gestalten, ohne dabei selber das Sorgerecht zu verlieren.
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| Mutter "krank", JA kommt in´s Spiel |
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Geschrieben von: Blan - 04-03-2025, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
Ich versuche mich kurz zu halten. Wenn ich zu knapp schildere, fragt bitte einfach nach, dann erkläre ich ausführlicher.
Ich bin jetzt seit 10 Monaten von meiner Frau getrennt. Wir haben 2 Kinder im Kindergartenalter. Ich hab unfassbare Dinge erlebt. Alle Fachleute, mit denen ich gesprochen habe, sagen mir, meine Ex ist einfach super krank. Eine genaue Diagnose ist natürlich anhand meiner Schilderungen schwierig bis unmöglich, aber es scheint in die psychotische Richtung zu gehen. Das äußert sich vor allem in schrecklichen, beängstigenden Wutanfällen bis zum totalen Kontrollverlust, und einer Ablehnung mir und meiner Familie gegenüber, die fast schon paranoide Züge annimmt.
Nun ist mir klar, dass man mit solchen „Vorwürfen“, die sich nicht beweisen lassen, Probleme hat. Deswegen hat auch mein Anwalt eigentlich gesagt, wir haben da nichts zu gewinnen, wenn wir damit zu irgendwelchen Stellen gehen.
Jetzt war es aber so, dass wir eine Mediation bei einer karitativen Einrichtung gemacht haben, und sie ist da in 2 aufeinanderfolgenden Terminen derart ausgerastet, dass die beiden Psychologinnen, die das geleitet haben, mich um einen Einzeltermin gebeten haben, wo sie mir gesagt haben, sie finden ihr Verhalten derart auffällig, dass man das nicht so stehen lassen kann. Sie legen mir ganz stark an´s Herz, damit zum Jugendamt zu gehen und wollen auch selbst den Kontakt da zum Jugendamt. Den Termin hatte ich vor ca 2 Wochen, hab mich da durchaus ernstgenommen gefühlt. Die Mitarbeiterin vom JA hat mittlerweile mit einer der Mediatorinnen geredet (Schweigepflichtsentbindung besteht) und plant einen Hausbesuch oder vielleicht hat der auch schon stattgefunden.
Was mir irgendwie unklar ist, wohin sich das Ganze (im besten Fall) entwickeln könnte. Die JA Frau hat z.B. eine Familienhilfe als Möglichkeit in den Raum gestellt, verspreche ich mir irgendwie nicht so viel davon. Nach dem Hausbesuch könnte es einen gemeinsamen Termin mit mir und meiner Ex beim JA geben. Sollte sie da wieder ausrasten, was ich für wahrscheinlich halte, würde mir das in die Karten spielen.
Meine Ziele wären ganz grob gesagt, dass das erstmal einfach ein Thema wird, über das gesprochen wird, damit das mal aktenkundig wird. Irgendwie müsste sich die Situation ändern, das ist für alle eine totale Belastung, weil wir auch schon an einfachsten Dingen, wie dem Ausfüllen eines Formulars regelmäßig fast scheitern, weil sie aus allem ein Drama macht. Ich möchte sichergehen, dass das allen bewusst ist, dass bei ihr was nicht stimmt im Oberstübchen, schon als Rückversicherung für mich, wenn da noch irgendwelche wilden Geschichten passieren. Und ich möchte mittelfristig mehr Umgang.
Meinungen?
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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? |
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Geschrieben von: väterchen_frust - 03-03-2025, 10:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (123)
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Hi,
erstmal cool, dass es so ein Forum gibt!
Kurz zur Situation:
- Kind 7, kein GSR (nie gehabt, einmal versucht, Vergleich geschlossen, immer noch keins). Umgang funktioniert seit Prozess einwandfrei, KM hat 'Schuss vor den Bug' erhalten und nun 'Angst', weiter zu boykottieren. Trotzdem nutzt sie nat. jede Gelegenheit, ihre Macht zu demonstrieren. Alle Beschlüsse (Vergleiche) mittlerweile ausgelaufen, wir organisieren uns selbst
- Kind seit ca. einem halben Jahr auffällig, Mutter seit circa anderthalb Jahren (und zwar 'richtig' auffällig - hier stimmt was nicht im Oberstübchen)
- Anfang 2025 aufgrund des bedenklichen geistigen Zustands der KM das JA eingeschaltet. Nachdem die KM 'vergessen' hatte, das Kind zur Schule zu schicken und die Schule wohl nichts gutes über KM beim JA zu berichten wusste, 'ermittelt' das JA. Problem: KM ist hochmanipulativ, findet 'auf alles' eine Antwort (wenn auch noch so unlogisch) und versucht, sich irgendwie 'durchzuschlängeln' beim JA (eine konkret 'nachweisbare' Kindswohlgefährdung wie blaue Flecke o.ä. liegt somit nicht vor, allerdings di psychische Belastung sowie die immer wieder stattfindenden Aussetzer der Mutter, die unabhängig - z.B. von der Schule - dokumentiert wurden)
- KM glaubt nunmehr (sie weiß es nicht genau und ihr 'paranoider' Zustand lässt ihr wohl keine Wahl), dass ich ursächlich hinter allem stehe (habe dem JA 'eingeredet', dass sie geisteskrank ist) und hat einen (argumentativ mehr als lächerlich begründeten) Gewaltschutzantrag gestellt sowie drei (!) Strafanträge gestellt (u.a. 'Bruch der Vertraulichkeit des Wortes' sowie 'Verleumdung': die KM geht wirklich davon aus, ich hätte sie während eines Telefonats - in dem sie von ihrer Geisteskrankheit spricht - aufgenommen, diese Aufnahme dem JA vorgelegt und deshalb würden die nun 'ermitteln')
Kurz zum Plan:
- ich habe mündliche Verhandlung zum Gewaltschutz beantragt, die Beweislage (Mutter stellt mir nach, lässt sich trotz Aufforderung nicht abwimmeln, wurde von mir überall gesperrt und sucht trotzdem Kontakt, persönliche Begegnung nur unter Zeugen, etc.) ist 'eigentlich' eindeutig.
- in meiner schriftlichen Stellungnahme weise ich auf die Gesamtumstände hin und bitte den Richter 'subtil' eine Kindswohlgefährdungsprüfung zu veranlassen
- Anwältin war wegen Gewaltschutz erst 'verunsichert' ("nichts läuft gegen eine abgezockte Mutter, die aufdreht"), als sie aber Begründung etc. gelesen hat meinte sie "die Frau schaufelt sich ihr eigenes Grab". trotzdem: Anwältin ist Anwältin. Will auf beide Aussagen nicht zu viel geben.
Input:
- gute Idee // schlechte Idee?
- was noch beachten? GSR und Umgang direkt mitbeantragen?
- sonstwas? Noch Infos gebraucht?
Danke und Grüße
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| Beistandschaft Grenzen Unterhalt |
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Geschrieben von: lefthook030 - 02-03-2025, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo,
suche Rat. Kann die Beistandschaft vom Jugendamt auf Antrag der Kindesmutter detaillierte medizinische Befunde anfordern?
Habe ärztliches Attest eingereicht was nur Leistungsunfähigkeit belegt ohne Befunde. Beistandschaft möchte nun detaillierte Diagnosen, Prognosen und Verläufe haben zustätzlich zu Krankschreibungen um um zu verzögern.
Fällt das nicht unter Datenschutz sensible Daten?
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unzulässiger Nachforderung und Beschwerde bei Datenschutzbehörde gegen Jugendamt ?
Danke
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| Unterhalt im Falle militärischer Unterstützung der Ukraine |
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Geschrieben von: Markus Müller - 01-03-2025, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallöchen, wie ihr alle bestimmt die aktuellen Ereignisse in der Ukraine verfolgt habt, wisst ihr ja dass es seitens EU nicht ausgeschlossen ist, dass wir da noch aktiv werden müssen. Da frage ich mich: wer kommt dann für den Unterhalt auf? Weil die Unterhaltspflicht bleibt ja sicherlich bestehen. Ich vermute der Staat zahlt dann den Vorschuss und man kommt zurück wenn man Glück hat und ist dann erstmal verschuldet?
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| Unterhaltstitel JA oder Notar und wie? |
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Geschrieben von: JohnDoe2000 - 27-02-2025, 21:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo an die Forumsgemeinde,
nun ist die Zeit gekommen, dass ich einen Unterhaltstitel erstellen lassen soll.
Ich habe die FAQs gelesen, aber ich habe immer noch Zweifel. Die Anwälte haben sich auf einen bestimmten Prozentsatz der Düsseldorfer-"Märschenstabelle" geeinigt und bitten mich, zum JA zu gehen, um den Titel zu erhalten.
Ist das ratsam oder ist es besser, zu einem Notar zu gehen?
Notare machen das nicht umsonst, und die Ex will eine Titelurkunde vom JA. Ich möchte vermeiden, dass ich noch mehr Probleme bekomme und dass der Unterhalt noch höher berechnet wird als der jetzige.
Was ratet ihr mir?
Ich habe den FAQs entnommen, dass ich, wenn ich es beim JA mache, da ich ein variables Gehalt habe und es sinken kann, die Grundlage für die Unterhaltsberechnung setzen sollte. Wie kann ich das tun? Zum Beispiel „Der Unterhalt basiert auf dem bereinigten Monatsgehalt von XYZ€“? Und/oder kann auf die von den Anwälten ausgetauschten Schriftsätze verwiesen werden?
Danke im Voraus für die Erfahrungen und Empfehlungen.
Grüße, JD
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| scheidungsfolgevereinbarung - frage eines laien... |
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Geschrieben von: netlover - 27-02-2025, 11:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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hallo in die runde,
genau vor einem jahr bin ich geschieden worden, und wir hatten vor dem notar eine
sog. trennungsvereinbarung, bei der alles ausgeschlossen wurde. jeder verzichtete auf
alles etc.
jetzt ist es so, daß mir einige sachen verheimlicht wurden....
frage:
1. besteht die möglichkeit, nachträglich - also nach scheidung - diese vereinbarung anzufechten?
2. müssen dafür schwerwiegende gründe vorliegen?
3. muß das ein anwalt beantragen?
wenns nicht geht...hab ich halt pech...trotzdem vielen dank für gedanken...
bb
netlover
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| Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe |
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Geschrieben von: tad - 26-02-2025, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Sachverhalt: - verheiratet seit 26 Jahren, gemeinsamer Haushalt in abbezahltem Doppelhaus in Großstadt in Baden Württemburg
- 2 Kinder, gemeinsames Sorgerecht, alle vier noch in eigenem Reihenhaus lebend
- K1, 20 Jahre, Abitur, keine sich anschließende Ausbildung, sondern sofort Studium, Jura
- K2, 19 Jahre, Abitur, in Ausbildung, Steuerfachberatung, Studium geplant
- K2 plant Auszug nach Ausbildung, K1 vermutlich nach Abschluss Bachelor
- Ehefrau, 50-60 Jahre, Beamtin in Teilzeit, jedoch bis auf Mutterschutzzeit immer arbeitend gewesen
- Ehemann, 50-60 Jahre, Angestellter bei Mittelständler
- Ehe mittlerweile zerrüttet, viel Streit und Frustration beiderseits, Beratungsangebote ausgeschöpft
- Haus bietet momentan keine realistische Möglichkeit der Trennung unter einem Dach
Ich möchte besser verstehen, was ein Versuch einer,- ggfs. vorläufigen,- räumlichen Trennung durch Auszug meinerseits in eine eigene Mietwohnung für Risiken bietet.
Die Seiten auf Trennungsfaq und entsprechende Foreneinträge empfehlen ja oft, wegen minderjähriger Kinder nicht auszuziehen und eine Trennung im häuslichen Umfeld zu erreichen. Unsere Kinder sind aber ja volljährig.
Stichworte: - Recht auf Wiedereinzug und Durchsetzbarkeit
- Möglichkeit eines Hausverbots durch Ehefrau
- Kindesunterhalt und Wohn(wert)vorteil der Ehefrau bei volljährigen Kindern
- Minderung des Ehevermögens durch zusätzliche Kosten 2. Haushalt während der noch bestehenden Ehe
- Bewertung eines Auszugs des Ehemanns aus richterlicher Sicht (auch falls Wechselmodell nicht möglich oder von Kindern ungewollt)
Wer von Euch hat das so durchexerziert und möchte seine Erfahrungen und Empfehlungen teilen?
Was übersehe ich bislang?
Danke im voraus für Eure Mithilfe.
Die Seiten auf Trennungsfaq, das Forum und seine Einträge sind Gold wert. Auch dafür danke.
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| Gmbh Gründen trotz pfändung |
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Geschrieben von: Haseeins - 24-02-2025, 14:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo in die Runde,
Aktuell läuft ein schriftliches Verfahren zur Feststellung eines Kindesunterhalttitels, das meine Ex-Partnerin eingeleitet hat. Seit Anfang an (ca. 2,5) Jahren habe ich keine Zahlungen geleistet. Ich bin derzeit angestellt, plane jedoch sehr bald, mich selbstständig zu machen. Mein Vermögen besteht hauptsächlich aus Bargeld sowie Guthaben auf Drittbankkonten, die ich gegebenenfalls außerhalb der EU transferieren könnte.
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
- Ist es möglich, trotz privater Schulden (oder Pfändung) eine GmbH oder UG zu gründen?
- Wäre es aus rechtlicher Sicht sinnvoller, wenn eine dritte Person die Gesellschaft gründet und mich als Geschäftsführer anstellt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
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| Stellungnahme vom Jugendamt von Amtsgericht f. Sorgerecht |
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Geschrieben von: _2hell - 20-02-2025, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Moin! Ich habe mal eine Frage: Das Jugendamt hat mich angeschrieben, weil es mit mir sprechen möchte, weil das Amtsgericht das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten hat, weil meine Exfrau / Kindesmutter einen Sorgerechtsantrag gestellt hat. Ist es normal, dass das Gericht mich als Vater nicht informiert? Kontaktdaten meines Anwalts (für die Änderung des Titels liegen ja vor). Kann meine Exfrau dann schalten und walten wie sie will, wenn der Sorgerechtsantrag durch geht? Auf welche Dinge habe ich dann keinen Einfluss mehr, wenn ich das Sorgerecht verliere? Ich befürchte große finanzielle Nachteile für die Kinder, wenn meine Exfrau durchregiert und meine Kinder von meiner Mutter erben. Wie am besten vorgehen?
Dank Euch!
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