Gestern, 13:41
Im Unterhaltsrecht ist seit Jahren viel überfällig, sogar die Justiz beklagt das, von den Regierungsheinis egal welcher Couleur interessiert das keine Sau. Diese Komplettversager sind vollauf mit plündern und Gesellschaft zerstören beschäftigt und jagen ihren Ideologien nach wie liebeskranke Stinktier-Rüden den Fähen.
Beim Thema "Gewaltschutz" herrscht dagegen höchste Aktivität, ein Begriff der eigentlich ganz anders heissen müsste, aber das wäre politisch unkorrekt. Da übertrifft sich dieselbe Polit-Clique im tugendsamen verschärfen, erweitern. Es gibt damit zwar nicht weniger Gewalt, aber die Gründe sind eben politisch völlig unkorrekt, aber es kostet mehr und erhöht auch das Missbrauchspotential weiter. Hier mal, was aktuell läuft:
- "Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter sowie die stärkere gesetzliche Verankerung von Täterarbeit als begleitende Maßnahme zu Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz". Wie üblich gibts schwuppdiwupp keine Täterinnen. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb...esetz.html
- "Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen. Institutionelle Verzahnung von Polizei, Familiengerichten und weiteren beteiligten Stellen". Gesetzentwurf von Ende Oktober: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...onFile&v=1
Anschuldigungen lohnen sich so richtig, Antrag reicht bereits: Familiengerichte sollen verpflichtet werden, die Polizei bereits zu informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht, um ein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr zu ermöglichen.
- "Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Auch wenn der Schwerpunkt im Straf- und Strafverfahrensrecht liegt, sind mittelbare Auswirkungen auf familiengerichtliche Verfahren, etwa bei Sorge- und Umgangsentscheidungen nach Gewalterfahrungen, absehbar.". Referentenentwurf des BMJV vom 26.11.2025. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb...itung.html
- ein ganz neues "Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung" https://www.famrz.de/gesetzgebung/strafr...utung.html
Ob ich da klagen kann wegen Ausbeutung durch das Unterhaltsrecht und der Zwangsheirat über Bedarfsgemeinschaften, Unterhalt?
- "Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt". Schon beschlossen. Es verpflichtet, "ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen - unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen der Betroffenen." "Geschlechtsspezifisch", so nennt man also den Sexismus heute.
https://frauengewalt.wordpress.com
https://link.springer.com/article/10.100...23-10102-1
https://theconversation.com/helping-male...ole-196712
https://www.welt.de/print/die_welt/polit...rauen.html
https://quillette.com/2022/05/21/why-the...tic-abuse/
Beim Thema "Gewaltschutz" herrscht dagegen höchste Aktivität, ein Begriff der eigentlich ganz anders heissen müsste, aber das wäre politisch unkorrekt. Da übertrifft sich dieselbe Polit-Clique im tugendsamen verschärfen, erweitern. Es gibt damit zwar nicht weniger Gewalt, aber die Gründe sind eben politisch völlig unkorrekt, aber es kostet mehr und erhöht auch das Missbrauchspotential weiter. Hier mal, was aktuell läuft:
- "Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter sowie die stärkere gesetzliche Verankerung von Täterarbeit als begleitende Maßnahme zu Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz". Wie üblich gibts schwuppdiwupp keine Täterinnen. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb...esetz.html
- "Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen. Institutionelle Verzahnung von Polizei, Familiengerichten und weiteren beteiligten Stellen". Gesetzentwurf von Ende Oktober: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...onFile&v=1
Anschuldigungen lohnen sich so richtig, Antrag reicht bereits: Familiengerichte sollen verpflichtet werden, die Polizei bereits zu informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht, um ein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr zu ermöglichen.
- "Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Auch wenn der Schwerpunkt im Straf- und Strafverfahrensrecht liegt, sind mittelbare Auswirkungen auf familiengerichtliche Verfahren, etwa bei Sorge- und Umgangsentscheidungen nach Gewalterfahrungen, absehbar.". Referentenentwurf des BMJV vom 26.11.2025. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgeb...itung.html
- ein ganz neues "Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung" https://www.famrz.de/gesetzgebung/strafr...utung.html
Ob ich da klagen kann wegen Ausbeutung durch das Unterhaltsrecht und der Zwangsheirat über Bedarfsgemeinschaften, Unterhalt?
- "Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt". Schon beschlossen. Es verpflichtet, "ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen - unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen der Betroffenen." "Geschlechtsspezifisch", so nennt man also den Sexismus heute.
https://frauengewalt.wordpress.com
https://link.springer.com/article/10.100...23-10102-1
https://theconversation.com/helping-male...ole-196712
https://www.welt.de/print/die_welt/polit...rauen.html
https://quillette.com/2022/05/21/why-the...tic-abuse/


