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| Unterhaltsberechnung: Berücksichtigung vom Nebenverdienst? |
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Geschrieben von: Anubis - 03-08-2025, 08:51 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo,
habe eine Frage, zu der ich widersprüchliche Aussagen im Internet finde.
Szenario ist folgendes:
- Verheiratet, 2 Kinder
- Mann: Vollzeittätigkeit + ergänzender Nebenverdienst (556 €-Basis) (Aufnahme des NV während Ehe)
Dann Trennung
- Mann wird unterhaltspflichtig ggü. Kindern und Ehefrau (TU)
- Annahme: Das Einkommen allein aus der Vollzeittätigkeit ist ausreichend, um den Unterhalt für die Kinder zu decken. Für den zusätzlichen Trennungsunterhalt jedoch nicht vollständig.
Die Fragen:
Wird das Einkommen des Nebenverdienstes bei der Berechnung der Unterhaltshöhen (Tabellenstufen) in voller Höhe herangezogen? Wird da zwischen KU und TU unterschieden?
Wie sieht es dann nach der Scheidung aus, sprich wenn der Anspruch auf TU entfällt?
Hintergrund der Frage: Ich überlege, ob es überhaupt sinnvoll ist einen Nebenverdienst während der Ehe aufzunehmen, falls es dann nach einer Trennung dazu kommt, dass dieser nur noch ausgeführt wird, um Unterhaltsansprüche zu bedienen und man dann nicht so ohne weiteres diesen beenden kann, da der Titel eben vom Bestehen des NV ausgeht.
Hat jemand Erfahrungen dazu? Vielen Dank
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| Umgang und Anpassungsstörung |
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Geschrieben von: RDS - 24-07-2025, 14:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Zusammen, Ich habe einen Freund, mit einer aktuellen Frage. Nennen wir ihn Stefan.
Stefan lebt getrennt und das schon recht lange. Hat sich Jahrelang für ein Wechselmodell eingesetzt und hat auch erfolglos den Klageweg begangen. Herausgekommen ist 40/60 mit Viel Aufwand und wenig Rechten. Über die Jahre hat das an Stefan genagt und er ist daran kaputt gegangen. Im Genauen hat er eine Anpassungsstörung (Verbitterungsstörung) und eine Depression entwickelt. Auslöser von Schüben ist in dem Fall der Umgang und die damit verbundene Ungerechtigkeit. Mittlerweile hat Stefan Angst seinen Job zu verlieren und muss etwas ändern. Stefan denkt sich, dass er, wenn er schon die Barunterhaltspflicht hat, seinen Umgang auf Grund seiner Erkrankung reduzieren muss, da er sonst völlig untergeht.
Der Beschluss sieht Ordnungsgeld und Haftstrafen vor. Was hat Stefan zu befürchten, wenn er sich trotzdem weitestgehend zurückzieht und seinen Umgang z.B. auf einen Wochentag verlegt? Mehr traut sich Stefan nicht mehr zu. Wie geht Stefan bestenfalls vor?
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| JA verlangt erneut Einkommensnachweis nach 1 Jahr |
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Geschrieben von: molchzar - 20-07-2025, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen !
mal eine kurze Frage hier in die Community.
Im März letzten Jahres bekam ich eine Aufforderung des JA meine Einkünfte offenzulegen, soweit nichts ungewöhnliches, da das JA dies im 2 Jahresrhythmus regelmäßig tut. Daraufhin habe ich keine Rückmeldung seitens des JA erhalten, aber da sich an meinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat , fand ich das auch nicht verwunderlich.
Nun bekomme ich vor ein paar Tagen erneut eine Aufforderung mein Einkommen nachzuweisen ( nahezu der gleiche Formbrief und Formular). Eigentlich wäre ja turnusgemäß in einem Jahr wieder Zeit für diese Abfrage.
Da mir das ein wenig komisch vorkommt nun meine Frage : Sollte ich mich mal mit dem JA in Verbindung setzen und nachfragen was der Grund dafür sein kann, evtl. die Auskunft verweigern mit dem Hinweis, das die Auskunft schon letztes Jahr erteilt wurde und erst nächstes Jahr wieder möglich ist, oder einfach die Füße stillhalten und brav die Einkommensnachweise abliefern ?
Für ein paar Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß Molchzar
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| Tanzschule des Kindes |
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Geschrieben von: itler - 19-07-2025, 23:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo Forum-Kollegen!
Wir befinden uns mit meiner Ex-Partnerin im Trennungsjahr. Ich zahle Unterhalt für sie (sie verfügt über kaum eigene Einkünfte) sowie Kindesunterhalt für unser 13-jähriges Kind.
Meiner Ex fehlen derzeit die finanziellen Mittel. Noch vor Abschluss des Zugewinnausgleichs hat sie zunächst 50.000 € gefordert, später diese Forderung auf 10.000 € und zuletzt auf 5.000 € reduziert. Ihre Motivation: Aus ihrer Sicht handelt es sich ohnehin um „gemeinsames Geld“, und sie habe keinen Zugriff auf die Mittel, die für die Teilnahme des Kindes an Tanzsommerschulen im Ausland benötigt werden.
Ich bin grundsätzlich bereit, diese Kosten zu übernehmen, da sie der Förderung unseres Kindes dienen. Allerdings wird die Reise auch von meiner Ex begleitet, und ich möchte ihren Sommerurlaub nicht (mit)finanzieren.
Frage A: Falls ich die Kosten für die Tanzsommerschulen übernehme – kann ich diese beim Zugewinnausgleich in irgendeiner Form berücksichtigen? Wäre es sinnvoll, die Zahlung als Darlehen zu deklarieren?
Ist es möglich, dass meine Ex die Finanzierung dieser Fördermaßnahmen (z. B. Sommerschule) mit Unterstützung ihrer Anwältin rechtlich durchsetzen kann?
Ich trage derzeit außerdem die laufenden Kosten für die reguläre Tanzschule in Deutschland. Aufgrund wiederholter zusätzlicher Unterhaltsforderungen über ihre Anwältin ziehe ich in Erwägung, diese freiwilligen Leistungen künftig einzustellen.
Frage B: Besteht für meine Ex die Möglichkeit, auch die Förderung solcher Zusatzangebote (wie Tanzunterricht) gerichtlich durchzusetzen?
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| Rhetorik der Helferbranche |
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Geschrieben von: Alles-durch - 18-07-2025, 09:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Ich habe mal eine kleine Frage in die Runde.
Mir ist es sehr häufig aufgefallen, dass sich die gesamte Helferbranche bei Gerichtsverfahren im Vorfeld abgestimmt hat.
Die Gerichtsverfahren sind nicht fair, sondern zielorientiert. Der Elternteil, wo das Kind leben soll, wird gestärkt und der Elternteil, wo das Kind nicht leben soll wird geschwächt. Was dann logischer Weise beim benachteiligten Elternteil zu immer mehr Haß und bei dem bevorzugeten Elternteil zu immer mehr Gehässigkeiten führt.
Da hat sich die KM irgend eine boshafte Aktion gegen das Kind gebracht, die zu einer Eskalation im Haushalt der Mutter führen, was dann unter 4 Augen mit mir besprochen wird und mir erklärt wird, dass die Mutter sich einsichtig zeigt.
In offiziellen Stellungnahmen oder Verhandlungen, werden die Ursachen von der Helferbranche und dem Gericht verschwiegen. Stattdessen wird mir sehr Abstrakt über "schlecht Reden über die Mutter" und "Aufwiegeln des Kindes" die Schuld in die Schuhe geschoben. Der Elefant im Raum, wird nicht erwähnt, obwohl ihn alle sehen.
Als Ergebnis geht die Mutter gestärkt aus der Situation raus und ich geschwächt. Einerseits ist aktenkundig, dass ich der Bösewicht bin (was eine Gruppe von unbefangenen Menschen festgestellt hat) und andererseits hat das Kind gesehen, dass der Papa gegen die Mama nicht ankommt.
Das ist keine Ausnahme oder an ideologisch verstrahlte Personen gebunden. Ich habe ehr das Gefühl, dass es ein technokratisches Vorgehen aus dem Handbuch ist.
Kann mir das jemand erklären?
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| Rückfallklausel Immobilie Zugewinn |
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Geschrieben von: Jane - 17-07-2025, 07:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Liebe Community,
ich habe ein Haus von meiner Mutter übertragen bekommen. Es gehört mir alleine und ich stehe alleine im Grundbuch. Mein Ex Mann fordert innerhalb der Frist eine hohe, völlig überzogene, Summe an Unterhalt, die mich zwingen würde mein Haus zu verkaufen. Dies ist jedoch nicht möglich, da meine Mutter mit im Haus wohnt. Sie hat Wohnrecht und Nutzungsrechte, sogar in meinem Privatbereich, was das Haus unverkäuflich macht und auch eine Vermietung ist nicht möglich.
Wir haben renoviert und dafür ein Darlehen aufgenommen. Die hohe Summe zahle ich seit vielen Jahren alleine ab. Weitere Schulden kann ich nicht tragen und tilgen. Wir sind mittlerweile vor Gericht und es wurde auch ein Gutachten erstellt.
Bei näherer Auseinandersetzung mit der Übertragungsurkunde habe ich hier eine Rückübertragungspflicht bei Veräußerung oder Belastung gefunden. Dies trug ich bei Gericht vor, da mein Anwalt wenig Engagement gezeigt hat. Man setzte sich mit dem Thema auseinander, aber es gibt hier keine eindeutige Rechtssprechung und ein Urteil, demnach der Zugewinn um 1/3 gekürzt wurde. In der Fachliteratur ist auch zu finden, dass der Zugewinn in solchen Fällen nicht zu bilanzieren ist.
Ich suche jetzt nach weiteren Personen mit solchen Formulierungen in der Übertragungsurkunde und Erfahrungen, wie sich das auf den Zugewinn ausgewirkt hat.
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| Kind über 18 fragt nach Unterhalt |
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Geschrieben von: Booster - 14-07-2025, 03:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (39)
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Hallo,
Ich brauche ein paar Tipps zur Klärung meiner meiner Situation.
- Mein Verdienst beträgt ca. 1900€ Netto
- Verdienst Kindesmutter momentan unbekannt, mindestens so viel wie ich oder mehr
- Kind 1 Ist 18,5 Jahre alt, mit der Volljährigkeit wurde der Unterhalt eingestellt
- Kind 2 ist 17 Jahre alt, bekommt 394€ (Niveau vom UHV)
- Alle Kinder wohnen bei Kindesmutter (soweit ich weiß)
- Gymnasium hat mir das Zeugnis für Kind 2 geschickt, für Kind 1 kam kein Zeugnis
Heute kam WhatsApp Nachricht, vom Kind 1:
Lieber Papa,
ich hoffe, es geht dir gut. Ich möchte ein Thema ansprechen, das grundsätzlich wichtig ist und das wir aus meiner Sicht in Ordnung bringen sollten. Es geht um die Unterhaltszahlungen, zu denen du als Vater gesetzlich verpflichtet bist ,und zwar auch über mein 18. Lebensjahr hinaus, solange ich mich in der Schul- oder Berufsausbildung befinde.
Die Höhe richtet sich weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle und deinem Einkommen. Ich möchte dich bitten, dich dazu zu äußern und mitzuteilen, wie du künftig deiner Unterhaltspflicht nachkommen wirst.
Mir ist wichtig, dass wir das ohne Anwalt und auf direktem Weg miteinander klären können. Sollte das jedoch nicht möglich sein, behalte ich mir vor, den rechtlichen Weg zu gehen, auch wenn ich das ehrlich gesagt lieber vermeiden möchte.
Ich hoffe, wir finden eine faire Lösung und du meldest dich zeitnah.
Viele Grüße
Was soll ich antworten? Mehr als jetzt kann ich nicht zahlen, mir bleibt nur der Selbstbehalt.
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| Steuerfrage zum Kinderfreibetrag |
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Geschrieben von: i-wahn - 03-07-2025, 12:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Mein Sohn war 2024 komplett im Heim. Die Jugendhilfe hat mir dementsprechend einen ordentlichen Kostenvoranschlag umgehängt. Trotzdem reicht auch mein irrer Beitrag natürlich nicht, um die völlig verrückten Kosten zun decken. Meine Vermutung ist, daß die Mutter nur das Kindergeld abgedrückt hat aber keinerlei eigenen Beitrag.
Deswegen wäre es nach meinem Verständnis so, daß ich eigentlich den vollen Kinderfreibetrag bekommen müßte, weil die Mutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Liege ich da richtig? Im Netz finde ich eher nur gegenteilige Ansichten.
Zusätzlich möchte ich natürlich auch den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und am liebesten auch noch den Alleinerziehenden Freibetrag. Wobei ich letzteren wohl nicht bekommen werde. Echt irre was sich die Damen sich da noch einstecken. Da redet kein Mensch drüber. Da summiert sich über die Steuererleichterungen locker ein zweiter Unterhalt zusammen. Jedenfalls für jemanden der arbeitet.
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| Grundrechte Vorrang |
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Geschrieben von: sponti68 - 01-07-2025, 12:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Gibt es einen (höchstrichterlichen) Beschluss welches der beiden Grundrechte
- Recht auf Unterhalt eines (volljährigen) Kindes
- Recht auf selbstbestimmte Pflege (einer der beiden Elternteile ist pflegebedürftig Pflegegrad 3)
vorrangig ist?
Egal ob Grundsatz Beschluss, oder Einzelfall Entscheidungen. Gegebenfalls auch niedrigerer Instanzen.
weitere Frage, hat hier schon jemand den Fall gehabt, dass die Titel auf den Namen der Tochter existieren und das Kind, inzwischen volljährig nunmehr das Geschlecht geändert hat und auch den männlichen Vornamen eingetragen hat?
Klage erfolgt jetzt natürlich gegen den Sohn, aber im Beschluss steht ja jetzt dann selbst im Erfolg ein anderer Name als in den vorhandenen Titel.
Was wenn der Sohn danach einfach mit dem Titel (ausgestellt als Tochter) trotz Beschluss die Pfändung beantragt?
Wenn beispielsweise ein Beschluss besteht dass (Max/Sepp/Andreas/...) keinen Unterhalt mehr bekommt und aus Titeln nicht mehr gepfändet werden darf, und er dann einfach mit dem Titel (Alexandra/Susanne/Michaela/....) pfänden lässt.
Die Herausgabe wird schwierig. Selbstverständlich sind alle Titel urplötzlich "verschwunden" und selbstverständlich weiß man nicht wo diese sein könnten.
Nichts neues. das war auch schon so mit meinen Ausweispapieren, Führerschein, Fahrzeugbrief, etc.
immer dann wenn der mühsame und teure Weg der Wiederbeschaffung abgeschlossen war, wurden die entsprechenden Papiere völlig überraschend wieder gefunden.
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