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  § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
Geschrieben von: lordsofmidnight - 17-10-2008, 18:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hinsichtlich der Prüfung des § 1626 a BGB kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 25. November 2008.

http://www.abgeordnetenwatch.de/willi_br...rage145682

und Nr. 2:

http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_b...rage146144

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  Wie geht es jetzt weiter?
Geschrieben von: TheFooledOne - 14-10-2008, 12:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo liebe Leidensgenossen,

Ich habe im Mai 08 ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, dass meine Ex Hilfe zum Lebensunterhalt für mein Kind bezieht und wollten dementsprechend Auskünfte von mir (Gehaltsnachweise, Nachweise über Miete etc.) und meiner Ehefrau.

Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.), das habe ich der AA auch so geschrieben, zumal ich im Dezember 07 deren Auskunftsbogen bereits ausgefüllt, sowie Gehaltsnachweise geschickt hatte. Bei der Spalte zur Auskunft für die Ehefrau habe ich damals nur reingeschrieben "kann für sich selbst sorgen", das geht die gar nichts an, was meine Frau verdient. Auch habe ich der AA geschrieben, dass ich den Bogen schon ausgefüllt habe und sich seitdem nichts an den Zahlungen. sowie Einnahmen geändert hat, außer dass ich jetzt von meiner Ehefrau "getrennt" lebe und sie sich ans Jugendamt wenden sollen, da dort schon alles offen liegt. Wieso soll ich jetzt wieder den Bogen ausfüllen und wieder alles einschicken? Das leuchtet mir irgendwie nicht ein.

Dann habe ich Monate vom Amt nichts mehr gehört, bis letzte Woche ein Brief kam (mit normaler Post, kein gelber Brief), wo mir ein Bußgeld angedroht wird, falls ich der Auskunftspflicht nicht nachkomme. Soll ich jetzt zurückschreiben, dass sie mir noch mal so einen Bogen zukommen lassen (den alten habe ich weggeschmissen) oder reicht es, wenn ich Gehaltsnachweise und ärztl. Atteste über meine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit einreiche (die letzten drei Monate habe ich gerade mal 1.000 Euro brutto verdient)?

Übrigens habe ich vom Jugendamt seit April nichts mehr gehört. Nicht das ich da jetzt traurig darüber bin, meine Frau hat nur Angst, dass der dicke Hammer noch kommt. Oder kann es sein, dass sie (meine Ex) die Beistandschaft wieder gekündigt hat? Mich wundert es nur, da die sonst ziemlich schnell mit Geldforderungen sein. Oder bin ich in deren Augen wirklich ein Mangelfall, weil ich unter dem SB liege? Anrufen möchte ich dort nicht, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.

Was meint ihr, wie soll ich jetzt weiter mit der AA und JA verfahren? Ich nehme an, dass meine Ex wohl nicht arbeitet und Hartz IV bezieht.

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  Kein Zahler da - Kind muß in Afrika bleiben
Geschrieben von: lordsofmidnight - 24-09-2008, 16:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Mama kann keine 210 Euro monatlich Unterhalt für ihren Sohn aufbringen, kassiert hier selber Stütze. Nach Afrika zurück ist vermutlich nicht so ganz kuschelig. Und der deutsche Staat will auch nix zahlen. Händeringend wird jetzt jemand gesucht, der diesen Job übernimmt. Zitat: ""Oder es findet sich jemand, der eine Unterhaltsverpflichtung abgibt".

Schon 79 Leserkommentare, viele nicht gerade politisch korrekt.

http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/24/942250.html

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  Sie will ins Ausland
Geschrieben von: Chris9901 - 01-09-2008, 09:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo Leute,

das ist jetzt superärgerlich, ich hatte einen langen Thread verfaßt, und beim Abschicken war ich nicht mehr eingeloggt.

Deshalb in aller Kürze: Meine Nochfrau will mit den Kindern ins Ausland (nach Brüssel), sie hat dort ein attraktives Jobangebot bekommen.

Sie sagt, es wäre die Chance für sie, und dass sie die Kinder mitnimmt, ist für sie selbstverständlich.

(Sie war 6 Jahre Nur-Hausfrau, ich Alleinverdiener, seit 3 Jahren jobbt sie unregelmäßig auf Honorarbasis)

Die Kinder hätten dort auch bessere Möglichkeiten, Europaschule, Fremdsprachen usw. usf.

Ich bin voll vor den Kopf geschlagen, Brüssel ist 700 km weg. Ich will nicht, dass sie mit den Kindern abhaut!

Kann ich es verhindern? Wie die Rechtslage ist, weiß ich! Also, dass theoretisch beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen...

Aber wie ist die Realität?? Hab ich eine reelle Chance, es zu verhindern? Bitte ehrliche Antworten und Erfahrungen, kein Schönreden.

Ich arbeite voll, Kinder sind 11 und 7, unwahrscheinlich, dass ich alleiniges Sorgerecht bekommen.

Danke und Lg
Chris

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  Luxemburg: Volles Sorgerecht für alle Väter
Geschrieben von: borni - 12-08-2008, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind. ...
Damit passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann.
Wink
http://www.wort.lu/articles/6556144.html

So langsam kommt man in Europa dahinter, zunächst in den kleinen Staaten. Nur in Deutschland (noch) nicht.

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  Scheidung mit Grenzen
Geschrieben von: p__ - 11-08-2008, 13:53 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Beitrag der Deutschen Welle:
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144...16,00.html

"Denn in Sachen Scheidungsrecht liegen die Länder der EU meilenweit auseinander."

Oh ja. Und noch weiter, wenn man Deutschland einrechnet, das rechtstechnisch ja gar nicht zur EU gehört, wie unser BVerfG im Fall Görgülü feststellte.

"Bis zu einem einheitlichen europäischen Scheidungsrecht ist es also noch ein weiter Weg. Ob es eines Tages überhaupt dazu kommt, ist eher fraglich."

Dafür ist man äusserst flott und fix gewesen, einheitlich europäisch die Schwachsinnsunterhaltsurteile zu vollstrecken, die in Ländern wie Deutschland verhängt werden.

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