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  Umgangsregelung
Geschrieben von: Vater - 14-04-2009, 10:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Ich habe mir die Downloads und das Vorgehen bezüglich Umgangsregelung durchgelesen. Aber im konkreten Fall weiss ich nicht genau, wie ich das formulieren soll. vielleicht könnt ihr helfen .Es kam immer wieder zu Problemen mit dem Umgang zu meiner 8-jährigen Tochter. Meine Tochter wohnt circa 400 km von mir entfernt. Da nichts schriftlich zum Umgang vereinbart ist ( auch im Bereich UH-Zahlung gibt es noch keinen Titel ) erlaubt mir die Kindsmutter nur zu ihren Zeiten (i.d.Regel in den Ferien max 1 Woche) meine Tochter zu sehen. Meine Tochter weint, weil sie sich auf längeren Umgang eingestellt hat, als die Mutter Telefonterror betrieb. Eine zufällig gemachte Aufzeichnung liegt vor.Gemeinsame Sorge besteht nicht. Auch im Interesse meiner Tochter brauche ich daher feste Zeiten, wann ich mein Kind sehen darf. Aufgrund der Entfernung meiner Tochter möchte ich bis zu den nächsten Ferien möglichst ein Ergebnis haben. Habe ich eine Chance, sie z.B. die halben Sommerferien zu sehen ? Wie fordere ich sie auf, mit der 10 -Tage Frist ? Wie formuliere ich die aufgrund der Entfernung ( ich kann ja nicht nur wegen einen Termin, der ggf. von der Mutter gar nicht wahrgenommen wird, zum Jugendamt 400 km einfach reisen?) Schicke ich eine Kopie ans Jugendamt ?

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  Kind will Mutter angeblich nicht mehr sehen...
Geschrieben von: deliandra - 05-04-2009, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo leute!

hab mich schon durch so viele seiten im netz gequält. hoffe, ich finde hier ein bisschen hilfe.

meine freundin hat eine tochter, die im juni 12 wird. wir sind jetzt seit über 1,5 jahre zusammen und kurz vor dem hat sie das letzte mal zeit mit ihr verbringen dürfen...

die kurzfassung:

ihr ex hat eine neue frau, die die kleine total aufgehetzt hat, gegen meine freundin und sie soweit gebracht hat, dass die kleine angeblich nicht mehr zu ihr will.

kann man da irgendwas machen? is das so gescheit, wenn man den kontakt erzwingt? kann man das überhaupt?

ich hab selbst kein kind, möchte aber meiner freundin helfen.

aja, wir sind aus österreich, falls es da andere gesetze gibt...

ich sag schon mal danke!

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Sad Ex will abhauen
Geschrieben von: Micha64 - 04-04-2009, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo,
hab dieses Forum gerade entdeckt...

Ex und ich leben getrennt, haben 2 Kids 9 und 6.

Sie will 800 km weit wegziehen...in die Schweiz.

Kinder will sie "natürlich" mitnehmen.

Ich will das so nicht hinnehmen, mein Anwalt hat mir geraten, Zustimmung zu verweigern und ABR zu beantragen.

Allerdings bin ich voll berufstätig und ca 10 Std. täglich weg.

Hat das eine Chance?

Gruß
Micha

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  Alles dreht sich um die gierigen Frauen
Geschrieben von: Gästin - 02-04-2009, 00:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Habt Ihr einen Schwanz? Habt ihr den bei uns reingesteckt? Habt ihr dabei Spaß gehabt? Habt ihr uns nach Verhütung gefragt? Habt ihr Euch ein Kondom angezogen? Mit Kondom macht ja keinen Spaß? Und nun haben wir ein Kind. Ihr lasst uns allein damit. Das ganze Leben müssen wir alleine gestalten. Besuchskontakte? Gerne! Bitte zu Zeiten, wo ich mich um meinen Job oder meine Ausbildung kümmere. Aber das ist dann zuviel. Besser geregelt! Zweimal die Woche für zwei Stunden. So, wie es euch passt. Passt es mir nicht, weil ich finanziell nicht klarkomme, mir einen Job suche, meine Ausbildung weitermache, sich Oma und Opa um unser Kind kümmern, dann verwehre ich euch gleich den Umgang, weil er mir in eurer Form nicht passt, weil ich den kleinen Scheißer ernähren und umsorgen muss. Will man dann etwas Geld von Euch, dann seit ihr gleich die Erpressten und geht bis vor den Europäischen Gerichtshof. Die Jugendämter sind alle schlecht, weil sie euch das Kind nicht geben, wann ihr wollt. Zahlen, wenn es nicht nach Eurer Nase geht, geht garnicht. Ich hab das Kind am Hals und ihr lebt Euer leben und wollt mir aufzwingen, wie ich mein Leben mit dem Kind gestallten soll? Gleichzeitig bin ich mit Kind uninteressant für Euch und ihr habt euch längst was anderes fürs Bett gesucht?

Packt Euch mal in den Schritt! Kann es sein, dass Euer Hirn dort gelandet ist?

Ja, ich hatte auch Spaß, aber ich trage auch die Konsequenzen!!!

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  elterngeld und elternzeit, ist das fair?
Geschrieben von: stafford - 26-03-2009, 17:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

da heisst es elterngeld und elternzeit damit die männer auch mal mit dem kind zuhause bleiben können.
von wegen...!
mein freund und ich haben ein gemeinsames kind und er hat noch zwei weitere.
ich wollte eigentlich nach der geburt unseres sohnes wieder arbeiten gehen, etwas für meine rente tun. da mein freund älter ist dachte ich auch er könnte so eine kleine "babypause" ganz gut gebrauchen, da er bis dahin sein leben lang fleißig gearbeitet hatte.
tja, alles denken schön und gut, aber fehlanzeige!
da mein freund ja jeden monat brav den unterhalt für beide kinder absteckt darf er nicht in elternzeit gehen, denn er ist ja in erster linie unterhaltspflichtig, d.h. er darf nichts tun was den unterhalt an seine ersten beiden kinder verringern würde.
und da frage ich mich wirklich was daran fair sein soll? hat unser gemeinsamer sohn weniger rechte als andere kinder, nur weil er halbgeschwister hat?? hat er deshalb kein recht auf seinen vater?

hinzu kommt noch, dass es meinem freund ja auch noch verboten wäre eine neue arbeitsstelle anzunehmen, falls diese weniger geld bringen würde als die jetzige.
also ist es für ihn sehr unwahrscheinlich jemals seinen job wechseln zu können. dank der exen jeden tag 12-14 stunden buckeln.... ja das sind tolle aussichten für die nächsten jahre!

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  zum mäuse melken...
Geschrieben von: monti - 26-03-2009, 16:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

dachte ich durch das bgh urteil hätte ich wieder hoffnung, so ist das licht am ende des tunnels offensichtlich ein d zug der sich mir rasend schnell nähert...

mein anwalt schrieb heute....

die jüngeste enstcheidung des bgh zum betreuungsunterhalt ist hier durchaus bekannt. dort wird allerdings lediglich bestätigt, dass eine mutter, die ein gemeinsames minderjähriges kind nach der ehescheidung betreut, nicht mehr nach starren gesetzen, so wie früher, unterhalt wegen kinderbetreuung verlangen kann, vielmehr ist dies im einzelfall zu prüfen, inwieweit hier eine unterhaltsberechtigung besteht.

da ihr sohn allerdings erst 6 jahre alt ist, ist auch nach der neuen gesetzeslage und rechtssprechung die betreuende mutter noch nicht verpflichtet einer ganztagstätigkeit nachzugehen. nachdem frau xxx nachweislich des vorliegenden anstellungsvertrages, sofern dieser noch gültigkeit hat, bereits 28 stunden die woche arbeitet, dürfte sie ihrer erwerbsobliegenheit auch nach der neuen rechtssprechung nachkommen...entscheidend ist welche einkünfte frau xxx tatsächlich erziehlt und inwieweit sich hier aufgrund des insolvenzverfahrens eine änderung ergibt..."


ich bekomme die krise. habe ich das bgh urteil falsch verstanden? ist hier nicht entscheidend welche betreuungsmöglichkeiten die mutter hat. und das das gericht den einzelfall genauestens zu prüfen hat? mir suggeriert der antwortbrief inetwa das gefühl...hr. xxx, sie sind ein pkh mandant, da reisse ich mir nicht den hintern auf. was für skurile reformen und urteile sind das, wenn sich tatsächlich nichts ändert????

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  Was kostet ein Saeugling wirklich?
Geschrieben von: Jigsaw - 26-03-2009, 03:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

wuerde mich mal interessieren.

ich schaetze mal:
Windeln 40 Euro im Monat
Milchpulver 50 Euro im Monat
sonstiges 30 Euro im Monat

kommt das so hin?

Mit freiheitlichem Gruss

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  Haftbefehl
Geschrieben von: italia - 23-03-2009, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

hallo forum,

kennt sich einer mit haftbefehlen aus? mal ausgehend davon es liegt einer vor wegen unterhaltspflichtverletzung etc... wie sieht es dann mit einer ausreise mit flugzeug aus (nicht deutschland- aber ein Schengen-Land!!) Zielland ist ein Nicht-Schengen-Land... Also Italien nach Tunesien als Beispiel

wie verläuft eine Passkontrolle genau am Flughafen in unserem Beispiel also in Italien? überprüfen die in der tat jeden pass genau und tippen da alles ein in den schengen-Computer?

ist jeder haftbefehl in der tat im schengen-Computer registriert und somit für alle mitgliedsstaaten einsehbar?

grüße

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  Mein Fall:JA, Arge mit bitte um Meinungen
Geschrieben von: Jigsaw - 23-03-2009, 05:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo!

Ich schildere mal kurz meine persoenliche Geschichte. Ich konzentriere mich mal auf die unemotionale, sachliche Seite des Falles.
Hab ein uneheliches Kind . Das Jugendamt wollte schon VOR der Geburt des Kindes, das ich die Vaterschaftsanerkennung unterschreibe. JA macht seit anfangan Druck auch wegen der Anerkennung des Kindes. Hab nach freiwilligem Vaterschaftstest die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.

Mein Rat an dieser Stelle an alle: Fruehzeitig zum Anwalt! Das halte ich fuer sehr sehr sehr wichtig.
Ohne wird man nicht fuer ernst genommen.

Denn kam der Einkommensfragebogen (und Vermoegen) vom JA. Den habe ich zugeschickt bekommen und ausgefuellt. Bin selbststaendig und unter dem Eigenbehalt (Bedarf). Das Jugendamt hat daraufhin gefordert, einen Titel ueber 202 Euro monatlich zu machen (aufsteigend gestaffelt nach Lebensjahren und ohne Laufzeitbegrenzung)
Das habe ich verweigert.
Zwischenseitlich habe ich Post von der Unterhaltsvorschussstelle bekommen. Ziemlich primitiver Brief wo mir denn auch gleich eine Haftstrafe angedroht wurde. Ich habe mich trotzdem einschuechtern lassen und zahle seid dem 128 Euro (freiwillig) fuer das Kind, was mir sehr negativ von KM und Jugendamt ausgelegt wurde.
(wenn er das kann, kann er auch mehr)
Das Jugenadamt hat denn das ganze zum Gericht gegeben (vereinfachtes Verfahren) Ich warte jetzt noch auf ein Urteil vom Gericht. Mir ist nicht ganz klar, was sich das JA davon erwartet.
(hier eine bitte um Meinungen und was passieren kann)


Die letzten Tage kam ein Schreiben betreffend Unterhalt fuer die Kindesmutter von der Arge. Werde wieder meine Vermoegensverhaeltnisse darstellen und diesen auch abschicken. Es bleibt denn abzuwarten, was kommt.


Fuer mich persoenlich sehe ich jetzt folgende Moeglichkeit. Ich denke ich werde zukuenftig 202 Euro Kindesunterhalt zahlen. Einfach, weil es mir den Stress nicht wert ist. 202 Euro sind fuer mich machbar und ich hoffe das JA laesst mich denn auch in Ruhe. Zusaetzlich werde ich einen Titel fuer maximal 6 Monate unterschreiben.
Ich werde weiterhin selbststaendig arbeiten und versuchen moeglichst viel Geld zu verdienen. Das ist fuer mich besser, als den Kampf aufzunehmen mit der Arge und Hartz 4 sowie JA, das versaut mir einfach das Leben. (diese Entscheidung halte ich fuer mich persoenlich einfach am besten)

Ich hoffe, das die ARGE wegen dem Unterhalt fuer die Mutter nicht zu laestig wird. Den kann ich eh nicht zahlen.
Sollten da weiter Gerichtssachen anhaengig werden, Drohungen oder Zwangsmassnahmen werde ich mein Handeln erneut ueberdenken und vielleicht doch in Hartz 4 gehen. In 15 Jahren werde ich wahrscheinlich etwa 60000 Euro erben. Da macht es eigentlich keinen Sinn ins Ausland zu gehen. Da denn spaeter eh die Erbschaft weggepfaendet wird.

Wuerde mich ueber Einschaetzungen zu meinem Fall freuen und was ich zukuenftig zu erwarten habe.
Und danke an das tolle Forum hier!

Mit freiheitlichem Gruss

Fluechtling

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  Zwangsmassnahmen
Geschrieben von: Jigsaw - 20-03-2009, 01:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,

ich hab noch mal eine Frage zu meiner Situation.
Werden die Zwangsmassnahmen (z.B. fiktiver Unterhalt) auch beim Unterhalt fuer die Mutter angewendet oder nur beim Unterhalt fuer das Kind?

Mit freiheitlichem Gruss

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