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Situation in Norwegen |
Geschrieben von: p__ - 26-11-2008, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Mal wieder ein Blick über die Grenzen, diesmal Norwegen. Aufgrund der vielen deutschen Familienrechts-Sonderwege verliert man sonst leicht das Gefühl dafür, was andernorts normal ist. In Norwegen wurde vieles sehr konkret und explizit ins Gesetz geschrieben, was bei uns Gerichte nach Belieben interpretieren. - Null Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter. Die deutschen Regelungen rufen völligen Unglauben bei Norwegern hervor.
- Das "gewöhnliche" Umgangsrecht ist per Gesetz (!) ganz konkret geregelt: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.
- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern geteilt.
- Die Kinder haben das Recht, grundsätzlich mitzuwirken. Ab 7 Jahren Kindesalter ist das Vorschrift. Ab 12 Jahren hat der Kindeswille ausdrücklich grosses Gewicht.
- Eltern mit Kindern unter 16 Jahren müssen vor einer Eheaufhebung und jedem Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht eine Schlichtung machen und haben darüber ein Attest vorzulegen. Persönliche Anwesenheit ist vorgeschrieben, man kann keinen Anwalt hinschicken. Mindestdauer Schlichtung: Drei Stunden.
- Weitere Schlichtungen, wenn das ein Richter für nötig hält.
- Das Gericht kann ein Zwangsgeld festsetzen, das jedesmal verwirkt ist, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wurde - ohne weitere Entscheidung.
- Ehen können vom Fylkesmann oder dem Gericht aufgehoben werden. Es ist eine Aufhebung, keine Scheidung. Danach sind beide "ledig", nicht "geschieden". Kein Anwaltszwang, keine Gebühren beim Fylkesmann.
- Unterhalt für Kinder grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit.
- Kindesunterhalt wird dort versteuert, wo er landet - beim Berechtigten, nicht beim Pflichtigen.
- Berücksichtigung beider Elterneinkommen beim Kindesunterhalt.
- Natürlich gemeinsames Sorgerecht, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Recht auf Erziehungsurlaub auch für nichtverheiratete Väter.
- Für Unterhalt an den Ehepartner gilt teilweise das Schuldprinzip. Kein Unterhalt an Ehebrecher. Ansonsten maximale Unterhaltsdauer: 1 Jahr.
Quellen
- Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil XIII, Stand: 30.9.2004, S. 72 ff.
- Deutsche Botschaft Oslo http://www.oslo.diplo.de
- Kontakte zu Norwegern
- Informationen norwegischer Trennungshilfen wie http://www.regjeringen.no/upload/kilde/b..._-2005.pdf und der Fylkesmannen http://www.fylkesmannen.no
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Unterhaltspflichtverletzung |
Geschrieben von: Skippie - 06-11-2008, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Hallo Ihr lieben,
also mal folgendes angenommen: man hat 2 Kinder von 2 Frauen die von unterschiedlichen Jugendämtern/Anwältinnen betreut werden.
Frage: Ist es möglich, dass Frau 1 Anzeige §170 erstattet es zum Urteil x kommt, dann Frau 2 auch Anzeige erstattet und wieder verurteilung ? Dann kann es ja passieren wenn immer Haftstrafe rauskommt das man 20 Jahre einsitzt !!! Was denkt Ihr???
Bitte keine spekulationen !!!Danke
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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit |
Geschrieben von: lordsofmidnight - 26-10-2008, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (86)
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Brüssel. Ex-Partner und Kinder sollen Unterhaltsansprüche auch im Ausland künftig leichter durchsetzen können. Die EU-Justizminister beschließen deshalb eine neue EU-Verordnung.
Über die Grenze fliehen und seinen Ex-Partner und Kinder ohne Geld sitzen lassen – das wird künftig schwerer. Gestern beschlossen die Justizminister in Luxemburg eine EU-Verordnung, die es Geschiedenen und Kindern erleichtern soll, ihre Ansprüche auch im Ausland durchzusetzen. „Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...etail.html
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Wie geht es jetzt weiter? |
Geschrieben von: TheFooledOne - 14-10-2008, 12:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo liebe Leidensgenossen,
Ich habe im Mai 08 ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, dass meine Ex Hilfe zum Lebensunterhalt für mein Kind bezieht und wollten dementsprechend Auskünfte von mir (Gehaltsnachweise, Nachweise über Miete etc.) und meiner Ehefrau.
Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.), das habe ich der AA auch so geschrieben, zumal ich im Dezember 07 deren Auskunftsbogen bereits ausgefüllt, sowie Gehaltsnachweise geschickt hatte. Bei der Spalte zur Auskunft für die Ehefrau habe ich damals nur reingeschrieben "kann für sich selbst sorgen", das geht die gar nichts an, was meine Frau verdient. Auch habe ich der AA geschrieben, dass ich den Bogen schon ausgefüllt habe und sich seitdem nichts an den Zahlungen. sowie Einnahmen geändert hat, außer dass ich jetzt von meiner Ehefrau "getrennt" lebe und sie sich ans Jugendamt wenden sollen, da dort schon alles offen liegt. Wieso soll ich jetzt wieder den Bogen ausfüllen und wieder alles einschicken? Das leuchtet mir irgendwie nicht ein.
Dann habe ich Monate vom Amt nichts mehr gehört, bis letzte Woche ein Brief kam (mit normaler Post, kein gelber Brief), wo mir ein Bußgeld angedroht wird, falls ich der Auskunftspflicht nicht nachkomme. Soll ich jetzt zurückschreiben, dass sie mir noch mal so einen Bogen zukommen lassen (den alten habe ich weggeschmissen) oder reicht es, wenn ich Gehaltsnachweise und ärztl. Atteste über meine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit einreiche (die letzten drei Monate habe ich gerade mal 1.000 Euro brutto verdient)?
Übrigens habe ich vom Jugendamt seit April nichts mehr gehört. Nicht das ich da jetzt traurig darüber bin, meine Frau hat nur Angst, dass der dicke Hammer noch kommt. Oder kann es sein, dass sie (meine Ex) die Beistandschaft wieder gekündigt hat? Mich wundert es nur, da die sonst ziemlich schnell mit Geldforderungen sein. Oder bin ich in deren Augen wirklich ein Mangelfall, weil ich unter dem SB liege? Anrufen möchte ich dort nicht, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.
Was meint ihr, wie soll ich jetzt weiter mit der AA und JA verfahren? Ich nehme an, dass meine Ex wohl nicht arbeitet und Hartz IV bezieht.
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Sie will ins Ausland |
Geschrieben von: Chris9901 - 01-09-2008, 09:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo Leute,
das ist jetzt superärgerlich, ich hatte einen langen Thread verfaßt, und beim Abschicken war ich nicht mehr eingeloggt.
Deshalb in aller Kürze: Meine Nochfrau will mit den Kindern ins Ausland (nach Brüssel), sie hat dort ein attraktives Jobangebot bekommen.
Sie sagt, es wäre die Chance für sie, und dass sie die Kinder mitnimmt, ist für sie selbstverständlich.
(Sie war 6 Jahre Nur-Hausfrau, ich Alleinverdiener, seit 3 Jahren jobbt sie unregelmäßig auf Honorarbasis)
Die Kinder hätten dort auch bessere Möglichkeiten, Europaschule, Fremdsprachen usw. usf.
Ich bin voll vor den Kopf geschlagen, Brüssel ist 700 km weg. Ich will nicht, dass sie mit den Kindern abhaut!
Kann ich es verhindern? Wie die Rechtslage ist, weiß ich! Also, dass theoretisch beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen...
Aber wie ist die Realität?? Hab ich eine reelle Chance, es zu verhindern? Bitte ehrliche Antworten und Erfahrungen, kein Schönreden.
Ich arbeite voll, Kinder sind 11 und 7, unwahrscheinlich, dass ich alleiniges Sorgerecht bekommen.
Danke und Lg
Chris
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Scheidung mit Grenzen |
Geschrieben von: p__ - 11-08-2008, 13:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Beitrag der Deutschen Welle:
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144...16,00.html
"Denn in Sachen Scheidungsrecht liegen die Länder der EU meilenweit auseinander."
Oh ja. Und noch weiter, wenn man Deutschland einrechnet, das rechtstechnisch ja gar nicht zur EU gehört, wie unser BVerfG im Fall Görgülü feststellte.
"Bis zu einem einheitlichen europäischen Scheidungsrecht ist es also noch ein weiter Weg. Ob es eines Tages überhaupt dazu kommt, ist eher fraglich."
Dafür ist man äusserst flott und fix gewesen, einheitlich europäisch die Schwachsinnsunterhaltsurteile zu vollstrecken, die in Ländern wie Deutschland verhängt werden.
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