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Titel - Anna - 20-02-2009

Hallo zusammen!!!

Kann mir jemand sagen, ob ein Unterhaltstitel herausgegeben werden muss, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen niedriger wurde?


RE: Titel - borni - 20-02-2009

(20-02-2009, 15:18)Anna schrieb: Kann mir jemand sagen, ob ein Unterhaltstitel herausgegeben werden muss, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen niedriger wurde?
Erst mal trennungsfaq lesen:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel


RE: Titel - vorsichtiger - 20-02-2009

Es geht darum, dass der Verdienst des Pflichtigen niedriger wurde - weshalb auch immer?

Dann bleibt der Titel unverändert bestehen.

Einen Automatismus gibt es nur nach oben (mehr zu zahlen) - nicht nach unten. Zumindest ist das so bei den Titeln, die ich unterschrieben habe.


RE: Titel - p__ - 20-02-2009

Rückgabe erst nach erfolgreicher Abänderungsklage auf Null. Oder freiwillig.


RE: Titel - Anna - 20-02-2009

Danke!!!