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Neuberechnung Unterhalt
#1
Die Ex meines Freundes, (3Kinder unter12), neu verheiratet, 4. KInd von neuem,natürlich wieder toll abgesichert, behauptet, dass mein Freund einen neuen Job hat. Tatsache ist, es stimmt, hat sich vor ca 1 Jahr selbstständig gemacht, davor, also auch zur Unterhaltsberechnung, war er angestellt.
Nun sollen wir alles vorlegen der letzten 12 monate.
Unser Anwalt hat erst ein Schreiben rausgeschickt, von wegen neuer Job ja, aber " keine Veränderungen in Ihren Einkommensverhältnissen so atypisch hoch , dass eine Abänderung der Kindesunterhaltsbeträge verlangt werden könnte."
Nun warten wir ab. Meine Frage:
Ich gehe doch schwer davon aus, dass die Gegenseite sich nicht so abspeisen lässt, haben seit 5 Jahren schon eine dicke Mappe, schlechtes verhältnis, naja, Mann ist da zum zahlen, mehr nicht.
Und kann man dann natürlich auch versuchen alles durch den Notar bestätigen zu lassen.?!
2. Frage, sie bekommt neben uNterhalt und haufenweise Kinder- und nun Erziehungsgeld nach meinem besten Wissen Minijob Gehalt von ihrem, ich denke freiberuflichen Architekten, plus die letzen Monate 1100 aufs Unterkonto, ha ha ja das hat sie wohl auch, als Umschichten wird es bezeichnet, ist es nicht jedoch auch Einkommen????

Vor allem, darf sie jetzt immer mal behaupten ach der hat bestimmt mehr Geld, lass mal sehen???
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#2
Erste Antwort:

Sie kann behaupten was sie will, die Ex. In aller Regel wird der Mann auch zur Auskunft verpflichtet werden, wenn auch nur anzunehmen ist, dass sich an der Einkommenssituation etwas geändert hat. Dann ist die Sache mit der Auskunft alle 2 Jahre nach BGB hinfällig... Wenn das Einkommen nicht nachgewiesen wird, wird es zur Klage kommen oder, falls Titel vorhanden und sonst möglich, auch gleich zu Pfändungen.

Zweite Antwort:

Um wessen Unterhalt geht es jetzt? Exen oder KU? Bei Exenunterhalt zählt das Einkommen von der Exfrau natürlich. Wenns um den KU geht, spielt das Einkommen der Kindesmutter meistens - also eigentlich fast immer - keine Rolle.

Dritte Antwort:

Wenn ihr doch schon einen Anwalt eingeschaltet habt, warum fragt ihr den nicht erstmal solche Dinge? Der kennt Euren Fall doch sicher sehr viel genauer und kann dann sicher besser Antworten als ein Forum, wo dann viele Dinge einfach unklar sind / bleiben müssen und Antworten sehr pauschal gehalten werden müssen.
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#3
Bei einer Anfrage nach Auskunft vor der erlaubten Zweijahresfrist ist es am Besten, nur ganz knapp zu antworten, etwa so:

"Werte Frau XY,

Gemäss §1605 Abs. 2 BGB besteht eine Auskunftspflicht frühestens alle zwei Jahre. Ihrer Anfrage fehlen Nachweise, wieso der Verpflichtete wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben haben soll, wodurch eine vorzeitige Pflicht zur Auskunftserteilung ausgelöst werden könnte. Unsubstantiierte Behauptungen von ihnen reichen dafür nicht aus. Bringen sie glaubhafte Nachweise bei.

gezeichnet Z"

Man sollte kein Wort über die eigene Situation äussern, vor allem nicht einräumen, einen neuen Job zu haben. Damit liefert der Vater eine Steilvorlage für ein erneutes Auskunftsersuchen. Es war dumm, das zuzugeben. Wenn eine Behauptung kommt: "Der hat einen neuen Job", dann ist die richtige Antwort: "Ich äussere mich im Zweijahresabstand zu meinen Verhältnissen. Andernfalls haben sie ihre Behauptungen nachzuweisen, nicht ich."

Wieso weiss die Ex überhaupt davon? Gibt es undichte Stellen? Vorsicht!
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#4
Antwort 1:

Ja, klar haben wir einen Anwalt, den 2ten mittlerweile,
aber ich find es doch besser mich selbst zu informieren.
Denn jetzt sehe ichanhand Antwort 2, danke p,
dass es falsch war,was der Anwalt uns empfohlen hat.
Ja , undichte Stellen muss es wohl geben,
aber auch wenn nicht, madame ist einfach nur geldgeil,
das Geld kommt bei den Kinderen auch nicht an,
aber tut ja hier nix zur Sache.
Na toll, mein Freund ruft grad seinen Anwalt an,
also wieder sch... von vorne,
oh Gott, ich bin mal gespannt, aber ist aber, egel wieviele Ausgaben man gemacht hat,
sie wird wohl eh mehr bekommen,
oh sorry, es geht ja um die KInder, ha ha
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#5
Hi,

ich kann nirgendwo erkennen, dass die letzte Auskunft nicht schon länger als zwei Jahre her ist. Dann ist doch alles "bestens". Sich alle zwei Jahre mal kurz in der Öffentlichkeit nackig machen zu müssen - ist doch schick... Sad
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#6
Die letze Auskunft ist erst 1,5 Jahre her, also wärs im Sommer erst wider soweit,
das ist doch zum kotzen sowas.
Aber wenn man freiberuflich ist ändert sich das doch eh jedes mal mit dem Gehalt,
oder bleibt das dann endlich mal bei alle 2 Jahre.
Und wann wird das bei ihr mitgerechnet?
Gar nicht, egal was und wieviel sie kriegt, egal ob´s jetzt Gehalt odre nur umschichten ist.
Dann kann mir mein Freund ja auch jeden Monat 3000 von sienem Gehalt umschichte,
ist es dann nicht das gleiche????
Verkac... Gesetz hier, immernoch nicht dran gewöhnt,
va da sie Gott in Frankreich spielt und jeder andere für sie arbeiet
und dann noch beschweren , weil mein Freund aufgrund von Dienstreise und Arbeit nicht, so"wie es ihr laut Gesetz und Jugendamt zusteht"
Bescheid gibt wann und wielange er die Kinder holt,
obwohl die Hausmutti 365 Tage im Jahr zu Hause hockt und die Kinder
weder Hobbies noch sonst was haben oder tun außer spielen.
Naja ignorieren hilft viell ein bißchen, denn da ärgert sie sich wohl am meisten
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#7
Moment mal,

irgendwas ist doch faul an der Sache hier...
Erst schreibt sie:

Unser Anwalt hat erst ein Schreiben rausgeschickt, von wegen neuer Job ja, aber " keine Veränderungen in Ihren Einkommensverhältnissen so atypisch hoch , dass eine Abänderung der Kindesunterhaltsbeträge verlangt werden könnte."

dann behauptet sie es gebe eine undichte Stelle und zwischendrin ist die Rede von Umschichten über 3000EUR im Monat...

Also ich würde die Bälle mal lieber ganz flach halten und dem Anwalt in dieser Sache vertrauen. Die Kindesmutter weiß nun offensichtlich um die veränderte Situation des Vaters. Sie hat also ein Recht auf die Auskunft. Und zwar en Detail.
Weil wenn der Herr Papa nun selbständig arbeitet und freiberuflich obendrein, dann ist es nämlich nach Kenntnisnahme dieser Tatsache Essig mit der 2-Jahrespflicht, nicht wahr? Die Herren in den schwarzen Roben verlangen dann ganz andere Nachweise über die Leistungsfähigkeiten... Die hier anwesenden (Ex-)Selbständigen werden wissen wovon ich rede.

Und nochmal, liebe Anna2, was die Mutter verdient ist völlig egal - ausser in ganz engen Grenzen, wo es dann doch eine Rolle spielt. Im Gegenteil wird umgekehrt ein Schuh draus: Was verdienst denn DU ? Man kann ggf sogar DEINEN Verdienst mitberücksichtigen - sogar fiktiv. Dazu muss dann nur das SGB herangezogen werden und *schwupps* zahlst DU mit.
Also bleibe ich bei meinem Rat, Bälle flach halten und sich schneller ducken als die Frau Mama zuschlagen kann. Das ist gesünder...
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#8
Ja,
das ist mir schon klar,
nur hallo??... dann ist das doch schon Blödsinn allein vom Anwalt zu behaupten,
neuer JOb ja, aber gleicher Gehalt.
Ist doch klar dass die alles sehen wollen.
Und wieso sollen wir sagen, hey ich hab noch mehr, willste haben?
Blödsinn?
Ja, flach halten, so wie immer...
Mann kann´s auch übertreiben.
Soll ich auch noch Blumen schicken,
damit sie nett bleibt?
Und wieso soll ich mitzahlen?
Es wird schon berücksichtigt dass wir zusammen wohnen,
nur sie ist die Muttre,
also wieso soll es nicht zählen dass sie 1500€ im Monat geschnet kriegt wie auch immer,
es ist doch Einkommen!!!
Und gesund ist dabei GAR NIX
Ich hole mir hier ledeglich zusätzlichen Rat und genu schlechten Rat kenne ich zu genüge,
ich bin nun mal kein Anwalt, aber einen perfekten davon gibt es leider nicht,
naja die der Exen wahrscheinlich, aber wo ist der Unterschied,
verdienen wollen die letztendlich alle,
und nur das steht an erster Srelle,
also Vertrauen ist gut,aber...
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#9
Cool bleiben bzw. werden. Entscheidungen genauso cool treffen und sich an das geltende Unrecht anpassen. Wenn deinem Freund der Selbstbehalt gekürzt wird, weil ihr zusammenwohnt, dann zieh offiziell aus. Wohne offiziell bei einer Freundin, Verwandten, einem WG-Zimmer. Wie oft du von da aus deinen Freund besuchst, ist deine Sache. Genauso cool die Auskunftsersuchen ablehnen, Informationslücken Richtung Ex schliessen, an der Ex vorbeiwirtschaften.
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#10
Ja cool bleiben ist einfach gesagt,
die Sache ist doch die,
diejenigen die das ganze kennen,
vor allem so nette geldgeile, ach ne das heisst ja alleinerziehende liebende,
EF haben, wissen dass jeder Fall anders ist,
jeder Richter, Anwalt,
und vor allem weiss ich theoretisch wie das läuft,
aber praktisch ist alles anders auch was die Berechnung angeht.
Zudem studiere und arbeite ich,
also muss wegen meiner Ausbildungsbeihilfe auch alles laufen,
ach es ist zum Verrücktwerden,
aber wieso werde ich mitberechnet?
Sind doch gar nicht verheiratet ,dann schon?
Wurde jetzt shcon berechnet dass wir zusammen wohnen,
also das wird noch Jahre laufen,
es ist doch deprimierend dass sie machen kann was sie will,
va das Leben immer leichter, mehr Geld,
und man selbst guckt wie was geht
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#11
(18-02-2009, 16:27)anna2 schrieb: aber wieso werde ich mitberechnet?

Weil das Vater mit jemand zusammenlebt, wird ihm unterstellt, er hätte deswegen eine Ersparnis. Und das führt wiederum dazu, dass ihm der Selbstgehalt gekürzt wird. Idiotisch, aber so ist es.

Das entspricht in etwa der Idee, den Selbstbehalt zu kürzen, weil die Butter wieder billig geworden ist. Dadurch entsteht schliesslich eine Ersparnis....
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#12
Ja, wie gesagt, dass ist schon in der Berechnung drin,
aber wir haben auch keine Lust nur Rücksicht darauf zu nehmen,
man muss ja auch versuchen selbst normal zu leben.
Wir warten erst mal ab was passiert,
und dann werde ich euch hier weiternervenWink
danke aber schon mal für die Antworten
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#13
So, Fall geht weiter:
Wir haben den Brief per Einschreiben rausgeschickt.
Jetzt, waren nicht da, müssen wir den , denke mal von der Gegenpartei, Brief der per Einschreiben kam von der Post anholen.
Frage:
Kann man einfach nicht abholen, auch wegen Verzögerung?
Was ist dann?
Unsere Anwalt rät natürlch, geh ich von aus, ihn zu holen, aber ist ja klar,
der verdient auch mit jedem Brief, leider nicht mit gutem Rat.
Denn meine letzte Frage per email wurde auch noch nicht beantwortet
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#14
nicht Abholen gilt rechtlich wie Annahme verweigert.
Annahme verweigert wirkt wiederum so wie zugestellt.

Ergo: Keine gute Idee.

Ich vermute mal, dass das kein Schreiben von der gegnerischen Seite ist, da diese eher an Euren Anwalt schreiben würde.
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#15
Zitat:nicht Abholen gilt rechtlich wie Annahme verweigert.
Annahme verweigert wirkt wiederum so wie zugestellt.
Stimmt so auch nicht, ein Schreiben gilt nicht unbedingt als zugestellt. Wenn der Empfänger das Schreiben nicht bei der Post abgeholt, gilt es erst mal als nicht zugestellt. Allein der Benachrichtigungszettel im Briefkasten bewirkt nicht den Zugang des Schreibens. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Gegenseite wußte, dass das Einschreiben etwas bestimmtes enthielt und nur deshalb - um einen Zugang zu vermeiden - das Schreiben bei der Post nicht abgeholt hat (bewusste Zugangsvereitelung).

Naja, ist riskant es nicht abzuholen, kann man aber versuchen...
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#16
und Du meinst nun anna2 würde diese Deine Ausführungen besser verstehen?

*klatsch-klatsch*

Die Konsequenz des Nicht-Abholens ist zu 99,9% doch klar.

edit: für ganz Schlaue hier zum Nachlesen wie das mit Zustellung und Zugang nach BGB ist http://classic.unister.de/Unister/wissen...3_180.html
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#17
Ok Ok,Antwort verstanden,
und ich denke schon, dass es von der Gegenseite ist.
Also Brief von der gegenseite kam zu uns,
komisch wo sie die neue Adresse her hat,
aber Anwalt meint wohl vom Einwohnemeldeamt.
Ich denke eher von der undichten Stelle.
Nach Telefongespräch mit unserem Anwalt und einscannen des Schreibens,
hat er uns ein Schreiben gemailt was wir wegschicken sollten,
haben wir ja per Einschreiben gemacht,
Rückschein kam.
Ach und dazu nochn Brief vom JA,
von wegen Kinder werden regelm abgeholt, auch Telefonkontakt,
aber Ex will Umgangsregelung bla bla
Naja, können halt nicht immer und fragen auch schon mal spontan,
aber regelmäßig.
Und nochmal:
Er ist der Vater, nicht der Babysitter
und Hausmutti sitzt 365 Tage im Haus!!!
Also nur Gemecker
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#18
Also, eigentlich wollte ich mal n paar Antworten haben,
oder auch Anleitungen?
Kann man so ca sagen wie sich die Situation also money money für die arme ex ändert?
Sieht das dann so aus wie vorher also als man noch angestellt war,
so ziemlich praktisch unter dem Selbstbehalt?
Wo gibts genaue oder ungefähre Richtlinien?
An was muss sich der Richter halten?
Man muss doch auch als freiberuflich Tätiger seine eigenen Rücklagen bilden oder?
Oder kann man auf einmal über 1500 zahlen???
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#19
(18-02-2009, 16:27)anna2 schrieb: Zudem studiere und arbeite ich,

darf ich mal fragen, was Du studierst und was Du beruflich machst?
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#20
Hm , ums mal nicht zu transparent zu machen:
Wer selbstständig ist und Unterhalt zahlt weiss es wohl,
und 2. Lehramt,
naja will uns wenigstens später mal ne finanzielle Sicherheit bieten.
Was tut es zur Sache?
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#21
Wer wieviel zahlen muss, kann dir nur jemand sagen, der die Verhältnisse des Vater genau kennt, wie sie jetzt sind, wie sie in der Vergangenheit waren. Einen Überblick geben die Unterhaltsleitlinien und die Düsseldorfer Tabelle, das findest du überall im Internet, z.B. hier: http://www.famrb.de/unterhalt.htm
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#22
nun, ich wundere mich halt ob der Art und Weise zu schreiben und zu fragen:

"ums mal (..) zu machen, mal n paar Antworten, also money money für die arme ex..." usw, usw...

Bei jemandem der studiert, setze ich eigentlich voraus selbstverantwortlich recherchieren und lesen zu können, was z.B. auf den Seiten der TrennungsFAQ, besonders der Punkte 4 und 5 in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle steht.
Hast Du das alles schon einmal gelesen?
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#23
Ja na klar hab ich alles gelesen,
die Seite hier kenn ich nicht erst seit gestern,
außerdem versuche ich etwas vorsichtig zu schreiben,
naja meine Wut ist wohl auch offensichtlich
sorry, aber irgendwann recht es einfach.
Ich weiß, wo ich mich drauf eingelassen hab,
aber immer nur ackern und zahlen,
auf Dauer muss gut sein.
Und ja, Düsseldorfer Tabelle,
aber mit 3 Kindern und gerade als Freiberufler ist es doch immer so ne Sache.
Ich weiß, abwarten was Anwalt sagt undrechnet,
aber wie gesagt zusätzliche Infos sind auch nicht schlecht oder.
Immerhin ist man ja schon ausgeliefert genug
Und wieso sind alle Anwälte der KM gut, und die der Männer, naja
bleibt abzuwarten, und im Notfall ist alles zu spät
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#24
ganz einfach:
Ein Freiberufler ist ein doppelt belasteter Selbständiger. Wer dieses doppelte Risiko nicht eingehen will, der muss sich mit seinen Fähigkeiten anstellen lassen. Dann wird alles viel relaxter. Weniger Chancen - aber auch weniger Risiko.
Und mit Zorn an sowas rangehen bringt gar nix, weil Zorn den Blick vernebelt.
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#25
Ja , einfach gesagtSad
Naja, wir wissen schon was wir machen,
geht ja immerhin besser, zumindest bis jetzt.
Grausam ist nur die Ungewißheit
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