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  Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr?
Geschrieben von: campesino - 24-05-2009, 12:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

ich benötige fürs erste eine grobe Einschätzung für den folgenden Sachverhalt:

Meine Exgattin hat nach längerem Hin und Her zwischen den Anwälten auf Zugewinn gegen mich geklagt. Die erste Klage war so abgefasst, dass sie nur zugelassen werden sollte, wenn sie auch Prozesskostenhilfe vom Gericht erhält. Das hat die Familienrichterin abgelehnt.

Zu dieser Klage hat mein Anwalt nicht einen Schriftsatz verfasst, sondern nur die Entscheidung des Gerichts abgewartet.

Ein paar Monate später kam die nächste Klage, die die Ex auf wundersame Weise dann doch ohne PKH finanzieren konnte. Inzwischen ist die Sache per gerichtlichem Vergleich beendet.

"Mein" Anwalt verlangt nun auch für das niedergeschlagene Verfahren eine 1,3 fache Geschäftsgebühr. Zusätzlich zu den Gebühren (Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühr, was ja in Ordnung ist) für das abgeschlossene Gerichtsverfahren. Außerdem stellt er mir 20 und 40 € Porto und Telefonpauschalen ein, aber das ist Kleinvieh im Vergleich zu dem, was er für die abgewiesene Klage erhalten will.

Der Anwaltstitel ist wohl gleichbedeutend mit einer Lizenz zum Geld drucken ...

Jedenfalls, wenn das gebührenrechtlich in Ordnung ist.

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  schulden der ex
Geschrieben von: bubi - 24-05-2009, 08:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

hallo, mein kollege hat vor einiger zeit schulden seine exfrau abgezahlt.wollte nun mal fragen ob er das überhaupt hätte machen müssen.
Sie hatte wohl in der zeit, in der sie getrennt lebten , aber noch nicht geschieden waren einen kredit bei der citibank aufgenommen. sie hatten zu diesem zeitpunkt nach seine aussagen noch ein gemeinsames konto. er hatte den kredit nicht mit unterschrieben. nach jahren des nichtbezahlens sind sie wohl auf ihn gekommen und er hat dann die schulden abgezahlt. hätte er es denn überhaupt machen müssen? er behauptet ja, ich bin der meinung er hätte es nicht machen müssen. jemand ne ahnung was richtig ist?

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  Höhe des Selbstbehaltes
Geschrieben von: Jigsaw - 23-05-2009, 21:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo!

Wie hoch ist der Selbstbehalt normalerweise?
Waren das 870 Euro?
Sind kosten für Miete dabei? Wie hoch ist die in den 870 Euro einbezogene Miete?

vielen Dank

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  eigentum an neue partnerin verkaufen
Geschrieben von: stafford - 23-05-2009, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

mal eine frage:
wenn der unterhaltspflichtige wohnungseigentümer von 2 wohnungen ist, und die exen mal wieder stressen zwecks unterhalt (neuberechnung), könnte der unterhaltspflichtige dann die wohnungen zu einem symbolischen preis von bspw. 1,00 euro an seine aktuelle lebensgefährtin verkaufen und überschreiben?
sie erhöht die miete der wohnung, die er eigentlich selbst bezahlt hat, dadurch würde eine mehraufwendung stattfinden und ein wegfall der mieteinnahmen für die 2. wohnung.
könnte man dadurch den unterhalt für die kinder mindern?
ist das rechtlich zulässig bzw. möglich z.b. vor der neuberechnung falls die ex meint eine neuberechnung machen zu müssen?

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  Frage zur Auskunftspflicht?
Geschrieben von: Jigsaw - 23-05-2009, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

In welchem § steht, wie die Auskunftspflicht (Einkommensverhältnisse)
geregelt ist? Gab es da nicht eine zwei Jahresfrist?

Vielen Dank

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  Die geheime Macht
Geschrieben von: blue - 21-05-2009, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Immer mehr Mütter und Väter kommen zusammen, gemeinsam einen Mißstand zu entsorgen.

http://www.youtube.com/watch?v=2j3iB5ycg...F9&index=0

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  Petition gegen das Gendiagnostikgesetz
Geschrieben von: blue - 21-05-2009, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Bitte die Petition des Herrn Dr. F. Pfannenschmid mitzeichnen!

https://epetitionen.bundestag.de/index.p...ition=3852

Zitat:Begründung
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.

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  Vatertag ohne Vaterfreuden
Geschrieben von: blue - 21-05-2009, 16:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Wenigstens erfreulich, dass immer öfter berichtet wird.

Zitat:Den heutigen Feiertag wird Andreas Huth in trauriger Stimmung verbringen. "Ich habe keinen Anlass, mich denen anzuschließen, die Vatertag feiern. Für mich ist das ein weiterer Tag, an dem ich meine Kinder nicht sehen kann - dabei wünsche ich mir nichts sehnlicher , sagt er.

Der 40-Jährige hat eine kleine Tochter und einen Sohn. Die Ehe, aus der sie hervorgegangenen sind, wurde vor drei Jahren geschieden. Damals begann ein bis heute andauernder Streit um das Umgangs- und Sorgerecht. In dessen Verlauf hat Huths Kontakt zu seinen Kindern gelitten.

"Per SMS sagt die Mutter ohne Angabe von Gründen im letzten Moment ab oder die Kinder erscheinen einfach nicht wie vereinbart - von solchen Behinderungen des Umgangs erfahren wir immer wieder , sagt Carsten Gilg, Ansprechpartner der Selbsthilfegruppe "Väterkreis Jena .

-Ostthüringer Zeitung-

Viele von uns kennen das wohl aus eigener Erfahrung. Kein Telefonanruf, kein für den Vatertag gemaltes Bild vom Kind, keine Postkarte. Dabei hatte ich gehofft... Sad
Das Thema ist angenommener, als man denken sollte. So beim überfliegen bin ich über -unsere wirklich erfahrenen jungen Mütter- gestolpert.

Sehr aufschlussreich fand ich den Beitrag von sunnymaus19.

-der papap von meinem sohn darf den kleinen heute sehen aber er hat anscheind keine lust da er für heute keinen temrin mit mir gemacht hat. naja muss er wissen-

Der PAPAP "darf" also heute den Sohn sehen! Hat wohl leider die JA-Dame zwecks Termin am Freitag Mittag um 12 Uhr nicht mehr erreicht, oder? Huh

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  Pfändung im Ausland
Geschrieben von: Petrus - 20-05-2009, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Guten Morgen,
heute habe ich gerade das hier gelesen:
http://www.stadt-zuerich.ch/content/port...rrest.html

Zitat:

Zitat:Die Betreibungsämter inhaftieren keine Personen, sondern beschlagnahmen überfallartig bestimmte Vermögenswerte zur Sicherstellung im Interesse des Gläubigers.
Also die beschlagnahmen überfallartig Vermögenswerte. Ich dachte ich gucke nicht richtig. Ist das normal oder läuft das in D-Land auch überfallartig ab?

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  Mindestunterhalt-Mindestbedarf
Geschrieben von: bubi - 19-05-2009, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich hab im netz folgenden satz gefunden:
Der Mindestunterhalt orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB), nämlich an dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (so genannter Kinderfreibetrag, § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG).

Quelle

dazu mal eine frage. wenn der gesetzliche Mindestbedarf dem Mindestunterhalt und der mindestunterhalt dem kinderfreibetrag entspricht, warum bekomme ich nur den halben kinderfreibetrag bzw den halben kindergeldsatz angerechnet? da ich ja den vollen mindestbetrag bezahle müsste ich ihn doch voll angerechnet bekommen?
Meine ex bekommt ja auch nicht ihren naturalunterhalt sprich die betreuung unseres Kindes als geldwerten vorteil bzw fiktives einkommen in höhe meines unterhalts angerechnet.

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