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  Wieder ein netter Brief
Geschrieben von: TheFooledOne - 07-09-2009, 07:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo an alle,

nachdem ich jetzt eine ganze Zeit lang Ruhe vor den Ämtern hatten, bekam ich nun einen Brief von der Stadt XXX, dass ab XXX die Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt eingestellt werden und die entstandenen Unterhaltsschulden in Höhe von mehr als 3.000 Euro an das Takatukaland übergegangen sind.

Logisch will die Stadt auch meine Gehaltsnachweise der letzten 2 Jahre, das hat aber das Jugendamt auch schon alles. Ich KONNTE die letzten 2 Jahre nicht zahlen, weil ich

a) eine Krankheit habe mit der ich keine vollen 8 Stunden arbeiten gehen kann (Atteste habe ich reichlich)
b) ich zeitweise wegen dieser Krankhei arbeitslos war, oder zu wenig verdient habe (immer unter dem Selbstbehalt)

Das sah wohl das Jugendamt damals genauso, denn nach den Einkommensnachweisen zahlten sie ohne Probleme.

Aktuell bin ich krankgeschrieben und arbeitslos. Bekomme noch nicht mal 700 Euro im Monat.

Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Ein Schreiben an die Stadt verfassen, in dem steht das ich nicht zahlen konnte (inkl. Gehaltsnachweiseß) und in dem steht, dass ich auch jetzt nicht zahlen kann?

Ich denke mal, der eine oder andere hat das auch schon hinter sich und kann mir vielleicht ein paar Tipps geben.

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  Erbschaft
Geschrieben von: Jigsaw - 03-09-2009, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo!

Mal eine Frage. Ich habe eine uneheliche Tochter. Mein Vater lebt auch noch. Ansonsten hab ich keine Familienangehörigen mehr.

Wer erbt wenn ich sterbe?

Danke

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  2 Kinder Neu Heirat
Geschrieben von: Ehno - 28-08-2009, 00:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hi,

Ich habe folgende Fragen:

Ich habe mit meiner EX Freundin Zwillinge, sie leben bei Ihr und ich zahle ans JA insgesamt 217€, da meine EX unterhaltsvorschuss beantragt hat.

Ich bin derzeit noch arbeitslos und die zahlungen werden gestundet.....
Nun habe ich die möglichkeit ab November evtl. einen Job zu bekommen in dem ich ca. 1400 Netto bekomme.
Wird dann wenn ich dem Jugendamt mein verändertes einkommen mitteile die Vorschuss zahlungen einstellen und dadrauf beharren das ich nach Tabelle zahlen muss??

Ich habe eine neue Freundin und wir überlegen zusammen zu ziehen und ein evtl. Kinderwunsch ist auch bei Ihr vorhanden, wollen dann auch heiraten.
Sie selber verdient nur ca. 900 netto mehr leider nicht.

Wie sieht denn das mit den zahlungen aus, wenn dann noch ein Kind mit ins spiel kommt?
Das 3.te Kind ist doch genauso unterhaltsberechtigt wie die anderen oder nicht?

Ich tippe mal, wenn ich 3 Kinder habe werde ich ein mangelfall werden.
Können die dann auch auf besseren job bestehen ?? Ich mein wo Verdiene ich mehr ???Ausser ich werd Generaldirektor!!!!
Wie gesagt ....ich besitze noch keinen Titel (hab jedenfalls keine Urkunde oder so)habe lediglich ein Schreiben bekommen das sie Unterhaltsvorschuss
beantragt hatte und ich bitte angeben muss was ich per monat zu verfügung habe.....dann kam auch schon die berechnung mit den 217€ ins Haus geflattert und das sie mir dies halt stunden werden.

Irgendwelche tipps??

Liebe grüsse

Ehno

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  Wechsel in die Selbständigkeit
Geschrieben von: FreiHerr - 25-08-2009, 18:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Hallo,

kurz die Eckdaten meiner Geschichte: eine 2-jährige Ehe, ein Kind, vor kurzem zwei Jahre alt geworden. Seit einem Jahr getrennt, ich habe vor kurzem Scheidungsantrag eingereicht. Der Termin wahrscheinlich in Jan-Febr.

Der Umgang findet nicht statt. Die Ex läßt nur begleiteten zu, ich bin dagegen. Das JA und Justiz fragen nicht mal nach, warum ich mich begleiten lassen soll. eigentlich will die Ex gar keinen Umgang, das hat sie schon mehrfach deutlich zu verstehen gegeben. Durch diesen Wunsch nach Begleitung wird dieses Ziel relativ einfach erreicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
ich verdiene als Festangestellter nicht schlecht. Leider bin ich mit meiner Arbeit schon seit Jahren unzufrieden und spiele mindestens seit der Trennung mit dem Gedanken freiberufler zu werden. Jetzt habe ich das Gefühl die Wi-Krise ist vorbei und ich würde diesen Schritt wagen. Ich könnte ab 1. Januar frei sein. Ansonsten immer zum Quartalanfang.

Titel gibt es keine. Es läuft aber eine Stufenklage die wahrscheinlich noch in diesem Jahr ein Titel produzieren wird.

Habt ihr gute tipps für mich wie ich vorgehen soll?
Wann soll ich kündigen, möglichst bevor EU tituliert wird oder ist es egal? Mein AG will mich leider nicht rausschmeissen, ich habe schon mal mit ihm gesprochen.
Was ist noch zu beachten?
Falls ich EU nicht in der alten Höhe zahlen werde - kann mir fahrlässige Arbeitsplatzaufgabe unterstellt werden und welche Folgen hat es für mich? Außer dan die Schulden auflaufen - keine (strafrechtlichen) Konsequenzen?

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  Wie gut stehen die Chancen?
Geschrieben von: solidario - 25-08-2009, 13:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Wunderschönen guten Tag an alle Mitglieder,

Da ich in anderen Foren zum Thema Vaterschaft von einem Haufen überemanzipierter Frauen und Mütter inklusive deren Parapgraphenreiter überrollt wurde, scheint mir dieses Forum eine bessere Plattform für meine Anliegen und Bedenken bezüglich meiner bevorstehenden Rechte und Pflichten gegenüber meiner Ex-Freundin und unserer gemeinsamen Tochter zu sein.

Zu meiner Geschichte:

Ich war mit meiner Ex-Freundin von Juli 2007 bis Juli 2008 zusammen. Durch einen dummen Unfall (sie hat die Pille vergessen) ist sie im Dezember 2007 schwanger geworden und im Juni 2008 ist meine Tochter zur Welt gekommen.
Nun haben wir uns vor ca. 2 Wochen getrennt und jetzt ist sie natürlich wütend auf mich und zieht das volle Programm durch obwohl wir uns in der Beziehung noch darauf geeinigt hatten, dass im Falle einer Trennung alle Angelegenheit in Ruhe geklärt werden und das Wohl unserer Tochter im Vordergrund steht. Daraus wird nun leider nichts, da sie sich auf sturr stellt und alle meine Vorschläge in den Wind schiesst.

Ihre Vorstellungen sind nun folgende:

- Unterhalt für sie in Höhe von 342€ für die nächsten 3 Jahre von der GAL (die GAL holt sich das natürlich von mir).
- Unterhalt nach Düdo Tabelle in Höhe von 251€
- Ich bekomme das geteilte Sorgerecht nicht
- Mit dem JA werden Besuchszeiten vereinbart (alle 2 Wochen darf ich meine Tochter dann 1x sehen)
- Sie zieht wieder in ihre Heimatstadt in der ihre Eltern wohnen (100 km von meinem heimatort entfernt).

Nach 4 stündiger Diskussion mit ihr beharrte sie weiterhin auf diesen Forderungen und lässt sich auch nicht umstimmen.

Nun zu meiner vorerst wichtigsten Frage: Wie gut stehen meine Chancen das alleinige Sorgerecht für meine Tochter zu erhalten und welche Gründe müsste ich dafür vor einem Familiengericht vorbringen?

Meine Tochter ist nun 2 1/2 Monate alt und in dieser Zeit sind bereits diverse Probleme aufgetaucht.

Wäre es sinnvoll vorher einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen bzw. einen Betreuer vom Jugendamt?

Mit freundlichen Grüßen,

solidario

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  Umgangskalender
Geschrieben von: lordsofmidnight - 24-08-2009, 15:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ein Anwalt hat ein Online-Angebot für Trennungseltern veröffentlicht, die zwar noch mit einander reden, aber Distanz wahren möchten. Noch ist´s kostenlos.

Für Eltern, die die persönliche Begegnung scheuen, hat der Essener Familienanwalt und Mediator Jörg Daube das Internet-Portal umgangskalender.de entwickelt. Seine Idee: Über eine Art virtueller Pinnwand tauschen Trennungseltern online Informationen aus und treffen Vereinbarungen über die Termine mit ihren Kindern - alles sachlich und ohne nervende Nörgeleien, wie der Jurist versichert.

http://anonym.to/?http://www.az-web.de/n...az/1022831?_link=&skip=&_g=Ein-Umgangskalender-

http://anonym.to/?http://www.umgangskalender.de

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  mediation?
Geschrieben von: stafford - 17-08-2009, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

hat einer von euch erfahrung damit?
wo findet man einen geeigneten mediator? wie sieht es mit den kosten aus?
also ich rede jetzt von einer mediation, die man privat machen möchte, nicht vom gericht angeordnet.

in meinem "everybodys a.r. s ch.loch thread habe ich die problematik erklärt und ziel sollte sein alle exen an einen tisch zu bekommen, damit endlich mal alles geklärt wird.

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  Kin­des­un­ter­halt und Kin­der­geld
Geschrieben von: Vater - 15-08-2009, 20:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

http://www.rechtslupe.de/familienrecht/k...eld-311887

ENtschuldigung, ich hab gar nichts verstanden. Kann jemand auf Deutsch in ein paar Sätzen erklären, was das bedeutet?

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  Geburtsurkunde
Geschrieben von: Jigsaw - 14-08-2009, 21:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

In der Geburtsurkunde meiner Tochter stehe ich nicht als Vater. Welche Folgen kann das für mich haben?
Sollte ich drauf drängen das ändern zu lassen?

Danke

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  Gemeinsame Kindesbetreuung
Geschrieben von: blue - 14-08-2009, 21:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Was haltet ihr von so einem Gesetzesvorschlag?

Vorausgesetzt, die Abstammung des Kindes ist geklärt.

Leben die Eltern nicht zusammen und befassen sie das Gericht mit ihrer Streitsache, wird das Einverständnis über die Unterbringung der Kinder vom Gericht homologiert, es sei denn, dieses Einverständnis steht offensichtlich im Widerspruch zu den Interessen des Kindes.

In Ermangelung eines Einverständnisses in Fällen, wo die elterliche Gewalt gemeinsam ausgeübt wird, untersucht das Gericht auf Antrag mindestens eines Elternteils vorrangig die Möglichkeit, eine unter beiden
Elternteilen gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung des Kindes festzulegen.

Ist das Gericht jedoch der Ansicht, dass die gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung nicht die geeignetste Lösung ist,
kann es entscheiden, eine nicht gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung festzulegen.

Das Gericht befindet auf jeden Fall durch ein mit besonderen Gründen versehenes Urteil, wobei es den konkreten Umständen
in der Sache und den Interessen der Kinder und der Eltern Rechnung trägt.

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