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  Bedeutung: rechtskräftig Geschieden
Geschrieben von: Heinrich - 10-07-2009, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Wenn jemand rechtskräftig geschieden wurde und keinen Unterhalt zuleisten hat, könnte die Frau dann immer noch nachträglich auf Unterhalt klagen?
Ich dachte eigentlich, dass nach so einem rechtskräftigen Urteils der Spuk für immer vorbei sein müßte.
Gruss
Heinrich

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  Umgang dank JA
Geschrieben von: Vater - 10-07-2009, 00:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Letzte Woche führte das Jugendamt ein Gespräch mit der Kindesmutter. Es ging darum, daß ich mir einen Umgang für meine Tochter in den Ferien wünschte, und zwar aufgrund der Entfernung eine längere Umgangszeit (mindestens 2Wochen) ich haben wollte. Die Kindesmutter brachte alles mögliche ins Feld, u.a. daß man andere Erziehungsvorstellungen hätte, daß meine Tochter sich nicht schnell genug umgewöhnen könnte, wenn sie bei mir ist. Offenbar möchte die Kindesmutter erreichen, daß das Verfahren sich in die Länge zieht und erst aufwendig die Tochter befragt werden muss,ob sie überhaupt zu mir will. Womit die KM nicht gerechnet hat, die Jugendamtsmitarbeiterin wusste bereits, daß es nicht stimmt, daß meine Tochter nicht zu mir will. Die Kindesmutter war darüber sichtlich erbost, als sie erfuhr, daß ihre Tochter schon vorab Kontakt zum JA hatte. Sie führte alle Möglichen Vorwürfe ins Feld, worauf die Mitarbeiterin antwortete: "Das interessiert sie alles nicht, es geht um den Umgang zur Tochter". Als sie merkte, daß alle möglichen Argumente nicht fruchteten, gab sie klein bei. Ich muss wirklich sagen, bin positiv überrascht. Ich kann den Tipp geben, daß man einschätzt, was die Ex vorbringen kann, und das Jugendamt schon vorab darauf vorbereitet. Dann werden die Mitarbeiter nicht mit Behauptungen konfrontiert, wo sie erstmal nicht das Gegenteil beweisen können oder es nicht sofort prüfen können. Damit gibt dann das JA sicherlich in nicht wenigen Fällen das Gespräch "aus der Hand" .Kann aber das Jugendamt kontern, dann ist die Kindsmutter erstmal überrascht. Bis sich die Kindsmutter dann auf die neue Situation einstellt, - und das dauert bekanntlich bei Frauen - hat sie dann meist schon zugestimmt.

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  Live-Bericht von jemand, der einem Ausgewanderten in Spanien nachjagt
Geschrieben von: gleichgesinnter - 05-07-2009, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Servus in die Runde hier,

Als ich den Thread beim ISUV gelesen habe, musste ich lachen. Aber sowas von köstlich, das ich schon Tränen in den Augen hatte.

Zuerst einmal, lest Euch den Thead dort bitte durch:

KLICK MICH!

Wolfgang Becker will dort einer Frau (denke ich) klarmachen, das sie eine Fülle von Möglichkeiten hat, den KU für das Kind ihrem Ex, der nach Teneriffa abgehauen ist, dort einzufordern.
Der Ex ist auf Teneriffa sogar selbstständig (mit selbst produzierten Pornofilmchen). Da ist fast zu 100% eine S.L. im Spiel und die läuft mit Sicherheit sogar über seine dortige neue Freundin.

Wenn ich das so durchlesen, merke ich, das Wolfgang Becker nicht die geringste Ahnung hat, was Einforderung von KU auf den Kanaren bedeudet.
Da wird der Frau Sand in die Augen gestreut, das sie damit keine Probleme haben wird, Geld dort zu verlangen oder zu pfänden.

Meine Meinung (nicht nur meine Meinung, sondern Fakt):

Die Frau sollte sich den Titel einrahmen lassen und den Rest, den Becker da von sich gegeben hat, sein lassen. Es bringt überhaupt nichts.
Der Ex wird sich kaputtlachen wenn der deutsche Anwalt seine Forderungen schickt und den Brief mit diesem köstlichen Lachen in den Müll schmeissen.
Der Ex hat seine Abfindung schon mitgenommen (etwas über 10.000 Euro) und macht dort Internetpornofilmchen. Was glaubt Becker denn eigentlich, das der Kerl so naiv ist und die Kohle dort frei auf dem normalen Konto rumliegen lässt? Wie kann man nur solche Ratschläge geben die ins Nirvana führen werden.

Und wie ich das lese (Becker Zitat):

Aber wie soll jemand hier kontrollieren, ob er sich in Spanien um Arbeit bemüht

umgekehrt wird ein Schuh draus. Er muß das beweisen, belegen.Big GrinBig GrinBig Grin

Ich habe Tränen gelacht, ehrlich.

Der Ex muss auf Tenerife gar nix beweisen, mal so nebenbei. Auf den Kanaren sind die deutschen gesetz nicht anwendbar, kann ihm das mal jemand sagen?

Becker ist die Pfeife schlechthin für mich. Keine Ahnung, aber solche Kommentare.

Den Thread pinn ich mir an, das wird ein Schauspiel schlechthin.

Und das Beste: Den Typen kenn ich. Habe ihn informiert. Noch keine Antwort, aber sicher kommt eine.

Köstlich, einfach nur köstlich.

gleichgesinnter


Der Satz ist auch noch köstlich (von Becker):

Da Eure Kinder minderjährig sind muß er jede (legal zumutbare) Arbeit annehmen um den KU zu erzielen. Ausreden wie "keine Arbeit" müssen durch Belege der (ausreichenden) Arbeitssuche nachgewiesen werden.

Ich liege am Boden, der überträgt deutsche Urteile nach Spanien und auf die Kanaren...Big GrinBig Grin

Ist der so dumm, oder spielt er das nur?

Wenn man mir mit solchen Forderungen per deutschem Anwaltsbrief kommen würde, dann wüsste ich aber, was ich zurückschreiben würde (wenn ich mir überhaupt die Arbeit mache), denn das ist schon fast lächerlich.

Und Becker würde ich erstmal die Adminrechte entziehen lassen für solchen Schwachsinn.

Herrlich, der Sonntag ist gerettet.

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  aufenthaltsbestimmungsrecht
Geschrieben von: malina336 - 04-07-2009, 22:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

hallo alle miteinander,
habe mich hier angemeldet weil ich hilfe und rat brauche..
vor knapp 3 jahren habe ich mich von meinem mann getrennt,sind dieses jahr geschieden worden und haben einen gemeinsamen sohn. bin seit ca 2 jahren mit meinem lebensgefährten zusammen der in österreich wohnt.er und mein kind verstehen sich super,der kleine hängt auch total an ihm.ende letzten jahres haben wir beschlossen zur ihm zu ziehen.als ich das meinem exmann mitteilte,ging er zum gericht und beantragte das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. das ganze fand im eilverfahren statt.durch das lügen von meinem ex,weil er sah das es schlecht für ihn aussah,mussten wir ein psychologisches gutachten mitmachen.welches durch das GWG durchgeführt werde.als ich das gutachten und das ergebnis las,brach die welt unter meinen füssen zusammen. er hat mich als ein egoistisches monster dahin gestellt und die hat es ihm geglaubt!!! er hat sich bis jetzt nicht um den kleinen gekümmert,kaum seine papawochenenden wahrgenommen und die gutachterin hat ihm eine positive empfehlung ausgesprochen!!!unser sohn wird im september 5 jahre alt,und knapp 3 jahre davon hat sein papa kaum zeit für ihn gehabt und jetzt das?! wer weis wie ich dagegen vorgehen kann,wie ich mich gegen die lügen im gutachten wehren kann...mein sohn ist mein leben..

einen privaten gutachter kann ich mir leider nicht leisten aber es muss noch andere möglichkeiten geben...

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  soll ich ihm das sagen?
Geschrieben von: stafford - 01-07-2009, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

es geht um einen gemeinsamen kumpel von mir und meinem freund.
der war mit seiner freundin ca. 9 jahre zusammen. dann trennte sie sich von ihm weil er nie zeit für sie hatte. sie fühlte sich alleingelassen.
deshalb hatte sie dann eine affäre mit einem kumpel ihres freundes. sie wohnte auch eine weile bei ihm. ihr ex (also unser kumpel) kämpfte daraufhin um sie, er wollte sie mit aller macht zurückbekommen, was er dann auch schaffte. sie heirateten und sie ist schwanger.
ziemlich viele leute (auch wir) vermuten, dass das kind von der affäre sein könnte. die waren immerhin 9 jahre zusammen und da ist kein kind entstanden.... schon komisch...!
nunja, für ihn ist das sein kind, er ist glücklich mit der frau und er wird sich, so wie wir ihn einschätzen, auch nichts anderes erzählen lassen.
neulich jedoch haben wir die affäre getroffen und haben uns mit ihm unterhalten. wir verstehen uns ja mit allen beteiligten gut, auch wenn die sich logischerweise gegenseitig aus dem weg gehen.
dieser meinte dann er hätte den letzten sex zurückgerechnet und das würde zum geburtstermin passen. ausserdem war er erstaunlich gut darüber informiert, dass er keinen unterhalt bezahlen müsste wenn das kind ehelich zur welt kommt, darüber informiert man sich nicht wenn es nicht tatsächlich möglich wäre.
das dumme ist, dass ich nicht weiss ob die frau unseres kumpels reinen tisch gemacht hat oder nicht. für ihn ist es auf jeden fall sein kind. was aber wenn sie ihm gesagt hat, dass nur er in frage kommt und er sich deshalb keine sorgen macht???
ein weiteres problem sehe ich für uns, wenn wir unserem kumpel das verschweigen. angenommen irgendwann kommt heraus, dass das kind nicht von ihm ist und es kommt dann auch heraus, dass wir von der möglichkeit wussten und es ihm nicht gesagt haben.... hmmm... dann stehen wir ziemlich blöd da.
andererseits haben wir auch kein problem mit der affäre, allerdings kennen wir unseren kumpel dann doch deutlich länger.
wenn wir etwas sagen hauen wir die affäre womöglich in die pfanne (kann natürlich auch sein unseren kumpel interessiert das nicht...) oder wir sagen nichts und es kommt später heraus.
was würdet ihr tun? sollte man das sagen und wenn ja, wie????

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  Darf ich auch ins Gefängnis ?
Geschrieben von: Vater - 30-06-2009, 00:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Angenommen ich möchte nicht zahlen, weil Kindsmutter Umgang verweigert.
Jetzt habe ich vielleicht etwas Bargeld auf Konto und ein Auto wovon der Staat weiss. Ich zahle ab sofort einen geringen oder kaum Unterhalt. Ich möchte lieber in Knast als zu zahlen. Habe ich die Möglichkeit nicht zu zahlen und die Strafe (Gefängnis) in Kauf zu nehmen, oder wird trotzdem alles gepfändet ohne mein Einverständnis ? Habe ich die Qual der Wahl (Geldstrafe Ersatzweise Haft oder wird einfach gepfändet?) Kann ich 10% oder 50% der Düsseldorfer Tabelle ohne Risiko kürzen - um auf die Kindsmutter Druck zu machen bzgl. Umgang?

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  Exe Hochzeitsglocken ?????
Geschrieben von: Backfire - 28-06-2009, 07:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Guten Morgen Ihr:
"Egoistischen Zyniker !" Big Grin

Mir gefällt es sehr, dass wir hier endlich auf eine Beschreibung gekommen sind, die sehr gut zu uns passt und mit der ich mich voll identifizieren kann.

Ich habe gehört, dass Exe heiraten will !!!!!
Gratuliert mir gefälligst ! Big Grin
Die scheint doch tatsächlich noch einen Hirnamputierten gefunden zu haben.
Was für verzweifelte Männer muß es doch in diesem Land geben...

Hab ja den Kids immer gesagt: "Guckt dass Eure Mutter wieder einen heiratet, damit Ihr später, wenn Ihr volljährig seid und sie abgewrackt absäuft, sie keiner mehr anpinkelt, nicht für sie unterhaltspflichtig werdet."

Anscheinend hats gewirkt, weil es gab Zeiten, da haben die Kids gebockt wenn ein Neuer an Exes Seite war.
Das ist nicht gut, damit schaden die Kids nur ihrer eigenen finanziellen Zukunft. Big Grin

Wenn das tatsächlich wahr wird und die Beerdigu äääh Hochzeit bereits abgeschlossen ist, werd ich dem frischvermählten eine Beileidskarte schicken.

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  Kind bei mir, vom Jugendamt verklagt
Geschrieben von: andi-os - 26-06-2009, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

bin ja neu hier und weiss noch nicht den rechten umgang mit dem programm.
zur sache : hatte eine klage vom jugendamt osnabrueck wg unterhalt die ich aber gewonnen habe. Bin eigentlich nicht mehr vermittelbar und sollte von der RV zum nachtwaechter umgeschult werden ( verdienst kann man sich vorstellen ). habe ne abmachung mit RV getroffen. wollte fuer kumpel in spanien ne filiale aufmachen ( Trockenbau ) die haetten lohn gezahlt. bin nach spanien aber mein "kumpel" hat mich haengen lassen. hat knapp ein jahr gedauert dann hab ich ne eigene firma aufgemacht. meine kinder und meine ex haben mich jede ferien besucht, ex hat aber dem jugendamt gesagt sie weiss nicht wo ich bin. bin seit okt.08 wieder hier und meine grosse ist zu mir gezogen Verhandlung 30.12.08) habe aber kein sorgerecht. jugendamt celle hat klage eingereicht, habe jetzt einstellung des verfahrens beantragt.


hallo, war montag beim gericht in celle. seit einem halben jahr wohnt meine grosse tochter bei mir, meine kleine bei mutter in celle. bei einem wochenendbesuch der kleinen mit ihrem bruder, -der nicht von mir ist, ich aber der vater bin- hatte die kleine ne verschleppte mandelentzuendung was in der kinderklinik festgestellt wurde,wohin ich bin trotz strengstem verbot der mutter.wollte das vom jugendamt mit einem gespraech mit der mutter klaeren, sie sah keinen sinn. jetzt bei gericht hat meine ex das blaue vom himmel gelogen, freitag vorher - auf ein mal - mit jugendamt getroffen und alles vom gericht abgeschmettert. morgen geht sie wieder schoen schwarzarbeiten und ich darf mich mit staatsanwalt wg unterhalt schlagen, wobei alle fakten auf luegenmeiner ex beruhen


noch eins : hab heut morgen mit raw gesprochen, weil fuer meine beiden leiblichen toechter die beistandschaft beim JA celle liegen, meine grosse aber seit 01.09. bei mir in osnabrueck wohnt. ist ja nicht richtig. auf anfrage zur aenderung gerade beim JA hiess es : kein sorgerecht - keine aenderung. und danke fuer die hilfe hier ist ja wie zauberei

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  Kontinuität der Unterhaltszahlung
Geschrieben von: Backfire - 24-06-2009, 23:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Wirklich unfassbar p
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=29

Bei mir sind die Titel ja schon Jahrelang vor Volljährigkeit meiner Kids ausgelaufen, hatte ich befristet und dann einfach nicht mehr verlängert.

Seit der Älteste 18 ist zahl ich ihm direkt auf sein Konto und zwar den Betrag den ich nach meinem Einkommen zahlen müßte wenn Muttern den Mindestunterhalt leisten könnte.
Damit waren alle so einverstanden, gab bisher keine größeren Probs.
(Ältester ist noch in der allgemeinen Schulausbildung, somit privilegiert)

Damit eben diese erwähnte "Kontinuität der Unterhaltszahlung" nicht eintritt, von der ich nämlich schon öfters im Netz gelesen habe, überweise ich mit folgendem Zusatz auf den Ältesten sein Konto:
"Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Was haltet ihr davon ?
Ist das hilfreich oder überflüssig ?

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  Bumbuis Fall
Geschrieben von: Jigsaw - 24-06-2009, 23:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

[Bumbuis Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1539]

finde ich interessant. Ewiges zahlen und null Interesse des Kindes den Vater kennen zu lernen.
Danke für Deine Geschichte

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