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Selbsterhaltskürzung durch das Jugendamt.? |
Geschrieben von: AKWITT - 24-06-2009, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo an alle.Ich lebe seit 2Jahren getrennt meine Ex hat mich wegen eines anderen verlassen.Habe einen Selbsterhalt von 900€ Die Kinder bekommen einen geringen Unterhalt von mir und Unterhaltsvorschuß vom JA.Habe ein kleines Haus auf was meine Ex verzichtet hat trage aber die Bauschulden aus der Ehe die werden mir auch nicht angerechnet beim Selbsterhalt,so bleiben mir in der Woche noch etwa 40€ zum "Leben".Das Haus ist nicht verkäuflich steht auf dem Grundstück meiner Eltern.
Nun möchte ich mit meiner Neuen + Tochter im Haus zusammen wohnen.
Ich hätte mehr Geld übrig da sich die Nebenkosten teilen.Sie brauchte kein H4 mehr(sie ist Geringverdiener/Friseur).Miete würde ich keine von Ihr verlangen.
Nun ist mir zu Ohren gekommen das sich mein Selbsterhalt auf 730€ verkürzen würde da ich mit meiner Neuen zusammenlebe ? Ist das so?
Oder hat das JA da nur ein Gerücht in die Welt gestellt um die Geldpumpe noch mehr auf saugen zu drehen.??? Wer hat da Erfahrungen?
Heimlich geht nicht meine Ex wohnt 600 meter neben mir und meine beiden Kinder sind oft bei mir.
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neu: SEELENTOD - MEINE GESCHICHTE |
Geschrieben von: SEELENTOD - 23-06-2009, 09:32 - Forum: Konkrete Fälle
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MITKÄMPFER / LEIDENSBRÜDER
...ich bin noch einer.
ich liebe UNSERE kleinen über alles!
sorgerecht an unserem 1. kind
kein sorgerecht an unserem 2. kind (KM gibt mir dieses nicht mehr)
MEINE GESCHICHTE: (...nur die absolute kurzfassung ! )
...die "vorgeschichte" habe ich erst mitte 2008 erfahren (anfall von eifersucht - emails der KM gelesen):
12 jahre beziehung, KM lern vor 6 jahren einen anderen wärend eines arbeitsaufenthalts in den niederlanden kennen, beide verlieben sich inneinander, er läßt sie trotzdem abblitzen weil er damals probleme mit sich selbst hatte / aus rücksicht auf mich (so wirds heute dargestellt).
als die KM "abgeblitzt" ist, wendet sie sich sofort mir wieder zu, will sofort schwanger werden - obwohl sie noch fast 6 monate in NL arbeiten muss. versuche ihr klar zu machen das ich bei der schwangerschaft dabei sein möchte - nach zwei wochen diskusionen nimmt sie dies an.
die mutter kommt "für mich" aus NL zurück, mein 1. kind kommt fristgerecht 9 monate später zur welt.
aufgrund unserer finaziellen und wohnlichen situation kommuniziere ich ÜBERDEUTLICH und in alle richtungen, das ich erstmal kein weiteres kind möchte, wird die KM überraschend wieder schwanger - angeblich hat die pille während des stillens versagt. mein zweites kind wird geboren.
...ich weiss - zum kindermachen gehören immer zwei.
2008 kurz nach trennung: zwei IHRER freundinnen kommen zu mir und erzählen mir dass das geplant war.
2009 kommt der bruder der KM zu mir und erzählt mir: ...VOR der schwangerschaft wurde in ihrer familie über die "planungen" der km gesprochen, die schwägern fragt ob ich den auch gefragt werde - antwort vom vater der KM: "der wird das einfach schlucken müssen"
als die mutter immer öfter ohne "schutz" mit mir ins bett gehen will, ziehe ich die reissleine - sexverweigerung & diskussion über vasektomie.
irgendwann schreit mich die KM an "wenn du das machst, dann bist du für mich nichts mehr wert".
(beziehungskrise war - natürlich durch beidseitige "beteiligung", schon vorher da.)
sie fährt im mai 2008 zu dem anderen typen nach NL.
kommt zurück, lügt mich 2 wochen an, sagt mir dann das sie mich nicht mehr liebt.
ich lese in einem anfall von eifersucht ihre mails - komme hinter das "volle programm" - ziehe in meiner verzweiflung hals über kopf aus der gemeinsamen whg aus (...ich weiss heute, dass das ein großer fehler war!).
3 wochen nach meinem auszug verlobt sich die KM.
2 monate nach meinem auszug läßt sich der neue von seiner frau scheiden.
3 monate nach meinem auszug geht er mit zu elternabenden im KG - ich werde nicht informiert - soweit möglich.
ab 4 monate nach meinem auszug wird der umgang - sukzessive und absolut systematisch immer mehr eingeschränkt, unterbunden, vereitelt (trotz gemeinsamer vereinbarungen beim JA und bei der Mediation) - begründungen - ALLES - von nicht zurück gegebener unterwäsche der kinder bis zu vorwürfen das meine WERTE und LEBENSVORSTELLUNGEN von denen der KM abweichen etc etc etc.
ALLE - WIRKLICH ALLE versuche unseren kindern mehr umgang mit mir zu ermöglichen gingen von mir aus - die KM hat jeweils alles getan - gerade so das es nicht verwertbar ist - unseren kindern den umgang mit mir zu unterbinden.
4 1/2 monate nach meinem auszug, gibt die KM "offiziell" vor der erziehungsberatung bekannt das sie den anderen menschen heiraten wird.
5 1/2 monate nach der trennung erzählt mir mein 4 1/2 jähriges kind, das es bald in eine "ganz schöne schule in holland gehen wird"
6 monate: weihnachten, später ostern und zu anderen "papa-anlässen" bekomme ich die kinder - trotz vereinbarung, nicht mehr.
11 monate: 1.gerichtstermin - KM will mir das aufenthaltsbestimmungsrecht abklagen, weil ich einer bis zum erbrechen zynischen "elternvereinbarung" von ihr "mich verweigert" habe.
...der richter sagt "du du, das was du machst ist nicht in ordnung - er sagt es 4x zur KM - die begreift es nicht.
...der richter will sich unser kinder "ansehen"
...der richter will jeweil zu mir und zu ihr nach hause kommen.
(bis heute nicht passiert).
12 monate: die mutter heiratet den anderen
12 1/2 monate: LETZTES WE
- UNSERE !!! KINDER, WIE IMMER, ABSOLUT FRISTGERECHT VOM UMGANG ZUR KM ZURÜCKGEBRACHT. 3 STD. SPÄTER IST DIE WHG DER KM LEER (nur noch leere regale).
KELLER FAST LEER, ALLE KINDERSACHEN (Fahrräder etc) WEG.
anruf bei der KM - "sind in Urlaub".
...ich: RA benachrichtigt ...ergebnis: bla bla - möglicherweise hat KM lebensmittelpunkt bereits verlegt ...nicht wirklich nachweisbar ...eh nichts mehr änderbar.
anruf bei KM: "du siehst deine kinder nur noch wie vom richter vorläufig angeordnet (14 tägig) - und danach allenfalls 1x monatlich - samstag nachmitag bis sontag mittag".
VON ANFANG AN:
habe der KM immer wieder schriftlich / mündlich gesagt, das ich sofort den LM unserer kinder auch zu mir nehmen würde bzw. ein "gleichwertiges" wechselmodell praktizieren würde.
TOTALE VERWEIGERUNG.
ZU LANGE GEHOFFT.
TOTAL OHNMÄCHTIG.
ÜBERLEGE ALLE "VARIANTEN" (FÜR meine kleinen irgendwie present bleiben - trotz selbstzerstörung - psychisch / finanziell / totaler entzug - u-boot-variante / ausland / italienisch / tragisch).
SEHE KEINE MÖGLICHKEIT MEHR - FÜR !!!! MEINE KLEINEN IRGENDWIE LEBENSGESTALTEND UND VERANTWORTLICH - UUUND !!!! - ALS AUSGLEICH ZUR KM DA ZU SEIN.
...bin mir nach vielen gesprächen mit bekannten der KM recht sicher das die KM schizoide ist (die klassischen beschreibungen - sh. wikipedia treffen zu gut 70% auf das krankheitsbild zu).
...der RA sagt - "da kann man nichts machen....
BIN EMOTIONAL, GESUNDHEITLICH, FINANZIEL UND PERSPEKTIVISCH AM BISHER TIEFSTEN PUNKT MEINES LEBENS.
WEISS NICHT MEHR WAS ICH MACHEN SOLL.
SEELENTOD
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Versicherung für Unterhalt ? |
Geschrieben von: Vater - 20-06-2009, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle
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Ich habe mir mal folgendes überlegt: Es gibt doch für alle Lebensbereiche quasi eine Versicherung. In vielen Fällen ist eine Versicherung sogar Pflicht. Es gibt eine Autohaftpflichtversicherung z.B. verpflichtend, aber auch Pflege, Kranken - oder Rentenabzüge- sind i.d.R. verpflichtend. Oder man denke an die einfache Haftpflichtversicherung!
Warum hat man die Pflicht eingeführt ? - Weil Keiner es stemmen kann, wenn er z.B. einen Unfall baut und daran schuld ist und mehr passiert z.B. Oder weil keiner eben mal so 1000, 10000 oder 100.000 Euro hat. Deswegen hat man die Versicherungen VERPFLICHTEND eingeführt.
So und nun kommt eigentlich meine Anregung: Es kann kaum bzw. kein Vater - bzw. Unterhaltspflichtige wirklich i.d.Regel die oben angesprochenen 100.000 pro Kind auf 18 Jahre, oder Unterhalt für die Frau wirklich finanzieren.
Es ist auch nicht zuzumuten. Baue ich einen Autounfall mit 100.000 Euro Schaden, werde nicht ich zu der Zahlung von 300 Euro a 18 Jahre verdonnert, sondern die Versicherung zahlt. Grund: Die Versicherung ist verpflichtend.
Wie wäre es , wenn der Vater und die Mutter verpflichtend für das Kind eine Art Versicherung abschließen müssen, sozusagen eine Kinderversicherung. Dann würde nach einer Trennung je nach dem, wie lange Eingezahlt wurde, das Kind allein dadurch eine Versorgung haben.
Und es wäre gerecht: In Zeiten des Zusammenseins wurde von beiden Partnern fürs Kind das gleiche beigesteuert.
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Jugendamt - mal wieder blöd |
Geschrieben von: vorsichtiger - 20-06-2009, 09:07 - Forum: Konkrete Fälle
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Aus dem Bekanntenkreis:
Ein UH-Pflichtiger (Pflicht gegenüber mehreren Kindern, Titel etc. alles seit Jahren in verfestigtem Stand, es git die D-Tab) verdient 1350EUR netto.
Das Jugendamt fordert seit Jahren wie üblich nach der Zitronen-ausquetsch-Methode horrende Beträge. Die volle Leistungsfähigkeit besteht unverändert seit Jahren NICHT, alle Argumente wurden mehrfach ausgetauscht, Anwalt ist seit Jahren ebenfalls involviert. Irgendwas fiktives zuzurechnen geht auch nicht.
Die faktische Berechnung - nach D-Tab ausgeführt - lautet:
Netto 1350
abzüglich 5% Werbungskosten = 67,50
abzüglich 4% (vom Brutto) für Altersvorsorge = 80,00
abzüglich notwendiger Selbstbehalt = 900,00
verbleibt Auszahlungsbetrag 302,50
Kann jeder Depp berechnen.
Der Betrag wird auch regelmäßig an die KM ausbezahlt.
Aber: Das Jugendamt schreibt nun, wider besseren Wissens, der Verpflichtete möge doch bitte umgehend ab sofort den geschuldeten Betrag von 320EUR je Kind auszahlen um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. Und wenn er schon dabei sei, möge er doch bitte auch gleich die aufgelaufenen UH-Schulden begleichen...
das wäre ja nun irgendwie noch verständlich oder nachvollziehbar, wenn sich personell im Amt etwas verändert hätte - aber nein, es ist alles unverändert. Man dreht einfach die Argumenten- und Drohbriefspirale weiter...
Sorry, das Bild - nein MEIN Bild von Jugendämtern verändert sich auch nicht mehr:
DÜMMER GEHTS NIMMER
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Mein subjektiver Rundumschlag |
Geschrieben von: Bluter - 16-06-2009, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Wenn man sich unbedarft und versonnen auf den Seiten des BMJ, zum Familienrecht tummelt, stellt sich einem ein Bild von fast ausschließlicher Harmonie und ansonsten Schlichtungsbereitschaft dar.
Das drüber stehende Foto spricht hierzu Bände und es kommen in mir Erinnerungen an frühere Tage hoch, an denen regelmäßig die Zeugen Jehovas, am Hamburger Hauptbahnhof, ihre Heftchen mit hübschem Cover des "Wachturms" vor ihrer Brust feil boten.
Alle strahlen und lachen - sind gut drauf.
Wer sich in streitigen Trennungs- und Folgesituationen befindet, vermag nur schwer diesem Bild folgen zu können.
Man könnte unterstellen, es wäre den Betroffenen, die diesen Bildern nicht mehr folgen können, auch in deren Vergangenheit zu keiner Zeit möglich gewesen, diese Sehnsucht nach Harmonie jemals verspürt zu haben.
Medial verbreitete Verleumdungen dieser Art finden wir derzeit vermehrt in manch Rezension, zum Film: Der entsorgte Vater.
Trost findet man dann auf den Seiten des BMJ.
Das Foto: Es soll Mut geben.
Der Papi trägt lässige Jeans und das kleine (gemeinsame?) Kind auf dem Arm, die Muddi trägt zur Kenntlichmachung einen weiten Rock, denn Emazipation ist schließlich keine Frage der Garderobe.
Der Horizont ist grenzenlos und das Wetter spielt auch mit.
Eine Einladung zum Aufbruch, in ein neues zweites Leben, nach den Niederlagen vor gegnerischen AnwältInnen, kommunalen sozialen DienststellInnen, GutachterInnen, gerichtlichen Instanzen.
Es folgt ein einleitender Text, mit entsprechend Trost spendenden Worten.
Auszug:
Zitat:... Angesichts der hohen Scheidungsquote - insbesondere von kurzen Ehen - müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen "Patchwork-Familien", dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat. ...
So allgemein gültig wie hier dargestellt, hat diese Aussage selbstverständlich nur solange Gültigkeit, insoweit die deutsche Staatin nicht in irgendeiner Form finanziell belastet wird.
Ich beziehe mich mit dieser Aussage auf den Thread zum Urteil des OLG Jena, mit dem Aktenzeichen 1 UF 397/07.
Ich verweise zudem auf die Leitlinien des OLG Frankfurt/Main,
die Tatsache, dass zum Thema Dreiteilungsgrundsatz bei google satte drei Einträge angezeigt werden, dass es hierzu im 123recht-Forum einen kurzen Strang gab, Frau Gretel Diehl ihre Berechnungen hat aus dem Rechtsportal entfernen oder gut verstecken lassen.
Immerhin findet sich eine solche Berechnung als Muster hier, sowie der Vortrag ihrer Betrachtung zum reformierten Unterhaltsrecht hier!
Ein weiterer minder netter Kommentar zum derzeitigen Unterhaltsrecht findet sich hier!auch
Dass an deutschen Familiengerichten politisch- fiskalische Antworten auf Haushaltfragen, in Form von sogenannter Rechtsprechung zu Unterhaltsfragen, gegeben werden, wäre an dieser Stelle mal zu diskutieren, wenn nicht nur ich diese Meinung vertreten würde.
Wenn ein Senat des BGH innerhalb eines, vom wirtschaftlichen Umschwung betroffenen Jahres, zum gleichen Kernthema, mit nahezu gleicher Besetzung, unter gleichem Vorsitz, zu unterschiedlichen, dem Verpflichteten nachteilig ausgelegten Beschlüssen kommt, wird deutlich, wie sehr die drei Staatsgewalten miteinander verquickt sind.
Hier nochmal die Volltexte, zum Genießen:
XII ZR 150/ 05
XII ZR 158/ 04
XII ZR 65/ 07
Nur zum Thema Staatin/Rechtsprechung und Finanzen.
Ein Zeigenosse schreibt hierzu:
Zitat:... Dieses Verständnis spiegelt auch die bundesdeutsche Realität der Judikative wider, deren Verfassung aus der Monarchie des 19. Jahrhunderts stammt. Seit dieser Zeit wird - um die erforderliche geschmeidige Anpassung an die jeweiligen politischen Systeme zu gewährleisten - die richterliche Personalpolitik einschließlich der Richterauswahl als wichtigste Rahmenbedingung der Rechtsprechung überwiegend durch die Exekutive (...) gesteuert.
Gleichzeitig wird dieses Defizit an Gewaltenteilung durch beamtenlaufbahngleiche Beförderungshierarchien verstärkt, ...
Link zum Erwerb des Volltextes
Dass es ein Amtsrichter nur bis hierher und nicht weiter geschafft hatte, sollte angesichts solch kritischer Äußerungen nicht weiter verwundern, ein solches System vorausgesetzt.
Es würde mich nicht erstaunen, wenn ihm selbst dies mittels einiger Euphemismen entsprechend verkauft wurde, à la: "Sie verrichten in Cochem-Zell einen unverzichtbaren Beitrag, hin zu einer gerechteren Rechtsprechung, dass wir dort auf Ihre maßgebliche Beteiligung nicht verzichten können. Bitte machen Sie weiter so."
Das entspricht dem Vokabular, das es benötigt, sich unangenehme Querulanten vom Hals zu halten.
Wenn wir uns zurück auf die Internetpräsenz des BMJ begeben, fällt desweiteren auf, dass noch immer und vorsätzlich die Themen Unterhaltsrecht und Kindschaftsrecht nebeneinander - nicht miteinander verknüpft - dargestellt werden.
Die Zweitfamilie als Option für eine bessere Zukunft eines bereits ensorgten und zu Barunterhalten verpflichteten Elternteils, auf der Grundlage, dass die Next die Zeche mindestens indirekt - mitunter direkt - mitzutragen hat - emotional wie auch finanziell.
Wer kann dazu schon "Nein" sagen?
Mit der Unterhaltsrechtsreform aus 2008 wurde umgehend ein entsprechendes Modell nach dem Dreiteilungsgrundsatz entworfen und numehr stringent umgesetzt.
Wir bewegen uns in einem dem Untergang geweihten System, deren politische Kaste nicht in der Lage ist, seinem Volk unterstützend zur Seite zu stehen und dessen Volk den Glauben an nachhaltiger Gerechtigkeit, für sich selbst und die nachfolgenden Generationen bereits überzählig begraben hat (Wahlverhalten).
Warum schreibe ich diesen Beitrag?
Weil ich die Zeit hierzu habe, weil ich stehend, sitzend, liegend diesen Beitrag verfasse, weil ich zum ersten Mal mit meinem Rücken zu tun habe, weil ich darauf hin krankgeschrieben bin, weil ich mir Spritzen gegen die Schmerzen verpassen lassen musste, weil ich am vergangenen Sonntag mit der Kleinen lange Zeit in einem Stau verharren musste, weil die Mutter die Distanz geschaffen hatte, weil dies dem Kindeswohl am besten entspricht, weil dies der sogenannten deutschen Rechtsprechung entspricht.
Wenn ich also nur die heute behandelten Einzelthemen in ein Paket zusammenfasse, komme ich zu folgendem nüchternen Fazit:
Mit freundlicher und harmonisch anmutender Unterstützung dieser Pleitestaatin wird sich in absehbarer Zeit unsere Gesellschaft, wie wir sie noch erleben durften, selbst überlebt haben.
Es geht hier nur um Geld, Knete, Zaster, Penunse, Moneten, Kies, Kohle, Mäuse, Schotter ...
Für´s Erste habe ich fertig!
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Mutter schlägt jungem Mann ins Gesicht |
Geschrieben von: Backfire - 12-06-2009, 12:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Gestern war seit ca. 1,5 Jahren wiedermal mein Ältester bei mir.
Bewerbungsbesprechungen.
Er ist erwachsen, er wird 19.
Dabei erzählte er mir, dass ihm seine Mutter regelmäßig bei Streit ins Gesicht schlägt.
Ich habe ihm nicht gesagt was er tun soll, sondern habe ihm erläutert was ich in so einem Fall tue und auch schon getan habe.
Mich schlägt keine Frau ungestraft, ich schlage sofort zurück.
Daraufhin meinte er:
"Frauen schlägt man nicht"
Ist es tatsächlich in Deutschland schon so weit, dass Frauen Männer ungestraft einfach schlagen dürfen ?
Was würdet Ihr in so einem Fall sagen ? was er machen soll ?
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Hilfe... |
Geschrieben von: Marisa - 10-06-2009, 21:54 - Forum: Konkrete Fälle
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Guten Abend!
Ich stelle mich einfach erstmal vor, bevor ich mit der Tür ins Haus falle... ich bin die Marisa, 25 und sogenannte "Zweitfrau". Nächsten Monat bekommen mein Mann und ich ein Kind.
Aus einer früheren beziehung hat mein Mann eine 8 Jahre alte Tochter. Seine Ex und er waren nicht verheiratet. Das Kind lebt bei der Mutter, noch gibt es keinen Unterhaltstitel.
Mein Mann arbeitet in einem befristeten Arbeitsverhältnis und bezieht derzeit ca. 1100 Euro netto. Ich habe auch immer gearbeitet, wurde aber leider 2007 Opfer einer Gewalttat und war seither krank und nicht mehr fähig, meinen erlernten Beruf auszuüben (ist im Job passiert). Mein Krankengeldanspruch erlosch in diesem Frühjahr. Ich bezog Arbeitslosengeld, allerdings nur 6 Wochen, wegen Krankheit, dann wurden meine Leistungen gestrichen. Ist wohl auch völlig rechtens so. Ich bin derzeit nicht Leistungsfähig für die nächsten 6 Monate, das Arztgutachten wurde von der Agentur für Arbeit eröffnet. Es macht derzeit auch keinen Sinn, erneut ALG1 zu beantragen, auf Grund dieses Gutachtens. Leistungen von der ARGE wurden ebenfalls abgelehnt, da mein Gatte ja arbeitet.
Nun befinde ich mich auch im Mutterschutz, das Kind soll so um den 20.07.09 geboren werden.
So, das zum ersten. Mein Mann hat in diesem Jahr saeine zweite Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und die Ex erhielt Untehralt nach Unterhaltsvorschuss. Nun will das Jugendamt monatlich 170 Euro Unterhalt haben, worin die "Rate" für seine "Schulden" schon enthalten ist.
Es ist nicht so, dass er sich drücken will. Aber selbst diese 170 Euro sind einfach nicht drin, denn unser Bedarf ist dann nicht abgedeckt. Ich kann derzeit nicht arbeiten gehen, aus oben genannten Gründen.
Wir hatten diesbezüglich auch rechtzeitig beim Jugendamt Meldung gemacht und bei diesem "Beratungstermin" hieß es, dass das "neue" Baby erstmal egal sei, der Vater hat zu zahlen. Mir sei es zuzumuten, 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen ( auch wenn Kinderbetreuung nicht gesichert ist und Kind noch gestillt wird?).
Nun haben wir die Unterlagen von der Agentur eingereicht und warten auf neue Nachrichten.
Umgang mit dem Kind ist derzeit Fehlanzeige, denn die Kleine will angeblich nicht. Die Sachbearbeiterin vom Amt meint, wenn das Kind nicht will, dann muss es auch nicht. Also darf mein Mann zahlendes Mitglied sein, aber das Kind nicht sehen? Wie sieht es da mit einer Umgangsklage aus, macht das Sinn, wenn ein Kind sagt, dass es nicht zum Vater will? Sorry für diese Fragen, aber das Thema ist für mich Neuland. Es kann doch nicht sein ( sorry, man darf diese Meinung gern kritisieren) dass wir mit unserem Kind am Minimum leben und die Ex sich da ein feines Leben macht.
Müssen wir zudem Beleidigungen der Ex hinnehmen (Das unser Kind ein Bastard sein, ich eine Sch... usw)? Sorry, wenn ich irgendwie etwas emotional bin, aber ich mache mir große Sorgen um unsere Zukunft. Ich würde gerne das erste Jahr zuhause bleiben, aber wenn das alles wirklich so rechtens ist, wird das wohl nicht gehen.
Es ist etwas lang geworden, entschuldigt. Aber vielleicht kann uns jemand einen Rat geben, wie wir uns verhalten sollen. Ich habe große Angst, dass mein Mann durch Nichtwissendes Fehlverhalten noch im Knast landet oder sonstwas passiert.
Danke für Eure Hilfe!
Marisa
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Künstliche Befruchtung von Single-Frau o.ä. - Unterhalt |
Geschrieben von: malko - 04-06-2009, 02:32 - Forum: Konkrete Fälle
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Moin,
ist eigentlich mal jemand der Fall untergekommen, dass eine Frau sich künstlich befruchten lassen hat und dann bedürftig geworden ist, also ohne "Vater"?
Alternativ auch gerne Mütter wo Vater "unbekannt" die trotzdem Leistungen erhalten?
Ist sowas mal irgendwo dokumentiert ?
Gruß
Malko aka der Rastlose
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