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  Werde meinen Sohn sehen
Geschrieben von: Schwerter - 02-10-2009, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
jetzt ist es über ein Jahr her, das Exe mit meinem Sohn 600 km weit weggezogen ist. Seitdem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Gestern nun trifft mich fast der Schlag. Exe ruft bei mir an und fragt mich, ob ich in den Herbstferien das Kind haben möchte. Sie bringt ihn sogar vorbei ! Verstehen muss ich das zwar nicht, aber das ist auch egal. Ich freue mich, habe aber nach so langer Zeit etwas Bammel.

Gruß
Schwerter

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  Mutter will Informationen...Verpflichtung ?
Geschrieben von: Vater - 01-10-2009, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ständig will die Mutter Informationen, wie z.B. das Umgangsrecht wahrgenommen wird, ob man überhaupt Zeit hat, Urlaub hat, wie man das Kind abholt etc. Schön und gut. Natürlich gibts keine Information. Für die Wahrnehmung des Umgangsrecht wird die Krankenkassenkarte von Mama manchmal nicht ausgehändigt. Ich habe mir einen Versicherungsnachweis besorgt und bin zum Arzt mit dem Kind gegangen, um zu kucken, ob z.B. wegen dies und das schwerwiegende Probleme sind. Der Arzt sagte, nein eine Krankheit liegt nicht vor. Die KM will nun unbedingt den Namen des Arztes , z.B. ggf. Berichte (liegt wohl eh nicht vor des Arztes) haben durch mich, bin ich verpflichtet ?

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  Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Geschrieben von: Bluter - 30-09-2009, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Weder ist mir dieses Land bekannt, noch habe ich weiterführende Informationen.

In den News fand ich eben diese Mitteilung:
Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Der dritte Absatz hat es mir irgendwie angetan.
Der enthält eine, mir mittlerweile so vertraute, Kann-Bestimmung, zu einem Thema, das in einer aufgeklärten modernen Gesellschaft möglichst Wertfrei zu stehen hat.
Auch entwickelt sich dort der deutsche Exportschlager "Rechtsprech, mit Entlastungspotential" anscheinend prächtig, denn:

Zitat:... so entsteht nach zehnjähriger Partnerschaft ein eheähnlicher gegenseitiger Versorgungsanspruch.

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  Ü18 und Steuer ?
Geschrieben von: Backfire - 30-09-2009, 07:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
kann mir jemand sagen ob man Unterhalt für einen Ü18 von der Steuer absetzen kann ?
Wo muß man das eintragen bei den Formularen ?
Geht um meinen Ältesten der aufs Abi zusteuert.

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Exclamation Wo ist Angelina Hauerstein?
Geschrieben von: henning - 29-09-2009, 05:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Wo ist Angelina Hauerstein?

Bild von meiner Tochter Angelina:
[Bild: wo-ist-angelina-hauerstein.jpg]

Beschreibung von Angelina:
ca. 1,05 m groß, blonde Haare, blaue Augen, zierlich

Bild von den Kindesentziehern im Fall meiner Tochter Angelina:
http://www.angelina-hauerstein.de/garbag...00-300.JPG


Stand der Dinge:

Meine Tochter, Angelina Hauerstein, wurde im September 2008 von ihrer Mutter, Tamara Hauerstein, und deren Ehemann, Holger Hauerstein, an einen mir unbekannten Ort verbracht. Des Weiteren befindet sich noch ein Junge in deren Obhut. Es gibt keine konkreten Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort der 4 Personen. Eine Verschleppung ins Ausland ist nach Lage der Dinge nicht ausgeschlossen!!!

Gerüchteweise sollen sie sich in Spanien, der Türkei oder gar Südamerika (Paraguay) aufhalten. Die Großeltern mütterlicherseits und die Stiefgroßeltern wissen darüber Bescheid, weigern sich aber vehement auszusagen!

Mein Appell geht an alle, die ihren Urlaub im Ausland planen, Bekannte, Freunde und/oder Verwandte dort haben. Ebenso ist es aber auch möglich, dass die Kindesentzieher sich noch innerhalb von Deutschland aufhalten.

Da die Familie über keine guten Fremdsprachenkenntnisse verfügt, gehe ich davon aus, dass sie sich in einer evtl. deutschen Kolonie oder Touristenregion befinden.
Ich bin Inhaber des gemeinsames Sorgerechts für Angelina, welches mir vorenthalten wird. Ein Umgangsrecht zwischen Kind und Vater sowie den Grosseltern väterlicherseits wird boykottiert.

Da die hiesigen staatlichen Behörden trotz einer Strafanzeige nach §235 StGB bislang noch nichts erreichen konnten, bzw. dieser und vielen weiteren Hinweisen nach meinem Empfinden nur unzureichend nachgehen, bin ich bei meiner Suche praktisch auf mich allein gestellt.

Die Suche nach Angelina und ihre evtl. Rückführung sind mit enormen Kosten verbunden. Deshalb bitten wir um finanzielle Unterstützung per Überweisung, egal welchen Betrag, auf unten genanntes, offenes Treuhandkonto:

Eingehende Gelder sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die Suche nach Angelina verwendet. Sollten eingegangene Gelder nicht benötigt werden, werden wir sie den Suchorganisationen, die mich unterstützen, zukommen lassen. Dieses kann auch von der Kreissparkasse Waiblingen, Tel: +49 (0) 1801-602500, bestätigt werden.

Bitte haltet die Augen offen und helft mir meine Tochter Angelina zu finden!

Vielen Dank
Klaus Voigt


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
webmaster@angelina-hauerstein.de

Für Hinweise zum Aufenthaltsort von Angelina und den Hauersteins bin ich unter folgender Nummer 24 Stunden erreichbar:
+49 (0) 179 2359864
Bitte zögern Sie nicht sich mit mir in Verbindung zu setzen. Selbst Dinge, die Ihnen unbedeutsam erscheinen, können für uns neue und hilfreiche Informationen enthalten.
Auch die Initiative vermisste Kinder ist 24 Stunden erreichbar und nimmt ihre Hinweise entgegen:
Hotline 0800 0116000

Homepage:
http://www.angelina-hauerstein.de/
Francaise:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_7711838.html
España:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_8389451.html
English:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_7637726.html

Wer-kennt-wen Gruppe: Suche nach Angelina Hauerstein
http://www.wer-kennt-wen.de/club/hfbfgcic

Bitte schaut euch die Homepage an und helft bei der Verbreitung der Suchanzeige mit. Werbe-BANNER:
[Bild: 8979881.gif]
(Verlinkung siehe unter Homepage)

Offenes Treuhandkonto:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_7637717.html


Medienberichte:

Heilbronner Stimme vom 11.11.08:
http://www.angelina-hauerstein.de/mediap...1-2008.pdf

RTL Punkt 12 – Fernsehbericht vom 13.01.09:
http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell...4798&pos=5

Berliner Morgenpost vom 26.05.09:
http://www.morgenpost.de/familie/article...inden.html


Auf den hier verlinkten Seiten findet Ihr ebenfalls Suchanzeigen oder Banner, die auf Angelina aufmerksam machen.

http://www.kindersuchhilfe.eu/031d3a9b47.../index.htm

http://www.vermisste-kinder.de/galerie/4...age_id=216

http://www.kindervermisst.de/4images/det...age_id=140

http://www.kinder-nach-hause.de/kids/hau...index.html


[Bild: vafk_logo-schrift-motto_ka.jpg]

VIELEN DANK
Henning Riepen

Vorstandmitglied Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.
http://www.vafk-karlsruhe.de
riepen@vafk-karlsruhe.de

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  Tausende Euros zurück ?
Geschrieben von: Vater - 24-09-2009, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Folgender Fall. Ich habe eine Tochter, kein Sorgerecht.
Ich zahle Unterhalt und hohe Umgangskosten aus eigener Tasche bislang.

Nun hat meine Tochter z.B. bei mir in der Wohnung einige Möbel beschädigt und Matrazen (Pipi ins Bett gemacht) etc. mit einem jetzt von mir mal veranschlagten Wert von 3000 Euro.

Kann ich nun an die Haftpflichtversicherung der Kindesmutter herantreten ?
Oder zähle ich in dem Fall wieder als Vater, auch wenn ich einen anderen Namen als meine Tochter habe? Den Schließlich tritt doch die Haftpflicht meines Wissens dann in Kraft, wenn z.B. ein Kind für das man sorgeberechtigt ist ( in dem Fall die Mutter) woanders in einem fremden Haushalt (stimmt auch, da Wohnsitz nur bei Mutter) etwas beschädigt.

Natürlich ist es mir im Endeffekt wurst, ob irgendwie ein kleiner Kratzer irgendwo ist, deswegen kauf ich keine neuen Möbel. Aber vielleicht kann ich über diesen Weg zumindest meine Umgangskosten zumindest teilweise zurückbekommen.

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  unterhalt wird "überprüft"
Geschrieben von: camparso - 22-09-2009, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

hallo jetzt melde ich mich doch mal an und hoffe ich bekomme passende informationen.
ich zahle im moment 350 euro unterhalt für 1 kind. mehr kinder haben wir GOTT SEI DANK NICHT!!!! verdiene aktuell 1968 netto - mein sohn ist GOTT SEI DANK schon 16. nun schreibt meine ex aus heiterem himmel sie will ne gehaltsabrechnung von mir da der unterhalt alle 2 jahre überprüft wird.

zum einen würde ich gerne wissen ob das nun so stimmt mit diesem "alle 2 jahre"?

es besteht "noch" kein titel seitens jugendamt - ich hab bisher NICHTS dort unterschrieben! und noch nichts bekommen was ich unterschreiben sollte....

kann es sein dass ich dadurch nun künftig 371 euro zahlen muss? wenn ich die tabelle richtig interpretiere? weil man ja seitens ju locker mal 2 stufen hochgestuft wird - ist doch so ?

muss ich also an sie die gehaltsabrechnung rausrücken um einen sogenannten "titel" zu umgehen?

falls ich mehr zahlen muss - werde ich meinem sohn klarmachen, dass ich ihn künftig nicht mehr während der hälftigen ferien nehmen werde - ausser seine mutter gibt ihm geld mit!

langsam hab ichs echt gestrichen - da denkt man man zahlt brav und hat seine ruhe - aber nein.... schon wieder aktion.... nie wieder kinder!!!!!!!

ich hab zu meinem sohn ja wirklich ein prima verhältnis und wenn es von den wohnverhältnissen her ginge würde er ja eh sofort zu mir kommen....

ich hasse diese ganze situation und warte sehnsüchtigst auf den tag an dem er 18 wird und die gnädige frau auch zur kasse gebeten wird!!

wäre dankbar für jegliche hinweise - wie ich mich verhalten soll.

ich tendiere im moment in folgende richtung:
ihr die abrechnung zu geben - hinterher mehr zu zahen - dafür keinen titel vom ju kassieren - meinen sohn nur noch an wochenenden zu holen und ihm zu sagen warum das nun so ist!

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  Rückfrage zur Situation
Geschrieben von: malko - 21-09-2009, 23:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Moin Kollegen,

habe mal ein paar Rückfragen über eine Situation die mir nicht geläufig ist, da sie über meine Situation hinaus geht:

Ein Kollege steht vor folgender Situation:

Sie - verheiratet - 3 Kinder (4,8,11)
Er - keine Kinder aber sich auf eine kurze Geschichte eingelassen

Jetzt heisst es, sie sei schwanger und schwangerschaftsabbruch kommt nicht in frage

Meine Gedanken dazu bisher:
1) Vater des Kindes, ist erstmal ihr Ehemann, zumindest bis er feststellen lassen hat, er ist nicht der Vater und dann geht die Vatersuche los, oder?

2) da die Ehe kippen wird, wird sie wohl zu Ämtern und Anwälten rennen, somit wird mein Bekannter dann wohl bald ne Aufforderung zur Vaterschaftsfeststellung bekommen, richtig?

3) Der noch Ehemann, ist seinen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sowieso, aber rein theoretisch könnte die noch Ehefrau ihren Ehegattenunterhalt verwirkt haben, oder? Habe da zumindest ähnliches mal gelesen.

4) den Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter, sowie den Kindesunterhalt für das neugeborene Kind, fällt auf meinen Bekannten herab.

5) Kindesunterhalt berechnet sich nach den letzten 12 Monaten Gehalt meines Bekannten, vor Geburt, und schliessen somit Sonderzahlungen durch Provisionen, Abfindung (durch Arbeitsplatzwechsel) etc in voller höhe mit ein.
Bei Veränderung kann er frühestens nach 3 Jahren auf Abänderung klagen, die Provisionen sind nicht mehr so gut und Abfindung im > 20.000EUR netto Bereich gibts ja auch nicht jedes Jahr (wird die vielleicht nur Anteilig berechnet?).

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt? Wird eine vorherige Situation mit ihrem Noch-Ehemann irgendwie fiktiv erstellt? Also vielleicht ihre irgendwann mal erlangte Qualifikation, davon das letzte Gehalt, oder das was ihr in der Ehe als "Haushaltsgeld" zur Verfügung stand zur Berechnung da genommen, oder gibt es hier ein Minimum was da greift?

Wie sieht es aus mit dem Gütern aus der Ehe, werden diese als Vermögen auf ihrer Seite ggfs. berücksichtigt? Weiss nicht was sie da bekommen könnte, wenn überhaupt - da ja glaube ich zumindest hier bei Trennung eine Schuldfrage aufkommen wird und da hat sie ja ordentlich nen Bock geschossen.

Ich kenne mich gut aus mit Fällen, die meiner Geschichte ähneln, aber vieles weitere ist halt auch nur angelesen, vielleicht kann mir einer von euch hier aushelfen und mal kurz was dazu sagen - würde sehr helfen, da der Kollege natürlich nicht "vernetzt" ist, sprich kein Internet - sowas solls noch geben ...

Vielleicht noch als Anmerkung, er würde natürlich wie viele von uns für sein Kind aufkommen wollen, wenn es in Massen bliebe aber so wie ich die Situation einschätze, trifft es ihn, ggfs noch härter als mich, da keine Kinder vorhanden waren bei der Mutter ...

Vielleicht kann mal jemand fix konstruktiv meine Fragen beantworten und ein paar Tipps geben, eventuell auch was ich übersehen oder vergessen haben könnte.

Kann er zB wenn da mal nen Anwalt anklopfen sollte sagen: er lässt nichts feststellen? bis zumindest keine wirklichen Zweifel, zB negativer Vaterschaftstests des Ehemanns vorliegen und somit Bedarf besteht?

Wie sieht es im Falle, dass die Ehe geschieden wird aufgrund der Vorfälle, aus mit Verpflichtungen des Noch-Ehemanns aus, habe ich die richtig erkannt? Was wäre in dem Falle, dass die die Ehe weiterführen sollten, wovon ich natürlich erstmal nicht ausgehen?

gruß
malko aka der Rastlose

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  Konflikt Mutti mit ihrer Mutti
Geschrieben von: MitGlied - 21-09-2009, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

Mutti von 8 jährigen Sohn hat sich mit ihrer Mutti (also Oma) verstritten und unterdrückt Kontakt zwischen Enkel und Oma.
Bis zum Ausbruch des Konfliks hat die Oma das Kind im Wechsel mit Mutti betreut, also Kind war innerhalb von 14 Tagen 2-3 Tage beim Vater, 5-6 Tage bei Mutti und 5-6 Tage bei Oma.

Zustand jetzt: 2-3 Tage Vater, Rest bei Mutti, die natürlich am Anschlag ist, weil's vorher auch recht bequem war. Mutti wird aber voraussichtl. aus Prinzip durchhalten, weil sie eine Möglichkeit gefunden hat, das Kind von ihrem Neuen beaufsichtigen zu lassen.

Wie seht ihr die Erfolgsaussichten falls Oma eine gerichtl. Regelung beantragt nachdem eine schriftl. Anfrage zwecks Umgangsvereinbarung nicht beantwortet wird?
Verhältnis Kind Oma ist sehr gut und es besteht auch der ausdrückliche Wunsch Oma weiter besuchen zu dürfen.
Da Mutti blockiert ist eine Vermittlung über's JA nicht mehr möglich. (Mutti hat beim JA zugegeben, dass ein Kontaktwunsch seitens ihres Sohns besteht und das verhältnis sehr gut ist. Sie aber den Kontakt zur Zeit ablehnt.)

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  Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangskosten
Geschrieben von: FreiHerr - 20-09-2009, 10:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,

meine Ex hat vor 4 Monaten das alleinige Aufenthaltsbestimmunsrecht zugesprochen bekommen. Ausschlaggebend war neben den so oft verwendeten "Kommunikationsschwierigkeiten" eine Story die sie beim JA und vor Gericht erzählt hat. sie wolle zum Vater ziehen, dort gibt es gute Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, Opa-Onkel-Tanten, mietfreies Wohnen und angeblich klare Berufsperspektive. Dieses Umzugsziel und die Vorteile werden in der Urteilsbegründung genannt. Allerdings ist das ABR laut Urteil natürlich "ungebunden".

Vor 3 Wochen ist sie tatsächlich umgezogen. Aber ganz woanders, zum Mr. Next. Dort sieht es mit allen genannten vorteilen nicht mehr soooo gut aus, aber die geschaffenen 300km Entfernung zwischen dem Vater und dem Kind tun der KM gut Shy

Parallel läuft eine Stufenklage auf EU. KU zahle ich freiwillig, sie will jedoch 50€ mehr (wurde mitbeantragt). Die sitzung der Auskunftsstuffe findet in 2 Wochen statt.

Was soll ich machen in dieser Situation?

Ich denke der Umzug ist unumkehrbar. Die Entfremdung ist auch unvermeidbar. Wie kann ich wenigstens die Unterhaltszahlungen runterdrücken? Irgendwo habe ich gelesen, das man in solchen Fällen die Umgangskosten geltend machen kann (vom Netto abziehen). Wie geht das? Was kann ich noch machen?

Das Kind ist 2 Jahre alt, wir sind noch nicht geschieden.

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