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  Der böse Mann bzw. was ich alles bin
Geschrieben von: Gast - 02-11-2009, 18:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Guten Abend liebe Leute

Ich, der Samengeber Donkey, will euch mal aufzählen was ich alles bin:

-Schläger
-Krankhaft eifersüchtig
-Schwangeren Bauchaufschlitzer
-Psychisch gestört
-Querulant
-Tierqäuler
-Diktator/Unterdrücker
-Ich bin ein Ficker, nicht besser als andere Männer
-Weil ich 2 Jahre alte Bilder von meinen Affären auf dem Rechner habe, liebe ich die noch alle, nur nicht meine eigene Frau.
-Weil ich in mein Tagebuch vor 6 Jahren geschrieben habe, wie sehr ich meine Ex vermisse, liebe ich sie noch.

Kurz gesagt, ich bin einfach nur krank!

Welche Schlussfolgerungen ziehe ich daraus?
Kranke Menschen können sich kein Haus leisten für Frau und Kind, deswegen hab ich abgesagt und wir bzw. ich bleib(en) in der kleinen 55qm Wohnung. Kranke Menschen wie ich können keine Kinder groß ziehen, deswegen muss ich wohl meine schwangere LG fallen lassen. Denn kranke Menschen wie ich sind eine Gefahr für Leib und Seele. Welches JA wird mir denn nach den o.g. Aufzählungen attestieren, dass ich in der Lage bin vernünftig ein Kind zu erziehen? Kranke Menschen wie ich, könnten eigentlich auch nicht arbeiten gehen und schon gar nicht in der Position wo ich grad bin. Daraus schließe ich, dass mein Chef ebenfalls krank ist, und auch die IHK, die mir mein Zeugnis damals mit der Note 1 ausgestellt hat. Und, kranke Menschen wie ich, können sich nicht um eine neue Familie kümmern. So siehts aus.

Krank war auch von mir, dass ich geglaubt habe, dass in einer intakten Beziehung, die LG ihren nach Hause Kohle scheffelnden Mann den Rücken steht. Es war krank anzunehmen, dass die LG froh sein könnte, dass sie einen Mann zur Seite hat, der alle seine Wünsche hintenanstellt, zuerst an die Frau und Kind denkt, dann an sich selber. Krank von mir war anzunehmen, dass ich erwarten kann, dass meine Frau in Konfliktsituationen mit mir eine Lösung sucht, anstatt 20 Ratgeber um 20 verschiedene Meinungen zu erleichtern. Wie konnte ich annehmen und glauben, dass so was normal ist in einer Beziehung? Das man sich gegenseitig schätzt und respektiert, Mann bin ich krank. Widerlich, ich ekel mich schon vor mir selber.

Seid ihr auch so krank wie ich? Ich nehme es an, wahrscheinlich der ein und andere noch viel schlimmer. Lasst uns mal austauschen und schreibt mal, warum ihr krank seid.

Einstein ist tot, Newton ist tot und mir ist auch schon ganz übel. Bin krank und gefährlich, brauch ich eigentlich einen Waffenschein für mich selber? Wenn ja, wo beantrag ich den, beim Scherzkeksamt meiner Gemeinde?

Mit krankem Gruße, euer ergebener deutscher (Fotzen)Knecht Donkey. Fotzenjojo vor dem Herrn.
Amen.

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  Diskussion zu "Vater mit 6 Kindern"
Geschrieben von: Al Bundy - 26-10-2009, 18:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

[Bezieht sich auf diese Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2177 ]

Ganz spontan interessiert mich, wie eine Frau nach 5 Kindern noch so attraktiv sein kann, andere Maenner fuer sich begeistern zu koennen.
Das zweite waere, wovon lebt denn Deine Exfrau, wenn sie abhaut.
Zahlst Du Unterhalt ?
Wie nehmen Deine Kinder diese Situation auf ? Sind die Kinder auf Deiner Seite??

Ansonsten eine unglaubliche Geschichte, die sich in Deutschland ohne Weiteres so zutragen kann.
Besonders die selbstherrliche richterliche Anweisung, dass das Sorgerecht geteilt wird.

Deine Familie mit den Kindern ist so gross, dass Du damit schon eine Demonstration vor dem Gerichtsgebaeude machen koenntest.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Du Dich vor dem Jugendamt in Acht nehmen musst, dass man Dir die Kinder wegnimmt und Du dann Unterhalt fuer die Kinder zahlst und fuer Deine Frau...

Al Bundy

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  Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit"
Geschrieben von: Schwarzseher - 25-10-2009, 12:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Meine Ex-Frau hat sich 2006 von mir getrennt. Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Hier wurde ein Frauenunterhalt (Ehegattenunterhalt, bzw. Trennungsunterhalt) von 650,- € vereinbart.

Was zu dieser Zeit keiner wissen konnte, dass meine Frau in einer neuen Beziehung war und im August 2008 heiratete und mir den Frauenunterhalt gnädigerweise erlies. Leider ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung nichts über den Fall der Wiederverheiratung niedergeschrieben.

Jetzt fordert meine Frau über ihren Anwalt, dass ich den über einen Jahr fälligen Betrag zahlen soll und bis Ende nächsten Jahres weiterzahlen soll.

Als Nachteil ist für mich, da ich als Beamter meiner Pflicht nachgekommen bin die Besolungsstelle zu informieren, dass ich keinen Ehegattenunterhalt mehr zahle und dadurch den Familienzuschlag und auch den steuerlichen Vorteil (Freibetrag) verloren habe. Außerdem habe ich mich bereit erklärt die Kinder (8,12) zu meiner privaten Krankenversicherung hinzuzunehmen. Meine Frau behauptet ich hätte eigenmächtig damals die Zahlung eingestellt.

So, nun ist guter Rat teuer: Meine Fragen:


1.
Kann sie den Betrag rückwirkend geltend machen (habe zwei Zeugen, dass sie mir die Zahlung erlassen hat)?

2.
Wie sieht es in der Zukunft aus, da sie doch wieder geheiratet hat?

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  brauche schnelle hilfe - wohnung kaufen
Geschrieben von: stafford - 20-10-2009, 12:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

ja ich weiss... situation schon oft beschrieben... egal, jetzt müssen wir handeln, und das möglichst richtig.

folgendes:
bis jetzt gibt es 2 eigentumswohnungen. beide laufen auf meinen freund. die, in der wir leben ist bereits abbezahlt. die andere trägt sich selbst durch die miete und wird voraussichtlich in 9 jahren abbezahlt sein.

er ist unterhaltspflichtig für 2 kinder. seine exfrau wurde damals abgefunden, mit der anderen war er nicht verheiratet.

jetzt haben wir ein gutes angebot für die dritte wohnung bekommen. diese soll nur auf mich laufen, d.h. nur ich soll im grundbuch stehen.
eigenkapital kommt von uns beiden zu gleichen teilen. für den rest muss er einen kredit aufnehmen, da ich keinen bekommen würde, da ich ja momentan keine einnahmen habe.

dazu kommt, dass wir heiraten wollen.
auf den unterhalt wird sich das bei uns nicht auswirken, da wir das mit den exen so geregelt haben, dass dieser gleich bleibt.

fragen:

sollten wir VOR oder NACH dem kauf der wohnung heiraten????

uns geht es hauptsächlich darum was passiert falls er aus irgendeinem grund sterben sollte?
haben seine kinder dann irgendeinen anspruch auf die wohnung weil er der kreditnehmer war?
wie sieht es mit unterhalt aus? jetzt ist das ja geregelt, aber falls wir verheiratet sind, müsste ich den im todesfalle weiterbezahlen?
wie lange können die kinder den zu wenig bezahlten unterhalt zurückfordern? und könnten sie diesen sogar von mir zurückfordern?
wie sollte das testament aussehen?
ich gehe ja davon aus, dass ich auch wieder arbeiten gehen werde. deshalb möchte ich nicht irgendwann mal dastehen (so mit ca. 60 jahren), der freund bzw. mann stirbt und dann soll ich wegen seinen kindern alles verkaufen.... das kann es dann auch nicht sein.

wäre schön wenn jemand dafür eine lösung hätte bzw. brauchbare tipps.

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  "Es besteht Haftbefehl"
Geschrieben von: malko - 12-10-2009, 18:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (68)

Hallo Freunde,

wie mir soeben mitgeteilt wurde, besteht in der Bundesrepublik Deutschland Haftbefehl gegen mich. Ich hab ne Zeitlang mit jemandem zusammen gelebt, der Besuch von der KriPo hatte, die ihm natürlich nicht viel sagen wollte, aber Konaktdaten hinterlassen.

Kurzer Anruf, "wir müssen ihnen etwas zustellen, da sie hier noch gemeldet sind", was aber nicht sein kann - da ich Detlefs Rat aufs peinlichste genau befolgt habe. Kurz erläutert, ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, sowie sogar Stellen wie Jugendamt meine Adresse hinterlassen ...

Somit stehe ich nun auf der Liste der gesuchten und bin offiziell ein flüchtiger "Straftäter" ...

Meine Frage somit, was für Besonderheiten bestehen jetzt, was für Möglichkeiten hat die Gegenseite? Läuft ab jetzt die 5 bzw 10 jährige Verjährungsfrist? Heisst das, die Info stehen ab jetzt im SIS und somit ist jedes EU Land bzgl Einreise/Urlaub zu meiden? Vielleicht ists auch nur ein Haftbefehl bzgl Verhandlung oder so, die wollten keine Details nennen am Telefon - jemand ne Adresse von nem guten/günstigen Anwalt der sich das mal mit AZ ansehen kann?

Lieben Gruß
malko aka der Rastlose

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  KM will während der Trennung zum Neuen
Geschrieben von: Dieter67 - 11-10-2009, 17:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Nachdem meine Nochfrau mir vor kurzem die Trennung offenbarte, hab' ich ihr das gemeinsame Auto weggenommen und das alleinige ABR beim FamG für die 4 und 7jährigen Kinder beantragt. Auch die Kontovollmacht entzogen. Das alleinige ABR habe ich leider nicht erhalten. Nun möchte sie zum ihrem neuen Lover, den sie im Chat kennengelernt hat, mit den beiden Kindern fahren. Ca. 300km, in die Nähe von Dresden. Ich hab' ihr gleich gesagt, sie könne sich das abschminken. Fahren könne sie ja, aber ohne die Kinder.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Beste Grüße
Dieter

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  Kindesunterhalt im Steuerrecht
Geschrieben von: marecello - 11-10-2009, 15:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Viele Männer können den Kindesunterhalt steuerrechtlich nicht absetzen.
Zudem rutschen sie nach der Trennung im darauf folgenden Jahr in die Steuerklasse 1.
Trotz Trennung bleiben sie doch objektiv gesehen eine Familie.
Ein Mann der zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt EU und Kindesunterhalt KU) verplichtet ist, ist verpflichtet nun für zwei Familien finanzell aufzukommen.

Gibt es Urteile oder Verfahren, wo versucht wurde oder wird den Kindesunterhalt und den Steuerklassenwechsel steuerrechtlich anzugehen?

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  KM soll ausziehen, ohne Kinder
Geschrieben von: kämpfender Vater - 08-10-2009, 22:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hi,

am liebsten wäre es mir, wenn die KM ohne Nutzung von Rechtsmitteln einfach aufgeben und ausziehen würde. Natürlich ohne Kinder.

Das ist eine sehr grosse Herausforderung. Möglicherweise in Deutschland fast unmöglich.

Welche Tipps und sonstigen Massnahmen könnt ihr empfehlen ?

Was hättet ihr damals am Tag vor der Trennung aus heutiger Sicht evtl. anders gemacht ?

Welche psychologischen Kampfmassnahmen sind sinnvoll ?

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Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Maddog - 08-10-2009, 00:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Moin moin !!!

bin leider erst Heute auf Euch gestoßen Sad

kurz info: bin seid Dez. 2004 getrennt von meiner Ex... und seid Nov. 2006 endlich geschieden (Gott sei Dank) habe zwei Kinder, ein Sohn 8 Jahre und eine Tochter die wird im Dez. 12.

haben gemeinsames Sorgerecht nur leider habe ich meine Tochter seid Jan. 2006 und meinen Sohn seid Mai 2007 nicht mehr bei mir gehabt.Warum ??? naja wissen wir hier ja alle warum ...gelle Tongue
habe am 30.10 wieder einen Gerichtstermin (mittlerweile mein dritter Versuch um Umgang zubekommen) .... nach dem letzten Gutachten diesen Jahres sehe ich leider schwarz das ich meine Kinder so schnell nicht wiedersehen werde...*schnief* (will aber versuchen Sie vors OLG zu kriegen)

so nun zum eigentlichen ....

Es gibt einen vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils und eines Vergleiches vom 11.11.2005 wegen Unterhaltszahlungen (441,-€)

obwohl ich zu den damaligen Zeitpunkt Arbeitslos (Mittellos) war !!!

seid Feb.2007 bin ich in die PrInsol. gegangen ( dank meiner Ex... )

im April hat dann der Anwalt meiner Ex... versucht Klage einzureichen obwohl er von meiner PrInsol. gewußt hat und der Streitwert über 20.000,- war ... mußte ich mir einen Anwalt nehmen der mich 700,- Euronen gekostet hat die ich nur brav abstottere.... Natürlich sind Sie wegen meiner PrInsol. abgeblitzt Tongue

es dauerte nicht lange und schon tauchte der Gerichtsvollzieher mit einer Lohnpfändung bei mir in der Firma auf ( bin Angestellter und endlich wieder seid letzten Nov. in Lohn und Brot )

konnte die Pfändung leider erst nach drei Monaten abwenden da die Pfändung nach § 850 c ZPO und nicht nach § 850 d ZPO war
mußte die drei Monate nun mit 672,- netto aus kommen (wohl auch ein bischen Schuld von dem Lohnbüro meiner Firma) ... kann ich das Geld eigentlich zurückforden und von wem und wenn ja wie ?

und nun nach dem ich diesen Monat wieder mein eigentliches Gehalt bekommen habe .... na na ratet mal Huh wer Gestern wieder bei mir in der Firma war ....

rischtisch ! Der Gerichtvollzieher dieses mal aber mit dem Antrag nach § 850 d ZPO Undecided


kann ich versuchen meinen Selbstbehalt zu erhöhern ???
( habe netto inkl. Dienstwagen 1119,-)

da ich immer von zwei Selbstbehalten gehört habe 750,- für nicht Erwerbstätige und 990,- für Erwerbstätige aber bei mir im Anhang der Vollstreckung die 750,- auftauchen Huh

zusätzlich wurde ich vom Strafgericht zu 50,- € monatliche Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse bis 30.10.2011 verdonnert

und oder und kann man(n) was gegen den Anwalt meiner Ex... machen der mich nur torpediert um meinen Umgang mit den Kindern zu erschweren (so das ich ganz aus dem Leben meiner Kinder verschwinde oder das meine Ex... darauf hofft das ich bei Ihr angeschiessen komme um meine Kinder frei zugeben) oder sogar was gegen meine Ex... zu unternehmen ( die lebt in Sau`s und Brau`s ) und soooo.... langsam bekomme ich Rachefeldzug gedanken Angry

da leider schon sehr viel in den Jahren ( wo ich immer ruhig geblieben bin ) vorgefallen ist ( z.B. Erschwerung beim Umgang mit meinen Kinder, Termine vom Gericht auferlegt nimmt sie nicht war (Paartherapie), Ihr Lebensgefährte haut meiner Mutter bei beisein meines Sohnes einen Rucksack ins Gesicht ( Anzeige im Sande verlaufen ) und und und ....

wär klasse wenn Ihr mir helfen könntet

lieben Gruß
einer von Euch

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  schöne und hilfreiche Seite
Geschrieben von: Gast - 07-10-2009, 17:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

erst einmal Danke für die vielen Infos. Da kann ich nur von profitieren.

Nun habe ich aber auch mal eine Frage:

Ich habe mich von meiner Partnerin getrennt und bin in eine 2Raum Wohnung gezogen. Da wir zusammen ein Kind habe kommt es alle 14 Tage am Wochenende zu mir.

Hat das Kind somit auch einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer? Meine Tochter ist 10 Jahre und wird ja nun nicht immer bei mir mit im Bett schlafen wollen.

Danke schon einmal für die Antworten

Thomas

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