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  Kindesunterhalt im Steuerrecht
Geschrieben von: marecello - 11-10-2009, 15:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Viele Männer können den Kindesunterhalt steuerrechtlich nicht absetzen.
Zudem rutschen sie nach der Trennung im darauf folgenden Jahr in die Steuerklasse 1.
Trotz Trennung bleiben sie doch objektiv gesehen eine Familie.
Ein Mann der zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt EU und Kindesunterhalt KU) verplichtet ist, ist verpflichtet nun für zwei Familien finanzell aufzukommen.

Gibt es Urteile oder Verfahren, wo versucht wurde oder wird den Kindesunterhalt und den Steuerklassenwechsel steuerrechtlich anzugehen?

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  KM soll ausziehen, ohne Kinder
Geschrieben von: kämpfender Vater - 08-10-2009, 22:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hi,

am liebsten wäre es mir, wenn die KM ohne Nutzung von Rechtsmitteln einfach aufgeben und ausziehen würde. Natürlich ohne Kinder.

Das ist eine sehr grosse Herausforderung. Möglicherweise in Deutschland fast unmöglich.

Welche Tipps und sonstigen Massnahmen könnt ihr empfehlen ?

Was hättet ihr damals am Tag vor der Trennung aus heutiger Sicht evtl. anders gemacht ?

Welche psychologischen Kampfmassnahmen sind sinnvoll ?

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Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Maddog - 08-10-2009, 00:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Moin moin !!!

bin leider erst Heute auf Euch gestoßen Sad

kurz info: bin seid Dez. 2004 getrennt von meiner Ex... und seid Nov. 2006 endlich geschieden (Gott sei Dank) habe zwei Kinder, ein Sohn 8 Jahre und eine Tochter die wird im Dez. 12.

haben gemeinsames Sorgerecht nur leider habe ich meine Tochter seid Jan. 2006 und meinen Sohn seid Mai 2007 nicht mehr bei mir gehabt.Warum ??? naja wissen wir hier ja alle warum ...gelle Tongue
habe am 30.10 wieder einen Gerichtstermin (mittlerweile mein dritter Versuch um Umgang zubekommen) .... nach dem letzten Gutachten diesen Jahres sehe ich leider schwarz das ich meine Kinder so schnell nicht wiedersehen werde...*schnief* (will aber versuchen Sie vors OLG zu kriegen)

so nun zum eigentlichen ....

Es gibt einen vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils und eines Vergleiches vom 11.11.2005 wegen Unterhaltszahlungen (441,-€)

obwohl ich zu den damaligen Zeitpunkt Arbeitslos (Mittellos) war !!!

seid Feb.2007 bin ich in die PrInsol. gegangen ( dank meiner Ex... )

im April hat dann der Anwalt meiner Ex... versucht Klage einzureichen obwohl er von meiner PrInsol. gewußt hat und der Streitwert über 20.000,- war ... mußte ich mir einen Anwalt nehmen der mich 700,- Euronen gekostet hat die ich nur brav abstottere.... Natürlich sind Sie wegen meiner PrInsol. abgeblitzt Tongue

es dauerte nicht lange und schon tauchte der Gerichtsvollzieher mit einer Lohnpfändung bei mir in der Firma auf ( bin Angestellter und endlich wieder seid letzten Nov. in Lohn und Brot )

konnte die Pfändung leider erst nach drei Monaten abwenden da die Pfändung nach § 850 c ZPO und nicht nach § 850 d ZPO war
mußte die drei Monate nun mit 672,- netto aus kommen (wohl auch ein bischen Schuld von dem Lohnbüro meiner Firma) ... kann ich das Geld eigentlich zurückforden und von wem und wenn ja wie ?

und nun nach dem ich diesen Monat wieder mein eigentliches Gehalt bekommen habe .... na na ratet mal Huh wer Gestern wieder bei mir in der Firma war ....

rischtisch ! Der Gerichtvollzieher dieses mal aber mit dem Antrag nach § 850 d ZPO Undecided


kann ich versuchen meinen Selbstbehalt zu erhöhern ???
( habe netto inkl. Dienstwagen 1119,-)

da ich immer von zwei Selbstbehalten gehört habe 750,- für nicht Erwerbstätige und 990,- für Erwerbstätige aber bei mir im Anhang der Vollstreckung die 750,- auftauchen Huh

zusätzlich wurde ich vom Strafgericht zu 50,- € monatliche Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse bis 30.10.2011 verdonnert

und oder und kann man(n) was gegen den Anwalt meiner Ex... machen der mich nur torpediert um meinen Umgang mit den Kindern zu erschweren (so das ich ganz aus dem Leben meiner Kinder verschwinde oder das meine Ex... darauf hofft das ich bei Ihr angeschiessen komme um meine Kinder frei zugeben) oder sogar was gegen meine Ex... zu unternehmen ( die lebt in Sau`s und Brau`s ) und soooo.... langsam bekomme ich Rachefeldzug gedanken Angry

da leider schon sehr viel in den Jahren ( wo ich immer ruhig geblieben bin ) vorgefallen ist ( z.B. Erschwerung beim Umgang mit meinen Kinder, Termine vom Gericht auferlegt nimmt sie nicht war (Paartherapie), Ihr Lebensgefährte haut meiner Mutter bei beisein meines Sohnes einen Rucksack ins Gesicht ( Anzeige im Sande verlaufen ) und und und ....

wär klasse wenn Ihr mir helfen könntet

lieben Gruß
einer von Euch

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  schöne und hilfreiche Seite
Geschrieben von: Gast - 07-10-2009, 17:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

erst einmal Danke für die vielen Infos. Da kann ich nur von profitieren.

Nun habe ich aber auch mal eine Frage:

Ich habe mich von meiner Partnerin getrennt und bin in eine 2Raum Wohnung gezogen. Da wir zusammen ein Kind habe kommt es alle 14 Tage am Wochenende zu mir.

Hat das Kind somit auch einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer? Meine Tochter ist 10 Jahre und wird ja nun nicht immer bei mir mit im Bett schlafen wollen.

Danke schon einmal für die Antworten

Thomas

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  Werde meinen Sohn sehen
Geschrieben von: Schwerter - 02-10-2009, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
jetzt ist es über ein Jahr her, das Exe mit meinem Sohn 600 km weit weggezogen ist. Seitdem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Gestern nun trifft mich fast der Schlag. Exe ruft bei mir an und fragt mich, ob ich in den Herbstferien das Kind haben möchte. Sie bringt ihn sogar vorbei ! Verstehen muss ich das zwar nicht, aber das ist auch egal. Ich freue mich, habe aber nach so langer Zeit etwas Bammel.

Gruß
Schwerter

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  Mutter will Informationen...Verpflichtung ?
Geschrieben von: Vater - 01-10-2009, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ständig will die Mutter Informationen, wie z.B. das Umgangsrecht wahrgenommen wird, ob man überhaupt Zeit hat, Urlaub hat, wie man das Kind abholt etc. Schön und gut. Natürlich gibts keine Information. Für die Wahrnehmung des Umgangsrecht wird die Krankenkassenkarte von Mama manchmal nicht ausgehändigt. Ich habe mir einen Versicherungsnachweis besorgt und bin zum Arzt mit dem Kind gegangen, um zu kucken, ob z.B. wegen dies und das schwerwiegende Probleme sind. Der Arzt sagte, nein eine Krankheit liegt nicht vor. Die KM will nun unbedingt den Namen des Arztes , z.B. ggf. Berichte (liegt wohl eh nicht vor des Arztes) haben durch mich, bin ich verpflichtet ?

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  Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Geschrieben von: Bluter - 30-09-2009, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Weder ist mir dieses Land bekannt, noch habe ich weiterführende Informationen.

In den News fand ich eben diese Mitteilung:
Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Der dritte Absatz hat es mir irgendwie angetan.
Der enthält eine, mir mittlerweile so vertraute, Kann-Bestimmung, zu einem Thema, das in einer aufgeklärten modernen Gesellschaft möglichst Wertfrei zu stehen hat.
Auch entwickelt sich dort der deutsche Exportschlager "Rechtsprech, mit Entlastungspotential" anscheinend prächtig, denn:

Zitat:... so entsteht nach zehnjähriger Partnerschaft ein eheähnlicher gegenseitiger Versorgungsanspruch.

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  Ü18 und Steuer ?
Geschrieben von: Backfire - 30-09-2009, 07:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
kann mir jemand sagen ob man Unterhalt für einen Ü18 von der Steuer absetzen kann ?
Wo muß man das eintragen bei den Formularen ?
Geht um meinen Ältesten der aufs Abi zusteuert.

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Exclamation Wo ist Angelina Hauerstein?
Geschrieben von: henning - 29-09-2009, 05:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Wo ist Angelina Hauerstein?

Bild von meiner Tochter Angelina:
[Bild: wo-ist-angelina-hauerstein.jpg]

Beschreibung von Angelina:
ca. 1,05 m groß, blonde Haare, blaue Augen, zierlich

Bild von den Kindesentziehern im Fall meiner Tochter Angelina:
http://www.angelina-hauerstein.de/garbag...00-300.JPG


Stand der Dinge:

Meine Tochter, Angelina Hauerstein, wurde im September 2008 von ihrer Mutter, Tamara Hauerstein, und deren Ehemann, Holger Hauerstein, an einen mir unbekannten Ort verbracht. Des Weiteren befindet sich noch ein Junge in deren Obhut. Es gibt keine konkreten Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort der 4 Personen. Eine Verschleppung ins Ausland ist nach Lage der Dinge nicht ausgeschlossen!!!

Gerüchteweise sollen sie sich in Spanien, der Türkei oder gar Südamerika (Paraguay) aufhalten. Die Großeltern mütterlicherseits und die Stiefgroßeltern wissen darüber Bescheid, weigern sich aber vehement auszusagen!

Mein Appell geht an alle, die ihren Urlaub im Ausland planen, Bekannte, Freunde und/oder Verwandte dort haben. Ebenso ist es aber auch möglich, dass die Kindesentzieher sich noch innerhalb von Deutschland aufhalten.

Da die Familie über keine guten Fremdsprachenkenntnisse verfügt, gehe ich davon aus, dass sie sich in einer evtl. deutschen Kolonie oder Touristenregion befinden.
Ich bin Inhaber des gemeinsames Sorgerechts für Angelina, welches mir vorenthalten wird. Ein Umgangsrecht zwischen Kind und Vater sowie den Grosseltern väterlicherseits wird boykottiert.

Da die hiesigen staatlichen Behörden trotz einer Strafanzeige nach §235 StGB bislang noch nichts erreichen konnten, bzw. dieser und vielen weiteren Hinweisen nach meinem Empfinden nur unzureichend nachgehen, bin ich bei meiner Suche praktisch auf mich allein gestellt.

Die Suche nach Angelina und ihre evtl. Rückführung sind mit enormen Kosten verbunden. Deshalb bitten wir um finanzielle Unterstützung per Überweisung, egal welchen Betrag, auf unten genanntes, offenes Treuhandkonto:

Eingehende Gelder sind zweckgebunden und werden ausschließlich für die Suche nach Angelina verwendet. Sollten eingegangene Gelder nicht benötigt werden, werden wir sie den Suchorganisationen, die mich unterstützen, zukommen lassen. Dieses kann auch von der Kreissparkasse Waiblingen, Tel: +49 (0) 1801-602500, bestätigt werden.

Bitte haltet die Augen offen und helft mir meine Tochter Angelina zu finden!

Vielen Dank
Klaus Voigt


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
webmaster@angelina-hauerstein.de

Für Hinweise zum Aufenthaltsort von Angelina und den Hauersteins bin ich unter folgender Nummer 24 Stunden erreichbar:
+49 (0) 179 2359864
Bitte zögern Sie nicht sich mit mir in Verbindung zu setzen. Selbst Dinge, die Ihnen unbedeutsam erscheinen, können für uns neue und hilfreiche Informationen enthalten.
Auch die Initiative vermisste Kinder ist 24 Stunden erreichbar und nimmt ihre Hinweise entgegen:
Hotline 0800 0116000

Homepage:
http://www.angelina-hauerstein.de/
Francaise:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_7711838.html
España:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_8389451.html
English:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_7637726.html

Wer-kennt-wen Gruppe: Suche nach Angelina Hauerstein
http://www.wer-kennt-wen.de/club/hfbfgcic

Bitte schaut euch die Homepage an und helft bei der Verbreitung der Suchanzeige mit. Werbe-BANNER:
[Bild: 8979881.gif]
(Verlinkung siehe unter Homepage)

Offenes Treuhandkonto:
http://www.angelina-hauerstein.de/pageID_7637717.html


Medienberichte:

Heilbronner Stimme vom 11.11.08:
http://www.angelina-hauerstein.de/mediap...1-2008.pdf

RTL Punkt 12 – Fernsehbericht vom 13.01.09:
http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell...4798&pos=5

Berliner Morgenpost vom 26.05.09:
http://www.morgenpost.de/familie/article...inden.html


Auf den hier verlinkten Seiten findet Ihr ebenfalls Suchanzeigen oder Banner, die auf Angelina aufmerksam machen.

http://www.kindersuchhilfe.eu/031d3a9b47.../index.htm

http://www.vermisste-kinder.de/galerie/4...age_id=216

http://www.kindervermisst.de/4images/det...age_id=140

http://www.kinder-nach-hause.de/kids/hau...index.html


[Bild: vafk_logo-schrift-motto_ka.jpg]

VIELEN DANK
Henning Riepen

Vorstandmitglied Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.
http://www.vafk-karlsruhe.de
riepen@vafk-karlsruhe.de

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  Tausende Euros zurück ?
Geschrieben von: Vater - 24-09-2009, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Folgender Fall. Ich habe eine Tochter, kein Sorgerecht.
Ich zahle Unterhalt und hohe Umgangskosten aus eigener Tasche bislang.

Nun hat meine Tochter z.B. bei mir in der Wohnung einige Möbel beschädigt und Matrazen (Pipi ins Bett gemacht) etc. mit einem jetzt von mir mal veranschlagten Wert von 3000 Euro.

Kann ich nun an die Haftpflichtversicherung der Kindesmutter herantreten ?
Oder zähle ich in dem Fall wieder als Vater, auch wenn ich einen anderen Namen als meine Tochter habe? Den Schließlich tritt doch die Haftpflicht meines Wissens dann in Kraft, wenn z.B. ein Kind für das man sorgeberechtigt ist ( in dem Fall die Mutter) woanders in einem fremden Haushalt (stimmt auch, da Wohnsitz nur bei Mutter) etwas beschädigt.

Natürlich ist es mir im Endeffekt wurst, ob irgendwie ein kleiner Kratzer irgendwo ist, deswegen kauf ich keine neuen Möbel. Aber vielleicht kann ich über diesen Weg zumindest meine Umgangskosten zumindest teilweise zurückbekommen.

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