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Frage zum Jugendamt |
Geschrieben von: Vater - 22-07-2009, 16:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Mal eine Frage: Bearbeitet eine Mitarbeiterin im JA stets Umgangsrecht und Unterhalt (also Kind A komplett )oder ist das strikt getrennt ? Weil es könnte ja theoretisch sein, daß JA-Mitarbeiterinnnen bei Person A sich nicht einsetzen, weil er wenig /keinen Unterhalt zahlt, und bei Person B schon, weil sie wissen, er zahlt regelmässig. Und wenn nicht, in wieweit wird unter einander ausgetauscht ? Warum - oder wird eigentilch jedes Schreiben, daß ich ans JA zu Händen schicken, auch der Kindesmutter ausgehändigt ? Das ist ja quasi so, als ob man seine Strategie verrät ?? Deswegen weiss ich nicht sicher, ob ich die eine Dame anschreiben soll, die mal mein fiktives Einkommen recht knallhart berechnet hat, oder an die andere Dame, die den umgang geregelt hat.
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Geständnis des Beistandes |
Geschrieben von: karlma - 22-07-2009, 15:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Zitat:Name: Interessierter Eintrag am 20.07.2009 um 13:14 Uhr
"13. Einigt euch fair übers Geld. Ich möchte nicht, dass einer von euch viel Geld hat- und der andere ganz wenig. Es soll euch beiden so gut gehen, dass ich es bei euch beiden gleich gemütlich habe."
Aus den 20 Wünschen von Trennungskindern. Es gibt nämlich noch andere Erwägungen zu der Thematik als BGB, ZPO und Co. Die Menschlichkeit. Die Vernunft, der Sinn für das Sinnvolle. Leider finde ich bei "Der Beistand" davon gar nichts.
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Kommentar: Weil das nicht im Ermessen des Beistandes liegt, die häuslichen Verhältnisse zu prüfen. An der These ist viel dran. Aber zunächst sollte das Kind einmal leben können und finanziert sein. Über alles Weitere lässt sich mit einem Beistand immer diskutieren und einen Konsens finden!
Aus dem Gästebuch des derBeistand.de
Eins nach dem Anderen: Erst das Geld, dann Randprobleme wie Menschlichkeit, Vernunft und Sinn.
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.....so gehts auch |
Geschrieben von: Nero - 20-07-2009, 15:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Erstmal guten Tag;
Das ist mein erster Beitrag hier. Ich habe mir das Forum und die Schreiber angesehen und ich glaube ich bin hier richtig (so viel Wut und Aktionsbereitschaft habe ich selten gelesen).
Was Ihr hier von mir habt, weiss ich noch nicht, aber vielleicht wird ja was draus und man(n) kann der Unrechtsmaschinerie mal richtig Knüppel zwischen die Beine werfen. Dazu erstmal mein Fall:
In einem Bundesland X wurde ich vor das Familiengericht gezerrt, Ehescheidung. Insoweit kein Problem, eben die ganze Katastrophe mit zwei kleinen Kindern.
In der Ehescheidungsverhandlung ging es auch um die Einkünfte der Ex. Die besitzt zwei Häuser im Ausland, Land y, in bester Lage. Ich wies dies durch Grundbuchauszug nach, also eine öffentliche Urkunde. Die Sache roch schon sehr nach Steuerhinterziehung. Die Frau Richterin winkte durch und übersah das gnädig, ist jedoch für mich wichtig, weil Einkünfte der Ex und wer soll Kinderunterhalt zahlen, usw.
Also war ich nicht faul, habe Strafanzeige gegen die Ex erstattet, sowohl beim Finanzamt als auch bei der Staatsanwaltschaft. Die Ex hatte eine Promianwältin und die bog alles ab. Staatsanwaltschaft stellt ein, Finanzamt ermittelt nicht usw, usw.....
Ich bin zwar des Rechts etwas kundig, aber grundsätzlich ein Langsammerker und so fand ich auch erst im Frühjahr 2009 heraus, dass es nicht nur Steuerhinterziehung sonder auch Geldwäsche ist, gem §§ 370 (3)Nr.3 AO iVm 261(1)S.3 StGB
Natürlich wurde ich im Ehescheidungsverfahren extrem benachteiligt, wie es eben so üblich ist, sogar das Anwältchen das mich vertreten hat (auf PKH) sprach vor Gericht gegen mich. Ich wurde also als armer Schlucker von vorne bis hinten legal gedrückt, soweit es eben geht.....
Im März war ich dann zu allem bereit, nach dem die Ex über ihre Anwältin den Kindesunterhalt einklagen wollte (ich hatte wieder mühsam einen Job bekommen und die Damen wollten nur was ihnen zusteht...)
Zurück zur Geldwäsche:
Ich schrieb Strafanzeigen gegen die Richterin, eine zweite Richterin und eine Richterin am Oberlandesgericht X (die hatten meine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung bearbeitet, die dann vors Bundesverfassungsgericht ging). Weiter Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft X, gegen die EX, gegen mein Anwältchen und gegen die Promianwältin. Allesamt wegen Begünstigung -ergo- Beihilfe zu Geldwäsche. Das ist kein kleiner Vorwurf, insofern habe ich mir das vorher schon reiflich überlegt.
Jetzt wirds witzig. Ich habe die Geldwäsche komplett belegt, also keinen Verdacht, sondern Beweise; Grundbuchauszug, Verschleierung der Eigentümerdaten im Grundbuch durch Notar, Steuerhinterziehung durch Steuerbescheid der Ex. Da der Notar einen Grundbuchauszug gefälscht hat um die Eigentümer vor Aufdeckung der Steuerhinterziehung zu schützen, ist es besonders schwere Steuerhinterziehung, die vom Gesetzgeber als Geldwäsche eingestuft wird, seit 01.01.2008.
Was macht die Staatsanwaltschaft X? Stellt ein keine Schuld erwiesen. Da die Staatsanwaltschaft dies auch an das BKA melden muss und ich die Strafanzeigen über das BKA eingereicht habe, habe ich dann gleich Richtigstellungen an das BKA geschickt. Weiterhin Briefe an den Präsident Bafin, Präsident BKA, Bundesverfassungsgericht, Financial Action Task Force Paris, Interpol, Europol, US-Secret-Service, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Bundesfinanzminister, usw. Ich glaube ich habe nur den Mossad vergessen.
Von großer Bedeutung ist diese Form der Geldwäsche, weil eine neue Variante unter Fälschung von Grundbuchdaten gezeigt wurde. Die Summen sind nicht so doll, ca. 150 - 200.000 Euro p.a.
So. Da die Geldwäsche, zusammen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, ganz oben rangiert, ist Bewegung in die Sache bekomme. Vom Europäischen Parlament erhielt ich vorab die Nachricht die Sache bei der FIU BKA anzuzeigen (was ja schon längst passiert ist).
Seit Mai höre ich weder von der Anwältin (deren Website auch seit Mai offline ist) noch vom Gericht etwas. Mein Schreiben an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wurde beantwortet und ich habe wieder einen Zentimeter Papier (mit allen Beweisen) hingeschickt; Vorwurf: Richterin eines OLGs täuscht Bundesverfassungsgericht und schützt Geldwäsche.
Meine Beschwerde wurde jedoch nicht zur Entscheidung angenommen, abgezeichnet von drei Richtern des Bundesverfassungsgericht. Das heisst, die haben sich damit beschäftigt und vermutlich Akten angefordert.
Da dürfte im Bundesland x einige Köpfe rot geworden sein. Weiterhin führe ich gegen besagtes Finanzamt eine Untätigkeitsklage bei einer belegten Geldwäsche. Das ist auch dem Finanzgericht unangenehm und mir wurde schon zweimal nahegelegt, meine Klage zurück zu nehmen. (Ein gutes Zeichen)
Nach § 31b AO muss Geldwäsche vom Finanzamt sofort ans BKA gemeldet werden, unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Haben die nicht, also auch sehr mütterfreundlich, ohne Zweifel.
Ich werde die Sache jetzt bis zum Ende durchziehen. Das dürfte dann einen großen Scherbenhaufen geben.
Anmerkung: Wäre das alles im Bundesland x geblieben, dann hätte mich diese männerfeindlich Bande einfach kalt gestellt, bei Geldwäsche geht das nicht. Geldwäsche ist eine globale Angelegenheit. Das heisst die Exen kommen, wenn sie den Kinder betreuen, mit allem durch, wirklich mit allem.
Wenn hier jemand der Meinung ist, man könnte diesen Fall benutzten, um gegen die unglaubliche Ungerechtigkeit vor dem Familiengerichten vorzugehen, bin ich für Tips dankbar.
Bis dahin
Grüße
Nero
Inter
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Flucht ! |
Geschrieben von: Backfire - 19-07-2009, 19:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (52)
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Hatte Telefonat.
Bekannter in dritter Ehe.
Die Ersten Ehen jeweils ein Kind, die sind aber bereits abbezahlt.
Bei der zweiten Scheidung hat er auch für die Exe stark geblutet.
So, nun ist es wieder so weit.
Das übliche Trallalla, seine jetzige Frau will unbedingt Kind,er nicht.
Inzwischen nur noch Krach Stress und Terror.
Er hat die Nase endgültig voll und hat angefangen seinen Abgang zu planen und vorzubereiten.
Er will noch warten bis er an die festgelegte Kohle rankommt das ist nächstes Jahr.
Neuen Pass, Arbeit kündigen und in den Flieger gen Osten.
Er will keine Scheidung mehr in Deutschlnad riskieren.
Meint er habe schon genug im Leben für deutsche Familien geblutet.
Wenn er abhauen will ist er exakt 50 und gedenkt dann in den nächsten 10 Jahren so richtig die Sau rauszulassen und will mit 60 dann abgebrannt wieder zurück nach Deutschland kommen.
Dann kostet ihn ja ne Scheidung nix mehr, weil nix mehr da ist.
Was meint ihr ?
Hat der Plan nen Haken ?
Ich find die Idee so auf den ersten Blick nicht schlecht.
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Trennungskinder : Welche Sorgen haben Sie? |
Geschrieben von: Vater - 19-07-2009, 01:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Laut der veröffentlichen Meinung braucht ein Kind nicht zwangsläufig einen Vater und eine Mutter. Wichtig ist viel mehr -so suggeriert uns das die veröffentlichte Meinung, daß die Menschen, die das Kind erziehen, das Kind gut erziehen. Es spielt keine Rolle, ob das 2 Mamis sind mit einem Kerl oder ohne, ob es nur einen Papi hat oder keinen etc. Genannt wird sowas "neuartige Lebensform", Kinder haben dann rechtliche "Väter", biologische Erzeuger und Tagesmutties, manchmal ein oder zwei Mamis, etc.
Welche Probleme haben Kinder nach einer Trennung ?
Ist es wurst, wie Kinder groß gezogen werden - oder ist im Zweifel der leibliche Vater + Mutter doch in der Regel besser ?
Ich habe im Forum z.B. gelesen, daß Kinder manchmal sogar noch im Schulalter Bettnässer sind, bei meiner ist das ja nicht anders. Vorteil habe ich allerdings auch bemerkt, die Kinder - mein Kind wirkt und ist sehr selbstständig ( meist wohl deshalb weil die armen Alleinerziehenden überfordert sind und daher das Kind früh auf sich allein gestellt ist. Statt Alleinerziehend erzieht sich das Kind oft selbst)
Kann es sein, das Kinder oft besser mit einer Trennung umgehen können als wir Erwachsenen denken- gerade das Jugendamt.
Oft wird doch auch behauptet, ein Orts und Umgebungswechsel wäre für ein Kind eine grosse Härte!
Dieses dümmliche Gequake aus richterlichen Urteilen sollte man mal den Menschen in den USA erzählen. Dort ziehen Familien im Laufe ihres Lebens im Schnitt ich glaube mindestens 4 mal um, schlechtere Entwicklungen hat man deswegen beim Kind nie festgestellt. Was ich damit meine, es scheint oft um Nebensächlichkeiten zu gehen, anstatt festzustellen, wo denn das Kind lieber ist, bei Papi oder bei Mutti. Vielleicht sollte man sowas auch generell einen Kind ab 14 freistellen , beispielsweise. Also das das Kind selbst die Möglichkeit hat, sich bei Mutti abzumelden. Allerdings nur, wenn es sich bei dem anderen Elternteil, dem Vati anmeldet. Was haltet ihr von dem Vorschlag?
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Kindesunterhalt - Spanien |
Geschrieben von: Hermann - 15-07-2009, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Ich befinde mich ständig irgendwo im EU-Ausland und bin für das Jugendamt nur über die Anschrift eines Bekannten in Deutschland erreichbar.
Nach dem das Jugendamt auf Grund meiner eingeschränkten Einkommenslage 80 EUR als monatlichen Unterhalt für meine Tochter akzeptiert hatte, sende ich seither das Geld in Bar nach Deutschland und lasse es von einem Bekannten an das Jugendamt monatlich überweisen. Klappt seit Jahren sehr gut.
Ich möchte jetzt aber in Spanien sesshaft werden und auch heiraten. Als Ausländer besteht dort mittlerweile eine Meldepflicht. Die deutsche Botschaft muss meines Wissens nach nicht darüber informiert werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen nach Deutschland über meinen Wohnsitz und einer kommenden Heirat in Spanien?
Kann meine künftige Frau (nicht deutsche) zum Unterhalt herangezogen werden? Könnten ihre Vermögenswerte in Spanien belangt werden?
Ich könnte mich natürlich um einen Job dort umsehen. Aber da ich schon seit Jahren in Deutschland keinen Job mehr bekomme, werde ich in Spanien auch keinen erhalten.
Was wird passieren, wenn meine Tochter bald 18 Jahre alt wird? Muss ich dann nach Deutschland kommen und mich zu weiteren Zahlungen verurteilen lassen? Einen Einkommensnachweis, oder Hart4-Nachweis kann ich nicht vorlegen. Vielleicht gibt es in Spanien ein Arbeitsamt, dass mir eventuell den Status als "Arbeitssuchend" bestätigt?
Hermann
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Bedeutung: rechtskräftig Geschieden |
Geschrieben von: Heinrich - 10-07-2009, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Wenn jemand rechtskräftig geschieden wurde und keinen Unterhalt zuleisten hat, könnte die Frau dann immer noch nachträglich auf Unterhalt klagen?
Ich dachte eigentlich, dass nach so einem rechtskräftigen Urteils der Spuk für immer vorbei sein müßte.
Gruss
Heinrich
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