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  Unterhalt für 2 Jahre nachzahlen????
Geschrieben von: r1schnecke - 26-11-2009, 08:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Mein Mann hat 2 Kinder aus 1. Ehe. Der Sohn ist volljährig, macht keine Ausbildung und hängt nur rum. Bezieht Hartz4 wie seine Mutter bei der er wohnt! Für ihn zahlt mein Mann keinen Unterhalt.

Die Tochter 17 ist in einer betreuten Wohngruppe untergebracht und ist nächstes Jahr mit ihrer Schulpflicht fertig. Auch sie wird sehr wahrscheinlich nichts lernen.

Mein Mann arbeitet nur halbtags, da ihm eine 1/2 Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Dazu haben wir aber noch keinen Bescheid. Dadurch hat er aber wieder mehr Einkommen und ist demnach wieder für seine Tochter unterhaltspflichtig.

Nun meine Frage: Er hat eine größere Nachzahlung der Rente zu erwarten. Muss er auch von der Nachzahlung den kompletten Unterhalt nachzahlen???? Oder erst mit der 1. regulären Rentenzahlung?

Grade gestern kam wieder die Unterhaltsabfrage vom Jugendamt. Ich neige dazu das auszufüllen ohne dass er was von der Rente schreibt, denn wir wissen ja überhaupt noch nicht, wieviel er überhaupt bekommt?

Gruß
r1schnecke

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  Keine Unterhaltszahlung an deutsche Vetretung!
Geschrieben von: Exilierter - 24-11-2009, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Botschafter Dr. Hanns H. Schumacher in einem Schreiben an mich:

Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben deutscher Auslandsvertretungen, Unterhaltszahlungen für deutsche Behörden in Empfang zu nehmen.

...

Wegen der Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung müssen Sie sich gleichermaßen unmittelbar mit den Jugendämtern ins Benehmen setzen.

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  Realität
Geschrieben von: Ostvater - 24-11-2009, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Auch ich bin leider ein Vater, der zum Zahlvater degradiert wurde.
Meine Geschichte dazu im kurzen.
Meine Ex ist 95 fort, 98 Scheidung, dann Unterhalt für Kind. Sorgerechtsentzug,
Nach-Namen geändert = zum Wohle des Kindes. Weil Ex wieder geheiratet hat und es sich nicht gut in einem katholischen Bundesland macht, wenn eben das Kind anders heißt.
Das Amtsgericht mich zu Unterhalt vergattert, falsch gerechnet, vors OLG München gezogen... die meinten... ich kann ja auf die Baustelle ziehen , dann könnt ich mein altes Haus vermieten und somit den Mindestunterhalt zahlen. Ich zieh doch nicht jedes 1/4 Jahr um (andere Baustelle).
Dann war natürlich einiges über 2 Jahre Prozessdauer aufgelaufen. Anwalt der Exe Stundung bewilligt, ich das Geld gezahlt, was Bestandteil der Stundung war. Ein paar tage später Pfändung beim Arbeitgeber gewesen.. Anwalt lies sich dann am Telefon verleugnen, Geld soll nicht da gewesen sein ect.
Ich meine Arbeit niedergelegt und zu hause geblieben, da es nicht mehr möglich war, die ca. 2500 km monatlich mit dem eigenen Auto zur Baustelle zu fahren. Massenhaft sinnlose Pfändungen erhalten. Noch versucht, das Pfändungsniveau auf damalige Sozialhilfehöhe während der Kündigungszeit (ca. 1600 DM inkl. Fahrtkosten und Wohnzuschuss) zu heben, damit bei Gericht nicht durch gekommen. Begründung.. Bin ja jetzt zu hause und brauch das nicht mehr... Grund von meiner Seite.. so lange gewartet das Gericht, bis die Kündigungsfrist durch war und ich wirklich zu hause war. Klar, dann brauch ich den hohen Pfändungsfreibetrag auch nicht mehr. Somit wissentlich Arbeitsplatz zerstört. Nach einem halben Jahr die Anwaltskammer angeschrieben, diese dann den Anwalt.. dieser dann das nun doch erhaltenen Geld an die Ex weiter geleitet. lach...dieser dann die Kammer noch etwas belogen.. so nah fauler Ostvater und so.. es sind ja die weiteren Zahlungen ausgeblieben.. klar wurde ja per Pfändung eingezogen. Begründung für das einbehalten des Geldes war: eine Mitarbeiterin hatte es versehentlich vergessen zu buchen. klar.. bei zig Anrufen meinerseits, zuschicken von Kontoauszügen.

So, ich wieder arbeiten gegangen.. Strafanzeigen wegen Unterhaltpflichtverletzungen noch abgefasst.. usw.. einige Jahre Ruhe gewesen. sogar einen spärlichen Kontakt zum Kind wieder aufgebaut. Unterhalt fleißig gezahlt. Ex wieder einen neuen gefunden, dieser "erwerbsunfähig", einen Sack voll Kinder in die Welt gesetzt (nicht mit Ex).. ja, da wird das Geld knapp. Ex an mich erinnert, Umgang eingestellt, JA angefragt auf Unterhaltsneuberechnung.

JA erst 288 € berechnet, dann andere Bearbeiterin nochmals gerechnet, 210 €, auf drängen der KM 220 €. Gut ich damit einverstanden, titulieren gegangen. Ex mich zugetextet, Kind braucht neuen PC, soll Skikurs bezahlen. Exe voller Zorn zum Anwalt, dieser wollte dann 295 € haben. Ich dem zugestimmt, (somit bei ca. 800 € Selbstbehalt). Exe verweigert nun beharrlich den Umgang.. Klar, müssen doch die Kinder von Ihrem neuen Freund einfliegen lassen. Für meinen Umgang ist dann natürlich kein Geld und Zeit mehr da.
JA bzw. der soziale Dienst..Stand nach 4 Monaten Umgangsbemühungen:Ich soll jetzt fleißig Briefe mit der Hand an meine Tochter schreiben, diese wollen sie dann auswerten evtl. könnte ich im nächsten Sommer mal Umgang bekommen. Fragt sich bloß, wenn ja, wie überhaupt finanzieren, Kind (+16) ist ca. 500 km weit weg und möchte eingeflogen werden. Steht aber noch die Zubringung bis zum Flughafen (weitere 150 km) im Raum. Zugverbindung mit 3x Umsteigen (ca. 6 bis 8 h Fahrt) unter Umständen einiges billiger und vor Ort.
Ach so.. noch was zum Anwalt. eben jener Anwalt, sagen wir mal Herr … aus einer der reichsten Gemeinden Deutschlands, hat mir in der Zwischenzeit meine Mail Adresse gesperrt und schickt mir die Briefe an die Kanzlei als „unbekannt“ zurück. Sagt mal ehrlich.. muss man so primitiv sein??? Ist das ein übliches Verhalten in B…..???

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  Reisen
Geschrieben von: esel - 24-11-2009, 08:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo liebe Gemeinde,

bisher war ich bei euch immer als Mitleser dabei. Nun brächte ich aber mal eure Meinung bzw. euer Wissen.

Als Einleitung meine Kurzgeschichte.
Mein Sohn (17) lebt bei meiner Ex im Ausland. Als er ein Baby war ist sie abgehauen und hat ihn mitgenommen. Seit dieser Zeit zahle ich regelmäßig und nicht zu knapp Unterhalt.
Jahrelang wurde mir der Kontakt verwehrt. Seit ca. 2 Jahren kommt mein Sohn 2 x jährlich zu mir. Bis jetzt habe ich ihm immer einen Flug bezahlt. Da er aber größtenteils auf meine mails, in denen ich um rechtzeitiges bescheid geben bat, nicht reagiert und nur auf den letzten Drücker zusagt, habe ich immer mit teuren Ticketkosten zu kämpfen.
Nun habe ich wieder den Fall, dass er nächste Woche kommen möchte.
Wieder wurde auf die mail von vor vier Wochen nicht reagiert. Zwischenzeitlich ist das Ticket um 50 Euro teurer.
Nun habe ich mich entschieden, dass er mich natürlich besuchen kann, jedoch mit dem Bus.
Dieses Ticket ist um 120 Euro günstiger.
Nun kommt er nicht und Ex spring im Dreieck, da es für den Junior nicht zumutbar ist, dass er 9 Std. im Bus sitzt wo doch ein Flug angenehmer und schneller sei.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es Regelungen wie ein Kind zum Vater reisen muss?
Muss ich in den sauren Apfel beißen und die teurere Reise bezahlen, nur weil Sohnemann keine Lust auf Busreisen hat?

Gruß
Esel

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  KU einstellen
Geschrieben von: Jigsaw - 19-11-2009, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Es besteht ein Titel. Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle für meine Tochter. Kommt denn sofort der Gerichtsvollzieher oder erstmal ein Schreiben vom Beistand?

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  Hartz 4 und die Arge
Geschrieben von: Schwerter - 19-11-2009, 16:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Moin,
meine Ex erzählte mir gestern ganz stolz, das sie keinen Unterhalt mehr von mir verlangt (was ich seit August eh nicht mehr tue Big Grin ). Sie beziehe jetzt Hartz 4 ! Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, das die Arge jetzt auf mich zu kommen kann und die der Ex gezahlten Leistungen zurückfordern kann. Weiss da einer genaueres ?

Gruß
Schwerter

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  Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel?
Geschrieben von: gleichgesinnter - 07-11-2009, 19:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Servus,

Kumpel von mir hat eine Frage, dazu kurz die Fakten:

Kind geb.: 1990
gerichtlicher Unterhalt festgestellt: 1995 (unbefristet)
danach ausgewandert nach Spanien (Kanaren)
Nie einen Cent Unterhalt von Spanien aus bezahlt
Keinen Kontakt zur Mutter oder Tochter seit 13 Jahren
Aufenthaltsort der Mutter und Tochter unbekannt

Jetzt will der Vater (Kumpel) den gerichtlichen Unterhaltstitel loswerden, weil die Tochter mittlerweile 19 Jahre alt ist. Nur, wie soll er das jetzt anstellen? Er hat weder eine Adresse um den Titel zrückzufordern noch sonstige Anhaltspunkte, wo sich die Tochter nun befinden könnte.

Wo kann er diesen Titel nun von Spanien aus (er ist weiterhin Deutscher) abändern lassen auf Null oder löschen, was weiss ich?

Der rückständige Unterhalt müsste sich bei 22.000 Euro bewegen, was aber ja sicher verjährt ist, es kam nie zu einem Vollstreckungsversuch oder sonstigen Aufforderungen den Titel zu bedienen, oder besser gesagt, Unterhalt zu bezahlen.


Gibt es diesbezüglich Informationen?

Nachmal die konkrete Frage: Wie kann man einen Titel abändern lassen und den oben genannten Voraussetzungen?

Danke für die Mithilfe!

gleichgesinnter

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  Kreditkarte
Geschrieben von: kämpfender Vater - 07-11-2009, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hi,

taugen die etwas im Sinne von trennungsfaq ?

Hat jemand Erfahrungen hierzu ?


http://www.mediuscard.de/

http://www.kreditkarten-report.com/konto...fazit.html

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  Auswandern, aber wohin? Dann hier lang...
Geschrieben von: gleichgesinnter - 06-11-2009, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Servus in die Runde,

beim stöbern nach dem besten Auswanderungsländern bin ich auf eine Seite gestossen, die keine Wünsche offenlässt. Schaut mal rein:


KLICK MICH

Dort werden viele Punkte beachtet und jeder kleine Hinweis für fast jedes Land im Bezug auf Einreisebestimmungen werden thematisiert.

Und wenn man sich die "Hitliste" der Auswanderungsstatten anschaut, Mittelamerika und Südamerika sind stark im kommen.

Und um auf "unser" Hauptthema zu kommen, wer Unterhaltsverpflichtungen hat oder Schulden, der kann sich dort getrost niederlassen, ich habe mittlerweile über Mail einige Kontakte geknüpft, es sind einige dabei, die dem deutschen Unterhaltsmaximierungswahn dorthin entflohen sind und nie wieder behelligt worden sind, egal, wo man sich dort niederlässt.

Also, wer nicht wagt, der nicht "gewinnt", wobei das "gewinnen" auf die Freiheit und wiedererlangte Macht über sind Geld im Vordergrund steht.

gleichgesinnter

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  Hitliste für die Rentner
Geschrieben von: nohope - 02-11-2009, 21:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

für wenig geld ein gutes leben.das ist nicht nur für rentner ein guter tipp.
wer nicht nur im luxus leben will,und mit wenig auskommt,der wird hier bestimmt fündig.
und wer zusätzlich von A nach C über B geht,hat hier ein paar schöne vorschläge.......


http://www.bild.de/BILD/lifestyle/reise/...sland.html

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