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Gemeinsame Kindesbetreuung |
Geschrieben von: blue - 14-08-2009, 21:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Was haltet ihr von so einem Gesetzesvorschlag?
Vorausgesetzt, die Abstammung des Kindes ist geklärt.
Leben die Eltern nicht zusammen und befassen sie das Gericht mit ihrer Streitsache, wird das Einverständnis über die Unterbringung der Kinder vom Gericht homologiert, es sei denn, dieses Einverständnis steht offensichtlich im Widerspruch zu den Interessen des Kindes.
In Ermangelung eines Einverständnisses in Fällen, wo die elterliche Gewalt gemeinsam ausgeübt wird, untersucht das Gericht auf Antrag mindestens eines Elternteils vorrangig die Möglichkeit, eine unter beiden
Elternteilen gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung des Kindes festzulegen.
Ist das Gericht jedoch der Ansicht, dass die gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung nicht die geeignetste Lösung ist,
kann es entscheiden, eine nicht gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung festzulegen.
Das Gericht befindet auf jeden Fall durch ein mit besonderen Gründen versehenes Urteil, wobei es den konkreten Umständen
in der Sache und den Interessen der Kinder und der Eltern Rechnung trägt.
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Falsche angaben bei der unterhaltsvorschußkasse |
Geschrieben von: softblume - 12-08-2009, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo erstmal !
Meine ex gibt bei der Unterhaltsvorschußkasse an das sie alleine lebt und den unterhalt für unsere Tochter nicht zahlen kann,dabei lebt ihr neuer freund schon über ein jahr bei ihr und ist auch dort gemeldet.
sie selber geht halbtags arbeiten und tut auch nichts dafür das sich dieses ändert.meine tochter 6jahre lebt bei mir und die mam ruht sich auf 158 € statt 240€ aus.
Meine frage an euch .
Was kann ich dagegen tun? und verfällt die differenz zu den 240 €.
vielen dank im voraus
softblume
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Kindes- und Betreunungsunterhalt reichen nicht... |
Geschrieben von: Vater - 11-08-2009, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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http://www.anwalt.de/rechtstipps/zusaetz...04710.html
Zitat aus obigen Link:
"Beispiel:
Die Ehefrau arbeitet halbtags und verdient brutto € 1.800 monatlich. Der Ehemann wird in erster Instanz zu einer Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von € 350 und von Trennungsunterhalt in Höhe von € 550 verurteilt.
Schließt nun die Ehefrau eine sekundäre Altersvorsorge ab in Höhe von € 72,00 monatlich, so ändert sich der Trennungsunterhalt hierdurch rechnerisch auf € 586, der Ehemann bezahlt also auch die neu abgeschlossene Altersvorsorge zu 1/2 mit!"
Fakt: Es geht um die SEKUNDÄRE Altersvorsorge. Unglaublich. Bald auch noch die sekundären Krankenzusatzversicherungen, Hausrat etc. alles muss der Ehemann mitbezahlen.Und wer bezahlt die Versicherungen des Ehemanns ?
Wer irgendwann denkt, die müssen doch auch irgendwo noch ein Gewissen haben und auch an den Unterhaltszahler denken. Nein. Die haben keins.
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Höhereinstufung, Kindergartenkosten |
Geschrieben von: Zahlender - 11-08-2009, 01:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Guten Abend,
das hier ist mein Erster Beitrag in diesem Forum. Hoffe er ist an der richtigen Stelle. Ich versuche mich auch so kurz wie möglich zu fassen.
Meine Ex-Frau (3 Mon geschieden) lebt, mit unserem Sohn (5 Jahre - gemeinsame Sorge) und mit Ihrer Tochter (15) aus erster Ehe, von Harz4.
Unser Sohn geht bald das dritte Jahr in den KIGA. Die ersten beiden Jahre hat den KIGA das Jugendamt gezahlt.
Nun hat meine Ex die Erstattung für das kommende KIGA Jahr beim JA beantragt. Die haben Ihr was von neuer Rechtssprechung erzählt. Dann einen Vordruck für eine Einkommensüberprüfung des Vaters (ich) gezückt.
Jetzt meint meine Ex (Schreiben vom JA erstellt - aber nicht ersichtlich) von mir 333,- € Unterhalt zu bekommen. Bisher habe ich 199,- € brav gezahlt.
Mein Einkommen wurde bereinigt auf 1430,-€ festgesetzt - ist i.O.
Nur berechnen sie mir die dritte Stufe der Düsseldorfer Tabelle (1900-2300) und die vollen KIGA Kosten von 105,-€.
Warum stuft das JA mich einfach höher ein?
Und wenn ich meiner Ex mehr bezahlen sollte, wird ihr das doch wieder vom H4 abgezogen, oder?
Gibt es schon ein Folgeurteil in dem die Betreuerin ALG II bekommt?
Hoffe habe alles richtig gemacht, was das Forum hier angeht.
Gruß
Stefan
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Ratschläge gesucht, noch zusammenlebend |
Geschrieben von: kämpfender Vater - 09-08-2009, 23:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo Forum,
die Geschichte in Kurzform:
- verheiratet
- beide in den vierzigern
- 2 Kinder (5 und 9 Jahre alt)
- zusammenlebend
- KV Vollzeit berufstätig
- KM ein bischen berufstätig
Das 9 jährige Kind hat durch die KM bereits psychischen Schaden genommen.
Das 9 jährige Kind hat unwissentlich das 5 jährige Kind vor der KM beschützt, daher ist das 5 jährige Kind bisher frei von psychischen Schäden.
(Das durfte ich mir kürzlich in einer Arztpraxis anschauen und ich habe als Mann heimlich geweint)
Ich möchte als Vater eine Lösung finden die in etwa darauf hinaus läuft, dass ich die Kinder als AE übernehme und beiden gute Möglichkeiten für die Zukunft anbieten kann.
Zum Glück praktizieren wir seit längerem keine ehelichen Übungen mehr.
Natürlich hat die Schwiegermutter auch einen gewissen (negativen) Einfluss auf die KM.
Welche Tipps und Ratschläge könnt ihr mir geben, um hier mittelfristig eine sehr gute Kurve zu ziehen ?
Ich halte es für wichtig, den Kampf diskret und ausserhalb von Behördenzimmern zu führen. Also keine offene Feldschlacht ... Der Gegner sollte einen Angriff gar nicht als solchen erkennen ...
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Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB |
Geschrieben von: Bluter - 08-08-2009, 09:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Moin!
§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Es fällt auf, dass dieser Paragraph einige interpretierbare Formulierungen beinhaltet, die es umgangsverweigerungswilligen Elternteilen ermöglicht das "Schlachtfeld" zum Kindesmissbrauch zu verlagern um zum möglichen Ziel der Entfremdung von Kind und nichtbetreuendem Elternteil (zumeist Vater) zu gelangen.
Dies gilt auch, wenn kein Vorsatz (Ziel) unterstellt werden kann, dies aber intuitiv und/oder aufgrund vorhandener mangelnder Bindungstoleranz praktiziert wird.
Im ersten Satz hat das Kind ein Recht, aber keine Pflicht, was dem regelmäßigen Umstand geschuldet ist, dass eine Pflichtübertragung auf das minderjährige, nicht mündige Kind nicht zulässig ist (je jünger das Kind, je zutreffender die Aussage). Das ist nach meiner Auffassung nicht zu beanstanden.
Andere oder ergänzende Meinungen?
Im zweiten Satz jedoch wird´s prekär, denn "Die Eltern haben alles zu unterlassen ...".
Zum einen haben die Eltern zu "unterlassen", was nicht gleichbedeutend mit "fördern" ist und somit nicht verbindlich die aktive Zuführung voraussetzt.
Zum anderen ist es so, dass sich diese Aussage allein auf die Eltern bezieht und nicht auf eine elterliche Fraktion, die im Regelfall hinter einem Elternteil steht und durch fraktionsinterne wechselseitige Einflussnahme elterliche Fronten verhärtet und diese fraktionsgebundenen Nichteltern zu Kollaborateuren werden lässt.
Andere oder ergänzende Meinungen?
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Countdown läuft ! |
Geschrieben von: Backfire - 06-08-2009, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Tääääääääääärrrrrrrrrrrrrräääääääääääääää!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Am
03. August 2009
wurde der letzten Unterhalt für den Jüngsten überwiesen.
Der Dauerauftrag hat sich gelöscht.
15 Jahre Unterhaltszahleselei für den Jüngsten sind für mich beendet, ich hoffe für immer.
So, jetzt bin ich gespannt wie ein Flitzebogen wenn Exes Konto am 03. September leer bleibt.
Zapft sie den Jüngsten gleich an ?
Der bekommt ja sein erstes Gehalt erst einen Monat später, nämlich Ende September.
Meine Zweitfrau und ich haben jedenfalls die letzte Überweisung nach 15 Jahren gebührend gefeiert.
Prost !
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Unterhaltsberechnung korrekt? |
Geschrieben von: Master Chief - 05-08-2009, 04:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Mahlzeit!
Zurück aus dem Off möchte ich der Gemeinde folgende Sache schildern.
Ein Freund von mir bat mich bei der Berechnung des Unterhaltes zu helfen.
Verheiratet seit einem Jahr, zwei leibliche Kinder 14 & 16 Jahre, es geht um nachehelichen Unterhalt.
Er ist zur Zeit Autoverkäufer bei VW in Tokyo.
Die Firma stellt ihm einen Bugatti Veyron als Dienstwagen zur Verfügung und ein Appartment im Distrikt Ginza.
Sein Gehalt beträgt lediglich etwa EUR 1.000,- Netto/Monat, der Rest läuft auf Provisionsbasis.
2008 lief schlecht und 2009 sieht wegen der Krise auch mau aus, also keine Provision.
Unterhaltsrelevantes Einkommen:
Bereinigtes Netto/Monat: EUR 910,- (-4% Altervorsorge und -5% berufsbedingte Aufwendungen)
Wohnwertvorteil Appartment: EUR 20.000,-
Geldwerter Vorteil Dienstwagen: EUR 10.000,-
Summe: EUR 30.910,-/Monat
Kindesunterhalt nach Düdo: 2 x EUR 604,- abzgl. hälftiges KiGe: EUR 1.044,-
Einkommen der Ehefrau: EUR 0,- (voll erwerbsunfähig gem. amtsärztlichem Attest)
Verteilmasse: EUR 30.910,- - KU 1.044,- = EUR 29.866,-
Davon 3/7: EUR 12.800,-
Danach hätte die Ehefrau EU 12.800,- + KU 1.044,- + KiGe 328,- = EUR 14.172,-
Ehemann: Einkommen 910,- - Zahlbetrag 14.172,- = EUR -13.262,-
Frage 1: Ist die Berechnung einigermaßen korrekt?
Frage 2: Soll er einen dynamischen oder einen statischen Titel unterschreiben?
Frage 3: Für eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verbleibt ihm ca. 1 Stunde/Woche Zeit, um nichts ungesetzliches zu tun. Kennt von Euch einer Einen, der einen Nebenjob mit einem Stundenlohn von ca. EUR 3.500,- netto anbietet, damit er sich eine Miso-Suppe im Monat für sich selbst kaufen kann?
Vielen Dank für Eure Tipps im voraus vom
Master Chief
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Abiturgeschenk ????? |
Geschrieben von: Backfire - 29-07-2009, 06:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Seit ich die Kids versuche beruflich unterzubringen, hat Exe angefangen mir Mails zu schreiben.
Jedenfalls kann der Kontakt mir eigentlch gestohlen bleiben.
Denn es kommt natürlich eine Geldforderung nach der anderen.
Für die kommenden Vorstellungsgespräche des Älteren hat sie jetzt einen Anzug für 500 Euro gekauft und will von mir die Hälfte.
Abgelehnt, Sonderbedarf ist im Unterhalt enthalten.
Fürs Abi will sie ihm ein Geschenk machen, am liebsten natürlich ein Auto, nachdem sie den Führerschein voll selbst finanziert hat.
Abgelehnt, die tickt wohl nicht richtig.
Und mir ist es scheißegal was andere Eltern ihren Kids finanzieren. Basta !
Mann bin ich froh wenn dieser faule Zauber endlich vorbei ist und die Kids auf eigenen Beinen stehen.................
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