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  Konflikt Mutti mit ihrer Mutti
Geschrieben von: MitGlied - 21-09-2009, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

Mutti von 8 jährigen Sohn hat sich mit ihrer Mutti (also Oma) verstritten und unterdrückt Kontakt zwischen Enkel und Oma.
Bis zum Ausbruch des Konfliks hat die Oma das Kind im Wechsel mit Mutti betreut, also Kind war innerhalb von 14 Tagen 2-3 Tage beim Vater, 5-6 Tage bei Mutti und 5-6 Tage bei Oma.

Zustand jetzt: 2-3 Tage Vater, Rest bei Mutti, die natürlich am Anschlag ist, weil's vorher auch recht bequem war. Mutti wird aber voraussichtl. aus Prinzip durchhalten, weil sie eine Möglichkeit gefunden hat, das Kind von ihrem Neuen beaufsichtigen zu lassen.

Wie seht ihr die Erfolgsaussichten falls Oma eine gerichtl. Regelung beantragt nachdem eine schriftl. Anfrage zwecks Umgangsvereinbarung nicht beantwortet wird?
Verhältnis Kind Oma ist sehr gut und es besteht auch der ausdrückliche Wunsch Oma weiter besuchen zu dürfen.
Da Mutti blockiert ist eine Vermittlung über's JA nicht mehr möglich. (Mutti hat beim JA zugegeben, dass ein Kontaktwunsch seitens ihres Sohns besteht und das verhältnis sehr gut ist. Sie aber den Kontakt zur Zeit ablehnt.)

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  Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangskosten
Geschrieben von: FreiHerr - 20-09-2009, 10:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,

meine Ex hat vor 4 Monaten das alleinige Aufenthaltsbestimmunsrecht zugesprochen bekommen. Ausschlaggebend war neben den so oft verwendeten "Kommunikationsschwierigkeiten" eine Story die sie beim JA und vor Gericht erzählt hat. sie wolle zum Vater ziehen, dort gibt es gute Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, Opa-Onkel-Tanten, mietfreies Wohnen und angeblich klare Berufsperspektive. Dieses Umzugsziel und die Vorteile werden in der Urteilsbegründung genannt. Allerdings ist das ABR laut Urteil natürlich "ungebunden".

Vor 3 Wochen ist sie tatsächlich umgezogen. Aber ganz woanders, zum Mr. Next. Dort sieht es mit allen genannten vorteilen nicht mehr soooo gut aus, aber die geschaffenen 300km Entfernung zwischen dem Vater und dem Kind tun der KM gut Shy

Parallel läuft eine Stufenklage auf EU. KU zahle ich freiwillig, sie will jedoch 50€ mehr (wurde mitbeantragt). Die sitzung der Auskunftsstuffe findet in 2 Wochen statt.

Was soll ich machen in dieser Situation?

Ich denke der Umzug ist unumkehrbar. Die Entfremdung ist auch unvermeidbar. Wie kann ich wenigstens die Unterhaltszahlungen runterdrücken? Irgendwo habe ich gelesen, das man in solchen Fällen die Umgangskosten geltend machen kann (vom Netto abziehen). Wie geht das? Was kann ich noch machen?

Das Kind ist 2 Jahre alt, wir sind noch nicht geschieden.

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  Geld soll sich spurlos in Luft auflösen
Geschrieben von: kämpfender Vater - 17-09-2009, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hi,

auf einem Konto habe ich noch ein wenig Geld liegen.
Das Konto bediene nur ich, KM hat keine Einsicht.

Das Geld bei Bekannten/Verwandten deponieren geht nicht.
Auslandskonto geht auch nicht.

Wie mache ich das Geld weg ???

Zinsen sind mir egal.
Das Geld sollte aber gesichert sein gegen Diebstahl.

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  Unterhalt
Geschrieben von: marecello - 17-09-2009, 10:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich habe eine Frage die den Unterhalt betreffen, ich habe heute von Familiengericht folgende Verfügung der Amtrichterin erhalten:

"Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Nettoeinkommen des Beklagten eine Eingruppierung allenfalls in die Einkommensklasse 3 vertretbar erscheint; dies auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen Umgangskosten und eines Bruttoeinkommens von 2200 Euro".

Was bedeutet das genau?

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  Starthilfe: Wie / Wo fange ich an ?
Geschrieben von: Hermann12 - 17-09-2009, 10:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Hallo Forum,

ich brauche Eure Hilfe.

Meine Situation zusammengefaßt:
- Ich bin 41, seit 12,5 Jahren verheiratet, 2 Kinder (3 und 7)
- Habe durch Zufall vor 9 Wochen erfahren, dass meine Frau einen anderen kennengelernt hat.
- ER und sie sind mit diesen Gefühlen wohl "überfordert".
- Derzeit leben wir noch im gemeinsamen Haus und spielen allen Freunden / Familie Theater vor.
- Seit ca. 6 Wochen praktiziert meine Frau "Liebesentzug", angeblich, um in mir keine Hoffnungen zu wecken.
- ER ist schätzungsweise 45, verheiratet, 3 Kinder. Seine Ehe soll ein wenig "auseinandergelebt" sein.
- Meine Frau und ich kommunizieren Alltagsdinge (Kinder, Tagesabläufe, etc.) => Reden geht also !
- Sie plant (noch) unser aktuelles (Familien-)Leben.
- Sie argumentiert immer: Von der Vernunft her, ist sie in ihrem aktuellen Leben zufrieden, aber ER hat in ihr ein Gefühl ausgelöst, für das sie alles aufgeben könnte.
- die beiden telefonieren täglich. Es gab kurze Treffen. Angeblich (noch) keinen Sex.
- In den Gesprächen mit ihr suchen wir beide eine Lösung, die den Kindern gerecht wird.
- Mir geht es von Tag zu Tag schlechter (habe 11kg abgenommen und schlafe schlecht).

Annahme:
- Meine Frau versucht mich "kleinzukriegen" (durch Liebesentzug)
- Ich sehe im Moment noch keine Planungsaktivitäten von ihr bzgl. ihrer weiteren Zukunft (ich weiss, dass die FAQs etwas anders sagen).

Meine Ziele:
- Primär: Ich hätte gern meine Frau zurück. Ich sagte ihr dazu, dass es nur ohne ihn und nur mit Liebe zu mir funktionieren würde. Außerdem vielleicht eine Paartherapie
- Sekundär: Sollte "primär" nicht klappen, dann möchte ich:
- im Haus bleiben
- die Kinder im Haus behalten
- (erste) Trennungsphase (auf Probe) von einem Vierteljahr
- Sie sucht sich in der Nähe eine Wohnung
- Wir versuchen unsere bestehenden Arbeitsverhältnisse beizubehalten
- Wir erstellen einen Betreuungsplan (mein größtes Problem im Moment)
- Wir informieren Eltern / Kinder
- Wir machen getrennte Konten / Versicherungen

EURE HILFE:
Was muss ich alles anstellen, um das "Sekundärprotokoll" erfolgreich in die Weg zu leiten?
Habe mich bereits in die FAQs mehrmals eingelesen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass es sich
hierbei um den "worst case" handelt. Meine Frau und ich kommunizieren noch. Soll ich jetzt schon
das Jugendamt informieren ? Was müsste sie mir (schriftlich) zugestehen, damit ich die Kinder im Haus
behalten kann. Muss ich ihr in dieser (vierteljahres)-Phase schon etwas zahlen (ich Vollzeit, sie 16 Std. Teilzeit) ?
=> Wo fange ich an ?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten

Hermann12

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  exe und ihre vorstellung vom sorgerecht
Geschrieben von: stafford - 14-09-2009, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

nunja, da die eine der exen schon längere zeit nichts mehr von sich hören ließ (was mich ja schon wunderte), kam nun mal wieder so eine grandiose idee.
zu den fakten:
mein freund hat mit exe eine tochter (10 jahre). exe lebt von hartz 4 und ihrem lover, mit dem sie offiziell natürlich nicht zusammen lebt. mit ihrem lover ist exe schon seit ca. 2002 zusammen.

vor ein paar tagen rief exe meinen freund an und meinte, dass seine tochter klamotten, schuhe und sachen für die schule brauchen würde.
seine antwort: "dann kauf ihr doch die sachen, dafür bekommst du unterhalt". Tongue

heute rief sie schon wieder an um zu betteln. mein freund sagte: "was willst du eigentlich von mir? DU warst 2 wochen auf malle im urlaub. wenn du dir das leisten kannst, dann kannst du unserer tochter auch klamotten kaufen".
sie: "das hat doch mein freund bezahlt".
er: "ja, wenn er schon so viel geld hat um für euch den urlaub zu bezahlen, dann kann er auch klamotten kaufen, die sind auch wichtiger als nach malle zu fliegen".
dann ihre GRANDIOSE idee....
sie: "eigentlich könntest du auch meinem freund das sorgerecht abtreten, deine tochter interessiert dich doch sowieso nicht".
er: "wenn es um geld geht heisst es immer es wäre MEINE tochter. aber in allen anderen bereichen interessiert dich das doch auch nicht".
sie: "ja dann kannst du ihm doch das sorgerecht geben".
(....)

ähhh was soll das denn jetzt?
fragen: wenn mein freund das sorgerecht nicht abgeben möchte, kann er dazu gezwungen werden?
könnte der freund der exe überhaupt das sorgerecht bekommen?
noch wohnen sie ja offiziell nicht zusammen, das haben sie allerdings in nächster zeit vor.

sie hatte also nicht vom alleinigen sorgerecht gesprochen, nein, sie meinte schon eindeutig ihren freund...

mein vorschlag wäre ja, dass der freund der exe sie adoptieren sollte... dann wären wir die unterhaltsverpflichtungen los... naja, ok, mein freund war davon dann aber auch nicht begeistert.

nunja, letztendlich ist mir schon klar was sie möchte: sie möchte an das geld der tochter, das zur zeit auf einem sparbuch liegt und nur abgehoben werden kann wenn beide elternteile dafür unterschreiben. mein freund wird seiner tochter das "ok" erst geben wenn sie 18 ist.

mich interessiert nur ob das sorgerecht überhaupt so einfach an einen anderen übertragen werden könnte??

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  Großelternhaftung
Geschrieben von: Skippie - 13-09-2009, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Großelternhaftung und kann ein paar Fragen beantworten, wie hoch ist der Selbstbehalt der Großeltern und wo kann man das nachlesen ???

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  Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft?
Geschrieben von: JahJahChildren - 11-09-2009, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Servus liebe Leute!

Habe im Forum nach einer passenden Antwort gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden.

Werde ab 1.1.10 nicht mehr unterhaltspflichtig für KM sein (Verzicht). Ab diesem Zeitpunkt (respektive einige Wochen vorher) ist davon auszugehen, dass KM ihren Job wieder hinschmeisst und zur ARGE rennt. Dort ist sie gut aufgehoben, denn sie weiss, dass die ARGE mächtig Wind machen wird in Hoffnung, dass der Verzicht als sittenwidrig abgestempelt wird. Ausserdem ist davon auszugehen, dass ich der ARGE dann bezüglich KU alles offenlegen soll.

Meine Frage: Wieviel KU ist nötig, damit mein Sohn (dann 7 Jahre alt) aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Gibt es hier eine harte Grenze, oder hängt die Höhe von diversen Variablen ab?

Vielen lieben Dank für euer Feedback.

PS: Ihr seid ein super Forum... lese seit Jahren mit und habe hier sehr viele Tips und Anregungen von euch erhalten. Mal ganz zu schweigen von dem Gefühl, nicht alleine zu sein. Ihr seid Gold wert... weiter so!

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  Ex holt Kind nie pünktlich ab
Geschrieben von: r1schnecke - 10-09-2009, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo, ich bin seid fast 3 Jahren Oma eines süßen kleinen Jungens.

Mein Sohn war 4 Jahre mit einer Frau zusammen mit der er nun auch ein Kind hat. 1 Jahr nach der Geburt meines Enkels ist Madam ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung genommen. Es gab immer wieder Theater da Madam jedes Wochenende auf der Piste war ( Freitag bis Sonntag ) und mein Sohn den Kleinen hüten mußte!

Sie bekommt ihr Leben überhaupt nicht auf die Reihe. Schulden bis über die Ohren, aber immer noch jedes Wochenende am feiern. Mein Sohn holt seinen Kleinen jedes Wochenende. Aber immer wieder gibt es Probleme mit der pünktlichen Abholung durch die Mutter!!! Schon 2 Mal hat sie ihn gar nicht abgeholt, erst nach Tagen<!!!!!!!!!!!

Das letzte Mal bin ich nachts zu meinem Sohn gefahren ( einfach 300km ) um auf den Kleinen aufzupassen, da er in die Arbeit mußte und nicht wußte was er machen soll.

Sie ist ja das ganze Wochenende am feierrn und wenn sie besoffen ist, holt sie halt das Kind gar nicht oder erst Stunden später, so wie es ihr gerade paßt!!! So kann das ja nicht weiter gehen. Ihr ist es auch egal, ob er dadurch seine Arbeit verliert, denn laut ihrer Aussage muß er so oder so Unterhalt bezahlen!!!!

Sie haben beide dsas Sorgerecht!!!!! Mein Sohn traut sich schon fast sein Kind nicht mehr holen, weil er ja immer wieder damit rechnen muß, dass sie ihn wieder nicht holt!!!! Es ist einfach zum Kotzen!!!!

Sollten wir mal das Jugendamt informieren????? Hat das überhaupt Sinn??? Wer kann uns da einen guten Rat geben????

Er will aber auch nicht auf sein Kind verzichten und es jedes Wochenende sehen!!!! Wir sind fast am verzweifeln!

Gruß
r1schnecke

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  anfangsfragen
Geschrieben von: Fragen - 09-09-2009, 16:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

hallo,

ich habe ein paar fragen und würde mich auf ein paar antworten freuen:

1.) wie legt man den wert einer immobilie (eigentumswohnung) fest, wenn es darüber unterschiedliche meinungen gibt. ich weiss, ein gutachten nach dem anderen, dann gericht, dann auch nicht schlauer, nur ärmer, dann teilungsversteigerung, dann noch ärmer. hat jemand ideen ???

2.) nach dem neuen trennungsrecht werden schulden mit in den zugewinn einberechnet. gilt das nur für schulden vor dem trennungsjahr oder bis zur scheidung oder auch darüber hinaus (mindern oder erhöhen ja den unterhalt ) oder verrenne ich mich da ?

danke schon mal für die antworten
gruss

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