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| Unterhalt über beistandsschaft |
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Geschrieben von: sakala - 28-12-2009, 23:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo ihr Lieben,
mit großem Interesse verfolge ich das Forum und ich bin entsetzt und erschüttert, das die deutsche Rechtssprechung zum heutigen Tag für die vielen Väter hier irgendwie im Mittelalter hängen geblieben ist...
kurz vorweg, ich bin Mutter einer 10 Jahre alten Tochter, seit 9 Jahren vom Kindesvater getrennt, mit dem ich bis zum heutigen Tag ein durchweg freundschaftliches Verhältnis habe und ein Umgangsrecht zu jeder Tages und Nachtzeit. Ich habe noch nie ein Jugendamt von innen gesehen und auch der Unterhalt für das Kind wurde von uns beiden per Handschlag besiegelt. Um so irritierender das mich öffentliche Behörden dazu drängen wollen eine Unterhaltsberechnung von offizieller Seite einfordern zu MÜSSEN! Ich möchte mich nicht im Namen meiner Tochter bereichern, schliesslich sind wir beide Eltern und das auf Lebenszeit....soviel dazu...
Nun zu meiner Frage: Ich habe einen Freund, er ist seit 4 Jahren von seiner Ex getrennt und hat mit ihr 2 Kinder (noch 17 und 10 Jahre alt)
Der Jüngere von beiden lebt bei der Mutter und der Ältere von beiden bis dato beim Vater. Damit hat sich der Unterhaltsanspruch zwischen den Parteien aufgehoben. Nun ist der "Große" der Meinung, wieder zur Mama zu ziehen, die ihrereseits direkt mit einer Beistandsschaft vom Jugendamt für beide Kinder aufmarschiert.
Ich habe recherchiert, das mit dem 18. Geburtstag die Beistandschaft nur noch beratend tätig sein kann und der Junge den Unterhalt selber einklagen muß, was Mama ihm schon eingeimpft hat. Er wird das vermutlich auch tun und somit ist mein Freund beiden Kindern unterhaltspflichtig. Ich bin der Meinung, das mein Freund dem Rückzug zur Mutter nicht zustimmen muß, zumindest bis er 18 ist, danach kann er ja selber entscheiden. Es ist mir klar, das mein Freund um den Unterhalt nicht drumherum kommt, allerdings ist dies ein besch... Spiel auf Zeit. Laut Düsseldorfer Tabelle ist der Unterhalt für beide Kinder jenseits von gut und böse und würde ihn, wie wahrscheinlich viele von euch, total ruinieren. Was kann man jetzt tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten?? Wer hat Tipps für mich, was der nächste Weg sein kann um nicht ganz klein bei zu geben?? das Jugendamt scheint ja keine wirkliche Hilfe zu sein ...
Ich für meinen Teil fasse mich nur ernsthaft an den Kopf...und ich muß schon sagen, die Väter von heute tun mir echt leid!
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| unterhalt ü18, frist 31.12.2009 |
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Geschrieben von: melody - 27-12-2009, 16:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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hallole, bin neu hier und brauche eure hilfe....
pünktlich zu weihnachten wurde mein lg von seiner tochter auf mehr unterhalt verklagt( 16.12. mit frist zum 31.12.).wir leben zusammen.er hat 2 kinder( 15 und 19 jahre), gemeinsames sorgerecht,beide gehen zur schule.er zahlt für beide unterhalt.KM ist neu verheiratet, aber getrennt lebend, mit weiterem kind, 7 jahre, 1. klasse,plus besuch im schülerhort, lstkl. III Sie ist nicht unterhaltsverpflichtet der 19 jährigen gegenüber, da zu geringes einkommen. mein LG verdient 2600.- netto......jetzt meine frage....was kann man abziehen vom gehalt(brutto oder netto)
private krankenkasse?
LV?
Unterhalt für 15 jährige? 291.-
kindergeld?
Zusatzkrankenversicherungen für beide kinder?
unfallversicherungen für kinder?
miete, nk, heizöl,gez,?
weiterhin besteht ne ausbildungsversicherung für die 19- jährige, die mein LG bezahlt hat,seit 1,5 jahren stillgelegt ist und im november 2010 zur auszahlung kommt
schulden , wo er 150.- zurückzahlt monatl.
weil titel erwirkt wurde ( älteres kind wohnte 3 jahre bei uns, dachten damals jeder versorgt ein kind unterhalt hebt sich gegenseitig auf......irrtum KV musste zahlen, KM nicht
25.- rückzahlung an jugendamt wg. vorüberg. aufnahme in obhut des jugendamtes , KM muss nicht zahlen
ich bin selbst mutter von 2 kindern, 15 und 16 jahren aus erster ehe, habe lstkl. I und verdiene 1100 .- netto
schlimm genug, dass der krieg 12 jahre andauert, schlimm genug, dass die ältere tochter uns 3 jahre das leben zur hölle gemacht hat, als sie bei uns wohnte und uns nicht mal das jugendamt helfen konnte, schlimm genug , dass das jugendamt meinte, ich sei selbst schuld, wenn ich mir nen gebrauchten mann nehme und wir sollten auf das 3. kind aus 2. ehe der KM rücksicht nehmen,aber was ich nicht verstehe, wie kann ne 19-jährige schülerin mit hilfe eines anwalts unter dem deckmantel "tochter" dem vater drohen, notfalls eine eidestattlichen erklärung zur fordern.KV bot ihr an samstags morgen für paar stunden arbeiten zu gehen um ihr taschengeld aufzubessern....zitat "sie sei psychisch nicht in der lage" ....sie bekommt im moment 200.- plus 164.- kindergeld....zur FREIEN VERFÜGUNG!!!!!! ihre wunschvorstellung liegt bei 588.-
meine kinder verzichten mittlerweile sogar aufs taschengeld......
nicht falsch verstehen, aber mein LG arbeitet sehr viel und hart, ich arbeite im einzelhandel, in schichten.......wir sind am ende
ich hatte noch vergessen zu sagen....wir wollen uns nicht vorm unterhalt drücken, aber leben und leben lassen!!!!
danke schon mal
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| Jemen |
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Geschrieben von: Stabacky - 26-12-2009, 10:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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HI überlege gerade nach Jemen zu gehen habe vor da zu Studieren.
Jetzt habe ich aber von der gruppe die für meine Einladung Zuständig ist das ich wenn ich im Jemen ankomme erstmal zu meiner Botschaft muss und eine Bescheinigung holen muss das ich im Jemen bleiben darf.
Und ich wollte eigentlich das die das nicht wissen wegen Unterhalts Vorderungen so das die das nicht nachher verhindern das ich da studiere oder sogar meinen Pass entziehen.
Hier ist ein teil der email des Instituts die meinten bekämme diese bescheinigung auch vom ausländeramt kennt sich wer damit aus.
it is an immigration requirement so that you can remain in yemen as a resident
that your embassy gives a no objection letter to stay and/or study in yemen
it can also be gotten from your foreign affairs ministry or miistry education
in your home country
bedanke mich schonmal für die antworten
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| Weihnachten ... die Nacht der Unmenschlichkeit |
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Geschrieben von: henning - 21-12-2009, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo, liebe kindesberaubte Väter und Mütter,
in wenigen Tagen ist Weihnachten. Das Fest der Mensch gewordenen Liebe. Das Fest der Versöhnung zwischen Himmel und Erde und der Vergebung. Das hohe Fest der heil(ig)en Familie. Tage, an denen Kinder im Mittelpunkt stehen und alle Gedanken darum kreisen: „Wie bereite ich meinen Lieben eine besondere Freude.“
Wer durch den anderen Elternteil und/oder durch professionelle Eltern-Entrechtende und Elternschaft Zerstörende des in Liebe gezeugten und in Schmerzen geborenen Kindes beraubt wurde, erfährt und durchleidet den Weihnachten zugrunde liegenden Gedanken als dessen Gegenteil. Nicht Liebe wird dem ausgegrenzten Elternteil zuteil, sondern Ignoranz. Nicht Versöhnung wird praktiziert, sondern Unversöhnlichkeit. Das Kind wird nicht als gemeinsames Pfand der Liebe, sondern als Waffe benutzt, deren Treffer bis ins Herz schlagen. Nicht das hohe Fest der heil(ig)en Familie, sondern das Fest der zerstörten Familie findet statt. Es bleiben Tage, an denen Kinder im Mittelpunkt stehen, doch die Gedanken kreisen nicht um die Freude, sondern um den Schmerz.
Wer mit der Sehnsucht nach dem geliebten, entzogenen und entfremdeten Kind allein bleiben muss, das vielleicht nur um die Ecke in einer Nachbarwohnung, derselben Stadt oder überwindbare Kilometer weit weg lebt, aber in der „Obhut“ des Jugendamts und dem „Alleinbesitz“ des aufenthaltsbestimmungsberechtigten, vom Gericht favorisierten Elternteils unerreichbarer und ferner für den ausgegrenzten Vater, die ausgegrenzte Mutter ist, als wäre es auf dem Friedhof, -- für den ist Weihnachten nicht „geweihte“ Nacht, nicht die Nacht der „Menschwerdung“, sondern die Nacht der Unmenschlichkeit.
Elternberaubung durch Kindesberaubung ist immer auch Kindesberaubung durch Elternberaubung. Dies als „Kindeswohltat“ zu behaupten und zu praktizieren, ist der Auswuchs einer Dekadenz des Geistes und der Moral, wie sie kinderfeindlicher, elternverachtender und obrigkeitsmachtmissbräuchlicher nicht sein kann.
In der Konsequenz der massenhaften Kindesberaubung nimmt die Zahl der elternberaubten Kinder zu, denen mit dem Raub ihrer eigenen Eltern/teile vor allem die Erziehungsberechtigten und deren Erziehungsleistung geraubt werden, die die Obrigkeit bestenfalls durch professionelle Betreuer ersetzen kann, deren Betreuungsleistung sich auf bezahlte Stunden beschränkt und keine Erziehung darstellt, da diese das gesetzlich verbriefte Recht und die Pflicht der Eltern ist.
Die Folge sind mehr oder weniger gut betreute, sprich versorgte, aber nicht erzogene Kinder und Jugendliche, deren durch
Elternentzug und damit verbundene Überforderung des „alleinerziehenden“ Elternteils erzeugte Verhaltensstörungen für ständig neue Bestrafungen der Kinder/Jugendlichen sorgen.
Anders ausgedrückt: Es erzeugt der Gesetzgeber Elternmangel und Erziehungsmangel am Kind/Jugendlichen und bestraft danach die Folgen dieses Mangels.
Ich freue mich, dass mein Essay über „Die heroisierte Alleinerziehende – das Ende ihrer Fahnenstange?“ seine Verbreitung gefunden hat.
Gleichzeitig hoffe ich darauf, dass der Ball, den ich für unsere Kinder und die Gemeinschaft der Familien ins Spiel geworfen habe, von Ihnen und euch im Spiel gehalten wird. Ich kann eine Diskussion nur anstoßen... Sie wach zu halten und auszuweiten, gelingt mit denen, die sie aufgreifen und fortführen und breiter machen und mit mir gemeinsam daran arbeiten, einen gesellschaftlichen Gesinnungswandel anzustoßen und zu vollziehen, der Kindesraub als das erkennt, was er ist – nämlich gesetzlich erzeugte und behördlich praktizierte Kinderfeindlichkeit -- und ächtet.
Zum Abschluss möchte ich den Eltern, die sich mit der „Aktion Blauer Weihnachtsmann“ aus der Lethargie des Schmerzes aufgerafft und gehandelt haben, einen besonderen Gruß senden. Wie großartig, wenn sich alle kindesberaubten Eltern und Großeltern in allen Orten Deutschlands am Heiligen Abend als blaue Weihnachtsmänner und blaue Weihnachtsengel vor den Kirchen einfinden und Weihnachtslieder gegen Kindesraub singen würden.
Ich halte diese „Aktion Blauer Weihnachtsmann“ nämlich für eine der besten Ideen, die sich je aus den organisierten Vätergruppen entwickelt hat und werde sie auf Anfrage gern mit meinen Möglichkeiten unterstützen.
Dieser Brief ist ein „Offener Brief“. Ich habe daher nichts dagegen, wenn er beliebig verbreitet wird. Bitte dann dazu „©Karin Jäckel“ angeben.
Mit weihnachtlichem Gruß,
Karin Jäckel
DANKE Karin Jäckel, für die klaren Worte!
Meine EMPFEHLUNG in diesem Zusammenhang ist auch ihr folgender Artikel:
Die heroisierte Alleinerziehende – Das Ende ihrer Fahnenstange?
Von Karin Jäckel
Bundesgerichtshof XII ZR 74/08, Urteil vom 18.03.2009 - Unterhalt
Allein erziehend. Das hat was. Allein erziehend ist eine Art Orden der weiblichen Emanzipation.
Getreu dem Motto „War der Kerl der Griff ins Klo, ex und hopp und aus die Show“, erfüllt die allein erziehende Heldin der Selbstbefreiung vom Klassenfeind den Parteigrundsatz der SPD: „Wer mehr Menschlichkeit will, muss das Männliche überwinden.“ Wenn das nicht Emanzipation pur ist!
Mehr unter:
http://www.familyfair.de/Frauen/partners...tange.html
LG
Henning
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| Mangelfall /Mangelfälle 2010 |
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Geschrieben von: Vater - 18-12-2009, 23:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Wenn ich nächstes Jahr den gleichen Betrag zahle, wie dieses Jahr, dann hat die Ex durch die Kindergelderhöhung immer noch 20 Euro / bzw. in Bezug auf das Kindergeld fast 10% mehr. Ich habe dies auch vor, also nächstes Jahr 5-20% weniger als der Regelunterhalt zu zahlen - entweder durch einen statischen Titel, den ich ja noch jederzeit abschließen kann - wie im Trennungsfaq empfohlen wohl beim Notar - oder durch ein Einverständnis seitens Ex bzw. JA, sich mit einem gleichbleibenden Unterhalt beispielsweise zufrieden zu geben. BIslang zahle ich ja für meine Tochter ans JA, es gibt also m.W. eine Beistandschaft, die jedoch keine Klage angestrengt hat, weil ich den Mindestunterhalt eingehalten habe und somit eine Klage auf Titulierung seitens der JA vermieden habe. Zudem war das JA offenbar stets unpünktlich mit der Weiterleitung des Unterhalts, was bei meiner Ex sauer aufgestossen ist, und sie lieber wieder hätte, das ich ihr das Geld auf ihr Konto überweise. Nicht auszudenken, wenn sowas einem Vater passieren würde. Ich stehe also vor 3 Fragen:
Wie kann eine JA-Beistandschaft aufgelöst werden - nur schriftlich durch die Ex, mündlich oder wie ? Und ohne Beistand, ist das dann wie nicht gezahlter Unterhalt ? Brauch ich dann einen Nachweis - auch dann wenn es Beistand nimma gibt ?
Falls es dazu nicht kommt, was mache ich am besten ?
a) Den neuen Unterhalt minus 10% statisch titulieren lassen beim Notar
b) nichts machen, einfach weiter den heutigen Satz zahlen - treten dann Unterhaltsschulden auf und ab wann - wie gesagt kein Titel ? Erst wenn die mich anschreiben ? Vielleicht kommt das ja dann erst im Februar ?
Und wenn sie mich anschreiben, wollen die meinen Verdienst, oder sagen die einfach, neue Sätze ? Und wenn Verdienst, wärs mir momentan auch recht, da kommt wenig bei rum. Mein AG hat schon gesagt, mehr als 1400 Brutto sind net drin. Da ich ein Kind selbst betreue, wäre dann ca 1250 Euro minus Unterhalt von ca 272Euro + Unterhalt für mein Kind bei mir, daß im Übrigen viel weniger braucht, nicht mehr drin. Die werden also dennoch dann fiktiv sagen, ich solle halt noch einen 400 Euro Job machen neben VOllzeitarbeit - können die zwar konstruieren, dennoch sind sie damit dann am Ende der Fahnenstange.
Und bei Mangelfall -Sind ja schließlich laut neuem Gesetz Kinder gleichwertig, und dann hätte ja auch mein eigenes bei mir lebende Kind (nicht von der Ex) Ansprüche, für das ich aber das Sorgerrecht habe und daher das 'Kind nicht klagen wird.
c) ........?
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| Unterhalt als Rentner im Ausland |
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Geschrieben von: nohope - 18-12-2009, 12:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Habe eine komplizierte frage
nehmen wir mal an,dass eine person,die für 2 kinder unterhaltspflichtig ist,aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeitet,und rente bezieht. und nun möchte diese person mit dem partner in´s eu-ausland umziehen.
es herrscht also im eu-ausland eine finanzielle grundsicherung durch zahlung aus bananistan.
diese beiden personen sind nicht verheiratet,melden sich jedoch im eu-ausland unter einer adresse an.die person,die nicht mehr arbeiten kann,zahlt auch weiterhin unterhalt für die 2 kinder.die andere person möchte arbeiten,findet aber im eu-ausland nichts.
wie die stuation in bananistan wäre ist mir klar.
nun aber meine fragen.
richtet sich die höhe des selbstbehaltes,der arbeitsunfähigen person,nach dem selbstbehalt aus bananistan(weil von dort die kohle kommt),oder nach dem selbstbehalt des neuen wohnorts ?
kann der selbstbehalt,auf grund der tatsache,dass die beiden personen unter einer adresse gemeldet sind,nach bananistanischen rechts tiefer angesetzt werden,oder zählt hier ausschließlich das recht des neuen wohnlandes?
welche rechtlichen möglichkeiten und aussichten hat der expartner der arbeitsunfähigen person den selbstbehalt,seines im eu-auslandes lebenden expartner,herrabsetzten zulassen,weil diese in einer partnerschaft lebt?
danke für eure antworten
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| Verzwickte Situation |
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Geschrieben von: Myronn - 17-12-2009, 18:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo Mit-Leidensgenossen und -kämpfer,
per Zufall bin ich auf die Seite gestoßen und ENDLICH finde ich auch mal Infos, die sich an die Väter richten und nicht an die Mütter. Torz Gesetzesreform 1998 ist die Lage für die Väter schlecht und inakzeptabel.
Ich möchte euch gerne meinen "Fall" kurz schildern und um eure Meinung bitten.
Ich bin mit meiner Noch-Frau seit 13 Jahren zusammen, seit fast 8 Jahren verheiratet. Wir haben einen Sohn, 4,5 Jahre alt. Meine Frau hat nun Anfang Dez. die Trennung verkündet, nachdem sie schon 4 Wochen zuvor hier Krise zelebriert hat.
Vor einigen Jahren betrieb ich ein Unternehmen, bei dem sie zuständig war für die Finanzen. Das Unternehmen ging pleite, die Finanzen waren ein Chaos. Ich rutschte daher in die Insolvenz der GmbH und Privatinsolvenz, weil Steuerschulden durchgereicht werden.
Wir gingen dann für 2 Jahre nach Spanien und kamen im Frühjar zurück, um hier ein neues Leben aufzubauen - was auch super gelang. Meine Frau hat einen Job als Key Account Managerin, teils mit Außendienst (auch mehrere Tage mit Übernachtungen), Rest im Homeoffice. Zusätzlich betreibt sie 2 Firmen, bei denen ich inhaltlich mithelfe, ich aber kein Gehalt o.ä. bekomme.
Ich habe im März ein Studium der Psychologie (Fernstudium) begonnen.
Unser Sohn besucht den Kindergarten von 8-17 Uhr.
Soweit die Lage der Nation. Nun trennt sich meine Frau und ist der Meinung, das Kind gehöre zu ihr, da sie in früheren Zeiten mehr für ihn getan hätte als ich. Ich bin aber schon seit einem Jahr zunehmend in die Pflicht gegangen und habe zunehmend unseren Sohn betreut, auch während ihrer Abwesenheiten usw. Daher bestreite ich klar, dass er zu ihr gehört sondern nehme das gleiche "Recht" in Anspruch. Sicher hat sie zu seinen Babyzeiten mehr für ihn getan, doch zumindest seit einem Jahr hat sich das gewandelt, weil sie durch Job und Firmen einfach familientechnisch die Bodenhaftung verloren hat.
Nun habe ich über meine Anwältin das ABR beantragt. Meine Frau lenkte dann plötzlich ein und wollte einer 50/50 Besuchsregelung zustimmen, aber das ABR ungeregelt lassen. Zugleich wollte sie mir einen Job in ihrer Firma aufschwatzen, den ich aber aufgrund der Tatsache, dass ich studiere und Hausmann bin, gar nicht annehmen kann. Zudem kann wohl kein Gericht der Welt mich dazu verdonnern, einen Job bei der Frau anzutreten, die sich gerade von mir trennt.
Nach ihrer Vorstellung soll es nun so laufen, dass ich vorzeitig aus der Privatinsolvenz gelange (Vergleichszahlungen an die Gläubiger) und dann ihre Firmen übernehme. Sie geht mitsamt dem Kind und dem Vollzeitjob mit Außendienst ihrer Wege. Fertig.
Ich möchte auch gerne auf eigenen Beinen stehen und mich nicht auf Unterhalt u.ä. ausruhen. Aber nicht zu solchen Bedingungen. Meiner Meinung nach hat meine Frau schon seit Monaten nicht mehr ordentlich für unseren Sohn gesorgt und ich habe zunehmend diese Rolle übernommen. Ich will sie auch weiterhin ausüben. Warum auch nicht! Meine Anwältin meint, dass ich gute Chancen habe, das ABR zugestanden zu bekommen. Es dürfte meiner Frau auch schwerfallen vor Gericht glaubhaft zu versichern, wie man mit 2 oder 3 Firmen am Hals plus Vollzeitjob und Außendienst, noch gut für sein Kind sorgen kann.
In Gesprächen höre ich immer wieder die alte Leier heraus: Du willst mir das Kind wegnehmen, Du schmälerst meine Leistung als Mutter usw ...
Sie sammelt nun "Dreck" und will mir nachweisen, dass ich inhaltlich die Firmen ausfülle und sie nur den Namen gibt. Ist aber schwer zu machen, da jeder Vertrag, jede Vereinbarung, jede Überweisung von ihr getätigt wurde und die Gelder teils sogar direkt auf ihr Konto gingen.
Wie seht ihr denn meine Lage? Über Tipps freue ich mich!
LG M.
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| Unterhalt und Firma ( Gesellschaft ) |
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Geschrieben von: harry_download - 17-12-2009, 13:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
Momentan bin ich Einzelunternehmer und bin quasi mit meinem Netto nach der G&V unterhaltspflichtig.
Ich frage mich, wie das aussieht, wenn ich eine GmbH, KG, ... gründe und mich da anstelle. Wie sieht dann die Unterhaltspflicht aus. So eine Gesellschaft kann ja Vermögen haben und Gewinne erwirtschaften.
Finde da auch im Internet nicht so wirklich was zu.
Danke!!!
Harry Download
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