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| Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung |
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Geschrieben von: malko - 24-01-2010, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Moin,
mich hat soeben die Information erreicht, dass die Mutter meiner Tochter, wohl wieder nen "Dummen" gefunden hat und sie wohl wieder schwanger ist.
Soweit ich informiert bin bedeutet das doch ab 1 Monat vor Geburt folgendes:
- Betreuungsunterhaltspflicht der Mutter gegenüber, der Vater des neues Kindes
- Barunterhaltspflicht lediglich dem eigenen Kind gegenüber
lieg ich da richtig oder muss ich noch mal was nachlesen?? bitte auch die möglichen eventualitäten, zB was ist, wenn vater_neu nicht fähig ist ... finde dazu auf die schnelle grad nix ...
edit:
ich habe grad ein wenig mehr gesucht,bin aber nicht wirklich fündig geworden. im grunde müssten hier sämtliche ansprüche der mutter mir gegenüber verfallen - da für den betreuungsunterhalt der vater des neuen kindes herhalten darf. auf mich kann in diesem fall dann nicht mehr zurück gegriffen werden. was neue lebensgemeinschaft, oder eventuelle verwirking diesbezüglich hinzu kommen könnte, bzgl der verwirkung müsste man prüfen, aber im grunde sollte sich die unterhaltspflicht lediglich dem kind gegenüber weiterhin erstrecken, sollte das neue kind das licht der welt erblicken ...
somit könnte man ggfs darauf spekulieren, die jetzigen auferlegten schulden per "fingerheben" zu regulieren und danach um die rechte am eigenen kind zu kämpfen - rein hypothetisch sollte das doch so jetzt/dann so möglich sein oder?
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| 2. Umgangstermin |
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Geschrieben von: Exilierter - 24-01-2010, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Mein 1. Umgangstermin ist im Oktober 2005 klaeglich gescheitert und nun am heutigen Tag, war der 2. Umgangstermin und der klappte bestens. Ich also heute frueh um 09.00 Uhr bei der Ex in der Wohnung auf der Matte gestanden und 2 mir praktisch unbekannte Kinder bestuermten mich. Nach dem etwas mageren Fruehstueck, meine Ex hat miserable Kochkuenste, ging es ins Eingemachte - Spielen ohne Ende, aus Buecher vorlesen, Auto, Barbie und das alles, neben den Fragen nach Gott und die Welt. Das war also sehr schoen.
Meine Ex hat sich gut geschlagen und brisante Themen, wie Geld und Unterhalt, hat sie ausgeschaltet und wir konnten uns auch normal unterhalten. Jedenfalls beginnt sie ab Montag eine Zusatzausbildung, damit sie Englischunterricht geben kann. Das schreibe ich mir auf die Fahne, denn mit Unterhalt wuerde sie nicht so agil sein.
Ich habe noch gewartet bis die Kinder ins Bett gegangen sind, was sie nicht wollten, aber gegen 20 Uhr schliefen sie dann und ich habe dann noch ein bisschen mit der Ex geplaudert und bin dann auch wieder abgefahren.
Es scheint sich also ein normales Verhaeltnis anzubahnen, fuer die Kinder, die hellauf begeistert waren - ich natuerlich auch. Beide Kinder sind sehr robust und haben jede Menge Energie. Ehrlich gesagt bin ich heute ziemlich geschafft.
Das Jahr 2010 startet recht erfolgreich!
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| Umgangsrecht |
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Geschrieben von: Skippie - 18-01-2010, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (48)
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Stellt Euch mal folgendes vor: One-night-stand, als das Kind 1 Jahr alt ist heiratet die Mutter ( nach dem Sex die Mutter nicht wieder gesehen), also kein UV mehr, zeugt noch 2 Kinder mit Mann, Unterhalt wurde wg studium u arbeitslosigkeit nie gezahlt, Beistand war auch immer umgänglich, dann Großelternhaftung aber auch erfolglos, jetzt wird der Kampf um die heilige Kohle wohl härter !!! Meine Idee( zugegeben nicht die feine Art aber es ist Krieg) ich versuche mit allen Mitteln Umgangsrecht einzuklagen !!! (vielleicht mit der Aussicht auf adoption) !!! Ist das zu hart ???
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| Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt |
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Geschrieben von: rechtelos - 16-01-2010, 19:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
Eure Meinung zu meinem Fall würde mich interessieren:
Habe bis jetzt immer fleißig den regulären Satz nach Stufe 1 bezahlt.
Mitte letztens Jahres wollte das JA den Unterhalt (neu) berechnen da die KM eine Beistandschaft für mein Kind eingerichtet hat.
Ich bin selbstständig. Habe dem JA die Steuerbescheide der letzten Jahre gegeben. Für 2008 hatte ich noch keinen deshalb wollten die eine Schätzung meines Steuerberaters für 2008 und das laufende Jahr 2009 habe ich auch gemacht (obwohl eine Schätzung natürlich Schwachfug ist als Selbständiger weiß man nie was morgen ist).
Dann kam im Juli 2009 ein Brief dass bis zur Vorlage des Steuerbescheides 2008 vorbehaltlich der bisher gezahlte Betrag gilt. Den Steuerbescheid für 2008 konnte ich dann erst Ende Dezember einreichen (mein Steuerberater ist überlastet) die Bestätigung über dessen Erhalt bekam ich Anfang Januar vom JA.
Heute hab ich jetzt einen Brief erhalten dass ich ab 01.01.2010 aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz monatlich den um 13% höheren Betrag zu zahlen hätte. Diesmal kein Wort von vorbehaltlich oder von neuer Berechnung.
Meine Fragen dazu:
-Kann ich jetzt davon ausgehen dass ich die nächsten zwei Jahre meine Ruhe habe, ich mein das in Bezug auf Steuerbescheide und Verdienstnachweise oder Schätzungen, oder kann das JA da wir bereits 2010 haben jetzt noch den Steuerbescheid von 2009 verlangen (und eventuell eine Schätzung für das Jahr 2010) um endlich Ihre Berechnung zu machen?
-Bei Selbständigen zählt ja der Verdienst der letzten drei Jahre, 2006 und 2007 waren äußerst schlechte Jahre für mich (ich hab damals von meinem Angesparten gelebt). Dadurch wäre ich wenn man rein vom Verdienst der letzten drei Jahre ausgeht definitiv ein Mangelfall, allerdings habe ich noch ein kleineren 5stelligen Betrag an Erspartem aus besseren Zeiten und besitze als Teil einer Erbengemeinschaft die Hälfte einer Drei-Zimmer-Wohnung. Was mich halt ärgert dass das JA ohne Grund (hab ja immer bezahlt) ganz harte Geschütze gegen mich aufgefahren hat (als verlängerter Rachearm der Mutter die einfach nur beleidigt ist weil ich mit Ihr keine Beziehung will) aber offensichtlich nur dann wirklich bereit ist eine Berechnung zu machen wenn man mehr rausholen kann als den Mindestbetrag aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts.
- noch eine Frage bezahle immer auf das Konto der KM, die Mutter macht aber auf ARGE (und ich denke das wird so bleiben) warum muss ich in so einem Fall nicht den KU an die ARGE oder das JA zahlen?
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| Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung |
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Geschrieben von: Ostvater - 15-01-2010, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ein freundliches Hallo an alle.
Auch ich habe vor kurzen ein Schreiben des JA in DGF erhalten. Nach erfolgter Unterhaltsberechnung und meiner komkreten Anfrage, warum z.B. bestimmte Schicht und Erschwerniss- Zuschläge zu 2/3 angerechnet werden (die die mit ein paar Euronen im Monat zu Buche schlagen) und andere (die im guten 2 stelligen Bereich) voll, obwohl es ein älteres Urteil des OLG München (NJW 1982,835) zur Anrechnung von allen !!! Zuschlägen für Schichtarbeiter gibt.
Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.
So kanns mans auch sagen, wenn man sich nciht mehr erklären kann. ist das nicht ein zeichen für eine mutwillige Berechnung? Wird nicht damit staatgegeben, das man was zu Gunsten der KM hoch gerechnet hat, aber ebend keine Begründung hat?
Ein konkrete Frage hätte ich noch: Was wird als Schulden angerechnet?
Welchen Ermessungsspielraum sieht zum Beispiel ein Gericht, wenn die Unterhaltsbelastung in ca 1 1/2 Jahren beendet ist? Würde einem das Gericht noch zu einer Insolvenz zwingen, nahelegen, oder einen Teil doch anrechnen?
Was ist z.B. mit Zahnersatzkosten? der Einbau einer Brücke als Regelleistung, (Zuzahlungsbetrag von ca 800€) ist sicherlich nicht im Selbstbehalt irgendwo versteckt.Welche "Kosten" sind konkret im "fiktiven" Selbstbehalt vom 900€ versteckt? Wie schlüsselt sich dieser nach Abzug der fiktiven Miete von 360 € auf?
Vielen Dank
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| Was kostet ein Kind wirklich? |
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Geschrieben von: Heinrich - 15-01-2010, 08:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Es wird viel über Unterhaltsbeträge diskutiert, reichen 300, 500 Euro im Monat oder kostet ein Kind sogar 1000 Euro im Monat?
Wie kommen die Beträge zustande und was kostet ein Kind wirklich?
-Kleidung ist in den letzten Jahren erheblich preiswerter (dank Chinas Werkbank) geworden.
-Lebensmittel sind in D sehr preiswert
-Wohnraum: Ein Kinderzimmer kann auch nicht die Welt kosten, Mietsteigerungen gab es kaum
-Bildung: Ok, Schulbücher sind teurer geworden, aber auf ein Monat umgerechnet macht das den Kohl auch nicht fett!
-Elektronische Unterhalt: Hier wird es teuer, Standard für ein Kind ist ein Handy mit Klingeltönenabo und Internetzugang, PC, Spielkonsolen, Flachbild TV! Denke das wird der größte Geldfresser sein.
-Unterhaltung (Verein, Kino, Kurse), Taschengeld ?
Wieviel Geld kostet ein Kind nun wirklich? Sollte nicht dafür mal ein Gutachten erstellt werden?
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| KU-Forderung |
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Geschrieben von: beppo - 14-01-2010, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Moin, ich brauche auch mal n Rat.
ich habe mal wieder RAttendreck im Briefkasten.
Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.
Dagegen (EU) hat die gegnerische Partei Berufung beim OLG eingelegt, worüber immer noch nicht entschieden wurde.
Ein halbes Jahr später wurde mein älterer Sohn 12 und RAtte forderte entsprechend mehr KU.
Ich habe dem widersprochen, mit der Begründung, er müsse erst den EU-Titel raus geben, da dieser dann ja gesenkt werden müsse.
Nun fordert er das erneut, zusammen der Rechnung für seine Mahnung und, natürlich, die Erhöhung für 2010.
Wie gehe ich damit um?
Zumindest nach dem neuen FamG vom 1.9.2009, müsste ich ihn ja nun aussergerichtlich auffordern können, den EU-Titel ändern zu lassen.
Wie mache ich das, bei laufender OLG-Berufung.
Was antworte ich ihm? Tu ich das überhaupt?
Muss ich Gegenklage einreichen?
Hat das irgendeine Wirkung, wenn ich ihm schreibe, dass ich zahle, sobald der EU-Titel geändert ist?
Er hat mich ja schon in Verzug gesetzt, wie mache ich das bei ihm?
Gruss Beppo
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| mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ? |
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Geschrieben von: schade16 - 13-01-2010, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo miteinander,
vor ca. 1,5 Jahren war ich schon aktiv im Forum. Konnte mich jetzt aber nicht mehr einloggen. Habe mich deshalb nochmal neu angemeldet.
Bei mir hat sich einiges getan. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vor 1,5 Jahren hat mich das Jugendamt gezwungen einen neuen Titel beim Notar zu unterschreiben. Habe ich auch getan. Allerdings habe ich den Titel bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen ! Das Amt war natürlich nicht begeistert !
Nun wird mein Kind demnächst 18 und das Jugendamt, schnell wie es ist, hat mir wieder einen netten Brief geschrieben. Ich soll wieder einmal den Auskunfts- und Ermittlungsbogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Dann wird mein Anteil am Unterhalt berechnet, da ja Mama jetzt auch zahlen muss. Da sich mein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung befindet ist es noch nicht wirtschaftlich selbstständig.
Nun ist die Sache aber so, dass ich seit Oktober arbeitslos bin. Bin aber dabei mich selbstständig zu machen. Den Unterhalt habe ich weitergezahlt und werde es bis zum letzten Monat tun.
Jetzt hatte ich eigentlich vor mir von meinem Kind die Kontonummer geben zu lassen und erstmal einen Betrag X monatlich zu überweisen und wollte warten was für eine Reaktion kommt. Nach dem Schreiben vom Jugendamt sieht natürlich alles wieder anders aus.
Hier nun meine Fragen die mir Kopfschmerzen bereiten :
1. Reicht es wenn ich dem Jugendamt einen formlosen Brief schreibe in dem ich mitteile, dass ich arbeitslos bin und ab dem 18. Lebensjahr die Summe X zahlen werde, da ich nur die Summe X an Arbeitslosengeld erhalte ? Oder muss ich den Fragebogen wieder ausfüllen ?
Mit der Verdienstbescheinigung wird es sowieso kompliziert, da mein früherer Arbeitgeber nach der Insolvenz liquidiert wurde und das Personalbüro evtl. gar nicht mehr existiert.
Außerdem dürfte doch meiner Meinung nach mein Verdienst in der Vergangenheit uninteressant sein, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Oder sehe ich das falsch ?
2. Wie verhalte ich mich in Bezug auf meine kommende Selbstständigkeit ?
Hier weiss ich ja schließlich nicht ab wann ich Gewinne erzielen werde !
Muss ich das Jugendamt von meiner Selbstständigkeit jetzt schon in Kenntnis setzen ?
3. Oder wäre es im Moment besser auf das Schreiben vom Jugendamt gar nicht zu reagieren und abzuwarten was passiert ?
Wäre schön wenn Ihr mir bei meinem Problem unter die Arme greifen könntet.
Vielen Dank
Der goldhamster, der sich im Rad dreht !
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