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Insolvenz in England, mit Insolvenz-Agentur-Service |
Geschrieben von: lordsofmidnight - 06-12-2009, 11:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Die WELT berichtet über einen Deutschen, der in UK einen Insolvenz-Service anbietet.
Großbritannien macht es überschuldeten Menschen leicht, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Wer auf der Insel Privatinsolvenz anmeldet, ist nach einem Jahr schuldenfrei. In Deutschland dauert dieser Prozess mindestens sechs Jahre.
Billig ist es nicht.
Viele der deutschen Pleitiers landen früher oder später bei Marcus Kray. Vor neun Jahren hat sich der Westfale mit seiner Insolvenz Agentur im englischen Kent selbstständig gemacht. Für 8000 Euro hilft er bankrotten Deutschen, sich in England zurechtzufinden: Er besorgt ihnen Wohnungen, neue Jobs, Bankkonten, Kreditkarten, begleitet sie bei den Behördengängen, hilft bei Umzug oder der Installation einer Satellitenschüssel für deutsches Fernsehen.
Das deutsche Familienrecht wird im Artikel eindrucksvoll beleuchtet:
Papa ist pleite, Mama will deswegen die Scheidung, Schlösser ausgetauscht, Sachen weg, unberechtigter Antrag auf Gewaltschutz, sie hat längst eine Affäre mit dem Nachbarn und will nun den Ex per Sorgerechtsentzug ganz rauskicken.
http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/a...lohnt.html
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Hilfe bei Umgang |
Geschrieben von: Ostvater - 04-12-2009, 09:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo und guten Morgen.
Ich bräuchte mal euren Rat bzw. Mithilfe.
Zu den Eckpunkten und einer kurzen Vorgeschichte:
Ich habe einen Sohn, wohnt ca. 500 km weit weg. Sohn ist jetzt 16 und ein paar Monate. Bis vor einigen Monaten, genauer gesagt Voriges Jahr Mai, hat das mit dem Umgang halbwegs funktioniert, es fand teils brieflicher Kontakt, teils per Telefon und jährlich ein Besuch über einige Tage statt, welcher selbstverständlich von mir organisiert und bezahlt wurde. Sicher ist das nicht befriedlich.
Nun hat die KM einen neuen LG kennen gelernt, welcher im unteren sozialen Niveau angesiegelt ist. Es hatte sich ab diesem Zeitpunkt auch mit Anrufen, da ständig der „Neue“ im Hintergrund stand und dazwischen geblökt hat. Sie ist daraufhin zum JA, hat eine Einkommensüberprüfiung gemacht. Das JA sicherte mir im Vorfeld zu, das auf jedenfalls die Kosten des Umgangs berücksichtigt werden, im Nach hinein, weil es auf Mangelfall hinauslief, sollte dies mit der KM abgeklärt wurden. Das JA rechnete mir 210 € KU aus, besserte nochmals auf Wunsch der KM auf 220 € nach.
Der KM oder ihrem LG reichte das offensichtlich auch noch nicht, so das sie über einen Anwalt die jetzigen 295 € forderten. Es sei mal dahin gestellt, ob man es auf eine Klage ankommen lassen hätte, mit ungewissen Ausgang und definitiv einer Vergrößerung der finanziellen Sorgen. Der Anwalt ist ein bischen primitiv, sperrte mir meine Mailadresse und schickt mir meine Briefe zurück, als unbekannt. Gut auch eine Art von Kommunikation.
Fakt ist, ich bezahle die 295 €. Noch ca. 1 ½ Jahre. Weiterhin Fakt ist, die KM hat sich bisher noch nie an einem Vergleich gehalten, ob nun vom JA bzw. mir vorgeschlagen, Thema Kindesumgang/Unterhalt
Das JA bzw. der soziale Dienst wollen sich nun seit Monaten um Umgang kümmern. Es erfolgten mehrere Besuche bei der KM mit für mich Unbefriedigenden Ergebnis. Fakt ist, die KM „wünscht“ keinen Kindesumgang, bzw. über eine Finanzierung ist gar nicht zu reden.
Bei mir ist nichts mehr mit Finanzierung, da ich nun ca. 100 € unter dem Selbstbehalt lebe, noch obendrein einiges an Kreditverpflichtung zu erfüllen habe.
Jetzt wurde die KM zu einem Gespräch beim JA und einer Sozial- Pädagogin eingeladen. Nach über einen Monat der Hinhalte fand sie endlich eine Möglichkeit, in die ca. 10 km entfernte Stadt zu reisen. Gestern erhielt ich nun vom sozialen Dienst Post:
Folgender gekürzter Wortlaut:
xy wünscht zunächst brieflichen Kontakt mit Ihnen.
xy äußerte dazu folg. Wünsche: Er möchte gern etwas über ihr unmittelbares Alltagsleben erfahren. Dabei nannte Peter folgende Beispiele: Hobbies. Ihre Interessen…
Folgende Themen betitelte xy nicht interessant:
Das Thema Scheidung und Unterhalt
Ihre finanziellen Verhältnisse und damit verbundenen Schwierigkeiten.
Der Letzte Satz kommt mir daher wie Hohn vor:
xy möchte Sie ebenfalls besuchen. Er möchte dies aber von der brieflichen Kontaktabwicklung abhängig machen. Also nicht.
Kleines als Anmerkung meinerseits. Es erfolgte trotz Abbruch weiterhin von mir ein „spärlicher „ Briefkontakt,Glückwünsche zu Geburtstag/Weihnachten ect., wo ich versuchte habe, die entstandene Situation darzulegen. Warum eben der Peter dieses Jahr nicht kommen kann, usw. klar, will keiner wissen wie es dem KV geht. Klar ist das Schreiben sehr von der KM instruiert. Die KM geht arbeiten und verdient einiges mehr als ich, trotz 56 h Woche, Feiertagsarbeit, Nacht usw.
Meine Frage nun: Wie ist gegenüber der Sozial- Pädagogin weiter zu argumentieren? Ich hatte wenigstens erwartet, dass sie erkennt, dass beide Elternteile für ein Kind da sein sollten.
Wie würde eure Argumentation aussehen.
Für Hilfe währe ich sehr dankbar.
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Unterhalt für 2 Jahre nachzahlen???? |
Geschrieben von: r1schnecke - 26-11-2009, 08:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Mein Mann hat 2 Kinder aus 1. Ehe. Der Sohn ist volljährig, macht keine Ausbildung und hängt nur rum. Bezieht Hartz4 wie seine Mutter bei der er wohnt! Für ihn zahlt mein Mann keinen Unterhalt.
Die Tochter 17 ist in einer betreuten Wohngruppe untergebracht und ist nächstes Jahr mit ihrer Schulpflicht fertig. Auch sie wird sehr wahrscheinlich nichts lernen.
Mein Mann arbeitet nur halbtags, da ihm eine 1/2 Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Dazu haben wir aber noch keinen Bescheid. Dadurch hat er aber wieder mehr Einkommen und ist demnach wieder für seine Tochter unterhaltspflichtig.
Nun meine Frage: Er hat eine größere Nachzahlung der Rente zu erwarten. Muss er auch von der Nachzahlung den kompletten Unterhalt nachzahlen???? Oder erst mit der 1. regulären Rentenzahlung?
Grade gestern kam wieder die Unterhaltsabfrage vom Jugendamt. Ich neige dazu das auszufüllen ohne dass er was von der Rente schreibt, denn wir wissen ja überhaupt noch nicht, wieviel er überhaupt bekommt?
Gruß
r1schnecke
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Keine Unterhaltszahlung an deutsche Vetretung! |
Geschrieben von: Exilierter - 24-11-2009, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Botschafter Dr. Hanns H. Schumacher in einem Schreiben an mich:
Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben deutscher Auslandsvertretungen, Unterhaltszahlungen für deutsche Behörden in Empfang zu nehmen.
...
Wegen der Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung müssen Sie sich gleichermaßen unmittelbar mit den Jugendämtern ins Benehmen setzen.
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Realität |
Geschrieben von: Ostvater - 24-11-2009, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Auch ich bin leider ein Vater, der zum Zahlvater degradiert wurde.
Meine Geschichte dazu im kurzen.
Meine Ex ist 95 fort, 98 Scheidung, dann Unterhalt für Kind. Sorgerechtsentzug,
Nach-Namen geändert = zum Wohle des Kindes. Weil Ex wieder geheiratet hat und es sich nicht gut in einem katholischen Bundesland macht, wenn eben das Kind anders heißt.
Das Amtsgericht mich zu Unterhalt vergattert, falsch gerechnet, vors OLG München gezogen... die meinten... ich kann ja auf die Baustelle ziehen , dann könnt ich mein altes Haus vermieten und somit den Mindestunterhalt zahlen. Ich zieh doch nicht jedes 1/4 Jahr um (andere Baustelle).
Dann war natürlich einiges über 2 Jahre Prozessdauer aufgelaufen. Anwalt der Exe Stundung bewilligt, ich das Geld gezahlt, was Bestandteil der Stundung war. Ein paar tage später Pfändung beim Arbeitgeber gewesen.. Anwalt lies sich dann am Telefon verleugnen, Geld soll nicht da gewesen sein ect.
Ich meine Arbeit niedergelegt und zu hause geblieben, da es nicht mehr möglich war, die ca. 2500 km monatlich mit dem eigenen Auto zur Baustelle zu fahren. Massenhaft sinnlose Pfändungen erhalten. Noch versucht, das Pfändungsniveau auf damalige Sozialhilfehöhe während der Kündigungszeit (ca. 1600 DM inkl. Fahrtkosten und Wohnzuschuss) zu heben, damit bei Gericht nicht durch gekommen. Begründung.. Bin ja jetzt zu hause und brauch das nicht mehr... Grund von meiner Seite.. so lange gewartet das Gericht, bis die Kündigungsfrist durch war und ich wirklich zu hause war. Klar, dann brauch ich den hohen Pfändungsfreibetrag auch nicht mehr. Somit wissentlich Arbeitsplatz zerstört. Nach einem halben Jahr die Anwaltskammer angeschrieben, diese dann den Anwalt.. dieser dann das nun doch erhaltenen Geld an die Ex weiter geleitet. lach...dieser dann die Kammer noch etwas belogen.. so nah fauler Ostvater und so.. es sind ja die weiteren Zahlungen ausgeblieben.. klar wurde ja per Pfändung eingezogen. Begründung für das einbehalten des Geldes war: eine Mitarbeiterin hatte es versehentlich vergessen zu buchen. klar.. bei zig Anrufen meinerseits, zuschicken von Kontoauszügen.
So, ich wieder arbeiten gegangen.. Strafanzeigen wegen Unterhaltpflichtverletzungen noch abgefasst.. usw.. einige Jahre Ruhe gewesen. sogar einen spärlichen Kontakt zum Kind wieder aufgebaut. Unterhalt fleißig gezahlt. Ex wieder einen neuen gefunden, dieser "erwerbsunfähig", einen Sack voll Kinder in die Welt gesetzt (nicht mit Ex).. ja, da wird das Geld knapp. Ex an mich erinnert, Umgang eingestellt, JA angefragt auf Unterhaltsneuberechnung.
JA erst 288 € berechnet, dann andere Bearbeiterin nochmals gerechnet, 210 €, auf drängen der KM 220 €. Gut ich damit einverstanden, titulieren gegangen. Ex mich zugetextet, Kind braucht neuen PC, soll Skikurs bezahlen. Exe voller Zorn zum Anwalt, dieser wollte dann 295 € haben. Ich dem zugestimmt, (somit bei ca. 800 € Selbstbehalt). Exe verweigert nun beharrlich den Umgang.. Klar, müssen doch die Kinder von Ihrem neuen Freund einfliegen lassen. Für meinen Umgang ist dann natürlich kein Geld und Zeit mehr da.
JA bzw. der soziale Dienst..Stand nach 4 Monaten Umgangsbemühungen:Ich soll jetzt fleißig Briefe mit der Hand an meine Tochter schreiben, diese wollen sie dann auswerten evtl. könnte ich im nächsten Sommer mal Umgang bekommen. Fragt sich bloß, wenn ja, wie überhaupt finanzieren, Kind (+16) ist ca. 500 km weit weg und möchte eingeflogen werden. Steht aber noch die Zubringung bis zum Flughafen (weitere 150 km) im Raum. Zugverbindung mit 3x Umsteigen (ca. 6 bis 8 h Fahrt) unter Umständen einiges billiger und vor Ort.
Ach so.. noch was zum Anwalt. eben jener Anwalt, sagen wir mal Herr … aus einer der reichsten Gemeinden Deutschlands, hat mir in der Zwischenzeit meine Mail Adresse gesperrt und schickt mir die Briefe an die Kanzlei als „unbekannt“ zurück. Sagt mal ehrlich.. muss man so primitiv sein??? Ist das ein übliches Verhalten in B…..???
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Reisen |
Geschrieben von: esel - 24-11-2009, 08:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo liebe Gemeinde,
bisher war ich bei euch immer als Mitleser dabei. Nun brächte ich aber mal eure Meinung bzw. euer Wissen.
Als Einleitung meine Kurzgeschichte.
Mein Sohn (17) lebt bei meiner Ex im Ausland. Als er ein Baby war ist sie abgehauen und hat ihn mitgenommen. Seit dieser Zeit zahle ich regelmäßig und nicht zu knapp Unterhalt.
Jahrelang wurde mir der Kontakt verwehrt. Seit ca. 2 Jahren kommt mein Sohn 2 x jährlich zu mir. Bis jetzt habe ich ihm immer einen Flug bezahlt. Da er aber größtenteils auf meine mails, in denen ich um rechtzeitiges bescheid geben bat, nicht reagiert und nur auf den letzten Drücker zusagt, habe ich immer mit teuren Ticketkosten zu kämpfen.
Nun habe ich wieder den Fall, dass er nächste Woche kommen möchte.
Wieder wurde auf die mail von vor vier Wochen nicht reagiert. Zwischenzeitlich ist das Ticket um 50 Euro teurer.
Nun habe ich mich entschieden, dass er mich natürlich besuchen kann, jedoch mit dem Bus.
Dieses Ticket ist um 120 Euro günstiger.
Nun kommt er nicht und Ex spring im Dreieck, da es für den Junior nicht zumutbar ist, dass er 9 Std. im Bus sitzt wo doch ein Flug angenehmer und schneller sei.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es Regelungen wie ein Kind zum Vater reisen muss?
Muss ich in den sauren Apfel beißen und die teurere Reise bezahlen, nur weil Sohnemann keine Lust auf Busreisen hat?
Gruß
Esel
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KU einstellen |
Geschrieben von: Jigsaw - 19-11-2009, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Es besteht ein Titel. Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle für meine Tochter. Kommt denn sofort der Gerichtsvollzieher oder erstmal ein Schreiben vom Beistand?
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Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? |
Geschrieben von: gleichgesinnter - 07-11-2009, 19:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Servus,
Kumpel von mir hat eine Frage, dazu kurz die Fakten:
Kind geb.: 1990
gerichtlicher Unterhalt festgestellt: 1995 (unbefristet)
danach ausgewandert nach Spanien (Kanaren)
Nie einen Cent Unterhalt von Spanien aus bezahlt
Keinen Kontakt zur Mutter oder Tochter seit 13 Jahren
Aufenthaltsort der Mutter und Tochter unbekannt
Jetzt will der Vater (Kumpel) den gerichtlichen Unterhaltstitel loswerden, weil die Tochter mittlerweile 19 Jahre alt ist. Nur, wie soll er das jetzt anstellen? Er hat weder eine Adresse um den Titel zrückzufordern noch sonstige Anhaltspunkte, wo sich die Tochter nun befinden könnte.
Wo kann er diesen Titel nun von Spanien aus (er ist weiterhin Deutscher) abändern lassen auf Null oder löschen, was weiss ich?
Der rückständige Unterhalt müsste sich bei 22.000 Euro bewegen, was aber ja sicher verjährt ist, es kam nie zu einem Vollstreckungsversuch oder sonstigen Aufforderungen den Titel zu bedienen, oder besser gesagt, Unterhalt zu bezahlen.
Gibt es diesbezüglich Informationen?
Nachmal die konkrete Frage: Wie kann man einen Titel abändern lassen und den oben genannten Voraussetzungen?
Danke für die Mithilfe!
gleichgesinnter
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