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Schwedische Polizei nimmt Freier hops
#1
Die schwedische Polizei marschiert in den Wohnungen mutmaßlicher Freier ein und nimmt sie mit: https://m.bild.de/news/ausland/stockholm...32195acf3d

Die Damen, welche ihren Körper statt ihrer Hände Arbeit verkaufen, bleiben selbstverständluch unbehelligt. Die können da echt nichts für, die wurden auf den Strich gezwungen.

Wodurch die Freier automatisch des Missbrauchs bezichtigt werden. Was ja eine ganz andere Hausnummer ist als einvernehmlicher Sexkauf zwischen Erwachsenen.

Das ist echt mittelalterlicher Pranger.

Einsatzleiter Simon Häggaström, ein eher bräunlicher Phänotyp, freut sich über die damit zerstörten Existenzen. Der sollte sich mal lieber um die echten Rohheitsdelikte und Vergewaltigungen seiner importierten Blutsbrüder kümmern.
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#2
Da gehts ganz schön ab. Nicht nur beim Sexkaufverbot, auch wegen der Einwilligungsgesetzgebung. Nur ein "Ja" gilt als Einwilligung, bei Kaufsex gilt das nicht unbedingt. Folge: Der Freier ist auch wegen Vergewaltigung dran. Seit Juli ist auch alles auf Distanz illegal, etwa OnlyFans-Livestreams. Von allen schwedischen Parteien gewollt.

In D versuchen das nicht nur Klöckner, auch unsere allerliebste Familienministerin Prien ist dabei und von Hubig will ich gar nichts wissen.

Ich bin gespalten. Einerseits möchte ich, dass Frauen keinen Cent mit solchen simplen Diensten verdienen können. Raus aus dem Bett und ab in die Altenpflege, zum Gleisbau, in die Armee, zum Starkstromleitungen spannen, zur Kanalisationsreparatur, auf den Müllwagen. Andererseits bin ich gegen alle Regelungen, die immer nur auf Männer abzielen, während grösste Milde bei typischen Frauendeliken herrscht, Beispiel Falschbeschuldigungen oder Betrug bei Vaterschaftsbehauptungen. Wenn also was verboten wird, dann nach dem Grundsatz: Das gilt für alle oder für Keinen. Bei Sexkauf also für Käufer und Verkäufer (so wie bei Drogen) oder für Keinen.
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#3
Wenn OnlyFans verboten wird, was ist mit klassischer P*ornographie à la YouP*rn?

Beim nordischen Modell bleibt die Prostituierte nicht nur straffrei. Sie darf selbstredend auch das vereinnahmte Geld behalten. Hat sie schließlich für gearbeitet…
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#4
(Gestern, 20:13)expat schrieb: Wenn OnlyFans verboten wird, was ist mit klassischer P*ornographie à la YouP*rn?

Erlaubt. Kostet ja nix.
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#5
@p: diese portale haben fast alle auch eine bezahlte premium-mitgliedschaft.
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#6
Klar. Dinge, die bezahlt werden müssen dürfen nicht gekauft werden. Aber du hast geschrieben "klassische P*ornographie à la YouP*rn?". Klassische Pornografie sind Filmchen, die schon aufgenommen sind. Ausgespielt werden sie auf Youporn & Co ohne Kauf. Und das ist erlaubt.
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