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  Australien: Geld für Nichtverheiratete
Geschrieben von: p__ - 13-01-2010, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

In Australien wurde zum neuen Jahr 2010 die "de facto Ehe" eingeführt und damit Nichtverheiratete rechtlich gesehen zwangsverheiratet. Das gilt für alle Menschen, egal welches Geschlecht. Ob man damit auch mit seinem Hund verheiratet wird (schliesslich wohnt man ja jahrelang zusammen und sorgt für sich), ist noch nicht ganz klar.

Damit gehen auch Kompensationszahlungen am Ende der Beziehung einher. "The laws give some mistresses, as well as de facto and same-sex couples, the same rights as married couples." Jetzt hat sich eine Frau fette 100000$ von ihrem ehemaligen Liebhaber erklagt: http://www.news.com.au/national/k-payout...5795350717

Eingeführt ist damit nicht nur eine de facto Zwangsheirat für de facto Paare, sondern auch eine de facto Polygamie, denn man kann natürlich zu mehreren Partnern feste Beziehungen haben, die nun rechtlich relevant werden. Das alles ist unabhängig von Kindern, auch kinderlose Freunde werden miteinander zwangsverheiratet. Zusammenzuwohnen ist nicht unbedingt Voraussetzung. Ein wichtiger Punkt sind auch die Erbansprüche, die daraus automatisch entstehen. Stirbt ein Vater, so erbt die Freundin vor seinen Kindern: ""We regularly see, as an example, a man aged 65 with adult children, entering a relationship with a woman aged 65 with adult children. "Neither needs the other's money and (they) want their individual inheritance to go to their kids," she said.
Ms Rayward said it was advisable to come to an agreement before any problems arose. "Commonly, they are wishing to secure their assets for their children from a previous relationship," she said." http://www.news.com.au/couriermail/story...72,00.html

Hier noch einige Informationen: http://www.dailytelegraph.com.au/money/w...5777204539
"The term 'domestic partner' has been created to accommodate the new laws and includes a person in a de facto relationship with the deceased for two years or more, or, if less than two years, one that has resulted in the birth of a child," NSW Trustee and Guardian principal legal officer Ruth Pollard said.
Whether or not a person is a de facto spouse depends on such factors as the length of the relationship and public acceptance in the community - in the eyes of friends, for instance.
Under current intestacy laws, estates are divided up on a one-spouse or partner only basis.
But the new laws will mean a mistress may have an equal claim as long as they meet the qualifying criteria of "domestic partner"."
Wenn ein Kind enstanden ist, reicht das, eine weitere Beziehung ist nicht Voraussetzung.

Die einzige Kritik in der Presse (nicht in den Leserkommentaren!) kommt daher, dass das Gedränge der Frauen am Geldtrog eines Mannes grösser werden könne. Das wäre doch unfair, dass jetzt auch die Affäre abkassieren könne, dadurch würde doch der Ehefrau etwas entgehen. Das ist auch deswegen ein Problem, weil in Australien der gesamte Besitz nach einer Trennung verteilt wird und nicht nur das, was die Partner seit der Ehe/Beziehung erworben haben. Natürlich sei alles gut wegen der "Gleichstellung": "It will also remove discrimination in areas like superannuation, social security, taxation, Medicare, veteran's entitlements and workers' compensation." Aber leider gibts ja wie immer die unschuldigen Frauen und Kinder: "But that's one of the occupational hazards of infidelity: if you take up with a married man, you are accepting a risk. The real potential victims of this law are the innocent wives or husbands and children. The wedding ring is no protection for them any more. Imagine the blow of discovering an affair - and then realising that that means everything could be taken away.". Tja, wie schützt man bloss die Rechte der Frau und die Rechte der Freundin gleichzeitig? Bei so viel Recht und Gerechtigkeit kann einem schon mal schwindelig werden. http://www.dailytelegraph.com.au/news/op...1118994169

Wichtig ist das auch für Sozialleistungen. Im Gegensatz zu Deutschland werden gleichgeschlechtliche "de facto" Freunde von der Wohlfahrtsbehörde aufgefordert, für den anderen zu zahlen: "The laws mean gay couples will be treated the same as heterosexual de facto couples in all financial matters, including welfare. Pensioners, NewStart, Austudy and Family Tax Benefit recipients could all be affected." Sie müssen sich selbst melden, ausserdem führt die Behörde eine art Rasterfahnung nach solche Paaren durch. http://www.heraldsun.com.au/news/welfare...1118705089

Hier ist das australischen Familienrecht mit Beschreibungen: http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Pag...ylawsystem

Man sollte das in Deutschland publik machen. Die Kombination auf dem deutschen Unterhaltsrecht und diesen australischen Ideen wäre sicherlich lustig und würde den Untergang erfreulich beschleunigen.

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  Strafanzeige ohne Titel
Geschrieben von: Skippie - 12-01-2010, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Kurze frage: ist es möglich für den Beistand eine Strafanzeige gem 170 zu stellen ohne über eine Jugendamtsurkunde noch über ein Urteil zu verfügen ??? oder muß erstmal der Unterhalt gerichtlich festgestellt werden ???

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  Melderecht - Sammelthread zu Melderecht und Meldeprozeduren in unterschiedlichen Länd
Geschrieben von: zahltgernviel - 10-01-2010, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Wo gibt es keine?

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  Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz?
Geschrieben von: beppo - 08-01-2010, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Moin,

nebenan hat einer ein Unterhaltssäumnisurteil kassiert, weil die Erhöhung relativ gering und durch die große Entfernung, die Kosten relativ hoch gewesen wären.

Nun schickt das AG ihm ne Streitwertaufstellung über die gesamte Unterhaltshöhe.
Ist das Korrekt?
Muss das nicht die Differenz aus gezahltem und gefordertem Unterhalt sein?
Oder gibt es hier für Unterhaltszahler wieder mal ne Sonderbehandlung?

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  [split] Ein Fall wie Hunderttausend andere
Geschrieben von: henning - 06-01-2010, 23:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

[ Diskussion von hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid28513 ]

was ich auch nicht tun werde:

Zitat:- Verantwortung übernehmen für die Folgen von dem, was die Mutter und ihre staatliche Helferin dem Kind angetan haben.
- weniger als gemeinsames Sorgerecht und gleichwertige Betreuung akzeptieren.
- mich einem Unterhaltsrecht fügen, das Menschen mit Verstand nur als unethische Perversität und schamlosen erpresserischen Raub bezeichnen können.
- es aufgeben, die Ziele zu verfolgen und keinen Veränderungsdruck mehr zu erzeugen.

was ich nicht unbedingt beeinflussen kann:
Zitat:- Täter zu bezahlen. Ich habe noch nie einen Anwalt beschäftigt oder einen Cent für Gerichtsgebühren bezahlt.
zumindest unterschätze ich nicht die kindesmutter und ihre (miesen) handlungen/massnahmen

Zitat:Fortsetzung folgt....

ich freue mich drauf!!

bon courage
henning

[ Diskussion von hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid28513 ]

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  Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: zahltgernviel - 05-01-2010, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Salve, ich lebe noch in Germanistan, denn irgendwie hänge ich an der Landschaft und an den Frauen, die verhältnismäßig leicht mit einem ins Bett gehen, nicht die Schönsten, aber wenn sie jung genug sind, sieht man über solche Kleinigkeiten hinweg und manchmal kommt auch noch ein Kind dabei heraus...

Von einer habe ich leider ein Kind von 9 Jahren, das mit seinen 3 jüngeren Halbgeschwistern bei Mama und deren Freund und Vater der Geschwister lebt. Gibt es eine Chance, dass ich von ihr auf Betreuungsunterhalt verklagt werde (erfolgreich meine ich)? Bisher hat sie eine solche Forderung nie erhoben. In letzter Zeit versucht sie den Kindesunterhalt hochzutreiben, deshalb die Sorge. (ohne Sorgerecht) Ich war mit der Frau nicht zusammen, sondern einfach nur der fruchtbarste Stecher.

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Wink Aufenthaltsbestimmungsrecht
Geschrieben von: giopaci39 - 04-01-2010, 15:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo hoffe jemand kann mir helfen,
ich habe drei Kinder die noch bei ihrer Mutter leben diese jedoch möchte, dass ich die Kinder zum mir und meiner Lebensgefährtin nehme .....
Dieses kam schon wiederholt vor, doch jetzt scheint es wohl ihr ernst zu sein....
Nun meine Frage, ich freue mich natürlich, dass meine Kinder zu mir kommen und bei mir leben werden doch wie kann ich mich ohne ein Gericht einzuschalten absichern, damit sich meine Ex nicht nach einpaar Wochen dreht... gibt es da eine Möglichkeit wäre für Hilfe echt Dankbar...

Gruß Gi

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  Spanien
Geschrieben von: Jigsaw - 04-01-2010, 05:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

hab mal ein paar Fragen zu Spanien.
1.Wie wichtig sind spanische Sprachkenntnisse, wenn man sich selbstständig machen will?
(ich habe keine !!! einheimischen Kunden und den Behördenkram erledigen ja üblicherweise deutschsprechende spanische Dienstleister).

2.Bei Gründung einer spanischen S.L lässt es sich so konstruieren, das ich Angestellter bin und mir offiziel die Firma nicht gehört? (ohne Risiko für mich) Wie geht das?

Danke

Flüchtling

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  Abitur Ende März Aubildung Beginn September ?
Geschrieben von: Backfire - 01-01-2010, 06:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Jungs !
Erstmal eine erfolgreiches Jahr wünsche ich Euch und möglichst wenig Unterhaltsterrorismus.

Mein Ältester macht gerade Abi.
Er weiß nichtmal wann er das Zeugnis bekommt.
Habe nachgegoogled.

Zitat:das Abiturzeugnis in Rheinland-
Pfalz wird spätestens am 31. März ausgehändigt
Sein Duales Studium in Stuttgart, wenn er es sich nicht wieder andes überlegt, beginnt im September.
Ich habe mit ihm telefoniert und sagte, dann kannst du ja bis September jobben.
Er meine schlechte Konjunktur und nix zu finden, zudem ist er vom vielen Lernen ausgepowert und muß sich die Monate von März bis September erholen.
Also 5 Monate.
Zudem wollte er Geld für eine Abi-Abschlußparty in Spanien, was ich abgelehnt und auf seine Mutter verwiesen habe.
Schließlich wohnt schon wieder ein neuer erwerbstätiger Stecher bei ihr.

- Gesetzlich betrachtet, muß ich höchstens 4 Monate finanziell überbrücken, richtig ?
- Ist es auch richtig, dass die Monate erst ab Zeugnisausgabe zu rechnen sind ?

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  Befristung von Unterhalttitel
Geschrieben von: Gekko - 30-12-2009, 14:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo an Alle. Wer kennt sich aus?

Ich habe einen Unterhaltstitel bei JA unterschriben. In diesen heißt es:
Ihm wird dargelegt, daß der Regelbetrag der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) derzeit ....DM, der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) derzeit ....DM und in der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) derzeit ....DM beträgt.

Endet dieser Titel mit dem 18. Lebensjahr?
Wie lange darfSmile ich zahlen?
Was ist zu tun, wenn Sohn 18?

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