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  Auswandern, aber wohin? Dann hier lang...
Geschrieben von: gleichgesinnter - 06-11-2009, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Servus in die Runde,

beim stöbern nach dem besten Auswanderungsländern bin ich auf eine Seite gestossen, die keine Wünsche offenlässt. Schaut mal rein:


KLICK MICH

Dort werden viele Punkte beachtet und jeder kleine Hinweis für fast jedes Land im Bezug auf Einreisebestimmungen werden thematisiert.

Und wenn man sich die "Hitliste" der Auswanderungsstatten anschaut, Mittelamerika und Südamerika sind stark im kommen.

Und um auf "unser" Hauptthema zu kommen, wer Unterhaltsverpflichtungen hat oder Schulden, der kann sich dort getrost niederlassen, ich habe mittlerweile über Mail einige Kontakte geknüpft, es sind einige dabei, die dem deutschen Unterhaltsmaximierungswahn dorthin entflohen sind und nie wieder behelligt worden sind, egal, wo man sich dort niederlässt.

Also, wer nicht wagt, der nicht "gewinnt", wobei das "gewinnen" auf die Freiheit und wiedererlangte Macht über sind Geld im Vordergrund steht.

gleichgesinnter

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  Hitliste für die Rentner
Geschrieben von: nohope - 02-11-2009, 21:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

für wenig geld ein gutes leben.das ist nicht nur für rentner ein guter tipp.
wer nicht nur im luxus leben will,und mit wenig auskommt,der wird hier bestimmt fündig.
und wer zusätzlich von A nach C über B geht,hat hier ein paar schöne vorschläge.......


http://www.bild.de/BILD/lifestyle/reise/...sland.html

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  Der böse Mann bzw. was ich alles bin
Geschrieben von: Gast - 02-11-2009, 18:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Guten Abend liebe Leute

Ich, der Samengeber Donkey, will euch mal aufzählen was ich alles bin:

-Schläger
-Krankhaft eifersüchtig
-Schwangeren Bauchaufschlitzer
-Psychisch gestört
-Querulant
-Tierqäuler
-Diktator/Unterdrücker
-Ich bin ein Ficker, nicht besser als andere Männer
-Weil ich 2 Jahre alte Bilder von meinen Affären auf dem Rechner habe, liebe ich die noch alle, nur nicht meine eigene Frau.
-Weil ich in mein Tagebuch vor 6 Jahren geschrieben habe, wie sehr ich meine Ex vermisse, liebe ich sie noch.

Kurz gesagt, ich bin einfach nur krank!

Welche Schlussfolgerungen ziehe ich daraus?
Kranke Menschen können sich kein Haus leisten für Frau und Kind, deswegen hab ich abgesagt und wir bzw. ich bleib(en) in der kleinen 55qm Wohnung. Kranke Menschen wie ich können keine Kinder groß ziehen, deswegen muss ich wohl meine schwangere LG fallen lassen. Denn kranke Menschen wie ich sind eine Gefahr für Leib und Seele. Welches JA wird mir denn nach den o.g. Aufzählungen attestieren, dass ich in der Lage bin vernünftig ein Kind zu erziehen? Kranke Menschen wie ich, könnten eigentlich auch nicht arbeiten gehen und schon gar nicht in der Position wo ich grad bin. Daraus schließe ich, dass mein Chef ebenfalls krank ist, und auch die IHK, die mir mein Zeugnis damals mit der Note 1 ausgestellt hat. Und, kranke Menschen wie ich, können sich nicht um eine neue Familie kümmern. So siehts aus.

Krank war auch von mir, dass ich geglaubt habe, dass in einer intakten Beziehung, die LG ihren nach Hause Kohle scheffelnden Mann den Rücken steht. Es war krank anzunehmen, dass die LG froh sein könnte, dass sie einen Mann zur Seite hat, der alle seine Wünsche hintenanstellt, zuerst an die Frau und Kind denkt, dann an sich selber. Krank von mir war anzunehmen, dass ich erwarten kann, dass meine Frau in Konfliktsituationen mit mir eine Lösung sucht, anstatt 20 Ratgeber um 20 verschiedene Meinungen zu erleichtern. Wie konnte ich annehmen und glauben, dass so was normal ist in einer Beziehung? Das man sich gegenseitig schätzt und respektiert, Mann bin ich krank. Widerlich, ich ekel mich schon vor mir selber.

Seid ihr auch so krank wie ich? Ich nehme es an, wahrscheinlich der ein und andere noch viel schlimmer. Lasst uns mal austauschen und schreibt mal, warum ihr krank seid.

Einstein ist tot, Newton ist tot und mir ist auch schon ganz übel. Bin krank und gefährlich, brauch ich eigentlich einen Waffenschein für mich selber? Wenn ja, wo beantrag ich den, beim Scherzkeksamt meiner Gemeinde?

Mit krankem Gruße, euer ergebener deutscher (Fotzen)Knecht Donkey. Fotzenjojo vor dem Herrn.
Amen.

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  Diskussion zu "Vater mit 6 Kindern"
Geschrieben von: Al Bundy - 26-10-2009, 18:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

[Bezieht sich auf diese Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2177 ]

Ganz spontan interessiert mich, wie eine Frau nach 5 Kindern noch so attraktiv sein kann, andere Maenner fuer sich begeistern zu koennen.
Das zweite waere, wovon lebt denn Deine Exfrau, wenn sie abhaut.
Zahlst Du Unterhalt ?
Wie nehmen Deine Kinder diese Situation auf ? Sind die Kinder auf Deiner Seite??

Ansonsten eine unglaubliche Geschichte, die sich in Deutschland ohne Weiteres so zutragen kann.
Besonders die selbstherrliche richterliche Anweisung, dass das Sorgerecht geteilt wird.

Deine Familie mit den Kindern ist so gross, dass Du damit schon eine Demonstration vor dem Gerichtsgebaeude machen koenntest.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Du Dich vor dem Jugendamt in Acht nehmen musst, dass man Dir die Kinder wegnimmt und Du dann Unterhalt fuer die Kinder zahlst und fuer Deine Frau...

Al Bundy

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  Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit"
Geschrieben von: Schwarzseher - 25-10-2009, 12:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Meine Ex-Frau hat sich 2006 von mir getrennt. Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Hier wurde ein Frauenunterhalt (Ehegattenunterhalt, bzw. Trennungsunterhalt) von 650,- € vereinbart.

Was zu dieser Zeit keiner wissen konnte, dass meine Frau in einer neuen Beziehung war und im August 2008 heiratete und mir den Frauenunterhalt gnädigerweise erlies. Leider ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung nichts über den Fall der Wiederverheiratung niedergeschrieben.

Jetzt fordert meine Frau über ihren Anwalt, dass ich den über einen Jahr fälligen Betrag zahlen soll und bis Ende nächsten Jahres weiterzahlen soll.

Als Nachteil ist für mich, da ich als Beamter meiner Pflicht nachgekommen bin die Besolungsstelle zu informieren, dass ich keinen Ehegattenunterhalt mehr zahle und dadurch den Familienzuschlag und auch den steuerlichen Vorteil (Freibetrag) verloren habe. Außerdem habe ich mich bereit erklärt die Kinder (8,12) zu meiner privaten Krankenversicherung hinzuzunehmen. Meine Frau behauptet ich hätte eigenmächtig damals die Zahlung eingestellt.

So, nun ist guter Rat teuer: Meine Fragen:


1.
Kann sie den Betrag rückwirkend geltend machen (habe zwei Zeugen, dass sie mir die Zahlung erlassen hat)?

2.
Wie sieht es in der Zukunft aus, da sie doch wieder geheiratet hat?

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  brauche schnelle hilfe - wohnung kaufen
Geschrieben von: stafford - 20-10-2009, 12:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

ja ich weiss... situation schon oft beschrieben... egal, jetzt müssen wir handeln, und das möglichst richtig.

folgendes:
bis jetzt gibt es 2 eigentumswohnungen. beide laufen auf meinen freund. die, in der wir leben ist bereits abbezahlt. die andere trägt sich selbst durch die miete und wird voraussichtlich in 9 jahren abbezahlt sein.

er ist unterhaltspflichtig für 2 kinder. seine exfrau wurde damals abgefunden, mit der anderen war er nicht verheiratet.

jetzt haben wir ein gutes angebot für die dritte wohnung bekommen. diese soll nur auf mich laufen, d.h. nur ich soll im grundbuch stehen.
eigenkapital kommt von uns beiden zu gleichen teilen. für den rest muss er einen kredit aufnehmen, da ich keinen bekommen würde, da ich ja momentan keine einnahmen habe.

dazu kommt, dass wir heiraten wollen.
auf den unterhalt wird sich das bei uns nicht auswirken, da wir das mit den exen so geregelt haben, dass dieser gleich bleibt.

fragen:

sollten wir VOR oder NACH dem kauf der wohnung heiraten????

uns geht es hauptsächlich darum was passiert falls er aus irgendeinem grund sterben sollte?
haben seine kinder dann irgendeinen anspruch auf die wohnung weil er der kreditnehmer war?
wie sieht es mit unterhalt aus? jetzt ist das ja geregelt, aber falls wir verheiratet sind, müsste ich den im todesfalle weiterbezahlen?
wie lange können die kinder den zu wenig bezahlten unterhalt zurückfordern? und könnten sie diesen sogar von mir zurückfordern?
wie sollte das testament aussehen?
ich gehe ja davon aus, dass ich auch wieder arbeiten gehen werde. deshalb möchte ich nicht irgendwann mal dastehen (so mit ca. 60 jahren), der freund bzw. mann stirbt und dann soll ich wegen seinen kindern alles verkaufen.... das kann es dann auch nicht sein.

wäre schön wenn jemand dafür eine lösung hätte bzw. brauchbare tipps.

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  "Es besteht Haftbefehl"
Geschrieben von: malko - 12-10-2009, 18:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (68)

Hallo Freunde,

wie mir soeben mitgeteilt wurde, besteht in der Bundesrepublik Deutschland Haftbefehl gegen mich. Ich hab ne Zeitlang mit jemandem zusammen gelebt, der Besuch von der KriPo hatte, die ihm natürlich nicht viel sagen wollte, aber Konaktdaten hinterlassen.

Kurzer Anruf, "wir müssen ihnen etwas zustellen, da sie hier noch gemeldet sind", was aber nicht sein kann - da ich Detlefs Rat aufs peinlichste genau befolgt habe. Kurz erläutert, ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, sowie sogar Stellen wie Jugendamt meine Adresse hinterlassen ...

Somit stehe ich nun auf der Liste der gesuchten und bin offiziell ein flüchtiger "Straftäter" ...

Meine Frage somit, was für Besonderheiten bestehen jetzt, was für Möglichkeiten hat die Gegenseite? Läuft ab jetzt die 5 bzw 10 jährige Verjährungsfrist? Heisst das, die Info stehen ab jetzt im SIS und somit ist jedes EU Land bzgl Einreise/Urlaub zu meiden? Vielleicht ists auch nur ein Haftbefehl bzgl Verhandlung oder so, die wollten keine Details nennen am Telefon - jemand ne Adresse von nem guten/günstigen Anwalt der sich das mal mit AZ ansehen kann?

Lieben Gruß
malko aka der Rastlose

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  KM will während der Trennung zum Neuen
Geschrieben von: Dieter67 - 11-10-2009, 17:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Nachdem meine Nochfrau mir vor kurzem die Trennung offenbarte, hab' ich ihr das gemeinsame Auto weggenommen und das alleinige ABR beim FamG für die 4 und 7jährigen Kinder beantragt. Auch die Kontovollmacht entzogen. Das alleinige ABR habe ich leider nicht erhalten. Nun möchte sie zum ihrem neuen Lover, den sie im Chat kennengelernt hat, mit den beiden Kindern fahren. Ca. 300km, in die Nähe von Dresden. Ich hab' ihr gleich gesagt, sie könne sich das abschminken. Fahren könne sie ja, aber ohne die Kinder.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Beste Grüße
Dieter

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  Kindesunterhalt im Steuerrecht
Geschrieben von: marecello - 11-10-2009, 15:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Viele Männer können den Kindesunterhalt steuerrechtlich nicht absetzen.
Zudem rutschen sie nach der Trennung im darauf folgenden Jahr in die Steuerklasse 1.
Trotz Trennung bleiben sie doch objektiv gesehen eine Familie.
Ein Mann der zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt EU und Kindesunterhalt KU) verplichtet ist, ist verpflichtet nun für zwei Familien finanzell aufzukommen.

Gibt es Urteile oder Verfahren, wo versucht wurde oder wird den Kindesunterhalt und den Steuerklassenwechsel steuerrechtlich anzugehen?

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  KM soll ausziehen, ohne Kinder
Geschrieben von: kämpfender Vater - 08-10-2009, 22:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hi,

am liebsten wäre es mir, wenn die KM ohne Nutzung von Rechtsmitteln einfach aufgeben und ausziehen würde. Natürlich ohne Kinder.

Das ist eine sehr grosse Herausforderung. Möglicherweise in Deutschland fast unmöglich.

Welche Tipps und sonstigen Massnahmen könnt ihr empfehlen ?

Was hättet ihr damals am Tag vor der Trennung aus heutiger Sicht evtl. anders gemacht ?

Welche psychologischen Kampfmassnahmen sind sinnvoll ?

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