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Mobiler Unterhaltspflichtiger
#1
Hi,

ich werde zwar noch nicht gepfändet, aber es könnte bald soweit sein Angry Verhandlung wegen EU in paar wochen - KU wird gezahlt, auch wenn wir uns in der U-Höhe leicht unterschiedlicher Meinung sind. Zwar die 2. Stufe der Stufenklage, also sollte mir am Ende "nur" die auskunftserteilung auferlegt werden, aber nach meinen Erfahrungen mit diesem System käme bestimmt schon ein pfändbares Titel für die Ex raus. Schwer zu sagen ob sie gleich sachpfänden läßt... Sie weiß das ich einen Job und Konto habe, die sich auch schön pfänden lassen. Kann sie die Schulden pfänden, obwohl ich das betitelte monatlich zahle?

Das Thema Auto: was wäre die billigste Variante um mobil zu bleiben? Auf eine andere Person angemeldetes KFZ? Wie sieht es aus mit einem Leasing- oder Langzeitmiet-Auto? Car-Sharing vielleicht?
Z. Z. habe ich ein Auto, soll ich das möglichst bis zum Termin/Titel verkaufen?
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#2
(07-09-2009, 09:58)FreiHerr schrieb: Kann sie die Schulden pfänden, obwohl ich das betitelte monatlich zahle?

Natürlich. Für Rückstände gelten aber recht bald die normalen Pfändungsgrenzen, nicht mehr der grenzenlose Durchgriff nach §850d ZPO.

(07-09-2009, 09:58)FreiHerr schrieb: Das Thema Auto: was wäre die billigste Variante um mobil zu bleiben? Auf eine andere Person angemeldetes KFZ? Wie sieht es aus mit einem Leasing- oder Langzeitmiet-Auto? Car-Sharing vielleicht?
Z. Z. habe ich ein Auto, soll ich das möglichst bis zum Termin/Titel verkaufen?

Eine alte Karre kannst du behalten, was nichts wert ist wird auch nicht gepfändet. Ansonsten ist deine List ganz gut, zu ergänzen wäre noch die Variante, es als Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte (Verwandte, Freunde) zu übereignen.

Da ich früh ahnte, wie es endet, hatte ich Zeit um einige Dinge geeignet zu ordnen und war absolut pfändungsfest, als Pfändungen einsetzen konnten. Offiziell mittellos zu sein geht problemlos.
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#3
(07-09-2009, 10:16)p schrieb: Offiziell mittellos zu sein geht problemlos.
Schöner Satz Exclamation

Diese Nummer mit "Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte" - funktioniert sie immer? Nicht nur für's Auto, sondern für alles pfändbares?

Was kann auf meinen "Kreditor" kommen? Ich meine, falls "seine " Sache doch gepfändet wird, dann muss es bei seinem örtlichen Amtsgericht klagen? Noch irgendwelche unangenehme Folgen? Ich möchte nur Leute, die mir ein Gefallen tun, richtig und halbwegs ehrlich informieren.
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#4
Noch eine Frage vergessen:

es gab vor einiger Zeit ein Briefchen von der ARGE ("rechtswahrende Mitteilung"). Die Ex hat anscheinend H4 beantragt. Sollte es zu einem Titel kommen - mit wemm werde ich dann zu tun haben - mit ARGE oder mit der Ex?
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#5
(07-09-2009, 10:56)FreiHerr schrieb: Diese Nummer mit "Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte" - funktioniert sie immer? Nicht nur für's Auto, sondern für alles pfändbares?

Schriftliche Vereinbarungen und plausible Begründungen sind natürlich schon nötig. Ich würde das auch nicht mit jedem Gegenstand von Wert machen, sonst wird es zu auffällig. Die meisten Sachen habe ich "gesichert", indem ich sie mit der Zeit verkauft habe. Die Ersatz-Neuanschaffungen liefen dann von vornherein über Dritte. Das benötigt Vertrauen zu diesen Dritten, ist aber in Richtung Gerichtsvollzieher bombenfest. Gegen einen zweifelsfreien Nachweis, dass etwas einem Dritten gehört kommt kein Greifer an. Und falls hier jemand ungesetzliche Handlungen vermutet: Es ist legal, Dinge zu benutzen die Dritten gehören mit deren Zustimmung.

(07-09-2009, 10:56)FreiHerr schrieb: Was kann auf meinen "Kreditor" kommen? Ich meine, falls "seine " Sache doch gepfändet wird, dann muss es bei seinem örtlichen Amtsgericht klagen?

Wenn der Gerichtsvollzieher ein Auto pfändet, für das ein Dritter als Eigentümer eingetragen ist, wird er vom Vollstreckungsgericht eins auf den Deckel bekommen. Das braucht meistens kein eigenes Verfahren, sondern ein Besuch beim Vollstreckungsgerichts-Rechtspfleger unter Vorlage der Nachweise reicht aus.

Zitat:es gab vor einiger Zeit ein Briefchen von der ARGE ("rechtswahrende Mitteilung"). Die Ex hat anscheinend H4 beantragt. Sollte es zu einem Titel kommen - mit wemm werde ich dann zu tun haben - mit ARGE oder mit der Ex?

Die Behörden werden versuchen, dir einen Titel zu verpassen. Wer genau, weiss ich nicht, mir fehlt der Überblick wer was wann von dir verlangt hat oder verlangen wird. Wenn bis jetzt kein Titel existiert, sind auch Unterhaltsschulden in der Schwebe. Du wurdest vermutlich irgendwann aufgefordert, Unterhalt zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt kann Unterhalt gefordert werden. Rechtsgültig wird das aber erst, nachdem du entweder freiwillig zugestimmt hast oder ein Richter ein Urteil spricht. Darüber steht viel in der Tfaq.
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#6
Ich muss mal den Thread ausgraben.

(07-09-2009, 10:16)p schrieb:
(07-09-2009, 09:58)FreiHerr schrieb: Kann sie die Schulden pfänden, obwohl ich das betitelte monatlich zahle?

Natürlich. Für Rückstände gelten aber recht bald die normalen Pfändungsgrenzen, nicht mehr der grenzenlose Durchgriff nach §850d ZPO.

Ist diese Änderung schon in Kraft getreten? Bei mir sind es TU-Rückstände.

(07-09-2009, 10:16)p schrieb: Eine alte Karre kannst du behalten, was nichts wert ist wird auch nicht gepfändet. Ansonsten ist deine List ganz gut, zu ergänzen wäre noch die Variante, es als Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte (Verwandte, Freunde) zu übereignen.

Reicht dafür ein guter Freund, ein informeller schriftlicher Vertrag und evtl. die Übergabe des KFZ-Briefes (?) an den Freund?
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#7
Keine Änderungen. Die §850er Paragrafen änderten sich nicht.
Ein Freund geht natürlich auch.
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