Uhm, wollte den anderen Thread nicht kapern, aber habe gerade das hier gelesen:
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...917&page=2
Bei mir:
* 2016 hatte ich drei Unterhaltsberechtigte Kinder
* Mutti hat Beistandsschaft eingerichtet
* Auskunft erteilt, vermutlich wurde ich in Verzug gesetzt, weil normal
* mit Mutti auf einen Betrag geeinigt, weniger als JA Berechnung
* lief alles bis jetzt (siehe andere Thread)
* Kind 1 und 2 sind seit 2024 und 2025 (August) nicht mehr unterhaltsberechtigt => keine Beistandsschaft mehr
* für Kind 3 (und nur für Kind 3) wurde jetzt Vermögensauskunft angefordert inkl. in Verzug setzen
* kein Titel
Fragen:
- sehe ich richtig, dass die für Kind 2 und 3 keinen Unterhalt rückwirkend auf der Berechnung 2016 einfordern können?
- können die für Kind 3 rückwirkend Unterhalt einfordern (hab ja weniger bezahlt als berechnet)?
Mir wird da grad ein wenig schummrig.
Besten Dank.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...917&page=2
Bei mir:
* 2016 hatte ich drei Unterhaltsberechtigte Kinder
* Mutti hat Beistandsschaft eingerichtet
* Auskunft erteilt, vermutlich wurde ich in Verzug gesetzt, weil normal
* mit Mutti auf einen Betrag geeinigt, weniger als JA Berechnung
* lief alles bis jetzt (siehe andere Thread)
* Kind 1 und 2 sind seit 2024 und 2025 (August) nicht mehr unterhaltsberechtigt => keine Beistandsschaft mehr
* für Kind 3 (und nur für Kind 3) wurde jetzt Vermögensauskunft angefordert inkl. in Verzug setzen
* kein Titel
Fragen:
- sehe ich richtig, dass die für Kind 2 und 3 keinen Unterhalt rückwirkend auf der Berechnung 2016 einfordern können?
- können die für Kind 3 rückwirkend Unterhalt einfordern (hab ja weniger bezahlt als berechnet)?
Mir wird da grad ein wenig schummrig.
Besten Dank.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!


In dem neuen Schreiben steht Verzugsetzung ab 01.09.2025. Und ja, ich hab hier vielleicht echt Glück gehabt.