Vor 2 Stunden
Hello!
Nun saugt auch die volljährige Tochter. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Titel war auf Volljährigkeit befristet. Danach habe ich Betrag X freiwillig monatlich gezahlt. Eigene Auskünfte ohne Aufforderung erteilt. Auskünfte über Einkommen der Mutter gefordert. Kam aber nichts. 6 Monate nach Volljährigkeit kommt das Anwaltsschreiben und es wird rückwirkend höherer Unterhalt gefordert. Bevor ich mich mit der Berechnung auseinandersetze.
Hätte ich nicht vorher durch Auskunftsaufforderung in Verzug gesetzt werden müssen?
Frage 2 : Es könnte sein, dass im europäischen Ausland ein Konto existiert, auf das auch die Zinsen fließen. Das wäre ja einkommenserhöhend. Wenn man sich nicht so genau erinnern kann und es lieber nicht angibt..... und Töchterchen durch Mutti animiert die Auskunft in Frage stellt. Wird da genauer nachgeforscht? und mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Dankeschön
Nun saugt auch die volljährige Tochter. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Titel war auf Volljährigkeit befristet. Danach habe ich Betrag X freiwillig monatlich gezahlt. Eigene Auskünfte ohne Aufforderung erteilt. Auskünfte über Einkommen der Mutter gefordert. Kam aber nichts. 6 Monate nach Volljährigkeit kommt das Anwaltsschreiben und es wird rückwirkend höherer Unterhalt gefordert. Bevor ich mich mit der Berechnung auseinandersetze.
Hätte ich nicht vorher durch Auskunftsaufforderung in Verzug gesetzt werden müssen?
Frage 2 : Es könnte sein, dass im europäischen Ausland ein Konto existiert, auf das auch die Zinsen fließen. Das wäre ja einkommenserhöhend. Wenn man sich nicht so genau erinnern kann und es lieber nicht angibt..... und Töchterchen durch Mutti animiert die Auskunft in Frage stellt. Wird da genauer nachgeforscht? und mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Dankeschön


