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Kind setzt mich in Verzug!
#1
Hallo,

Danke für die Aufnahme.
Folgende Situation bei der ihr mir helfen könnt wie ich weitermachen kann ohne Anwalt bzw. Was passieren kann....

Ich bin seid über 4 Jahren getrennt und seid dem ist Rosenkrieg vom feinste für Scheidung und Hausverkauf und vor allem über die 3 Kinder!

Von Seiten der Mutter wird jeder Kontakt minimiert und nur schriftlich erfolgt - kein Hallo usw.. Selbst da wird 8/10x nicht auf Fragen geantwortet. Ich bin der böse Papa und mein nun 18jähriger ältesten Sohn hat seid Jahren kein Kontakt, sie hat Ihn mir entfremdet - ich bin der böse Papa. Die anderen 2 (11 und 15Jahre) leiden auch aber ich sehe sie alle 2 Wochen.

Nun zur aktuellen Situation - es bestehen 3 unbefristete Titel - alle wohnen bei der Mutter und der älteste macht noch 2 Jahre Abi:

Ich habe meine  Sohn vor dem 18. GEB. ein Brief geschrieben  und Ihm erklärt was sich nun alles ändert weil seine Mutter und er auch mit berücksichtigt werden bei seinem Unterhalt.
Ihn belehrt das ich die Unterlagen/Einkünfte/Gewinne mit Frist benötige zur Neuberechnung und es per Einschreiben ist weil ich es als Nachweis benötige wenn er eine Pfändung macht.

Daraufhin kam ein Angebot einer Vereinbarung die viel niedriger war als ihm laut DDT zustehen würde.

IDa ich zu 99% weis das seine Mutter dahinter steckt weil sie ihre Einkünfte und Gewinne nicht offenlegen will habe ich Ihn gefragt warum er auf Unterhalt verzichten mag und sich mal fragen soll was der wahre Grund ist.

Ich bot ihm an das wir uns treffen können und über eine Vereinbarung reden können. Gleichzeitig hab ich ihn nochmal mit Frist aufgefordert die Unterlagen offenzulegen. Mit dem Hinweis das ich jedoch mit Fristablauf nicht zum Anwalt gehen werde. Nur wenn er mit Anwalt kommt ich diese Frist benötige als Nachweis. 

Darauf hat er mich in Verzug gesetzt ab seinem Geburtstsg, obwohl dieser noch gar nicht war. Den Anteil bis zum Geburtstag habe ich bezahlt ans JA.

In 2 Tagen wird er 18. Ist aktuell aber noch 1 Woche im Urlaub. 

Meine Frage ist nun:

Ich habe Ihn aufgefordert die Einkünfte offen zu legen was ignoriert wird.
Kann er nun pfänden obwohl ich diesen Nachweis nach 1605 BGB fordern darf und Neuberechnung? Ist es egal das er nicht diesem Nachkommt? Muß ich weiter bezahlen - was zuviel bezahlt ist gibt es nicht zurück meiner Info nach? Muß ich aktiv zum Anwalt weil er nix offenlegt und mich in Verzug setzt (das will die Mutter ja nur  weil ich der böse Papa bin). Oder muß er zum Anwalt für eine Neuberechnung wenn ich ihn Aufforderung und der Titel ruht solange?

Ich mag einen Anwalt vermeiden da ich die letzten 4 Jahre viel Geld in dieses Vaterfeindliche System versenkt habe und es jedesmal der Mutter in die Karten gespielt hat und den Kindern geschadet. Mein jüngster wollte sich schon mehrfach das Leben nehmen und keinen interessiert es - das aber nur am Rande. Aktuell wieder besser.

Danke für die Erhellung. Ich dachte mit Aufforderung oder 18 muß er sich kümmern. Übrigens den Titel will er nicht rausgeben auch nicht mit einer Vereinbarung.

Mfg

4sevener
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#2
Solange der Titel besteht, kann er pfaenden lassen. Wenn er den Titel nicht freiwillg rausgibt, musst Du klagen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Ok danke.

Was bringt es dann das Recht zu haben nach 1605 BGB wenn dieses ignoriert wird?

Also muß doch ich als Vater aktiv werden und nicht der 18jährige? Irgendwie ändert sich dann ja doch nix vom Ablauf......

Noch eine Frage, bei 3 Kindern bin ich eh immer an der Bedarfsgrenze und falls ich durch eine Vereinbarung weniger an Ihn zahlen sollte dann wurd der Rest ja eh auf die 2 anderen draufgezahlt. Mir ist es also finanziell recht egal weil ich als Vater eh immer das selbe zahle bei 3 Kids solange keiner arbeitet.
Stößt das JA eigendlich ne  Neuberechnung an wenn ein Kind 18 wird und es noch mehrere Kinder gibt oder nur die Mutter? 

Bekomme ich mitgeteilt das ich gepfändet werden? Bekomme ich Info vom Arbeitgeber oder vorher jemandem? Oder wie läuft das ab? Danke
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#4
Siehe https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.h...olljaehrig und die Frage vorher.
Du bist es, der aktiv werden muss, denn der Titel gilt weiter wenn nicht drinsteht, dass er auf den 18. Geburtstag begrenzt ist. Was die Mutter will, spielt keine Rolle. Wenn sie ihr Einkommen nicht offenlegen will, ist dies das Problem des Kindes. Gehe ab Geburtstag gemäss faq vor, nicht vorher. Dein Vorgehen ist sehr wichtig, denn bei den nächsten Kindern wird es der Maßstab sein. Wenn du jetzt zeitnah, korrekt und unmissverständlich vorgehst, kannst du damit rechnen dass bei den anderen Kindern die Zickigkeit gebremst wird, wenn sie 18 werden. Es wäre sogar gut, wenn sich das älteste Kind weigert, du klagst und es verliert, weil das Kosten bei der Gegenseite verursacht. Das hätte eine riesigen Lerneffekt die deine Ex-Familie. Deshalb: Nichts schleifen lassen! Aufforderung mit Fristsetzung, Klage.

Der Titel gilt auch für die anderen Kinder erstmal weiter. Eine Pfändung erfährst du, wenn du den PfÜb erhälst. Du hast aber doch bisher bezahlt, was im Titel steht? Keine Schulden?
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#5
Hallo,

Danke. Ich habe Ihn vorm Gurtstag geschrieben und auch mit Frist 19 Tage nach dem Geburtstag (weil er im Urlaub ist) für die Offenlegung gesetzt. Reicht das oder muss ich ab Geburtstag in 2 Tagen nochmal eine Frist mit selben Datum senden?

Ich habe bisher alles gezahlt - keine Schulden bei allen 3 Kindern. Aber halt nur beim ältesten bis zum Tag vorm Geburtstag Anteilmäßig ans JA. Er setzte mich ka quasi in Verug der noch gar nicht eingetreten ist - also für die Zukunft-ab seinem Geburtstag.

Das ich wenn ich Klage wieder der böse Papa bin ist halt unschön und treibt mir meine Kinder noch weiter weg. Auch werde ich mehr bezahlen als angeboten, die Mutter wird auf dem Papier nicht viel zahlen müssen weil alle im Haus leben - abgesehen davon das sie ihrem Sohn eh keinen Cent geben würde offiziell.

Ich weis das ich der Zahldepp bin und noch lange sein werde. Aber ja es wird besser sein vor allem weil ich dann weis was Sache ist. Mein Mittlerer wird in einem Jahr eine Lehre anfangen und dann geht der ganze Zirkus eh wieder von vorne los...beim ältesten Kind wird die Mutter schon dafür sorgen das er nach dem Abi in 2 Jajren studieren wird damit ich noch ein paar Jahre länger zahlen darf - ohne jeden Kontakt....
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#6
Halte dich an die faq. Wenn du pünktlich zum Geburtstag korrekt vorgehst, dann musst zu zwar bis zu einem Beschluss weiterzahlen, aber kannst das zuviel gezahlte Geld eventuell zurückbekommen.

Fang nicht an mit "mehr zahlen als ich müsste". Das ist von hinten gedacht, denn Du weiss gar nichts, überhaupt nichts. Das Einkommen der Mutter bestimmt die Haftungsquote und das kennst du gar nicht. Als Mangelfall, was du oben andeutest hast du ausserdem gar keine Wahl, du darfst nicht das grosse Kind bevorzugen auf Kosten der Jüngeren. Und schliesslich ist es ein ziemlich dummes Vorbild, wenn du den Ältesten für seine Nichtkooperation belohnen willst, Zahle, was korrekt ist und was das ist, wird sich erst herausstellen. Wenn du so verstrickt bist in psychische Zwänge, lass einen Anwalt machen. Den brauchst du sowieso, wenn es zur Klage kommt.
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#7
Zahlst Du für beide Jüngeren 100% der DD Tabelle ?
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#8
(Heute, 01:50)Alimen T schrieb: Zahlst Du für beide Jüngeren 100% der DD Tabelle ?

Ich zahle laut Titel normal für alle 110% durch eine Sonderregelung aktuell 105%

(Gestern, 13:18)p__ schrieb: Halte dich an die faq. Wenn du pünktlich zum Geburtstag korrekt vorgehst, dann musst zu zwar bis zu einem Beschluss weiterzahlen, aber kannst das zuviel gezahlte Geld eventuell zurückbekommen.

Fang nicht an mit "mehr zahlen als ich müsste". Das ist von hinten gedacht, denn Du weiss gar nichts, überhaupt nichts. Das Einkommen der Mutter bestimmt die Haftungsquote und das kennst du gar nicht. Als Mangelfall, was du oben andeutest hast du ausserdem gar keine Wahl, du darfst nicht das grosse Kind bevorzugen auf Kosten der Jüngeren. Und schliesslich ist es ein ziemlich dummes Vorbild, wenn du den Ältesten für seine Nichtkooperation belohnen willst, Zahle, was korrekt ist und was das ist, wird sich erst herausstellen. Wenn du so verstrickt bist in psychische Zwänge, lass einen Anwalt machen. Den brauchst du sowieso, wenn es zur Klage kommt.

Danke. Wo finde ich die FAQ. Aktuell habe ich nur bis heute zu seinem Geburtstag bezahlt an JA.

Was soll ich den weiterzahlen und warum wenn er aktiv mitteilt er wird die Nachweise der Mitter nicht bringen? Dann ist doch er in Verzug?
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