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Reisepassverweigerung, Fristen?
#1
Hallo alle zusammen,

über 10 Jahre ist es her, dass zu diesem Thema etwas geschrieben wurde, allerdings wollte ich nicht extra einen neuen Thread aufmachen, da es thematisch um das gleiche geht.

Folgende weniger überraschende Situation: Ich befürchte aufgrund der Unterhaltsschulden, dass mir der Antrag auf einen Reisepass verweigert wird. Tatsächlich bin ich davon ausgegangen, dass mich bei dem Besuch der Deutschen Botschaft im EU Ausland schlimmeres erwarten könnte (Passentzug, Antrag wird direkt abgelehnt), was aber nicht passiert ist. Bin hin, Antrag abgegeben, abgelaufenen Pass + Geburtsurkunde abgegeben sowie Foto und am Ende habe ich Pass und Urkunde zurück bekommen und die Sache war damit durch. Soweit so gut. Nur habe ich hier im Forum gelesen, dass tatsächlich erst NACH dem Termin Bescheid gegeben wurde. Meine Frage an die, die sich mit der Thematik auskennen und vielleicht insbesondere auch in den letzten Jahren damit Erfahrungen machen mussten:

1. Sehen die Mitarbeiter bei der deutschen Botschaft also nicht direkt im System, dass Passversagensgründe bestehen?
2. Wie lange hat es bei euch gedauert, bis ihr Bescheid bekommen habt, dass der Antrag nicht durchgeht?

Ich checke regelmäßig meine Mails während ich gleichzeitig hoffe, dass nichts neues im Mailfach ist. Ich denke ich würde einfach gerne wissen, ob auch nach einer Woche oder zwei eine negative Antwort kommen könnte, oder ob ich ab da aufatmen kann.

Oh, und sollte mir der Pass nun im Ausland verweigert werden, wird er mir dann trotzdem sicher in Deutschland ausgestellt, wenn ich mich dort anmelde oder besteht da kein Unterschied wenn Versagensgründe vorliegen?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten!
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#2
Habe es trotzdem mal abgetrennt, auch ähnliche Fälle unterschieden sich immer, ob das entscheidende Punkte sind lernt man erst im Verlauf der Geschichten.
Auf jeden Fall weiterhin der Hinweis auf den vermutlich ähnlichen Fall: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=6131

Zu deinen Fragen:

1. Sie können das, müssen es aber nicht. Das kann sehr individuell laufen, Es gibt Mitarbeiter, die arbeiten das ohne aufzusehen einfach ab. Und es kann auch sein, dass nachgesehen wird, aber gar nichts vorliegt, weil keiner Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt hat oder die Unterhaltsgreifer keine weitere Verfolgung veranstaltet haben.

Auch hier ist der Ermessensspielraum riesig. Lies Nr. 5 von §7 Passversagung: "Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will". Der Wille und eine Annahme reichen bereits aus und "bestimmte Tatsachen" ist einfach alles.

2. Passentziehung in §8 PassG koppelt sich an Passversagung an und kennt ausdrücklich keine Fristen. Damit ist Entzug des Passes ohne jede Zeit- oder Inhaltsgrenze aus denselben Dingen möglich, wie sie für die Versagung eines Passes möglich sind.

Lies dir mal das ganze PassG durch. Vor allem §14, §21 Abs. 2 Nr. 15.

Um hier wirklich Ruhe zu haben, gibt es genau drei Möglichkeiten:

1. Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit oder
2. Dein Aufenthaltsort ist und bleibt völlig unbekannt und du lebst ohne gültigen deutschen Pass, zum Beispiel weil du neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hast.
3. Du zahlst den geforderten Unterhalt.

Ansonsten kann es sehr gut gehen, gut gehen oder schief gehen, wie bei allem im Leben.
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#3
Danke fürs Erstellen des neuen Threads und der ausführlichen Antwort!

Punkt 1 ist damit für mich beantwortet, Punkt 2 allerdings nicht. Das Passgesetz habe ich mir bereits mehrmals durchgelesen. Da ich aber nicht darüber informiert bin, welche weiteren rechtlichen Schritte während meiner Abwesenheit erfolgt sind, da ich ohne Wohnsitz verzogen bin, ist es schwer zu beurteilen, wie gravierend die Situation ist und wie wahrscheinlich die Ablehnung meines Antrags ist. Das war aber auch nicht meine Frage.

Meine Frage war, wie lange es nach Antragstellung gedauert hat, bis telefonisch oder per Mail mitgeteilt wurde, dass Passversagensgründe bestehen. Diese Frage ging an diejenigen, die persönliche Erfahrungen damit gemacht haben oder zumindest bei anderen davon gehört haben.
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#4
Soweit ich weiss, ist es nicht mehr moeglich die deutsche Staatsbuergerschaft aufzugeben:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist die Möglichkeit der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit abgeschafft worden. (seit 26.06.2024)
"Mehrstaatigkeit wird in Deutschland ab sofort generell hingenommen. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit tritt nicht mehr ein. Insoweit ist auch das Erfordernis einer Beibehaltung entfallen."
Aber vielleicht ist Aufgeben und Entlassen werden anders?
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