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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - Druckversion

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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - Josef K. - 27-05-2009

Herzliches Grüss Gott an alle,
nun was soll ich grosses von mir geben, ich denke schlicht, ich bin ein geistesverwander. hab 2 sog. kinder, seit 6 a keinerlei ahnung was die machen, umgang findet nicht statt(kindeswohl!), hab nicht mal ne telephonnummer. will nicht mehr jammern, hab ich zu lange, aber zahlen darf ich, und dank dieser ignoranten femo-fasch...-Roben nicht zu knapp. Nun kurz: Ich mag nicht mehr. Ich bin nicht mehr der vater, 6 a kampf, bin müde, das hat mich krank gemacht,(2 Hüftinfarkte..mit bds OP). Ich bin selbstständig, GbR, bin mit meinem Anteil auf 25%, da krank und angeschlagen, Robe sagt geht nicht, legt:Zitat:anzunehmendes Einkommen" einfach so mal fest, ansonsten kommt sog. Gutachter und nimmt Laden stückweise auseinander, Kosten:>10000 Öre. So angedroht. Arbeite mit den A... blutig und will nicht mehr.
Bitte wer kann mir sagen:
1. Wieviel GdB in% brauch ich, dass diese Robe mir nicht mehr vorschreiben kann, was, wann, wieviel und wo ich arbeiten muss um 2 fremde (tränen, aber ist so nun mal) alimentieren zu müssen, da gibt es eine regelung, das weiss ich, aber keine klare auskunft.
2.Hab ne kleine Immo auf einer der spanischen Inseln, lohnt sich abhauen?
3. Bin übrigens 43 a und dieser femo-krieg hat mir fast, aber nur fast meine gesundheit gekostet.

Erst mal vielen Dank im vorraus

Josef K.


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - p__ - 27-05-2009

Da gibt es keine Vorschrift. Jeder kleine Richter kann entscheiden, wie er will. Es gibt Fälle, in denen der Mehrbedarf von schwerbehinderten ALG II -Beziehern für den Unterhalt weggepfändet wird.

Wie hoch ist dein Grad der Behinderung? Könntest du denn deinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn du nach Spanien gehen würdest? Würdest du dort dauerhaft leben wollen? Wieviel Unterhalt will man von dir? Was ist die genaue Begründung für die Aussetzung des Umgangs, wurde das mal ausgeurteilt?


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - Josef K. - 27-05-2009

GdB rechnerisch 40%, noch nicht beantragt, aber ab ich weiss nicht 51% oder mehr gibt es kein VERWEISUNGSRECHT mehr, d.h die Robe kann mich mal. Keine 2-jährigen Offenlegungen o.ä.
Was Espania betrifft, claro, nur als residente, möglichst in meinem Beruf.
Was ich zahle? Mehr als 850 Öre KG nicht dabei.
Leute ich würd´mich freu´n über Anregungen, ich bin auch nciht ohne Phantasie.

Beste Grüsse Josef K.
Genaue begründung für die sog. aussetzung des sog. Umgangs? Teile wegmoderiert

Das ist es. Oder soll ich mich selbst kreuzigen, wie ich es lange genug getan habe?

Beste Grüsse Josef K.


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - vorsichtiger - 27-05-2009

Der Grad der Behinderung (GdB) sagt nichts über die Erwerbsfähigkeit aus.
Jemand, der den GdB von 50 hat, hat einige arbeitsrechtliche Vorteile (mehr Urlaub, früher Rente, besserer Kündigungsschutz, etc)
Aber er kann dennoch zu 100% erwerbsfähig sein.
Um weniger bis gar nicht arbeiten zu müssen ist der Grad der Erwerbsminderung (GdE) ausschlaggebend.
Dieser ist gesondert zu beantragen und wird per Gutachten (Amtsärzte) ermittelt.

Zum Nachlesen empfehle ich mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsfähigkeit


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - Josef K. - 27-05-2009

Danke Vorsichtiger, die Unterschiede sind mir geläufig.ABER: Ab welcher GdB besteht für einen selbstständigen ich muss es leider sage recht gut verdienenden Akademiker kein VERWEISUNGSRECHT mehr, es gibt derartige Fälle,das weiss ich.

Beste Grüsse Josef K.


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - vorsichtiger - 27-05-2009

dem Satz kann ich leider nicht folgen und somit auch nicht antworten.


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - blue - 27-05-2009

(27-05-2009, 21:01)vorsichtiger schrieb: Oder auf Josef-Deutsch:
Danke vorsichtiger. In die gleiche Richtung wollte ich auch schreiben.
Ansonsten hast Du das geschrieben, was auch p schon angedeutet hat.
Bei der Berechnung gibt es einigermaßen klare Richtlinien. Was die Robe draus macht, ist Würfelspiel. Ansonsten sollte sich der Opener seine Wortwahl anders aussuchen, wenn er mit Robe in Kontakt kommen sollte. Das sind auch nur Menschen. Wie heißt es doch so schön: "Vor Gericht und auf hoher See" Wink


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - vorsichtiger - 27-05-2009

gut, Josef, Niveau ist nicht Dein Ding, dann Hausrecht.

Teile des Threads gelöscht


RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - p__ - 27-05-2009

Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege. Soweit ich weiss, besteht das Verweisungsrecht darin, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, anstatt dir Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das ist aber nicht an einen bestimmten Grad der Behinderung gebunden, sondern an deine Ausbildung, den genauen Grund der Behinderung.

Im Unterhaltsrecht gibt es diesen Begriff nicht. Um Unterhalt zu erwirtschaften, ist alles und jeder Job zumutbar. Klammere dich also nicht zu fest an die GdB - Zahl. 850 EUR Kindesunterhalt für zwei Kinder ist sehr viel, wie kam das zustande?