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| an alle Auswanderer |
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Geschrieben von: Hansidampfi - 19-03-2026, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo zusammen,
auf der Suche nach Exit-Methoden rückt selbst das bisher unvorstellbare für mich zumindest als ultima ratio ins Blickfeld, in gewisser weiter Ferne (wenn Eltern gestorben sind etwa).
Haus und Grundstück erben -> verkaufen -> in Deutschland abmelden (oder doch lieber behalten? Mieteinnahmen für 2-3 Wohnungen würden Unterhalt erhöhen)
Bis dahin werde ich sicherlich dennoch 10 Jahre durch die Unterhaltssklaverei gegangen sein - falls ich das bis dahin überlebe, mental wie finanziell.
Seid ihr selbst vielleicht ausgewandert?
- welche Erdregionen kommen am Ehesten in Betracht (Asien, Südamerika vermutlich)
- auswandern innerhalb der EU trotz diverser Unterhaltsabkommen?
- kennt ihr seriöse Anlaufstellen für Infos und Grundlagen, sämtliche Vorbereitungen etc.
- oder wo man mit gleichgesinnten Auswanderern in Kontakt treten kann für Infos aus erster Hand
- Jobbörsen für Auslandsjobs als erstes Sprungbrett?
- angenommen mit einem Startkapital im niedrigen 6 stelligen Bereich
Ich hoffe hier gibt es ein paar Auswanderer die noch aktiv hier sind.
MfG
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| Wechselmodel/Unterhalt |
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Geschrieben von: Papa 88 - 18-03-2026, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo in die Runde,
Meine Ex wurde letztes Jahr 40 und wollte ihr altes Leben zurück. Also große Trennung, wir waren nicht Verheiratet, haben das gemeinsame Sorgerecht und zwei Kindern 2, 5 Jahre alt.
Damit sie ihrer Lebensvorstellung gerecht werden kann, kam natürlich das Wechselmodel in frage. Einen anderen Weg kam für mich auch nicht in Frage. Im großen und ganzen kommen wir miteinander aus.
Wir haben das Wochenmodel, sie bekommt das Kindergeld für beide Kinder. Sie hat den Erstwohnsitz, ich den Zweitwohnsitz.
Jetzt kommt die Mutter und würde gerne eine Unterhaltsberechnung beim Jugendamt machen wollen.
Eig. bin ich der Meinung, dass wenn sie für beide Kinder das Kindergeld bekommt ( also 259€ Unterhalt) es für sie passen sollte. Da solche Berchnungen ja sehr komplex sind und man ja nie so richtig weiß , befürchte ich da mehr Zahlen zu müssen.
Ich schreibe mal ein paar Eckdaten unter den Text und wäre über Meinungen oder Erfahrungen dankbar.
• zwei Kinder 2 und 5 Jahre
• Mutter: Netto ca 2400€ + 518€ Kindergeld
• Vater: Netto ca 3700€
• Gemeinsames Sorgerecht
• nicht Verheiratet
Vielen Dank im Vorraus✌️
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| Sorgerecht mit Sorgen |
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Geschrieben von: Heromimus - 13-03-2026, 18:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Moinsen,
kurz der Rahmen: Getrennt seit 3 Jahren. Kind ist 6 Jahre alt lebt seit der Trennung im 50/50 Wechselmodell. Nicht verheiratet daher bisher keine Sorgerechtsklärung. Aktuell zunehmende Konflikte und Drohungen seitens der Kindsmutter- normale Kommunikation praktisch kaum noch möglich.
Daher möchte ich gerne eine Sorgeerklärung beim Jugendamt erwirken. Kindsmutter reagiert aber nicht mehr. Mehrere Kontaktaufnahmen und Fristen (warte seit 2 Monaten) wurden ignoriert.
Umfeld: eigene Wohnung mit Kinderzimmer, kümmere mich um sämtliche Termine, gehe regelmäßig zum Fußball haben eine sehr enge Bindung.
Schritt übers Familiengericht - sinnvoll? oder Eskalationspotential? Meine Sorge ist das wenn es sich weiter verschlechtert ich mit nichts dastehe und dann erkämpfen muss.
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| wie vorgehen? |
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Geschrieben von: Hansidampfi - 11-03-2026, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (110)
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Hallo zusammen,
mir steht wohl eine Trennung mit der schwangeren Noch-Partnerin ins Haus.
Geburtstermin Ende Aug.
Wie sollte ich vorgehen bzgl. anstehender Unterhaltspflichten?
Versuchen im Vorfeld eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder Inverzugsetzung abwarten (reicht dafür eine Aufforderung z.B. per Whatsapp)?
MfG
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| Kindesunterhalt ab/mit 18 |
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Geschrieben von: Papa76 - 10-03-2026, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
Ich bin neu, weil für mich gerade ein unbekanntes Thema ansteht. Habe mich zwar belesen, aber verstehe es hoffentlich falsch. Zumindest erscheint es mir nicht logisch.
Ich bin alleinerziehender Vater einer noch 17 jährigen Tochter. Aktuell erhält meine Tochter 555€ aus der zweiten Stufe. Das Geld, genau wie das Kindergeld verwalte ich. Wir haben seit Jahren beide keinen Kontakt zur Mutter, die aber den Unterhalt stets bezahlt.
Meine Tochter ist Schülerin ohne weiteres Einkommen.
Und nun steht die Hürde Volljährigkeit an, bei der ich gerade Stirnrunzeln habe. Deshalb die Bitte um Aufklärung.
Verstanden habe ich das jetzt so. Bereinigten Nettoeinkommen der Eltern werden addiert und die DT angewandt unter Abzug des Kindergeldes. Da ich ebenfalls in der zweiten Stufe bin, würden wir addiert in Stufe 7 landen, wo für 18 jährige noch ein Bedarf von 950€ steht. Da wird aber noch das KG abgezogen, sodaß da eine „Nettozahl“ von 690€ steht. Diese Zahl ist dann durch beide Eltern zu teilen. Da wir ähnlich verdienen, wahrscheinlich Nähe 50:50. Sprich, aus den einst 555€, und meinem Anteil im Naturell, der ja gleiche Höhe betragen sollte ( 1110€ ), sind nun noch 690€ übrig? Kann das sein? Wer kommt denn auf die Idee, das der Bedarf einer 18 jährigen Schülerin so deutlich niedriger ist, als bei einer 17 jährigen. Und dann muss/soll ich meiner Tochter eine „Rechnung“ schreiben, damit ich quasi meinen Anteil weiter im Naturell zahle. Welche 18jährige in einer „intakten“ Familie hat denn ein so hohes Taschengeld? Ich verstehe das alles nicht. Bitte um Aufklärung.
Vielen Dank
P.S.: Tochter wohnt bei mir.
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| Mal gerechnet |
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Geschrieben von: bigpuster - 08-03-2026, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hey!
Ich denke mal ins Blaue.
5 Kinder. Zwei über 18 wollen oder werden noch eine Weile studieren.
Kind 3 wird nächstes Jahr 18 und will dann studieren.
Kind 4 13 und Kind 5 11 Jahre.
Ich zahle Mindestunterhalt für Kind 3,4,5 und Kind 2 200 Euro - macht gerade Abitur . Kind 1 kriegt Ausbildungsbafög und meldet keine Ansprüche an.
Mutter frühpensionierte Beamtin. Eigenes Einkommen 4.500,- Netto + 1250 Kindergeld und meine Unterhaltszahlungen.
Ich krebse seit 2024 am angemessenen Selbstvehalt rum und zahle regelmäßig Gerichts-/ Anwaltskosten. Vorher notwendiger Selbstbehalt.
Meine Überlegung ist, was die Folgen wäre, wenn Kind 3 nicht mehr privilegiert ist, und ich durch Krankheit leider nur so viel arbeiten kann, dass ich nur noch den Mindestunterhalt für Kind 4 und 5 zahlen kann.
Wenn ich das richtig verstehe, komme ich nicht in Probleme wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit weil Mindestunterhalt K4 und K5 gedeckt. Die anderen Volljährigen nicht privilegierten Kinder werden zwischen den Eltern im Verhältnis der Einkommen nach Abzug angemessener Selbstbehalt aufgeteilt. Da ich nach den Unterhaltszahlungen für K4 und K5 am angemessenen Selbstbehalt bin, haftet die Mutter dann mit ihrem Einkommen bis zu ihrem angemessenen Selbstbehalt für den Unterhalt für K2,3 und falls 1 sich für ein Studium nach der Ausbildung entscheidet.
Natürlich ist das nur ein Gedankenspiel falls ich leider nicht mehr so arbeitsfähig bin durch eine Krankheit.
Danke
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| Unterhaltspfaendung |
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Geschrieben von: Bumpi - 03-03-2026, 22:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo...
Habe mal wieder ne Frage. .
Kann laufender Unterhalt auch gepfaendet werden, obwohl keine Rückstaende existieren..
Und was kann man dagegen tun...(Titel existiert)
Gruss Bumpi
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| Haus behalten oder Teilungsversteigerung |
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Geschrieben von: Supernova2015 - 25-02-2026, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo,
wüsste gern eure Meinung zu einer gemeinsamen Immobilie mit meiner Frau.
Vor ca.3 Jahren für 230.00€ gekauft. Haben renoviert und denke Haus ist jetzt ca. 260.000€ wert. Schulden 100.000€.
Da wir in Trennung leben möchte ich nicht weiter den Hauskredit alleine abbezahlen.
Zur Zeit ist mit der Ex-Frau keine Einigung möglich.
Mein Anwalt meinte, dass ein Gutachter zu weit von den realen Verkaufspreisen auseinander liegen könnte und die Zwangsversteigerung die beste Alternative wäre.
Denkt ihr hier ist die Teilungsversteigerung die beste Alternative um günstig an das Haus zu kommen?
Könnte man dann auch gleichzeitig die Zugewinngemeinschaft auflösen?
Sollte ich ihr erst ein schriftliches Angebot machen?
Was schlägt ihr vor?
Danke für eure Ideen und Erfahrungen.
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| Amtshilfeersuchen im nicht-EU Ausland |
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Geschrieben von: RatzFatz - 04-02-2026, 21:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo, Gleichgesinnte!
Ich bin seit Längerem stiller Leser eures Forums – und nun hat es mich selbst erwischt. Acht Jahre verheiratet mit meiner damals Angebeteten, jetzt die Scheidung. Ein gemeinsames Kind, ein Ehevertrag der faktisch wertlos ist und ich, der Gutverdiener. Umd dazu kommt, dass sie bei der Eheschliessung krank und arbeitslos war (hatte lange blau gemacht wegen Burnout) - kein gutes Setting..
Kurzfassung: Wir haben ein völlig unterschiedliches Verständnis davon, was „fairer Unterhalt“ ist. Erst recht seit sie beim Jugendamt war, denn seit dem hat sie plötzlich Eurozeichen in den Augen.. es wird also eher schlimmer als besser. Auf den ganzen Zirkus habe ich keinen Bock – auf Deutschland ehrlich gesagt auch nicht mehr.
Meine Eltern sind tot, Freunde leben verstreut im Ausland, mich hält hier nichts. Ich bin IT-Freelancer und kann problemlos aus dem Ausland arbeiten. Das passt für mich. Aktuell überlege ich also, wohin es gehen soll. Priorität hat für mich viel Sonnenschein und Schutz (zumindest im Ausland) vor übergriffigen Ämtern!
Der Gedanke geht aber weiter. Wenn mir jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohen und mir das Kind ohnehin vorenthalten wird, fehlt mir komplett die Motivation zu zahlen. Mir ist klar, dass meine baldige Ex Unterhalt einklagen und einen Titel erwirken kann. Selbst wenn sie weiß, wo ich im Ausland lebe, muss mir Post formal zugestellt werden – über deutsche Stellen, Auslandsvertretung und schließlich die Behörden des Ziellands.
Und genau da wird es interessant. Zielländer wie Panama oder Thailand stehen bei mir aktuell im Raum. In Panama gibt es teilweise nicht einmal Briefkästen, Behörden arbeiten eher lax, Zustellungen sind Glückssache. In Thailand dürfte es für meine Ex eher noch komplizierter sein. Mir geht es ausschließlich um maximale Schadensbegrenzung - wenn die mir doof kommt zahl ich halt nix. Lässt sie sich auf Deals ein, dann ich ebenso. Aber ich denke mal, dass ich sie erst dahin erziehen muss und dafür ist mein Setting uU gut geeignet
Natürlich kann sie theoretisch wissen, wo ich bin. Ich plane aber nur eine einfache Webseite mit Handynummer, ausschließlich SMS-fähig, keine MMS, kein WhatsApp. Also keine informellen „Du hast Post ja doch bekommen“-Ding..
Meine Frage an euch: Hat jemand Erfahrungen – direkt oder indirekt – wie belastbar Amtshilfeersuchen aus Deutschland im Ausland tatsächlich sind, konkret für Panama oder Thailand?
Ich geh übrigens auch mal davon aus, dass solche Verfahren 6-18 Monate dauern, teuer sind (Übersetzungen, Beglaubigungen) und bei einem Umzug während des laufenden Prozesses praktisch neu aufgesetzt werden müssen. Mehr als ein- oder zweimal müsste man das nicht mal durchziehen, bevor die Gegenseite entnervt aufgibt denk ich mir.
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| Haftung Anwalt |
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Geschrieben von: Austriake - 19-01-2026, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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An die Rechtsgelehrten hier:
Wenn mein Anwalt, trotz Erinnerung und Mahnung (insgesamt fünf Mal im Abstand von einigen Wochen jeweils) eine Frist zur Klageeinreichung versäumt und mir als seinem Mandanten dadurch ein finanzieller Schaden eintritt, weil meine Forderung verjährt - haftet dafür der Anwalt resp. seine Haftpflichtversicherung?
Das Mandat und die Vollmacht für diesen Fall wurde explizit erteilt, ein Kollege der gleichen Anwaltskanzlei war vor drei Jahren schon mal mit dem Fall befaßt, Akten liegen also in der Anwaltskanzlei vor.
Der von mir mandatierte Anwalt tut aber nichts, im August laufen die drei Jahre Verjährungsfrist ab. Es steht die Durchsetzung meiner Forderung in Höhe von 32.000 € im Raum.
Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
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