Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Aktive Themen |
Tanzschule des Kindes
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: itler
Vor 4 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 19
|
Kind über 18 fragt nach U...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Booster
Vor 5 Stunden
» Antworten: 22
» Ansichten: 1.006
|
Rhetorik der Helferbranch...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 10:14
» Antworten: 7
» Ansichten: 299
|
Geld umschichten
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 19:51
» Antworten: 24
» Ansichten: 2.085
|
Rückfallklausel Immobilie...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 19:36
» Antworten: 7
» Ansichten: 283
|
Referentenentwurf zur Anf...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 17:05
» Antworten: 6
» Ansichten: 453
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
18-07-2025, 11:27
» Antworten: 41
» Ansichten: 3.180
|
Ferienaufteilung
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: kay
17-07-2025, 09:45
» Antworten: 17
» Ansichten: 1.117
|
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
15-07-2025, 20:11
» Antworten: 103
» Ansichten: 14.403
|
BGH v. 20.11.2024 - XII Z...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: p__
14-07-2025, 19:03
» Antworten: 1
» Ansichten: 123
|
|
|
Betreuung, Kind, Zwang für Eltern? |
Geschrieben von: Chris69 - 18-06-2025, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
Hallo alle zusammen,
ein Freund von mir, nennen wir ihn Stefan, ist seit einigen Jahren geschieden. Gemeinsam mit seiner EX haben sie 2 Kinder mit Behinderung, GdB 70 + PG 4. Seine Ex hat gesundheitliche Probleme mit der Psyche und muß anscheinend kurzfristig in eine Reha. Stefan selber ist wegen gesundheilichen Problemen bereits in einer langfristigen Reha. (mind. 3 Monate). Frage: Kann das JA Stefan irgendwie zwingen die Betreuung der Kinder zu übernehmen? Oder anders gefragt: Gibt es irgendeine gesetzliche Pflicht das zu tun?
|
|
|
Ehevertrag Sittenwidrig? |
Geschrieben von: IPAD3000 - 17-06-2025, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Hallo alle zusammen!
Folgende Konstellation:
Ehe seit 2014, soll nun aufgelöst werden. Damals Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart. Der Notar belehrte uns damals schon, dass dieser sittenwidrig sein könnte, da a) ich im Burnout steckte, nur eine BU-Rente von 800 Euro (abz. KV) bezog, dies noch bis vor 4 Jahren b) Meine Frau gut verdiente, inzwischen sogar deutlich besser.
Dank Ehevertrag ist das Vermögen am Anfang notariell festgestellt wurden, bei ihr mit 14k Vermögen, bei mir mit 22k Schulden. Jetzt hat sie ein Vermögen von ca. 300k, ich von ca. 80k (was ich mir erst in den letzten drei Jahren erarbeitet hatte). Sie hat volle Rentenpunkte angesammelt, ich nahezu keine.
Ohne Gütertrennung stände mir nun ein Vermögensausgleich zur Hälfte der Differenz aus 184k zu wenn ich das grob überschlage.
Eigentlich bin ich eher gutmütig gestimmt gewesen, aber sie verhält sich nunmehr extrem zickig und cholerisch aggressiv. Zudem hat sie kurz nach der Trennung einen Notartermin ausgemacht und will das Haus nunmehr an ihren Sohn verschenken, mit Wohnrecht etc. Das geht wohl in Kürze über die Bühne.
Muss ich jetzt schon aktiv werden und den Ehevertrag oder gar die Haus-Schenkung anfechten, oder kann ich ruhig abwarten, bis wir das Trennungsjahr rum haben Anfang 2026? Was meint ihr? Wie hoch stehen die Chancen einen Ehevertrag als sittenwidrig erklären zu lassen? Es existieren aus der Zeit medizinische Gutachten über mich, mittel- bis schwere Depressionen, etc. Tatsächlich hätte ich diese Frau nie geheiratet wenn ich denn nicht in einer existenziellen Zwangslage gewesen wäre. Nur so konnte ich mich aufrappeln und musste nicht unter einer Brücke schlafen.
|
|
|
Aushebelung v. Auskunftspflicht u. Umgang durch Meldeauskunftssperre nach Umz |
Geschrieben von: Dassault - 06-06-2025, 11:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallo Gemeinde,
erbitte Rat in Bezug auf folgendes.
Nachdem ich über einen längeren Zeitraum viel Nerven gelassen und Geld bei Gericht verloren habe, Umgang staendig sabotiert wurde habe habe ich es vor 10 Jahren sein zum Selbstschutz sein lassen.
Jetzt aber ist mein Kind alt genug (13 Jahre) zur eigenständigen Kommunikation und auch Entscheidungen zu treffen. Deshalb möchte ich nun wieder Kontakt aufnehmen und eine Beziehung aufbauen. Dazu kommt das ich erwerbsunfähig bin, von der Unterhaltskasse nichts mehr zu fürchten habe.
Durch diese habe ich aber erfahren das die Mutter in einen anderen Landkreis verzogen ist. Und nach aller groesster Wahrscheinlichkeit eine Meldeauskunftssperre verfuegt hat, hoechstwahrscheinlich beim Einwohnermeldeamt. Do das selbst das Jugendamt keinen zugriff hat, die Unterhaltskasse die Adresse nicht5 mal denen weitergeben darf.
Bevor spekuliert wird- es gibt nichts. Keine Gewalt, Kindeswohlgefaehrdung.. gar nichts. Das spielt aber in der BRD keine Rolle wenn eine Mutter bei den Behörden irgendwas erzaehlt.
Die zustaendige Abteilung des Jugendamtes ist also so nicht in der Lage mein Recht auf Auskunft und auch Umgang zu veranlassen, da es die Mutter nicht kontaktieren kann in Unkenntniss aller Kontaktdaten.
Im jetzt aktuellen Landkreis gibt es drei Amtsgerichte. Welches zustaendig ist kann ohne Adresse nicht ermittelt werden so das ich mich dort hin wenden koennte. Ich habe das bei dem Bevoelkerungsanzahl groesstem getan und das war die Antwort. Mir wurde gesagt das ich mich an das frueher zustaendige wenden muesse. Wo auch damals diverse Verfahren statt gefunden hatten. Dieses widerum sagte mir das es ja nach Wohnortwechsel in einen anderen Zustaendigkeitsbereich nicht mehr zustaendig waere . Ich solle mich ans zustaendige wenden...So schliesst sich der Kreis des Wahnsinns dann wieder... Ich kann im Endeffekt also nicht einmal einen Antrag zur Durchsetzung von Auskunftspflicht nach §1686 stellen..
So einfach ist es im selbsternannten Rechtstaat § 1686 BGB (Auskunftspflicht) und Umgangsrecht auszuhebeln. Wusste ich so auch noch nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. was kann ich effektiv tun?
|
|
|
Frau und Kinder nicht umgemeldet |
Geschrieben von: Blan - 04-06-2025, 10:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
|
 |
Hallo zusammen,
meine Noch-Frau ist letztes Jahr im August mit unseren gemeinsamen Kindern 65km weit in ihren Heimatort gezogen. Eine entsprechende Vollmacht hatte ich damals unterschrieben, ich war schon zuvor aus unserem Haus ausgezogen.
Unser Verhältnis ist sehr strittig, bei ihr sind so einige Schrauben locker. Scheidung steht kurz bevor.
Jetzt bin ich ihnen hinterhergezogen und war gerade im Bürgeramt, um mich am neuen Wohnort zu melden. Dabei hat sich rausgestellt, dass die "nicht mitziehenden Angehörigen" also Frau und 2 Kinder nach wie vor im gemeinsamen Haus gemeldet sind.
Ich hab jetzt keine Ahnung, ob das irgendwelche Auswirkungen / Bedeutung hat. Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Meldung am Wohnort Voraussetzung für die Anmeldung im Kindergarten / der Schule ist. Beides war aber problemlos. Oder kann es wirklich fast1 Jahr dauern, bis das auch im System der Sachbearbeiterin da aktualisiert ist?
|
|
|
Eventuell Vater widerwillen |
Geschrieben von: Vollstreckungsziel - 03-06-2025, 23:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
|
 |
Moin,
ich fasse mal schnell meine Situation zusammen:
-Frau von kurzweiliger Sexaffäre vom letzten Jahr präsentiert mir ihr Kind und fordert einen Test
-mein Wissen über die Person basiert nur auf dem was sie mir erzählt und aktuell ist sie wohl seit Dezember in einer Flüchtlingsunterkunft, weil offenbar nicht legal hier in D.
-Ich verweigerte private Tests und stellte klar, dass ich nur gerichtliche Einladungen akzeptierte
-eine Zeit wurde es leise und ich dachte das hat sich evtl von selbst erledigt
-doch jetzt bekam ich Post von ihrem Anwalt mit der Aufforderung zu antworten, ob ich einem außergerichtlichen Test zustimme
-ich weiß nicht mal wie der an meine Daten gekommen ist, denn diese habe ich nicht herausgegeben
Ist ein außergerichtlicher Test in meiner Position eine gute Idee oder soll ich ablehnen und weiter wie bisher auf ein gerichtliches Feststellungsverfahren pochen?
Irgendwie hätte ich Sorge, dass das nicht sauber läuft oder die andere Partei evtl ein Labor beauftragt was ihnen das gewünschte Ergebnis liefert, aber kein korrektes....
Bin da vielleicht auch etwas paranoid, aber mich würde heutzutage nichts mehr überraschen.
Ich weiß zwar nicht, ob ich wirklich der Vater sein könnte, da es einige Zweifel meinerseits gibt.
Bis jetzt hat sie nie direkt gesagt "Du bist der Vater" oder "Das ist dein Kind". Klingt nicht besonders überzeugt. Auch ist sie mehrmals der Frage ausgewichen ob es noch andere Kandidaten gibt.
Ansonsten auch eine sehr indirekte wenn auch penetrante Art ihrerseits. Denke aber mal die dortigen Betreuer sind es die auf eine Feststellung um jeden Preis drängen.
Letztlich sind meine Gedanken bzgl berechtigter Zweifel auch nur Beruhigungspillen für mich und ein Test bringt nachher Klarheit.
Sollte ich nachher als Vater festgestellt sein, muss ich dann auch für sie Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wohnt ja NOCH in einer Unterkunft und darf streng genommen ja sowieso nicht arbeiten.
Ich stelle mich einfach mal auf den Worst-Case ein und dass der Staat sich alles bei mir zurückholt, sollte der Test positiv ausfallen.
|
|
|
Nutzungsentschädigung |
Geschrieben von: Blan - 27-05-2025, 15:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallo Forum,
ich bin Ende April 24 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Nutzungsentschädigung wurde sofort geltend gemacht, es standen 800€ im Raum, was lächerlich ist für ein Haus mit 200qm auf 1400qm Grundstück, aber eine marktgerechte Miete kann man ja frühestens nach dem Trennungsjahr fordern. Meine Frau ist dann Ende September ausgezogen. Mein Anwalt hat mir immer wieder ausgeredet, die Nutzungsentschädigung tatsächlich einzufordern, um nicht weiter Öl in´s Feuer zu gießen, wobei unsere Kommunikation ohnehin ne Katastrophe ist. Ich war aber nicht dringend auf das Geld angewiesen.
Mein Frage: Verjährt dieser Anspruch irgendwann, also muss ich aufpassen, nicht zu lange zu warten? Ganz ideal wäre es natürlich, diesen erst nach dem Zugewinnausgleich einzufordern, sonst schieben wir es ja eh nur hin und her und teilen hinterher wieder.
|
|
|
Darlehen Raten zurückfordern |
Geschrieben von: Lost - 27-05-2025, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Hallo zusammen,
folgende Siuation:
Trennung Sommer 2021, gemeinsames Haus. Ex zieht aus. Ich zahle weiterhin das Darlehen, Grundsteuer, Versicherung usw. Ex weigert sich, mir ihre Hälfte zu verkaufen. Im Januar 2025 fordert Ex erstmals Nutzungsentschädigung - zu diesem Zeitpunkt war aber schon klar, dass ich eine andere Immobilie kaufe. Situation krass, kriegerischer Zustand. Mit ihr lässt sich nicht reden, bei keinem Thema. Kinder mittlerweile bei mir. Auf die Forderung der Nutzungsentschädigung im Januar folgte nichts konkretes, im Februar habe ich angekündigt im Juli auszuziehen. Nach bisherigem Fortschritt der Sanierungsarbeiten wird es dann wohl auch so kommen.
Meine Frage, macht es Sinn, die Hälfte der gezahlten Darlehensraten, Versicherungen, Grundsteuer von September 2021 bis Januar 2025 zurück zu fordern? Wir sprechen über eine Summer von ca. 40.000 Euro.
Das Haus wird versteigert, da die EX sich mit dem Makler ebenfalls überworfen hat.. Aufgrund der Lage dürfte ein sattes Plus für beide Parteien abfallen.
|
|
|
Kosten vom Unterhalt abziehbar? |
Geschrieben von: datrainer - 22-05-2025, 09:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Moin,
2023 und 2024 habe ich die wöchentlichen Reitstunden der Tochter sowie die Kosten für Reitabzeichen bezahlt.
Für 2025 informierte ich die Austrägerin 3 Wochen vorm Reitabzeichen, dass sie diesmal die Kosten dafür tragen soll, andernfalls würde die Tochter nicht daran teilnehmen dürfe.
Es kam natürlich keine Reaktion oder gar das Geld dafür (160 Euro)
Ich habe dann einfach frecherweise die 160 vom Unterhalt abgezogen.
Durfte ich das so einfach?
Weil natürlich kam nach Zahlung des Unterhaltes direkt der Hinweis dass die 160 Euro fehlen würden. Ich sollte diese noch nachzahlen. Hab ich aber bisher noch nicht gemacht.
Gestern kam dann der Hinweis, dass sie ihren Anwalt mit der Vollstreckung demnächst beauftragen würde sollte ich in den nächsten Tagen nicht zahlen.
Zahlen? Oder krieg ich das so durch?
Mit was für zusätzlichen kosten muss ich rechnen sollte ich stur bleiben?
Danke für Hilfe
|
|
|
Darlehen ... und das Haus als Sicherheit? |
Geschrieben von: itler - 19-05-2025, 23:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich befinde mich in folgender Situation im Vorfeld einer bevorstehenden Scheidung. Ein Ehevertrag wurde nicht abgeschlossen.
Ich bin alleiniger Eigentümer eines von mir vollständig abbezahlten Hauses, das nach der Eheschließung erworben wurde. In diesem Haus sind ich, meine Ehefrau, mein Sohn (20) und meine Tochter (14) gemeldet.
Seit September 2023 wohnen meine Ehefrau und meine Tochter in einer anderen Stadt zur Miete. Sie haben sich dort jedoch nicht umgemeldet. Seitdem begann unsere Ehe zu zerbrechen.
Mein Sohn ist im November 2024 ins Ausland gezogen, und es ist unklar, wann er nach Deutschland zurückkehren wird.
Neben dem Haus besitzen wir zwei abbezahlte Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Als Eigentümer sind meine Ehefrau und ich jeweils zu 50 % im Grundbuch eingetragen, obwohl ich ca. 90 % der Kosten getragen habe.
Meine Frage: Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden.
Inwieweit kann ich dies eigenständig tun, ohne die Zustimmung meiner (noch) Ehefrau einholen zu müssen?
Verstehe ich es richtig, dass das Haus in diesem Fall nicht in den Zuggewinnausgleich fällt?
|
|
|
|