Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Indien: Gericht führt Unterhalt für Nichtverheiratete ein
#1
Wer die Familienrechtsituation im Ausland verfolgt, ist sicher auch schon auf Indien gestossen - als Negativbeispiel. Im Gegensatz zu den Märchen, die die Presse hierzulande über Indien erzählt sind Recht und Gerichte dort extrem männerfeindlich.

Gestern gabs wieder ein Beispiel dafür. Mann muss Unterhalt zahlen für seine frühere Partnerin, er war nie mit ihr verheiratet und sie haben keine gemeinsamen Kinder. Das setzt eine Reihe von Urteilen fort, in denen eine unterhaltsrechtliche Zwangsehe verordnet wird, obwohl sich das Paar eben gerade nicht für eine Heirat entschieden hat.

"Das Gericht entschied, dass das Zusammenleben in einer „eheähnlichen Beziehung“ unabhängig vom formalen Familienstand ein ausreichender Grund für die Inanspruchnahme von Schutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt von 2005 ist.

Diese Entscheidung könnte weitreichende finanzielle Auswirkungen für Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben. Das Gericht stellte fest, dass ein langfristiges Zusammenleben, das die emotionale und physische Dynamik einer Ehe widerspiegelt, auch ohne formale Ehe finanzielle Verpflichtungen auslösen kann, die mit dem Ehegattenunterhalt vergleichbar sind, und dass die Einreichung einer Vergewaltigungsanzeige gegen einen Lebenspartner nicht das Recht einer Frau auf Schutz oder finanzielle Unterstützung nach dem Gesetz gegen häusliche Gewalt zunichte macht.

Der Oberste Gerichtshof hat in dieser Hinsicht einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen. In der Rechtssache Chanmuniya vs. Virendra Kumar Singh Kushwaha & Anr., (2011) 1 SCC 141, entschied der Gerichtshof, dass eine Lebensgemeinschaft „in der Art einer Ehe“ in den Geltungsbereich von Abschnitt 2(f) des Gesetzes über häusliche Gewalt fällt. Dieses bahnbrechende Urteil erweiterte die Auslegung des Begriffs „häusliche Beziehung“ und ermöglichte es Frauen, die in einer solchen Beziehung leben, Unterhalt, Schutz und andere gesetzlich vorgesehene Leistungen zu beanspruchen.

Dieser Grundsatz wurde in (2019) 11 SCC 491 bekräftigt, wo das Gericht feststellte, dass das Gesetz von einer Ehe und nicht von einem Konkubinat ausgeht, wenn ein Paar über einen längeren Zeitraum zusammenlebt. Das Gericht betonte, dass Frauen in nicht-formalen Partnerschaften rechtlich abgesichert werden müssen, da sie andernfalls schutzlos sind und keine Rechtsmittel zur Verfügung haben."


https://www.business-standard.com/financ...440_1.html

Bekannt ist so etwas als "common law" Ehe in anderen Ländern, https://de.wikipedia.org/wiki/Common-law_marriage
Zitieren
#2
Danke! Einfach nur unglaublich!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste