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Diverse Mehrbedarfe - JohnnyBeGood_88 - 13-05-2025 Hallo, meine Ex fordert diverse Mehrbedarfe. Darunter: - erweiterte Kita Zeiten soll ich anteilig bezahlen, weil ihre Arbeitszeiten es nicht anders zulassen - wenn die Kinder öfter krank sind, soll ich über den Betreuungsunterhalt die Differenz von ihrem eigentlichen Gehalt zu dem Kindkrankgeld ausgleichen - da ich keine Ferienbetreuung übernehmen kann, weil ich jobtechnisch innerhalb der Woche nicht da bin, soll ich die Kosten für eine Ferienbetreuung übernehmen Was davon ist berechtigt? RE: Diverse Mehrbedarfe - p__ - 13-05-2025 1. Nicht grundsätzlich, sondern im Einzelfall. Ganz früher war Kindergarten kein Mehrbedarf, dann war er Mehrbedarf aber erweiterte Zeiten nur dann Mehrbedarf aus pädagogischen Gründen, mittlerweile liegt auch Erwerbstätigkeit im Möglichkeitsbereich. 2. Nein. 3. Nein. Wenn du nicht vor hast zu zahlen, dann antworte der Ex gar nicht. Nicht argumentieren. Diskussionen dazu sind überflüssig. Sie kann dann klagen oder es sein lassen. Hat sie denn eine Einkommensauskunft beigelegt, um eine Haftungsquote errechnen zu können? Damit habens die Damen nicht so. RE: Diverse Mehrbedarfe - JohnnyBeGood_88 - 13-05-2025 Ich zahle schon sehr viel, daher habe ich das nicht vor und werde nicht darauf reagieren. Ich hätte noch zwei aktuelle Fragen, die ich gern stellen würde. 1. Ich habe einen gut bezahlten Job, den ich für einen zeitlich begrenzten Job aufgeben werde (Dienst in der Armee). Danach nehme ich meinen Job wieder auf. Ich habe einen Titel für zwei Kinder. Nun ist mein Sold deutlich geringer, als mein Gehalt. Ich würde den Titel bedienen, aber Mehrbedarfe und Betreuungsunterhalt werden eng. Habe ich da Möglichkeiten? 2. Komisches Problem für die Meisten, aber dennoch die Frage. Meine Ex drückt mir immer mehr die Kinder auf. Meine Große (6) möchte oft gar nicht, muss es aber. Der Kleine (1,5) kriegt immer mehr Nächte aufgedrückt. Oft passt es zeitlich nicht, muss aber trotzdem erfolgen. Sie geht offen damit um, will Zeit für sich. Das Kindeswohl ist ihr egal. Selbst das JA meinte mal, das Wohl meiner Ex müsse mir am Herzen liegen. Seitdem nutzt sie das für alle ihre Zwecke. Muss ich das tun? RE: Diverse Mehrbedarfe - Sixteen Tons - 13-05-2025 (13-05-2025, 13:23)JohnnyBeGood_88 schrieb: Ich zahle schon sehr viel, daher habe ich das nicht vor und werde nicht darauf reagieren. Zu 1: Kurz vor der Trennung oder danach einen gutbezahlten Job hinzuschmeißen, wird in der Regel nicht so hingenommen. Das muss schon extrem gut begründet sein und meistens sind das dann gut dokumentierte gesundheitliche Probleme. Im ungünstigsten Fall wirst du einfach so gestellt, als ob du den Job noch hättest. Einkommensreduzierungen sind erst mal grundsätzlich dein Problem. Ein vorhandener Titel muss weiter bedient werden. Ein Abänderungsantrag bei Gericht dauert ewig und scheint hier wenig aussichtsreich. Zu 2: Da kannst du m. E. nichts machen. Entweder fängst du die Kinder auf oder du verweigerst dich eben. Den Schaden haben dann die Kids. So lange es keine gerichtliche Umgangsregelung gibt, bist du zu nichts verpflichtet und wenn doch, dann auch nur zu dem, was in der Vereinbarung steht. Ich persönlich bin bis zu einem gewissen Punkt auch der Meinung, dass es den Kindern nicht schadet, wenn es der Mutter gutgeht. Aber das eben auch unter der Maßgabe, das die Kinder davon profitieren. Letztlich entscheidet jeder Vater für sich selbst, wie er damit umgeht. Bei mir gab es mal einen Vorfall, wo die Ex meinte, ich müsste die Kids zwei Wochenenden hintereinander nehmen, was vorher so nicht besprochen war. Weil ich dort einen anderen Termin geplant hatte, der mir sehr wichtig war, habe ich mich verweigert. Daraufhin hat die Ex mich überall geblockt und den Kindern verboten, mit mir in Kontakt zu treten. Ich habe das ausgesessen. Fünf Wochen später waren die Kommunikationskanäle wieder frei und ich wurde daran erinnert, das dies ja auch "meine" Kinder wären. Danach haben wir wieder den üblichen Turnus aufgenommen. Für mich hat das funktioniert, dass muss in anderen Fällen aber nicht so sein. |