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Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU - Traurigeperson - 22-08-2025 Hallo zusammen, ich habe zu Beginn des Monats Post vom Amtsgericht bekommen. Es geht um ein vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des Kindesunterhalts. Laut Schreiben soll ich rückständigen Unterhalt für die Vergangenheit (etwas mehr als zwei Jahre rückwirkend) zahlen, und dann in Zukunft auch die Zahlungen anpassen. Gezahlt habe ich aber prinzipiell immer brav (100% vs 105%). Die Summe liegt bei über 1.000 €. Jetzt meine Frage: Lohnt es sich, hier einen Einwand einzulegen? Im Schreiben steht, dass man einen Einwand erheben kann, wenn man bereits Unterhalt gezahlt hat. Dazu müsste man dann erklären, in welchem Umfang man Unterhalt geleistet hat, wie weit man zur Unterhaltszahung bereit wäre? Meine Situation:
Würde es funktionieren, wenn ich sage "Einwand", "Habe bereits 100% gezahlt", "Geld muss genutzt werden für den täglichen Bedarf", "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter", "bin aber bereit die 105% mitzugehen". Was sagt ihr? Hat jemand Erfahrung mit diesem vereinfachten Verfahren? Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sich ein Einwand lohnt? Danke schon mal für eure Meinungen und Tipps! RE: Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU - p__ - 22-08-2025 Die wollten also immer 105% und du hast immer 100% gezahlt. Auskunft musst du sowieso alle zwei Jahre erteilen, wenn du danach gefragt wirst und wenn es jetzt wieder so weit wäre und du damit auf 105% kommst, bringt es nichts, sich gegen die 105% zu wehren. Allenfalls die Rückstände sind dann noch in Frage. Argumente wie "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter" sind jedoch wirkungslos. Der Vorteil ist, dass du im vereinfachten Verfahren keinen Anwalt brauchst, die Kosten also geringer sind. |