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Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen - Druckversion

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Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen - Helmute2000 - 11-07-2019

Hallo Zusammen,

es wurde ein Verfahren wegen Kindesunterhalt und Auskunft beim AG und OLG geführt. Beide Kinder zum Zeitpunkt der Klage noch minderjährig. 

Nun erfolgt die Abrechnung meiner Rechtsanwältin und sie fordert nun noch weiteres Honorar:
 
Sie wurden im Rahmen des Verfahrens wegen Auskunft über das
Einkommen und Vermögen ihrer unterhaltspflichtigen Kinder auf
Ihren Wunsch hin darüber beraten, inwiefern ab der Zeit der
Volljährigkeit ihres Sohnes das Vermögen für den Unterhalt
heranzuziehen ist. Sie wurden dabei von mir darüber unterrichtet,
dass ein Unterhaltsanspruch solange entfällt, solange der Unterhalt
aus dem Vermögensstamm bestritten werden kann.


Sie wollten dann noch darüber beraten werden, wie vorzugehen ist,
um die Unterhaltszahlungen mit Volljährigkeit einstellen zu können,
da ja ein Unterhaltstitel besteht. Wir haben Sie dann darüber in
Kenntnis gesetzt, dass der Unterhaltstitel durch die Volljährigkeit
nicht an Gültigkeit verliert, sondern weiterbesteht und weiter
vollstreckbar ist. 

Sie wurden dann darauf hingewiesen, dass sie das Recht haben, von ihrem Sohn die Herausgabe des Titels zu fordern, damit nicht zwangsvollstreckt werden kann. Dies haben Sie dann auch mit eigenem Schriftsatz getan.


Wir machen daher von unserem Recht Gebrauch die uns noch zustehenden
Anwaltsgebühren mit der Ihnen zustehenden Zahlung der Gegenseite zu verrechnen
und überweisen Ihnen den Restbetrag i.H.v. 186,24 € zu unserer Entlastung.


Ich habe dieser Rechtsanwältin in dem Gesamtkontext befragt s.o., kann man dagegen vorgehen? Ich muss nun noch eine neue Anwaltskanzlei beauftragen. Ist das Rechtens das sie hier Honorar für eine Leistung einfordert, welche ich überall im Internet nachlesen kann? Weiterhin ist das doch alles Bestandteil der Klage (Kindesunterhalt und Auskunft beim AG und OLG) gewesen?

Grüße,
H2000


RE: Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen - kay - 11-07-2019

Hallo,

naja, die ziehen das Geld einfach von dem ab was Dir zusteht. Selbst wenn das nicht o.k. ist, muesstest Du im Zweifelsfall klagen um es wiederzubekommen.


RE: Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen - IPAD3000 - 13-07-2019

Fair finde ich das nicht. Ich hatte mal einen Anwalt, der schickte mir eine „Rechnung für März“ mitten in der Scheidung. Da ich keinen Bock auf die für April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember, Januar, Februar (goto März) hatte, musste ich mir nen anderen suchen.


RE: Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen - Vater Morgana - 14-07-2019

Die Anwältinnen waren für mich auch bisher der totale Reinfall. Hab für eine "Rechtsberatung" von 60 Min, bei der sie eigentlich erstmal nur zugehört hat, 150 € gelassen, nur damit sie mir eine Woche später am Telefon klarmachen kann, dass sie eigentlich keinen Bock auf das Mandat hat. Ich rate euch, nur Anwälte zu nehmen, die idealistisch unterwegs sind. Das sind dann meist Berufseinsteiger, die leider kaum im Familienrecht anzutreffen sind, weil sie dort extrem schnell verschleißen.

Väterrechtsorientierte Anwälte braucht das Land!

Wir (als Väterbewegung) müssten eine eigene Kontaktliste mit Anwälten haben, die idealistisch motiviert sind und ihren Immunschutz gegen den Gynozentrismus bereits erkennbar unter Beweis gestellt haben. Ich meine, diese Schleimbeutel im Familienrecht leben praktisch ausschließlich von unserem sauer Verdienten, da sollten wir langsam mit einem gewissen Anspruch an die Mandatserteilung gehen. Wer sich der Gegenseite andient, wird boykottiert. Letzten Endes fahren wir doch meistens besser, wenn wir uns - dort, wo das noch geht - selbst vertreten.

VM


RE: Rechtsanwalt fordert weitere Beratungsleistungen - Arminius - 14-07-2019

(14-07-2019, 13:53)Vater Morgana schrieb: ...[...]..., die idealistisch motiviert sind und ihren Immunschutz gegen den Gynozentrismus bereits erkennbar unter Beweis gestellt haben.

Die findest Du im Strafrecht ! Da kommen dann so Sätze wie z.B....Die Staatsanwatschaft ist freundlich und bemüht ! Diese Ausführungen darf Sie gerne im Familienrecht anwenden...hier im Strafrecht...haben wir es mit echten Rechtsfragen zu tun.

Meistens haben die meisten Staatsanwälte dann schon kein Bock mehr...

Ich hoffe das viele wissen das Familienrechtler beschissen bezahlt werden. Die Leute die Chefarzt sind sind begrenzt. Dafür können Sie auch am wenigsten "Fehler" machen siehe "Fiktiv"....

Einen Krieg kannst Du nur führen wenn Du im A**** bist und nichts mehr zu verlieren hast. Allerdings wissen das auch die Richter...

Fiktiv die absolute Superwaffe im Familienrecht...