Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.738
» Neuestes Mitglied: wildfire
» Foren-Themen: 8.204
» Foren-Beiträge: 151.326
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 35 Minuten
» Antworten: 25
» Ansichten: 1.233
|
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 1 Stunde
» Antworten: 8
» Ansichten: 387
|
Mein (KI) Fazit nach alle...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 2 Stunden
» Antworten: 5
» Ansichten: 203
|
Unterhaltsverhandlung nah...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
Vor 7 Stunden
» Antworten: 216
» Ansichten: 267.491
|
Google Rezensionen zu JA/...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
Heute, 05:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 900
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Heute, 00:50
» Antworten: 66
» Ansichten: 9.530
|
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:52
» Antworten: 11
» Ansichten: 684
|
Wohnvorteil berechnen... ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
23-08-2025, 13:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 385
|
Neuer Knaller- Formulieru...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 23:33
» Antworten: 11
» Ansichten: 482
|
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 20:47
» Antworten: 20
» Ansichten: 1.217
|
|
|
Umgang - was muss KM mitgeben? |
Geschrieben von: BOB - 04-06-2019, 09:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Hallo zusammen, was muss mir die Ex alles mitgeben wenn ich die Kinder zu mir hole? Nach Recherchen im Internet heißt es Kleidung und Hygieneartikel. Was zählt alles zu Hygieneartikeln? Zahnbürsten, Windeln, etc? Ihre Anwältin ist der Ansicht das müsste sie mir nicht mitgeben. Gibt es hierzu vielleicht etwas im Gesetzestext?
|
|
|
Unterhalt gegeneinader aufrechnen? |
Geschrieben von: Marcus - 03-06-2019, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Hallo,
ich habe keinen vergleichbaren Fall gefunden, daher wollte ich mal hier fragen, ob jemand einschätzen kann, wie es sich in folgendem, von mir angestrebten Fall mit dem Unterhalt verhält. Nein, natürlich keine Rechtsberatung, wenn es konkret Probleme gibt, gehe ich natürlich zu einem Anwalt.
Meine drei Kinder leben bei der Mutter in dem Haus, dass uns, obwohl schon seit ein paar Jahren geschieden, immer noch gemeinsam gehört. Sie hat eine Beistandsschaft beantragt und bezieht UHV.
Ich bezahle im Rahmen meiner Möglichkeiten und vom Jugendamt so anerkannt und tituliert, 460€ Unterhalt an das JA. (Mangelfall) dabei werden mir 400€ die ich noch an Darlehen abbezahle angerechnet. Die Mutter bezahlt die andere Hälfte.
Nun möchte die Mutter schon seit einiger Zeit aus dem Haus raus, einem freihändigen Verkauf habe ich aber nicht zugestimmt. Seit kurzem sehe ich mich in der Lage das Haus zu übernehmen und die Mutter auszubezahlen. Das Verhältnis zur Mutter ist mehr als schwierig, die Kommunikation sehr gestört. Dennoch sind wir uns über den Kaufpreis der ideellen Hälfte einig und es wird wohl zu einer Übernahme kommen.
Mein Ältester (15) möchte dort wohnen bleiben, also in Zukunft bei mir.
Meine Frage nun: Ist es korrekt und möglich die Unterhaltsforderungen der beiden älteren Kinder, gegeneinander aufzurechnen? (Eines lebt dann bei mir, eines bei der Mutter),
so dass ich nur noch Barunterhalt für mein jüngstes Kind, dass ja ebenfalls mit der Mutter umzieht, bezahlen muss?
Was passiert mit der Beistandsschaft, wenn ich den vollen Unterhalt für mein jüngstes Kind voll bezahlen kann?
Grüße Marcus
|
|
|
Unterhaltschuldenhöhe bei Jugendamt erfragen. |
Geschrieben von: kevkev - 31-05-2019, 09:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
|
 |
Hallo,
Bin seit viellen Jahren geschieden (seit ca. 1993), das Kind lebte bei meiner Exfrau (ist mittlerweile erwachsen und hat selber Kinder). Dann eine grössere Zeit (mehrere Jahre) wegen meiner Arbeitslosigkeit, konnte ich den Unterhalt damals nicht zahlen. Ich vermute das Jugendamt hat für mich bezahlt.
Ich würde aber jetzt gerne wissen wieviel Geld ich dem Jugendamt schulde und wie kann ich es abbezahlen.
Wo und wie kann ich es erfragen?
Muss ich einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten? Oder kann ich selber ein Schreiben verfassen, oder persönlich nachfragen? Wo genau im Jugendamt kann man das erfahren?
Mit Hilfe meiner Exfrau kann ich nicht rechnen. Habe auch keinen kontakt mehr.
Über Hilfe würde ich mich freuen.
Grüsse
|
|
|
Umgang / Kind will nicht von seiner Mutter weg |
Geschrieben von: Memoriae - 26-05-2019, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
|
 |
Hallo zusammen,
ich war mit meiner Frau über drei Jahre verheiratet und lebe seit August letzten Jahres von ihr getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (er wird bald 2 1/2 Jahre), der uns im Wechsel sieht (er ist drei Tage bei meiner Frau, am vierten Tag ist die Übergabe, dann ist er drei Tage bei mir und am vierten Tag ist wieder die Rückübergabe, usw.).
Während meine Frau am Anfang unserer Beziehung für mich als die perfekte Partnerin schien, hat sich das nach unserem Zusammenziehen und unserer Hochzeit sehr schnell geändert und sie hat ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie hat mich jeden Tag (auch in Anwesenheit der Kinder - neben unserem gemeinsamen Sohn hat sie auch noch zwei weitere Söhne, 15 und 12 Jahre, aus zwei früheren Beziehungen) aufs übelste beleidigt, mich schikaniert und psychisch fertig gemacht. Wenn ihre Kinder sie genervt oder etwas von ihr geklaut haben, hat sie sie mit Kochlöffeln verschlagen, ihre Köpfe gegen die Wand geschlagen, sie beschimpft oder sie mit ihren Füßen so stark getreten, dass diese das Bewusstsein verloren haben. Ich bin immer dazwischen gegangen, sofern ich in der Nähe war, und habe so schlimmeres (als ob das nicht schon schlimm genug ist?!) verhindert. Dieser psychische Druck, den sie auf mich ausgewirkt hat, die (für mich enorme) Belastung was den Kindern passieren könnte, wenn ich nicht in der Nähe bin und die Tatsache, dass ich kurz nach unserer Ehe meinen Job verloren habe, haben mich in eine tiefe emotionale, psychische, als auch finanzielle Abhängigkeit gedrängt, aus der ich lange Zeit nicht herausgekommen bin.
Wie ich nach unserer Trennung von ihrer Mutter und ihren Ex-Freunden erfahren habe, hat sie schon viele weitere schlimme Dinge in ihrem Leben getan. Sie hat als Kind ihre Mutter und ihren Bruder verletzt, weshalb sie von ihren Eltern in eine Wohngruppe des Jugendamtes gesteckt wurde. Sie hat ihre Mitbewohner und Mitschüler beleidigt und angegriffen (einen Mitbewohner hat sie mit einem Aschenbecher eine Platzwunde am Kopf zugezogen), eine Schwangere Mitschülerin die Treppe heruntergestoßen, die daraufhin ihr ungeborenes Kind verlor (meine Frau wurde dafür nur zu Sozialstunden verurteilt...), ihrem ersten Ex-Freund hat sie eine Vase über den Kopf gezogen und ihrem zweiten Ex-Freund so lange mit einem Telefon auf den Kopf geschlagen, bis dieser ebenfalls eine Kopfverletzung erlitt. Hinzu kommen Anzeigen wegen Diebstahl, Hehlerei, Körperverletzung, etc., sowie ein Aufenthalt in einer Jugendarrestanstalt und einer Psychiatrie (zur Behandlung ihrer Borderlinestörung, an der sie wohl schon lange leidet und ihr extremes Verhalten erklärt).
Nach der Trennung gab es eine Gerichtsverhandlung, in der geklärt wurde / geklärt werden sollte, wie dem Umgang mit unserem Sohn (bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens) ablaufen soll. Dort wurde die oben genannte Umgangsregelung festgelegt und beschlossen, dass ich meinen Sohn zu meiner Frau bringen und von dort abholen soll / kann (Meine Frau ist selbstständig und arbeitet von Zuhause aus. Da sie angeblich viel zu tun hat und meinen Sohn nicht bei mir abholen kann, wir wohnen mittlerweile 220km entfernt voneinander, habe ich zugestimmt ihn zu ihr zu bringen und von dort zu holen. Hätte ich das nicht gemacht wäre, laut dem Richter, mein Sohn schon zu diesem Zeitpunkt meiner Frau zugesprochen worden und ich hätte ihn nur alle zwei Wochen am Wochenende gesehen). Meine Frau hat zugestimmt, dass sie die Hälfte der Benzinkosten übernimmt. Das hat sie aber lange Zeit nicht gemacht, so dass sie mir mittlerweile ca. 700 Euro Benzingeld schuldet. Nachdem ich nach Rücksprache mit meiner Frau bei unserem alten Kinderarzt war und dort die U7 machen ließ (ich habe bisher immer alle U's mit meinem Sohn gemacht, teilweise auch ohne die Anwesenheit meiner Frau), behauptete meine Frau ich hätte das U-Heft von ihr gestohlen (obwohl es seit jeher bei meinen Unterlagen war) und hat mir für sieben Wochen meinen Sohn vorenthalten! Erst nachdem ich ihr das U-Heft übergeben habe (irgendwann konnte ich nicht mehr und habe mich auf die Erpressung eingelassen), durfte ich meinen Sohn wieder sehen. Bei der dazu einberufenen Gerichtsverhandlung wurde entschieden, dass sie mir die Fahrtkosten (wir sind von der Zahlung der reinen Benzinkosten hin zu Fahrtkosten gekommen, die auch die Abnutzung des Autos miteinbeziehen) fortan im Vorraus zahlen muss und mir meinen Sohn nicht mehr vorenthalten darf.
Nun ist es so, dass sie mir die Fahrtkosten wieder nicht zahlt (ohne Angaben von Gründen, d.h. pro Fahrt, egal ob mir mein Sohn übergeben wird oder nicht, muss ich mindestens 46 Euro, meistens jedoch den vollen Betrag in Höhe von 92 Euro, zahlen) und mir auch meinen Sohn nicht regelmäßig übergibt. Sie stellt sich dabei aber sehr geschickt an und umgeht die Anweisung des Richters, in dem sie behauptet mein Sohn wolle nicht zu mir bzw. hätte Angst vor mir. So ist es bei einer der letzten Übergaben zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen meiner Mutter und meiner Frau gekommen (meine Eltern dürfen meinen Sohn ebenfalls bei meiner Frau abholen bzw. zu ihr zurückbringen und können mich dadurch unterstützen, wenn ich beim arbeiten bin und die Fahrt nicht selber übernehmen kann). Meine Frau kam mit meinem weinenden Sohn auf dem Arm aus ihrem Haus gelaufen, hat ohne Vorwarnung und ohne ein Wort zu sagen meine Mutter angegriffen und an der Hand stark verletzt und ihr gedroht, dass sie sie umhaut, wenn sie nicht geht. Bisher gab es nie Probleme bei den Übergaben und Lion hat auch noch nie dabei geweint, weshalb ich nicht auschließen möchte, dass meine Frau ihre Finger da mit drin hat. Nach dieser Aktion habe ich meinen Sohn für zwei Wochen nicht gesehen. Um ihren "guten" Willen zu zeigen, hat meine Frau zusammen mit dem Jugendamt eine sozialpädagogische Familienhilfe eingeschaltet, die uns seitdem bei den Übergaben unterstützt. Ist die sozialpädagogische Familienhilfe anwesend und kann uns bzw. mich aktiv bei der Übergabe unterstützen, klappt alles wunderbar. Mein Sohn ist zwar traurig, dass er weg von seiner Mama muss, freut sich aber mit zu seinem Papa zu gehen. Hat sie keine Zeit und ist deswegen auch nicht anwesend, klappt es vorne und hinten nicht. Mein Sohn freut sich zwar mich zu sehen, erkennt mich, spielt mit mir, kuschelt mich, etc., jedoch will er nicht von seiner Mutter weg. Das spielt meiner Frau natürlich direkt in die Karten (weshalb ich auch hier meine Zweifel daran habe, ob sie vielleicht nicht doch entsprechend auf meinen Sohn einwirkt). Sie deutet sein verhalten so, als wolle er nicht mit zu mir und bricht die Übergabe ab. Anstatt dass sie ihm zeigt und erklärt, dass mein Sohn auch bei mir Spaß haben kann (und natürlich auch hat), erzählt sie ihm nur wie toll es doch bei ihr ist und was er dort alles machen kann. Während ich beruhigend auf ihn einrede, wenn er bei mir ist und wieder zu seiner Mutter soll (ja, auch dann weint er und weigert sich zu meiner Frau zu gehen), macht sie das genaue Gegenteil und kommt damit ungestraft durch. Sie würde ihn mir ja übergeben, aber er will ja nicht und ein weinendes Kind soll man nicht von dem Elternteil wegreißen, bei dem es zur Zeit ist (diese Ansicht teilen auch das Jugendamt und die sozialpädagogische Familienhilfe).
So kommt es, dass ich meinen Sohn nun schon insgesamt 70 Tage weniger gesehen habe bzw. er bei mir war, als bei meiner Frau und das obwohl er zu gleichen Teilen bei meiner Frau und bei mir sein sollte. Deswegen bin ich auch ziemlich verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll. Jeder weitere Tag, an dem er bei meiner Frau ist, entfremdet sie ihn bzw. er sich von mir. Wie soll ich mich zukünftig verhalten? Was kann ich tun? Wie kann ich diese "Phase(?)" von ihm überwinden und ihn wieder an mich gewöhnen? Wenn er bei mir ist, ist alles wie immer / wie vorher. Wir haben viel Spaß zusammen, spielen zusammen, puzzeln, malen, hören Musik, ich lese ihm etwas vor, wir gehen spazieren, auf den Spielplatz und und und. Alles das was man mit einem Kind in seinem Alter macht / machen kann. Kaum ist er aber bei ihr, hat er das alles anscheinend wieder vergessen und weint, wenn er von seiner Mama weg soll.
Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, Hilfevorschläge und euren Rat!
|
|
|
Kindesunterhalt nach Hochzeit |
Geschrieben von: Dr. Storage - 22-05-2019, 12:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
|
 |
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren geschieden und zahle Kindesunterhalt an meine Ex für meine beiden Kinder, DT, Stufe 4.
Jetzt habe ich eine neue Partnerin und wir denken über eine Hochzeit nach. Dadurch wird mein Nettogehalt höher.
Wie verhält sich das mit dem Kindesunterhalt? Muss ich dann entsprechend mehr zahlen an die Ex, weil ich ja mehr Netto habe?
Und für den Fall der Fälle, ich bekomme mit der neuen Frau noch ein weiteres Kind. Auch hier wird das Netto nochmal höher. Werde ich dann wieder höher gestuft?
Entschuldigt meine doofe Fragen, aber ich niemand außer Euch, der mir vielleicht helfen könnte.
Viele Grüße
|
|
|
Brauche Einschaetzung |
Geschrieben von: peterpan - 15-05-2019, 15:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Hallo,
ich befinde mich derzeit im EU Ausland und habe auch einen sehr guten Job. Ich habe ein Kind in Deutschland und habe quasi niemals Unterhalt fuer das Kind bezahlt. Kindesmutter ist verheiratet und hat mit ihrem neuen Mann ein weiteres Kind.
Nun, mein Reisepass ist abgelaufen und ich habe einen neuen beantragt. Ich haette den eigentlich schon vor 2 Wochen bekommen sollen, habe ich aber nicht. Habe bei der Deutschen Botschaft angerufen und die meinten das die sich bei mir melden wuerden, aber auch das ist nicht passiert.
Ich weiss dass das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bezahlt hat, aber leider weiss ich nicht ob das immernoch der Fall ist. Ex hat mich niemals angezeigt und hat sie auch nicht vor. Im Gegenteil - sie will das ich das Kind zur Adoption freigebe (was ich auch vor habe).
Kann das Jugendamt eine Passsperre erwirken, obwohl die Ex mich nie angezeigt hat?
Liebe Gruesse
peterpan
|
|
|
|