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  my story – Trennung → Thema Unterhalt
Geschrieben von: dd-man - 01-05-2019, 18:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo Mitstreiter,

im Folgenden möchte ich gerne meinen Fall beschreiben. Ziel soll ein Erfahrungsaustausch und Hilfe für alle anderen da draußen sein – auch erhoffe ich mir für die Zukunft nützliche Hinweise von Euch. Ich habe in der Vergangenheit bedingt durch schlechte anwaltliche Beratung und Unwissenheit sowie Blauäugigkeit meinerseits zahlreiche strategische Fehler gemacht, was das Thema Unterhalt angeht. Ich versuche mich möglichst kurz und faktenbezogen zu halten, auch wenn das inzwischen relativ schwierig ist. Fangen wir mal von vorne an…

Anfang 2017: Trennung nach ein paar Jahren Ehe, aus der eine heute vierjährige Tochter hervorging - Nettogehalt damals 2500 Euro. Ich bin aus der gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen, danach berufliche Beförderung in eine leitende Position – Nettogehalt dann zunächst ca. 3200 Euro nebst Dienstwagen zur privaten Nutzung + Prämien. Gutgläubig wie ich bin, habe ich während der ersten Monate sämtliche Kosten der Madame übernommen, in der Hoffnung, dass sie dann die Füße still hält. Wir reden hier von ca. 1700 Euro. Irgendwann habe ich dann die Zahlungen eingestellt, da hier kein Danke oder irgendetwas in der Richtung kam. Als Belohnung habe ich zeitnah die Unterhaltsklage im Briefkasten vorgefunden.

Tituliert wurden per gerichtlich protokollierter Vereinbarung zunächst 315 Euro KU + Mehrbedarf 330 Euro (Kita) + TU in Höhe von 850 Euro. Exe hat sodann angekündigt demnächst wieder mehr zu verdienen (1400 netto – Teilzeit), worauf der TU dann auf 350 Euro reduziert wurde. 

Anfang 2018 habe ich dann die Scheidung eingereicht.

Erster Scheidungstermin dann schon im November 2018. Die Gegenseite hat noch kurz vor Fristablauf nachehelichen Unterhalt in den Verbund mit aufgenommen. Die Richterin stellte fest, dass die Exe serwohl wegen der Kinderbetreuung berechtigt ist, und zwar unbefristet. Ich könnte ja dann wenn die Tochter so 12 – 13 ist nochmal was dagegen unternehmen... Ende 2018 hatte ich dann keine Lust mehr auf leitende Position. Ich habe meinen Job gekündigt und einen anderen Job entsprechend meiner Qualifikation angenommen. Netto nur noch 1600 Euro nebst Dienstwagen zur privaten Nutzung. Die Gegenseite hat das dann auch gleich geschnallt und unterstellt mir Absicht – das Gericht möchte die Einkommensminderung sehr gerne nicht durchgehen lassen und möchte wohl fiktieren. Der gegnerische Anwalt wollte neu rechnen – seither immer wieder Terminverschiebungen aus diversen Gründen. Durch Umzug in eine billigere Wohnung, konnte ich den Unterhalt noch irgendwie stemmen, bis mir finanziell schlussendlich die Luft ausgegangen ist. Im April reichte es nur noch für 250 Euro. Ein paar Tage später flatterte schon die Vorpfändung bei meinem Arbeitgeber rein, der dann diesen Monat nach Pfändungstabelle unter Berücksichtigung 1 Unterhaltspflichtigen 350 Euro von meinem Gehalt einbehalten hat. Jetzt steht mir finanziell das Wasser bis zum Hals – im Prinzip kann ich für Mai keinerlei Unterhalt mehr überweisen – vielleicht noch ein paar Kröten?

Die Pfeife von Anwalt meldet sich nicht mehr – sendet wohl auch keine versprochenen Schreiben mehr raus. Vlt liegt es daran, dass ich die Zahlungen eingestellt habe? Oder ist ihm das einfach zu viel Theater für die paar Euro?

Wie könnte es Eurer Meinung nach weiter gehen? Mit dem Mai-Gehalt ist dann sicher auch der PfüB da. Selbstbehalt wird wohl so um die 1000 Euro festgelegt werden? Durch den Dienstwagen, der mit 500 Euro zu Buche schlägt, kann mich die Exe dann bis auf einen Auszahlungsbetrag von 500 Euro runter pfänden. Damit kann ich meine Miete aber nicht mal mehr bezahlen…

Viele Grüße!

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  Ab wann gilt der Selbstbehalt erwerbstätig
Geschrieben von: rockx - 30-04-2019, 09:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,

ich frage mich gerade ab wann man als erwerbstätig gilt. Für Unterhaltspflichtige gilt ja für nicht Erwerbstätige ein Selbstbehalt von 880 Euro für Erwerbstätige 1080 Euro. Nach meinen Recherchen gilt man doch schon bei einem Einkommen ab 1 Euro als Erwerbstätig.

Quelle Wikipedia:

Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.



Wenn es so ist hätte man bei Hartz4 plus Nebenjob 1080 Selbstbehalt? Oder gelten für Unterhaltspflichtige andere Gesetze? Das wäre interessant den das JA wird ja immer die 880 Euro ansetzen obwohl man geringfügig gearbeitet hat.

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  Umgangsrecht
Geschrieben von: saschi - 29-04-2019, 19:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hi Zusammen,
folgende Situation:
in der 2. Osterferienwoche sollte meine 12 jährige Tochter, wie mit der Mutter abgestimmt, zu mir.
Ein Urlaub nach Belgien mit Reiten und Adventureparc war auch schon gebucht.
Im Vorfeld habe ich mit meiner Tochter auch über die Weiterfahrt nach Paris gesprochen.

Beim einlesen in das Thema Paris, habe ich meiner Tochter dann besprochen, dass wir schauen
wie das alles mit dem Auto machbar ist, ob wir evtl. mit den öffentlichen fahren.... und wir schauen wie weit wir kommen...nicht das wir mehr stress als alles andere haben und das Sie später enttäuscht ist wenn es nicht klappt . Das habe ich schließlich noch nie gemacht.
Soweit so gut....

Die Mutter meinte dann allerdings nur, dass ich Sie wie immer nur verarschen würde... Versprechungen machen und nicht einhalten. Ihre Unzufriedenheit (oder was auch immer die Frau hat) äußert Sie dann auch sehr schnell, immer wieder auf einer emotionalen Ebene mit einer erniedrigen Gossensprache, wie z.B. Hu...sohn, Mi...geburt, deine Freundin ist ein Schl.../ Nut.. das alles vor meiner Tochter und Ihren 2 weiteren Kindern. Hinzu kommt, dass Sie vor den Kindern erzählt, wie viel Geld Sie im Monat zur Verfügung hat, weil Sie eben Mutter ist...   völlig daneben. Wer bleibt da ruhig?
Meine Reaktion nachdem ich echt lange ruhig geblieben bin: "Sie soll bitte an Ihrer Bildungsschraube drehen und nicht diese Ausdrucksweise vor den Kindern verwenden", "weniger TV schauen usw...." diese Richtung habe ich eingeschlagen, als Resultat.  -> dieser "Angriff" auf die Mutter wird dann so bewertet, dass ich die kleine nicht sehen darf, bzw. ich soll mich bei der Mutter entschuldigen, was ich früher getan hätte, aber mittlerweile nicht mehr einsehe, da es das Kind merken soll was da schief läuft...
Ich speise Sie mit Billigurlauben ab nur weil ich eine andere Sichtweise diesbezüglich habe und diese auch vertrete. Ich möchte doch einfach nur was mit Ihr unternehmen.
Lange Rede....
Meine Tochter wollte mit mir in den Urlaub aber es scheiterte dann an dem Perso, den die Ma mir plötzlich nicht mehr geben wollte.

Immer wieder muss ich mich fügen und wenn ich dann doch gewisse Dinge anspreche, dann gibt es Kindesentzug
oder es werden bizarre Regeln aufgestellt, welche allen, aber vor allem dem Kind schaden zufügen. Mutter u. Vater können sich noch so "bekriegen"... aber was bitte hat das mit dem Kind zu tun?!
Beispiel:
Entweder ich hole Sie um 15:00 Uhr (vor 2 Wochen war es noch 15:30 Uhr) zum Papawochende ab (abgemacht vor Jahren beim JA aus beruflichen Gründen 17 Uhr) oder das Papa-We fällt flach.
Ich habe Sie zum Sport angemeldet und bin auch regelmäßig über 2 Jahre 2x in der Woche mit Ihr hin gefahren. Aufgrund einer Auseinandersetzung mit der Mutter, durfte Sie leider nicht mehr zum Sport.
Solche und viele ähnliche Beispiele, zu Lasten des Kindes, kann ich leider hervor bringen.

Seit Oktober letzten Jahres bekomme ich übrigens auch keine Wechselkleidung mehr für die Wochenenden mit... Das JA meinte nur: ich soll der deeskalierende Part sein
und ihr Klamotten kaufen. Habe ich dann auch gemacht...alles ok. 
Allerdings macht das alles keinen Spaß mehr, wenn immer wieder solche Aktionen von der Mutter kommen und man immer wieder devot sein muss.

Leider bin ich nicht in einer Rechtschutz, was die Sache jetzt wohl finanziell erleichtern würde. Der gang zum Anwalt bleibt mir wohl nicht erspart auch wenn das
ein schlechtes Licht auf alle wirft. Selbst wenn ich meine Tochter (und davon gehe ich aus) danach sehen darf wird Sie wohl mitbekommen, dass ich Sie nur über diesen
Weg sehen darf.

Mein erster Schritt war ein Telefonat mit dem Jugendamt. Das Jugendamt hat einen Termin für nächste Woche vereinbart, welcher dann leider von der Mutter abgesagt wurde.
Sie meint, dass wir alles vor Gericht klären sollten, da meine Tochter plötzlich nicht mehr zu mir will und das vor Gericht auch Aussagen soll. Ich bekomme leider auch keine Antwort mehr von meiner Tochter wenn ich ihr per whats app schreibe.
Meiner Meinung sucht die Mutter nach jeder noch so kleinen Gelegenheit um mich vor dem Kind schlecht zu machen. Dramatisiert/überbewertet jeden noch so kleinsten Fehler von mir vor unserer Tochter extrem. Will Sie so von Ihren Fehlern ablenken? Wenn ich gehässig wäre, könnte ich auch ne gaaanze Menge über die Ma vor dem Kind erzählen... habe ich aber nie gemacht und habe es auch nicht vor.
Sie nutzt diese Machtposition über dem Kind echt aus.
Am liebsten würde ich keinen Unterhalt mehr zahlen... nur leider hat der Umgang nichts mit dem Unterhalt zu tun bzw. ich kann es nicht eigenmächtig in die Wege leiten. Wenn es um finanzielle Belange geht kann das JA sofort einschreiten... bei meinen Sorgen leider nicht... aber das Thema wird hier wohl bekannt sein.

Das kommende We wäre wieder mein reguläres Vater-We. Soll ich hinfahren? Müsste mich wieder beschimpfen lassen bzw. bekomme eine Mega Abfuhr und kann meine Tochter nicht sehen. Muss ich wohl durch und drüber stehen...
Ihr Mann bellt ja auch immer gleich los, so dass ich mich echt wieder zusammenreißen muss.

Das war das Wesentliche... könnte noch ne Menge schreiben....

Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus

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  Eure Meinung
Geschrieben von: Bitas - 29-04-2019, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

in einem anderem Forum wird folgender Fall Diskutiert.

Mann hat mit Filipina 3 Kinder, zwischen 1 und 3 Jahre.
Sie sind nicht verheiratet
Er hat auf das Sorgerecht verzichtet
Sie leben in Deutschland
Ein Kind hat nur deutschen Kinderreisepass, die anderen beiden philippinischen und deutschen Reisepass.

Die Frau ist unauffindbar, mit den Kindern, abgehauen.
Sie droht zurück in ihr Heimatland zu gehen, mit den Kids.

Hat der Mann irgendeine Chance die Frau davon abzuhalten?
Wenn ja, wie?


Danke und Gruß
Bitas

PS. Ich sehe keine Rechtsgrundlage was dafür spricht sie aufhalten zu können.

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  Dokumentenfälschung
Geschrieben von: Olivier - 29-04-2019, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Nochmal in die Runde,

Die Mutter meines Sohnes hatte damals meine Unterschrift gefälscht und so meinen Sohn nach Deutschland umgemeldet.
Nach etlichen Prozessen wegen Umgangsverweigerung und bis zum OG blieb mein Sohn leider bei der Mutter.

Vor 6 Monaten bekam ich dann nach viel Nachfragen und recherchieren ein Dokument meiner Stadt ausgehändigt, wovon ich vorher nicht wusste, dass die Mutter dort eine Ummeldung meines Sohnes machte und somit eine internationale Kindesentführung tätigte.

Dies aber wurde vom LG und OG. nicht berücksichtigt und auch nicht zur Kenntnis genommen.

Nach Anzeige der Polizei wegen Dokumentenfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft einfach das Verfahren eingestellt.
Antwort vorige Woche.

Da ich nicht aufgebe, habe ich privat eine Person offiziell beauftragt, die Unterschrift zu analysieren.

Soeben bekam ich die Antwort schriftlich, dass diese Unterschrift zu 100% nicht meine ist und somit auch klar ist, dass die Mutter Dokumentenfälschung und Kindesentführung begangen hat.

Ich werde nun der Staatsanwaltschaft bei uns zurückschreiben mit der Bestätigung der Dokumentenfälschung.

Ich hoffe die werden nun doch mal wach und servieren mich nicht wieder einfach ab.

Meine Frage ist wie ich am besten vorgehe mit dem Ziel nach 3 Jahren meinen Sohn wieder zurück in mein Land und bei mir zu bekommen??

Mal Abgesehen von den Anzeigen:
1: Dokumentenfälschung
2: Internationale Kindesentführung
3: Sozialbetrug
4: Finanzieller Schäden
5: Seelischer Schäden

Solchen Verbrechen muss das Handwerk gelegt werden.

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  P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
Geschrieben von: Arminius - 28-04-2019, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (53)

Moin zusammen,

die Finanzdirektion hat sich wegen zu hoher Kosten aus meinem Konto verabschiedet so das ich als Gläubiger nur noch die Kanzlei meiner geliebten EX-Freundin habe.

Haben innerhalb von 5 Jahren immer nur 1 bis höchstens 6 Euro kassiert...wenn ich das Geld vergessen habe. Habe die Finazdirektion angerufen und mich f. die verabschiedung aus meinem Konto bedankt. Da bekam ich den Hinweis auf die Kosten.

Was wird passieren wenn ich jeden Monat "etwas" Geld auf dem Konto lasse...kann ich damit den allgemeinen Arbeitsaufwand der Kanzlei die unbedingt an mein Geld wollten erhöhen ?

Eigentlich müsste der laufende Unterhalt ja vorrang haben. Müsste das nicht mit dem laufenden Unterhalt verrechnet werden?

Lg
A.

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  Ehevertrag Grundstückskauf
Geschrieben von: Axel234 - 28-04-2019, 18:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (148)

Hallo, ich bin neu auf dem Gebiet, bin verheiratet keine Kinder. Möchte Grundstück kaufen und später ein Haus darauf bauen auf meinen Namen da ich alles zahle. 
Welche Möglichkeiten gibt es mich abzusichern wenn es zu einer Scheidung kommt, das die jetzige Ehepartnerin nichts kriegt? 
Ich höre immer was vom Ehevertrag trifft es hier auch zu und wie läuft es ab? Was ist die billigste Methode mich abzusichern? Danke im Vorraus für die Antworten.

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  Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin und Jagd auf Vater
Geschrieben von: Alles-durch - 27-04-2019, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich hatte vor einigen Monaten eine Gerichtsverhandlung bei der es zur Befragung des Kindes kam. Die Richterin hat das Protokoll der Verhandlung sowie das der Kindesbefragung schwer frisiert. Natürlich zu Gunsten der Mutter und zu meinen ungunsten.

Ich hatte dazu eine ausführliche Stellungnahme zur Protokollverbesserung geschrieben. Bspw. wurden die Beschwerden des Kindes bezüglich einer übermässigen Betreuung im Kindergarten komplett unter den Tisch fallen gelassen. Ebenfalls die umfangreichen Erpressungen der Helferindustrie und der Mutter, damit ich diese entlaste, einfach unter den Teppich gekehrt. 

Die Protokollergänzung wurden abgewiesen mit der Begründung, dass die Richterin nur das wesentliche Protokolieren müsse und kein Wortprotokoll machen bräuchte. Dreiste Frechheit!

Ein Bekannter hat mir genau die selbe Story erzählt. Auch dort schwört das Kind, dass es dem Richter bspw. gesagt hätte, dass es zum Vater wolle. Im Protokoll der Kindesbefragung steht etwas ganz anderes drin. Der Junge hat geheult und meinte, dass der Richter lügen würde, was ich dem glaube.

Mir werden von dieser Richterin standartmäßig die vollen Kosten der Verfahren aufgedrückt, was dann vom OLG zurück gedreht werden muss. Das ist dieser Richterin aber sch... egal. Die beschließt einfach ihre feministischen Vorstellungen.

Ich hatte mich bereits wegen der Richterin beim Gerichtspräsidenten beschwert. Als Ergebnis wurde mir sozusagen mitgeteilt, dass bei so vielen Verfahrensbeteiligten, dass garnicht sein könnte. Ich sozusagen ein Verschwöhrungstheoretiker sei. 

Leider sucht sich die Richterin ihre Diensteister nach freiem ermessen aus und da haben natürlich nur diejenigen eine Chance, die bei diesen dreckigen Spielchen mit machen. Was ich dem dann auch geschrieben habe (natürlich in rhetorisch netter Form)

Ich hatte noch ein weiteres Verfahren bei Gericht. Es ging darum, dass die Mutter keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, als das Kind noch bei mir lebte. Das Verfahren hat im Stadium der Auskunftsklage jahrelang vor sich hin gedümpelt. Der Anwalt hatte keinen Bock, obwohl ich den mehrfach gebeten habe den Sachstand anzufragen. 

Da der (leider) voll bezahlt war und ich andere Themen hatte, habe ich den für das Unterhaltsverfahren nicht gewechselt.

Als letztes hat das Gericht vorgeschlagen sich beim Güterichter zu einigen. Mein Anwalt hat darauf hin geschrieben, dass die Mutter erstmal offen legen soll. Das war vor 1 Jahr. 

Kurz danach habe ich den Anwalt für das Sorgerechtsverfahren gewechselt. Das Unterhaltsverfahren sollte der alte Anwalt aber weiter führen. Schließlich war er bezahlt.

Der alte Anwalt hat unter der Sorgerechtsnummer dann mitgeteilt, dass er mich nicht mehr vertritt. Zum Unterhaltsverfahren hat der nichts gesagt. Das war aber allgemein formuliert. Im Betreff das Sorgerechtsaktenzeichen und dann ich vertrete Herrn ..... nicht mehr.

Mein alter Anwalt hat das Gericht jetzt vor drei Wochen, also nach rd. einem Jahr, aufgefordert der Unterhaltssache einen Fortgang zu geben. Gerichtliche Antwort: Das Verfahren sei nach Aktenordnung abgetragen worden, nachdem der Antragssteller nicht mehr betrieben hat und nicht mehr betreibt. 

Ich bin geschockt! Schließlich war das letzte Schreiben die Aufforderung, dass das Gericht die Offenlage durch die Exe beschließen möge.

Der Anwalt will das Gericht auffordern das Verfahren wieder zu eröffnen. Hat der seit 1 Woche aber auch nicht gemacht.

Was mache ich den jetzt. 
Verklage ich den alten Anwalt auf Schadenersatz?

Soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterinn einreichen wegen dem Protokoll und der Abtragung? Ich würde herzlich gern Dampf gegen die Richterin ablassen. Positives habe ich von dieser Feministin sowieso nicht zu erwarten. Mir würde es aber besser gehen der (smart) zu sagen, was ich von der halte.

Ich bin mal wieder ordentlich sauer gefahren, während der Umgangspfleger mir um die Ecke kommt, dass ich im Interesse des Kindes Wochenend- und Ferienumgänge machen soll. Ich bin aber mit dem Kinderthema soweit durch und 1mal die Woche (sofern ich Zeit habe) reicht mir. Meiner Tochter geht es soweit auch ganz gut und die Bindung zu mir ist hervorragend.

Irgendwie rieche ich, dass der Umgangspfleger mich an die Leine nehmen will. Wir haben seit 3 Jahren eine Umgangsregelung für Wochenendumgänge und hälftige Ferien, die noch nie gelebt wurde. Den Umgang findet seit 2 Jahren von Dienstag auf Mittwoch statt. Beschliessen wollte die Richterin das aber nicht. Ich soll in die Wochenend- und Ferienregelung gedrängt werden, wofür extra ein Umgangspfleger für die Mutter bestellt wurde. Die benötigt nämlich Entlastung. 

Vermutlich wird der Umgangspfleger ab Sommer verstärkt Druck aufbauen, weil das Kind in die Schule und den Hort kommt. Da wird dann irgend etwas vorgeschoben warum der Umgang an den Werktagen nicht mehr möglich ist.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Umgangspfleger, der ohne Begrenzung der Dauer beschlossen wurde und für Umgangsflexibilität sorgen soll. Die Bestellung ist also Verfassungswidrig. Der Umgangspfleger versucht die Wochenend- und Ferienumgänge wieder durch zu setzen. 

Es gibt zwischenzeitlich einige Urteile bei denen Väter zu Ordnungsgeldern verurteilt wurden, weil die sich an die Umgangsregelung nicht halten. Das ist ein neues Foltermittel, um die Mütter zu entlasten. Mein Bekannter berichtet davon, dass er mit diesem Foltermittel aktuell belastet wird.

Ohne Sorgerecht sehe ich mich nicht in der Verantwortung irgendwelche Kompromisse in meinem Leben zu machen. Auch wenn meine Ex keinen Bock auf Kinderbetreuung hat und lieber Zeit mit ihrem neuen Stech.... die Wochenenden / Ferien verbringen würde.

Ich hatte schon überlegt die Kommunikation zum Umgangspfleger einzustellen und die Umgänge direkt mit meiner Tochter aus zu machen. Letztlich finden diese von Dienstag auf Mittwoch statt und wenn diese ausfallen, dann sage ich der das halt. Die Kommunikation ist aber erschwert. Dem Kind werden Telefonate verboten und ich soll mich grundsätzlich mit allem an den Umgangspfleger wenden. Dreckiges spiel, um die Mutter zu schützen. Der Umgangspfleger ist ja ein "neutraler" Dritter.  

Nach 3 Monaten Umgangsabbruch, habe ich den Kontakt zu meiner Tochter vor 4 Wochen wieder aufgenommen.
Ich möchte diesmal keine Fehler machen und mich nicht wieder in die Ecke drängen lassen. Ich habe aber das Gefühl, dass die Jagdsaison auf mich gerade wieder eröffnet wird.

Ich habe also 3 Themen
1. Abtragung des Unterhaltsverfahrens 
2. Beschwerde gegen die Richterin, um der zu zeigen. "Ich lass mir von Dir nichts gefallen"
3. Umgangszwang an Wochenenden / Ferien

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  Festnahme wegen Missbrauchsvorwurf
Geschrieben von: Aufstieg - 26-04-2019, 22:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (90)

Hallo,

ich habe gerade folgendes erlebt. Ich war mit meinem kleinen Sohn hinten im Bus. Es handelt sich um einen Transporter ohne Fenster hinten mit einem Bett.
Wir haben dort auf Mama gewartet, die um die Ecke arbeitet. Da kam die Polizei und hat mir sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Ich wurde vom Kind getrennt und denn in die Wache gebracht. Dort wurde ich von der Kripo verhört. Stundenlang in eine Zelle eingesperrt. Erkennungsdienstlich behandelt. 
Mama musste den Kleinen auf der Wache abholen. 

Ich wollte das nur mal loswerden, das war so die Story in Kürze. Muss mich erst mal beruhigen.

Gruss Euch

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  Demo der VAFK Köln
Geschrieben von: Olivier - 25-04-2019, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

https://www.vafk-koeln.de/demo.html


DEMO


Bundesweite DEMO: Allen Kindern beide Eltern
Samstag, 1. Juni 2019 13:00 Uhr - 18:00 Uhr


Ort : Köln Hbf/Dom, Trankgasse 11, 50667 Köln

Werde da sein und aufmischen, hoffe dass genug Reporter da sind und endlich mal ein Magazin, oder Sender den Mut hat öffentlich zu zeigen was Männer für Rechte in Deutschland haben.

Kommen, kommen, kommen,

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Ich bin ein Mann und stelle mich mit Namen und Gesicht dem Familienirrsinn, brauche mich nicht zu verstecken vor den Kindesentführern.

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