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  Pfändungen III Teil
Geschrieben von: fragender - 05-07-2019, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (65)

Vorab an die Admins. Bitte NICHT diesen Eintrag an den anderen von mir erstellten (Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen) hängen, da es um mehrere Personen / Pfändungen geht und dies sonst für alle unübersichtlich wird. Danke.[url=https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12111][/url]

Ich versuche alles so klar wie möglich zu dokumentieren ;-)

Letztes Jahr bekam ich eine Pfändung meiner Tochter [minderjährig] (von Mutti durch Anwalt) auf mein Konto und bei meinem Arbeitgeber.
Anwalt hat bisher kein Geld von Bank erhalten, da Bank daraufhin Konto gekündigt hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein P-Konto und es war auf dem Auskehrkonto ein kleiner Betrag verfügbar. Diesen hat Anwalt NICHT eingezogen sondern ausschließlich das Geld vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Die Lohnpfändung erstreckte sich von über ~2300€ und einem Zeitrahmen von Dezember - April.
Da Ich Theater mit dem Vollstreckungsgericht hatte / habe, ist das Ausgleichskonto auf ~2000€ angewachsen.

Da durch meinen Arbeitgeber die Pfändung im Grunde erledigt ist frage ich mich, ob und falls ja wen ich anschreiben muss (Anwalt der gepfändet hat, Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht)

Nun habe ich von meiner ehemaligen Bank erfahren, dass diese die ~2000€ von dem Überschusskonto exakt diesen Anwalt das Geld "Auskehren" will.
Hier nun die weitere Frage: Hat nicht der Gläubiger die Pflicht bei den angegangenen Stellen (Bank & Arbeitgeber) dies als erledigt zu melden?

Ferner habe ich von niemanden etwas schriftlich bekommen, dass der Fall erledigt ist; einzig die Gehaltsabrechnungen liegen mir vor.

Ich bedanke mich wie immer für eure kompetente Unterstützung.

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  Ich ziehe meinem Kind hinterher
Geschrieben von: Friedel - 05-07-2019, 02:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo und lieben Gruss an alle

Ich habe mich entschieden meiner Tochter hinterher zu ziehen. Ihre Mutter und  ich haben uns vor sieben Jahren getrennt. Vor einanhalb Jahren sind sie weggezogen. Sie ewohnt 250km entfernt mit Ihrer Mutter und deren neuen Lebenspartner.
Das Verhaeltnis der Mutter und mir ist sehr gut und es gibt keine Schwerigkeiten.

WIr haben und entschieden, ein 50/50 Betreuungsmodell zu versuchen. Mit Absprache unserer Tochter natuerlich.

Das einzige was mir Bauchscmerzen bereitet ist, das ich  dort kein Schwein kenne. Es ist ein 11000 Seelenkaff, ohne es boese zu meinen. Ich komme aus einer 120000 Personenstadt, ,und lebe auch erst seit 10 Jahren hier. Jetzt wo alles sitzt und ich mir einen guten und festen Freundes und Bekanntenkreis aufgebaut habe ziehe ich wieder weg.
Also meine ENtscheidung steht, daran wird sich nichts aendern.

Ich wuerde gerne erfahren, ob es hier Leute gibt, die so etwas auch gemacht haben.
Und bitte keine Tips zur Freizietgestaltung:-)

Danke
Friedel

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  Anwaltsmandat - einschränken oder ganz beenden?
Geschrieben von: Maestro - 03-07-2019, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

Scheidung ist durch. Kindesangelegenheiten und Nachehelicher Unterhalt soweit geeinigt.

Wofür könnte man den Familienrechtsanwalt noch benötigen?

Was meint Ihr:

Ist es klug das Mandat sozusagen vorsorglich noch weiter aufrecht zu erhalten (falls die Gegenseite wieder mit irgendwas um die Ecke kommt) oder einschränken (nur auf bestimmte Themen Handlungsbefugnisse erteilen) oder beenden (und bei Bedarf neu aufnehmen)?

Sofern die Ex keine neuen Streitthemen oder Forderungen aufrollt, fällt mir nur ein Thema ein, bei welchem die Anwälte wieder eine Rolle spielen könnten:
Veränderung/Abänderung oder Beendigung des nachehelichen Unterhalts.

Grüße Cool

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  Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter
Geschrieben von: tony30 - 30-06-2019, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (268)

Kurzfassung:
- Sie, Ausländerin, Nicht-EU (aufgewachsen im Ort mit ghettoähnlichen Zuständen)
- Geheiratet im XX letzten Jahres.
- Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse
- Ich Deutscher, selbständig von zu Hause & Elterngeld bekommend.
- Geburt des Kindes XX 2019.
- Regelmäßige Streitereien seit diesem Jahr.
- Wir hatten ein starkes Streitgespräch (Gründe etc. gerne per PN) - sie fühlte sich bedroht, flüchtete auf die Straße, mit Kind. Rief Polizei.
- Polizei gab mir zehn Tage Kontaktverbot und Platzverweis.

Die Frage ist jetzt natürlich wie es weitergeht?

Sie hatte mir sowieso schon vor dem Streit am Morgen erwähnt: Entweder zieht sie mit dem Kind in die Heimat zurück oder sie will mit dem Kind ausziehen oder wenn ich mir eine Wohnung suche: gegebenenfalls natürlich in der Wohnung bleiben.

Die Gefahr steht natürlich immer im Raum, dass sie ein sechsmonatiges Kontaktverbot und Wohnungszuweisung erwirkt.

Wir leben im Umkreis XX Grosstadt, so einfach eine Wohnung für sie oder mich zu finden wird da auch nicht so einfach sein, wir haben beide keinerlei Verwandte oder Freunde in der Gegend.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Was würdet ihr mir da in der Situation raten? Recherche ergab erst mal, dass ich auf keinen Fall ausziehen soll, und auch auf keinen Fall erlauben soll, dass sie mit den mit der Tochter auszieht und natürlich auch keine Pässe für die kleine mache - damit Sie nicht ins Ausland abhauen kann. 

An meine persönlichen finanziellen Dinge (EC Karte, Unterlagen, usw.) kann ich wegen Platzverweis nicht.

Ich persönlich würde ihr anbieten, dass sie zumindest für sich in eine Ferienwohnung oder Gästezimmer vorrüber zieht, welche ich dann für sie bezahlen würde, zumindest vorübergehend.

Sie hatte bis vor dieser Eskalation einen Nebenjob innegehabt, ich bin selbst selbstständig arbeite von zu Hause in dem Büro und bekomme Elterngeld.

Auch mit großem Vermögen von meiner Seite aus, wäre natürlich es nicht möglich, hier auf Hartz IV oder Ähnliches zu machen..

Aktuell befinde ich mich bei den XXX XXX km entfernt, natürlich von meiner Seite noch kein Anwalt oder Jugendamt noch nicht eingeschaltet oder kontaktiert.

Sie hat in den letzten Tagen auch nur einen Kontaktversuch mit mir gemacht, und nach einer Bestellung für Kindernahrung gefragt. Kein Kontakt sonstiges, auch natürlich nicht von mir - und auch keine Dritten eingeschaltet, wie es im Zettel vom Standgericht steht.



Ich persönlich sehe im Prinzip im Moment nur zwei Lösungen:

  • Ich suche mir langfristig eine kleine Wohnung für mich in der Nähe, und sie bleibt mit dem Kind in der größeren Wohnung (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, usw..),
oder
  • ich lasse es zu, dass sie mit dem Kind in ihre Heimat zurück fliegt. Natürlich mit großer Voraussicht das Kind nie mehr bis zur Pubertät irgendwie zu sehen. Keine Wohnung, kein FrauenUnterhalt, nur Unterhalt fürs Kind, "Irgendwann mal Scheidung" > Kind wächst im Dritte-Welt-Land Ort auf. Wirklich. Ich war da. ...

Ich gehe auch stark davon aus, dass diese Eskalation seit Wochen und Monaten orchestriert ist, und auf einen Ausrutscher nur gewartet wurde. Entsprechende feminazi Ratschläge hat sie sich sicher schon lange davor, wenn nicht jetzt, eingeholt.


Weitere Fragen:
wenn sie in ein Frauenhaus geht, würde ihr da geholfen werden eine Wohnung für sie zu finden?

Was könnte ich ihr ansonsten anbieten, um auf der einen Seite die Situation für mich und die Tochter gut zu stellen?


- PC & Login Passwörter habe ich schon alle gesperrt
- EC Karte hat sie - kann jedoch ohne sich nicht was zu essen kaufen - da sie kein Konto mit Bargeld hat

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  Diskussion zu: Segel streichen oder Segel setzen...
Geschrieben von: p__ - 25-06-2019, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Von https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid197490

Was hat sie angezeigt? Beleidigung? Wenn sie schon eingestellt ist, begrabe das Thema, abgehakt.
Wie ist der Status der wichtigen Dinge, betreust du noch die Kinder zu 40%? Die sind doch sicher auch nicht mehr weit von der Selbständigkeit entfernt, dann löst sich sowieso alles auf. Auch den Kontakt zu den Eltern gestalten sie sicher schon selbst. Es gibt da auch nicht mehr viel auf der Elternebene zu besprechen.

Wo siehst du noch Handlungsbedarf?

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  Titel Schulden Denkfehler
Geschrieben von: Arminius - 19-06-2019, 19:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Habe ich ein Denkfehler ?

Man tituliert den mindestunterhalt bis zum 18. Lebensjahr. Zahlt nie oder kaum ! Keine Zinsen u.s.w . Später (nach dem 18. Lebensjahr) versucht das Bafög, Sozial oder Arbeitsamt an Zahlungen f. das Kind zu kommen.

Hat man duch die "Schulden" nicht einen Mehrwert ? Man ist zum 18 Lebensjahr des Kindes soweit verschuldet das die anderen doch gar kein Geld bekommen...also auch kein neuer Titel, normaler Pfändungsfreibetrag u.s.w

Hat jemand Erfahrung...

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  Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
Geschrieben von: MasterOfDesaster - 19-06-2019, 13:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hi,

wie im separatem Thread angekündigt habe ich ein paar Fragen zur Berechnung des Unterhalts. Und hoffe, dass man mich hier ein wenig unterstützen kann.
Es geht hierbei um das was "kann ich jetzt tun, worauf muss ich achten" und nicht um, was ich in Zukunft machen soll.

Noch wohne ich zu Hause im gemeinsamem Mietobjekt und habe noch etwas Zeit um mich zu sortieren. Sobald ich ausziehe wird die Holde zum Amt gehen (müssen). Ausserdem wird sie ihren alleinigen Kredit nicht bedienen können und deshalb wohl in die Inso gehen.

WICHTIG Grundstimmung ist. Mindestunterhalt soll an alle Kinder gezahlt werden aber kein Trennungsunterhalt.

Aktuell bin ich in SK III und habe auf meinem Lohnzettel ca 3000,- ausgezahlter Betrag abzüglich Auto (3200,- ohne Auto).
Man muss dazu sagen, dass ich 1% versteuere aber eigentlich fast nichts privat fahre. Die Firma hat die Vorgabe immer 1% zu versteuern und ich konnte kein  Fahrtenbuch führen. Friss oder stirb also. 
1) Wird das Auto angerechnet oder wie bei einem aktuellen Kredit abgezogen? Denn es bestand ja bereits während der Ehe.
1.1) Evtl. stelle ich in Zukunft auf ein privates Auto und 0,30 Abrechnung um. Das wird einem auch nicht angerechnet?
2) Ich gehöre zu einer Abteilung die eig. 100 km von mir entfernt ansässig ist. Kann ich das geltend machen falls das Auto nicht abgezogen wird?

Mein 1. Kind wohnt ca 600 km von hier und meine noch Frau wollte irgendwan nicht mehr dass ich ihn sehe. Ich tat es deshalb auch 5 Jahr nicht, daran war aber auch seine Mutter schuld.
3) Wie sind die Chancen für die Zukunft zu sagen, ich möchte ihn sehen und die Kosten dafür anzurechnen?

4) Der laufende gemeinsame Kredit von 440,- wird von mir weiter bedient und ich werde ihn zur UH Berechnung einfach abziehen (=bereinigen)?

5) Das gemeinsame Mietobjekt kostet 700 Kalt. Wenn ich das weiterhin bediene, dann dürfe ich den Betrag von der Berechnung abziehen (=bereinigen)?
5.1) Evtl. mache ich das bis mein Titel steht und danach muss ich schauen ob ichs mir leisten kann?!?
6) An die Hartz Profies. Wie sieht es aus sicht meiner Frau aus. Wenn ich ausziehe und nicht die Miete alleinig noch zur Hälfte bezahlen kann, kann sie dann die Miete für 6 Monate vom Amt bekommen? Klar ist das Haus zu groß aber sie will eine Untermieterin finden. Dafür ist sicher genug Platz und das könnte den Fehlbetrag zum Geld vom Amt evtl. auffüllen. Ich frage nur nach euerer Erfahrung um zu sehen ob es für mich überhaupt Sinn macht mich irgendwie dafür einzusetzen damit das Haus den Kindern bleibt. Wenn sie da sowieso raus muss da > 57m² dann müssen die Kinder wohl damit leben lernen.

Jetzt noch mein wichtigster Punkt

7) Wie gehe ich mit dem Problem um, jetzt SK3 zu haben und ab 1.1.2020 SK4 oder SK1. Das sind 300 Euro unterschied. Welche Fallen gibt es? Ich möchte keinen Titel auf den aktuellen Netto, wenn ich bis zum bitteren Ende in SK 1 verweilen werde.
Ich habe irgendwo gelesen, dass vom SK1 Netto gerechnet wird. Ist das so? Befristete Titel soll es ja nicht mehr geben.

Also nochmal Es geht darum meine 3000,- oder 3200,- auf unter 1900,- bringen und mehr nicht. An die Wand fahren kann ich Alles auch später.
Kind 1 14 Jahre (ohne Ehe, wohnt 600 km entfernt) Zahle Unterhalt seit 2009
Kind 2 6 Jahre (aus akt. Ehe)
Kind 1 1 Jahr (aus akt. Ehe)

Vielen dank schonmal

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  Aufenthaltsermittlung, was ist zu beachten?
Geschrieben von: VivaAsia - 18-06-2019, 07:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo in die Runde,

da ich nach laengerer Zeit im Ausland 3 Jahre mal wieder die Familien besuchen will, wollte ich mich mal kurz informieren, wie eine Aufenthaltsermittlung ablaeuft und was ich dabei beachten sollte.

Zur Situation: Als ich ausgereist bin habe ich dem Gericht und der Mutter des Kindes meine damalige Adresse in dem asiatischen Land gegeben, jedoch nie Post erhalten. Nach 1 Jahr bin ich dann mehrfach in dem Land umgezogen. Die gesamte Geschichte findet sich hier.

Da ich nur ca. 200 Euro jeden Monat an Unterhalt bezahle, gehe ich davon aus, dass man mich in Deutschland sucht. Ich gehe aber davon aus, dass eine Aufenthaltermittlung zwar stoerend (Zeitverschwendung da man mich immer ueber google finden koennte) es aber nicht wirklich schlimm ist.

Sollte ich vor der Ermittlung Handy und gewissen Bankkarten verschwinden lassen Wink... welche Adresse sollte ich denen angeben, eine in AsiaLand oder lieber eine Adresse in Deutschland wo man Post fuer eine gewisse Zeit zustellen koennte?
Diese und andere praktische Tipps waeren hilfreich.

Gruesse aus dem zur Zeit sonnigen Asialand  Smile

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Question Vaterschaftstest bei alleiniger Gesundheitsfürsorge
Geschrieben von: mischka - 17-06-2019, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Servus zusammen,

hab mich hier lange nicht mehr angemeldet, da sich - für mich - erfreuliche Dinge abgespielt haben:
Nachdem die KM mir meinen Sohn über anderthalb Jahre komplett entzogen hatte und ich kurz davor war, aufzugeben (Sohn war damals 4 Jahre alt und ich ein völlig Fremder für ihn), habe ich erfahren, dass die Mutter ein ernsthaftes Alkoholproblem entwickelt hatte. 
Der Richter hat nicht lange gefackelt und mir das alleinige Sorgerecht übertragen (guter Mann!).

So, mittlerweile sind ein paar Jahre vergangen, Sohn wohnt zum großen Teil bei mir, den Umgang mit der KM hab ich jederzeit sichergestellt. Zwischendurch hat die KM auch einen Entzug gemacht und das gemeinsame Sorgerecht zurückerhalten - lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge habe ich nachwievor ALLEIN.

Jetzt meine Frage: Ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass ich tatsächlich der biologische Vater bin. Für einen Vaterschaftstest müssen ja alle Beteiligten zustimmen. Wenn ich jetzt einen Vater-Kind-Test (ohne die Mutter) machen möchte, brauch ich doch theoretisch nicht die Zustimmung der Mutter, da ich die Gesundheitsfürsorge allein habe, oder? Der Vaterschaftstest gehört doch zur Gesundheitsfürsorge, oder wie seht ihr das?

Danke für eure Meinungen!
Mischka

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  Sonderbedarf Nachhilfe
Geschrieben von: saschi - 15-06-2019, 16:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo Zusammen,
ich benötige bitte euren Rat für das folgende Thema:
Meine 12-jährige Tochter wurde von Ihrer Mutter vor ca. 2 Monaten bei der sog. Schülerhilfe
angemeldet.
Es wurde ein 2-Jahresvertrag abgeschlossen mit einem Mitgliedsbeitrag von monatl. 120 €.
Bis zu dem Zeitpunkt, als Sie dort angemeldet wurde, habe ich regelmäßig mit Ihr gelernt 
-> der Kontakt wurde dann leider von der Mutter immer mehr unterbunden, so dass Sie nun zur Nachhilfe geht.

Mir ist bewusst, dass diese Kosten als Sonderbedarf vom Vater angefordert werden können. Das JA hat auch schon
rasch einen Brief inkl. Ermittlungsbogen aufgesetzt um meine Einkommensverhältnisse zu prüfen. Neben der Nachhilfe
wird auch eine Zahnspange fällig, welche ich selbstverständlich anteilig zahlen werde.
ABER:
Bin ich verpflichtet Nachhilfekosten zu bezahlen ohne auch nur ansatzweise in diese Entscheidung mit eingebunden wurde?
Ich wurde noch nicht mal gefragt, was ich davon halte! Es wird nun nach Vertragsabschluss die Hand aufgehalten und nach Geld gefragt.
Muss man mich nicht mal vorher informieren??? Nichts gegen die Nachhilfe an sich... aber das ist frech!
... so ähnlich möchte ich es dem JA auch telef. mitteilen, bevor ich da irgendwelche Bögen ausfülle.

Letztens wurde schon versucht die hälftigen Kosten der Klassenfahrt aus mir zu quetschen (195,-) -> muss ich nicht, da diese Kosten planbar sind und einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dann fing die Mutter tatsächlich an, mich zu erpressen... Entweder du zahlst die Klassenfahrt oder die Nachhilfe usw. 
Alleine schon wegen dem ewigen fremdbestimmen und kusch machen vor der Mutter, möchte ich mich eigentlich nicht an solchen Kosten beteiligen. Die macht irgendwann was Sie will.
Entweder du tust das und jenes oder ....

Bitte nicht falsch verstehen! Nachhilfe ist schon ok, wenn es legitim ist.

Neben dem Kindesunterhaltunterhalt, zahle ich die Mitgliedskosten vom Sportverein, kaufe Ihr Klamotten weil die Mutter Ihr keine mehr mit gibt zum Papa-Wochenende.... und und und

Gruß und vielen Dank im voraus

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