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Wo sind die Pfändungen hin ? |
Geschrieben von: JonDon - 13-05-2019, 10:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Wie Ihr wisst, habe ich diverse Bankkonten aufgemacht
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12242
Diese sind fast alle geschlossen.
Ich habe genau gesagt viele Gläubiger gehabt, kann mir jemand sagen wo diese hin sind.
Gläubiger 1 hat mich zwei mal verklagt, zwei mal über 500.000 €
Strafe 1 leiste ich monatlichen Bakschich
Strafe 2 teilweise abbezahlt, teilweise leiste ich Sozialstunden.
Pfändungen auf Bankkonto sind hier keine. Wo sind die geblieben ?
Landkreis wollte Pfänden, auch nichts mehr da. Bezahlt habe ich nichts daher weiß ich nicht was mit passiert ist. Vieleicht zahlt meine Exe
Was ich weiß ist Finanzamt wollte auch 13.000 € haben. Nach einem Gespräch habe ich diverse Unterlagen abgegeben, so auch aus obige Forderungen. Habe ich etwas abgetretten ? Die Dame sagte mir, wenn nochmal was kommt, soll ich diesen Zettel vorzeigen (hat mir Zettel gegeben, weiß nicht was zu bdeuten hat)
Aktuel sind 30 € Forderung von Finanzamt und Krankenkasse über 11.000 €
Finanzamt kann ich begleichen, wie trette ich diese Krankenkasse Forderun an jemand ab?
Komisch auch das Jugendamt nicht Pfändet.
Ich bin blöd, muss nicht immer alles Verstehen, nur wie Cash machen 
jo Bankkonten eröfnen
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P-Konto wie Gehalt bis 880EUR pfändbar? |
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 08-05-2019, 20:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Ich sehe bei P-Konto keine Beschreibung, was ist mit der Person, bei der vom P-Kontolaufender Unterhalt gepfändet wird.
1.139,99 ist aus der Pfändungstabelle Minimalbeitrag für P-Konto und Gehalt für normale Schuldner.
Verstehe ich es richtig?
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Unterhaltsvorschuss |
Geschrieben von: Pistachio 00 - 08-05-2019, 18:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
bisher ging es bei mir hier ja immer um Umgang und Sorgerecht.
Jetzt habe ich aber mal eine Frage zum Unterhalt.
Die KM erhält schon seit geraumer Zeit Unterhaltsvorschuss für unser Kind.
Sie wechselte zwischen ALG II, kurzer Beschäftigung, ALG 1 und mehreren vom Amt bislang nicht abgeschlossenen Ausbildungen, derzeit wieder mal in Ausbildung.
Ich beziehe konsequent ALG II + Nebentätigkeit.
Es existiert ein statischer Titel in Höhe von 111 €.
2013 habe ich mich - weil ich keine Lust auf ein Unterhaltsverfahren hatte - zu einer Ratenzahlung der bisher aufgelaufenen Unterhaltsvorschussleistungen (ca. 2000 €) entschlossen, die ich seitdem brav einhalte.
Die letzte Einkommensauskunft von mir an das JA war in 09/2017.
Nun kam wieder vom JA die Aufforderung zur Auskunftserteilung, für den Zeitraum 11/2017 - 05/2019.
Ist das alles so i.O. und geht auch weiter so ?
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Ex mit gemeinsamen Kind dreht klassisch am Rad - dringende Lösung gesucht |
Geschrieben von: Badman - 08-05-2019, 10:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo Leute,
nach intensivem einlesen bin ich euch allen erstmal sehr dankbar für alle Informationen und eure Mühe. Ich bitte euch auch meinen Fall zu beleuchten und mir zu helfen eine vernünftige (zu meinen Gunsten) Lösung zu finden.
Kurze Übersicht meiner Situation:
Beziehung: 3 Jahre ohne Ehe, beide Anfang 30, 1 Kind (gemeinsames Sorgerecht - Kind wohnt selbstverständlich bei der Mutter)
Trennung: vor über einem Jahr, hatten eigentlich bis vor paar Wochen immer guten Sex und die Gesamtsituation war zwar angespannt aber übersichtlich und tragbar für mich, weshalb ich keinen Anlass sah jetzt mit allen Mitteln die Fronten zu klären. Sie war weitestgehend kulant, ich auch, trotz vieler emotionaler Auseinandersetzungen/Verarbeitungsprozessen etc.pp.. Wohnen seit der Trennung über 100km voneinander entfernt - aber ne Stunde Weg geht noch klar. Bin sofort ausgezogen (Mein erster Fehler ganz klar).
Umgang bisher: kein richterlicher Beschluss und bin daher auf ihren Wohlwollen angewiesen, sie weigert sich eine gemeinsame außergerichtliche Umgangsvereinbarung zu unterschreiben und sich an diese zu halten. Wie erwähnt, lief bisher trotzdem alles weitestgehend zu meiner Zufriedenheit - nicht immer.
Unterhaltzahlungen: sie bezieht ihr Geld über das JC in der Kombi mit Unterhaltsvorschusszahlungen, Kindergeld und Elterngeld. Das JA hat die Forderungen an das JC abgetreten und die holen sich den Gesamtbetrag inkl. Rückstand wieder (knapp über 500 Euro plus 250 Euro Rückstandszahlungen). Das JC ist der Gläubiger und bekommt von mir den berechneten Betrag ohne wenn und aber seit der "offiziellen etwas härteren Forderung/Drohung" überwiesen. Habe da aktuell eine übersichtliche Restschuld von unter 1000 Euro. Titel existiert nicht.
Änderung der allgemeinen Situation: Kind ist ab diesem Monat in der Kita und die Ex plant ab kommenden Monat wieder in ihren (vorhandenen) Job einzusteigen - keine Informationen hierüber im Detail, tippe aber stark auf Teilzeit aufgrund des Alters unseres Kindes. Was an sich trotzdem super ist, weil sie die gesetzliche Gesamtzeit nicht ausreizt und sich wieder markttauglich formt für ihre Zukunft (welcher ernstzunehmende Kerl hat schon Lust auf eine Alleinerziehende ohne Job, die halt "nur sehr gut aussieht" und dauernd nur Stress/Drama produziert. Ich gönne ihr auch alles Gute mittlerweile und hoffe, dass sie glücklich wird, für sie alles funktioniert und dass sie mir nicht mehr auf den Sack geht und mein Leben sowie das Leben unseres Kindes nicht negativ beeinflusst.
Erwähnenswert: Anwaltschreiben liegt vor für die Auskunft zwecks Kindesunterhaltsberechnung mit Fristsetzung und in korrekter Form. Punkte wie Mehrkosten etc. inkl. Rückzahlungen seit der Trennung (checkt nicht, dass sie für die Rückstände keine Forderung stellen darf, solange sie soziale Leistungen bezieht - mit dem JC habe ich mich schon längst geeinigt und sie sind ja de facto der Gläubiger). Der Anwalt möchte eine Antwort bis nächste Woche - wie soll ich reagieren? Bitte diesen Punkt mit auf die Prioritätsliste eurer Antworten setzen, auf die ich sehr hoffe.
Probleme: Ganz klassisch wertet Sie mich als Mensch und Vater ab (bin natürlich nicht perfekt, aber so schlimm jetzt auch nicht) und blockiert ab jetzt die Umgänge mit unserem Kind. Hat noch keinen Neuen, sondern sucht aktiv mittlerweile. Ich kann das nicht einordnen ob sie mir eine reindrücken will oder ob sie plant mich zu endgültig zu entsorgen und zum Zahlvater zu degradieren. Vielleicht auch eine Kombination aus beidem. Und das ist ein gewaltiges Problem, weil ich mein Kind liebe und es bei mir haben will.
Mein Ziel ist eigentlich klar: so viel Zeit mit meinem Kind wie möglich, so wenig zahlen wie nötig und der nötigste Kontakt zu ihr. Habe keine Lust auf ihre Manipulationen, Vorwürfe, Ansprüche und Erpressungen. Für Vernunft ist sie grundsätzlich nicht zugänglich und hoch-emotional (will hier nicht mit nicht diagnostizierten Begriffen umher werfen - aber als Tipp: schwarz-weiß-denken). Wir kommen nicht miteinander klar, Punkt. Will einfach meine Ruhe und mein Leben leben. Aktuelle finanzielle Situation ist eigentlich sehr bescheiden - ca. 2K netto. Könnte auch vorerst meinen Job gegen die Wand fahren, wenn es hilft. Psychisch geht es mir eh nicht gut Plane nach dem sich alles gefügt hat einen Sprung in die Selbstständigkeit mit ganz anderen finanziellen Möglichkeiten um mein Leben möglichst geil zu gestalten. Bin in einer "Neuorientierungsphase" sozusagen.
Bin euch für eure Antworten sehr dankbar. Gerne Rückfragen, wenn nötig. Brauche eine Art Leitfaden mit der höchsten Wahrscheinlichkeit mein Ziel zu erreichen, den ich praktisch umsetzen kann.
Beste Grüße
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Anträge vor Gericht |
Geschrieben von: IPAD3000 - 08-05-2019, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Mir geht es langsam auf den Wecker. Da stellt man Anträge bei Gericht, es erfolgt schlichtweg keine Entscheidung. Als wären die Anträge nie gestellt wurden, stellen sie die drei Affen am OLG taub, stumm, blind. Sie erlassen zwar einen Beweisbeschluss, zu den anderen rund fünf Anträgen wird sich schlichtweg nicht geäußert.
Ist dem rechtlich zu begegnen? Darf ich nicht rechtssicherheit erwarten, indem alle Anträge auch beschieden werden? Wenn auch ablehnend, darauf soll es nicht ankommen. Aber ein stattgegeben oder abgelehnt sollte ja wohl drin sein, oder?
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Situation - JC -Wechselmodell - |
Geschrieben von: Roger - 08-05-2019, 08:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen..
Zunächst vielen Dank für diese Seite und die bereitgestellten Infos!
Situation:
Trennung (unverheiratet) nach 3 Jahren Beziehung
Kind 1,5 Jahre – gem. Sorgerecht
Trennung ohne ersichtlichen Grund – 4 x Streit innerhalb der Beziehung...normale Meinungsverschiedenheiten, die wohl jeder hat…kein Betrügen...hintergehen od. Gewalt…etc.
KM hätte nach Elterngeld in Teilzeit arbeiten müssen/sollen – zu diesem Zeitpunkt kam die Trennung- KM hat Termine bei ihrem Arbeitgeber immer wieder verschoben und schließlich selbständig entschieden bei mir weiterhin zu wohnen (getrennt) und darüber hinaus ihre Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern. Das hat sie selbstständig entschieden, obwohl ich ich ihr vorgerechnet habe das mein Einkommen nach Abzug aller Kosten nicht genügt. Oma und Opa leben im selben Haus….arbeiten wäre durchaus möglich gewesen!
KM wohnte (getrennt!) bei mir ohne eigenes Einkommen…alle Kosten habe ich übernommen bzw. übernehmen müssen was dazu geführt hat, dass ich meine Ersparnisse aufgebraucht habe. Nach etwa 3 Monaten habe ich herausgefunden, dass sie zu einem anderen Mann geht…nachdem ich sie darauf angesprochen (nicht laut, kein Streit…eine 3min Diskussion) habe..war sie am nächsten Tag weg...mit Kind. Ich wusste 4 Tage nicht wo mein Kind war. Im Nachhinein habe ich herausgefunden, dass sie bei einem Frauenhaus angerufen und um Aufnahme gebeten hat (die haben sie natürlich nicht genommen……) … und das obwohl ihre Mutter etwa 200m von mir entfernt wohnt, allein in einem 2 Familien Haus …
Ich hab dann beim zuständigen Jugendamt angerufen…die haben KM dann angeschrieben und es kam schließlich zu einem Termin. Hier wurde dann eine Umgangsregelung vereinbart, die wie folgt aussieht:
KM bringt Kind Mittwochs nach dem Mittagsschlaf… bis 17 Uhr – Samstag 10 bis Sonntag 16 Uhr
Grundsätzlich war der Termin OK…allerdings Termine wie Feiertage, Urlaube…Weihnachten..etc. wurden nicht fixiert. Eigentlich wollte ich das ansprechen, war aber zu nervös und vor allem erst einmal beruhigt da ich mein Kind wieder regelmäßig sehen konnte. Im Nachhinein war das ein Fehler…nicht der letzte den ich gemacht habe…
KM hat Hartz 4 beantragt – und sich auf die Suche nach einer Wohnung gemacht (wohnte bei ihrer Mutter) – nachdem sie Wohnungen besichtigt hat, die 1000€/kalt kosten, dacht ich mir ich kümmere mich selbst darum und hab ihr eine Wohnung besorgt…..günstiger und vor allem nah bei mir….etwa 500m – Kindergarten liegt zwischen unseren Wohnungen. Die erste Miete hab ich bezahlen müssen, da das Geld vom JC noch nicht da war. Die Kaution für die Wohnung…..hat sie sich vom Kind – Konto genommen…
Das JC verlangte von KM eine Unterhaltsvereinbarung. Ich habe mich beim Anwalt beraten lassen, welcher mir den Unterhalt (Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt) berechnet hat und mir gesagt ich solle eine Jugendamtsurkunde über den errechneten Betrag (Kindesunterhalt) erstellen lassen. Das hab ich leider auch gemacht….dynamisch…unbefristet…. … .. das JC hat nun den Titel (Kindesunterhalt) und einen kurzen Vertrag KM und KV für den Betreuungsunterhalt. Beides bezahle ich bis heute, ohne bisher von irgendjemanden dazu aufgefordert worden zu sein….das ganze liegt dem Jobcenter nun seit Januar vor….eine Einkommensprüfung oder Post vom JC habe ich bis jetzt nicht erhalten.
Frage: Ich erwarte tägl. Post vom JC….brauchen die immer so lange? Ist das normal? Genügt denen das was sie von mir haben u.U.
Gleichzeitig waren wir bei der psychologischen Familienberatungsstelle zur Beratung. Hier sagte KM sie würde gerne arbeiten, aber da die Kitas überfüllt sind wäre das leider nicht möglich. Ich habe mich dann darum gekümmert (mal wieder) und hab, durchaus mit etwas Glück, ab April einen Platz ergattern können. Dies hab ich dann der KM per Whatsapp mitgeteilt, welche dann auch sehr interessiert war und bei der Kita einen Besichtigungstermin vereinbart hat. Am selben Abend erhielt ich dann von der KM eine Nachricht : „Wer bezahlt denn die Kita?“ Antwort: „ Naja, wenn der Kleine in der Kita ist, kannst du ja arbeiten…so wie ich…die Kosten teilen wir uns selbstverständlich“ ……zum Besichtigungstermin kam es dann nicht mehr….
Nun ist es so, dass mein Kind öfters und länger bei mir ist..d.h. teilweise kommt er schon Freitags oder bleibt bis Montag oder Dienstag…weil KM auf ein Konzert will oder sonst was – im Schnitt ist mein Kind wahrscheinlich 2,5 - 3 Tage/Woche bei mir…..was erstmal gut ist (will ich auch nicht anders), aber auch ziemlich anstrengend neben einem Vollzeitjob. Gleichzeitig hat Miss H4 ein ziemlich schönes Leben…keine Arbeit…keine Doppelbelastung...Geld vom Ex…Geld vom JC….und viel Zeit zur freien Verfügung…und zum Entspannen. Ich will mich nicht beschweren, ich weiß das es den meisten Trennungsvätern viel schlechter ergeht, aber das geht mir doch mächtig auf den S…..und macht mich extrem wütend….gleichzeitig verhalte ich mich wie ein Hund…sie pfeift ich springe….
Mein Kind ist ab dem 3. Lebensjahr im Kindergarten angemeldet (35 Stunden)…KM Elternzeit endet zum 3. Lebensjahr und könnte in ihren Job zurück.
Ich nehm mein Kind so oft wie es geht zu mir….das funktioniert da ich mich gegenüber der KM wie ein Hündchen verhalte . Mein Ziel hierbei ist das Wechselmodell ab dem 3.Lebensjahr (Kindergarten). Laut Anwalt je öfter mein Kind bei mir ist, desto besser ….falls das Ganze beim Familiengericht landet. Hierfür müsste die Stundenzahl im Kiga auf 45 erhöht werden.
Der Anwalt sagt, dass KM ab dem 3. Lebensjahr auch Vollzeit arbeiten muss, wenn nötig, ist das so? Macht da das JC evtl. druck?
Wie sehen meine Chancen unter den gegebenen Umständen vor Gericht aus, wenn KM das Wechselmodell nicht will?
Abgesehen von den offensichtlichen Fehlern, die ich begangen habe….verhalte ich mich richtig? Was könnte ich noch tun?
Ich möchte Steuererklärungen für die Jahre 2017 und 2018 machen…d.h. die Steuererstattungen für beide Jahre würden in dieses Jahr fallen – sind dann auch beide Jahre Unterhaltsrelevant? Oder gebe ich, wenn die Anfrage vom JC kommt einfach nur die von 2018 ab?
Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus!
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Pass versagen |
Geschrieben von: Dassault - 05-05-2019, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hei,
keine Ahnung ob dieses Unterforum das richtige für meine Frage ist...
Kann die in der BRD juristisch gedeckte Verweigerung der Austellung eines (neuen weil abgelaufenem) Reisepasses auf einanderes EU bzw. Schengen Land rechtsgüldig übertragen werden wen der Unterhaltsschuldner in einem anderen EU bzw. Schengenland lebt dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.
Oder so- Der in Lissabon lebende Portugiese Jorge schuldet seinem mit eienr Deutschen gezeugtem Kind in der BRD Kindesunterhalt. Die Justiz der BRD unterstellt Unterhaltspflichtverletzung (§ 170) und verfügt Passentzug bzw. die Verweigerung der Austellung eines neuen nach dessen Ablauf. Genauso wie das in bezüglichen Fällen bei in der BRD wohnenden Deliquenten praktiziert wird.
Ist es möglich das in Endkonsequenz die portug. Behörden ihrem Staatsbürger Jorge keinen Pass austellen bzw sogar entziehen weil dies EU weit bzw. für den Schengenraum Länderübergreifend so geregelt ist?
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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen |
Geschrieben von: Alles-durch - 03-05-2019, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, weil ich gerade vom Jugendamt in die Ecke gedrängt werde. Ich weiß, dass es für diejenigen, die kaum genug zum Leben haben nach einem Luxusproblem klingt. Aber am Ende zahlen wir einfach mal alle zu viel.
Meine Geschichte hat vor 2,5 Jahren begonnen.
Ich zahle seit dem 01.01.2017 den Mindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle. Die Ex fordert seit dem die Offenlage meines Einkommens und Mehrbedarf. Mehrbedarf habe ich keinen bezahlt und bezüglich der Offenlage habe ich mich gewehrt.
Die Ex hat dann im Juni 2017 das Jugendamt eingeschaltet. Die haben die Offenlage gefordert. Ich habe dann Unterlagen geschickt; diese aber teilweise geschwärzt. Ich habe die Offenlage in die Länge gezogen.
Die Sachbearbeiterin war komplett verpeilt und hat Unterlagen zum Teil 3-fach angefordert. Vor rd. 1,5 Jahren meinte die dann es würden nur noch die Krankenkassenbeiträge fehlen. Das habe ich der dann auch geliefert. Danach wollte die dann doch noch weitere Unterlagen. Ich denke die Ex hat interveniert.
Es ging dabei darum, dass ich 5 Mietwohnungen habe und die Mieteinnahmen der einzelnen Wohnungen geschwärzt habe. Ich habe nur die Gesamtsumme offen gelegt. Ich habe gesagt, dass ich dazu gem. DSGVO nicht berechtigt bin, aber wenn mich das Jugendamt gegenüber den Mietern schadenfrei hält, würde ich die Einzelmieten offen legen.
Darauf hin hat mir die Abteilungsleiterin geschrieben, dass die Mieteinnahmen der Einzelwohnungen nicht benötigt werden, aber ich die Abschreibungen geschwärzt hätte, ich also in Wahrheit nicht offen legen würde und die das jetzt an die Prozessabteilung weitergegeben hätte.
Ich habe dann zurück geschrieben, dass diese Daten doch überhaupt nicht geschwärzt wären und seit 1 Jahr offen liegen, was auch tatsächlich so war.
Die Dame beim Jugendamt berechnen den Kindeunterhalt meiner Meinung nach aber nach Gefühl. Wenn die das als zu gering empfinden, dann zicken die einfach rum und bei mir macht die Ex einfach beim Jugendamt Stimmung.
Seit Mitte 2018 habe ich dann nichts weiter gehört.
Ich habe immer brav den Mindestsatz gem. Düsseldorfer Tabelle überwiesen. Mehrbedarf habe ich keinen bezahlt.
Jetzt hat mir die Prozessabteilung vom Jugendamt geschrieben. Die haben eine Unterhaltsberechnung gemacht. Die ja angeblich nicht möglich war, weil ich mich gegen die Offengelage sperre.
Erneut eine Frau, die nicht rechnen kann und von Zahlen keine Ahnung hat. Die hat einfach die Bruttokaltmiete genommen und davon 4% (fiktive) Steuer abgezogen. Den Wohnvorteil (Eigentumswohnung) hoch gedreht und Kosten für Instandhaltung, unter den Tisch fallen lassen. Jetzt habe ich plötzlich ein doppelt so hohes Nettoeinkommen. Weil ich nur ein Kind habe, werde ich direkt eins höher gestuft.
Das Jugendamt gibt mir Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn ich Gerichts-, Anwaltskosten vermeiden will, dann soll ich Beurkunden. Die wollen Rückstände für 2,5 Jahre inkl. Mehrbedarf für Kindergarten in dieser Zeit. Geht das überhaupt für so einen langen Zeitraum?
Das Problem ist, dass ich von den Mieteinnahmen lebe und hohe Instandhaltngsausgaben habe. Wenn man die Instandhaltungsausgaben für unnötig erklärt und mir ein fiktives Einkommen unterstellt, dann bin ich beim Höchstsatz. Kann die Richterin einfach feststellen, dass ich sozusagen "Luxusinstandhaltungen" mache. Nach dem Motto, den Flur zu streichen war keine Instandhaltung sondern eine Aufwertung des Gebäudes. Ggf. gerate ich sogar wegen der Gier der Damen mit dem Finanzamt aneinander.
Auf die Idee fiktives Einkommen ist die vom Jugendamt noch nicht gekommen, warum auch ich bin ja bereits beim Höchstsatz.
Die Richterin ist eine Alleinerziehende, die mir jedes Mal alle Kosten aufdrückt, was ich dann beim OLG zurück drehen muss. Ich rechne damit, dass die mir Steuern und Instandhaltungen für die Wohnungen zum Teil anerkennt, das aber dann über ein fiktives Einkommen ausgleicht. Dann bin ich wieder beim Höchstsatz, obwohl das nicht ansatzweise meinem Einkommen entspricht.
Was mache ich denn jetzt?
Telefoniere ich mit dem Jugendamt? Schreibe ich? Versuche ich eine einvernehmliche Lösung? Soll ich irgend etwas Beurkunden? Wie ist der übliche Ablauf, wer kennt sich aus?
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.
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