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| Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) |
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Geschrieben von: Vater Morgana - 30-08-2019, 01:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Moin.
So, der Fall sieht folgendermaßen aus:
Der Sohn soll die Schule wechseln. Eine Hospitation an einer Privatschule findet statt, danach soll gemeinsame Entscheidung mit Sohn und KM getroffen werden. In dieser Zeit findet der Sohn die neue Schule super, fühlt sich gut aufgehoben, Essen ist besser, soziales Miteinander gut trotz "neu", etc. Dann Konflikt mit Vater; Sohn und KM sind mal wieder "ein Team", großes Drama mit JA und Polizei (telefonisch), Ergebnis: Sohn hasst Papa. Trotzdem äußert sich der Sohn positiv zur Hospitation: die neue Schule ist cool! Der Sohn wechselt nach dem Wochenende zur KM, zwei Tage vor Ende der Hospitation schreibt KM an Vater: Sohn tendiert zu Verbleib an alter Schule! Also denkt der Vater sich: hey, der Sohn will wechseln, ich will das auch, ab zum Gericht, Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für die Schulwahl stellen.
Also Antrag gestellt, extra nicht als "einstweilige Anordnung" beantragt und was macht das Gericht?! "Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen." Das war jetzt im schriftlichen Verfahren. Was tue ich damit? Habe ich nun mal nicht beantragt, weil bekanntermaßen aussichtslos. Gericht dichtet sich meinen Antrag zurecht, weil ich "besondere Eilbedürftigkeit" betont hätte. Soll ich jetzt die mündliche Anhörung beantragen? Oder kann ich sofortige Beschwerde einlegen gegen einen Beschluss, der mit meinem Antrag nichts zu tun hat? Da der Richter ein Eilverfahren daraus gemacht hat, ist seine Entscheidung ja auch nicht anfechtbar. Im übrigen geht es mir nicht um eine einstweilige Anordnung, sondern um ein Verfahren in der Hauptsache, so wie ich es beantragt habe. Oder soll ich einfach einen neuen Antrag stellen, der sich mittlerweile erledigt hat, weil der Sohn wieder Stockholm-Syndrom hat und vom Schulwechsel plötzlich nichts mehr wissen möchte?!
Ich möchte den Beschluss anfechten, weil er sich nicht auf meinen Antrag bezieht, der Richter zudem ungezügelt über meine Motivationslage fantasiert und mir implizit noch Mutwilligkeit unterstellt. Kann ich diesem Manöver juristisch etwas entgegensetzen? Kohle für Anwalt ist nicht vorhanden - natürlich.
VM
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| Rechtsschutzversicherung |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 28-08-2019, 07:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Worauf muss ich achten, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen gedenke, welche mir bei etwaigen Pfändungsversuchen beisteht, auch wenn aus Alttiteln vollstreckt werden sollte. Ich bin zwar ein VKH/PKH-Kandidat, bin es nur leid, regelmäßig dann auch die Einkommensverhältnisse meiner Ehefrau offenlegen zu sollen. Daher ist eine Familienrechtschutz sinnvoll denke ich. Gibts im Inet je nach Leistungsumfang und SB ab 15 Euro aufwärts. Ist ein Versicherungsvertreter hier evt. an Bord?
Das die Allianz (als einzige) auch Unterhalts und Sorgerechtsdinge mitversichert ist mir bekannt, aber völlig überteuert, weshalb ich in solchen Fällen lieber doch auf VKH-Basis zu streiten gedenke.
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| Wann privilegiert, ab wann nicht mehr? |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 25-08-2019, 23:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Allgemeine Schulausbildung = Priviligiertes Kind - soweit hab ich das verstanden.
Allgemeine Schulausbildung mit Abi als Volljährige beendet = nicht mehr priviligiert
Frage: Was für einen unterhaltsrechtlichen Status hat das Kind zwischen dem Erhalt des Abi-Zeugnisses und des im Oktober feststehenden Studiumbeginns, also in den dazwischen liegenden Ferien, vorausgesetzt es geht nicht in der Zeit jobben, chilt lieber die Nächte durch.
Die Frage ist interessant, da ich hier mehrere Monate mit meinem Rechtsverständnis „in der Luft hänge“. Bekanntermaßen ist die erhöhte Erwerbsobligenheit und sind fiktive Einkommen mit Beendigung der Privilegierung Geschichte. Somit könnte ich der seit Anfang des Jahres gleichfalls Bar-Unterhaltspflichtigen Mama ihre Teilzeitarbeit (ohne nachvollziehbaren Grund) fiktiv auf Vollzeit hochrechnen, da auch sie mit Volljährigkeit des Kindes der erhöhten Erwerbsobligenheit unterliegen würde, sollte das Kind in den Monaten bis zum Studium weiter privilegiert sein. Auch wäre denkbar, ihre Familienunterhaltsansprüche prüfen zu lassen, schließlich verdient ihr neuer Ehemann ein vielfaches, wäre ihr über SB zu 2/3 Unterhaltspflichtig.
Es geht hier um ungefähr ein ungeklärtes Vierteljahr, auch Geld, welches ich der Mama nicht zu erlassen bereit bin. Schließlich glaubt das Kind weiterhin an das Märchen, Mamas müssten nicht zahlen, wären eine Gattung der besonderen Art.
Wer weiß wie das allgemein gehandhabt wird?
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| Rückläufiges Zahlen(Kindes+Trennungsunterhalt) |
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Geschrieben von: wegderdreck - 25-08-2019, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
kurze Eckdaten
verheiratet(zu Naiv)
8-jähriges gemeinsames Kind-Kein Unterhaltstitel vorhanden. Kind und Ex-Frau verhungern nicht. Machen überall Urlaub.
Auskunftsaufforderung wurde nicht gestellt.
4 Monate(Kindesunterhalt+Trennungsunterhalt bezahlt) nach der Trennung, habe ich meinen Job gekündigt und von Deutschland abgemeldet.
Mittlerweile ist es 12 Monate her, dass ich in Nicht-EU Ausland lebe(Arbeitssuchend). Zahle pro Monat <50 €, Kindesunterhalt (die letzten 12 Monate) an die Mutter.
Die Ex Frau arbeitet Teilzeit und verdient ca.600 € monatlich+204 € Kindergeld. Unterhaltsvorschuss bekommt sie noch. Sie stockt auch mit Hartz4 auf. Sie möchte nicht Vollzeit arbeiten, weil der Vater Staat(smart) ja um sie kümmert.
Frage: Wenn ich nach Deutschland zurückkehren würde, müsste ich den
a)Unterhaltsvorschuss+ Hartz4 Aufstocker, was sie bisher bekommen hat, rückläufig zahlen? Oder
b) Fiktiven Unterhalt (entsprechend meinen ursprünglichen Gehalt in Deutschland) rückläufig zahlen?
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| Erwerbsobliegenheit |
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Geschrieben von: Ipanema - 24-08-2019, 23:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Hallo!
Mich hats auch erwischt, werde demnächst wahrscheinlich Vater. Meine Ex (Studentin und nicht EU Ausländerin) fordert bereits den Mindestbetreuungsunterhalt bzw. momentan Unterhalt wegen der Schwangerschaft (4 Monate im Voraus) von 880 Euro über ihren Anwalt und ab der Geburt dann auch den Kindesunterhalt.
Bis zur Klärung der Vaterschaft habe ich erst einmal alle Forderungen zurückgewiesen.
Falls ich der Vater bin, werde ich den Mindestbetreuungsunterhalt nicht komplett aufbringen können, ohne unter den Selbstbehalt zu fallen. Der Kindsunterhalt stellt kein Problem da.
Besteht in diesem Fall eine Erwerbsobliegenheit, bzw. eine erweiterte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt für die Mutter aufzubringen? Ich bin nicht voll berufstätig.
Kann ich mich der Sache noch durch Umzug ins Ausland entziehen ohne Schulden durch Unterhalt anzuhäufen?
Bis zur Geburt dauert es ja noch ein paar Monate, also Planungszeit satt oder wurden durch die Briefe des Anwalts und meine Antworten bezüglich Zurückweisung / Vaterschaftstest Fakten geschaffen, die dem entgegen stehen.
Danke für Euer Feedback!!
Grüße Ipanema
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| Kostenfestsetzungsbeschluss nichts zahlen |
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Geschrieben von: herrx - 23-08-2019, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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So Leute folgende Geschichte,
Ich hebe erwartungsgemäß den Sorgerechtsverfahren verloren. Natürlich wurden mir auch die sämtlichen Kosten des Verfahrens auferlegt.
Kostenfestsetzungsbeschluss ist heute eingegangen und dort steht ich muss für Exe's Anwalt bitte 406€ zahlen.
So lebe ich viele Jahre, entschuldigt mein Deutsch, in einem noch EU-Land und arbeite dort als Angestellter.
Frage: Was passiert wen ich nichts zahle?
Oder bessere Frage: Wie bring ich dieser RAin bei, sie solle sich das Geld bei ihrer Mandantin besorgen?
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| Kindesunterhaltsrecht |
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Geschrieben von: Geraldo123 - 20-08-2019, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo miteinander,
Ich plane einen Vertrag für KU mit der KM aufzusetzen.
Habt ihr eventuell wichtige Hinweise, was ich hier beachten muss?
Ich denke an sowas wie:
Was wenn ich arbeitslos/krank werde
Wenn das Kind aeltrt wird etc.
Ich danke euch im Voraus!
Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
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| Schockstarre nach Trennung |
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Geschrieben von: werhaettedasgedacht - 17-08-2019, 06:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo ihr Lieben,
ich bin so langsam aus meiner Schockstarre (3 Monate ist es her) aufgewacht. Ich liebe euere trennungsfaq.com seit dieser Zeit habe ich euch auch entdeckt. Leider zu spät.
Zu deiner Frage @tony30 wie andere Elternteile das machen, wenn Sie ihren Job verlieren u.s.w, habe ich folgendes zu berichten:
Ich werde irgendwann mal ausführlicher berichten zu meinem Fall. Aber hier in aller kürze: Frau mit Kind, damals 2 Jahre geworden (genau am Geburtstag des Kindes), ausgezogen. Von einen auf den anderen Tag hat sie bestimmt wie die Regeln laufen. Zumindest hat sie es versucht. Ich war zuvor auch Hauptbezugsperson, da sozusagen 6 Monate Elternzeit hatte. Ich liebe mein Kind. Wir haben eine sehr innige Beziehung zueinander. Ich liebe sowieso Kinder und habe mehrere Patenschaften, die ich natürlich auch sehr ernst nehme. Ich bin absolut gegen alles eingestellt was mit Gewalt auch nur annähernd zu tun hat. Bis zur Trennung eben. Ab da könnte man manches Gesagt durchaus als psychische Gewalt nennen... Einfach weil ich mich so aufgeregt habe was da passiert ist. Von Uschi durfte ich mir mal die Nase einschlagen lassen. Ich nachts wach geworden mit blutiger Nase, weil ich einen Fahren gelassen habe. Kein Witz! Ausserdem habe ich eine leichte ADHS, damit ein paar Begleiterscheinungen, bis dato keine grosse Impulsivität und keine Affinität (ausser zu meinem Kind). Ich war in einem sehr gutem Job, aber ich strebte einen Wechsel an und studierte berufsbegleitend meinen Traum. Man kann mich sozusagen als Digital Native bezeichnen. Ein absoluter Freak was allgemeine Technologien, die Informatik und mit diesen kombinierte Anwenungsgebiete. Bei allem ging und geht es mir immer um unser Kind. Ich habe die ganze Leier durch: 2 x Gewaltschutzantrag, keiner wurde stattgegeben. Uschi hat mein Sparbuch zur hälfte abgeräumt, ich wurde bezichtigt und beschuldigt, kind längere Zeit nicht gesehen, erst begleitend über meine Eltern, nach nutzlosen helfersitzungen und unfähigem JA und riessen Aufwand habe ich mein Kind jede ungerade Woche am WE ab Freitag-Sonntag. In der geraden Woche am Montag nachmittag. Das war echt übel und ich bin wirklich erstarrt. Fettes GUnterhalt müsste ich erst abdrücken. Den sie sich auch erpressen wollte. Sie hat versucht bzw. der Neue meinem Kind einzureden, dass ich böse bin und ihr neuer jetzt Papa ist und ich nicht mehr. Mein Kind ist sehr stark, auch innerlich. Ich habe das alles von meinem Kind erzählt bekommen und mein Kind hat lautstark dagegen gekämpft. Bei mir kann sich mein Kind frei entfalten und Kind sein. Kein schlechtes Wort über die KM, nichts aufzwingen oder einreden etc. Es geht nur um uns beide und wir haben Spass. Natürlich gibt es Grenzen und Regelmässigkeiten. Das finde ich wichtig.
Mein Studium war mir wichtiger das fertig zu bekommen als mein Job. Also hab ich meinen Job hingeschmissen, zu Ende studiert und nebenbei gekämpft. Trennungsunterhalt sah ich für verwirkt an und habe einen Titel gegen Ex bekommen . Es kam zu einer Zwangsvollstreckung bei ihr. Letztendlich muss sie fette Raten zurück zahlen. Jetzt bekomme ich noch ca 8 Monate ALG. Die vom JC sind bei mir schwer in Ordnung. Mache dort Weiterbildungen. Ich bin jetzt geprüfter Datenschützer und werde mich in Sachen IT-Security festigen.
Was ich aber viel dringender bräuchte ist eine Kur bzw Reha und das werde ich auch machen, bevor ich wieder richtig durchstarte. Ich fühle mich 10 Jahre älter nach der ganzen Geschichte und ich bin es meinem Kind schuldig. Was meine ADHS betrifft damit bin ich vorher ganz gut klar gekommen. Ich schreibe hier die ganze Zeit von meinem Kind und nicht irgendwelchen Kosewörtern, weil man dann evtl auf das Geschlecht schliessen könnte.
Mich hat das alles sowas von mitgenommen. Aber viel wichtiger ist das mein Kind und ich sie uns öfters sehen wollen. Das möchte ich auch unbedingt mit meinem Job vereinbaren, somit richtet sich auch meine Jobsuche danach aus wieviel Maximum ich an Umgang noch erreichen kann. Seit drei Monaten hol ich mein Kind bei der KM bzw Kita ab und bei den Übergaben sehen wir uns. Von Woche zu Woche sagt man wohl ein bisschen mehr und weil ich unser Kind nicht wortlos übergeben möchte. Ich vermute auch, dass sie eine narzisstische Persönlichkeitsstörung hat. Ist meine Meinung und ich weiss noch nicht ob die Entfremdungsversuche nochmal aufflammen werden.
Ich schreibe euch vielleicht mal meine ganze Geschichte auf. Aber was ich 100 % machen werde ist euch zu dem anderen Beitrag zum Datenschutz irgendwo in diesem Forum den Stand der Dinge aktualisieren und recherchieren. Vielleicht als neuer Beitrag. Ich finde das Thema sehr wichtig, auch für die persönliche Entwicklung und Selbstentfaltung für das Kind wichtig. Ausserdem mache ich den Behörden etc , ausser JC (die sind cool) mit dem Datenschutz die Hölle heiss, weil da einiges schief gelaufen ist. Das macht irgendwie Spass.
ha ha
Es befriedigt mich aber nur mittelmässig... Mein Kind möchte mehr Papazeit und Papa haben und ich das ich mein Kind!!!
Ich geb zu ich hatte Reserven, einen sehr guten Anwalt und Ehevertrag. Konnte das Haus etc bis jetzt noch alles retten. Ich möchte mein Kind mindestens 30 % der Zeit, wenn nicht sogar mehr. Gucken wie mein Kind mich braucht.
Wo ich hier gerade sitze und euch schreibe, liegt mein Kind oben bei mir Bett. Ich bin so glücklich. Aber ich könnte heulen, wenn ich an das alles zurück denke und das habe ich damals auch gemacht. Als wenn jemand aus einem etwas herausschneidet. Nein, es ist viel schlimmer! Ich bin immer noch entsetzt über das Familienrecht und das dazugehörige System.
Wir müssen uns das nicht gefallen lassen und wir sollten dagegen ankämpfen wo man nur kann.
Aber, erstmal.... lege ich mich jetzt noch für 2 Std. zu meinem Kind. Ich bin sehr traurig über die Kinder, die nicht das Glück, mit beiden Elternteilen, dieses in Deutschland haben zu dürfen.
grootjes
ich bin dann mal weg
Na da ist es jetzt passiert und das Geschlecht ist oben gefallen. Ich fand das ganze kind-geschreibe eh anstrengender und zu unpersönlich.
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| Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten? |
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Geschrieben von: Markus Müller - 16-08-2019, 12:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Ich zahle bereits Unterhalt und vermute dass die hier versuchen noch mehr rauszuschlagen. Das JA prüft jedoch immer wieder meine Finanzen (Kontoauszüge, Arbeitsverträge etc), was soll also dieser Scheiß? Ich habe den Eindruck dass die Anwältin der KM auf Beratungshilfescheine stark angewiesen ist und deshalb auch jeden Mist vor Gericht tragen will, was mich wiederrum jedes mal Geld kostet.
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