Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.738
» Neuestes Mitglied: wildfire
» Foren-Themen: 8.204
» Foren-Beiträge: 151.329
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 18 Minuten
» Antworten: 28
» Ansichten: 1.265
|
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 2 Stunden
» Antworten: 8
» Ansichten: 398
|
Mein (KI) Fazit nach alle...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 3 Stunden
» Antworten: 5
» Ansichten: 210
|
Unterhaltsverhandlung nah...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
Vor 8 Stunden
» Antworten: 216
» Ansichten: 267.509
|
Google Rezensionen zu JA/...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
Heute, 05:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 900
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Heute, 00:50
» Antworten: 66
» Ansichten: 9.541
|
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:52
» Antworten: 11
» Ansichten: 687
|
Wohnvorteil berechnen... ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
23-08-2025, 13:15
» Antworten: 7
» Ansichten: 385
|
Neuer Knaller- Formulieru...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 23:33
» Antworten: 11
» Ansichten: 482
|
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
22-08-2025, 20:47
» Antworten: 20
» Ansichten: 1.217
|
|
|
Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter |
Geschrieben von: tony30 - 30-06-2019, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (268)
|
 |
Kurzfassung:
- Sie, Ausländerin, Nicht-EU (aufgewachsen im Ort mit ghettoähnlichen Zuständen)
- Geheiratet im XX letzten Jahres.
- Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse
- Ich Deutscher, selbständig von zu Hause & Elterngeld bekommend.
- Geburt des Kindes XX 2019.
- Regelmäßige Streitereien seit diesem Jahr.
- Wir hatten ein starkes Streitgespräch (Gründe etc. gerne per PN) - sie fühlte sich bedroht, flüchtete auf die Straße, mit Kind. Rief Polizei.
- Polizei gab mir zehn Tage Kontaktverbot und Platzverweis.
Die Frage ist jetzt natürlich wie es weitergeht?
Sie hatte mir sowieso schon vor dem Streit am Morgen erwähnt: Entweder zieht sie mit dem Kind in die Heimat zurück oder sie will mit dem Kind ausziehen oder wenn ich mir eine Wohnung suche: gegebenenfalls natürlich in der Wohnung bleiben.
Die Gefahr steht natürlich immer im Raum, dass sie ein sechsmonatiges Kontaktverbot und Wohnungszuweisung erwirkt.
Wir leben im Umkreis XX Grosstadt, so einfach eine Wohnung für sie oder mich zu finden wird da auch nicht so einfach sein, wir haben beide keinerlei Verwandte oder Freunde in der Gegend.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Was würdet ihr mir da in der Situation raten? Recherche ergab erst mal, dass ich auf keinen Fall ausziehen soll, und auch auf keinen Fall erlauben soll, dass sie mit den mit der Tochter auszieht und natürlich auch keine Pässe für die kleine mache - damit Sie nicht ins Ausland abhauen kann.
An meine persönlichen finanziellen Dinge (EC Karte, Unterlagen, usw.) kann ich wegen Platzverweis nicht.
Ich persönlich würde ihr anbieten, dass sie zumindest für sich in eine Ferienwohnung oder Gästezimmer vorrüber zieht, welche ich dann für sie bezahlen würde, zumindest vorübergehend.
Sie hatte bis vor dieser Eskalation einen Nebenjob innegehabt, ich bin selbst selbstständig arbeite von zu Hause in dem Büro und bekomme Elterngeld.
Auch mit großem Vermögen von meiner Seite aus, wäre natürlich es nicht möglich, hier auf Hartz IV oder Ähnliches zu machen..
Aktuell befinde ich mich bei den XXX XXX km entfernt, natürlich von meiner Seite noch kein Anwalt oder Jugendamt noch nicht eingeschaltet oder kontaktiert.
Sie hat in den letzten Tagen auch nur einen Kontaktversuch mit mir gemacht, und nach einer Bestellung für Kindernahrung gefragt. Kein Kontakt sonstiges, auch natürlich nicht von mir - und auch keine Dritten eingeschaltet, wie es im Zettel vom Standgericht steht.
Ich persönlich sehe im Prinzip im Moment nur zwei Lösungen:
- Ich suche mir langfristig eine kleine Wohnung für mich in der Nähe, und sie bleibt mit dem Kind in der größeren Wohnung (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, usw..),
oder
- ich lasse es zu, dass sie mit dem Kind in ihre Heimat zurück fliegt. Natürlich mit großer Voraussicht das Kind nie mehr bis zur Pubertät irgendwie zu sehen. Keine Wohnung, kein FrauenUnterhalt, nur Unterhalt fürs Kind, "Irgendwann mal Scheidung" > Kind wächst im Dritte-Welt-Land Ort auf. Wirklich. Ich war da. ...
Ich gehe auch stark davon aus, dass diese Eskalation seit Wochen und Monaten orchestriert ist, und auf einen Ausrutscher nur gewartet wurde. Entsprechende feminazi Ratschläge hat sie sich sicher schon lange davor, wenn nicht jetzt, eingeholt.
Weitere Fragen:
wenn sie in ein Frauenhaus geht, würde ihr da geholfen werden eine Wohnung für sie zu finden?
Was könnte ich ihr ansonsten anbieten, um auf der einen Seite die Situation für mich und die Tochter gut zu stellen?
- PC & Login Passwörter habe ich schon alle gesperrt
- EC Karte hat sie - kann jedoch ohne sich nicht was zu essen kaufen - da sie kein Konto mit Bargeld hat
|
|
|
Titel Schulden Denkfehler |
Geschrieben von: Arminius - 19-06-2019, 19:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Habe ich ein Denkfehler ?
Man tituliert den mindestunterhalt bis zum 18. Lebensjahr. Zahlt nie oder kaum ! Keine Zinsen u.s.w . Später (nach dem 18. Lebensjahr) versucht das Bafög, Sozial oder Arbeitsamt an Zahlungen f. das Kind zu kommen.
Hat man duch die "Schulden" nicht einen Mehrwert ? Man ist zum 18 Lebensjahr des Kindes soweit verschuldet das die anderen doch gar kein Geld bekommen...also auch kein neuer Titel, normaler Pfändungsfreibetrag u.s.w
Hat jemand Erfahrung...
|
|
|
Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt) |
Geschrieben von: MasterOfDesaster - 19-06-2019, 13:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hi,
wie im separatem Thread angekündigt habe ich ein paar Fragen zur Berechnung des Unterhalts. Und hoffe, dass man mich hier ein wenig unterstützen kann.
Es geht hierbei um das was "kann ich jetzt tun, worauf muss ich achten" und nicht um, was ich in Zukunft machen soll.
Noch wohne ich zu Hause im gemeinsamem Mietobjekt und habe noch etwas Zeit um mich zu sortieren. Sobald ich ausziehe wird die Holde zum Amt gehen (müssen). Ausserdem wird sie ihren alleinigen Kredit nicht bedienen können und deshalb wohl in die Inso gehen.
WICHTIG Grundstimmung ist. Mindestunterhalt soll an alle Kinder gezahlt werden aber kein Trennungsunterhalt.
Aktuell bin ich in SK III und habe auf meinem Lohnzettel ca 3000,- ausgezahlter Betrag abzüglich Auto (3200,- ohne Auto).
Man muss dazu sagen, dass ich 1% versteuere aber eigentlich fast nichts privat fahre. Die Firma hat die Vorgabe immer 1% zu versteuern und ich konnte kein Fahrtenbuch führen. Friss oder stirb also.
1) Wird das Auto angerechnet oder wie bei einem aktuellen Kredit abgezogen? Denn es bestand ja bereits während der Ehe.
1.1) Evtl. stelle ich in Zukunft auf ein privates Auto und 0,30 Abrechnung um. Das wird einem auch nicht angerechnet?
2) Ich gehöre zu einer Abteilung die eig. 100 km von mir entfernt ansässig ist. Kann ich das geltend machen falls das Auto nicht abgezogen wird?
Mein 1. Kind wohnt ca 600 km von hier und meine noch Frau wollte irgendwan nicht mehr dass ich ihn sehe. Ich tat es deshalb auch 5 Jahr nicht, daran war aber auch seine Mutter schuld.
3) Wie sind die Chancen für die Zukunft zu sagen, ich möchte ihn sehen und die Kosten dafür anzurechnen?
4) Der laufende gemeinsame Kredit von 440,- wird von mir weiter bedient und ich werde ihn zur UH Berechnung einfach abziehen (=bereinigen)?
5) Das gemeinsame Mietobjekt kostet 700 Kalt. Wenn ich das weiterhin bediene, dann dürfe ich den Betrag von der Berechnung abziehen (=bereinigen)?
5.1) Evtl. mache ich das bis mein Titel steht und danach muss ich schauen ob ichs mir leisten kann?!?
6) An die Hartz Profies. Wie sieht es aus sicht meiner Frau aus. Wenn ich ausziehe und nicht die Miete alleinig noch zur Hälfte bezahlen kann, kann sie dann die Miete für 6 Monate vom Amt bekommen? Klar ist das Haus zu groß aber sie will eine Untermieterin finden. Dafür ist sicher genug Platz und das könnte den Fehlbetrag zum Geld vom Amt evtl. auffüllen. Ich frage nur nach euerer Erfahrung um zu sehen ob es für mich überhaupt Sinn macht mich irgendwie dafür einzusetzen damit das Haus den Kindern bleibt. Wenn sie da sowieso raus muss da > 57m² dann müssen die Kinder wohl damit leben lernen.
Jetzt noch mein wichtigster Punkt
7) Wie gehe ich mit dem Problem um, jetzt SK3 zu haben und ab 1.1.2020 SK4 oder SK1. Das sind 300 Euro unterschied. Welche Fallen gibt es? Ich möchte keinen Titel auf den aktuellen Netto, wenn ich bis zum bitteren Ende in SK 1 verweilen werde.
Ich habe irgendwo gelesen, dass vom SK1 Netto gerechnet wird. Ist das so? Befristete Titel soll es ja nicht mehr geben.
Also nochmal Es geht darum meine 3000,- oder 3200,- auf unter 1900,- bringen und mehr nicht. An die Wand fahren kann ich Alles auch später.
Kind 1 14 Jahre (ohne Ehe, wohnt 600 km entfernt) Zahle Unterhalt seit 2009
Kind 2 6 Jahre (aus akt. Ehe)
Kind 1 1 Jahr (aus akt. Ehe)
Vielen dank schonmal
|
|
|
Vaterschaftstest bei alleiniger Gesundheitsfürsorge |
Geschrieben von: mischka - 17-06-2019, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
|
 |
Servus zusammen,
hab mich hier lange nicht mehr angemeldet, da sich - für mich - erfreuliche Dinge abgespielt haben:
Nachdem die KM mir meinen Sohn über anderthalb Jahre komplett entzogen hatte und ich kurz davor war, aufzugeben (Sohn war damals 4 Jahre alt und ich ein völlig Fremder für ihn), habe ich erfahren, dass die Mutter ein ernsthaftes Alkoholproblem entwickelt hatte.
Der Richter hat nicht lange gefackelt und mir das alleinige Sorgerecht übertragen (guter Mann!).
So, mittlerweile sind ein paar Jahre vergangen, Sohn wohnt zum großen Teil bei mir, den Umgang mit der KM hab ich jederzeit sichergestellt. Zwischendurch hat die KM auch einen Entzug gemacht und das gemeinsame Sorgerecht zurückerhalten - lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge habe ich nachwievor ALLEIN.
Jetzt meine Frage: Ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass ich tatsächlich der biologische Vater bin. Für einen Vaterschaftstest müssen ja alle Beteiligten zustimmen. Wenn ich jetzt einen Vater-Kind-Test (ohne die Mutter) machen möchte, brauch ich doch theoretisch nicht die Zustimmung der Mutter, da ich die Gesundheitsfürsorge allein habe, oder? Der Vaterschaftstest gehört doch zur Gesundheitsfürsorge, oder wie seht ihr das?
Danke für eure Meinungen!
Mischka
|
|
|
Sonderbedarf Nachhilfe |
Geschrieben von: saschi - 15-06-2019, 16:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
|
 |
Hallo Zusammen,
ich benötige bitte euren Rat für das folgende Thema:
Meine 12-jährige Tochter wurde von Ihrer Mutter vor ca. 2 Monaten bei der sog. Schülerhilfe
angemeldet.
Es wurde ein 2-Jahresvertrag abgeschlossen mit einem Mitgliedsbeitrag von monatl. 120 €.
Bis zu dem Zeitpunkt, als Sie dort angemeldet wurde, habe ich regelmäßig mit Ihr gelernt
-> der Kontakt wurde dann leider von der Mutter immer mehr unterbunden, so dass Sie nun zur Nachhilfe geht.
Mir ist bewusst, dass diese Kosten als Sonderbedarf vom Vater angefordert werden können. Das JA hat auch schon
rasch einen Brief inkl. Ermittlungsbogen aufgesetzt um meine Einkommensverhältnisse zu prüfen. Neben der Nachhilfe
wird auch eine Zahnspange fällig, welche ich selbstverständlich anteilig zahlen werde.
ABER:
Bin ich verpflichtet Nachhilfekosten zu bezahlen ohne auch nur ansatzweise in diese Entscheidung mit eingebunden wurde?
Ich wurde noch nicht mal gefragt, was ich davon halte! Es wird nun nach Vertragsabschluss die Hand aufgehalten und nach Geld gefragt.
Muss man mich nicht mal vorher informieren??? Nichts gegen die Nachhilfe an sich... aber das ist frech!
... so ähnlich möchte ich es dem JA auch telef. mitteilen, bevor ich da irgendwelche Bögen ausfülle.
Letztens wurde schon versucht die hälftigen Kosten der Klassenfahrt aus mir zu quetschen (195,-) -> muss ich nicht, da diese Kosten planbar sind und einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dann fing die Mutter tatsächlich an, mich zu erpressen... Entweder du zahlst die Klassenfahrt oder die Nachhilfe usw.
Alleine schon wegen dem ewigen fremdbestimmen und kusch machen vor der Mutter, möchte ich mich eigentlich nicht an solchen Kosten beteiligen. Die macht irgendwann was Sie will.
Entweder du tust das und jenes oder ....
Bitte nicht falsch verstehen! Nachhilfe ist schon ok, wenn es legitim ist.
Neben dem Kindesunterhaltunterhalt, zahle ich die Mitgliedskosten vom Sportverein, kaufe Ihr Klamotten weil die Mutter Ihr keine mehr mit gibt zum Papa-Wochenende.... und und und
Gruß und vielen Dank im voraus
|
|
|
Auskunft Kind |
Geschrieben von: Arminius - 14-06-2019, 11:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Hallo Gemeinde,
will Auskunft über mein Kind einholen...Schule,Gesundheit,Foto u.s.w. Von der Kindesmutter bekomme ich gar nichts!
Kann mir einer sagen wie das abläuft und wie ich das Schreiben an das Gericht zur Auskunftspflicht!? zu schreiben habe...
Sollte schon ein Thread da sein bitte um Verweis...
LG
A.
|
|
|
Umgangspflicht |
Geschrieben von: Olivier - 14-06-2019, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
|
 |
So, wieder aktuell,
vor 2 Wochen hatte sich mein Sohn unter meiner Aufsicht auf eine Hüpfburg am Sonntag Abend verletzt, das Rote Kreuz war zufällig vor Ort und meine nur es wäre eine Prellung.
Somit nach Hause und erst mal Salbe und Ruhe.
Montag Morgen musste ich meinen Sohn wieder zur Kita bringen, dort hatte ich aber schon gesagt, dass er sich verletzt hatte.
Wie das Leben so spielt, bekam ich von der Mutter ein Attest von der Notaufnahme mein Sohn habe sich eine Fraktur zugezogen und sein Bein wäre nun in Gips. Bilder die ich gefragt habe, sind nie gekommen.
Mittwochs drauf ist schon der Umgang ausgefallen, nun weigert sich die Mutter mit Begründung unser Sohn sei nicht transportfähig mir Umgang trotz Gerichtsbeschluss auch bei Krankheit zu verwehren.
Dieses Wochenende wäre nach 4 Jahren das erste Mal, dass Sohnemann Geburtstag bei mir und seiner Familie feiern könnte.
Vorbereitungen sind getroffen und alles geplant.
Eine zuständige Umgangspflegerin vom Gericht befohlen, weigert sich die Übergabe zu machen, da wie sie aussagt es sich nicht lohnt zu kommen, wenn die Mutter nicht will.
Somit stellt sich die Mutter doch klar und deutlich gegen die vom OG geplanten Umgänge, da unser Sohn wie beschrieben auch bei Krankheit von mir betreut werden darf oder?
|
|
|
Unterhalt und UG oder lieber ltd. |
Geschrieben von: MasterOfDesaster - 13-06-2019, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
|
 |
Hi,
ich bin seit 2012 im Forum und habe durch einige Tipps meinen bisherigen Unterhalt zumindest immer auf kleinster Stufe gehalten. Hierfür ein Dank an alle Aktiven und vor Allem P. Das MM lese ich schon genauso lange.
Mein aktuelles Problem wird leider gravierender. Es geht um 2 weitere Kinder samt Scheidung nach fast genau 6 Jahren. Trennen ist besser als nebeneinander herleben.
UH Übersicht
Kind 1 14 Jahre (unverheitet mit Mutter) immer UH bezahlt 600 km entfernt
Kind 2 6 Jahre
Kind 3 1 Jahr
Verheiratet seit 05/2013
Wir wohnen noch zusammen und sie hat seit dem Aussprechen der Trennung den BestBuddy Alles für die Kinder blabla Modus aktiviert und ich nutze die Ruhe um mich zu sammeln. Sie macht mich nicht mehr ständig blöd an und fast könnte ich wieder Gefallen an ihr finden... nee. Bin froh wenn das durch ist. 6 Jahre Scheiße fressen für die Kinder war schon hart genug. Fragt bitte nicht warum wir 2 Kinder haben. Es ist einfach so PUNKT
Aktuell sind wir gemeinsame Mieter im Haus, was es nicht einfacher macht, Alles regulär zu stemmen. Habe der EX aber gesagt, wenn es kracht, dann stelle ich einfach die Zahlungen ein und zieh mein Geld vom Konto. Dann kann sie beim Vermieter betteln.
Ich verdiene echt gut 3200 Netto (Minus Auto 2975,-) aber es reicht nicht um Alles zu bedienen. Es gibt einen Kredit 440,- (29000 offen) und einen UH Titel 378,-.
Im Umkreis 30 km gibts max 8 Wohnungen mit Jeweils 5000 Aufrufen auf Immoscout usw. Keine unter 700 Warm. Also 1 Zi 35qm = 450,- + NK 150,- + Nachtspeicheröfen oder Gas und Durchlauferhitzer.
Dank Studentenstadt gibt es 1. keine WG Zimmer und 2. bin ich 41+die Kinder sollen bei mir schlafen können und 3. kosten die auch 400-500 warm.
Da ich die beiden Kinder am BespaßungsWE bei mir schlafen lassen möchte benötige ich min. 2 Zi. auch als Sicherheit, dass Mutter nicht behaupten kann die Zustände zum Übernachten wären nicht ausreichend... etc. Mann kennt die Spielchen wenns knallt ... und das wird es.
2 Zimmer gibt es nicht unter 750,- eher 850,-+ warm.
Also erst wenn ich 50 km weg von der Arbeit als auch Kinder an den AdW ziehe könnte ich für 550,- warm was finden. Dann aber Wegekosten von 200,- Euro
Das ist sehr Unzufriedenstellend und für mich deshalb ausgeschlossen.
Bevor ich weiter fortfahre eine Frage:
Wie kann ich den Selbstbehalt auf einen realistischen Wert erhöhen. Ausgehend von 378,- Warm wären realitätsnähere 600,- Warm 222,- Differenz?
Ich bin gut im Job und es gibt 2 Firmen die mich haben wollen. Bei einer weis ich jetzt schon, dass es auch ohne Direktanstellung möglich ist. Die Andere, welche mehr zahlen könnte, da warte ich noch auf Antwort.
Worauf ich hinaus will ist, einen Umstand zu schaffen in dem ich weiter alles Bedienen kann aber nicht zur Geißel werde. Meine ExFamilie soll auch im Haus wohnen bleiben. Die Ex weis bereits, dass ich das nur mitmache, wenn sie arbeiten geht und Wohngeld beantragt. Mit ALG2 kann sie es vergessen. Haus kostet all incl. 1100,- davon 800,- Warm+Gas+Strom+Wasser. In unserer Stadt gibts zwar höhere Wohnungssätze für ALG2 Empfänger aber ich denke sie hat verstanden, dass das nicht funktionieren wird und sobald ich genervt werde überweise ich ihr die ca 1000 Ocken und fahre alles gegen die Wand.
Meine kalkulierten Kosten:
440,- Kredit
378,- 1. Kind
350,- 2. Kind
278,- 3. Kind
EXEN UH Basis wäre also ca. 1500,- und somit 300,- für sie und somit eine Gesamtüberweisung von ca 950,-
Gemeinsame Miete 800,-
Strom und Gas läuft bereits auf ihren Namen allein :D
Wasser leider nicht.
Mit bleiben ohne gemeinsame Miete zu berechnen 1200,- für nen 60-70 Std. Job. Nein Danke. Ich muss Kaution und Einrichtung für die neue Whg. irgendwie stemmen usw.
Kann ich, wenn ich den Bück-dich-und-friss-Scheiße-Weg gehe eine Erstausstattung und Wohngeld beantragen? Aufstocken geht ja nicht. Bin ja zu gut verdienend. Wo ist da die Gleichstellung/-berechtigung ;)
Meine eigentliche Frage ist deshalb was Ihr von folgendem Konstrukt haltet.
UG gründen als Gesellschafter+GF
Scheinselbständigkeit könnte ich mit einem Angestellten (evtl. sogar meine EX wenn sie lieb bitte bitte sagt und nen 450,- Job nachgeht)
oder einem 2. Kunden entgegenwirken.
mir GF Lohn von xxxx Netto Zahlen (und Aufstocken?!?)
Nur so viel in der UG einnehmen wie ich benötige. Überschüsse würde ich dann direkt in Schulungen oder externe Dienstleistungen investieren, also ausgeben. Welchen Weg dieses Geld dann nimmt, kann ich nicht beeinflussen ;)
Die Trennung ist noch nicht publik. Ich kann also noch abrutschen (Probezeit in akt. Anstellung endet am 1.8.) und man könnte es mir nicht als Absicht zurechnen da ich ja noch nix von meinem Glück wusste?!?
Ich habe leider niemanden, der alleiniger Gesellschafter der UG werden möchte. Habe echt versucht es zu erklären, dass er/sie sich die hälfte des Überschusses aus der Firma nehmen könnte und nur zu 25% versteuern müsste. Was er dann mit 50% von dem Geld macht bleibt mir überlassen. Aber wenn man es nicht kapiert, dann kapiert man es nicht. Wir konnten uns aber auf einen Zwischenweg über eine bestehende Firma im Bereich Schulung und Dienstleistung einigen.
Eine Limited klingt für zukünftige Kunden immer etwas komisch. Wenn die UG aber rechtlich zu unstabil aussieht, dann würde ich es in Erwägung ziehen. Evtl. habt Ihr Tipps.
Ins Ausland gehen ist ja innerhalb Europas schwierig?!?
Dank euch schon mal für jeden Tipp
|
|
|
|