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P-Konto wie Gehalt bis 880EUR pfändbar? - Druckversion

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P-Konto wie Gehalt bis 880EUR pfändbar? - Zahlesel_RUS - 08-05-2019

Ich sehe bei P-Konto keine Beschreibung, was ist mit der Person, bei der vom P-Kontolaufender Unterhalt gepfändet wird.
1.139,99 ist aus der Pfändungstabelle Minimalbeitrag für P-Konto und Gehalt für normale Schuldner.
Verstehe ich es richtig?


RE: P-Konto wie Gehalt bis 880EUR pfändbar? - Arminius - 08-05-2019

(08-05-2019, 20:36)Zahlesel_RUS schrieb: Ich sehe bei P-Konto keine Beschreibung, was ist mit der Person, bei der vom P-Kontolaufender Unterhalt gepfändet wird.
1.139,99 ist aus der Pfändungstabelle Minimalbeitrag für P-Konto und Gehalt für normale Schuldner.
Verstehe ich es richtig?

Richtig...850 d zpo...wird aber vom Vollstreckungsgericht angeordnet und befindet sichin deiner Ausführung. Muss aber beatragt werden sonst Pfändung wie bei jedem anderen Gläubiger.


RE: P-Konto wie Gehalt bis 880EUR pfändbar? - Zahlesel_RUS - 09-05-2019

danke