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Unterhalt ab 18
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Rechtsanwalt gesucht |
Geschrieben von: Franky - 12-08-2019, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Guten Tag,
ich bin im Forum schon seit einiger Zeit aktiv. Da der ein oder andere mitließ, ändere ich manchmal den Benutzername.
Ich bräuchte eine Empfehlung für einen Anwalt im Raum Frankfurt, der sich mit Unterhaltsrecht auskennt. Ich habe in zwischenzeitlich den 2. Anwalt verschliessen.
Meine Anwälte müssen immer recht viel schreiben, weil ich mich jedes mal gegen den ganzen Dreck wehren muss, mit dem ich beschmissen werde. Bei der Mutter erledigen die Helferindustrie nebst Richterinn den Job. Die Anwältin der Mutter braucht eigentlich nur "stimmt" zu schreiben.
Extrem heftig -- zumal ich eine extrem feministische Richterinn habe.
Kurzum -- irgendwann haben die Anwälte keine Lust mehr und wollen 150 EURO/Stunde, weil es zu viel Arbeit ist und die Streitwerte gering sind.
Aktuell wurde ich bei einer Unterhaltsklage dermaßen dreist vom Amtsgericht abgeledert, dass es echt nich wahr sein darf und mein Anwalt hat keine Lust für den geringen Streitwert zum OLG zu ziehen. Leider besteht bei Unterhalt eine Anwaltspflicht soweit ich das weis.
Es geht um eine Stufenklage, bei der ich Auskunft über das Einkommen der Mutter verlange. Der Auskunftsanspruch wurde dermaßen dreist abgelehnt, dass ich mich echt frage, ob wir im Faschismus leben, indem Mütter die neuen Herrenmenschen sind.
Kann mir jemand einen Anwalt im Raum Frankfurt am Main empfehlen. Oder mir einen Tipp geben wie ich einen Anwalt bekomme, bevor die Widerspruchsfrist ausläuft. Gerne auch über private Nachricht.
Vielen Dank
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BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit |
Geschrieben von: IPAD3000 - 11-08-2019, 21:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Gesetzt den Fall, die Tochter wird volljährig, beendet ihr Abi erfolgreich, will nun studieren. Der Unterhalt ist strittig am OLG, zumindest besteht ein Titel, der NICHT auf Volljährigkeit begrenzt ist. Somit aktuell schwebend wirksam und vollstreckbar.
Tochter schickte nun Mama vor, ich solle den Bafögantrag ausgefüllt zurücksenden. Frist bis Ende August. Ich erwiderte, die Tochter ist volljährig, müsse die Auskunft selbst bei mir einfordern. Dies tat sie nicht. Statt dessen beantragte sie Bafög ohne mir Auskunft abzuverlangen, hat dies bewilligt bekommen, wohl als Vorschussleistung, da ich angeblich die Auskunft nicht zur Verfügung stellte.
Tochter verweigert den Verzicht auf den Titel, obwohl ich bekanntermaßen nicht leistungsfähig bin, mit dem Status „nicht mehr privilegiert“ kann mir kein fiktives Einkommen oder erhöhte Erwerbsobligenheit abgefordert werden. Einkommen deutlich unter Selbstbehalt.
Meine Tochter (ihre Mutter?) stemmt sich gegen den Unterhaltsverzicht, da werde ich langsam böse, überlege, ob ich gegen den Bafögbescheid Widerspruch einlege. Schließlich hätte sie (ist das so?) vorab versuchen müssen, mir selbst Auskunft abzuverlangen. Zudem kollediert die Tatsache, auf den Alttitel nicht verzichten zu wollen, mit ihrem Antrag. Sie erhofft sich scheinbar noch Ansprüche durchsetzen oder pfänden zu können, womit etwaige bezogene Bafögleistungen zum Sozialbetrug führen (doppelt kassieren). Im Moment hab ich zwar kein Geld, kippt meine Mutter aber morgen tod um, würde ich erben, und es wäre doch was zu holen (was ich dann durch ausschlagen zu verhindern wissen werde, aber das weiß sie ja nicht).
Wie kann ich dem Bafög-Bescheid hier wirksam widersprechen? Ungern schmeiss ich zwar meiner Tochter Knüppel zwischen die Beine, leider ist sie nur Marionette ihrer Herrin, haut selbst mit dem Knüppel auf meine Existenz. Es wird Zeit, dass sie merkt, wer hier nur ihren Hass auslebt, ohne Rücksicht auf Verluste.
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Verwirkung von Rückläufigen Kindesunterhaltsschulden |
Geschrieben von: Zahlknecht - 10-08-2019, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
im Oktober 2011 wurde ich verurteilt an die Kindsmutter Aufgelaufene Kindesunterhalt von 10.000 euro zu erstatten.
Im Februar 2012 bekam ich Besuch vom GV um die Forderung einzutreiben leider Ergebnislos.
Ich gab die EV ab.
Zu dieser Zeit waren die beiden Kinder 16 Jahre.Bis heute ist kein neuer Versuch unternommen an das Geld zu kommen.
Beide Töchter haben nach der Reguläre Schule keine Ausbildung bzw Abschluss gemacht.
Beide Kinder leben heute von Harz 4 und haben jeweils eigene Kinder.Es besteht kein Kontakt zu mir.
Meine frage ist,den Titel habe ich ja weiterhin 30 Jahre an der backe.
Ich habe mich mal in Sache Verwirkung durchgelesen.
Ist es Richtig wenn der Gläubiger in gewissen Abständen keine Vollstreckung betreibt das aus dem Titel nicht mehr Vollstrecken kann?
Gruss Zahlknecht
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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt |
Geschrieben von: Helmute2000 - 08-08-2019, 16:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo Zusammen,
ich habe nun einen Rechtsanwalt damit beauftragt, den Titel des Volljährigen zurückzuholen. Meine Briefe mit Fristsetzung wurden von dem Volljährigen nicht mal abgeholt. Einschreiben mit Rückschein.
Nun läuft heute die wiederholte Fristsetzung des Rechtsanwaltes ab und nun fordert der gegnerische Rechtsanwalt hier folgendes:
"ln der Zeit der Minderjährigkeit hat Ihr Mandant stets expressis verbis "unter Vorbehalt der Rückzahlung geleistet, ein erfüllungshindernder Vorbehalt, der eine Erledigung des Titels gerade nicht bedingt. Auf die einschlägige Kommentarliteratur wird verwiesen. Der Herausgabe des Titels steht also die Erfüllungseinrede entgegen."
Auf meinen Unterhalts- Überweisungsbelegen habe ich stets den Text vermerkt: "Unter Vorbehalt der Rückzahlung Monat XY".
Nun heisst es von meinem Rechtsanwalt folgendes "Da die Rückforderung von Unterhaltszahlungen, die auf einen bestehenden Titel geleistet wurden, nur in wenigen Einzelfällen möglich ist, sollte hier gegebenenfalls ausdrücklich klargestellt werden, dass die Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit nicht angefochten werden sollen."
Muss ich das wirklich?
Viele Grüße,
H2000
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In Ergänzung- Unterhalt ab 18 |
Geschrieben von: ArJa - 05-08-2019, 10:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Guten Morgen.
Ich habe den nachfolgenden Beitrag in einen anderen Thread eingebaut, wo er offensichtlich untergegangen ist, deshalb mache ich mal hier einen eigenen Trööt auf ...
In etwa 2 Jahren steht bei mir an, dass meine Tochter mit knapp 18 Abitur machen wird. Sie will danach Lehramt studieren.
Mein Titel ist Gott sei Dank aufgrund der Tipps hier von vornherein bis Volljährigkeit befristet.
Bis jetzt hat Tochter immer zu mir gesagt, dass sie mit 18 von der lieben Mami weg will und eine eigene Studentenbude beziehen will.
Das klang jetzt neulich am Telefon ganz anders.. ja, sie will zwar weiterhin studieren, aber nunmehr zur heimischen Uni ( 20 km ) pendeln und
während des Studiums bei Mami wohnen bleiben.. Exe keifte dann von hinten durch Telefon, dass ich dann ja mehr Unterhalt zahlen müsse, weil das
Kind ja bei ihr wohnen würde und sie sie verköstigen würde ... Hat das irgendwelchen Auswirkungen bzgl. der Privilegierung ?
Ich war bislang der Auffassung, dass Tochter den Bedarf nach DDT hat, für sich Kindergeld und ggf. BAföG beantragen muss, sie sich jetzt in der Familienversicherung bei Mami
krankenversichern muss und der verbleibende Rest nach unseren bereinigten Nettoeinkommen zwischen mir und Exe im Verhältnis aufgeteilt wird ... Exe kann Tochter ja gern Kost und Logis abknöpfen, ist nicht mein Problem..
2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ?
Sehe ich da was falsch oder bin ich da zu naiv ? Klärt mich bitte kurz auf.. Vielen Dank.
Gruß
ArJa
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Berechnung Kindesunterhalt 3tes Kind |
Geschrieben von: Nagilo - 31-07-2019, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo liebes Forum und liebe Mitglieder,
ich wende mich zum ersten Mal an ein Forum, da ich grade seelisch am Ende bin und Euren Rat brauche. Im folgenden Text versuche ich so viele Informationen wie nötig zur Verfügung zu stellen, um die Situation transparent darzustellen.
Vorgeschichte
Ich, männlich 37, zahle seit April 2017 Unterhalt für ein jetzt 5jähriges Mädchen und für einen 9jährigen Jungen. Für sie - 252€ und für ihn - 304€. Soweit alles ok.
Meine Ex und ich - wir waren nicht verheiratet - hatten zusammen ein Haus das ich zu 100% finanziert habe, obwohl wir 50 / 50 im Grundbuch standen. Bei der damaligen, vorhergehenden und unschönen Trennung war es mir wichtig, dass die Kinder im Haus bleiben wo sie aufgewachsen sind. Ich bin dann im Januar 2017 ausgezogen (6 Monate Sofa bei einem Freund). Wir haben uns nach einem zähen Kampf darauf einigen können, dass sie mir ansatzweise meinen Anteil den ich ins Haus gesteckt habe auszubezahlen. Das sie mir keine 17000€ sofort zahlen konnte war mir bewusst, sodass ich bereit war für einen Deal der für alle akzeptabel war. Deal: 5000€ sofort und die letzen 12000€ als monatliche Raten á 200€. Notariell beglaubigt. Da mein Verdienst nicht gut ist und ich alles reingesteckt habe, brauchte ich das Geld für einen Neustart, da ich sämtliche Sachen ihr überlassen habe, um den Mäusen den Übergang leichter zu gestalten.
Dem Jugendamt war dieser Deal bei der Beantragung der Beistandschaft bekannt, da dies angegeben wurde. Dies wurde aber bei der Berechnung nicht berücksichtig. Warum auch immer. Mit dem Verdienst hat man mich auf die 1080€ Selbstbehalt reduziert. Ich habe davon bis heute gelernt mit wenig Geld klarzukommen und den Mäusen dennoch alles zu ermöglichen, da ich sie sehr liebe und sie auch gerne bei mir sind.
Situation jetzt
Am 06.07.2019 kam ein weiteres Kind zu Welt. Ein kleiner süßer Junge. Leider nicht geplant, aber dennoch dankbar, dass er da ist. Mit einer anderen Frau. Wir leben nicht zusammen, da die Situation mehr als schwierig ist.
Ich habe schon vorab um eine Neuberechnung bei dem Jugendamt meiner beiden ersten Kinder gebeten, da ich verantwortungsvoll meine Pflichten erfülle und jedes Kind das Geld bekommen soll was ihm zusteht, obwohl noch gar keine Beistandschaft beantragt wurde.
Mein Einkommen hat sich die Jahre über nicht verändert. Im letzen Monat habe ich 1544€ überwiesen bekommen, davon ging schon vorher die betriebliche Altersvorsorge ab und ein Firmenwagen auf 1% Regelung mit 120€. Da ich kein eigenes PKW besitze, bin ich darauf angewiesen, es ist Bestandteil meines Arbeitsvertrages und ich kann sonst die Kinder nicht abholen oder mit ihnen wegfahren.
Wenn ich die 1544€ (netto Einkommen) + 200€ (Rate der Ex für das damalige Haus) hätte ich theoretisch 1744€ real zur Verfügung. Davon gehen noch ab:
- 556€ Kindesunterhalt
- 500€ Wohnung warm inkl. Strom ~55qm, sodass die Mäuse auch bei mir bleiben können.
- 65€ Handy, Internet, Telefon
- 50€ Sparvertrag für meine 5j. Tochter seit 2014
- 24€ Haftpflicht
- 44€ Rechtschutz
Sind schon knapp gerechnet 1239€ an Ausgaben (GEZ und Co. nicht mal mit einbezogen), sodass ich 505€ den Rest des Monats für mich und meine Kinder zum Leben habe. Das ist nicht viel, aber ich habe gelernt damit umzugehen und es war bisher immer noch ein Eis, eine Fahrt mit dem Karussell oder der Besuch in einem Indoorspielplatz möglich.
Das Problem
Das Jugendamt hat jetzt meine Bitte der Neuberechnung erhört und mein bereinigtes Nettoeinkommen auf 1986€ berechnet.
Mit folgendem Ergebnis:
Kind 1. 304€
Kind 2. 252€
Kind 3. 252€
Gesamt: 808€
Ab Januar 2020 sogar 860€, da meine kleine Maus dann 6 wird.
Diesmal wurden die monatlichen Raten von 200€ mit eingerechnet als Einkommen was damals nicht der Fall war.
Das ist meine persönlicher Untergang, da ich diese Summen nicht mehr bedienen kann. Ich bin aufgelöst und verzweifelt. Mir liefen die Tränen.
Ich brauche euren Rat, denn ich weiß grade nicht mehr weiter.
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Anspruch auf Betreuungsunterhalt |
Geschrieben von: Staedtler - 31-07-2019, 10:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Liebe Forenmitglieder,
zu meiner Geschichte werde ich in den nächsten Wochen noch detalliert kommen.
Vorab hätte ich aber noch 1-2 Fragen die ich klären möchte.
So wie ich nun verstanden habe, hat die Kindesmutter in den ersten 3 Jahren theoretisch Anspruch auf Betreeungsunterhalt (wir waren nicht verheiratet).
Beispiel:
1.) Ihr Nettoeinkommen war vor der Geburt 1500€, jetzt nach der Geburt wird sie Elterngeld beziehen (knapp 450€ auf 2 Jahre verteilt) hinzukommt ein Nebenjob mit circa 20-25/h die Woche. Hat Sie da noch einen Anspruch auf Betreeungsunterhalt von meiner Seite?
2.) Falls ja, wie hoch wird dieser sein? So wie ich verstanden habe berechnet sich der Betreeungsunterhalt aus der Differenz zwischen meinem und ihrem verlorenen Einkommen aus der Betreuung .
Beispielrechnung (fiktive Zahlen)
Sie verdiente 1500 netto
Ich verdiene (bereinigt) 2300 netto
Die Differenz wäre nun 800, da ich jedoch noch Kindestunterhalt zahlen "muss" (mind. Betrag 252€) . Wäre die Differenz circa 550€ und davon müsste ich dann 3/7 an Betreeungsunterhalt abgeben?
Wie sieht es den aus wenn Sie jetzt schon wieder Teilzeitarbeit und Elterngeld erhält. Sie hat ja dann quasi nicht einen Verlustausfall von 1500€ , sondern vielleicht nur noch 500€.
Vielen Dank und Liebe Grüße!
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