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Umgangsklage, oder sein lassen |
Geschrieben von: HeinrichH - 20-09-2019, 10:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Tochter 2.5 Jahre, räumliche Trennung seit gut anderthalb Jahren. Umgang läuft zuverlässig. Tochter kam auch mal zwischendurch. Dieses Jahr fünf Tage Urlaub im Ausland. Wenn die Ex Hilfe mit Arztbesuch, eigener Tochter und Arbeitszeit brauchte, sprang ich sofort ein. Wir hatten auch regelmäßig "Familienausflüge" und sogar einen gemeinsamen Urlaub.
Wir selbst auch noch was laufen. Alles in allem kam also gut was an Papa-Kind Zeit zusammen. Ich führe eine Excel über die Umgänge.
Umgangsregelung, basierend auf Umgangsvereinbarung einer Beratungsstelle:
Wöchentlich Do. 15.00-18.00 u. Sa. 10.00-18.00
Dazu alle 14-Tage Übernachtung von Sa. 10.00 - So. 18.00
Nun kam seit sechs Wochen ein neuer Partner bei ihr ins Haus. Folglich keine Ausflüge und Zurückfallen auf die starre Regelung. Job hat sie nicht mehr. Stand-by Papa wird nicht mehr gebraucht.
Da die Vereinbarung eine schrittweise Erhöhung der Übernachtungen auf Do-So und weiterhin den wöchentlichen Sa. vorsah, bat ich zum Gespräch!
Gab viel hin und her. Samt üblicher Frauenargumentation, sie habe das Kind gestillt und unter ihrem Herzen getragen (mein Favorit), ich sei leidlich Umgangselternteil, Arztbesuche seien ihre Angelegenheit und ihre 1. Tochter hätten so eine enge Bindung zu unserer gemeinsamen Tochter. Sie wolle auch ein volles Wochenende "quality time" und nicht nur Alltag. Die Kinder seien stark ritualisiert, was zu Bett gehen anginge.
Wir einigten uns jetzt für den Moment auf:
14-tägig: Fr-Mo (nach der Kita, hin zur Kita. Übergaben also dort)
14-tägig: Do 14.30-18.30
Ich hätte noch gern einen Nachmittag in der Nicht-Übernachtungswoche. Das lehnte sie Kategorisch ab. Ich wolle immer mehr, usw...nichts Substanzielles. An die Vereinbarung fühlt sie sich nicht mehr wirklich gebunden.
Die Frage ist nun, ob ich in Anbetracht des Alters diese Sache erstmal so schlucke. Zeitlich habe ich leider gerade mal 2h gewonnen. Die Lücken, die wir uns nicht sehen sind, länger. Nächte zähle ich mal nicht wirklich als Umgang. Ich hätte mehr Freiheit in der Wochenendgestaltung. Mein Umfeld ist der Meinung im Job braucht sie früher oder später wieder Support. Der Typ wird aufgrund ihrer Art auch nicht lange bleiben. Über kurz oder lang stehen auch Ferienregelungen an.
Andererseits ist hier auch ein älterer Bruder von der Tochter, weil ich auch Alleinerziehend bin. Pädagogikstudium. Alles gute Bedingungen. Es gibt hier ebenfalls normales Familienleben, Rituale und geordnete Verhältnisse. Ich arbeite von zu Hause als Selbstständiger, bin voll flexibel. Die Kleine hat ihr eigenes Zimmer. Super Bindung. Die Ex kann nicht schlüssig begründen, warum der eine Tag nicht möglich sein sollte. Insbesondere weil so viele Besuchskontakte bestanden. Oder sogar ein Wechselmodell. Würde ich darauf klagen und eine 40/60 Regelung bei rauskommen, wäre es auch total okay. Wir wohnen hier nicht in Bayern.
Ich wäge halt ab, ob es den ganzen Zauber wert wäre. Revisionen, vielleicht Gutachten. Mit der Mutter meines ersten Kindes habe ich das alles durch. War alles hoch zerstritten, ich hatte Glück. Kind bei mir. Nach fünf Jahren hat sich alles normalisiert. Der Junge fährt hin und her. Wenn er dort ist macht seine Mutter auch mal Party. Manchmal regeln sich Dinge mit der Zeit von alleine. Gerade mit 2,5 Jahren rechne ich mir trotz der vielen Extraumgänge nicht so viele Chancen aus. Die Ex hat auch nachvollziehbare Argumente. Hier vor Ort fahren die Muttis auch schon mal gerichtlich vor die Wand. Ist gerade schwierig.
Was meint ihr?
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Wiederaufnahme von Betreuungsunterhalt |
Geschrieben von: HeinrichH - 20-09-2019, 09:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Nachdem bei mir lange Ruhe war, gibt es jetzt zwei Themen, wo ich Input benötige.
Meine Ex hat fleißig gearbeitet. Erst Job A, später wechsel zu Job B, weil gut bezahlt. und ich musste keinen BU mehr zahlen. In ihrem letzten Job wurde sie in der Probezeit gekündigt.
Gestern teilte sie mir mit, ihr fehlten zwei Wochen für den ALG I Bezug. Nichts zu machen. Sie hat nun ALG II beantragt. Sachbearbeiter sagte ihr, ich müsse wieder vollen BU leisten.
Sie hat dafür wohl ein Formular über Ehegattenunterhalt bekommen, dabei waren wir nie verheiratet. Bisher habe ich keine Post vom Jobcenter bekommen.
Den KU hat sie wohl als Einkommen angegeben, daher auch keine Abtretung.
Ich hoffe natürlich, dass sie schnell wieder arbeiten geht. Nachdem sie im Job aber gesehen hatte, wie andere Muttis mit weniger Arbeitszeit und Stress, schön Coupons und Teilhabe bekam und am Ende des Monats gleiches Geld hatten, zieht sie das Modell wohl auch in Erwägung.
Meine Fragen:
Muss ich in der Tat wieder BU zahlen? Meine Anwältin meinte vor einem Jahr, es könne durchaus strittig sein. Wir hatten die damals eher theoretische Frage nicht weiter behandelt.
Ich hatte erst vor 16 Monaten alles offengelegt. Das möchte ich vermeiden. In unserem Fall ist es auch einfach. Sie bekäme 880€ plus Krankenkasse.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn das Jobcenter kommt? Ich hatte nie Kontakt mit dem Verein.
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Betreuungsunterhalt Barunterhalt bei Auslandsaufenthalt des Kindes |
Geschrieben von: Marcus - 16-09-2019, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
mein Sohn macht gerade ein Auslandsjahr außerhalb der EU.
Ich weiß, dass ich weiter unterhaltspflichtig bin, weil die Mutter ja weiter "aus der Ferne" betreut.
Ich möchte gerne nächstes Jahr meinen Sohn dort besuchen und ca. zwei Wochen dort bleiben.
Ändern sich dann nicht die Verhältnisse? Ich leiste doch dann den Löwenanteil an Betreuung und nicht mehr die Mutter, die zuhause sitzt.
Die Unterhaltspflicht schon mal umzukehren wäre doch ein guter Start, für einen Wechsel des betreuenden Elternteils, der nach seiner Rückkehr möglicherweise ansteht.
Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen.
Grüße Marcus
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Schutzschrift |
Geschrieben von: superdupersonic - 15-09-2019, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo zusammen,
meine EX – die mich nach der Trennung absolut hasst - will mich unbedingt aus dem (gemeinsamen 50%50 im Grundbuch) Haus haben. Oft hole ich die Kleine ab, und bringe sie zu meinem „Nebenwohnsitz“ - da ist sie aber immer sehr aufgedreht. Daher lasse ich es mir nicht nehmen (im Haus), die Kleine in Bett zu bringen und ihr beim Einschlafen eine Geschichte vorzulesen. Ich habe auch in Zukunft vor, öfter wieder im Haus (wo ich noch gemeldet bin) zu schlafen, um meine Tochter auch am nächsten Tag zum KIGA zu bringen.
Bei der Verabschiedung letzte Woche, sagte sie zu mir – vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen „Du hast immer nackt neben mir geschlafen, das machst Du auch bestimmt bei der Kleinen, das interessiert bestimmt das Jugendamt". Diesen Vorwurf hatte sie mir schon mal per SMS gemacht. Grund war, dass ich per SMS nachgefragt habe, ob es stimmt, was mir die Kleine erzählte hatte (im Urlaub meine EX plus Kind - gemeinsam im Hotelzimmer mit Ihrem NEXT übernachtet).
Jetzt aber, droht sie mir offen - wenn ich wieder ins Haus komme - die Polizei zu holen. Ich würde sie bedrohen - was ich natürlich noch nie gemacht habe. Ich achte immer darauf, 2 Meter Abstand zu Ihr halten. Zum Glück habe ich ein Teil des Gespräches mitgeschnitten.
Ich nehme mich selber auf, nachdem mir immer vorgeworfen wurde, ich würde vor der Kleinen streiten. Das habe ich auch angekündigt – also kein heimliches Aufnehmen.
Frage:
- Ich möchte gerne eine Schutzschrift schriftlich beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Leider glaube ich, dass das nur noch zentral per Internet "Zentrales Schutzschriftenregister" (89,00 EUR) geht. Weiß da jemand Bescheid??
- Die Vorwürfe „Nackt im Bett bei meiner Tochter zu schlafen“ gehen mir natürlich auch zu weit. Ich habe diese per SMS dokumentiert – bringt es was zum JA zu gehen?? – bisher bin ich nur bei einer Familienberatung – das habe das aber noch nicht zur Sprache gebracht.
- Außerdem versucht sie mich bei der Stadt „Zwangsabzumelden“ Was ihr aber nicht so recht gelingt. Mein Namensschild am Briefkasten wird immer abgerissen. Habe auch noch vile persönliche Dinge dort. Neuerdings habe ich mein eigenen Briefkasten angebracht. Auf Anraten der Stadt. Was kann ich noch machen, um meinen ersten Wohnsitz im Haus nicht zu verlieren??
Meine Fakten:
-[font=Times New Roman] [/font]Nicht verheiratet - gemeinsames Sorgerecht – die Kleine hat meinen Nachnamen.
-[font=Times New Roman] [/font]Gemeinsames Haus ( 50% - 50% im Grundbuch – nur kleine Kreditsumme noch offen – beide haften bei der Bank ) – die letzten Jahre immer da gewohnt – meine schöne Altbauwohnung habe ich zum Glück aber immer behalten – seit ein paar Monaten bin ich natürlich wieder öfter in meiner Wohnung. Sie will unbedingt das Haus alleine haben - könnte es auch halten - Meine RA aber meint, vorerst behalten.
Danke für Anregeungen!!
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Kleines Gedankenspiel zum Unterhaltsvorschuss |
Geschrieben von: Barbouille - 11-09-2019, 16:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo zusammen.
heute belästige ich Euch mal mit einem anderen Thema. Sonst ging es immer um meinen neuen Partner und seine Borderline-Ex.
Jetzt geht es mal um mich und um ein Gedankenspielchen.
Meine Tochter ist 12 und lebt bei mir und ihrem Vater, etwas mehr bei mir, aber eigentlich ein Wechselmodell. Fand ich auch immer gut, weil ich so im Job bleiben konnte, Rente und so weiter. Das Verhältnis von uns dreien ist gut. Nun hat meine Tochter öfters mal gesagt, sie möchte nicht mehr so oft wechseln und bei mir hat sie auch ein größeres Zimmer etc.
Sie kann das aber natürlich selbst entscheiden, aber es ist immer auch etwas abhängig von Arbeit und so weiter.
Die kleine Große ist auch inzwischen sehr selbständig, geht alleine zur Schule und nachhause, verabredet sich nach der Schule und so weiter, so dass auch eine Betreuung durch mich oder Papa, wie es zu Kitazeiten war, nicht mehr notwendig ist. Ich habe mich an dem Punkt gefragt, ob es nicht schöner für die wäre, ein festes Zuhause zu haben und Papa immer sehen zu können, wann sie möchte, aber eben nicht immer diesen Wechsel. Auf keinen Fall möchte ich aber, wie hier oft beschrieben, unsere Tochter als Unterhaltsgeisel oder sonstiges benutzen.
Aber an dem Punkt fiel mir was anderes ein: Der Vater ist ja gar nicht leistungsFÄHIG. Er ist Student, Langzeit, bekommt etwas von seinem Vater zugesteckt und hat Gelegenheitsjobs. Bei den Kosten haben wir es bisher so gehalten, dass ich das Kindergeld bekomme und in der Regel die Anschaffungen bezahle (Kleidung, Schule), Kosten für Wohnen und Essen haben wir natürlich beide. Mal angenommen ich gehe zum JA und sage, hier das Kind lebt (überwiegend) bei mir und der Vater kann nicht zahlen. Wie genau wird das geprüft?
Es könnte doch für alle Beteiligten eine Art Win-Win-Situation entstehen. Der Staat schiesst um die 270 EUR zu, Vater kann nicht zahlen und von diesem Geld könnten wir Kleidung und Schulsachen, Klassenfahrten etc bezahlen. Oder muss er sich dann komplett nackig machen? Dann taucht sicherlich auch der "Unterhalt" auf seinem Konto auf, den er von seinen (sehr wohlhabenden) Eltern monatlich erhält. Und natürlich die Jobs, aber mehr als der Selbstbehalt dürfte das kaum sein.
Was ich auf keinen Fall will: Dass sich bei ihm Schulden anhäufen oder er Probleme bekommt.
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema?
Danke!
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Unterhaltsschulden |
Geschrieben von: Dassault - 30-08-2019, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Die KM bezieht Unterhaltsvorschuß. Das jetzt seit 4 Jahren nachdem ich die Zahlungen eingestellt habe, da mir absolut jeglicher Kontakt zum Kind verweigert wurde.
Meine Frage: Schulde ich "nur" der Unterhaltskasse den Vorschuß? Also versuchen die lediglich den Unterhaltsvorschuß einzutreiben oder den Unterhalt, den ich laut Titel/DD Tabelle der KM schulde?
Soweit ich weis gibt es keine Verjährungsfristen zumindestens für den UV. Gilt das auch für die Differenz zur Höhe des Unterhalts laut DDT?
Muß die KM versuchen seperat die Differenz zum UV evollstrecken zu lassen?
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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) |
Geschrieben von: Vater Morgana - 30-08-2019, 01:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Moin.
So, der Fall sieht folgendermaßen aus:
Der Sohn soll die Schule wechseln. Eine Hospitation an einer Privatschule findet statt, danach soll gemeinsame Entscheidung mit Sohn und KM getroffen werden. In dieser Zeit findet der Sohn die neue Schule super, fühlt sich gut aufgehoben, Essen ist besser, soziales Miteinander gut trotz "neu", etc. Dann Konflikt mit Vater; Sohn und KM sind mal wieder "ein Team", großes Drama mit JA und Polizei (telefonisch), Ergebnis: Sohn hasst Papa. Trotzdem äußert sich der Sohn positiv zur Hospitation: die neue Schule ist cool! Der Sohn wechselt nach dem Wochenende zur KM, zwei Tage vor Ende der Hospitation schreibt KM an Vater: Sohn tendiert zu Verbleib an alter Schule! Also denkt der Vater sich: hey, der Sohn will wechseln, ich will das auch, ab zum Gericht, Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für die Schulwahl stellen.
Also Antrag gestellt, extra nicht als "einstweilige Anordnung" beantragt und was macht das Gericht?! "Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen." Das war jetzt im schriftlichen Verfahren. Was tue ich damit? Habe ich nun mal nicht beantragt, weil bekanntermaßen aussichtslos. Gericht dichtet sich meinen Antrag zurecht, weil ich "besondere Eilbedürftigkeit" betont hätte. Soll ich jetzt die mündliche Anhörung beantragen? Oder kann ich sofortige Beschwerde einlegen gegen einen Beschluss, der mit meinem Antrag nichts zu tun hat? Da der Richter ein Eilverfahren daraus gemacht hat, ist seine Entscheidung ja auch nicht anfechtbar. Im übrigen geht es mir nicht um eine einstweilige Anordnung, sondern um ein Verfahren in der Hauptsache, so wie ich es beantragt habe. Oder soll ich einfach einen neuen Antrag stellen, der sich mittlerweile erledigt hat, weil der Sohn wieder Stockholm-Syndrom hat und vom Schulwechsel plötzlich nichts mehr wissen möchte?!
Ich möchte den Beschluss anfechten, weil er sich nicht auf meinen Antrag bezieht, der Richter zudem ungezügelt über meine Motivationslage fantasiert und mir implizit noch Mutwilligkeit unterstellt. Kann ich diesem Manöver juristisch etwas entgegensetzen? Kohle für Anwalt ist nicht vorhanden - natürlich.
VM
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Rechtsschutzversicherung |
Geschrieben von: IPAD3000 - 28-08-2019, 07:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Worauf muss ich achten, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen gedenke, welche mir bei etwaigen Pfändungsversuchen beisteht, auch wenn aus Alttiteln vollstreckt werden sollte. Ich bin zwar ein VKH/PKH-Kandidat, bin es nur leid, regelmäßig dann auch die Einkommensverhältnisse meiner Ehefrau offenlegen zu sollen. Daher ist eine Familienrechtschutz sinnvoll denke ich. Gibts im Inet je nach Leistungsumfang und SB ab 15 Euro aufwärts. Ist ein Versicherungsvertreter hier evt. an Bord?
Das die Allianz (als einzige) auch Unterhalts und Sorgerechtsdinge mitversichert ist mir bekannt, aber völlig überteuert, weshalb ich in solchen Fällen lieber doch auf VKH-Basis zu streiten gedenke.
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Wann privilegiert, ab wann nicht mehr? |
Geschrieben von: IPAD3000 - 25-08-2019, 23:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Allgemeine Schulausbildung = Priviligiertes Kind - soweit hab ich das verstanden.
Allgemeine Schulausbildung mit Abi als Volljährige beendet = nicht mehr priviligiert
Frage: Was für einen unterhaltsrechtlichen Status hat das Kind zwischen dem Erhalt des Abi-Zeugnisses und des im Oktober feststehenden Studiumbeginns, also in den dazwischen liegenden Ferien, vorausgesetzt es geht nicht in der Zeit jobben, chilt lieber die Nächte durch.
Die Frage ist interessant, da ich hier mehrere Monate mit meinem Rechtsverständnis „in der Luft hänge“. Bekanntermaßen ist die erhöhte Erwerbsobligenheit und sind fiktive Einkommen mit Beendigung der Privilegierung Geschichte. Somit könnte ich der seit Anfang des Jahres gleichfalls Bar-Unterhaltspflichtigen Mama ihre Teilzeitarbeit (ohne nachvollziehbaren Grund) fiktiv auf Vollzeit hochrechnen, da auch sie mit Volljährigkeit des Kindes der erhöhten Erwerbsobligenheit unterliegen würde, sollte das Kind in den Monaten bis zum Studium weiter privilegiert sein. Auch wäre denkbar, ihre Familienunterhaltsansprüche prüfen zu lassen, schließlich verdient ihr neuer Ehemann ein vielfaches, wäre ihr über SB zu 2/3 Unterhaltspflichtig.
Es geht hier um ungefähr ein ungeklärtes Vierteljahr, auch Geld, welches ich der Mama nicht zu erlassen bereit bin. Schließlich glaubt das Kind weiterhin an das Märchen, Mamas müssten nicht zahlen, wären eine Gattung der besonderen Art.
Wer weiß wie das allgemein gehandhabt wird?
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