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| Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! |
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Geschrieben von: Sebastian1989 - 25-11-2019, 19:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
folgender Fall aus dem schönen Nordwesten deutschlands:
Unser mittlerweile 18 Monate altes Kind erhält von mir regelmäßig und pünktlich Barunterhalt in bisher unstrittiger Höhe nach DDT. Ich überzahle derzeit. Mutti (sind nie verheiratet gewesen, Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt) leutet die Betreuung und wollte nach Ablauf des Elterngelds Betreuungsunterhalt von mir. Deswegen Mutti zum 1. Geburtstag unseres Kindes (also vor 6 Monaten) Auskunft nach § 1605 gegeben und mit Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (natürlich kräftig geschwärzt) sowie Kontauszügen sämtlicher Konten (natürlich noch kräftiger geschwärzt) gegeben. Steuerbescheid habe ich damals keinen mitgegeben. Seitdem kontinuierliche Verschlechterung des davor noch einigermaßen intakten Verhältnisses, da ich nach Abzug des KU unter dem Selbstbehalt für den BU war. Deswegen kein Geld für Mutti, die dafür leider 0 Verständnis hat.
Nun ist Mutti auf die Idee gekommen, über den Umweg Beistandschaft den Zahlesel doch noch kräftiger zu melken. Der Beistand fordert von mir erneut Auskunft nach § 1605 BGB und dazu Nachweise, nämlich Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und noch so drollige Sachen wie eine Kopie meines Arbeitsvertrags, und versucht natürlich die, wie ich nach Durchforsten des Forums und der FAQ leider sagen muss üblichen, Tricks. Arbeitsvertag etc bekommt er natürlich nicht, keine Frage. Was mich vielmehr umtreibt ist folgendes:
Wenn ich der alleinig sorgeberechtigten Mutter vor 6 Monaten schon schriftliche Auskunft mit Belegen (unter ausdrücklicher Nennung des § 1605 BGB als Grundlage) gegeben habe, muss ich das doch jetzt nicht wieder tun, nur weil die Beistandschaft neu eingerichtet wurde? Es läuft doch die Zweijahresfrist nach Abs. 2?
Die damalige Auskunft habe ich mit einer Frist (über 2 Wo.) für Widerspruch versehen, wobei die Mutti diese Frist hat verstreichen lassen und auch bis heute nicht widersprochen hat.
Ich bin gemischt erwerbstätig, wobei meine selbständigen Einkünfte ca. 1% meines Jahresbruttos ausmachen.
Danke für Eure Hilfe!
Seppo.
Achja: Vorsorgliche Titulierung des bisherigen Unterhalts für unser Kind (klar: statisch und befristet) ist bereits gebahnt.
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| Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? |
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Geschrieben von: Abgezockter - 22-11-2019, 18:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Jungs,
nach vielem Lesen hier im Forum als Gast habe ich mich nun angemeldet, denn auch mir brennt es unter den Nägeln...
Zur Situation:
Bin aus der EU und kein Schweizer, 45 und Vater von drei Kindern und lebe in der Schweiz. (H)exe und Kinder sind auch keine Schweizer. Seit 2016 bin ich getrennt und zahle bei einem Einkommen von ca. 6k mtl. 2.5k KUH, das Kindergeld 600Fr. geht direkt an die Ex. Das hört sich noch nicht weiter schlimm an im Verhältnis, aber bei der Trennung wurden mir auch zwei Kredite aufs Auge gedrückt, die ich weiter zu bedienen hatte. Die habe ich aber jetzt von der Backe. Habe im April letzten Jahres die Scheidung nach der Trennungszeit von 2 Jahren eingeleitet. Die Exe hat vor der Trennung (in der Klapse) einen neuen Seelenverwandten kennengelernt und wollte ihn nicht mit mir betrügen.
Seit der Trennung wollte sie die Kinder so oft wie möglich abschieben, um mehr Zeit für den Seelenverwandten zu haben. Es folgten immer häufiger (auch schon in der Ehe) wüsteste Beschimpfungen VOR den Kindern, danach habe ich den Kontakt abgebrochen. Danach Gespräche mit KESB und Vermittlung mit Mediation. Dann seit Frühjahr letzten Jahres ging es leidlich wieder mit dem Umgang, ich hatte die Kinder monatlich 1x. Bis zur letzten Anhörung im Herbst vor einem Jahr. Da wurde ich massiv unter Druck gesetzt (von RA und Richterin) und sollte die Kinder verpflichtend alle 2 Wochen nehmen (auf meine Kosten). Es wurde versucht, dass ich bei Nichteinhaltung des Besuchsrechtes an die Exe pro Wochenende Geld zu zahlen hätte wegen zusätzlichem Aufwand (Kino, Essen, Bespassung etc.) Diese Teilvereinbarung, hatte ich bei der Anhörung dämlicherweise unterschrieben, aber anschliessend widerrufen (was nicht ging), aber auch egal war, da ich den zweiten Teil der Verhandlung nicht anerkannte, bei dem es um die Finanzen ging und damit der erste Teil ungültig war. Somit wieder auf Feld 1.
Danach folgte ein Anwaltswechsel, da ich meiner Anwältin nicht mehr vertraute. Meiner Meinung nach hat sie meine Interessen nur oberflächlich vertreten. Bei der 5-stündigen Anhörung waren inkl. Gerichtsschreiberin 5 [Unterschreitung des Mindestniveaus] und gefühlt 4.5 gegen mich.
Der Anwaltswechsel wurde abgelehnt (keine Prozesskostenbeihilfe mehr). Ich bin trotzdem bei dem Anwalt geblieben, in der Hoffnung, der reisst da noch etwas. Kostenrahmen damals bis zur Hauptverhandlung 4k. Die sind jetzt schon aufgebraucht, obwohl er noch nicht mal richtig was gemacht hat. Die vor Lügen triefende Klageschrift habe ich zum Grossteil selber kommentiert und er hat für die Klageantwort noch ein bisschen drumherum geschrieben. Es gab eine Kindesanhörung, aus dem Protokoll ist klar erkennbar, dass die Kinder von der Exe manipuliert werden. Inzwischen hat auch der Seelenverwandte wieder die Fliege gemacht und die Exe ist nun damit beschäftigt einen Keil zwischen mich und die Kinder zu treiben (wollen nicht mehr zu mir, keine Telefongespräche usw.). Ich hatte seit dieser Anhörung die Kinder nicht mehr, d.h. seit über einem Jahr, was aber auch tlw. auf mich zurückfällt, da mich diese Situation emotional und psychisch extrem belastet und ich das nicht von den Kindern trennen kann (mit den Kindern kommen die Probleme zu mir nach Hause). Ich hatte auch das Gefühl, dass die Kinder mich ausspionieren wollten (verschiedene Fragen, untypisch für die Kinder).
Das Ziel ist aber schon, dass ich die Kinder wieder zu mir hole sobald sich alles wieder beruhigt hat.
Nächsten Montag habe ich eine weitere Anhörung (Vergleichs-/Einigungsverhandlung). Wenns da keine Einigung gibt, kommt irgendwann die Hauptverhandlung. Die Aussichten sind katastrophal. Existenzminimum liegt bestenfalls bei 1100Fr, kann aber bis 850Fr gesenkt werden, da ich mit meiner Freundin zusammenlebe. Dies ist Ermessenssache, da das Existenzminimum auf 850Fr gesenkt werden kann, wenn von einer "gefestigten Beziehung" ausgegangen werden kann. Insgesamt kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Scheidung mind. 1000Fr. mehr zahlen muss.
Von dem Existenzminimum müssen noch die Steuern bezahlt werden, da diese (und Schulden) bei einem Mankofall nicht anerkannt werden. Zum Vergleich: Ich habe letztes Jahr knapp 5000Fr. Steuern gezahlt, meine Exe lachhafte 25Fr wegen "Verheiratetentarif". Miete (bei mir anteilig) und Krankenkassenprämie sind dafür bereits enthalten. Wegen 13. Gehalt und Bonus geht das Existenzminimum nochmal runter, da diese auf das Jahr aufgerechnet werden. Da kann man sich vorstellen, wovon man hier "leben" kann.
Mir gehts momentan echt besch... und ich überlege mich wegen Burnout krankschreiben zu lassen und erstmal in die Klapse zu gehen. Evtl. so das Arbeitspensum zu reduzieren, denn das stehe ich nicht über die nächsten Jahre durch.
Was passiert, wenn ich vor der Verhandlung noch krankschreiben lasse und dort nicht erscheine? Findet die dann ohne mich statt? Ich denke ich muss JETZT handeln, denn wenn einmal das Urteil da ist, wird eine nachträgliche Änderung wahrscheinlich ewig dauern. Andererseits mag ich meinen Job eigentlich (abgesehen vom Stress) und das Umfeld ist auch ok. Auf diese Weise riskiere ich, dass ich den Job verliere anstelle zu reduzieren.
Ich bin mir bis heute noch nicht im Klaren, welchen Weg ich gehen soll da ich die Folgen nicht so ganz einschätzen kann.
Was passiert mit der Pensionskasse, die gepfändet werden kann sobald diese ausgezahlt wird und ich Schulden habe.
Vielen Dank an Euch.
Heute stehe ich am Abgrund, morgen bin ich schon einen Schritt weiter...
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| Hat wer Erfahrungen mit dem Jugendamt? |
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Geschrieben von: baldUhrmacher - 21-11-2019, 00:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich Erfahrungen mit dem Jugendamt in Deutschland und dachte, das sei das Forum mit größter Aussicht auf befriedigende Antworten, zunächst jedoch die Ausgangssituation:
Eine gute Bekannte von mir hat nicht die besten Beziehungen zu Ihren Eltern (vor allem zum Vater besteht eine Eiszeit), zusätzlich ging in Ihrer Familie noch einige andere kuriose Dinge zu (keine Gewalt soweit ich es mitbekommen habe aber ein sehr striktes Familienregiment und andere bürokratische Angelegenheiten durch die die Familie schon einmal in den Kontakt mit dem Recht gekommen ist). Ich vermute durch Selbstanzeige ihrerseits ist das Jugendamt darauf aufmerksam geworden und hat sie in Obhut genommen. In den ersten drei Tagen konnte sie noch kommunizieren (Handy, SMSs und Co.) jedoch nicht mit ihren Eltern (kann ich soweit nachvollziehen, der elterliche Einfluss soll ja schließlich minimiert werden, damit sie ohne Druck und Angst im Rücken ausm Nähkästchen plaudern kann). Nun wurde Ihr am dritten Tag jegliche Kommunikation verweigert (das konnte sie noch vor der Abnahme des Handys mitteilen). Was geschieht nun? Ihre volljährige Schwester (deshalb nicht auch in Obhut genommen) und ich (sehr gut befreundeter Mitschüler) machen uns Sorgen was mit Ihr geschieht und ob und wann wir sie wiedersehen könnten. Nach Recherche habe ich die üblichen Horrorgeschichten über das Jugendamt gelesen, die die Isolation als Mittel zur einfacheren "Umsiedelung" in eine Pflegefamilie nutzen, obwohl dies oftmals kontraproduktiv ist.
Nun zu meinen Fragen: Wird der Kommunikationsentzug bloß als temporäre/disziplinarische Maßnahme eingesetzt oder soll aller Kontakt zu vorherigen Freunden/Geschwistern/Mitschülern abgebrochen werden? Ist das Ziel des Jugendamtes die Reintegration in die ursprüngliche Familie oder wird lieber (auch nach Prüfung unbegründet) in Pflegefamlilien "abgeschoben"? Dürfen die Betroffenen mit Dritten/Freunden über ihre Zeit im/beim Amt reden (ich habe es selber nur durch die Schwester (die die "Abführung" durch das Jugendamt gesehen hat) erfahren, nachdem sie sich hilfesuchend an mich gewendet hatte)?
Bin zurzeit etwas aufgewühlt, da ich nicht weiß wie es um meine gute Freundin steht. Vielen Dank an alle, die sich meinen Post durchgelesen haben, über Antworten bin ich noch viel froher!
P.S.: Habe dieses Forum durch einen freundlichen Reddit-Nutzer empfohlen bekommen, vielleicht habt Ihr deshalb das schon mal vor Augen gehabt, nicht wundern.
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| Stalking-Vorwurf |
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Geschrieben von: Panto - 20-11-2019, 16:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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habe innerhalb von fast zehn Jahren dem Bruder und den Eltern meiner Ex-Frau höchstens 5 Mal per Postkarte und/oder Email kontaktiert. Nie wurde irgendwie jemand bedroht, beieidigt o.ä. Es ging immer nur darum die Familie zur Unterstützung zu bitten; auch halt mal zu informieren.
Vor kurzem hat Brüderlein mir Stalking-Vorwürfe gemacht und würde mich sogar verklagen wollen – noch mal abgesehen dass er und Scheigerpapa im damaligen Unterhaltgelds Betrugfall seiner Schwester/Tochter verwickelt war.
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht – und wie ging’s aus?
Vielen Dank
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| Mutter Kind Kur (MKK) |
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Geschrieben von: NoName88 - 18-11-2019, 15:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen,
Mein Kind soll über Weihnachten zur MKK mit ohne das es einen Ausgleich für den fehlenden Umgang gibt, noch das es eine angemessene Umgangregelung an Weihnachten gibt.
Aber der Reihe nach - Zunächst die Rahmenbedingungen:Es ist mir gestattet mein Kind 5 Tage und Nächte auf 14 Tage zu sehen - also fehlen zwei Tage und Nächte zum echten Wechselmodell! Einem zuvor praktizierten Wechselmodell folgte das Gericht leider nicht, da die Mutter die Kommunikation ausreichend lange zuvor gestört hatte und das Gericht ein Wechselmodell nur bei funktionierende Kommunikation als sinnvoll erachtet.
Ferienzeiten sind ebenfalls gerichtlich geregelt.
In diesjährige Ferienzeit um Weihnachten herum soll mein Kind zur MKK mit. Die Kur ist beantragt und genehmigt für die Mama. Nach Rücksprache mit dem Hausarzt meines Kindes, hat dieser nichts dergleichen für mein Kind ausgeüllt. Mein Kind geht zur ersten Klasse und wurde entsprechend Lehrinhalte verpassen und aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen werden. Meine diesjährige Urlaubszeit um Weihnachten herum fällt ohnehin auf die Schulzeit. Vor dem Hintergrund würde mein Kind bei mir sein können, die Schule wie üblich besuchen und seinen Freundeskreis weiterhin wie gewohnt haben. Die paar zusätzlichen Tage würde ich als leidenschaftlicher Papa zusätzlich sehr begrüßen.
Ab dem ersten Weihnachtsfeiertag wäre mein Kind ohnehin bei der Mama in der "Urlaubszeit" und könnte dann auch logischerweise mit zur Kur. Aber erst dann und nur, wenn mein Kind es auch möchte, ansonsten kann es sehr gerne bei mir verleiben.
Die Kur ist wie gesagt zur Entschleunigung der Mama an dieser Stelle gedacht. Aus meiner Sicht wäre es auch für sie ideal, wenn sie sich auf die Kur Inhalte konzentrieren könnte um in das Leben wieder zurück zu finden.
Immerhin heißt es ja immer, dass ein Kind stabile Verhältnisse braucht und nichts gegen das Kindeswohl sprechen darf.
Also darf es eigentlich nicht aus der Schule und dem Freundeskreis in einen andere Umgebung gerissen werden. Ich habe die Ausstattung und Mittel meinem Kind entsprechend einen schönen Aufenthalt auch bei mir zu ermöglichen.
Was würdet ihr tun?
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Macht es aus Eurer Erfahrung aus Sinn hier einen Eilantrag zu stellen?[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Danke vorab und viele Grüße,[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]NoName88 aka ein Papa der Papa sein will und von der KindesMama daran gehindert wird.[/font]
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| Beratungshilfe |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 14-11-2019, 22:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Folgender Fall:
Beratungshilfeschein auf einem Zettel erhalten:
„Akteneinsichtnahme zum Strafverfahren, Prüfung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und ggf. Schmerzensgeldansprüchen“
Geschädigter bin ich selbst, hab Strafantrag wg. Verleumdung im Netz stellen müssen. Klar, dass die Ex dahintersteht, jedoch Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Anwältin XY beauftragt
Die Akteneinsichtnahme wurde von ihr erledigt.
Staatsanwaltschaft hat nach §170 StPo die Ermittlungen eingestellt
Anwältin XY lehnte Beschwerde dagegen ab, wäre von dem B-Schein nicht abgedeckt
Selbst erfolgreich Beschwerde eingereicht, das Ermittlungsverfahren wurde unverzüglich wieder aufgenommen
Anwältin XY hat bereits den B-Schein abgerechnet, lehnt Mandatsweiterführung nun ab
Toll. Einerseits bekomme ich so nun keine Akteneinsicht zu den weiteren Ermittlungen mehr, zudem ist der B-Schein für die zivilrechtlichen Ansprüche nun weg. Auch zu dessen Angelegenheiten will die Anwältin XY nicht für mich tätig werden.
Wie geh ich nun vor?
Hab ich das Recht auf einen erneuten B-Schein, oder ist nicht die Anwältin verpflichtet, nach Annahme des Mandats nun nach Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen mir rechtlich weiter zur Seite zu stehen?
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| Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren |
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Geschrieben von: Arminius - 14-11-2019, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo Gemeinde,
hat es irgendjemand hier mal geschafft den einmal erstellten Titel (Mindestunterhalt) auf 0 Euro bzw. zu reduzieren ?...Arbeitslosigkeit, Krankheit u.s.w
Die Abänderungsklage existiert doch nur noch proforma als Alibi...
Nur mal so interessehalber...
Lg
A.
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| Frage zum überobligatorischen Einkommen |
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Geschrieben von: BOB - 14-11-2019, 15:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
angenommen man leistet den Mindestunterhalt für die Kinder nach DDT aus Vollzeittätigkeit und ist nebenberuflich noch auf 450 € Basis tätig oder selbständig - das wäre dann überobligatorisches Einkommen?
Wenn die KM nun Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend macht (z.B. Kindergarten), kann dafür das überobligatorische Einkommen aus der Nebentätigkeit herangezogen werden? Wie ich es verstanden habe, geht das nur, wenn man nicht den Mindestunterhalt zahlen kann?
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| Unterhalt und Teilzeit |
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Geschrieben von: Windsack - 12-11-2019, 19:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Kurze Frage, da mir die Suche keine relevanten Ergebnisse brachte.
Bisher wurde ohne Titel Unterhalt entsprechend der Einkommensgruppe 10 bezahlt. Aufgrund von Teilzeit wurde das Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen reduziert auf einen Wert im Rahmen der Einkommensgruppe 7. Bleibt es bei Unterhalt entsprechend der Vollzeittätigkeit oder kann hier der Kindesunterhalt entsprechend des tatsächlichen Nettoeinkommens abgesenkt werden?
VG
Windsack
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| Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland |
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Geschrieben von: marecello - 10-11-2019, 10:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo,
ich habe hier schon gepostet, Thema war: Kindesunterhalt nach Madagaskar.
Ich, Deutscher, habe im Juni 2011 eine madagassische Frau in Madagaskar geheiratet.
Sie wurde schwanger in Madagaskar.
Ich kehrte allein nach Deutschland zurück, weil mein Urlaub beendet war.
Sie kam hochschwanger im Januar 2012 nach Deutschland.
Mitte März 2012 kam unser gemeinsamer Sohn in Deutschland zur Welt.
Unser Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, meine Frau die madagassische Staatsangehörigkeit.
Im Juni 2012 flog meine Frau mit unserem Sohn nach Madagaskar zurück, bis heute.
Das würde, laut Aussagen meiner Frau, in Madagaskar vonstatten gehen.
Das war mir zu teuer und habe dieses Anliegen nicht vollzogen.
In der Zwischenzeit wollte ich mich von meiner Frau scheiden lassen, auch wegen Kindesentzug und wegen Auszug aus der ehelichen Wohnung.
Mittlerweile ist der Reisepass unseres Sohnes abgelaufen.
Meine Frau schrieb, ich solle den Reisepass unseres Sohnes verlängern lassen, bzw. einen neuen Reisepass beantragen.
Ich schrieb Ihr, dass Sie den Reisepass bei der deutschen Botschaft in Madagaskar beantragen soll.
Der Grund für die Beantragung des Reisepasses hat meine Frau mir gleich mitgeteilt, dass Sie und unser Sohn von Madagaskar nach Deutschland auswandern wollen, weil er die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Sie ist arbeitslos, ich überweise seit Trennung Kindesunterhalt, nach Madagaskar.
Nach 7 Jahren Trennung, möchte ich auf keinen Fall mit Ihr in Deutschland zusammenleben, weil ich vor hatte, mich von Ihr scheiden zu lassen.
Und weil Sie nach kurzer Zeit, also nach cirka 6 Monaten Deutschlandaufenthalt, sich von mir getrennt hat und mit unserem Kind nach Madagaskar zurückgekehrt ist.
Wie sind die Möglichkeiten für meine Frau und Sohn nach Deutschland einzuwandern, zurückzukehren?
Wie sieht es aus muss ich für Sie Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt nach deutschem Recht zahlen, trotz Ihrer Trennung, Kindesentzug und Auszug aus der ehelichen Wohnung vor sieben Jahren.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
marecello
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