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Steuererklärung - Unterhaltsberechnung - Staatsschulden |
Geschrieben von: tobi1983 - 02-10-2019, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallöchen,
sorry das ich noch einmal einen Thread aufmachen muss, aber aus Übersichtlichkeit finde es gehört in einem eigenen Thread.
Ich hatte ein leider sehr teures Gerichtsverfahren 2015, die damit verbundenen Gutachterkosten (wurde vom Staat bestellt) durfte ich als Raten abstottern. Somit habe ich Schulden beim Staat.
Da die durch das Gutachten entstandene Kosten habe ich dann im Rahmen der Steuererklärung jedes Jahr als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht und wurden so akzeptiert.
Fakt ist, ich habe Schulden beim Staat und in meiner Steuerklärung ein theoretisches Plus von ~2400€, welche mir aber nicht ausgezahlt sondern von meinen Staatschulden direkt abgezogen wurden.
Daher ist dies in meinen Augen auch kein Einkommen, da ich kein Geld erhalten habe oder sehe ich das falsch?
Kann hier die Summe auf mein Gehalt mit drauf gerechnet und zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden?
Vielleicht hat einer von euch eine Idee wie sich das verhält...
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
bye
Tobi
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Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit |
Geschrieben von: Kämpfer93 - 01-10-2019, 12:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und habe mich zwar etwas eingelesen, blicke noch nicht ganz durch, ich hoffe dass es noch nicht zu Spät ist für
"meinen Fall" und ich ein paar Tipps und Handlungsempfehlungen für meine verzwickte Lage bekommen kann.
Mich hat es nun auch getroffen, ich bin 26, abgeschlossene Berufsausbildung, 10 Jahre und bis vor kurzem als Angestellter vollzeit tätig (gelernter Kaufmann) und im Moment arbeitslos, meine freundin ist 25 arbeitslos, sie hat nie gearbeitet, wenn dann nur maximal 3 Monate mal...
Sie ist faul, unberechenbar und wird höchstwahrscheinlich nie richtig arbeiten gehen wollen. Wir sind nicht verheiratet haben nie offiziell zusammen in einer Wohnung gelebt, die Miete für die Wohnung der Ex-Freundin zahlt das Jobcenter.
Wir haben ein gemeinsames Kind, 7 Monate, zur Geburt habe ich zwecks Geburtsurkunde die Vaterschaft anerkannt und meinen Familienname zur Verfügung gestellt, ansonsten keine Bekenntnisse zu dem Kind! Auch nicht beim JA.
Das jobcenter hat mich bereits angeschrieben und zwingt mich zur Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse.
Den Weg zum Anwalt und Amt wird sie diese Tage gehen laut eigener Aussage. UHV erhält sie bereits seit einigen Monaten.
Ich habe von meinen Eltern geerbtes Wohneigentum in dem ich lebe und als WG untervermiete.
Ich möchte mich gerne an der Finanzierung und Unterhaltung meines Sohnes beteiligen, allerdings nicht die Mutter damit bereichern.
Welche Fehler habe ich bereits begangen und könnt ihr mir Tipps zur Fehlervermeidung für die nächsten anfänglichen Schritte geben?
Ich beabsichtige mich selbstständig zu machen und ein Unternehmen in der Gastronomie zu übernehmen. (Jahresumsatz vor STeuern ca. 350.000,00 EUR). Macht dies noch Sinn angesichts der geschilderten SItuation?
Was erwartet mich seitens der Ämter, wie viel können Sie mir finanziell ca. abverlangen?
Vielen Dank schon vorab, traurig dass man als Vater nur der Zahlmeister ist , keinerlei konkrete Infos über seine Rechte und Pflichten, ich bin
froh dass ich dieses Forum entdeckt habe!
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Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt |
Geschrieben von: tobi1983 - 30-09-2019, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallöchen Community,
leider muss ich mich wieder an euch wenden... meine nette ex hat mir mal wieder was aufgedrückt
Vor zwei Wochen bekam ich von einem von mir unbekannten Account eine Nachricht, ich solle den zukünftigen Unterhalt an Bank XY senden. Ich habe nur darauf nett geantwortet, Sie soll mir das doch bitte per Post schriftlich zusenden, bis dahin gehen die Zahlungen weiterhin an das bekannte Konto und Sie dann blockiert. Hätte ja sonst wer sein können...
Jedenfalls bekam ich am Samstag einen netten gelben Brief vom Jugendamt dass Sie wieder mal Beistandschaft beantragt hat und ich nun eine "Erklärung" ausfüllen soll, welche alle meine >> nicht vorhandenen << Vermögen auflistet. Ob ich Verpflichtungen habe interessiert dort wohl niemanden. Nur so könnte ich eine gerichtliche Festsetzung des Unterhalts vermeiden. Vielen Dank liebe ex, pünktlich das Geld auf deinem Konto ohne jeglichen Ausfall reicht dir wohl nicht... sind ja nur 330€ bzw. jetzt 345€.
Es gibt keinen Titel, der letzte Unterhalt wurde von einem Anwalt berechnet und so von dem Jugendamt damals akzeptiert. Der damalige Titel war nur auf 2 Jahre befristet und ist damit abgelaufen.
Muss ich das jetzt wirklich alles ausfüllen oder reichen nicht die letzten 12 Gehaltsabrechnungen?
Was passiert wenn ich mich weigere, was für Kosten kommen auf mich zu?
Nachdem ich das auch alles nachgerechnet habe, ist mir aufgefallen das ich bedingt durch eine Mini-Lohnerhöhung in die nächste Kategorie kam, 67 Euro drüber -.- ... Jedenfalls habe ich damit ja effektiv jeden Monat 15 € zu wenig bezahlt über all die Jahre.
Muss ich das zurückzahlen? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Vielen Dank im Voraus für eure Zahlreichen Antworten und eure Zeit.
Gruß
Tobi
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Doppelte Zahlung bei Immobilien |
Geschrieben von: PeterMaier100 - 30-09-2019, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo liebes Forum,
nur mal angenommen, ein Ehemann hat ein Haus.
Im Zuge des Zugewinns stellt man fest, dass das Haus nun 500.000 € Wertzuwachs hat.
Der Mann möchte das Haus behalten und bezahlt seiner Frau 250.000 € aus.
Damit ist der Zugewinn ja nun erledigt.
Bei dem Haus handelt es sich aber um eine vermietete Immobilie, welche jeden Monat 3.000 € erwirtschaftet.
Die Ehefrau ist Hausfrau und hat keinen Job.
Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?
Der Mann würde in diesem Fall doppelt bezahlen, kann das sein?
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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum |
Geschrieben von: Alfred37 - 29-09-2019, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Vorgeschichte:
- Exfrau + 15 jähriges gemeinsamer Junge
- sind nach Scheidung, vor ein paar Tagen 300 km vom ehemaligen Wohnort weg gezogen
- Vaterschaft von ehelichem Kind wurde bei Geburt von mir anerkannt
Aktuelles:
- JA hat sich bei mir gemeldet, und mir vmtl. übliches Drohschreiben zu gesandt und fordert nun diverseste Papiere und Angaben von mir an.
What nu?
- Den TFAQ kenne ich Dank eines Freundes
- Im TFAQ habe ich ein wenig gelesen, incl. dem FAQ zum KU
- Ich versuche erst einmal halbwegs Ruhe zu bewahren und sende bevor ich mir eine Meinung gebildet habe erst einmal gar nichts erst einmal gar nichts an das JA
Trotz erst mal bestehenden eingeengten Blickfeld stellen sich mir folgende Erstfragen:
Jetzt erst einmal losgelöst von meinem eigenen Fall:
* Wenn das JA der Meinung sein sollte das der Zahlknecht nicht leistungsfähig sein sollte (anrechenbares Einkommen von bis zu ca. 880€ bzw. 1050€ Grenze), zahlt das JA dann trotzdem UHV, obwohl der Zahlknecht im angenommenen Fall nicht leistungsfähig ist ( im Extremfall wenn er tot ist) ? Bleibt in dem angenommenen Fall das JA au den Kosten sitzen ohne das da dann Leute in der Theorie Leute verklagt werden sollten ?
Später mehr. Mein Blickfeld ist doch etwas eingeengt.
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Pfändung unter Mindestunterhalt |
Geschrieben von: Dassault - 29-09-2019, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Ziemlich oft hört oder liest man das Unterhaltspflichtige und/oder Unterhaltsschuldner unter den Mindestunterhalt von gegenwärtig 1080,- gepfändet werden.
Von der allgegenwärtigen richterlichen Willkür abgesehen, würden mich die Grundlagen, juristisch gestützte Handhabe usw. für ein derartiges Vorgehen interessieren.
Mindestunterhalt sollte ja theoretisch nicht umsonst so heißen.
Soweit ich mich zu erinnern glaube beläuft sich ja auch der generelle Pfändungsfreibetrag bei jeglichen Schulden ebenfalls bei 1080,-.
Davon abgesehen ist es nur schwer vorstellbar das sich Leute finden die für weniger morgens um 6 aufstehen um mindestens 8 Stunden zu arbeiten und dann auf Hartz Niveau leben zu müssen.
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Forderungen Jugendamt / Beistandschaft |
Geschrieben von: Mix - 25-09-2019, 15:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Schönen guten Tag an alle!
Ich finde das Forum hier eine super Idee! Ich bin seit längerem ein "stiller Mitleser" und lese gespannt die meisten Kommentare hier durch. Daumen hoch an alle hier, die sich die Zeit für andere nehmen und ihnen helfend zur Seite stehen.
Nun habe ich aber zwei Probleme mit dem Jugendamt bzw. der eingereichten Beistandschaft und wollte euch mal um Rat fragen.
1. Die JA Mitarbeiterin möchte, dass ich ihr meinen Arbeitsvertrag zusende. Ich bin der Meinung, dass die JA Mitarbeiterin das eig gar nichts angeht. Meine Lohnabrechungen hat sie erhalten. Obwohl ich ihr schon ein paar mal widersprochen habe, fordert sie meinen Arbeitsvertrag immer und immer wieder (mit der Begründung, ich könnte ja zusätliche Boni, ein 13. Gehalt, etc. haben, was auf der Lohnabrechung nicht ersichtlich ist).
Meine Frage - was kann bzw. muss ich tun? Hat sie wirklich das Recht, meinen Arbeitsvertrag zu sehen (ich hab momentan nichts zu verbergen - kein Boni/13 Gehalt/Geschäftswagen/..., aber evtl. in Zukunft - es wäre deshalb gut zu wissen )? Außerdem möchte ich bei denen nicht immer klein bei geben, da die Damen mir gegenüber immer sehr unverschämt sind!
2. Ich war Student (Vollzeit, keine abgeschlossene Ausbildung gehabt) bis etwa März/April 2019. Seit November 2014 bin ich aufgrund der Beistandschaft im Kontakt mit dem Jugendamt. Im November 2014 musste ich den hier "beliebten" Fragebogen ausfüllen . Das habe ich auch gemacht. Seitdem hat sich das JA mit meinen Immatrikulationsbescheinigungen (Studentenbescheinigung) begnügt, die ich ihnen 2x jährlich zugesendet habe. Als ich dann ab März keine mehr vorlegen konnte (ich habe mein Studium beendet), musste ich erneut den Fragebogen ausfüllen und meine Lohnabrechnungen zusenden.
Nun ist den Damen aufgefallen, dass ich schon seit mehreren Monaten neben meinem Studium gearbeitet habe (ca. ein halbes jahr - seit Aug/Sep 2018) - das stand auf meiner Lohnabrechnung.
Ich bin der Meinung, ich muss erst ab März (Beendigung meines Studiums zahlen, da es ein Vollzeitstudium war und ich mal gelesen habe, dass ein richtiger Job (kein Minijob) neben einem Vollzeitstudium nicht zumutbar ist). Die Damen vom JA wollen nun, dass ich meine Lohnabrechnungen von Aug/Sep 2018 bis jetzt alle zusende (Momentan haben sie nur von März - Juni 2019).
Muss ich Ihnen diese zusenden? Und vor allem, muss ich nun rückwirkend bis Aug/Sep 2018 zahlen? Das wäre Unterhalt für knapp 1 Jahr was ich auf einmal zahlen müsste (bis dato zahle ich noch nichts, da die Dame zu unfähig ist, irgendwas zu berechnen bzw. sie denkt, ich verheimliche ihr irgendwas Boni/13 Gehalt/...).
Momentan habe ich ca 1600-1900€ Netto - ich werde aber bald einen neuen Job antreten und dann über das doppelte verdienen. Deshalb hoffe ich, dass die Dame vom JA endlich mal in die gänge kommt. Ich habe hier mal gelesen, dass die netten Damen nämlich nur alle 2 Jahre nach den Lohnabrechnungen verlangen dürfen. So könnte ich also zwei Jahre lang nur den Mindestunterhalt zahlen, obwohl ich deutlich mehr hätte und mehr zahlen müsste (stimmt meine Logik oder können die Damen mich trotzdem noch nachträglich zur Tasche bitten?)
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Falls noch Fragen sind (oder irgendetwas unklar ist), einfach fragen.
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Unterhalt nach Abitur |
Geschrieben von: FSK_Unterhalt - 24-09-2019, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Leidensgenossen,
ich habe folgenden Fall:
- 19 Jährige Tochter bei der Mutter lebend
- seit 30.6.19 Abitur abgeschlossen
- seit dem 6. LJ besteht kein Kontakt zur Tochter
- letzter Unterhaltstitel von 2009. Mit dem Satz:
"Ich verpflichte mich […] bis 3.12.2017 136% des jeweiligen Mindestunterhalts der dritten Alterstufe [...zu leisten...]"
-In 07.17 gab es eine neue Berechnung (17. LJ) worauf der Unterhalt berechtigt angehoben wurde, in neuer Titel wurde von mir jedoch nicht unterschrieben
-In Dez.17 zum 18. Geb meiner Tochter, gab es einen Brief vom JA mit einer neuen Berechnung, wo auch das Einkommen der Mutter berücksichtigt wurde.
Ich zahlte den neuen Unterhalt, ein neuer Titel wurde nicht unterschrieben.
-zum 1.7.19 habe ich die Unterhaltszahlungen nach Beendigung des Abiturs eingestellt und zahle die Beträge auf ein Sparkonto unter meinen Namen ein.
-zum 1.1.20 beginne ich eine zwei jährige Elternzeit (Sohn, dann 2 Jahre), mein Einkommen entfällt und Elterngeld haben wir bereits voll in Anspruch genommen, wir (meine Frau und ich) bekommen also keins mehr. Meine Frau geht dann wieder arbeiten (halbtags, 4 Tage Woche)
- Jetzt (knapp 3 Monate nach dem Abi) habe ich Post bekommen und meine Tochter möchte nun ein Architekturstudium beginnen und schreibt mir dazu folgendes:
"Während des Bewerbungsprozesses habe ich schon festgestellt, dass ich bestimmte Anforderungen an manchen Hochschulen oder Universitäten nicht erfüllen konnte. An den Universitäten/Hochschulen ohne Anforderungen konnte ich mich bewerben, habe mich aber schlussendlich umentschieden und werde erst im nächsten Jahr zum Wintersemester studieren, damit ich mich an "besseren" und vor allem an mehr Universitäten bzw. Hochschulen bewerben kann.
Um mich bewerben zu können, muss ich u.a. ein mehrwöchiges Praktikum (13 Wochen) im Bauhauptgewerbe absolvieren und um vorbereitet zu sein, werde ich zusätzlich noch ein vierwöchiges Praktikum in einem Architekturbüro ableisten. Zusätzlich muss ich einen Mappenvorbereitungskurs besuchen, um mich auf die Anforderungen der Universitäten entsprechend vorbereiten zu können. Die Mappe muss ich bis April/Mai 2020 fertig haben, da diese bei der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung eine Rolle spielt.
Falls vor dem Studium noch Zeit bleibt, werde ich voraussichtlich vier bis sechs Wochen ins Ausland gehen um dort freiwillige Arbeit abzuleisten.
Da nach meinem Abitur eine Übergangsfrist von vier Monaten besteht, bitte ich dich den rückständigen Unterhalt von Juli bis September und ab Oktober mtl. laufend an mich zu zahlen.
Falls die Unterhaltszahlung nicht erfolgt, müsste ich mit dem Unterhaltstitel pfänden. Ich hoffe jedoch, dass das vermieden werden kann."
Meine Fragen:
- Ist der Unterhaltstitel von 2009 (dieser wird auch in dem Anschreiben vom JA zum 18. Geb meiner Tochter benannt) noch weiter hin gültig? Nach meiner Auffassung ist dieser bis zum 3.12.17 befristet gewesen.
- Seht ihr die Praktika als verpflichtend für das Studium an?
- warum beginnt Sie nicht schon im Sommersemsester?
- der Auslandsaufenthalt befreit von der Unterhaltszahlung?
- Kann ich ein bezahltes Praktika verlangen? (Freiwillige Praktika sind eh Mindestlohnpfichtig, Pflichtpraktika anscheinend nicht)
- was ist mit der restlichen Zeit? Von Juli 19 bis Dez 20 sind es 72 Wochen, davon hat Sie laut dem Schreiben 21-23 Wochen verplant.
- Wie muss ich mich ab dem 1.1.20 aufgrund der Elternzeit bzgl. Unterhalt einrichten
LG und danke für die Antworten.
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Prüfung der Finanzen der Mutter möglich? |
Geschrieben von: Markus Müller - 23-09-2019, 23:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich gehe natürlich davon aus, dass die KM auch schwarz arbeitet weil ich neulich erfahren habe, dass sie letztes Jahr den Unterhaltsvorschuss über Monate nicht in Anspruch genommen hat. Wenn sie kein Geld hätte wäre das garnicht erst möglich.
Wie sieht es generell mit der Prüfung der Finanzen aus? Bei jeder Anhebung des Unterhaltes würde mich das schon interessieren. Kann man das beantragen?
Wie sieht es mit den jobbemühungen aus? Diese Kuh arbeitet schon seit Jahren offiziell nix, hat sich bisher immer nur die Anwältin über Beratungsschein geholt. Es würde mich schon interessieren zu wissen was da los ist.
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Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch |
Geschrieben von: Don Pedro - 23-09-2019, 11:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo Zusammen,
ich bin seit 2013 geschieden und die gemeinsamen Kinder (9 und 10) leben bei meier Ex.
Bei der Scheidung habe ich für beide Kinder freiwillig beim Jugendamt deren Unterhalt titulieren lassen.
Ich habe regelmäßigen Umgang mit Ihnen (alle 2 Wochenenden von Fr.-So.) und zusätzlich 3 x für jeweils 1 Woche in den Schulferien.
Meine Ex bekommt derzeit 730,00 € (2 x 365,00 €) Unterhalt von mir und volles Kindergeld (2 x 204,00 €).
Ich gehe Vollzeit arbeiten und bin seit Ende 2014 auch wieder verheiratet. Beide Kinder verstehen sich blendend mir meiner neuen Frau.
Jetzt ist es so, dass meine Tochter bei mir leben und auch zu mir ziehen möchte. Mein Sohn würde weiterhin bei meiner Ex leben.
Nun meine Frage:
Weiß jemand, wie es sich in dem Fall mit dem Unterhalt verhält ?
Wird der Unterhalt gegeneinander aufgerechnet ?
oder muss ich bei meiner Ex-Frau den Unterhalt für die Tochter einfordern ?
Dann hätte ich nämlich schlechte Karten, denn die Ex bezieht Erwerbsminderungsrente (Höchstsatz ca. 850,00 € zzgl. ca. 300,00 € Wohngeld).
Ich möchte mich bereits im Vorfeld für alle Hinweise und Einschätzungen bedanken.
Viele Grüße
Don Pedro
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