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  Gefälschte Beweise
Geschrieben von: Wiederankläger - 21-10-2019, 19:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

So, da bin ich mal wieder mit neuem Thema.

Habe wieder eine Ladung vom Gericht bekommen,  da die Mutter meines Sohnes nach unzähligen Ärzten und Untersuchungen, welche ich begleiten sollte, diese aber alleine gestemmt hatte einen Arzt gefunden hat, welcher auf einmal belegt, dass mein Sohn eine Katzenallergie haben soll.
Anfangs lebte mein Sohn bei mir mit der Mutter und alles war gut, bis sie abgehauen ist und mir nur noch Schaden zufügt.
Dann kam die Idee mit der Katzenallergie,  wobei sogar unter Begleitung der Umgangspflegerin mein Sohn und die Katze damals noch bei mir war und nichts passierte, hielt sich die Mutter dran und es kamen permanent Bescheinigungen, mein Sohn habe eine Katzenallergie von bei mir und musste zur Notaufnahme.
Trotz Umgangspflegerin und Abmachungen, fiel mir diese im Rücken und behauptete vor Gericht, dass sie sich nicht sicher sein könne.
Die angeblichen Allergien kamen mal 8 Stunden, dann mal 2 Stunden nachdem mein Sohn bei mir war, sogar nachdem er vorher den Tag lang in der Kita war und niemand was bemerkte.
Auch mit Abmachung der Umgangspflegerin, Belegen und Bildern und Beweisen, dass ich nicht bei mir zu Hause war, kamen wieder Belege von Allergien der Notaufnahme kurz drauf.
Richterin hat bei meiner Beschwerde von Kindesmisshandlung nichts gesagt und Thema gewechselt.  So weit darf eine Mutter gehen.
Im Beschluss stand dann aber ich müsse meine Katze aus dem Hause entfernen. 
Da denke ich mir nur dass man die Richterin entfernen müsse.

Nun, obwohl meine Katze seit über einem Jahr an Altersschwäche mit 25 Jahren gestorben ist,  verklagt mich Mutter mit Bilder von vor Jahren als Beweis, meine Katze würde noch bei mir leben.
Sogar einen angeblichen Zeugen hat sie mit Namen genannt.
Das Jugendamt wollte dann auch mal bei mir vorbeikommen um nachzusehen.
Daraufhin habe ich die herzlich bei mir eingeladen um nachzuschauen, aber unter der Bedingung, dass die mir eine Urkunde ausstellen, dass die mich im Ausland wohnend kontrollieren dürfen, wie Umgangspflegerin und Gutachter auch schon gemacht haben.  Bis jetzt habe ich nichts mehr gehört.

Glücklicherweise ist der Gerichtstermin verschoben worden, da die Verfahrensrichterin nicht kann, was mir den Anlass gegeben hat, meine Anwältin damit zu beauftragen, den angeblichen Zeugen auch vor Gericht zu laden und ihn unter Eid aussagen zu lassen.
Mal schauen, wie weit der für den nächsten Fick geht.

Voriges Jahr habe ich noch Bilder gemacht, mit Zeitstempel auf meinem Handy, wo ich im Garten im Frühjahr meine Terrasse angelegt habe, wobei die Bilder mit der Katze angeblich im Mai dieses Jahres von der Mutter gemacht noch die alte provisorische Terrasse zeigen.

Jetzt bin ich mal gespannt was der Richterin nun einfällt die Mutter und ihren Zeugen aus dem Schlamassel zu ziehen und statt mir, Ihr die angeblichen Sanktionen nicht aufzuhalten.
Werde hier aber weiter berichten, wie Mutter wieder in Schutz genommen wird und weiterhin ihr eigenes Kind Allergien auslösen lässt um mir einen Reinzuwürgen.

Wahrscheinlich dient dies nur zum Wohle des Kindes.

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  Handynutzung von Kind kontrollieren/schützen
Geschrieben von: Lullaby - 21-10-2019, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,

unser Kind (10 Jahre( GSR) hat vor ein paar Monaten von seiner Mutter ein iPhone mit Vertrag bekommen. Ich war dagegen bzw. wollte maximal rin gebrauchtes Handy mit einer prepaid-Karte, falls mal was auf dem Schulweg mit dem Bus o.ä. ist. Mutti hat dagegen entschieden und Tatsachen geschaffen. Diskussion, Argumente zwecklos.

Kind nutzt das Handy rege, hat eigenen WhatsApp-Account und schaut fleißig YouTube-Videos.

Ich würde gerne die Nutzung kontrollieren und das Kind vor den Gefahren im www schützen. Ich lasse mir z. B. regelmäßig die Chats zeigen. Mir wurde empfohlen auf dem Handy vom Kind ein Jugendschutzprogramm (z. B. Kaspersky Kids) zu installieren.

- Kennt das jemand bzw. kann jemand ein geeignetes Programm empfehlen?
- Darf ich das einfach auf dem Handy vom Kind installieren? Ich denke, dass die Mutter dass nicht will. Kann sie dagegen was unternehmen?

Grüße

Lullaby

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  Vernünftigen Anwalt mit vernünftiger Abrechnung finden
Geschrieben von: Corleone - 17-10-2019, 19:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo, ich eröffne das Thema mal separat von meinem Hautthema, das ihr hier findet, denn dies soll eine separate Diskussion zum Thema Anwalt sein. Nur kurz zu meinem Hintergrund:

  • Kurze Ehezeit, 1 Kind (6 Jahre)
  • Geschieden
  • Zahle Unterhalt schon länger an die Ex als ich je mit ihr zusammen oder verheiratet war
  • Muss den Unterhaltstitel (nachehelicher Unterhalt) mit Abänderungsklage angreifen
  • Zurzeit bin ich arbeitslos
Anwaltslage bei mir:
  1. Der Anwalt, der die Familiensachen bis zur Scheidung gemacht hat, scheidet für mich aus (zu weit weg, Qualität zu schlecht, Verhältnis zerrüttet). Er hat nach RVG abgerechnet, hinzu kamen Reisekosten wegen der Distanz.
  2. 2018 hatte ich kurz einen Anwalt (Erstberatungsgebühr), der für alle weiteren Arbeiten einen Stundensatz von 250€ haben wollte. Das hat mich ziemlich irritiert.
  3. Ab 2019 hatte ich eine andere Kanzlei, die mir eine Vergütungsvereinbarung unterschob, in der höhere als die Standard-Gebühren nach RVG festgelegt waren. Das habe ich nicht gemerkt, und war bei der ersten Rechnung entsprechend irritiert. Inzwischen ist auch hier das Verhältnis zerrüttet.
  4. Nun habe ich einen weiteren mir bekannten Anwalt kontaktiert, und ihn nach seiner Vergütung gefragt. Er sagt, er würde bei Unterhaltssachen einen Stundensatz von 250€ verlangen.
Ich will die Unterhaltssache erfolgreich führen (der Anwalt soll also gut sein und sich Mühe geben, damit ich den Unterhalt loswerde). Aber ich will auch die Kosten gering halten. Bislang dachte ich, dass es möglich sein sollte, nur Standard-RVG-Gebühren zu bezahlen. Hinzu kommt bei mir, dass ich arbeitslos bin. Ich könnte ggf. Beratungshilfe / PKH in Anspruch nehmen.

Bei einem Stundensatz habe ich Bedenken, dass dies ein Fass ohne Boden sein könnte, wenn sich die Unterhaltssache ewig hinzieht - und sie könnte sich hinziehen, wenn die Geier daran noch auf Jahre hinweg Geld verdienen können. Ich möchte das Gegenteil. Ich möchte kostengünstig und schnell eine Gerichtsentscheidung über den Titel, und ob ich noch was zahlen muss, und wenn ja, wie viel. Dafür würde ich Anwaltshonorar in die Hand nehmen, damit dieses Thema geklärt ist. Ich rechne mir bessere Chancen auf eine (möglichst finale) Klärung aus, wenn die Anwälte auch kein Gebühreninteresse daran haben, sich noch ewig zu streiten. Ein Stundensatz würde einen Anreiz bieten, den Streit in die Länge zu ziehen, um sich mehr abrechenbare Arbeit zu verschaffen. Was haltet ihr von dem Ansinnen eines Stundensatzes?

Was könnt ihr mir raten? Findet man einen guten Anwalt, der so etwas nach (nicht erhöhten) RVG-Gebühren abrechnet?

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  Sonderbedarf / Mehrbedarf für 16-jährige Tochter
Geschrieben von: ArJa - 15-10-2019, 13:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen mal wieder …

Meine 16-jährige Tochter hat ja mal wieder einen festen Freund und soll nach Willen der KM ab jetzt die Pille nehmen … Wie zu erwarten bekam ich mal wieder eine WhatsApp,
inwieweit ich mich an den Kosten dafür beteiligen würde mit dem dezenten Hinweis Mehrbedarf / Sonderbedarf …

Hab mich noch nicht geäußert, ich zahle ja wie hier bereits mehrfach erwähnt zwangsweise allein ihre private KV und bin auch angesichts der Umgangsverweigerungen von Mutter und Tochter auch nicht dazu bereit..  Eure Meinung ? Muss ich oder nicht  ? In der FAQ steht nichts dazu ..


Gruß aus dem sonnigen Norden

ArJa

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  Titulierung - Streitwert
Geschrieben von: Zahldepp - 14-10-2019, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo zusammen,

ich lese hier seit einigen Monaten mit und halte das Forum für sehr hilfreich. Tolle Arbeit!
Ich würde gerne Betreuungsunterhalt für meine Ex beim Jugendamt titulieren lassen, damit im Falle eines Rechtsstreits der Streitwert gering ist. Der Anwalt meiner Ex fordert 880 EUR, was ich nicht leisten kann. Für wie lange sollte ich den geringeren Betrag, den ich selbst ausgerechnet habe, titulierten lassen? Der Anwalt stellt diesbezüglich bis jetzt keine Forderung, verlang aber eine Titulierung.

Das Kind ist vor knapp einen Monat geboren, laut Vaterschaftstest bin ich der Vater.
Anspruch auf Bereuungsunterhalt besteht ja erstmal für drei Jahre, würde aber ungern 3 Jahre titulieren lassen. Die Exe will sobald wie möglich Arbeiten gehen, zumindest laut Hörensagen.
Angenommen ich tituliere nur für ein Jahr einen Wert von 400 EUR. Die Exe will aber 880 EUR für 3 Jahre tituliert und zieht vor Gericht. Wie verhält es sich mit dem Streitwert in diesem Fall?
480 x 12 Monate oder 880 x 12? Oder???

Welchen Einfluss hat ein strittiger Titulierungszeitraum generell auf den Streitwert? Was ist hier zu beachten und zu empfehlen?
Wenn ich das richtig sehe, muss das Jugendamt immer noch entsprechend meinen Wünschen titulieren!??


Schon einmal vielen Dank im Voraus.

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  Probleme beim Umgang
Geschrieben von: Lullaby - 14-10-2019, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Hallo zusammen,




bei mir gibt es seit kurzem mit dem Umgang Probleme.




Kurz die Rahmenbedingungen:

- 1 Kind

- Nicht verheiratet, GSR, Trennung vor mehreren Jahren

- Wöchentlicher Umgang ca. 40 % der Zeit, trotzdem >100% Kindesunterhalt




Umgang lief die ganzen Jahre stabil. Seit Sommer ist das Kind auf einer neuen Schule. Seitdem möchte es nicht mehr richtig zu mir bzw. "vermisst die Mama". Jede Nacht weint es vor dem Einschlafen. Ich lege mich dann nebendran bis es eingeschlafen ist. Ich dachte, dass sei nur vorübergehend. Seit Sommer ist es aber jede Woche das gleiche. Letzte Woche hat die Mutter den Umgang kurzfristig abgesagt weil das Kind angeblich krank war und Fieber hatte. Gestern hat das Kind zugegeben, dass es gesund war und die Krankheit nur vorgetäuscht wurde, damit es bei der Mutter bleiben konnte.




Wie soll ich reagieren? Mich ärgert das Verhalten der Mutter.




Danke und Grüße Lullaby

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  Deutscher Titel im Ausland - was bringt das?
Geschrieben von: Markus Müller - 10-10-2019, 21:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Selbst wenn ein Titel da ist und man das Geld aber nicht hat, was bringt der Titel dann? Kein Land will jemanden haben der dann bei denen auf Stütze angewiesen ist wg Titel, oder?

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Shocked Einwohnermeldeamt / juristische Strategie
Geschrieben von: vegas - 07-10-2019, 18:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Ausgangssituation:
Die Mutter ist vor einem Jahr in einem Nebenstadt gezogen und das Einwohnermeldeamt hat trotz gemeinsames Sorgerecht ohne meine Unterschrift das Kind ummelden lassen. Nach telefonischer Auskunft hieß es damals, dass das Einwohnermeldeamt das nicht machen darf.
 
Aktuell:
Da die Mutter andeutet sich vom Partner getrennt zu haben und umgezogen zu sein, bin ich heute zum Einwohnermeldeamt und hab nach eine aktuelle Auskunft schriftlich erhalten, indem herausgeht, dass sie das Kind "noch nicht" umgemeldet hat. Gleichzeitig habe ich die "Aktion" des Einwohnermeldeamt vom letzten Jahr kritisiert und gebeten, künftige Ummeldungen ohne mein Einverständnis zu unterlassen. Der Bearbeiter hat diese "sperre" in seinem System vermerkt, aber konnte mir keine Bestätigung mitgeben.
Info: Ich bin in der Lage mich selbst vor Gericht zu vertreten (war bis zum Oberlandesgericht) und vor Verwaltungsgericht wegen Jugendamtsakten, die fast Komplet bekommen habe.
 
Ziel:
Ich möchte etwas handfestes erreichen, damit das Einwohnermeldeamt künftig nicht mehr ohne mein Einverständnis das Kind ummelden lässt.
 
Welche Ideen habt Ihr?
 
Meine erste Entwurf-Idee wäre: 1. Einwohnermeldeamt aufzufordern zu erklären warum vor einem Jahr meine Unterschrift nicht verlangt wurde 2. Eine Unterlassungserklärung fordern um bei "Verstoß" klagen zu können.
 
Wäre für Ideen, Tipps und Anregungen dankbar. Danke Smile

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  Gewaltvorwurf
Geschrieben von: herrx - 04-10-2019, 13:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Folgendes in kuerze:
Exe war in ab und zu handgreiflich in der Ehe. 
Nachdem sie mich mit heissen Bügeleisen  angegriffen und mich damals schwer verletzt hat, ist sie seitdem in der psychiatrischen Behandlung.

Nun moechte sie natuerlich Unterhalt und beschuldigt mich deshalb ein Fanatiker zu sein, da ich zum Islam konvertiert habe und sie deshalb psychisch krank wurde.

Wie kann man sich gegen diese Anschuldigungen wehren?
Lohnt sich eine Strafanzeige?

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  Unterhalt ab nächstem Jahr berechnen
Geschrieben von: MasterOfDesaster - 03-10-2019, 10:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hi, ich darf für 3 Kinder Unterhalt bezahlen. Ab nächstem Jahr bekomme ich abzüglich Firmenwagen 2600 sk4 ausgezahlt. Ich zahle den gemeinsamen Kredit in Höhe von 450,- ab.
Außerdem ein handykredit 35,- und 90,- für einen Kredit den ich für die Umzugskosten aufnehmen musste.

379,-
305,-
255,-
450,-
90,-
35,-

So wie ich es sehe werde ich zum Mangelfall. Ich habe bisher nur einen Titel für Kind 1 379,- stufe1
Das JA wird sicher auf mindestunterhalt für K2 und K3 bestehen. 

Meine Wohnung kostet 480,- inkl Gas und Strom. Es gibt keine wohnung für 380,- warm. Habe 2 Monate gesucht und musste sehr weit weg ziehen um unter 500,- zu kommen.

Mein AG verbietet per Arbeitsvertrag jede Art von Nebenjob oder eigene Firma etc.

Wie sollte ich vorgehen, wenn ich nicht alles gegen die Wand fahren will? Auf uhv Höhe titulieren und Verhandlung abwarten? Geht das? Bringt das was? Könnte ich aufstocken oder Wohngeld beantragen?

So wie ich es sehe, zahle ich mehr an uh als mir selbst bleibt. Wenn die Hälfte von 450,- eingerechnet würde. 
Ich mag meine Arbeit und es läuft sehr gut mit den Kindern. Ich habe außerdem die Möglichkeit mich inoffiziell finanziell unterstützen zu lassen. Deshalb will ich diesen Irrsinn erstmal mitmachen. 

Habt ihr Tipps für den hamsterrad weg?

Depression dann Teilzeit, selbständig machen oder auswandern möchte ich erstmal nicht.

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