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Stalking-Vorwurf |
Geschrieben von: Panto - 20-11-2019, 16:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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habe innerhalb von fast zehn Jahren dem Bruder und den Eltern meiner Ex-Frau höchstens 5 Mal per Postkarte und/oder Email kontaktiert. Nie wurde irgendwie jemand bedroht, beieidigt o.ä. Es ging immer nur darum die Familie zur Unterstützung zu bitten; auch halt mal zu informieren.
Vor kurzem hat Brüderlein mir Stalking-Vorwürfe gemacht und würde mich sogar verklagen wollen – noch mal abgesehen dass er und Scheigerpapa im damaligen Unterhaltgelds Betrugfall seiner Schwester/Tochter verwickelt war.
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht – und wie ging’s aus?
Vielen Dank
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Mutter Kind Kur (MKK) |
Geschrieben von: NoName88 - 18-11-2019, 15:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen,
Mein Kind soll über Weihnachten zur MKK mit ohne das es einen Ausgleich für den fehlenden Umgang gibt, noch das es eine angemessene Umgangregelung an Weihnachten gibt.
Aber der Reihe nach - Zunächst die Rahmenbedingungen:Es ist mir gestattet mein Kind 5 Tage und Nächte auf 14 Tage zu sehen - also fehlen zwei Tage und Nächte zum echten Wechselmodell! Einem zuvor praktizierten Wechselmodell folgte das Gericht leider nicht, da die Mutter die Kommunikation ausreichend lange zuvor gestört hatte und das Gericht ein Wechselmodell nur bei funktionierende Kommunikation als sinnvoll erachtet.
Ferienzeiten sind ebenfalls gerichtlich geregelt.
In diesjährige Ferienzeit um Weihnachten herum soll mein Kind zur MKK mit. Die Kur ist beantragt und genehmigt für die Mama. Nach Rücksprache mit dem Hausarzt meines Kindes, hat dieser nichts dergleichen für mein Kind ausgeüllt. Mein Kind geht zur ersten Klasse und wurde entsprechend Lehrinhalte verpassen und aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen werden. Meine diesjährige Urlaubszeit um Weihnachten herum fällt ohnehin auf die Schulzeit. Vor dem Hintergrund würde mein Kind bei mir sein können, die Schule wie üblich besuchen und seinen Freundeskreis weiterhin wie gewohnt haben. Die paar zusätzlichen Tage würde ich als leidenschaftlicher Papa zusätzlich sehr begrüßen.
Ab dem ersten Weihnachtsfeiertag wäre mein Kind ohnehin bei der Mama in der "Urlaubszeit" und könnte dann auch logischerweise mit zur Kur. Aber erst dann und nur, wenn mein Kind es auch möchte, ansonsten kann es sehr gerne bei mir verleiben.
Die Kur ist wie gesagt zur Entschleunigung der Mama an dieser Stelle gedacht. Aus meiner Sicht wäre es auch für sie ideal, wenn sie sich auf die Kur Inhalte konzentrieren könnte um in das Leben wieder zurück zu finden.
Immerhin heißt es ja immer, dass ein Kind stabile Verhältnisse braucht und nichts gegen das Kindeswohl sprechen darf.
Also darf es eigentlich nicht aus der Schule und dem Freundeskreis in einen andere Umgebung gerissen werden. Ich habe die Ausstattung und Mittel meinem Kind entsprechend einen schönen Aufenthalt auch bei mir zu ermöglichen.
Was würdet ihr tun?
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Macht es aus Eurer Erfahrung aus Sinn hier einen Eilantrag zu stellen?[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Danke vorab und viele Grüße,[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]NoName88 aka ein Papa der Papa sein will und von der KindesMama daran gehindert wird.[/font]
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Beratungshilfe |
Geschrieben von: IPAD3000 - 14-11-2019, 22:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Folgender Fall:
Beratungshilfeschein auf einem Zettel erhalten:
„Akteneinsichtnahme zum Strafverfahren, Prüfung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und ggf. Schmerzensgeldansprüchen“
Geschädigter bin ich selbst, hab Strafantrag wg. Verleumdung im Netz stellen müssen. Klar, dass die Ex dahintersteht, jedoch Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Anwältin XY beauftragt
Die Akteneinsichtnahme wurde von ihr erledigt.
Staatsanwaltschaft hat nach §170 StPo die Ermittlungen eingestellt
Anwältin XY lehnte Beschwerde dagegen ab, wäre von dem B-Schein nicht abgedeckt
Selbst erfolgreich Beschwerde eingereicht, das Ermittlungsverfahren wurde unverzüglich wieder aufgenommen
Anwältin XY hat bereits den B-Schein abgerechnet, lehnt Mandatsweiterführung nun ab
Toll. Einerseits bekomme ich so nun keine Akteneinsicht zu den weiteren Ermittlungen mehr, zudem ist der B-Schein für die zivilrechtlichen Ansprüche nun weg. Auch zu dessen Angelegenheiten will die Anwältin XY nicht für mich tätig werden.
Wie geh ich nun vor?
Hab ich das Recht auf einen erneuten B-Schein, oder ist nicht die Anwältin verpflichtet, nach Annahme des Mandats nun nach Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen mir rechtlich weiter zur Seite zu stehen?
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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren |
Geschrieben von: Arminius - 14-11-2019, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo Gemeinde,
hat es irgendjemand hier mal geschafft den einmal erstellten Titel (Mindestunterhalt) auf 0 Euro bzw. zu reduzieren ?...Arbeitslosigkeit, Krankheit u.s.w
Die Abänderungsklage existiert doch nur noch proforma als Alibi...
Nur mal so interessehalber...
Lg
A.
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Frage zum überobligatorischen Einkommen |
Geschrieben von: BOB - 14-11-2019, 15:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
angenommen man leistet den Mindestunterhalt für die Kinder nach DDT aus Vollzeittätigkeit und ist nebenberuflich noch auf 450 € Basis tätig oder selbständig - das wäre dann überobligatorisches Einkommen?
Wenn die KM nun Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend macht (z.B. Kindergarten), kann dafür das überobligatorische Einkommen aus der Nebentätigkeit herangezogen werden? Wie ich es verstanden habe, geht das nur, wenn man nicht den Mindestunterhalt zahlen kann?
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Unterhalt und Teilzeit |
Geschrieben von: Windsack - 12-11-2019, 19:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Kurze Frage, da mir die Suche keine relevanten Ergebnisse brachte.
Bisher wurde ohne Titel Unterhalt entsprechend der Einkommensgruppe 10 bezahlt. Aufgrund von Teilzeit wurde das Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen reduziert auf einen Wert im Rahmen der Einkommensgruppe 7. Bleibt es bei Unterhalt entsprechend der Vollzeittätigkeit oder kann hier der Kindesunterhalt entsprechend des tatsächlichen Nettoeinkommens abgesenkt werden?
VG
Windsack
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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland |
Geschrieben von: marecello - 10-11-2019, 10:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo,
ich habe hier schon gepostet, Thema war: Kindesunterhalt nach Madagaskar.
Ich, Deutscher, habe im Juni 2011 eine madagassische Frau in Madagaskar geheiratet.
Sie wurde schwanger in Madagaskar.
Ich kehrte allein nach Deutschland zurück, weil mein Urlaub beendet war.
Sie kam hochschwanger im Januar 2012 nach Deutschland.
Mitte März 2012 kam unser gemeinsamer Sohn in Deutschland zur Welt.
Unser Sohn hat die deutsche Staatsangehörigkeit, meine Frau die madagassische Staatsangehörigkeit.
Im Juni 2012 flog meine Frau mit unserem Sohn nach Madagaskar zurück, bis heute.
Das würde, laut Aussagen meiner Frau, in Madagaskar vonstatten gehen.
Das war mir zu teuer und habe dieses Anliegen nicht vollzogen.
In der Zwischenzeit wollte ich mich von meiner Frau scheiden lassen, auch wegen Kindesentzug und wegen Auszug aus der ehelichen Wohnung.
Mittlerweile ist der Reisepass unseres Sohnes abgelaufen.
Meine Frau schrieb, ich solle den Reisepass unseres Sohnes verlängern lassen, bzw. einen neuen Reisepass beantragen.
Ich schrieb Ihr, dass Sie den Reisepass bei der deutschen Botschaft in Madagaskar beantragen soll.
Der Grund für die Beantragung des Reisepasses hat meine Frau mir gleich mitgeteilt, dass Sie und unser Sohn von Madagaskar nach Deutschland auswandern wollen, weil er die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Sie ist arbeitslos, ich überweise seit Trennung Kindesunterhalt, nach Madagaskar.
Nach 7 Jahren Trennung, möchte ich auf keinen Fall mit Ihr in Deutschland zusammenleben, weil ich vor hatte, mich von Ihr scheiden zu lassen.
Und weil Sie nach kurzer Zeit, also nach cirka 6 Monaten Deutschlandaufenthalt, sich von mir getrennt hat und mit unserem Kind nach Madagaskar zurückgekehrt ist.
Wie sind die Möglichkeiten für meine Frau und Sohn nach Deutschland einzuwandern, zurückzukehren?
Wie sieht es aus muss ich für Sie Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt nach deutschem Recht zahlen, trotz Ihrer Trennung, Kindesentzug und Auszug aus der ehelichen Wohnung vor sieben Jahren.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
marecello
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Überprüfung Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Lullaby - 09-11-2019, 02:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen,
Exe will wieder mehr Geld. Es sind 2 Jahre vergangen, diese Woche kam pünktlich ein Brief von ihrer Anwältin. Sie will Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate usw.
- Soll ich das selbst beantworten oder gleich zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn das machen lassen? Vor Gericht wird das sowieso gehen, ich zahle freiwillig keinen Cent mehr, kein Vergleich.
- Falls ich das selbst beantworte: reicht eine tabellarische Übersicht oder muss ich alle Verdienstabrechnungen, Steuerbescheide usw. kopieren?
- Die Anwältin macht zudem Mehrbedarf/Sonderausgaben geltend für: Privatschule-Gebühr, Hausaufgabenbetreuung (Kind ist 11), Brille und Zahnspange. Aus meiner Sicht sind das alles keine Ausgaben, die ich außerhalb des regulären Kindesunterhaltes zahlen muss. Korrekt? Soll ich darauf überhaupt eingehen oder ignorieren?
Ich zahle Unterhalt für 1 Kind gemäß Düsseldorfer Tabelle im mittleren Bereich, nach meinen ersten Berechnungen würde ich evtl. 1 Stufe hochgestuft wegen Gehaltssteigerungen. Ihre Anwältin will den Streitwert in die Höhe treiben, das hat sie schon das letzte mal so gemacht und irre Forderungen gestellt.
Danke euch im Voraus,
Grüße
Lullaby
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Suche kompetenten Rechtsanwalt für Familienrecht (Köln & Umgebung) |
Geschrieben von: NeverTrustAHoe - 08-11-2019, 01:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Hallo Väter,
ich habe bereits die Suchfunktion bemüht, doch scheint diese nicht auf den Suchbegriff "Köln" anzuspringen.
Das Ergebnis ist:
"Ein oder mehrere Suchbegriffe sind kürzer als erlaubt. Die Minimallänge eines Suchbegriffs ist 4 Zeichen."
[/font](Auch ergibt Koeln keine Treffer)
Ich [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]suche einen kompetenten Anwalt für Familienrecht in Köln & Umgebung. Es geht um:
a) gemeinsames Sorgerecht
b) gesetzlich festgelegte Umgangsregelung
Ich weiß, da besteht keine Anwaltspflicht. Die Gegenseite ist aber hochgerüstet und mit allen Wassern gewaschen,
da komme ich mit meinem Laienwissen nicht gegen an.
Danke vorab für Hinweise [/font]
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