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  Gründe für das GSR
Geschrieben von: Ehno - 05-12-2019, 18:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo liebe mitleidenden,

bei mir steht demnächst ein JA Vermittlungstermin bezüglich des GSR mit der KM an.

KM ist natürlich dagegen, der Termin ist wegen ...naja Thema "Dreisprung"

Ich habe leider eine massive Entfernung zu den Kids ca. 800 Kilometer.....Umgang alle 3 Wochen und die hälftigen Schulferien.

Mir wurden die Kids 5 Jahre entfremdet, jetzt habe ich mich "rangekämpft" und es läuft seit 2 Jahren super.
Kommunikation mit der KM kann ich belegen und ist vorhanden, nur beim Thema GSR beiße ich auf Granit.

Mein Kopf ist momentan ziemlich leer, was kann ich denn noch für Gründe anführen außer das ich "Vollwertig" und mit allen Pflichten für meine Kinder da sein möchte.
Die Kids sind beide 9 Jahre alt.

Habt Ihr ideen ?

Wäre super, so ein bisschen Brainstorming, da ich weis das ich auf dem JA gerade auch deswegen ausgequetscht werde.

Liebe Grüße

Ehno

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  Abmeldung Deutschland - Wohnsitzverlegung
Geschrieben von: Charlie - 02-12-2019, 21:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Zusammen,

meine Frage an Euch:
Bei einer Abmeldung bzw. Wohnsitzverlegung ins Ausland (Thailand) würdet Ihr bei der Abmeldung die neue Anschrift in Thailand der Meledbehörde angeben?

Ja oder Nein?


Hintergrund: Landratsamt und Jobcenter versuchen gerade meine Unterhaltspflicht zu berechnen. Ich muss mit der Zustellung von Forderungen von beiden Behörden in den nächsten Monaten rechnen.

Wie würdet Ihr vorgehen?
1.) Bei der Abmeldung einen konkreten Wohnsitz in Thailand nennen?

2.) Bei der Abmeldung nur Auszug ins Ausland nennen? Hier kritisch: Die Gericht können Entscheidungen öffentlich Aushängen lassen. Mahnbescheide allerdings nicht. Mit dem öffentlichen Aushängen können Urteile ohne Kenntnis des Schuldners rechtskräftig werden.

Ich bin auf Euere Ratschläge gespannt.

Euer Charlie


Hier schon einmal meine Recherche.....§ 183
Zustellung im Ausland

(1) 1Soweit nicht unmittelbar anwendbare Regelungen der Europäischen Union in ihrer jeweils geltenden Fassung, insbesondere
1. die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79), die durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 1) geändert worden ist, sowie
2. das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55)

maßgeblich sind, gelten für die Zustellung im Ausland die nachfolgenden Absätze 2 bis 5. 2Für die Durchführung der in Satz 1 genannten Regelungen gelten § 1067 Absatz 1, § 1068 Absatz 1 und § 1069 Absatz 1.

(2) 1Eine Zustellung im Ausland ist nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen. 2Wenn Schriftstücke auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen unmittelbar durch die Post übersandt werden dürfen, so soll durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, anderenfalls die Zustellung auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts unmittelbar durch die Behörden des fremden Staates erfolgen.

(3) 1Ist eine Zustellung nach Absatz 2 nicht möglich, ist durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Bundes oder die sonstige zuständige Behörde zuzustellen. 2Nach Satz 1 ist insbesondere zu verfahren, wenn völkerrechtliche Vereinbarungen nicht bestehen, die zuständigen Stellen des betreffenden Staates zur Rechtshilfe nicht bereit sind oder besondere Gründe eine solche Zustellung rechtfertigen.

(4) An entsandte Beschäftige einer deutschen Auslandsvertretung und die in ihrer Privatwohnung lebenden Personen erfolgt die Zustellung auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die zuständige Auslandsvertretung.

(5) 1Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz genügt der Rückschein. 2Die Zustellung nach Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz und den Absätzen 3 und 4 wird durch das Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen.

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  Risiko: gemeinsame Anwältin
Geschrieben von: Lullaby - 02-12-2019, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen

ich hatte letzte Woche Besuch von einem alten Freund von mir. Ein fleißiger Kerl, leider völlig naiv. Er war Anfang des Jahres schon mal bei mir, da sich seine Frau damals von ihm getrennt hatte und er wollte meinen Rat

Sie sind ca. 10 Jahre verheiratet, 2 Kinder im Kindergarten bzw. Grundschulalter
Er ist Beamter und verdient recht gut, sie arbeitet TZ
Haus auf Kredit, er zahlte die Raten bis auf weiteres weiter
Er ist Anfang des Jahres zu seinen Eltern in den Keller gezogen, sie wohnt weiter mit den Kindern im Haus
Er hatte jetzt ein Gespräch mit der Frau bei ihrer Rechtsanwältin (!). Grund: 1 Anwalt ist billiger! Dabei kamen sie zu folgendem Ergebnis, das auch so festgehalten/protokolliert wurde

Kindesunterhalt: höchste Stufe DDT. Nach meiner Rechnung würde er in der Mitte der DDT eingestuft werden. Ihm ist es egal, „ist ja für die Kinder“[
Haus: geht auf seine Frau über, sie zahlt ihn aus (via neuer Kredit). Hierfür benötigt sie aber DAUERHAFT die KU-Zahlungen. Deshalb hat er zugestimmt, dass er bei einem Wechsel eines Kindes zu ihm, von ihr keinen KU verlangt. Zudem hat er sich verpflichtet nicht nur bis zum 18. Geburtstag KU zu zahlen, sondern so lange bis die Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Und zwar zahlt dann nur er, sie nicht.
Umgang: Wurde nicht konkret festgelegt, er erhält ein „umfangreiches Umgangsrecht“. In der Praxis sieht es aus, dass sie die Kinder nahezu täglich bei ihm sind, morgens z. B. bringt er sie in den Kindergarten/Schule weil die Frau früh bei der Arbeit sein muss. Am Wochenende betreut er auch mind. hälftig, vor allem seit die Frau einen neuen Freund hat.

Seine Frau verzichtet im Gegenzug großzügig auf eigenen Unterhalt, was er ganz fair findet
Als nächstes werden Zugewinn- und Versorgungsausgleich berechnet

Ich schwankte zwischen Fassungslosigkeit und Wut als er mir das erzählte. Kein einziger meiner Ratschläge wurde angenommen, noch nicht mal in die TFAQ hat er reingeschaut
Aus meiner Sicht ganz wichtig: Immer einen eigenen Anwalt nehmen, niemals zu der Anwältin von der Ex!! Das ist eine ganz üble Falle

Am Schluss meinte er, dass er seit kurzem eine neue Freundin hat (mitte 30), mit der er sich auch gemeinsame Kinder vorstellen kann und alles toll läuft
Würdet ihr hier noch was unternehmen oder ihn seinem Schicksal überlassen?
Grüße Lullaby

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  Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen?
Geschrieben von: NeverTrustAHoe - 02-12-2019, 00:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Eine weitere Frage an die Community:
Ich habe ein zweijähriges Kind und bin - es dürfte nicht verwundern - von dessen Kindesmutter seit ungefähr 1,5 Jahren getrennt.
Ein gemeinsames Sorgerecht liegt leider NICHT vor!
Wir Eltern haben eine NICHT gerichtlich vereinbarte Umgangsregelung, die zumindest bislang von beiden Seiten eingehalten wird.

Allerdings weigert sich die KM andere Personen zu akzeptieren, welche das Kind bei ihr abholen könnten/zu ihr zurückbringen könnten.
So weigert sie sich das Kind durch meine Eltern abholen zu lassen, obwohl sie diese seit viele Jahren kennt und eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihnen hat(te).
Es steht auch ausser Frage, dass der Enkel und die Großeltern ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis zueinander haben. 
Meine neue Partnerin, zu der mein Kind nun auch seit beinahe 1,5 Jahren ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis hat, wird ebenfalls nicht als Abhol- & Bringperson akzeptiert.

1.) Ist die KM als alleinige Sorgeberechtigte befugt darüber zu entscheiden, wer die “Übergabe” vollzieht?
2.) Könnte ich im Fall der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts eigenständig bestimmen, wer das Kind abholen/wieder bringen kann?
3.) Falls das mit dem Sorgerecht nichts zu tun hat, wäre es dann möglich im Rahmen einer gerichtlich vereinbarten Umgangsregelung festzulegen, wer außer mir das Kind abholen/wieder bringen kann?

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Question Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting
Geschrieben von: Corleone - 01-12-2019, 17:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen. Ich zahle seit 2015 Gattenunterhalt, den ich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG steuerlich geltend mache. Erstmals kam das Thema mit der Unterschrift der Unterhaltsempfängerin unter die Anlage U bei der Steuererklärung 2016 auf.

Ich habe der Ex also seinerzeit ein Schreiben aufgesetzt, wonach ich sie um die Unterschrift unter die Anlage U meiner Steuererklärung 2016 und damit die Zustimmung zum Sonderausgabenabzug bitte. Betreff: "Einkommensteuererklärung 2016". Im Gegenzug zu dieser Bitte habe ich folgendes erklärt:

"Ich versichere hiermit, dass ich dir die hierdurch entstehenden steuerlichen Nachteile ausgleichen werde."

Die Ex stellt sich auf den Standpunkt, damit hätte ich mich auch für die folgenden Steuerjahre (2017, 2018) verpflichtet, einen Nachteilsausgleich zu leisten. Das sehe ich nicht so, denn es war keine Rede von weiteren Steuerjahren. In Bezug auf die weiteren Jahre konnte ich ja noch nicht absehen, ob ich einen Nachteilsausgleich in Kauf nehmen will, also ob dies steuerlich günstig ist.

Freilich habe ich nun in allen Jahren den Sonderausgebenabzug steuerlich geltend gemacht. Die Ex argumentiert wohl, allein aufgrund dieser Tatsache müsse ich ihr auch einen Nachteilsausgleich leisten. Ich argumentiere, ein solcher Anspruch kann allenfalls bestehen, wenn es eine Nachteilsausgleichserklärung gibt, und deren Wortlaut ist genau auszulegen - die Auslegung ergibt hier, dass sich die Nachteilsausgleichserklärung nur auf ein einzelnes Steuerjahr bezieht.

Weiß jemand, was richtig ist? Woraus folgt der Anspruch?

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  Betreuungsunterhalt?
Geschrieben von: fupsen85 - 30-11-2019, 04:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo miteinander! 
Ich möchte euch gerne meine derzeitige persönliche Situation schildern, mich macht das alles nämlich gerade ziemlich fertig. Es ist schon soweit dass ich seit Tagen nicht mehr geschlafen habe, weil mein Kopf nicht mehr abschaltet. Vielleicht kann mir einer von euch helfen, bin auch leider kein Experte auf diesem Gebiet. Folgendes:

Meine Ex-Freundin ist vor 4 Jahren aus ihrer Heimatstadt in meine Stadt gezogen (Hat bereits 4 Kinder von ihrem ExFreund, alle 4 Kinder leben auch beim Ex). 
Nun ist es so, dass sie im März diesen Jahres schwanger geworden ist, obwohl ich von Anfang an sagte, dass ein Kind für mich kein Thema ist, da sie bereits 4 hat und ihre finanzielle Situation sowas nicht zulässt (Dazu später mehr).
Dieses Kind, was jetzt da auf dem Weg ist, wurde also "absichtlich" von ihrer Seite aus herbeigeführt. Der Verhütungsprozess ihrerseits absichtlich und ohne meines Wissens unterbrochen. Ich war leider so naiv diesem Menschen zu vertrauen und ihm zu glauben.

Jetzt ist es so, dass ich mich von diesem Menschen (nach 4 Jahren Ärger) getrennt habe und sie daraufhin schwanger wieder in ihre alte Heimatstadt zurückgegangen ist und aktuell mietfrei bei Verwandten im Obergeschoss wohnt. Das Kind soll Anfang nächsten Jahres kommen. Soviel dazu.

Dass ich in Zukunft Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, ist mir völlig klar und mache ich auch, da ich ja auch möchte dass es dem kleinen gut geht. Aber ich sehe es absolut nicht ein "Betreuungsunterhalt" an diesen Menschen zu zahlen. Diese Frau hat ziemlich hohe Schulden im 5-Stelligen Bereich. Entstanden durch alte Kredite mit ihrem damaligem Ex und durch Jahrelanges nichtzahlen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren 4 Kindern. Ich kann und will diesem Menschen keinen Cent von meinem hart erarbeitetem Geld in die Hand geben um ihre alten Schulden zu finanzieren.
 
Ich arbeite in einer Kunststofffabrik im 3 Schicht-und Wochenendsystem und habe im Monat circa 2000 Euro zur Verfügung. Davon gehen dann circa 300 Kindesunterhalt weg. Muss ich dann tatsächlich alles bis auf 1100 Euro abdrücken? Das darf doch nicht wahr sein oder? 
Ich habe auch noch Miete zu zahlen (450 Euro), Versicherungen, Handy, Internet usw.
Es kann doch nicht Rechtens sein, dass ich jeden Monat hart arbeite und kaum Freizeit habe, und am Monatsende mit circa 400 Euro auskommen muss!?

Kommt das Schreiben für den Betreuungsunterhalt dann direkt von ihrem Arbeitsamt oder muss sie das extra beantragen?
Vielleicht kann mir jemand mit mehr Erfahrung auf dem Gebiet Infos und Tipps geben, wäre da sehr dankbar dafür. Wie gesagt, bin momentan ziemlich angeschlagen deswegen.

Und bitte keine Kommentare wie "selber schuld" usw.

Ich weiss, dass das ganze niemals so kommen hätte dürfen. Ich war von Anfang an in einer sehr verzweifelten Situation, und hab mich da über die Jahre einfach gutgläubig dazu hinreissen lassen.

Gibt es in meinem Fall irgendwelche "rechtlichen" Schritte die ich einleiten kann um Schadensbegrenzung zu betreiben? Steht ihr überhaupt BU zu? Was kann ich machen im allgemeinen?

Danke schonmal im vorraus.

Gruss Martin

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  Gemeinsame Wohnimmobile versus Unterhaltsschulden bzw. Pfändbarkeit
Geschrieben von: Dassault - 29-11-2019, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,
ich hätte folgende juristische Frage.

Gesetzt der Fall der Unterhaltsschuldner lebt und wohnt im europäischen Ausland in einer zusammen mit seiner Partnerin, Freund, Kumpel (oder sonst wem) in einer Immobile die von beiden erworben wurde und beide als Besitzer im Grundbuch stehen. Wie verhält es sich dann bei Pfändung? Eine Zwangsvollstreckung zum Zwecke der verwertung von Pfändbarem würde ja einen in Bezug auf Unterhalsschulden vollkommen Unschuldigen erheblich in Mittleidenschaft ziehen.

In der BRD halte ich das generell für möglich.....

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  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
Geschrieben von: Sebastian1989 - 25-11-2019, 19:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

folgender Fall aus dem schönen Nordwesten deutschlands:

Unser mittlerweile 18 Monate altes Kind erhält von mir regelmäßig und pünktlich Barunterhalt in bisher unstrittiger Höhe nach DDT. Ich überzahle derzeit. Mutti (sind nie verheiratet gewesen, Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt) leutet die Betreuung und wollte nach Ablauf des Elterngelds Betreuungsunterhalt von mir. Deswegen Mutti zum 1. Geburtstag unseres Kindes (also vor 6 Monaten) Auskunft nach § 1605 gegeben und mit Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (natürlich kräftig geschwärzt) sowie Kontauszügen sämtlicher Konten (natürlich noch kräftiger geschwärzt) gegeben. Steuerbescheid habe ich damals keinen mitgegeben. Seitdem kontinuierliche Verschlechterung des davor noch einigermaßen intakten Verhältnisses, da ich nach Abzug des KU unter dem Selbstbehalt für den BU war. Deswegen kein Geld für Mutti, die dafür leider 0 Verständnis hat.

Nun ist Mutti auf die Idee gekommen, über den Umweg Beistandschaft den Zahlesel doch noch kräftiger zu melken. Der Beistand fordert von mir erneut Auskunft nach § 1605 BGB und dazu Nachweise, nämlich Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und noch so drollige Sachen wie eine Kopie meines Arbeitsvertrags, und versucht natürlich die, wie ich nach Durchforsten des Forums und der FAQ leider sagen muss üblichen, Tricks. Arbeitsvertag etc bekommt er natürlich nicht, keine Frage. Was mich vielmehr umtreibt ist folgendes:

Wenn ich der alleinig sorgeberechtigten Mutter vor 6 Monaten schon schriftliche Auskunft mit Belegen (unter ausdrücklicher Nennung des § 1605 BGB als Grundlage) gegeben habe, muss ich das doch jetzt nicht wieder tun, nur weil die Beistandschaft neu eingerichtet wurde? Es läuft doch die Zweijahresfrist nach Abs. 2?

Die damalige Auskunft habe ich mit einer Frist (über 2 Wo.) für Widerspruch versehen, wobei die Mutti diese Frist hat verstreichen lassen und auch bis heute nicht widersprochen hat.

Ich bin gemischt erwerbstätig, wobei meine selbständigen Einkünfte ca. 1% meines Jahresbruttos ausmachen.

Danke für Eure Hilfe!
Seppo.

Achja: Vorsorgliche Titulierung des bisherigen Unterhalts für unser Kind (klar: statisch und befristet) ist bereits gebahnt.

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  Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht?
Geschrieben von: Abgezockter - 22-11-2019, 18:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Jungs,

nach vielem Lesen hier im Forum als Gast habe ich mich nun angemeldet, denn auch mir brennt es unter den Nägeln...

Zur Situation:
Bin aus der EU und kein Schweizer, 45 und Vater von drei Kindern und lebe in der Schweiz. (H)exe und Kinder sind auch keine Schweizer. Seit 2016 bin ich getrennt und zahle bei einem Einkommen von ca. 6k mtl. 2.5k KUH, das Kindergeld 600Fr. geht direkt an die Ex. Das hört sich noch nicht weiter schlimm an im Verhältnis, aber bei der Trennung wurden mir auch zwei Kredite aufs Auge gedrückt, die ich weiter zu bedienen hatte. Die habe ich aber jetzt von der Backe. Habe im April letzten Jahres die Scheidung nach der Trennungszeit von 2 Jahren eingeleitet. Die Exe hat vor der Trennung (in der Klapse) einen neuen Seelenverwandten kennengelernt und wollte ihn nicht mit mir betrügen.
Seit der Trennung wollte sie die Kinder so oft wie möglich abschieben, um mehr Zeit für den Seelenverwandten zu haben. Es folgten immer häufiger (auch schon in der Ehe) wüsteste Beschimpfungen VOR den Kindern, danach habe ich den Kontakt abgebrochen. Danach Gespräche mit KESB und Vermittlung mit Mediation. Dann seit Frühjahr letzten Jahres ging es leidlich wieder mit dem Umgang, ich hatte die Kinder monatlich 1x. Bis zur letzten Anhörung im Herbst vor einem Jahr. Da wurde ich massiv unter Druck gesetzt (von RA und Richterin) und sollte die Kinder verpflichtend alle 2 Wochen nehmen (auf meine Kosten). Es wurde versucht, dass ich bei Nichteinhaltung des Besuchsrechtes an die Exe pro Wochenende Geld zu zahlen hätte wegen zusätzlichem Aufwand (Kino, Essen, Bespassung etc.) Diese Teilvereinbarung, hatte ich bei der Anhörung dämlicherweise unterschrieben, aber anschliessend widerrufen (was nicht ging), aber auch egal war, da ich den zweiten Teil der Verhandlung nicht anerkannte, bei dem es um die Finanzen ging und damit der erste Teil ungültig war. Somit wieder auf Feld 1.

Danach folgte ein Anwaltswechsel, da ich meiner Anwältin nicht mehr vertraute. Meiner Meinung nach hat sie meine Interessen nur oberflächlich vertreten. Bei der 5-stündigen Anhörung waren inkl. Gerichtsschreiberin 5 [Unterschreitung des Mindestniveaus] und gefühlt 4.5 gegen mich.
Der Anwaltswechsel wurde abgelehnt (keine Prozesskostenbeihilfe mehr). Ich bin trotzdem bei dem Anwalt geblieben, in der Hoffnung, der reisst da noch etwas. Kostenrahmen damals bis zur Hauptverhandlung 4k. Die sind jetzt schon aufgebraucht, obwohl er noch nicht mal richtig was gemacht hat. Die vor Lügen triefende Klageschrift habe ich zum Grossteil selber kommentiert und er hat für die Klageantwort noch ein bisschen drumherum geschrieben. Es gab eine Kindesanhörung, aus dem Protokoll ist klar erkennbar, dass die Kinder von der Exe manipuliert werden. Inzwischen hat auch der Seelenverwandte wieder die Fliege gemacht und die Exe ist nun damit beschäftigt einen Keil zwischen mich und die Kinder zu treiben (wollen nicht mehr zu mir, keine Telefongespräche usw.). Ich hatte seit dieser Anhörung die Kinder nicht mehr, d.h. seit über einem Jahr, was aber auch tlw. auf mich zurückfällt, da mich diese Situation emotional und psychisch extrem belastet und ich das nicht von den Kindern trennen kann (mit den Kindern kommen die Probleme zu mir nach Hause). Ich hatte auch das Gefühl, dass die Kinder mich ausspionieren wollten (verschiedene Fragen, untypisch für die Kinder).

Das Ziel ist aber schon, dass ich die Kinder wieder zu mir hole sobald sich alles wieder beruhigt hat.

Nächsten Montag habe ich eine weitere Anhörung (Vergleichs-/Einigungsverhandlung). Wenns da keine Einigung gibt, kommt irgendwann die Hauptverhandlung. Die Aussichten sind katastrophal. Existenzminimum liegt bestenfalls bei 1100Fr, kann aber bis 850Fr gesenkt werden, da ich mit meiner Freundin zusammenlebe. Dies ist Ermessenssache, da das Existenzminimum auf 850Fr gesenkt werden kann, wenn von einer "gefestigten Beziehung" ausgegangen werden kann. Insgesamt kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Scheidung mind. 1000Fr. mehr zahlen muss.
Von dem Existenzminimum müssen noch die Steuern bezahlt werden, da diese (und Schulden) bei einem Mankofall nicht anerkannt werden. Zum Vergleich: Ich habe letztes Jahr knapp 5000Fr. Steuern gezahlt, meine Exe lachhafte 25Fr wegen "Verheiratetentarif". Miete (bei mir anteilig) und Krankenkassenprämie sind dafür bereits enthalten. Wegen 13. Gehalt und Bonus geht das Existenzminimum nochmal runter, da diese auf das Jahr aufgerechnet werden. Da kann man sich vorstellen, wovon man hier "leben" kann.

Mir gehts momentan echt besch... und ich überlege mich wegen Burnout krankschreiben zu lassen und erstmal in die Klapse zu gehen. Evtl. so das Arbeitspensum zu reduzieren, denn das stehe ich nicht über die nächsten Jahre durch.
Was passiert, wenn ich vor der Verhandlung noch krankschreiben lasse und dort nicht erscheine? Findet die dann ohne mich statt? Ich denke ich muss JETZT handeln, denn wenn einmal das Urteil da ist, wird eine nachträgliche Änderung wahrscheinlich ewig dauern. Andererseits mag ich meinen Job eigentlich (abgesehen vom Stress) und das Umfeld ist auch ok. Auf diese Weise riskiere ich, dass ich den Job verliere anstelle zu reduzieren.

Ich bin mir bis heute noch nicht im Klaren, welchen Weg ich gehen soll da ich die Folgen nicht so ganz einschätzen kann.
Was passiert mit der Pensionskasse, die gepfändet werden kann sobald diese ausgezahlt wird und ich Schulden habe.
Vielen Dank an Euch.



Heute stehe ich am Abgrund, morgen bin ich schon einen Schritt weiter...

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  Hat wer Erfahrungen mit dem Jugendamt?
Geschrieben von: baldUhrmacher - 21-11-2019, 00:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

Ich hätte ein paar Fragen bezüglich Erfahrungen mit dem Jugendamt in Deutschland und dachte, das sei das Forum mit größter Aussicht auf befriedigende Antworten, zunächst jedoch die Ausgangssituation:

Eine gute Bekannte von mir hat nicht die besten Beziehungen zu Ihren Eltern (vor allem zum Vater besteht eine Eiszeit), zusätzlich ging in Ihrer Familie noch einige andere kuriose Dinge zu (keine Gewalt soweit ich es mitbekommen habe aber ein sehr striktes Familienregiment und andere bürokratische Angelegenheiten durch die die Familie schon einmal in den Kontakt mit dem Recht gekommen ist). Ich vermute durch Selbstanzeige ihrerseits ist das Jugendamt darauf aufmerksam geworden und hat sie in Obhut genommen. In den ersten drei Tagen konnte sie noch kommunizieren (Handy, SMSs und Co.) jedoch nicht mit ihren Eltern (kann ich soweit nachvollziehen, der elterliche Einfluss soll ja schließlich minimiert werden, damit sie ohne Druck und Angst im Rücken ausm Nähkästchen plaudern kann). Nun wurde Ihr am dritten Tag jegliche Kommunikation verweigert (das konnte sie noch vor der Abnahme des Handys mitteilen). Was geschieht nun? Ihre volljährige Schwester (deshalb nicht auch in Obhut genommen) und ich (sehr gut befreundeter Mitschüler) machen uns Sorgen was mit Ihr geschieht und ob und wann wir sie wiedersehen könnten. Nach Recherche habe ich die üblichen Horrorgeschichten über das Jugendamt gelesen, die die Isolation als Mittel zur einfacheren "Umsiedelung" in eine Pflegefamilie nutzen, obwohl dies oftmals kontraproduktiv ist.

Nun zu meinen Fragen: Wird der Kommunikationsentzug bloß als temporäre/disziplinarische Maßnahme eingesetzt oder soll aller Kontakt zu vorherigen Freunden/Geschwistern/Mitschülern abgebrochen werden? Ist das Ziel des Jugendamtes die Reintegration in die ursprüngliche Familie oder wird lieber (auch nach Prüfung unbegründet) in Pflegefamlilien "abgeschoben"? Dürfen die Betroffenen mit Dritten/Freunden über ihre Zeit im/beim Amt reden (ich habe es selber nur durch die Schwester (die die "Abführung" durch das Jugendamt gesehen hat) erfahren, nachdem sie sich hilfesuchend an mich gewendet hatte)?

Bin zurzeit etwas aufgewühlt, da ich nicht weiß wie es um meine gute Freundin steht. Vielen Dank an alle, die sich meinen Post durchgelesen haben, über Antworten bin ich noch viel froher!

P.S.: Habe dieses Forum durch einen freundlichen Reddit-Nutzer empfohlen bekommen, vielleicht habt Ihr deshalb das schon mal vor Augen gehabt, nicht wundern.

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