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| In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? |
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Geschrieben von: Ali Mony - 08-03-2020, 18:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Ein “Hallo” in die Runde!
Ich lese hier schon lange mit, da ich hier von einigen Themen selbst betroffen bin, und ich dank eurer zahlreichen Beiträge sehr viel lernen kann.
Immer dann, wenn ich schlechte Laune haben und desillusioniert sein will,
schlage ich das Forum auf, und realisiere immer wieder aufs Neue, wie aussichtslos meine Situation ist, und dass sie es vermutlich die nächsten 15 Jahre bleiben wird.
Der Umstand, dass es hier andere Väter noch übler erwischt hat, ist nicht wirklich ein Trost.
Es bereitet einem wortwörtlich physische Schmerzen, lesen zu müssen, wie skrupel- und gewissenlos die Ex-Partnerinnen gegen die Männer und letztlich zum Schaden der gemeinsamen Kinder vorgehen.
Als jemand, der zuvor kaum Berührungspunkte mit dem Thema hatte, und dementsprechend ziemlich unwissend und gutgläubig war, brauchte es erstmal eine Weile zu realisieren, dass Mütter - wenn sie sich nicht zu doof anstellen - einen Freibrief für alle erdenklichen Verfehlungen vom Gesetzgeber erhalten haben.
Auch die Erkenntnis, dass man mit seinem Kampf um das Kind (und somit unweigerlich gegen die Mutter) völlig alleine auf weiter Flur steht, ist auch recht spät zu mir durchgedrungen.
Egal ob es nun Familie, Freunde, Vätergruppe, Väterverbände, Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände, Beistände, Anwälte, etc. sind - niemand kann dahingehend einwirken, als dass man die Mutter zum Einlenken bewegen, geschweige denn zwingen kann! (zumindest nicht im rechtlich erlaubten Rahmen).
Von Seite der Behörden wird einem letztlich klar gemacht, dass man als Vater einfach gar keinen Anspruch auf das eigene Kind hat, und dass ein Kind einen Vater auch nicht zwangsläufig braucht - zumindest nicht den biologischen! Dass das einen aber nicht von den finanziellen Verpflichtungen entbindet, das geht für die Herrschaften absolut klar - ganz unabhängig davon, wie gut Mutti situiert ist.
Durch das Lesen hier im Forum, als auch im persönlichen Austausch mit anderen Betroffen, habe ich realisiert, dass die Strategie der meisten Väter, Leisetreterei vor der Mutter, vor dem Jugendamt sowie vor dem Familiengericht zu betreiben - entgegen ihrer Annahme - auch nach Jahren nicht fruchtet.
Wenn man es mit Tyranninnen zu tun hat, dann ist es vergebene Mühe mit Appeasement zu antworten. Das wollen scheinbar viele nicht wahrhaben, aber das hat noch nie funktioniert. Egal wie tief der Kotau ist, egal wie wohlwollend und versöhnlich man sich zeigt - diese Strategie geht zumindest mit dem Familienunrecht der Bundesrepublik nicht auf.
Auch wenn ziemlich spät, so möchte ich in den nächsten Jahren eine klare Strategie fahren.
Ich möchte im Rahmen meiner Möglichkeiten, der Mutter als auch den Behörden, so viel Sand ins Getriebe streuen, wie es nur geht.
Der Spagat dabei ist, dass das eigene Sabotieren einerseits wirkungsvoll sein muss, man auf der anderen Seite an dem Konflikt mit der Ex, der Entrechtung und der Vorenthaltung seines Kindes nicht zerbrechen darf.
Ich finde, man darf nicht tatenlos bleiben, weil man damit der Gegnerin den Sieg schenkt, und diese obendrein auch noch monatlich finanziell belohnt. Das ist würdelos!
Gleichzeitig darf einen die Misere nicht 24/7 vereinnahmen, und man darf der Verursacherin der Tragödie niemals zeigen, wie sehr man unter der Situation leidet. Sadistinnen ergötzen sich an den Quallen Ihrer Opfer!
Alle Handlungen (offensive als auch defensive) dürfen nicht bemüht und angestrengt wirken.
Denn auch hier erfüllt es die Ex mit Genugtuung, wenn die eigenen bescheidenen Angriffe auf sie, sich vor Augen aller Beteiligten als wirkungslos erweisen.
Wenn man nicht gerade reich ist, hat man als Vater nur einen sehr begrenzten Spielraum, um der Mutter in regelmäßigen Abständen auf den Sack zu gehen, ihre Ressourcen zu binden und ihr finanzielle Nachteile zu bereiten.
Viele Strategien habe ich bisher nicht im Petto. Ich sammel noch, und da kommt ihr ins Spiel!
Was erfordert nicht zu viel Aufwand, ist halbwegs bezahlbar, und ist dennoch effektiv um der Mutter regelmäßig den Gang zum Briefkasten zu verderben?
Eure Ideen sind sehr willkommen!
Als Vater eines Kleinkindes, dem aufgrund der boykottierenden Mutter der Umgang viel zu selten ermöglicht wird, dem aber gleichzeitig das Sorgerecht nicht gewährt wird, erwäge ich in regelmäßigen Abständen einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu stellen.
Dass die Chancen auf Bewilligung in Richtung Null geht, ist mir vollkommen klar.
Im FAQ steht, dass der Erfolg des Antrags nicht unbedingt davon abhängt, ob man selbst anwaltlich vertreten ist oder nicht. Wenn man sich mit der Materie genügend vertraut gemacht hat, sich halbwegs gut ausdrücken kann und im Stande ist seine Impulsivität zu zügeln, dann kann man genauso viel (oder wenig), wie mit einem Anwalt erreichen.
Der Weg über die Verfahrenskostenhilfe scheint mir nicht sinnvoll, weil auch hier berichtet wird, dass auf dieser Vergütungsbasis kein Anwalt für einen in die Bresche springen wird.
Außerdem scheue ich den bürokratischen Aufwand.
Wenn man also nicht ein Vermögen zu verballern hat, und die Sache selbst in die Hand nehmen will:
1. Wie teuer wird jeder neue Anlauf zum Verfahren auf das gemeinsame Sorgerecht?
2. In welchen zeitlichen Abständen kann ich den Antrag stellen?
Zu 1: Gehe ich zurecht davon aus, dass man “lediglich” auf den hälftigen Kosten für den Verfahrensbeistand hängen bleibt? (550€ : 2 = 275€). Können im Zuge der Antragstellung weitere unerwartete Kosten auf mich zukommen, die ich nicht abwenden kann?
Zu 2: Ist es realistisch, dass ich jedes Jahr einen Antrag neu stellen darf, und dieser auch verhandelt wird?
Sofern ich mit der Prozesskosten-Einschätzung richtig liege, wäre es mir auf jeden Fall wert den Verfahrensbeistand jedes Jahr hälftig finanziell zu beglücken. Ich meine, selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Ganze vors OLG gehen sollte, so dürften sich dann die Kosten für den Verfahrensbeistand für mich “nur” verdoppeln, oder?
Auch das wäre jährlich noch zu stemmen.
Ausgehend davon, dass die gegnerische Anwältin mit der Mutter nach RVG abrechnet, müßten auf diese Weise erstinstanzlich jedes mal geschätzte Kosten in Höhe von 1300€ auf sie zukommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie dafür lieber in den Urlaub fahren würde! Ich finde, sie sie hat keinen Urlaub verdient!
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| Wie kann man erfahren wo die Kinder Wohnsitz haben? |
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Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 07-03-2020, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Also die Sache ist folgende: meine 3 Jungs haben Hauptwohnsitz bei Mutti (frühere Familienwohnung 96qm)
Laut meinen Informationen von Jungs wohnt die ältere Halbschwester dort nicht mehr, sonder in in einer WG.
Ich finde das Steuergelder für Luxusleben nicht bezahlt werden müssen und möchte dies unterbrechen.
Ich lebe von eigenem einkommen aber auf 70qm. Wenn die Mutti 96qm aus eigener Tasche leisten kann wäre ok.
Also wenn eine Person in einer WG wohnt soll sie eich laut Gesetz dort auch dementsprechend anmelden?
Oder geht es auch schwarz und nicht nachweisbar?
Die Tochter lebt woanders ist bei Mutti gemeldet, für das Zimmer lässt sie das Kindergeld und derJobCenter findet es in Ordnung?
Kann ich Wohnsitzanmeldung von meiner volljährigen Stieftochter irgendwie bei Behörden erfragen? Wo sie zur Zeit gemeldet ist?
Wir leben in einer Stadt.
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| Nach Titulierung Jobverlust |
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Geschrieben von: Armesarschloch11 - 06-03-2020, 17:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
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Servus Zusammen,
Ich begrüße die Experten.
Ich bin seit 1,5 Jahren geschieden.
Vater von zwei Kindern.
Nettoeinkommen lag laut Berechnung bei ca. 2700 SK1.
Dementsprechend wurde 2x 251€ Unterhalt für die Kinder und einmal für die Ex i.h.v 600€ vereinbart.
Selbstbehalt müsste bei ca 1060€ liegen.
Unterhalt habe ich titulieren lassen auf 100% dynamisch.
Umgang und scheidung war bisher alles geregelt und hat bisher naja nur bedingt geklappt. Nach dem ich ständigen Intriegen meiner Ex ausgesetzt bin und Sie mir nun die Kinder komplett nehmen will "Antrag auf 1Jahr umgangsrechtsperre" wäge ich die Rahmen der Möglichkeiten ab da ich meine Kinder aus der Gefahrenzonen nehmen will und auf Sie verzichten möchte.
Wenn Sie mir die Kinder nimmt. Möchte Ich Ihr das Geld nehmen. Ich ziehe in Erwägung mich Kündigen zu lassen und einen Job bei 28h und einem Nettoverdienst von 1150€ anzunehmen. +250€ Spesen pro Monat.
Was passiert mit den Titel wenn ich auf Grund meiner traumatisierten Situstion nicht mehr Leistungfähig bin und nur eine schlechtere Bezahlte Stelle annehme ?
Können die mich trotzdem pfänden?
Können die meine Spesen pfänden ?
Danke + Grüße
Armesarschloch
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| Unterhalt rückwirkend auf Null beantragen? |
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Geschrieben von: Markus Müller - 05-03-2020, 21:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Was genau bedeutet das wenn man wieder arbeitet? Ich arbeite ja seit einiger Zeit wieder und frage mich ob Beträge die damals genullt wurden von den Geiern wieder nachträglich geholt werden können? Ich begleiche momentan Unterhaltsrückstände und frage mich wie sich „nullen“ darauf äußert. Vielen Dank.
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| Welche Steine kann ich meiner bald volljährigen Tochter in den Weg legen ? |
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Geschrieben von: ArJa - 29-02-2020, 11:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Moin zusammen.
Meine missratene Tochter wird jetzt 17 und da sie von ihrer noch missrateneren Mutter gelernt hat strategisch und langfristig zu denken, möchte ich rechtzeitig Pflöcke einschlagen..
Einige von Euch kennen meinen Fall, für die anderen eine ganz kurze Zusammenfassung :
Tochter lebt 5 km von mir entfernt in Symbiose mit KM und deren Stecher, macht in einem Jahr Abitur und will danach Lehramt Sek. II studieren; von mir komplett bedienter UH-Titel ist bis zum 18sten befristet. Sie hat vor ca. 1,5 Jahren Kontakt zu mir Richtung 0 zurückgefahren. Letzter persönlicher Kontakt für 30 Minuten im Oktober 19 - als sie dringend einen Fahrer brauchte, seitdem ist Funkstille ...
Danach war ich mehrfach im KH ( Blutvergiftung, Herzinfarkt, OP`s , bei denen es teilweise ums Leben ging ); von meiner Tochter.. nichts, nado, niente ...
Ich habe sie dann für meine Seelenhygiene im Kopf komplett entsorgt ... ich zahle ( alternativlos) Monat für Monat UH an die Exe ( arbeitet vollschichtig ) + private KV 600 € ; will mich dafür nicht noch zusätzlich ärgern und einen zweiten Infarkt riskieren..
Nun hat Tochter versucht mich anzurufen - ich bin nicht drangegangen... ich kenne die junge Dame genau und bin mir sicher, dass es ihr nicht um das väterliche Wohlergehen oder einsichtiges Verhalten geht, sondern lediglich um Führerscheinfinanzierung, Klassenfahrt, zusätzliches Taschengeld etc. , also nur um Kohle... Der Apfel fällt nicht weit von der Exe... Vertrauen in sie habe komplett verloren.. ausserdem habe ich mich 8 Jahre lang zum Affen gemacht und mich am Nasenring durch die Manege ziehen lassen- damit ist definitiv Schluß.
Sollte Sie mich ab dem 18sten vor Gericht ziehen, habe ich eh keine Tochter mehr.. diese rote Linie habe ich alternativlos für mich gezogen. Meine Frage :
Was kann ich ab / vor dem 18sten tun, um Erwachsenenunterhalt größtmöglichst zu minimieren ? bin auch für exotische Tricks dankbar ...
Ach ja: Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation hänge ich im Augenblick zwischen Baum und Borke; bin seit 6 Monaten jetzt krank und mein Dienstherr strebt ein Verfahren zur Zwangspensionierung an, aber da ist noch nichts entschieden ... So viel als erster Aufschlag.
Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
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Jugendamt verlangt Vaterschaftstest / Abstammungsgutachten, wo durchführen lassen? |
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Geschrieben von: DeWe - 27-02-2020, 03:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hallo Gemeinde,
ich halte mich kurz:
Ich (25/gerade dabei mein Leben in den Griff zu bekommen und voran zu bringen/sehr viel um die Ohren und "Baustellen" ohne Ende)
kam gerade aus einer 7 jährigen Beziehung heraus woraufhin es mir hundelend ging und mir Ablenkung empfohlen worden ist in Form von anderen Frauen kennenlernen und so weiter.
Daraufhin hatte ich mehrere OneNightStands sowie Verhältnisse mit den verschiedensten Frauen und auch vor ca. Einem Jahr ein kurzzeitiges Verhältnis mit
Ihr (23/Wohnung wird von Vater bezahlt & sieht aus wie sau/Bis vor kurzem in der Ausbildung/Mit dem eigenen Hund schon überfordert/Keinen Führerschein usw.)
die ich weder optisch noch charakterlich ansprechend fand (zur Kummerüberbrückung hat es aber gereicht)
leider war eben genau Sie jene die behauptete ich solle mir keine Sorgen machen, Sie würde verhüten und all das.
Natürlich tat Sie dies nicht und hat nun entbunden und das bei einmaligem ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Sie war regelrecht besessen und benahm sich als wären wir in einer Beziehung, dabei machte ich von Anfang an klar das ich daran keineswegs interessiert bin.
Jedenfalls hatten wir lange Zeit keinen Kontakt mehr was ich auch für die Zukunft willkommenheiße..
Kürzlich kam also wie zu erwarten Post vom Jugendamt, die Dame ist eine "Beistandschaft" Eingegangen.
Ich wurde sofort im ersten Schreiben aufgefordert den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle an das Konto der Dame zu überweisen, bis die Angelegenheit geklärt sei.
Ebenso sollte ich die Vaterschaft anerkennen und auch sämtliche beiliegende Formulare ausfüllen. Verlangt wird neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt und Sonderbedarf.
Davon tat ich nichts und erkannte die Vaterschaft per E-Mail ausdrücklich nicht an.
Daraufhin folgte ein weiteres Schreiben in dem ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnert werde,
falls ich diesen nicht außergerichtlich in Auftrag geben wolle. Ich stimmte einer außergerichtlichen Klärung zu, in der Antwort E-Mail darauf heißt es nun das ich bis zu einer knapp gesetzten Frist ein Abstammungsgutachten nach dem Gendiagnostikgesetz in Auftrag geben soll per Labor meiner Wahl. Die Kosten soll natürlich ich tragen da die Dame keinerlei Zweifel hat das ich nicht der leibliche Vater des Neugeborenen bin.
Und hier fängt es auch schon an, via Google finde ich rein garnichts. Ich weiß nicht wo ich solch einen Test durchführen lassen kann.
Kann ich einfach selbst so ein "Teststet" irgendwo im Netz bestellen und damit zu meinem Hausarzt rennen damit dieser eben der Zeuge bei der Probenahme ist so wie es verlangt wird?
Oder muss ich zu einer bestimmten Adresse die gewisse Anforderungen erfüllt? Ich habe wirklich rein garkeine Ahnung.
Das Jugedamt verlangt und verlangt, Infos bekomme ich keine. Google kann mir auch nicht helfen, von den Personen in meinem Umfeld erzählt auch jeder etwas anderes.
Es ist wie ein Teufelskreis. Ich habe die schnauze jetzt schon voll..
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit solch einem Vaterschaftstest / Abstammungsgutachten und kann mir dazu einen Rat geben?
All das ist für mich komplettes Neuland.
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| Meine Geschichte, Eure Meinung |
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Geschrieben von: free20 - 26-02-2020, 19:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo in die Runde,
sehr gerne würde ich euch meine Situation schildern, um vielleicht zielführende Anregungen zu erhalten.
Wir befinden uns im Trennungsjahr und die räumliche Trennung erfolgte Ende 19.
Ab diesem Zeitpunkt wird auch das Wechselmodell praktiziert. Bisher ohne Probleme.
Seit ein paar Woche scheint dieses Modell die KM zu stören, denn sie glaubt, dass ein fester Lebensmittelpunkt das Beste für unser Kind wäre.
Selbstverständlich gibt es für die KM nur eine Variante und zwar, dass der Lebensmittelpunkt nur bei Ihr sein kann.
Ich habe mein Veto eingelegt und ihr zahlreiche Argumente genannt, die für das WM für unser Kind sprechen.
Auch vor der Trennung haben wir uns beide um unser Kind gekümmert. Es gab bestimmte Rituale an welche sich unser Kind gewöhnt hat.
Nach der Trennung (06/19) nahm die KM eine Vollzeitbeschäftigung auf und ich betreute unser Kind praktisch alleine.
Hinzu die Eingewöhnung in der KITA, Elternabende, Arztbesuche, das Bringen und Abholen von der KITA.
Die Km ging zum JA und bat um ein gemeinsames Gespräch, welches bereits gestern statt fand.
In diesem Gespräch habe ich dann schlüssig meinen Standpunkt geschildert.
Jedoch ist es kein Geheimnis, dass in Deutschland das Wechselmodell nicht der Norm entspricht und so dürfte ich von der JA-MA erfahren, dass das JA generell gegen das WM für ein Kind in diesem Alter (3 Jahre) sind und daher die KM Recht hat.
Des Weiteren war eine gewisse Befangenheit der JA-MA nicht zu übersehen.
Getreu dem Motto: "Was nicht passt, wird passend gemacht."
Es wurde Seitens der JA-MA auch versucht an Ort und stelle eine Vereinbarung zu treffen.
Natürlich auch mit der Frage: "Was spricht eigentlich dagegen, dass das Kind bei der KM lebt?"
Ich würde gerne weiterhin das WM praktizieren, da ich überzeugt bin, dass unser Kind bei diesem Modell die beste Entwicklung hat und es ihm sehr gut geht.
Die Vereinbarung war erstmal vom Tisch, nachdem ich um Bedenkzeit bat und die JA-MA leitete uns erstmal zur Elternberatung weiter.
Nun zu meinen Fragen:
- Ich nehme an, dass ich das WM im Falle eines Gerichtsstreites nicht durchbekomme. Oder wie sehr ihr das?
Anzumerken ist, dass das Kind zwei Staatsbürgerschaften hat und die KM mir bereits gedroht hat, dass sie unser Kind aus dem Land bringt.
Kurz nach der Trennung hat Sie das bereits für paar Monate gemacht. Ich habe allerdings nichts unternommen, da ich es gütlich klären wollte.
Laut der KM hält sie hier nichts und daher ich mir schon etwas Sorgen darüber. Zumal ich als Ausländer dort keine Möglichkeiten habe.
Daher sehe ich dem Residenzmodell bei der KM eher skeptisch entgegen, da ich gelesen habe, dass Sie so einfacher das ABR bekommen könnte.
Stimmt das oder liege ich hier falsch?
Von einem Residenzmodell beim KV hält sie nichts und resigniert völlig.
Vielleicht noch wichtige Angaben:
KM, vollzeitbeschäftigt, lebt in einer Wohnung mit einem unsicheren Mietvertrag
Ich arbeite 15 Stunden in der Woche, lebe in der Ehewohnung, unser Kind ist hier gemeldet
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass falls das WM abgeschmettert wird, den Lebensmittelpunkt unseres Kindes bei mir einzurichten?
Oder ist dieser Gedanke bei der aktuellen Rechtslage utopisch? Auch habe ich strategisch gedacht und würde der KM eine 40/60 Regelung anbieten wollen.
Damit würde ich mein Entgegenkommen signalisieren und würde so keinen Rechtsstreit provozieren und verliere das ABR nicht.
Im Falle eines Umzuges müsste die KM den Umzug begründen. Dies wäre meiner Meinung nach viel schwieriger, als die Begründung des Residenzmodelles bei der KM. Über konstruktive Meinung oder Einschätzung der Situation, würde ich mich freuen. Ein RA habe ich bereits, jedoch dauert der Termin etwas.
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| Situationsbestimmung und mögliche Optionen |
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Geschrieben von: santiago - 25-02-2020, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo,
nach einiger Zeit des Mitlesens habe ich mich jetzt auch im Forum angemeldet und würde gerne meine Situation vorstellen.
Ich habe schon viele Informationen gesammelt und mein anfänglicher Optimismus von vor ein paar Jahren schwindet immer mehr.
Deshalb würde ich gerne von Euch hören, ob meine Einschätzungen in etwa richtig sind, auch was meine möglichen Optionen betrifft.
Im Voraus schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Ich bin seit 20+ Jahren verheiratet, habe einen Sohn, 22 Jahre, und eine Tochter, 16 Jahre.
Beide Kinder wohnen noch bei uns.
Ich bin ganztags beschäftigt und verdiene ca. 4000,- Netto.
Meine Frau arbeitet halbtags und verdient ca. 1000,- Netto.
Mein Sohn macht eine Lehre und ist in ca. 1 Jahr damit fertig, wenn alles klappt.
Ich und meine Frau haben ein gemeinsames Haus, Eigentum je zur Hälfte.
Nach einem Unterhaltsrechner im Internet müsste ich ca. 535,- für meinen Sohn zahlen und 475,- für meine Tochter. Nach der 3/7-Regel würde meine Frau ca. 1200,- bekommen, und das bis zur Rente. Stimmen diese Unterhalts-Zahlen in etwa?
Momentan zahle ich alles, was die Familie braucht, meine Frau behält ihren kompletten Lohn für sich und will auch nichts davon für die Familie bezahlen. Mir bleiben ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies.
Ich habe kein Problem damit, Unterhalt für meine Kinder zu zahlen, ich liebe sie und es ist meine Verantwortung. Was mich stört, ist der nacheheliche Unterhalt für meine Frau. Sie macht mir seit Jahren das Leben zur Hölle, es gibt keine gemeinsamen Unternehmungen mehr, ich möchte das auch gar nicht, wenn ich ehrlich bin. Und wenn ich daran denke, fast die Hälfte meines Gehalts ewig für nichts an sie abzudrücken, kommt mir die Galle hoch.
Ich sehe jetzt 4 Optionen
1) alles so weiterlaufen lassen: Sicherlich die billigste Option, allerdings bin ich damit äußerst unzufrieden, und das Leben geht schneller vorbei als man denkt..
2) der "normale" Weg: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. Brav alles zahlen. Dann hätte ich ca. 1700,- für mich, davon gehen dann Miete ab und Lebenshaltungskosten, mir bleiben dann wohl nur max. 500,- im Monat übrig, wenn nicht weniger
3) alles an die Wand fahren: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. - das bleibt ja immer oder?
nichts zahlen, nur Minimalunterhalt für Kinder wegen §170 ??
Job kündigen
Schulden auflaufen lassen
Hartz4
Dann habe ich zwar auch nicht mehr Geld, aber das Leben ist ruhiger ohne den Stress im Job.
Was passiert hier beim Eintritt ins Rentenalter? Wird die Rente gepfändet? Was ist mit Betriebsrente?
4) auf und davon: irgendwo ins Ausland, von dort Minimal-Unterhalt für Kinder zahlen, um §170 zu vermeiden
Kann ich mir gut vorstellen, ich hänge hier an nichts wirklich.
Der Kontakt zu den Kindern geht auch per Mail, falls die das dann überhaupt noch wollen.
Ich hab mich schon intensiv mit dem Thema beschäftigt, das könnte klappen.
Ein wenig Startgeld habe ich, ich komme überall klar, auch mit geringen Ansprüchen.
Das Haus ist mir auch egal, das brauche ich nicht. Allerdings kann man das nicht einfach so verkaufen, wenn sie nicht will oder? Wenn sie drin bleibt, könnte ich ja anteilig Miete verlangen und auf den Unterhalt anrechnen oder?
So, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, ich hoffe, dass das nicht zu viel ist für den Anfang.
viele Grüße
santiago
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| Umzug der Mutter ins deutschsprachige Ausland |
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Geschrieben von: Starker Vater - 23-02-2020, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo in die Runde,
und vielen Dank für die Aufnahme in das Forum.
Ich war bisher fleißiger Mitleser und habe dank Dino und dem Forum gelernt, ruhig und sachlich mit diesen aufregenden Themen umzugehen.
Danke dafür an alle Mitwirkenden!!
Nun zu meiner Geschichte.
Nicht die erste dieser Art, leider.
Ich bin geschiedener Vater von 2 Kindern, 7 und 11 Jahre alt.
Das Sorgerecht gilt gemeinsam, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Umgang hat soweit immer gut geklappt.
Nun will die Mutter mit den Kindern zum neuen Freund ins deutschsprachige Ausland (Distanz mehr als 500 km) umziehen.
Aus bekannten Gründen bin ich dagegen:
- vernünftiger, gewohnter Umgang mit dem Vater wird nicht mehr möglich sein
- Kinder verlieren gewohnte Umgebung, Freunde und Familie
- usw.
Daher kam es schon zu einer Gerichtsverhandlung, die ohne Ergebnis blieb - die Richterin hat aber schon angedeutet, dass es auf ein weiteres Verfahren mit anschließenden Gutachten hinauflaufen würde.
Nun wird es wohl bald ein zweite Verfahren geben, und ich bin unschlüssig, ob ich vorher dem Umzug zustimmen soll.
Die Fakten, die meine Chancen auf Verhinderung des Umzugs einschränken, sind folgende:
- das ältere Kind will den Umzug, das jüngere halb/halb
- nun ist auch noch ein Kind mit dem neuen Freund geboren worden
- und das übliche Palaver der Gerichte: "Hauptbezugsperson" blabla
Ich sehe meine Chancen als sehr gering an, die Kinder hier zu halten, das zeigen ja auch die vielen Erfahrungsberichte hier.
Und bevor ich jetzt noch weitere Verfahren und Gutachten ertragen muss, die sicher auch für die Kinder belastend sind, lasse ich sie ziehen. So behalte ich auch mein ABR (ist das richtig?).
Im Gegenzug würde ich natürlich eine rechtssichere Umgangsregelung verlangen.
Danke fürs Lesen - ich freue mich auf eure Meinungen, Ratschläge...!
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