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Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung |
Geschrieben von: Siggi_Sorglos - 13-01-2020, 02:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hi Leute,
ich brauche eure Einschätzung hinsichtlich der Strategie, die ich gegen die Kindsmutter fahren will.
Bevor meine Ex und ich uns unmittelbar nach der Geburt unseres Kindes trennten, hatten wir jahrelang einen eindeutigen Konsens darüber, dass wir unser Kind unter keinen Umständen in eine Vollzeit-Fremdbetreuung geben wollten.
Auch wenn wir kein klares Alter definiert haben, bis wann dies gelten soll, so lag die schwammige Grenze irgendwo bei der Schulpflicht.
Da sowohl meine Ex als auch ich zeitlich flexibel arbeiten können, ging zumindest ich davon aus, dass diese Regelung auch realistisch umsetzbar ist.
Ich halte weiter an der Überzeugung fest, dass ein Kleinkind mindestens die Hälfte des Tages mit einem der Elternteile (oder sehr nahen Verwandten) verbringen sollte, und nicht von früh bis spät in Fremdbetreuung abgeschoben werden sollte.
In solchen jungen Jahren halte ich den bindungsorientierten Ansatz für völlig natürlich und nicht diskutierbar.
Erklärungen möchte ich euch an dieser Stelle ersparen, ich hoffe einfach, dass die Mehrheit hier das genauso sieht.
So war unser Kind bereits seit dem ersten Lebensjahr bei einer Tagesmutter uns das bis ca. 14:30.
Ich empfand das schon als grenzwertig, aber mir war auch klar, dass sich durch die Trennung die Lebensumstände für die Kindsmutter verändert haben, und ich da ohnehin nicht mehr viel zu melden habe. Es hätte keinen Sinn gemacht ihre Ausgestaltung verhindern zu wollen, zumal ich ohnehin keine Alternative für die Fremdbetreuung hätte bieten können. Seit Sommer ist das Kind nun in der KiTa, wobei es bisher bei der Betreuung bis 14:30 blieb.
Ich wurde jüngst von meiner Ex darauf hingewiesen, dass das Kind von nun an jeden Wochentag von 7:30 bis 16:30 in der KiTa bleiben soll - und das mit 2 Jahren und 4 Monaten!!!!!
Eine Erklärung dafür habe ich nicht erhalten. Wir haben seit Anbeginn wechselnd kalten und heißen Krieg, so dass ich nicht im Bilde bin, ob sich ihre berufliche Situation verändert hat.
Möglicherweise schmeisst sie ihre Freiberuflichkeit und ist demnächst wieder in einem 8 - 4 Angestelltenverhältnis.
Ich habe sie nochmals daran erinnert, dass ihr Vorhaben komplett gegen unsere damalige Absprache ist, und dass sie unserem Kind unsägliches Leid zufügt, da es für diese radikale Abnabelung von seinen Bezugspersonen noch viel zu jung ist.
Am wichtigsten: Ich habe ihr angeboten die Kindesbetreuung jeden Tag von ca. 14:30 (oder auch früher) bis 16:30 zu übernehmen.
Sollte ich mal verhindert sein, könnte meine Lebenspartnerin einspringen, da diese nur halbtags arbeitet (sie ist selbst Mutter eines kleinen Kindes).
Meine Partnerin ist seit 1,5 Jahren jedes mal dabei, wenn ich Umgang mit meinem Kind habe. Die beiden haben ein liebevolles und vertrauliches Verhältnis. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir beide tatsächlich mal ausfallen sollten, wäre also immer noch die KiTa-Variante da.
Leider ist es so, dass meine Ex meinen Vorschlag kategorisch ablehnt. Sie verweigert mir auch eine Erklärung. Sie sagt schlichtweg, sie möchte das nicht. Ich vermute, es ist Ihre Bindungsintoleranz, die befeuert wird von der Angst der Vater könnte im Leben des Kindes eine zu große Rolle spielen, und dann käme da noch die neue 'Frau' des Kindsvaters hinzu, die die Mutter garantiert als unliebsame Konkurrentin betrachtet.
Ich kann nicht fassen, dass die Ex unser kleines Kind lieber den ganzen Tag in der KiTa schmoren läßt, statt dem Kind zuliebe über ihren Schatten zu springen, und dem Vater mehr Umgang einzuräumen!!!
Ich stehe ohnehin kurz davor eine gerichtliche Umgangsregelung durchzusetzen - und jetzt meine Frage an euch:
Inwieweit ist damit zu rechnen, dass das Fam.gericht meine Kritik an der Kindsmutter teilen wird/bzw. mir sogar erweiterten Umgang zugesteht?
Oder ist es wirklich so, wie man vielerorts liest, dass die Fam.gerichte das für völlig OK befinden, wenn selbst so kleine Kinder ganztags in Fremdbetreuung sind - selbst dann, wenn sich ein Elternteil bereitwillig als Alternative anbietet?
Haben wir wirklich das DDR Modell übernommen?
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Trennung Regelung Auszug aus meinem Haus |
Geschrieben von: meiloheilo - 12-01-2020, 23:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo Leute,
ein für eure Verhältnisse wohl eher unspektakulärer Fall, Trennung heute. Ist mein Haus, Mietzahlungen meiner Ex seit 3 Jahren ohne Mietvertrag. Eingezogen ist Sie als ich schon hier wohnte (1 Monat versatz da wir als ich das Haus gekauft habe auch zusammen eingezogen sind) und es waren fast alles meiner Möbel, von ihr ist nur ein kleiner Schrank und ein Sideboard.
Aus meiner Sicht, gehe ich davon aus es handelt sich um ein Untermietverhältniss für möblierten Wohnraum mit einer Grundsätzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen (das jemand hier so schnell ne Wohnung findet ist unrealistisch und hart rauswerfen will ich Sie auch gar nicht). Wenn ich ihr jetzt eine Kündigung schreiben würde auf der Basis und quasi auf Kulanz 3 Monate einräume, geht das oder muss ich den potentiell schlechteren Fall annehmen damit die Kündigung wirksam ist.
Wie verhält es sich denn im Extremfall das ich räumen müsste, hat man da überhaupt ne Chance in absehbarer Zeit.
Ach ja keine Kinder, keine ehe.
Grüße,
Martin
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Nachehelicher Unterhalt und Jobwechsel (Topverdiener) |
Geschrieben von: ExB - 12-01-2020, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo zusammen,
Google habe ich inzwischen durchgelesen und ich finde keine Antwort, deshalb hoffe ich, dass ihr mir weiter helfen könnt. Ich schreibe für meinen Partner.
Er ist Topverdiener, der nach der Trennung ein einfacheres Leben genießen möchte - doch kann die Ex-Frau ihn zum alten Unglück zwingen?
20 Jahre Ehe:
Er beruflich erfolgreich, sie genießt das Modell "Trophäenfrau". Seit 20 Jahren nicht gearbeitet, Prada, Gucci und das volle Programm. 1 Kind großgezogen. Sie verbraucht mehr Geld als er. Da Kind nun erwachsen ist trennt er sich, weil er den Lebensstil der Frau nicht mehr tragen mag.
Anwalt sagt: Exfrau wird niemals arbeiten müssen. Exfrauenunterhalt weit jenseits der 2000 Euro mtl. + Unterhaltshöchstsatz für Kind in Ausbildung.
Die neue Beziehung:
Das Gegenteil: Sie arbeitstätig und bescheiden. Er lebt mit neuer Frau minimalistisch, Lebensfreude im Mittelpunkt, Geld unwichtig. Soweit so gut! Der Haken ist der Job. Er verdient zwar extrem gut, ist aber sehr unglücklich, da sich der Vorgesetzte und das Arbeitsklima geändert haben. Da er mit der neuen Partnerin nicht mehr so viel Geld braucht, würde er gern in einen "normalen" Job wechseln. Leider gibts alle vergleichbar hoch dotierten Jobs nur - wie jetzt - ohne Privatleben. Es kommt also nur in Frage, den Job zu wechseln und neu anzufangen. Leider gibt es keine "normalen" Jobs, bei denen man so viel Netto bekommt, dass man davon auch noch 3000 Euro für Ex und Kind überweisen kann.
Und nun?
Vorweg: der Unterhalt für das Kind ist unumstritten und steht hier nicht zu Debatte. Aber wie ist es mit der Exfrau? Angenommen er kündigt, nimmt den besten "normalen 40h" Job den er kriegen kann und hat nach Kindesunterhalt nur noch 2500 Euro netto übrig. Muss er sich tatsächlich bis unter den Selbstbehalt (wegen neuer Partnerschaft) ausziehen, damit seine Ex ihren Lebensstandard mit Nägel lackieren statt arbeiten erhalten kann?
Bitte entschuldigt, wenn das sehr wertend klingt. Ich versuche damit nur zu verdeutlichen, dass es hier nicht darum geht, den Lebensunterhalt der Exfrau anzufechten. Natürlich hat sie ein Recht auf Unterhalt.
Die Frage ist, ob der Staat den Mann dazu zwingt, sich entweder psychisch (weiter arbeiten) oder finanziell (Jobwechsel) zu ruinieren, damit seine Ex weiter im Lustschloss leben kann?
Viele Grüße und danke für eure Einschätzung
ExB
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KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc. |
Geschrieben von: Kater877 - 12-01-2020, 00:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Guten Abend,
Leider hatte ich eine folgenschwere Begegnung mir einer Frau, die nun natürlich bereits Monate vor der Geburt umfangreiche finanzielle Forderungen an mich stellt, das Verhältnis ist bereits jetzt zerrüttet.
Ich möchte meinerseits natürlich den Kindes/Betreuungsunterhalt zu meinen Gunsten optimieren.
Ich freue mich über jeden Ratschlag hier, ALTERNATIV freue ich mich auf Hinweise zu kommerziellen Beratungsangeboten, die mir bei meinen Fragen helfen können, ich bin natürlich auch bereit für eine derartige Beratung zu bezahlten.
Von Anwälten erhoffe ich mir wenig, da die mir vermutlich zu 100 % das sagen werden, was das Gesetz sagt, dafür brauche ich kein hohes Honorar zahlen, das bringt mir nix^^
Abstrakt formuliert folgende Gedanken zu Person A:
Vermögensverhältnisse von A:
Person A hat ein Barvermögen von 100.000 Euro, von dem die zukünftige Unterhaltsempfängerin B nichts weiß.
Zudem besitzt A ein Drittel an einer Eigentumswohnung in einer teuren, deutschen Großstadt, die er gemeinsam mit seinen Eltern (Besitz je ein Drittel) im Jahr 2019 für xxx.000 Euro erworben hat. B weiß dies ebenfalls nicht, sie denkt, dass die Wohnung den Eltern komplett gehört. Die Wohnung haben seine Eltern vom Girokonto bezahlt, ohne Schulden aufzunehmen.
Einkommenverhältnisse von Person A:
Person A arbeitet Teilzeit (dazu nebenberufliches Studium) und verdient dadurch 1.400 Euro netto pro Monat.
Die erwähnte Wohnung ist vermietet und A erhält 1/3 der monatlichen Mieterlöse = 450 Euro pro Monat. (wovon B nichts weiß und die nach Absprache mit den Eltern von A auch bar oder gar nicht bezahlt werden können)
Fragen zur Situation von A:
-Wie wären die 100.000 Euro des A zu schützen? Sollte das Geld stückweise abgehoben werden und in einem Schließfach gelagert werden? Da A mit seinem derzeitigen Einkommen den Mindestunterhalt nicht erreicht, ist meiner Kenntnis nach auch das Vermögen von A zur Unterhaltszahlung heranzuziehen.
-Macht es Sinn, dass A mit seinen Eltern einen rückdatierten Darlehensvertrag für ein Drittel des Kaufpreises der Wohnung abschließt, so dass A noch lange eine Schuldenlast bei seinen Eltern abzahlen muss, die das für den Unterhalt zu Verfügung stehende Einkommen schmälert? Die 100.000 Euro könnte als erste Tilgungsrate verwendet werden, so dass diese auf das Konto der Eltern von A abwandern.
-A arbeitet derzeit Teilzeit, eigentlich war geplant, nach Abschluss des nebenberuflichen Studiums bald wieder Vollzeit zu arbeiten. Jedoch befindet sich A seit 2016 in psychiatrischer Behandlung und nimmt täglich Psychopharmaka ein. A ist unsicher, ob er aufgrund seiner phsychischen Probleme eine Vollzeit-Tätigkeit bewältigen kann (von der dann ohnehin hauptsächlich der Staat und die unterhaltsempfangende Frau profitieren würden). Wie sind allgemein die Erfahrungen mit den Gerichten bei solchen Sachen?
Danke für eure Antworten!!!
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Verheiratet mit Nicht EU Ausländerin und Kind, besser im EU Ausland bleiben ? |
Geschrieben von: 6Lover - 08-01-2020, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Würdet ihr mit Frau und Kind aus dem EU Ausland nach DE zurückkommen ?
Bin 4 Jahre verheiratet, 6 jähriges Kind, haben seit der Hochzeit noch nie in Deutschland gewohnt.
Ehefrau, nicht EU Ausländerin nervt, Sie will nach Deutschland zurück, wenn gemeinsames Kind in Schule muss
Mir ist nicht wohl dabei !
Nach deutschem Recht hat eine Frau bei einer Trennung sehr viele Rechte,
im EU Ausland des Wohnsitzstaates sehr wenig / kaum (finanzielle) oder sonstige Rechte
Man trennt sich und das wars, wer Geld will muss arbeiten gehen
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Mein Sohn wird volljährig |
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 06-01-2020, 21:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Mein Sohn wird übernächsten Monat volljährig. Er lehnt seit Jahren jeglichen Kontakt mit mir ab und es gibt daher auch keinen.
Ich zahle aktuell den Mindestunterhalt, obwohl es nach meinem Einkommen ein Mangelfall wäre.
Es besteht ein Titel über Mindestunterhalt bis zum 18. Geburtstag.
Jugendamt hat mich gerade angeschrieben und um Auskunft gebeten. Ich habe den Verdacht, dass sie vor dem Auslaufen der Zuständigkeit eine aktuelle Auskunft haben wollen. Soll ich noch darauf reagieren oder ist nicht zu erwarten, dass das Jugendamt noch etwas macht?
Mein Sohn wird noch ein paar Monate zur Schule gehen. Daher muss der Mindestunterhalt auf den Tisch. Ich hätte gern endlich Fairness und die Kindesmutter hälftig mit im Boot. Es ist nicht abzusehen, wieviel unterhaltspflichtiges Netto sie letztendlich hat. Die Wahrscheinlichkeit ist da, dass sie nicht leistungsfähig ist.
Ich werde also ca. 4 Monate zahlen müssen, danach geht der Selbstbehalt auf 1400€ hoch und ich bin drunter.
Was für eine Herangehensweise würdet ihr empfehlen?
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Kind wohnt jetzt bei mir |
Geschrieben von: JahJahChildren - 06-01-2020, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo liebe Leute und ein frohes neues Jahr,
15 Jahre hat es nun gedauert. Bei Trennung war Töchterchen keine 9 Monate. Habe damals versucht, die Tochter bei mir zu halten. Ergebnislos mit Folge des ABR Verlusts.
Umgang hatte ich in all den Jahren täglich mit Übernachtungen an jedem Wochenende. Ferien 80-100%. KU ist bis heute statisch tituliert bei €199. Habe aber "immer" angepasst und zahlte noch Anfang diesen Monats €378 plus diverse extras.
Nun hat Töchterchen den Mut gefasst und einen Schlussstrich gezogen. Sie rief Samstag ihre Mutter an und teilte ihr mit, dass sie bei mir leben und nicht zurückkommen will. Mutter reagierte zwischen verständnislos bis eingeschnappt. Legte mit den Worten auf, dass sie doch machen soll, was sie will. Sie hat sofort angefangen, das Zimmer der Tochter zu packen. Gestern habe ich sie nun umgezogen. Dafür gab uns die Mutter ein Zeitfenster von 2 Stunden. Die Tochter solle die Schlüssel anschliessend liegen lassen (wurde zw. Mutter und Tochter via WhatsApp so kommuniziert). Meine kleine Hütte steht nun voll, aber wir werden Schritt für Schritt Ordnung schaffen.
Als erstes habe ich nun gestern beim Bierchen den Dauerauftrag für den KU gelöscht.
Es stehen aus:
1. Ummeldung Wohnsitz
2. Wechsel auf Steuerklasse 2, ggf. Übertragung des vollen Kinderfreibetrages. Also das volle Kind anstatt 0,5 Kinder.
3. Beantragung KG
4. Beantragung UHV
5. Alter Titel
Dass ich kein ABR mehr habe, sah ich immer als Problem an. Aber die Mutter hat ja selbst gepackt und die Schlüssel eingefordert. Kürzlich auch meinen alten Anwalt zufällig getroffen. Der meinte, dass das ABR bei einer fast 16 Jährigen (März) egal sei. Hier bin ich entspannt.
Ummeldung Wohnsitz werde ich wohl die Unterschrift der Mutter brauchen. Wir haben abgesehen vom ABR das gemeinsame Sorgerecht. Der Umzug macht Luftlinie keine 4 km aus. Mein Verständnis war immer, dass bei der Ummeldung dem Amt lediglich die tatsächlichen Wohngegebenheiten Mitgeteilt werden müssen. Da scheint es aber eine Änderung gegeben zu haben. Eine Kollegin hat das gerade durch, und sie brauchte wohl definitiv die Unterschrift des Vaters. Hier ging es allerdings 20 km weiter in eine andere Stadt. Weiss hier jemand den aktuellen Stand der Dinge?
Punkte 2 und 3 sollten dann ganz einfach mit der neuen Meldebestätigung gehen, oder? Übertragung des vollen Kindes auf meine Lohnsteuerkarte auf Basis, dass die Mutter keinen KU zahlen wird. (weniger 70% MindestKU).
Dass der Unterhalt und das KG der Mutter weg bricht, hat diese scheinbar realisiert. Für diesen Monat fordere ich da auch nichts retour, wenn das überhaupt möglich sein sollte.
Sobald ich UHV beantrage wird sich das Amt bei ihr melden und ganz vielleicht Druck machen. Hier erwarte ich noch ein wenig grummelige Stimmung. Nun denn.
Bauchschmerzen macht mir noch der alte Titel. Erster Schritt wäre ja offiziell die Herausgabe des Titels zu fordern. Das scheitert aber schon daran, dass all ihre Unterlagen nebst Titel seit Jahren auf der Halde liegen (Wasserschaden im Keller). Sie kann ihn also nicht herausgeben. Eine ersatzweise ausgestellte Verzichtserklärung werde ich von ihr wohl nicht erhalten. Versuch wird natürlich unternommen. Komme ich hier um einen Prozess herum?
Kann jemand etwas bezüglich Ummeldung und "Unterschriftenzwang" und der aktuelle Rechtssprechung hierzu, sowie zum Thema Titel etwas sagen?
Ansonsten... Was lange währt... LG, JahJah
Ach ja, Ummeldung Krankenkasse und Erweiterung meiner Haftpflicht auf das Kind stehen auch noch aus. Nur so am Rande.
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Vollstationäre Jugendhilfe |
Geschrieben von: Arminius - 02-01-2020, 21:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Gemeinde und ein frohes neues Jahr,
mein Kind hat dem Anschein nach den Weg in die vollstationäre Jugendhilfe gefunden.
Ist das richtig das während des Aufenthalts von mir keine Zahlungen mehr gefordert werden kann und keine Schulden in dem Zeitraum entstehen.
Kostenfestsetzungsbeschluss habe ich nie gekriegt.
Hat da jemand zufällig Erfahrungswerte ?
Lg
A.
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