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Zwangsvollstreckungsbescheid - Reaktionsmöglichkeiten? |
Geschrieben von: Maestro - 23-01-2020, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo zusammen,
einen Kameraden hat es erwischt, die Ex will mehr Kohle, als er auf einmal zahlen kann.
Sie hat leider einen Gerichtstitel dafür und er hat jetzt den Zwangsvollstreckungsbescheid zugestellt bekommen.
Welche Möglichkeiten hat er?
Wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn ein Kind mit im Haushalt wohnt?
Wie ist das Standardprozedere? Wird kurzerhand Konto und Gehalt gepfändet, oder...
... geschieht das erst, wenn der Gerichtsvollzieher einen besucht, um den Offenbarungseid einzufordern?
Wenn man den verweigert, gibt es ja Gefängnis.
Die Aufenthaltskosten werden dem Gläubiger also der Ex aufgebrummt, oder? 
Nützt Wohnort ummelden, nach unbekannt verzogen oder ohne festen Wohnsitz ihm irgendwas?
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Finanziell ruiniert durch sinnlose juristische Verfahren |
Geschrieben von: Markus Müller - 20-01-2020, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Die Mutter arbeitet seit Jahren nicht und kann zum Nulltarif einen Prozess nachgehen. Ich hingegen arbeite und mich kostet das jedes mal Geld irgendwelchen Schwachsinn zu regeln, den man auch außergerichtlich hätte klären können. Dazu kommt dass die Anwältin der Mutter sehr eifrig ist und ihr natürlich jedes mal dazu rät es über Gericht zu machen weil sie dann daran verdient. Rattenfänger-Style.
Kann man sich irgendwie dagegen schützen? Wenn das so weiter geht folge ich dem Pfad von Johnny Hasenfuß.
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Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen |
Geschrieben von: Markus Müller - 20-01-2020, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Leute,
ich begleiche aktuell 2 Raten in Höhe von 70€ und jetzt wollten diese Minusmenschen, dass ich einer Dritten Ratenzahlung nachgehe, was mich jedoch finanziell komplett auf Null bringen würde, sprich ich hätte keinen cent über.
- dürfen die das? Was genau passiert, wenn ich der rate nicht zustimme?
- diese letzte Rate, ich glaube da haben die sich seit Jahren nicht gemeldet, ist das nicht irgendwann verjährt oder verwirkt? kenne mich da nicht so aus
- wie verhält man sich denn am besten generell bei Unterhaltsrückständen? ich habe nicht das gefühl (selbstverständlich nicht) dass die ehrlich zu mir sind
Danke
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Einvernehmliche Scheidung |
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 20-01-2020, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Detlef war 9 Jahre verheirat und seine Frau lässt sich jetzt scheiden. Die Scheidung ist momentan im Prozess. Seine Frau hat keine Ambitionen, ihm irgendetwas zu nehmen und ist bereit, auf nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zu verzichten. Es gibt keinen Ehevertrag aber 3 Kinder. Detlef lebt überwiegend von ALG2. Seine Frau ist berufstätig. Wird ein Richter dieses Arrangement als sittenwidrig ablehnen, auch wenn sich beide einig sind?
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Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren? |
Geschrieben von: Maestro - 19-01-2020, 11:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Leute,
wenn eine Richterin einen Stiefel zusammenurteilt am dt. Amtsgericht... Welche Möglichkeiten hat man das zu korrigieren?
Ich las' von den Möglichkeiten zur Berufung, Revision, Wiederaufnahme und Antrag beim Verwaltungsgericht auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts.
Soweit ich das verstehe, können die Gerichte alles ablehnen, was man dort beantragt, sowohl in der Verhandlung als auch außerhalb.
Außerdem hängt es vermutlich von der Frage ab, ob formal-juristisch korrekt geurteilt wurde oder der Einwand sich nur darauf beschränkt, dass eine "Partei" mit dem Prozessausgang unzufrieden ist (z.B. weil vorgebrachte Beweise ignoriert / abgelehnt wurden).
Welche Erfahrungen habt Ihr? Welche bösartigen Heimtücken des lieben Rechtsstaats verstecken sich hier wieder? Was gib es für Betroffene zu beachten?
Wie wappnet man sich am besten dagegen, dass Urteile rechtskräftig werden, obwohl fehlerhaft? Danke.
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ALG 2 zwischen Schulabschluss und Studienbeginn |
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 19-01-2020, 02:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Zwischen Abitur und Studienbeginn gibt es einen ersten langen Sommer. Wie sind die Chancen der volljährigen nicht mehr privilegierten Kinder für die 3 Monate ALG 2 zu bekommen, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?
Hat ALG 2 grundsätzlich Vorrang?
Falls das Kind noch bei Mutter wohnt, steht einem Bezug von ALG 2 die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft entgegen?
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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung |
Geschrieben von: BlauerWolf - 18-01-2020, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche in meinem Fall eure Erfahrung und Unterstützung beim Thema „Häufigkeit Auskunftspflicht innerhalb eines Jahres“ sowie „Mehrbedarf private Krankenversicherung“.
Übersicht
Beistandschaft: ja, seit April 2019, kurz nach Geburt
Beziehung zur Kindsmutter: gab es nie
Weitere Kinder: nein
Sorgerecht: nur Kindsmutter – gem. Sorgerechtsanfrage durch meine Person im November, JA prophezeit eine Klärung über das Familiengericht, da Seitens der Mutter kein Einverständnis vorliegt.
Kindsmutter: Angestellt, Nettogehalt vermutlich 4500-5000€, aktuell in Elternzeit, Elterngeld 1800€, zwei Immobilien, Unterhaltsvorschuss sowie Kindergeld
Meine Person: Angestellt, bereinigtes Nettogehalt 1900-2000€, kein Vermögen
Erste Auskunftspflichtanforderung: Mai 2019, Unterlagen seit Juli 2019 dem JA vorliegend
Unterhaltsberechnung: ausstehend, Berechnungsverzögerung durch JA seit Juli 2019
Sachlage Auskunftspflicht: Meine Unterlagen liegen seit Juli 2019 dem Jugendamt vor. Die Verantwortliche hatte bisher die Unterhaltsberechnung verzögert und ist nun seit über zwei Monaten erkrankt. Im November 2019 erhielt ich von ihr noch eine zweite Auskunftsanforderung, die ich ablehnte, da keine Veränderung. Da sich aufgrund einer Vertretung der erkrankten Mitarbeiterin die Berechnung weiter in die Zukunft schiebt, wurden nun erneut im Januar 2020 Unterlagen für Dezember 2019 angefragt, da die Berechnung zukunftsgerichtet sein soll. Die Vertretung kennt die hollywoodreife Geschichte noch nicht, dafür werde ich aber Sorgen.
Frage: Wie oft darf das Jugendamt meine finanziellen Daten innerhalb eines Jahres anfordern? Muss ich dieser erneuten Aufforderung nachkommen? Was sagt die Rechtslage dazu? Kann mich dagegen wehren (Auskunftspflicht nur alle zwei Jahre)?
Fazit: Durch Verzögerung Seitens des Jugendamtes wächst die theoretische Berechnungsgrundlage für den Unterhalt, deren Höhe dann rückwirkend greift. Das ist für mich absolut lächerlich.
Sachlage Mehrbedarf private Krankenversicherung des Kindes: Die Kindsmutter ist aufgrund ihres sehr gut bezahlten Jobs privatversichert. Ich kann mich selbst nicht privatversichern, soll nun aber für den Mehrbedarf der privaten Versicherung des Kindes aufkommen. Ein Vorschlag auf kostenfreie Mitversicherung über meine Person (gesetzlichen Krankenkasse) lehnt die Kindsmutter nach einem Gespräch mit dem Kinderarzt ab, da die private Krankenkasse den besseren Versicherungsschutz bieten und somit dem Kindeswohl dienen würde.
Frage: Die Kindsmutter macht Mehrbedarf für die Bezahlung der privaten Krankenversicherung des Kindes geltend und lehnt den Vorschlag auf gesetzliche kostenfreie Mitversicherung über meine Person ab – fordert aber die Finanzierung für ihre Entscheidung - darf sie das? Werde ich anteilsmäßig zahlen müssen?
Fazit: Auch ein Arzt hat monetäre Interessen und würde seinem eigenen Geschäftsmodell nicht schaden wollen. Wenn die Kindsmutter auf eine Privatversicherung des Kindes besteht, soll sie auch selbst dafür aufkommen. Ich kann mir keine Privatversicherung leisten, soll aber die einer anderen Person finanzieren – was ein schlechter Scherz.
Zusatz: Ich hatte über das Jugendamt eine Auskunftssperre erwirken lassen, um jetzt zu Erfahren, dass diese gegenstandslos sei, da die Kindsmutter jederzeit auf alle Unterlagen zugreifen kann. Wie ich feststellen durfte, gibt das Jugendamt sämtliche Informationen ungefiltert an die Kindsmutter weiter - auch sensible Informationen, die nichts mit der Unterhaltsberechnung zu tun haben. Datenschutz: Fehlanzeige - erst vor kurzem sind SSD-Festplatten mit Informationen von Beistandschaft und Unterlagen auf Ebay aufgetaucht. Da wird mir ganz anders.
Ankündigung: Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht – jeder von uns geht durch die Hölle, es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Kein gesunder Menschenverstand kann unser derzeit geltendes (Un-)Recht gutheißen. Gut zu leben ist die beste Rache. Ich hoffe auf eine Welle der Entrüstung.
Vielen Dank für dieses wertvolle Forum und eure Hilfe.
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Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch |
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 17-01-2020, 14:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Kann ein BAföG-Amt bei der Berechnung des BAföG fiktives Einkommen der Eltern unterstellen?
Das Einkommen ist vermutlich bei unterbeiden unter 1400€ Selbstbehalt für Kindesunterhalt und gleichzeitig im BAföG-Rahmen.
Kann ein volljähriges nichtprivilegiertes Kind seine Pflicht, BAföG zu beantragen, irgendwie umgehen, und stattdessen das unterm Selbstbehalt liegende Vatereinkommen fiktiv hochrechnen lassen? Gab es da schon kreative Richter, denen Teilzeittätigkeit nicht ausreichend war?
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UV Rückforderung |
Geschrieben von: JonDon - 15-01-2020, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Der Karren ist bei mir lange gegen die Wand gefahren und habe wenig bis gar nicht auf solche Briefe wie unten Reagiert aus dem einfachen Grund, es versetzt mich in Trauma was die sich erlauben.
Bewerbungs- nachweise kann ich auch keine nachweisen. Bin ohne Krankenversicherung und SGB Leistungen. Konten abrufen, hab ich kein Problem mit. Ich Lebe bei meine Eltern und Pflege den Vater.
Die Zeit ist mir zu aufraubend denne zu Antworten. Es macht mich fix und fertig. Zum Arzt kann ich auch nicht, da keine Krankenversicherung. Also weiter so laufen laufen lassen und die sollen tun?
Zitat:gemäß § 6 Abs. 1 UVG sind Sie verpflichtet, dem Jugendamt Auskünfte über Ihr Einkommen zu erteilen. Deshalb möchte ich Sie bitten, Ihre Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate ab Zustellung dieses Schreibens. an das Jugendamt zu senden. Sollten Sie während dieser Zeit arbeitslos gemeldet gewesen sein, erbitte ich von Ihnen eine Kopie des Arbeitslosenbescheides sowie die monatlichen Erwerbsbemühungen um Arbeit. Sofern Sie bereits Einkommen- und Vermögensnachweise erbracht haben, bitte ich Sie lediglich um Einreichung und Ergänzung der fehlenden Zeiträume.
Bitte senden Sie mir Ihre Unterlagen bis zum 23.01.2020
Sollten Sie der Aufforderung bis zu o.g Termin nicht nachkommen bzw. sind Zeiträume nicht belegt, wird die gesamte ausgezahlte Unterhaltsvorschussleistung für o.g Kind zurückgefordert, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass Sie in Höhe des gezahlten Regelbetrages leistungsfähig waren.
Solange Sie eine fehlenden oder geminderten Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerihtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichterteilung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG- Entbürokratiesierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.[i]
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