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| Kontakt bei geteiltem Sorgerecht in Corona Krise |
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Geschrieben von: Schorsch1987 - 31-03-2020, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
ich bin recht neu hier in diesem Forum. Daher finde ich mich auch erst zurecht, aber starte gleich mit einer Frage an euch.
Da die Corona Krise uns derzeit schwierigkeiten macht.
Normalerweise ist das sorgerecht um den gemeinsamen Sohn derzeit so geteilt , dass er beim Vater lebt. Jedoch kommt er für insgesammt 6-8 Wochen im Jahr zu Uns. meistens in den Ferien.
Jetzt ist aber folgender sachstand in dem wir leider keinerlei Infos bekommen.
Der Vater wohnt in Thüringen ( Erfurt) und wir in Bayern (nähe München), dürfen Wir Ihn zu uns nach Bayern holen wie geplant oder ist das aufgrund der Ausgangssperren und Verordnungen verboten?
Schon mal Danke für eure Beiträge :-D
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| Erbschaft-Finanzamt-Unterhaltsvorschuss |
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Geschrieben von: Schnauze voll - 31-03-2020, 07:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich habe eine Erbschaft von meiner verstorbenen Mutter unter 50000 Euro erhalten. Bevor es zur Auszahlung kommt verlangt die Bank jedoch eine Steuerprüfung durch das Finanzamt. Weil ich seit zwei Jahren in Thailand lebe und das Geld ins Ausland geht. Das Geld kommt jedoch erst auf ein Deutsches Konto. Steuerschulden habe ich keine. Jedoch bekommen meine beiden Kinder nur den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ich zahle nur 50 Euro pro Kind. Leutnant Dino sei dank,habe einiges von ihm gelernt.
Jetzt meine frage. Das Finanzamt zur Prüfung liegt in Norddeutschland. Meines, vor zwei Jahren wo ich noch in Deutschland gelebt habe, in Südeutschland.
Sind die Finanzämter miteinander vernetzt sodas das Jugendamt von meinem "Vermögen" Wind bekommt?
Darf die Bank überhaupt eine Steuerprüfung verlangen?
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| Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser |
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Geschrieben von: NeverTrustAHoe - 25-03-2020, 13:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hi an Alle,
ich bin dabei eine Umgangsvereinbarung zu entwerfen, die ich gerichtlich festlegen lassen möchte. Es geht um mein fast drei Jahre altes Kind.
Die Umgangszeit, die mir die Ex zugesteht, ist viel zu gering (<30h im Monat). Meine Appelle den Umgang auszuweiten verhallen im Wind.
Habe mir das FAQ ausgiebig zum Thema Umgang durchgelesen. Ich habe versucht mich an den Empfehlungen zu orientieren, es sind aber noch einige Punkte offen, von denen ich nicht weiß, ob sie reines Wunschdenken oder realistisch einforderbar sind.
Da alle Termine mit dem Jugendamt in der Vergangenheit eine absolute Zeitverschwendung waren, und zu nichts führten, habe ich das dringende Bedürfnis den Dreisprung abzukürzen und das Jugendamt nicht vor Antragstellung zu konsultieren.
Das Vorhaben kollidiert allerdings mit meinem Plan Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Vielleicht kann ich die Gunst der Stunde nutzen, und die Auswirkungen der Pandemie zu meinem Vorteil ummünzen.
Ich plane das Jugendamt zu kontaktieren mit dem Wunsch auf Vermittlung, in der Hoffnung, dass die sagen, dass auf absehbare Zeit aufgrund der Ansteckungsgefahr keine Vermittlungsgespräche stattfinden können.
Ich hoffe, die leiten mich schriftlich direkt an das Familiengericht weiter, und dass ich die VKH dennoch bekomme.
Sollten die auf Zeit spielen, und mich auf den Sommer vertrösten wollen, so werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen, den Antrag direkt bei Gericht einreichen, und auf den Kosten hängen bleiben.
Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen - Meinen Forderungen.
Was denkt ihr, was ist realistisch drin? Was wird sich in der Umgangsregelung nicht festschreiben lassen? Was würdet ihr noch ergänzen oder konkretisieren?
1. jedes Wochenende einmal 24h inkl. Übernachtung
2. einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule
3. hälftige Feiertage und Ferien (bei Schuleintritt drei Wochen Sommerferien, usw.)
4. Teilnahme an allen Kindergarten- und Schulveranstaltungen
5. Geburtstage abwechselnd (gerade/ungerade)
6. Festlegung wonach die Mutter bei ausgefallenem Umgang zur Nachholung verpflichtet ist.
7. sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim
Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
Wochenende nachgeholt
8. Festlegung wonach eine Erkrankung des Kindes kein Verhinderungsgrund für einen
Umgangsausfall sein darf, solange es transportfähig ist. Das Kind kann auch von mir
gesund gepflegt werden.
9. Bzgl. der Wochenendübernachtung: Die Mutter soll das Kind zum Vater bringen, der Vater
bringt es zurück zur Mutter (Ex und ich wohnen in derselben Großstadt)
10. Sollte sich Nr.9 nicht durchsetzen lassen, könnte man Folgendes in der Vereinbarung
verankern?:
Die Mutter verpflichtet sich das gemeinsame Kind zu den Umgangsterminen den
Großeltern, als auch der Lebenspartnerin des Herrn x zu übergeben bzw. diese die
“Rückgabe” vollziehen zu lassen.
11. Die Umgangsregelung soll strafbewehrt sein (Ordnungsgeld)
Ich hoffe, ihr könnt mir Feedback geben.
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| Scheidung ist durch, Kind wird bald 18, KU, Corona |
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Geschrieben von: Lars47 - 24-03-2020, 18:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Bitte warten. Ich bin noch am formulieren des Textes. Und muss leider hin und wieder eine Pause machen.
Ein freundliche Hallo in die Runde,
Ich versuche mal meinen Fall zu beschreiben und dann meine Fragen zu formulieren.
Derzeitiger Status:
- Vater, Mutter und 1 Sohn, sind D Staatsbürger, Heirat erfolgte in D
- Scheidung ist vor 2 Jahren erfolgt, Kind war damals fast 15 und ist nun fast 17
- Kein TU, kein nachehelicher UH
- Sohn lebt im Nachbarort bei Mutter, Besuche erfolgen kaum (mein Sohn hat eine Freundin)
- Mutter erhält KG und UHV
- JA befragt mich immer mal wieder nach Belegen, die ich auch liefere, zahle jedoch nichts, da ich auf Grund meiner geringen Rente 880 bzw. 980 + 160€ Mehrbedarf = etwa tatsächliche Rente oder geringer als tatsächliche Rente
- Bisher hat mich das JA nicht zur Abgabe eines Titels auf gefordert
- Wegen Corona vermute ich mal, das sie derzeit genauso wenig Lust auf meinen Besuch haben, wie ich Lust habe sie zu besuchen
Meine Vermutungen:
- mein Sohn wird sein derzeit besuchtes Abitir mit 19 fertig machen und dann hoffentlich etwas mintiges studieren
...
Fragen:
- macht es einen Unterschied ob ich
...
Da ich im Moment keine Editfunktion finde, schreie ich bis zum Auffinden einer Editfunktion hier weiter:
Meine Vermutungen:
- mein Sohn wird sein derzeit besuchtes Abitir mit 19 fertig machen und dann hoffentlich etwas mintiges studieren
Fragen:
- Macht es einen Unterschied ob ich zu einem eventuell gewünschten Titel vor oder erst nach dem 17. Geburtstag meines Sohnes breit schlagen lasse ?
- Sofern ich einen Titel unterschreiben sollte, werde ich ihn auf 18 Jahre beschränken und für 5 oder 20€ bei einem Notar aus fertigen lassen.
- Soweit wie ich das verstanden habe, muss ich mein Einkommen nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jährlich nach weisen.
- Ich bilde mir ein das die mich derzeit vermutlich befragende UHV Kasse, ihr Interesse an mir verliert, wenn mein Sohn 18 ist und ich gegebenenfalls alle nach ihren Bescheiden gewünschten und ausgelegten Beträge + 4% an die UHV Kasse gezahlt habe.
- Bietet die Corona Krise irgend einen veränderten Handlungsspielraum für mich ?
...
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| Anwalt der Kindesmutter |
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Geschrieben von: WD2 - 20-03-2020, 10:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Mein Einkommen wurde vom Jugendamt geprüft und ich bekam ein Brief das ich nicht Zahlen kann, da ich zu wenig verdiene und ich noch Schulden usw. habe. Jetzt versucht die Kindesmutter mich mit einem Anwalt vor Gericht zuziehen. Der Anwalt schreibt, dass ich Zahlen muss und das meine Schulden nicht anerkannt werden, einen Nebenjob kann ich auch nicht machen, da ich manchmal am Wochenende Arbeiten muss. Mein Vertrag geht nur noch bis zum 31.8 und danach würde ich gerne eine Ausbildung anfangen. Wenn ich nichts finde, bin ich Offiziell Arbeitslos, ist der Anwalt wirklich im Recht? Hat jemand eine Idee was ich machen kann? Zur Zeit herrscht noch kein Unterhaltstitel usw. und das würde ich gerne vermeiden, wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte, also wenn Sie nicht locker lässt. Macht es vielleicht Sinn für den Anfang im Ausland zuarbeiten? Irgendwann kann Sie sich ja denn Anwalt nicht leisten und vonseiten des Jugendamtes bin ich ja nicht zahlungsfähig also werde die mich spätestens in 2 Jahren suchen, wenn Sie erneut eine Auskunft wollen. Und wenn der Anwalt versucht mir Briefe zuzustellen bin ich ja nicht mehr da also nicht mehr auffindbar.
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| Scheidung verzögern, als Druckmittel |
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Geschrieben von: free20 - 16-03-2020, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo in die Runde!
Würde gern Eure Meinung hören.
Die Noch-Ehefrau will plötzlich ganz schnell die Scheidung, da bereits Mr. NEXT in den Startlöchern steht.
Das TJ läuft noch und auf irgendwelche Absprachen bezüglich einer Beschleunigung, möchte ich mich nicht einlassen.
Ich persönlich habe es nicht sehr eilig und möchte diesen Prozess hinziehen.
Kann aufgrund des geringen Verdienstes auch Prozesskostenhilfe bekommen.
Anzumerken ist, dass es sich um eine Binationale-Ehe handelt und sie im Ausland Vermögen hat.
Irgendwelche Konten, Immobilien ect.
Wie kann man den Prozess verzögern?
Wie wäre die beste Taktik?
Wie ihr wisst, steht bald ganz sich ein Streit um das ABR bevor und vielleicht kann ich mit der Verzögerung einen gewissen Verhandlungsdruck ausüben.
Vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen!
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| Raue Zeiten durch Corona und Wirtschaft |
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Geschrieben von: aboe - 16-03-2020, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo,
kurz zu mir, ich habe 4 Kinder. Für 2 Kinder zahle ich Unterhalt (nicht zu wenig, wie bei den meisten).
Jetzt ist die Wirtschaft recht nervös und könnte sich auch noch schlimmer entwickeln, wenn man Szenarien von Herrn Krall Beachtung schenkt.
Schon jetzt können einige Ihre Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen, durch die Corona Quarantäne.
Meine Frage, wie geht man/ihr im Falle einer Krise mit der Unterhaltzahlung um?
Was ist, wenn man nicht zahlen kann, weil die Umstände es nicht zulassen, da man vielleicht zuerst an sich denken muss?
Die Ex ist gern schnell beim Anwalt.
Vielen Dank
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| Gegn. Anwalt schickt mir Drohung per Brief. Reagieren? Vorstufe zu Näherungsverbot. |
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Geschrieben von: Kimme und Korn - 10-03-2020, 02:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Ich bekam ein ziemlich einfallslos und knapp verfasstes Schreiben vom gegnerischen Anwalt. In diesem wird mir von nun an verboten bestimmte Bereiche (Aussenflächen) des Mehrfamilienhauses der Ex zu betreten. Da ist in der Vergangenheit tatsächlich was vorgefallen, was mir meine Ex anlastet, was innerhalb dieser Flächen stattfand,
aber dies war völlig belanglos und nicht der Rede wert.
Ich nehme an, die Ex hat den Vorfall trotzdem bei der Polizei angezeigt, so wie sie gerne schon mal des öfteren vorsorglich zur Polizei geht, um dort Stimmung gegen mich zu machen. Ich wurde noch nie von der Polizei kontaktiert, auch hat man mich noch nie gebeten mich zu irgendwas zu äußern.
Ich nehme an, die Polizei hat ihren Schilderungen zurecht keine große Relevanz beigemessen.
Nebenbei, ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, bin nicht vorbestraft und keineswegs dafür bekannt schräge Sachen zu machen.
Die besagten Flächen sind zwar auf dem Gelände des Wohnhauses der Ex, allerdings sind sie für alle frei zugänglich. Man braucht also keinen Schlüssel dafür.
Nun sei es drum, ich nehme an, sie hat das Hausrecht, also kann sie mir das Betreten bestimmter Areale verbieten - unabhängig davon, ob was vorgefallen ist oder nicht.
Ist mir auch egal, ich muss da auch gar nicht hin.
Was mich aber stutzig macht, war die vage Formulierung der Begründung, wonach ich angeblich wüßte, weshalb man mir den Zutritt dort nunmehr verbietet.
Kein einziger Hinweis dazu, wessen ich eigentlich bezichtigt werde!
Im Anschluss dazu erfolgte die Drohung, dass wenn ich der Auflage nicht Folge leiste, man ein gerichtliches Näherungsverbot gegen mich erwirken wird.
Dazu kam noch die Aufforderungen die Übergaben des Kindes friedfertig und respektvoll zu vollziehen. Keine Andeutung dazu, dass ich gegen diese gute Sitte jemals verstoßen hätte. Lediglich diese Aufforderung ist dort formuliert.
Die Übergaben verlaufen seit zwei Jahren ausnahmslos reibungslos. Es gab bisher nicht einen einzigen Vorfall bei dem wir im Beisein des Kindes in Streit geraten sind.
Wir halten uns eisern an die Regel nichts vor dem Kind auszudiskutieren oder uns anzuzicken.
Daher verstehe ich diese ohne einen Bezug in den Raum geworfene Aufforderung nicht.
Eins ist klar, die Ex möchte an der Eskalationsspirale weiter drehen. Das Schreiben kam natürlich auf ihre Initiative hin zustande. Ich vermute sie fängt an falsche Beschuldigungen zu konstruieren, um diese vor Gericht gegen mich vorzutragen.
Sie möchte das GSR und die Ausdehnung des Kindesumgangs verhindern.
Soll ich auf das Schreiben des gegn. Anwalts reagieren und nonchalant schildern, dass ich eben keine Ahnung habe, was sie mir eigentlich anlastet?
Würde man meine Nichtreaktion auf das Schreiben, später vor Gericht, als ein stilles Schuldeingeständnis werten?
Soll ich reagieren oder ignorieren? Einen Anwalt will ich damit nicht beauftragen, die paar Zeilen sollte ich auch alleine hinkriegen.
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