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Star Zweitwohnsitz
Geschrieben von: Mind - 12-06-2020, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo, 
Kurze Beschreibung der Situation... Da ich es leid bin in die Schublade der bösen Mama gesteckt zu werden... 

1.trennung 2016...Leider stellte sich heraus das mein Mann ein schlimmer narzisst ist und meine Familie hat mich rausgeschlagen.. Er meinte er nimmt mir alles wenn ich gehe (Kind, Geld, Auto, ect)

2.2018 endlich geschieden und umstieg auf Wechsel O'Dell (Woche/woche) - zur Info ich bin selbst ein trennungskind und habe meine Tochter immer bestärkt zu ihren Vater zu gehen und er durfte sie immer sehen mit mind. 2 Übernachtungen jede Woche...

3.haben uns geeinigt Kindergeld und kosten(kita, essen, Versicherung, ect) durch 2 zu machen.. Da dies etwa 110 Euro im Jahr sind wollten wir das jährlich machen-- naja er hat es nicht gezahlt.. Daraufhin hab ich nur gesagt das rein rechtlich er mehr zahlen müsste aber ich auf seine Almosen nicht angewiesen bin...


Nun jetzt zur Situation... Ich hatte das Glück das unsere Tochter bei mir gemeldet ist.. Jetzt möchte er den zweitwohnsitz bei sich anmelden..
Ich verstehe das und bin bereit diesen Schritt zu gehen, wollte mich nur vorab informieren was dies für Konsequenzen hat... Ob er wenn es ihn wieder sticht mir damit schneller mein Kind nehmen kann oder iwas anderes bewirken kann... 
Ich bin mittlerweile ein gebrannte Kind und sehr vorsichtig geworden da er so oft Hintergedanken hat... Zb will er im Jahr immer 1 Tag mehr und nicht 50/50 habe erfahren das er somit den lebensmittelpunkt bei sich hat Sad
Ich möchte einfach nur das es unseren Kind gut geht und nicht immer an iwelche fallen denken.

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  Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten?
Geschrieben von: BlauerWolf - 05-06-2020, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forummitglieder,

bei mir steht die Titulierung des zu zahlenden Unterhalts an. Nun wäre es für mich (oder vielleicht auch andere User) hilfreich, wenn der ein oder andere noch einmal aufzählt, was es hierbei zu beachten gibt.
Aus dem FAQ Artikel zum Unterhalt (Trennungsfaq Unterhalt) erschließen sich mir folgende Punkte:

- Titulierung bei einem Notar (Vorlage)
- Statischer Titel bis zum 18. Geburtstag des Kindes

Konkrete Frage:

1) Beispiel: Die abenteuerliche Berechnung des JAs ergibt eine Einstufung in Stufe 2, eine autmatische Hochstufung in Stufe 3 erfolgt. Nun stellt sich mir die Frage, welche Stufe bzw. Betrag ich titulieren sollte? Wenn ich den Mindestbetrag tituliere muss ich mit einer Klage rechnen, obwohl ich derzeit den Betrag gemäß der Berechnung Stufe 3 bezahle?

=> Im Mustertext steht folgendes:
"... verpflichte ich mich monatlich im Voraus, an mein Kind zu Händen der Kindsmutter monatlich [Betrag] EUR Kindesunterhalt zu zahlen."

2) Wie verhält es sich in Zukunft - da ich in meiner Urkunde einen bestimmten Betrag festgehalten habe?

a) Die DDT wird aktualisiert, heißt ich zahle ab 01.01.20XX dann den aktualisierten Betrag gemäß der letzten Einstufung?
b) Mein Einkommen steigt von Stufe3 auf Stufe5, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft erhöht sich die Einstufung, ich muss ab diesem Zeitpunkt mehr zahlen?
b1) Ich bin nicht bereit den Unterhalt nach Stufe 5 zu zahlen und zahle weiterhin eine bestimmte Summe, die absolut ausreicht. DDT ist ja kein Gesetz... Welche Folgen hätte dieses Verhalten oder was droht mir, wenn ich mehr als den Mindestunterhalt zahlen aber nicht nach Einstufung zahlen würde?
c) Mein Einkommen sinkt von Stufe3 auf Stufe1, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft reduziert sich die Einstufung, ich muss erst die KM fragen, ob sie einer Unterhaltsreduzierung zustimmt, falls sie nicht mitmacht, muss ich klagen?


zu b1) Ich finde es schon wirklich abenteuerlich, warum Kind A 800€/Monat braucht, während Kind B mit 350€/Monat sehr gut lebt - alles abhängig vom Einkommen des Vaters, der dem System zum Opfer fiel. Die 450€ Differenz würden sicherlich nicht dem Kind zu Gute kommen - Irgendwo braucht es eine gesunde Deckelung. Wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, dann würde ich meiner Tochter oder Sohn auch nicht mehrere hundert € in die Hand drücken, da sie absolut verlernen mit Geld umzugehen. Das wäre meiner Meinung nach definitiv nicht Kindeswohlgerecht.

Vielen Dank für eure Hilfe

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  Trennungsunterhalt
Geschrieben von: akay - 03-06-2020, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Hallo liebe Freunde,

ich habe ein paar Fragen bezüglich des Trennungsunterhalts und freue mich auf eure Hilfe.

Meine ex bekommt Trennungsunterhalt seit 01/19.  Diesen Unterhalt hat Sie über einen Anwalt geltend gemacht. Seit dem Zahle ich einen hohen Betrag als Gutverdiener. 

Wir waren seit 07/15 verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind welches 06/2016 geboren ist. Das Kind bekommt Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle. Sie war vor unserer Ehe und vor Geburt unseres Kindes berufstätig. Seit der Geburt unseres Kindes arbeitet Sie nicht mehr. 

Ich habe die Scheidung 02/20 eingereicht. Sie hat der Scheidung widersprochen und meinte wir wären erst 07/19 getrennt lebend obwohl Sie über Ihren Anwalt den Trennungsunterhalt seit 01/19 gefordert hat. Das haben wir widersprochen.

Seitdem ist nichts passiert und ich zahle weiter. Das Gericht beantwortet die Anfragen meines Anwalts nicht. Mein Anwalt kommuniziert mit mir über Messenger.  Unser Kind ist 09/2016 3 Jahre alt und geht (pausiert wegen Corona) ins Kindergarten.

Meine Frage:
- muss meine Frau arbeiten?
- kann ich den Trennungsunterhalt kürzen oder einstellen
- mir droht Arbeitslosigkeit durch die Corona Krise. Was passiert wenn ich Arbeitslos werde?


Ich freue mich über eure Antworten und vielen Dank im Voraus.

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  Auswandern Informatiker
Geschrieben von: MC.G - 28-05-2020, 01:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo liebe Männer, 

ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und hoffe auf eure Hilfe.
Also zu mir ich bin gerade noch im Master Studium für Informatik und habe einen zwei jährigen Sohn den ich nicht sehen darf. Habe ihn bisher wenn es hochkommt fünf mal gesehen und das auch nur im Besuchscafe. 
Wegen dieser Situation möchte ich nach dem Studium das Land ( Österreich)verlassen da ich es nicht einsehen für ein Kind zu bezahlen das ich nicht einmal sehen darf und wenn dann nur im Besuchscafe, welches auch kostenpflichtig ist.
Möglicherweise kann mir hier jemand weiterhelfen. 
Danke im Vorraus für eure Hilfe!


Was ich vergessen habe zu fragen ist welche Länder für meinen Fall am beste für mich geeignet sind...

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Big Grin Aufstockung ALG2
Geschrieben von: Kaymueller - 24-05-2020, 15:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo alle miteinander. Derzeitige situation Zahle für zwei Kinder Unterhalt vom ALG1 und stocke mit ALG2 auf, das ganze seit 2 Jahren. (Umschulung machte es möglich).
Ab nächsten Monat endet das ganze und es bleibt nur noch Hartz4, aber mein sohn wird zu mir ziehen . Der §11 der hartz gesetze besagt das vom einkommen der tittulirte unterhalt abgezogen wird. Da mein sohn zu mir zieht werde ich unterhalt und kindergeld erhalten , was ja für das jobcenter Einkommen ist.
Von diesem Einkommen werde ich dann Unterhalt für meine Tochter zahlen, und hoffen das das jobcenter dieses so akzeptirt in ihrer berechnung, und den unterhalt vom einkommen wieder abzieht.
Meint ihr das wird so funktionieren , bis ich Arbeit gefunden habe , was ja wegen Corona kein Problem sein dürfte  ironi off

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  Vollstreckung für anteiligen Unterhalt verhindern möglich?
Geschrieben von: Markus Müller - 22-05-2020, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Leute, ich soll per Urteil für letztes Jahr rückwirkend einen Teil an Unterhalt draufzahlen. Da ich das Geld nicht habe, habe ich der Mutter eine Ratenzahlung angeboten. Was würde passieren wenn sie sagt sie will das Geld komplett? Mit wäre es am liebsten wenn ein Gerichtsvollzieher kommt und das prüft und nicht die Mutter im Alleingang versucht an das Geld zu kommen weil dieser mir idR eine Ratenzahlung anbieten könnte. 

Wie geht man da am besten vor?

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  Unterhaltsberechnung und andere Themen
Geschrieben von: Dohr - 19-05-2020, 14:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Tag
Mein Anliegen ist schnell erklärt und es geht um zwei offene Fragen.
Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung und zwei weitere Kids aus meiner jetzigen Bindung.
Ich zahle ein Unterhalt welches bis Ende 01 2019 tituliert war. Zahle ich bis heute unverändert weiter.
Wie schon tausendfach gelesen, will die Kindsmutter alles und mehr haben, aber nichts abgeben.
Letztes Jahr Ende Januar 2019 ist eines meiner Kinder bei mir, in die nächsthöhere Altersklasse aufgrückt.
Das andere Kind bei mir ab Juli 2019 in die nächsthöhere.
Das würde technisch gesehen, für eine Anpassung der Summen bedeuten.
Im Hinblick, dass das zu erwarten war und die Berechnung sich immer in die Länge ziehen, habe ich bereits Ende Januar
die KindesMutter kontaktiert und erwähnt dass es nun losgehen kann, und dass sie das Jugendamt einschalten soll, da
wir zwei Jahre zuvor also irgendwann 2017, das über das JA geregelt hatten. Berechnet, tituliert und gut wars.
Nun denn, sie stimmte dem zu, und ich hatte vorab bereits den Sachbearbeiter der JA informiert dass wieder eine Neuberechnung ansteht, und
die Kindesmutter ihn aktivieren würde. Ich darf es ja nicht, da ich der Mann bin und das JA nur für die Mutter da ist.
Bis August 2019 tat sich wenig, obwohl sie wohl beim JA war und das initiiert hat, sollte sie für das JA Unterlagen abgeben, was sie wohl verdient und dergleichen.
Anbei stehe ich mit dem Sachbearbeiter der JA in Kontakt und rede immer wieder mit ihm. Er sagt, dass ihm die Hände gebunden sind, da sie keine Nachweise abliefert.
Solange er das von ihr nicht hat, wird er von mir nichts fordern.
Irgendwann hat das JA ihr ein Frist bis November 2019 gesetzt, und sie reagierte nicht mehr darauf und die Sache war für das JA erledigt.

Nun im März kam über einen Anwalt von der Kindesmutter, die Aufforderung die "nun längst überfällige Berechnung und Nachforderungen" zu responsen, da ich das hinausgezögert hätte.

Daraufhin gab ich es meinem Anwalt und dieser hat meine Auskünfte rübergereicht, da ich diese ja vorbereitet hatte, um dieses ja zu erledigen.

Nun meine erste Frage ob ich für die angeblichen Verzögerungen des vergangenen Jahres gerade stehen muss, da ich ja per Email Verläufe und Gespräche mit dem JA nachweisen kannn dass sie alles hinausgezögert und die Sache im Sande verlaufen lassen hat.
Ich glaube dass ich eher hier der gelackmaierte war, weil technisch gesehen, ich hätte weniger UHalt zahlen müssen, weil ja meine Kinder bei mir, ja in die höhere Gruppierungen reingerutscht sind. Zumindest aber gleichbleibende Summe.

Dann meine zweite Frage=  Ich habe ab September 2019 eine Kleingewerbe angemeldet, und würde gerne wissen, wie das realistisch verrechnet wird. Natürlich habe ich die Gewinnermittlung ebenso wie meine Gehaltsnachweise mit abgegeben. Wie oft darf man den anfodern?

Viele Grüße

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  Suche Anwalt für Auskunftsklage PLZ 2....
Geschrieben von: Marcus - 18-05-2020, 16:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,
ich suche einen Anwalt für eine isolierte Auskunftsklage.
Mein bisheriger Anwalt hat mir mitgeteilt, dass er keine Zeit hat, eine andere Anwältin verlangt zusätzlich 500€. Ich weiß, die Vergütung für so etwas nach RVG ist lächerlich, ich kann auch noch etwas drauf legen, aber nicht so viel.

Weiß vielleicht jemand einen, der ganz viel Idealismus mit bringt? Ich meine der Aufwand ist ja überschaubar, die Mutter wurde bereits von mir mit Fristsetzung angemahnt, Einschreiben/Rückschein. Es geht nur noch darum es bei Gericht einzureichen. Vermutlich machen die noch nicht mal einen Termin dafür.

Grüße Marcus

zur Info:
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12603

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  Scheidung Schweiz-Deutschland
Geschrieben von: Mostindianer - 18-05-2020, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo

Meine Exe ist nach der Trennung vor einigen Jahren nach Deutschland zurück in ihre Heimat, ich bin in der Schweiz geblieben. 
Nach 5 Jahren beidseitigen Ignorierens, hat sie in Deutschland die Scheidung eingereicht. Das Gericht fordert nun einen Rentenbescheid von mir und von der 2. bwz 3. Säule eine Leistungsberechnung nebst "Durchführbarkeitserklärung" meine Pensionskasse hat mir telefonisch vehement davon abgeraten ein solches Papier abzugeben, da die 2. und 3. Säule keine ausländische Gerichtsbarkeit akzeptiere.

Was passiert denn, wenn ich der Forderung einfach nicht nachkomme und diese Information verweigere?

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  Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen?
Geschrieben von: UnwissenderMann - 13-05-2020, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Leute.


Ich habe hier bestimmt schon 30 Themen durchgelesen und viel erfahren. Leider ist die eigene Situation ja aber immer eine völlig andere als bei den anderen Männern hier.

Zu meine Situation:

Ich bin 30 Jahre alt, habe bei einem ONS (anständige Frau, hat vorher 1.200 Euro netto verdient, aber ist vom Wesen schon ziemlich dümmlich) wohl ein Kind gezeugt, was in 3 Monaten zur Welt kommt.

Die werdende Mutter machte anfangs bei mir Andeutungen zur Schwangerschaft, stritt danach aber plötzlich alles ab. Nun erfuhr ich es direkt von meiner Schwester, die durch Zufall eine Dame vom Frauenarzt kennt und es jetzt definitiv ist, dass mein ONS nun von mir schwanger ist.

In meinem Fall bitte keine Mutmaßungen, ob ich der Vater bin, da ich ihr Erster war und ich in diesem Thread von dem (schlechtesten Fall) ausgehen möchte! Danke.

Ich verdiene etwa 1.000 Euro Netto seit einigen Jahren, da ich zwischendurch immer mal Ausbildungen machte.

Nun habe ich eine sehr tolle und mega ehrliche Partnerin seit 6 Jahren, die mir diesen Fehltritt gleich verziehen hat. Ich war total blau und es war auch für mich einmalig, ich bereue das total. Das hat aber mit der Sache hier nix zu tun.

Mein ONS verschweigt im Moment, dass er schwanger ist. Ob mich die Dame nun als Vater eintragen wird, weiß keiner, da sie es ja nach anfänglichem Bohren und einem Telefonat, wo ich sie klar um Abtreibung bat - da ich mir mit meiner jetzigen Freundin eine Existenz aufbauen wollte - von mir verbal um die Ohren bekam, dass ich kein Kind mit ihr haben wolle.

Somit lebe ich in der Ungewissheit, ob ich irgendwann einmal (vielleicht schon nächsten Moment) von ihr beim Jugendamt als Vater genannt werde oder ob sie "Vater unbekannt" eintragen wird. Ich habe den Kontakt zu ihr völlig abgebrochen und stelle mich, ebenso wie so, lieber unsichtbar und melde mich nicht.

Ich besitze seit etwas mehr als zwei Jahren eine Eigentumswohnung mit meiner Schwester zusammen von unserem verstorbenen Vater.

Diese Eigentumswohnungen ist etwa 115.000 Euro wert und mir gehört die Hälfte an der Wohnung. Vermietet ist sie aktuell (noch) nicht, da hat sich keiner von uns drum gekümmert. Die Kaltmiete ohne NK würde sich wohl auf etwa 400 Euro insgesamt belaufen.

Im Moment bewohne ich mit meiner Freundin eine Wohnung für 800 Euro warm (somit zahle ich 400 Euro für die Wohnung an Miete für mich).

Ich würde freiwillig den vollen MINDESTunterhalt für das Kind zahlen, damit das Jugendamt (JA) gar nicht erst an meine "halbe" Eigentumswohnung will.

1) Sollte ich selbst in die kleine (55 qm) Eigentumswohnung ziehen, damit ich den Wohnvorteil von 200 Euro selbst nutze? Ich würde lieber aktuell in der gemeinsamen Wohnung mit meiner Freundin wohnen bleiben. Das fiktive Einkommen für meine nicht genutzte halbe ETW von 200 Euro würde mein Nettoeinkommen ja nur auf 1.200 Euro erhöhen und mich für Betreuungsunterhalt nicht greifbar machen.

2) Gibt sich das JA mit meiner freiwilligen Zahlung des Mindestunterhalts zufrieden (habe dann ja nur 1.200 Euro und zahle trotzdem Mindestunterhalt als KU) und lässt meine ETW ruhen (das fiktive Einkommen von 200 Euro berücksichtigen die vom JA ja eh)?

3) Bin ich somit für die Zeit des Betreuungsunterhalts (mind. 3 Jahre) raus aus der Zahlung und meine ETW und eventuell spätere Barerbschaft (unvorhergesehen und kein Einkommen) werden bei mir nicht angetastet?

4) Ich würde nach Verstreichen der 3 Jahre wieder mehr arbeiten gehen, möchte aber dem Betreuungsunterhalt aus dem Weg gehen.

5) Ich bin einige Jahre immer mal in Behandlung wegen psychischer Probleme (war aber immer arbeiten und nie krankgeschrieben). Wirke oft sehr erschöpft und besuche die Neurologen. Mir würde sicherlich ein Gutachter aufgrund meiner Krankengeschichte jederzeit attestieren, dass ich mehr als 20 Stunden NICHT arbeiten kann, da nicht belastbar und körperlich eingeschränkt. Das kann ich über 15 Jahre nachweisen und würde ich in dem Fall auch tun.

Hat hier jemand einschlägige Erfahrungen?

Wie geschrieben, Mindestensunterhalt für das Kind würde ich IMMER zahlen, auch wenn ich unter dem Selbstbehalt liegen würde!

6) Eine kleine Bitte: mir wäre SEHR geholfen, wenn die Antworten auf ziemliche Rechtssicherheit und/oder gemachten Erfahrungen beruhen.

Bitte keine Tipps zu einem "Vaterschaftstests" oder "ins Ausland abhauen" oder "die wird Dich noch ausnehmen!".

Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber da ich sehr klare Fragen haben, wäre mir wirklich am allermeisten geholfen, wenn diese direkt und auf Erfahrungen/Rechtsprechungen beruht, beantwortet würden.

Vielen Dank, ich bin sehr gespannt auf Eure Erfahrungen :-)

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