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Smile ABR verloren - neuer Versuch?
Geschrieben von: aboe - 17-02-2020, 21:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo, 

letztes Jahr habe ich erst am Amtsgericht und dann am OLG das ABR verloren. Ich hatte es eingeklagt, da die Mutter gegen meinen und den Willen der Kinder in eine andere Stadt zog. Kinder waren da noch 8 & 11. Obwohl der Verfahrensbeistand in seinem Bericht festgehalten hat, dass die Kinder lieber zu mir, ihrem Vater wollten und die Mutter die Kinder nötige und manipulierte, wurde für die KM entschieden, die eine Woche darauf als Siegern auch noch ihren Unterhaltstitel einklagte.

Den Kindern wird mittlerweile immer das Handy weggenommen und die Gespräche zu mir werden kontrolliert. Ihre alte Affäre hat sie mittlerweile auch geheiratet (Programmchef bei PSR), daherauch kein UHS mehr. 
Umgangsvereinbarung hab ich jedoch und halte ich trotz Unterhaltszahlungen auch genau ein. 

Meine Frage, kann man erneut vor Gericht gehen? Kind ist jetzt 12,5 und will immer noch gern zu mir. In der neuen Schule läuft es auch sehr schlecht für sie (5x5 auf dem Halbjahreszeugnis). Sie droht sitzen zu bleiben. Die Mutter lernt nicht mit ihr sondern schickt sie nur zur Schülerhilfe. Ohne Erfolg. 

Freu mich auf Antworten.. Smile

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Star Gesetzliche Krankenversicherung durch Kindesunterhalt abgedeckt?
Geschrieben von: Maestro - 15-02-2020, 01:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

ich recherchiere mich gerade hoch und runter durchs Netz, aber finde einfach nichts Genaues.

Sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ein Kind in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle bereits enthalten, wenn dieses gesetzlich (nicht privat!) (bei der Mutter mit-) versichert ist?
Es steht überall nur, die Beträge wären nicht enthalten, wenn das Kind privat versichert sei.

OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2010, 11 UF 620/09
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...28183.html

Süddeutsche Leitlinien 1.11
https://oberlandesgericht-stuttgart.just...dL2019.pdf

Bin gerade am Ausfüllen der Anlage U. Kranken- und Pflegeversicherung, welche man für Ex-Frau und Kind trägt, kann man mit absetzen. Nach meinem Verständnis müßte somit ein Teil des Kindesunterhalts absetzbar sein, weil damit die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mitabgedeckt ist.

Danke & Grüße

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  Auskunftsklage, Anwaltszwang?
Geschrieben von: Marcus - 13-02-2020, 15:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,
im Netz finde ich nur Informationen über die Stufenklage, daher wollte ich mal fragen, ob jemand weiß wo ich herausfinde, ob man für eine reine Auskunftsklage nach §1605 BGB einen RA braucht.
Hintergrund ist, dass ich die Bescheide für Schüler-Bafög und Stipendium meines Sohnes einsehen möchte und mir dies von der KM verweigert wird. Meinen Unterhalt, den ich an die Beistandschaft bezahle, wird das (vermutlich) nicht ändern, da ich ohnehin Mangelfall bin und das was ich bezahlen kann, eben auf die anderen Kinder verteilt würde, wenn der Große nicht bedürftig wäre.

Mein Motiv dabei, ist weniger dass ich Unterhaltszahlungen verringern möchte, als dass ich der Mutter ein Zeichen setzen möchte, dass sie sich nicht einfach über ihre Auskunftspflicht hinwegsetzen kann.

Alternativ würde ich die Unterhaltsvorschusskasse informieren. Die Auskunftsklage hätte vermutlich den Charme, dass die KM nicht gleich den ganzen UHV zurück bezahlen muss den sie möglicherweise unrechtmäßig erhalten hat.

Grüße marcus

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  Firma im Ausland
Geschrieben von: Vasektomat - 11-02-2020, 23:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,
Wer lässt aus Unterhaltsgründen seine berufliche Existenz über eine ausländische Firma laufen und muss möglicherweise zusätzlich eine ausländische Steuererklärung machen? Antwort zum Erfahrungsaustausch gerne per PN.
A.

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  Den neuen meiner Ex kennenlernen
Geschrieben von: JT80 - 09-02-2020, 17:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

morgen werde ich nach langer Zeit mal den neuen meiner Ex-Partnerin kennenlernen. Wir haben einen Sohn der 9 Monate alt ist aber vor 5 Monaten bin ich ausgeszogen und der neue mehr oder weniger eingezogen.

Meinen Sohn sehe ich 1 mal die Woche für 3 Stunden da meine Ex nicht will wie es scheint das meine Sohn und ich eine Bindung aufbauen.ich denke sie will das der neue die Vaterrolle übernimmt,da sie mir auch immer wieder mal Steine in den Weg legt.

Es geht mir nur noch um meinen Sohn ,sie interessiert mich eigentlich nicht mehr,was sie glaub nicht versteht.

Ich möchte eigentlich das man sich gut versteht und normal miteinander reden kann(Wenn es um den Kleinen geht.

Meine Frage :

Was würdet ihr an meiner Stelle dem neuen an Fragen stellen in Verbindung mit meinem Sohn?

LG

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  Frau will mit kinder nicht ausziehen
Geschrieben von: Mido - 08-02-2020, 20:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo habe ein Problem  mit meiner noch Frau.wir leben jetzt seit über ein Jahr getrennt. Sie lebt die ganze Zeit mit den Kindern in unser Haus und möchte nicht ausziehen.wie sieht das bei der Scheidung aus muss sie dann ausziehen oder hat sie wohnrecht wegen den Kindern.

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  Kinderreisepass
Geschrieben von: JonDon - 07-02-2020, 20:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Meine Ex möchte die Unterschrift für ein Kinderreisepass.
Auf dem Wisch steht auch drauf Kopie vom Ausweis, vorne und hinten ist bei zu legen.

Ich möchte Kopie vom Reisepass Ihr nicht geben. Denn da hat Sie zusätzliche Informationen.
Wenn ich anwesend bin bei beantragung, da hat Sie diese Informationen nicht. Sehe ich das richtig?

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  Vorstellungsgespräch: Weniger Lohn anfragen
Geschrieben von: herrx - 07-02-2020, 15:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Angenommen man wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. 
Wie  bringt man dem potentiellen Arbeitgeber bei, dass man erstmal fuer sehr viel weniger arbeiten möchte  als Einem eigentlich zusteht?

Für "den Weltfrieden und die pure Nächstenliebe" als Argument würde glaube  ich sehr schlecht ankommen  Big Grin

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  Hat hier jemand schon mal den Kurs "Kinder im Blick" machen müssen?
Geschrieben von: F is for Family - 06-02-2020, 04:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Howdy,
das Gericht hat im Rahmen einer Entscheidung für das von mir beantragte gemeinsame Sorgerecht den Kurs "Kinder im Blick" angeordnet.
Die Anordnung gilt sowohl für Vater als auch die Mutter. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass die Richter das eigentlich nicht anordnen dürfen, weil die Stadt/der Staat nicht die Kostenträger für diese Kurse sind. Die Kursanbieter haben andere Träger.
Laut meines Anwalts ist es eigentlich nur eine “Empfehlung” des Gerichts an die zerstrittenen Eltern - eine wasserdichte Anordnung können sie nicht aussprechen.

Unabhängig davon habe ich mich sicherheitshalber für den Kurs angemeldet - wenn auch äußerst widerwillig.

Allerdings habe ich bereits jetzt schon durch die Blume gesagt bekommen, dass die Ex sich nicht angemeldet hat und es auch nicht vor hat an dem Kurs teilzunehmen.
Der Kurs ist vermutlich ne gute Sache für Eltern, denen jegliche Empathie für die Belange des Kindes abhanden gekommen sind, allerdings alles andere als notwendig für Eltern, die wissen, was das Kind braucht, und wie man dem Kind eine liebevolle, konfliktfreie Kindheit bietet.

Ich war bereits beim Infotreffen zum Kurs, und meine schlimmsten Befürchtungen wurden wahr.
Geführt wird der Kurs vom letzten Aufgebot der Sozialarbeiter (quasi dem zusammengerotteten Volkssturm für die letzte Endsieg-Offensive), die anderen Teilnehmer sind durchweg emotional instabile und erschreckend unreflektierte Individuen.
Das wird peinlich, tragisch und unfreiwillig komisch.
Das muss nicht sein, dafür gibt es Vormittags-TV.

Meine Motivation mich da für die nächsten 5 Monate alle zwei Wochen für jeweils 3h hinzusetzen geht gleich gegen NULL.
Zumal die Ex den Kurs nicht machen wird, und sie diejenige ist, die ihn zweifellos dringend nötig hätte.
Meine Befürchtung ist, dass das Familiengericht mit dieser Maßnahme jetzt einfach nur Zeit schinden will. Es gilt den Ausgang der Verhandlung zu verschleppen, möglicherweise in der Hoffnung der Vater verliert in der Zwischenzeit die Disziplin dranzubleiben.

Niemand kann mir bisher klare Aussagen dazu machen, ob der Ex die Verweigerung an der Kurs-Teilnahme zum Nachteil ausgelegt wird.
Dass meine Verweigerung hingegen garantiert das endgültige Versagen des gemeinsamen Sorgerechts bedeuten würde, das steht wohl ausser Frage.

Soll ich den Murks nun wirklich ertragen? Soll ich mich auf das Verschleppen der Sorgerechts-Verhandlung einlassen? Gibt es nicht einen Weg den Kurs zu umgehen?
Der Gruppenleiter hat keinen Hehl aus der Aussagelosigkeit der Teilnahme gemacht.
Er sagt, es gibt am Ende für jeden Teilnehmer einen Wisch: ...xy… hat am Kurs “KIB”, dann und dann teilgenommen. ENDE.

Es gibt auf dem Dokument keine Bewertung der Performance der Kursteilnehmer, keine Rücksprache mit dem Richter. NIX.
Son ein Wisch sollte sich doch von irgendwo organisiert bekommen lassen? Das kann ja was aus den Vorjahren sein. Auch die Stadt, wo der Kurs stattfand wäre egal.

Was denkt ihr? Gerne auch PM.

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  Nachforderungsfrist in Vermögenssachen?
Geschrieben von: Maestro - 05-02-2020, 18:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

wie lange in BRD nach Rechtskraft der Scheidung kann die Ex nochmal mit RA antanzen und nochmal Zugewinn, eheb. Nachteile und bereits ausgehandelte Abfindungen nachbessern wollen und nachfordern? Wann ist der Sack mal zu? Gibt es eine Faustregel oder lässt sich das unscharf abschätzen?

OK, bei unserem tollen Staat vermutlich ewig und nie. Aber mal realistisch, wie lange sind die Fristen in der Praxis. Dachte 3 Jahre?

Hängt evtl. auch von der Ehedauer ab, bei mir 8 Jahre. Bin seit Mai 2018 geschieden.

Unterhalt ist klar, der kann ewig laufen und wieder aufleben. 
Die Frage bezieht sich auf die ganzen anderen "kreativen" Forderungsmöglichkeiten vom Unterhalt abgesehen.

Grüße  Sleepy

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